Anlage 2_20261105_LV_Ökologische Baubegleitung.pdf

Ökologische Baubegleitung für Baumaßnahmen in der Kuhlache und an der Speckebachpromenade

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.11.2026, 10:50 (Europe/Berlin)

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Vorhaben: Städtebauliche Entwicklung Kuhlache, Lutherstadt Wittenberg Leistung: Ökologische Baubegleitung Zeitraum: bis 15.06.2028

Anlage 2 - Leistungsverzeichnis

Pos.BezeichnungEinh.MengeEP in €GB in €
(Netto)(Netto)
01TEILBEREICH KUHLACHE
Ökologische Baubegleitung im Teilbereich Kuhlache (Uferpark, Parkpromenade, Speckebachpromenade, BE-Fläche Elsterstraße) vrsl. bis zum 15.04.2028 Die fachliche Begleitung hat ausschließlich durch erfahrene Mitarbeiter mit entsprechenden Referenzen zu erfolgen. Eine Abweichung des Leistungszeitraums ist frühzeitig zwischen Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN) abzustimmen. Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe genaustens über Umfang, Art und Inhalt der geforderten Leistung und die örtlichen Gegebenheiten sowie alle sonstigen für die Erfüllung seiner Leistung wesentlichen Verhältnisse zu informieren. Alle Forderungen, die auf mangelnde Selbstunterrichtung zurückzuführen sind, werden nicht anerkannt.
01.01Grundlagenermittlung
01.01.01Prüfen/Sichten der dem AG vorliegenden, projekt- relevanten Unterlagen inkl. Konkretisieren weiteren Bedarfs an vorhandenen Daten/Unterlagen nach Besichtigung der örtlichen Gegebenheiten (Baustelle) Hierzu gehören insbesondere: - Artenschutzfachbeitrag (ASB) - Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) - FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) - vorliegende Genehmigungen (insbesondere Baugenehmigung, Genehmigungen Untere Naturschutz- und Untere Wasserbehörde, Fällgenehmigungen) - Planunterlagen der einzelnen Gewerke (Revitalisierung, Wasserbau, Technische Anlagen, Freianlagen, Ausstellung Landes- gartenschau) Hinweis: Die Begehung der Kuhlache ist nur nach vorheriger Absprache mit der zuständigen Baufirma möglich. Abstimmungen sind einzuplanen.psch.--------------
01.01.02Zusammenstellen der maßgeblichen noch zu erfüllenden Auflagen aus den Fachgutachten und Genehmigungen - Aufarbeitung als Handreichung für alle Projektbeteiligten inkl. relevanter Informationen zum Baumschutz - Benennen einer Kontaktperson für kurzfristige Rückfragen im Falle von Störfällen (z.B. Bergen verschiedener Tierarten, Baumschutz)psch.--------------

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Vorhaben: Städtebauliche Entwicklung Kuhlache, Lutherstadt Wittenberg Leistung: Ökologische Baubegleitung Zeitraum: bis 15.06.2028

01.02Fachliche Begleitung der Planung und
Ausschreibung
01.02.01Teilnahme an Projektgesprächen und Abstimmungs- terminen inkl. Vor- und Nachbereitung Angeboten werden Stundensätze inkl. An- und Abfahrt und aller für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand und erbrachter Leistung auf Nachweis (Nachweisführung mit Angaben zu Datum, Personenanzahl, Inhalt).Stk.5
01.02.02Mitwirken bei den Planungen sowie dem Aufstellen der Leistungsbeschreibung in Bezug auf arten- und naturschutzrechtliche Maßnahmen insb. die technische/fachliche Beschreibung der Maßnahmen (Gewerke: Revitalisierung, Wasserbau, Freianlagen, technische Anlagen, Ausstellung Landesgartenschau) - Prüfen, ob alle Vorgaben der Fachgutachten und Auflagen aus den Genehmigungen berücksichtigt wurden - Aufzeigen und Ausarbeiten darüber hinaus erforderlicher Maßnahmen zu Vermeidung, Ausgleich, Ersatz oder Erarbeiten von Alternativen der Ausführung - Mitwirken bei der Ausarbeitung von Unterlagen sowie bei der Antragstellung von Genehmigungen (falls erforderlich) z.B. Plandarstellungen, textliche Formulierungen - Abstimmen mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Wittenberg (UNB) Angeboten werden Stundensätze inkl. An- und Abfahrt und aller für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand und erbrachter Leistung auf Nachweis (Nachweisführung mit Angaben zu Datum, Personenanzahl, Inhalt).Stk.10
01.03Fachliche Begleitung der Bauausführung
01.03.01Teilnahme an Bauberatungen, Abstimmungs- und Öffentlichkeitsterminen inkl. Vor- und Nachbereitung (durchschnittlich 1x monatlich) Angeboten werden Stundensätze inkl. An- und Abfahrt und aller für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand und erbrachter Leistung auf Nachweis (Nachweisführung mit Angaben zu Datum, Personenanzahl, Inhalt).Stk.20
01.03.02Zeitliches und Fachliches Einordnen der arten- und naturschutzrechtlichen Maßnahmen in den Bauablauf unter Berücksichtigung der Abhängigkeit und der Schnittstellen der einzelnen Gewerke - Mitwirken beim Erstellen von Bauablaufplänen - Mitwirken und Festlegen von notwendigen Flächen für Baum-, Arten-, und NaturschutzStk.5

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Vorhaben: Städtebauliche Entwicklung Kuhlache, Lutherstadt Wittenberg Leistung: Ökologische Baubegleitung Zeitraum: bis 15.06.2028

  • Kennzeichnen und Abgrenzung von zu schützenden Bereichen (z.B. Verortung Schutzzäune, Bestimmen von nicht zu befahrenden Bereichen, Wurzelschutz- maßnahmen)
  • Mitwirken bei der Gesamtterminplanung zur Landesgartenschau

Angeboten werden Stundensätze inkl. An- und Abfahrt und aller für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand und erbrachter Leistung auf Nachweis (Nachweisführung mit Angaben zu Datum, Personenanzahl, Inhalt). 01.03.03 Fachliche Betreuung der einzelnen Gewerke auf der Stk. 65 Baustelle

  • Koordination von artenschutzspezifischen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sowie (vorgezogenen) Ausgleichsmaßnahmen
  • Beraten und Begleiten der Planer und Firmen Vorort in Hinblick auf Detailfragen und Bauausführung zu Baumschutz, arten- und naturschutzrechtlichen Belangen sowie Schutzmaßnahmen z.B. Ausbringen Saatgut, Ausgleichspflanzungen, Bewässerung
  • Ausarbeitung von zusätzlich erforderlich werdenden Maßnahmen in Abstimmung mit dem AG und der UNB (z.B. im Bauablauf entstandene Erfordernisse, Konflikte, Auftreten bisher unberücksichtigter geschützter Arten)
  • Einweisen der Gewerke Vorort
  • Sichtkontrollen auf Nist- und Ruhestätten sowie Besatz bei Abriss-, Fäll- und Rodungsarbeiten (v.a. Brutvögel, Fleder- mäuse, Nachtkerzenschwärmer)
  • Anwesenheit bei nicht vermeidbaren Eingriffen und Erdarbeiten im Wurzelbereich von zu erhaltenden Gehölzen inkl. Bestimmung erforderlicher Maßnahmen zur Vermeidung von Wurzelschäden inkl. Dokumentieren und Beurteilen des (Baum-) Bestandes vor/nach dem Eingriff
  • Überprüfen und Dokumentieren der einzelnen Maßnahmen in Form von Protokollen (z.B. Baumschutz, Pflanzung von Ausgleichs- bäumen, Ausbringen gebietseigenes Saatgut) und unverzügliches Hinweisen des AG auf Abweichungen
  • Bedarfsangepasste, regelmäßige und unangemeldete Baustellenkontrollen zur Einhaltung der Schutzmaßnahmen (durch- schnittlich 1x wöchentlich)

Angeboten werden Tagessätze inkl. An- und Abfahrt und aller für die Leistungserbringung erforderlichen Materialien und Gerätschaften. Die Abrechnung erfolgt

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nach tatsächlichem Aufwand und erbrachter Leistung auf Nachweis (Nachweisführung mit Angaben zu Datum, Personenanzahl, Inhalt). Der Tagessatz bezieht sich in der Mengenangabe auf die Stückzahl (1 Stk. = 1 Tagessatz).

01.03.04Regelmäßiges Erstellen von Protokollen zu Abstimmungsterminen, Bauberatungen, Abnahme von Bauleistungen etc. unmittelbar nach Teilnahme an Terminen bzw. Ortsbegehungen - Dokumentieren einzelner Ergebnisse im fortschreitenden Bauablauf in Schrift, Bild und Karten (z.B. Verortung Schutzzäune, Ausgleichspflanzungen, Ansaaten, Pflanzung gebietseigener Stauden) inkl. Festlegung notwendiger Maßnahmen z.B. Lockerung Boden bei Verdichtung - Kurzfristige Übergabe an AG und Projektbeteiligte in digitaler Form - Übermittlung an die UNB nach Rücksprache mit AG digitalStk.30
01.04Amphibienschutzzäune
Die Einzäunung der Abfangfläche erfolgt mittels nicht überkletterbaren Folienschutz-zäunen nach vorheriger Abstimmung mit dem AG Vorort. Die Fangzäune sind zur Vermeidung von Unterwandern am unteren Ende 20 cm in den Boden einzugraben und müssen mind. eine Höhe von 40 cm über dem Boden aufweisen. Sie sind in regelmäßigen Abständen (gemäß den Angaben des Herstellers des Zaunsystems) mit Haltestäben zu fixieren. Bei Eigenbausystemen sind mind. alle 2,00 m Haltestäbe zu setzen und UV- und witterungsbeständige Materialien zu verwenden. Die Abfangflächen müssen lückenlos abgezäunt werden, im Bereich von Wege- und Straßenquerungen sind die Fangzäune bis 1,00 m an die Verkehrswege heran und mit einer Wendeschlaufe zu errichten.
01.04.01Unterhaltung, Pflege, Auf- und Umstellen von (vorhandenen) Amphibienschutzzäunen im Bereich der Kuhlache über die gesamte Standdauer Sämtliche Zaunbeschädigungen durch Witterungs- verhältnisse, Vandalismus, Diebstahl, Baustellen- fahrzeuge etc. sind umgehend zu beheben. Bei absehbarem Einwachsen des Fangzaunes an den Außen- und Innenseiten ist dort bereichsweise zu mähen und das Mahdgut abzutransportieren. Angeboten werden Stundensätze inkl. An- und Abfahrt und aller für die Leistungserbringung erforderlichen Materialien, Gerätschaften, Transportkosten und sonstigen Nebenkosten. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand und erbrachter Leistung auf Nachweis (Nachweisführung mit Angaben zu Datum, Personenanzahl, Inhalt).Stk.40
01.04.02Lieferung Folienschutzzaunlfm200,00

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Der angebotene Bautyp des Folienschutzzaunes ist bei Angebotsabgabe zu benennen, Produktblätter bzw. bei Eigenbau sind Skizzen und Ausführungen zum verwendeten Material beizufügen. Die Abrechnung der Pos. erfolgt nach tatsächlichem Aufmaß.

Produkttyp: _________________________

(vom Bieter auszufüllen)

01.04.03Fachgerechter Rückbau und Entsorgung der bereits vorhandenen und neu errichteten Folienschutzzäune nach Abschluss der Baumaßnahmen bzw. in Abhängigkeit des Baufortschritts Angeboten wird der Rückbau inkl. An- und Abfahrt und aller für die Leistungserbringung erforderlichen Materialien, Gerätschaften, Transportkosten und sonstigen Nebenkosten. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand und erbrachter Leistung auf Nachweis mit Messgerät.lfm1.100,00
01.05Abschlussdokumentation
01.05.01Erstellen einer Abschlussdokumentation zur Vorlage bei der UNB des Landkreises Wittenberg bis zum 15.06.2028 - Aufbereiten und Dokumentieren der Ergebnisse in Abstimmung mit dem AG - Übergabe an AG in digitaler Form sowie Übermittlung an UNB nach Rücksprache mit AG digitalpsch.--------------
Gesamtsumme (in EUR)Netto
Nebenkosten (in EUR)%
Zwischensumme (in EUR)
Mehrwertsteuer19 %
Gesamtsumme (in EUR)Brutto
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