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2_Formblätter_für_das_Angebot_Objektplanungsleistungen.docx

Objektplanungsleistungen für eine Kindertagesstätte in Puchheim

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 21:30 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.deutsche-evergabe.de

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Vergabeverfahren Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume, LPH 3 bis 9 gem. § 34 Abs. 3 HOAI für den Neubau einer KiTa in Puchheim

der Dr. Harbeck & Stieber GmbH & Co. KG

Offenes Verfahren

Formblätter für das Angebot

Hinweis: Das Angebot ist fristgerecht über die vom Auftraggeber verwendete Plattform Deutsche eVergabe einzureichen (maßgeblich für Fristeinhaltung ist der vollständige Zugang der Angebotsunterlagen auf der Plattform)!

Bitte reichen Sie

- die ausgefüllten und auf der letzten Seite signierten Formblätter,

- das schriftliche Konzept und

- das ausgefüllte Preisblatt

ein.

Bitte reichen Sie daneben keine weiteren Unterlagen ein, vor allem keine weiteren Angebotsblätter mit Preisangaben.

Teil A: Angaben zum Bieter (Anlage 1 zum Vertrag)

I. Angaben zur Person des Bieters

Angaben zum Bieter (bei Einzelbietern):
Vollständiger Firmenname:
Für die Auftragsausführung zuständige Niederlassung (falls mehrere Niederlassungen bestehen):
Anschrift:

II. Verbindliche Kontaktdaten

Ansprechpartner (Name natürliche Person)
Telefax
E-Mail

Teil B: Formblatt Eignung und Angebot (Anlage 2 zum Vertrag)

Der Bieter macht folgende Angaben und gibt folgende Erklärungen ab:

I. Erklärung des Bieters zum Angebot

Mein/Unser Angebot umfasst die vorliegenden Vergabeunterlagen einschl. aller Anlagen vollständig, ist an allen vorgesehenen Stellen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet, sowie die weiteren in den Vergabeunterlagen geforderten Nachweise/Bescheinigungen.

Ich/Wir erkläre(n), dass alle Angaben in meinem/unserem Angebot zutreffend sind und ich/wir zur Erbringung der in den Vergabeunterlagen bezeichneten Leistung geeignet bin/sind, ggf. unter Hinzuziehung von Kenntnissen, Fähigkeiten, Ressourcen o. a. Mitteln des/der im ausgefüllten Teil B.IV. und C genannten Unterauftragnehmern/Dritten.

Dem Angebot liegen die Anforderungen und Informationen der Vergabeunterlagen zugrunde. Ich/Wir habe(n) diese Anforderungen und Informationen vollständig gelesen und verstanden. Ich/Wir gebe(n) dieses Angebot zu den in diesen Unterlagen genannten Bedingungen ab und erfüllen vollständig die darin gestellten Anforderungen.

Die vorgegebenen Formblätter habe(n) ich/wir nicht verändert oder – außer an den dafür vorgesehenen Stellen – ergänzt.

Das Angebot enthält keine weiteren Maßgaben oder Einschränkungen über die in diesem Schreiben sowie den Formblättern gemachten Angaben hinaus. Mir/Uns ist bewusst, dass widersprüchliche Angaben oder wissentlich falsche Erklärungen zur Nichtberücksichtigung des Angebotes führen können.

Ich/Wir erkläre(n) mich/uns damit einverstanden, dass die von mir/uns mitgeteilten personenbezogenen Daten für das Vergabeverfahren gespeichert und verarbeitet werden und insbesondere entsprechend den vergaberechtlichen Bestimmungen nicht berücksichtigten Bietern der Name des erfolgreichen Bieters und unter bestimmten Voraussetzungen die Merkmale und Vorteile von dessen Angebot mitgeteilt wird/werden. Erforderliche Einwilligungen von Dritten liegen vor und können von uns auf Anforderung des Auftraggebers belegt werden.

Die Unterschrift(en)/Namensangaben der/des Erklärenden für alle Erklärungen im Rahmen dieser Formblätter und des Angebotes im Übrigen leiste(n) ich/wir auf der letzten Seite dieser Unterlage (Teil I).

II. Allgemeine Eigenerklärung zur Eignung

  1. Der Bieter erklärt, dass keine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, nach den folgenden Tatbeständen rechtskräftig verurteilt oder gegen sein Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach

  2. § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),

  3. § 89c des StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des StGB zu begehen,

  4. § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),

  5. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

  6. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

  7. § 299 des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),

  8. § 108e des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),

  9. den §§ 333 und 334 des StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des StGB (Ausländische und internationale Bedienstete),

  10. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder

  11. den §§ 232 und 233 des StGB (Menschenhandel) oder § 233a des StGB (Förderung des Menschenhandels).

  12. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.

Erklärung des Bieters:

[ ] Ja zu Ziff. 1 Buchst. a) – k) ohne Einschränkung

[ ] Nein, mit folgenden Einschränkungen:

  1. Der Bieter erklärt zudem, dass

  2. sein Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,

  3. sein Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen seines Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich sein Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, falls ein rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan vorliegt, fügt der Bieter diesen dem Angebot bei,

  4. der öffentliche Auftraggeber nicht auf geeignete Weise nachweisen kann, dass sein Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,

  5. sein Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,

  6. sein Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,

  7. sein Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien zu keinem Zeitpunkt eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder

  8. sein Unternehmen zu keinem Zeitpunkt versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

h) kein verpflichtender oder fakultativer Ausschlussgrund nach

aa) § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz,

bb) § 98c Aufenthaltsgesetz,

cc) § 19 Mindestlohngesetz,

dd) § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder

ee) § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

vorliegt.

Erklärung des Bieters:

[ ] Ja zu Ziff. 2 Buchst. a) – h) ohne Einschränkung

[ ] Nein, mit folgenden Einschränkungen:

  1. Der Bieter erklärt weiter:

Ich/wir habe(n) aufgrund des Vorliegens eines Ausschlussgrundes nach § 123 GWB oder § 124 GWB Maßnahmen zur Wiederherstellung seiner Zuverlässigkeit (sog. Selbstreinigungsmaßnahmen) nach § 125 GWB ergriffen hat:

[ ] Entfällt, da kein zwingender oder fakultativer Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt.

[ ] Nein, obwohl ein zwingender oder fakultativer Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt.

(Hinweis: Verneinung führt zum Ausschluss innerhalb der Fristen § 126 GWB)

[ ] Ja, wir haben folgende Maßnahmen ergriffen:

a) Ich/wir habe(n) für jeden durch eine Straftat oder ein Fehlverhalten verursachten Schaden einen Ausgleich gezahlt oder mich/uns zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet:

[ ] Ja [ ] Nein

(Hinweis: Verneinung führt zum Ausschluss innerhalb der Fristen nach § 126 GWB)

Beschreibung dieser Maßnahmen (inhaltlich und zeitlich):

b) Ich/wir habe(n) die Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine aktive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und dem öffentlichen Auftraggeber umfassend geklärt:

[ ] Ja [ ] Nein

(Hinweis: Verneinung führt zum Ausschluss innerhalb der Fristen nach § 126 GWB)

Beschreibung dieser Maßnahmen (inhaltlich und zeitlich):

c) Ich/wir habe(n) konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden:

[ ] Ja [ ] Nein

(Hinweis: Verneinung führt zum Ausschluss innerhalb der Fristen nach § 126 GWB)

Beschreibung dieser Maßnahmen (inhaltlich und zeitlich):

  1. Der Bieter erklärt weiter, dass

  2. er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der Leistung selbst erfüllt ODER durch Dritte, wobei er dies auf einem Beiblatt erläutert, falls er diese Voraussetzungen nicht selbst erfüllt,

  3. er Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers und der Vergabestelle keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat,

  4. er unverzüglich weitere gewünschte Angaben machen bzw. Nachweise vorlegen wird, falls der Auftraggeber Rückfragen oder weiteren Klärungsbedarf, insbesondere zu meiner/unserer Eignung, äußert oder Erläuterungen oder Nachweise wünscht (z. B. die Bescheinigung eines Sozialversicherungsträgers, einen Gewerbezentralregister- oder Handelsregisterauszug oder eine Bankerklärung),

  5. er über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügt, wonach der Bieter sowie Unterauftragnehmer/Dritte für Personen-, Vermögens- und Sachschäden jeweils in angemessener Höhe – mindestens aber in Höhe von EUR 5.000.000 für Personenschäden und jeweils in Höhe von 3.000.000 für Vermögens- und Sachschäden – mindestens zweifach maximiert im Versicherungsfall versichert ist/sind ODER er hiermit verbindlich zusichert, dass er im Falle der Beauftragung eine entsprechende Erhöhung der genannten Haftungssummen bzw. der Abschluss einer entsprechenden Versicherung vornimmt,

  6. er nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist ODER er in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist, und zwar unter der Nummer

bei folgendem Register (Bezeichnung, Ort):

Außerdem nennt der Bieter nachfolgend seine Umsatzsteueridentifikationsnummer:

und erklärt, dass

  1. er den Auftraggeber unverzüglich informiert und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise abgeben wird, falls sich während des weiteren Verfahrens (vor oder nach Angebotsabgabe) Änderungen an den von ihm vorstehend erklärten Sachverhalten oder anderen für ihn erkennbar relevanten Voraussetzungen für eine Zuschlagserteilung ergeben.
  2. er bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags die rechtlichen Vorgaben über die Gleichbehandlung der Geschlechter in Bezug auf die Entgeltgleichheit einhält (§ 128 Abs. 1 GWB),

Erklärung des Bieters:

[ ] Ja zu Ziff. 4 Buchst. a) – g) ohne Einschränkung

[ ] Nein, mit folgenden Einschränkungen:

Hinweise des Auftraggebers:

- Sofern der Bieter in der Vergangenheit Verstöße gegen Vorschriften begangen hat, die insbesondere gegen die Gesetzestreue und Zuverlässigkeit sprechen, mittlerweile jedoch geeignete Maßnahmen zur sog. Selbstreinigung getroffen hat und hierfür weitere Erklärungen oder Nachweise erforderlich sind, so hat der Bieter die Nachweise mit dem Angebot zusammen einzureichen.

- Auftraggeber sind verpflichtet, vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Vergabeverfahren mit einem geschätzten Auftragswert ab EUR 30.000 u. a. bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu dem zu bezuschlagenden Bieter gespeichert sind (vgl. § 6 Abs. 1 S. 1 WRegG). Für diese Abfrage werden neben der Bezeichnung und Adresse die Registerdaten und die Umsatzsteueridentifikationsnummer benötigt.

- Sind zu dem jeweiligen Punkt keine Erklärungen/Nachweise in dem vorgegebenen Feld bzw. auf einem Beiblatt beigefügt, gilt jeweils die Erklärung bis zum Wort „ODER“ (in Großbuchstaben) als abgegeben.

- Der Auftraggeber kann Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern, Nachweise im Sinne des § 48 VgV beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, vor einer Zuschlagserteilung den Bieter, an den der Auftrag vergeben werden soll, aufzufordern, die in § 48 VgV genannten Nachweise beizubringen. Diese sind sodann innerhalb der vorgegebenen Frist, welche regelmäßig fünf Arbeitstage beträgt, einzureichen.

III. Angaben zur Anzahl und Qualifikation der Beschäftigten

Jahrjahresdurchschnittliche Gesamtzahl aller Beschäftigtenjahresdurchschnittliche Anzahl der eingetragenen Architekten,
2023
2024
2025

Folgende Mindestanforderung an die Anzahl der Beschäftigten muss erfüllt sein:

In jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025) müssen im Jahresdurchschnitt mindestens drei eingetragene Architekten im Unternehmen des Bieters beschäftigt gewesen sein.

Hinweise des Auftraggebers: Bei Bietergemeinschaften ist diese Erklärung von jedem Mitglied gesondert auszufüllen; der Abschnitt kann dafür elektronisch kopiert und als ergänzende Seiten in das WORD-Dokument eingefügt werden.

IV. Berufung auf Unterauftragnehmer/Dritte für Zwecke der Eignung

Hinsichtlich seiner/ihrer Eignung für dieses Projekt sowie ggf. hinsichtlich der Ausführung der geforderten Leistungen benennt der Bieter nachfolgend Art und Umfang der Teilleistungen, für die sich der Bieter auf Kenntnisse, Fähigkeiten, Ressourcen o. a. Mittel Dritter beruft.

Hierzu erklärt der Bieter:

Auf Verlangen der Vergabestelle bzw. des Auftraggebers werde(n) ich/wir unverzüglich

  • die Namen und Adressen der Unternehmen benennen, deren Fähigkeiten ich mich/wir uns im Auftragsfall bedienen werde(n), soweit in dieser Erklärung ohne Klarnamen ausgeführt,
  • die Verpflichtungserklärung(en) für Unterauftragnehmer/Dritte, auf deren Eignung wir uns berufen, auf der Vorlage des Formblatts Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Dritte (Teil C der vorliegenden Formblätter, Anhang/Anhänge zu Anlage 2 zum Vertrag, eine Erklärung je Unterauftragnehmer/Dritten) dazu vorlegen, dass mir/uns die erforderlichen Mittel dieser Unternehmen zur Verfügung stehen (auf Anforderung auf einem Formular des Auftraggebers), ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen mir/uns und diesen Unternehmen bestehen Verbindungen, und
  • für Unternehmen, auf deren Eignung wir uns berufen, entsprechende Erklärungen und auf Anforderung Nachweise zur Eignung, wie sie in den vorliegenden Formblättern gefordert sind.
Zur Erbringung durch den Unterauftragnehmer/Dritten vorgesehene Leistungen sowie Name und Adresse des DrittenArt und Weise der Einbindung des Unternehmens (z. B. Unterauftragnehmer)

Hinweis des Auftraggebers: Bitte vollständig und mit möglichst genauen Angaben ausfüllen, falls anwendbar.

V. Vertraulichkeitserklärung

Wir verpflichten uns gegenüber der Dr. Harbeck & Stieber GmbH & Co. KG, Widenmayerstr. 14, 80538 München, sämtliche Informationen, die wir im Rahmen oder im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren und eines etwaigen späteren Auftrags erhalten, die uns zugänglich gemacht oder anderweitig bekannt gemacht worden sind oder noch werden vertraulich zu behandeln.

Vertrauliche Informationen (Informationen) im Sinne dieser Verpflichtung sind insbesondere

  • alle Informationen, Angaben, Aktenvermerke, Analysen, Zusammenstellungen, Studien, Dokumente, Pläne, Know-how, Patienteninformationen oder andere Unterlagen gleich welcher Art (ob mündlich, schriftlich, elektronisch oder in sonstiger Weise übermittelt), sowie

  • alle (schriftlichen oder sonstigen) Aktennotizen, Analysen, Zusammenstellungen, Studien, Dokumente oder andere Unterlagen, die von der Dr. Harbeck & Stieber GmbH & Co. KG oder deren Mitgliedern oder in deren Auftrag erstellt wurden oder noch werden und derartige Informationen beinhalten.

Weiterhin verpflichten wir uns, diese Informationen weder an Dritte weiterzugeben noch in anderer Form Dritten zugänglich zu machen und alle angemessenen Vorkehrungen zu treffen, um einen Zugriff Dritter auf diese Information zu vermeiden.

Dritte in diesem Sinne sind andere juristische und natürliche Personen als der Bieter sowie alle Personen beim Bieter, deren Kenntnisnahme für die Bearbeitung des Angebots nicht zwingend erforderlich ist. Der Zugriff auf Informationen wird dabei nur in dem erforderlichen Umfang hergestellt.

Vorgesehenen Nachunternehmen werden Informationen nur soweit zugänglich gemacht wie dies für die Bearbeitung des Angebots erforderlich ist.

Diese Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die uns oder der Öffentlichkeit vor der Übersendung bekannt oder allgemein zugänglich waren oder der Öffentlichkeit nach der Übersendung ohne eine Mitwirkung oder ein Verschulden von uns bekannt oder allgemein zugänglich wurden oder Informationen entsprechen, die uns allgemein von einem berechtigten Dritten offenbart oder zugänglich gemacht wurden.

Diese Verpflichtung gilt auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens, unabhängig davon, wem der Zuschlag erteilt wird.

Ergänzend gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

VI. Scientology-Schutzerklärung

  1. Erklärung im Vergabeverfahren:

Der Bieter nimmt zur Kenntnis, dass die Nichtabgabe der Erklärung nach Nummer 2 oder die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung den Ausschluss von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat.

  1. Erklärung für den Fall der Zuschlagserteilung:

2.1 Der Bieter versichert,

  • dass er gegenwärtig sowie während der gesamten Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard nicht anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet, er keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht und Beschäftigte oder sonst zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen lässt;
  • dass nach seiner Kenntnis keine der zur Erfüllung des Vertrags eingesetzten Personen die Technologie von L. Ron Hubbard anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht.

2.2 Der Bieter verpflichtet sich, solche zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen von der weiteren Durchführung des Vertrags unverzüglich auszuschließen, die während der Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard anwenden, lehren, in sonstiger Weise verbreiten oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen.

2.3 Die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung nach Nummer 2.1 sowie ein Verstoß gegen die Verpflichtung nach Nummer 2.2 berechtigen den Auftraggeber zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist. Weitergehende Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.

Hinweis des Auftraggebers nach Art. 16 Abs. 3 des Bayerischen Datenschutzgesetzes: Hinsichtlich des Zwecks der Schutzerklärung wird auf die nachfolgende Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 29. Oktober 1996 verwiesen.

Scientology-Organisation – Verwendung von Schutzerklärungen

bei der Vergabe öffentlicher Aufträge

Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung

Vom 29. Oktober 1996 Nr. 476-2-151 (AllMBl. S.701, StAnz. Nr. 44)

Die Scientology-Organisation in allen ihren Erscheinungsformen ist eine Vereinigung, die unter dem Deckmantel einer Religionsgemeinschaft wirtschaftliche Ziele verfolgt und den einzelnen mittels rücksichtslos eingesetzter psycho- und sozial-technologischer Methoden einer totalen inneren und äußeren Kontrolle unterwirft, um ihn für ihre Ziele zu instrumentalisieren.

Auf Grund der jetzigen Erkenntnislage ist davon auszugehen, dass ein nach der Technologie von L. Ron Hubbard geführtes Unternehmen als Bestandteil der Gesamtorganisation Scientology zu betrachten ist. Ein derartiges Unternehmen übernimmt die Verpflichtung, die Technologie von L. Ron Hubbard und die Ideologie von Scientology zu verbreiten, ihren Bestand zu sichern und in der Gesellschaft als allgemeines Gedankengut zu etablieren. Dadurch droht auch öffentlichen Stellen bei Geschäftskontakten eine Infiltration und Ausforschung durch Scientology.

Um dieser Gefahr wirksam begegnen zu können, wird bestimmt:

  1. Von Auftragnehmern ist bei der Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge in den nachfolgenden Fällen bei der Auftragsvergabe eine Schutzerklärung zu verlangen, die bei Annahme des Teilnahmeantrags Vertragsbestandteil wird. Schutzerklärungen sind zulässig und notwendig, um bei solchen Vertragsverhältnissen die Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers abzuklären, die
  • Möglichkeiten zur Einflussnahme auf die Organisation des Vertragspartners oder seine Beschäftigten eröffnen
  • ein besonderes Vertrauensverhältnis voraussetzen oder
  • die Offenlegung von wesentlichen internen Vorgängen und Daten gegenüber dem Vertragspartner erfordern.

Schutzerklärungen kommen demnach regelmäßig in folgenden Vertragsverhältnissen in Betracht:

Unternehmensberatung, Personal- und Managementschulungen, Fortbildungs- und Vortragsveranstaltungen, Softwareberatung, -entwicklung und -pflege, Projektentwicklung und -steuerung, Forschungs- und Untersuchungsaufträge.

  1. Die Nichtabgabe der Erklärung oder die Abgabe einer wissenschaftlich falschen Erklärung hat den Ausschluss von dem laufenden Vergabeverfahren zur Folge.

  2. Erweist sich nach Vertragsschluss, dass eine wissentlich falsche Erklärung abgegeben oder gegen mit der Erklärung eingegangene Verpflichtungen verstoßen wurde, so ist der Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

  3. Den kommunalen Auftraggebern und den sonstigen der Aufsicht des Freistaates Bayern unterliegenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird empfohlen, entsprechend zu verfahren. Das gleiche gilt für die Empfänger von Zuwendungen des Freistaates Bayern, wenn die Zuwendungen für Maßnahmen nach Nummer 1 gegeben werden.

  4. Diese Bekanntmachung tritt am 1. November 1996 in Kraft.

VII. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 833/2014 des Rates vom 8. April 2022

Ich/wir gebe(n) die nachfolgende Erklärung ab:

[ ] JA

[ ] NEIN

  1. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir nicht zu nachfolgend aufgeführten Personen, Organisationen oder Einrichtungen zählen:
  • russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,

  • juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder

  • natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln.

  1. Ich/wir erkläre(n), dass am Auftrag keine Unternehmen im Sinne der Nr. 1 als Unterauftragnehmer, Eignungsleiher oder Lieferanten beteiligt sind (soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf die Unternehmen entfallen).

Artikel 5k der VO (EU) 833/2014 lautet wie folgt:

„(1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:

a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,

b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder

c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln,

einschließlich – wenn auf sie mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt – Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.

(2) Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden die Vergabe oder die Fortsetzung der Erfüllung von Verträgen genehmigen, die bestimmt sind für

a) den Betrieb ziviler nuklearer Kapazitäten, ihre Instandhaltung, ihre Stilllegung, die Entsorgung ihrer radioaktiven Abfälle, ihre Versorgung mit und die Wiederaufbereitung von Brennelementen und die Weiterführung der Planung, des Baus und die Abnahmetests für die Indienststellung ziviler Atomanlagen und ihre Sicherheit sowie die Lieferung von Ausgangsstoffen zur Herstellung medizinischer Radioisotope und ähnlicher medizinischer Anwendungen, kritischer Technologien zur radiologischen Umweltüberwachung sowie für die zivile nukleare Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung,

b) die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei Raumfahrtprogrammen,

c) die Bereitstellung unbedingt notwendiger Güter oder Dienstleistungen, wenn sie ausschließlich oder nur in ausreichender Menge von den in Absatz 1 genannten Personen bereitgestellt werden können,

d) die Tätigkeit der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Union und der Mitgliedstaaten in Russland, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, oder internationaler Organisationen in Russland, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen.

e) soweit nicht nach Artikel 3m oder 3n verboten – den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Erdgas und Erdöl, einschließlich raffinierter Erdölerzeugnisse, sowie von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz aus oder durch Russland in die Union.

(3) Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach diesem Artikel erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung.

(4) Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten nicht für die Erfüllung — bis zum 10. Oktober 2022 —von Verträgen, die vor dem 9. April 2022 geschlossen wurden.“

VIII. Eigenerklärung zur Einhaltung des Mindestlohns und der Mindestarbeitsbedingungen

  1. Der Bieter erklärt, dass er sich im Falle der Zuschlagserteilung verpflichtet, seinen bei der Ausführung des Auftrags eingesetzten Beschäftigten mindestens den gesetzlichen Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) in der jeweils geltenden Fassung zu zahlen und, soweit für die ausgeschriebene Leistung ein nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) für allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag einschlägig ist, dessen Mindestarbeitsbedingungen (insbesondere das dort festgelegte Mindestentgelt) einzuhalten.

  2. Der Bieter verpflichtet sich, diese Verpflichtung auch seinen Nachunternehmern und Verleihunternehmen aufzuerlegen und deren Einhaltung durch geeignete vertragliche Regelungen sicherzustellen.

  3. Der Bieter erklärt, dass er dem Auftraggeber auf Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist alle für die Prüfung der Einhaltung dieser Verpflichtung erforderlichen Unterlagen und Nachweise vorlegen sowie Zutritt zu den Arbeitsstätten seiner Beschäftigten und derjenigen seiner Nachunternehmer gewähren wird.

  4. Dem Bieter ist bekannt, dass die Nichtabgabe dieser Erklärung oder die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung den Ausschluss von diesem Vergabeverfahren zur Folge haben kann und dass ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen während der Vertragsdurchführung den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung sowie zur Geltendmachung einer Vertragsstrafe berechtigen kann.

Erklärung des Bieters:

Ich/wir gebe(n) die vorstehende Erklärung zur Einhaltung des Mindestlohns und der Mindestarbeitsbedingungen uneingeschränkt ab:

[ ] JA

[ ] NEIN

Teil C: Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Dritte (Anhang zu Anlage 2 zum Vertrag)

Hinweis des Auftraggebers: Dieses Formblatt ist auf Aufforderung des Auftraggebers von dem/den vorgesehenen Unterauftragnehmer(n)/Dritten auszufüllen (alle hellgrau unterlegten Felder) und bis zum Ablauf der mit der Aufforderung vorgegebenen Frist einzureichen.

Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/Dritten (Eignungsleihe)

in dem Vergabeverfahren Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume, LPH 3 bis 9 gem. § 34 Abs. 3 HOAI für den Neubau einer KiTa in Puchheim

der Dr. Harbeck & Stieber GmbH & Co. KG

(Offenes Verfahren)

I. Name des Bieters, auf den sich die Erklärung bezieht / für den sich der Unterauftragnehmer/Dritte verpflichtet:

II. Angaben zum Unterauftragnehmer/Dritten:

Vollständiger Name / Firmenname
Für die Auftragsausführung zuständige Niederlassung, falls mehrere Niederlassungen bestehen
Anschrift
Telefonnummer
Faxnummer
E-Mail Adresse

III. Angaben zum vorgesehenen Leistungsbereich sowie zur Art und Weise der Einbindung des Unterauftragnehmers/Dritten:

(insbesondere möglichst genaue Beschreibung von Art und Umfang der Leistung des Unterauftragnehmers/Dritten):

IV. Eigenerklärung des Unterauftragnehmers/Dritten zu seiner Eignung

  1. Der Unterauftragnehmer/Dritte erklärt, dass keine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, nach den folgenden Tatbeständen rechtskräftig verurteilt oder gegen sein Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach

  2. § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),

  3. § 89c des StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des StGB zu begehen,

  4. § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),

  5. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

  6. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

  7. § 299 des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),

  8. § 108e des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),

  9. den §§ 333 und 334 des StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des StGB (Ausländische und internationale Bedienstete),

  10. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder

  11. den §§ 232 und 233 des StGB (Menschenhandel) oder § 233a des StGB (Förderung des Menschenhandels).

  12. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.

Erklärung des Unterauftragnehmer/Dritten:

[ ] Ja zu Ziff. 1 Buchst. a) – k) ohne Einschränkung

[ ] Nein, mit folgenden Einschränkungen:

  1. Der Unterauftragnehmer/Dritte erklärt zudem, dass

  2. sein Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,

  3. sein Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen seines Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich sein Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, falls ein rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan vorliegt, wird dieser dem Angebot beigefügt,

  4. der öffentliche Auftraggeber nicht auf geeignete Weise nachweisen kann, dass sein Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,

  5. sein Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,

  6. sein Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,

  7. sein Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien zu keinem Zeitpunkt eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder

  8. sein Unternehmen zu keinem Zeitpunkt versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

h) kein verpflichtender oder fakultativer Ausschlussgrund nach

aa) § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz,

bb) § 98c Aufenthaltsgesetz,

cc) § 19 Mindestlohngesetz,

dd) § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder

ee) § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

vorliegt.

  1. Der Unterauftragnehmer/Dritte erklärt weiter:

Ich/wir habe(n) aufgrund des Vorliegens eines Ausschlussgrundes nach § 123 GWB oder § 124 GWB Maßnahmen zur Wiederherstellung seiner Zuverlässigkeit (sog. Selbstreinigungsmaßnahmen) nach § 125 GWB ergriffen hat:

[ ] Entfällt, da kein zwingender oder fakultativer Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt.

[ ] Nein, obwohl ein zwingender oder fakultativer Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt.

(Hinweis: Verneinung führt zum Ausschluss innerhalb der Fristen nach § 126 GWB)

[ ] Ja, wir haben folgende Maßnahmen ergriffen:

a) Ich/wir habe(n) für jeden durch eine Straftat oder ein Fehlverhalten verursachten Schaden einen Ausgleich gezahlt oder mich/uns zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet:

[ ] Ja [ ] Nein

(Hinweis: Verneinung führt zum Ausschluss innerhalb der Fristen nach § 126 GWB)

Beschreibung dieser Maßnahmen (inhaltlich und zeitlich):

b) Ich/wir habe(n) die Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine aktive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und dem öffentlichen Auftraggeber umfassend geklärt:

[ ] Ja [ ] Nein

(Hinweis: Verneinung führt zum Ausschluss innerhalb der Fristen nach § 126 GWB)

Beschreibung dieser Maßnahmen (inhaltlich und zeitlich):

c) Ich/wir habe(n) konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden:

[ ] Ja [ ] Nein

(Hinweis: Verneinung führt zum Ausschluss innerhalb der Fristen nach § 126 GWB)

Beschreibung dieser Maßnahmen (inhaltlich und zeitlich):

  1. Der Unterauftragnehmer/Dritte erklärt zudem, dass

  2. er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der Leistung selbst erfüllt ODER durch Dritte, wobei er dies auf einem Beiblatt erläutert, falls er diese Voraussetzungen nicht selbst erfüllt,

  3. er Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers und der Vergabestelle keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat,

  4. er unverzüglich weitere gewünschte Angaben machen bzw. Nachweise vorlegen wird, falls der Auftraggeber Rückfragen oder weiteren Klärungsbedarf, insbesondere zu meiner/unserer Eignung, äußert oder Erläuterungen oder Nachweise wünscht (z. B. die Bescheinigung eines Sozialversicherungsträgers, einen Gewerbezentralregister- oder Handelsregisterauszug oder eine Bankerklärung),

  5. er über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügt, wonach der Bieter sowie Unterauftragnehmer/Dritte für Personen-, Vermögens- und Sachschäden jeweils in angemessener Höhe – mindestens aber in Höhe von EUR 5.000.000 für Personenschäden und jeweils in Höhe von 3.000.000 für Vermögens- und Sachschäden – mindestens zweifach maximiert im Versicherungsfall versichert ist/sind ODER er hiermit verbindlich zusichert, dass er im Falle der Beauftragung eine entsprechende Erhöhung der genannten Haftungssummen bzw. der Abschluss einer entsprechenden Versicherung vornimmt,

  6. er nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist ODER er in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist, und zwar unter der Nummer

bei folgendem Register (Bezeichnung, Ort):

Außerdem nennt der Unterauftragnehmer/Dritte nachfolgend seine Umsatzsteueridentifikationsnummer:

und erklärt, dass

  1. er den Auftraggeber unverzüglich informiert und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise abgeben wird, falls sich während des weiteren Verfahrens (vor oder nach Angebotsabgabe) Änderungen an den von ihm vorstehend erklärten Sachverhalten oder anderen für ihn erkennbar relevanten Voraussetzungen für eine Zuschlagserteilung ergeben.
  2. er bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags die rechtlichen Vorgaben über die Gleichbehandlung der Geschlechter in Bezug auf die Entgeltgleichheit einhält (§ 128 Abs. 1 GWB),

Erklärung des Unterauftragnehmers/Dritten:

[ ] Ja zu Ziff. 4 Buchst. a) – g) ohne Einschränkung

[ ] Nein, mit folgenden Einschränkungen:

Hinweise des Auftraggebers:

- Sofern der Unterauftragnehmer/Dritte in der Vergangenheit Verstöße gegen Vorschriften begangen hat, die insbesondere gegen die Gesetzestreue und Zuverlässigkeit sprechen, mittlerweile jedoch geeignete Maßnahmen zur sog. Selbstreinigung getroffen hat und hierfür weitere Erklärungen oder Nachweise erforderlich sind, so hat der Bieter die Nachweise mit dem Angebot zusammen einzureichen.

- Auftraggeber sind verpflichtet, vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Vergabeverfahren mit einem geschätzten Auftragswert ab EUR 30.000 u. a. bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu dem zu bezuschlagenden Bieter gespeichert sind (vgl. § 6 Abs. 1 S. 1 WRegG). Für diese Abfrage werden neben der Bezeichnung und Adresse die Registerdaten und die Umsatzsteueridentifikationsnummer benötigt.

- Sind zu dem jeweiligen Punkt keine Erklärungen/Nachweise in dem vorgegebenen Feld bzw. auf einem Beiblatt beigefügt, gilt jeweils die Erklärung bis zum Wort „ODER“ (in Großbuchstaben) als abgegeben.

V. Erklärung des Unterauftragnehmers/Dritten zur Haftung

Soweit der oben genannte Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten des Unterauftragnehmers/Dritten in Anspruch nimmt, haftet dieser gegenüber dem Auftraggeber im Falle der Auftragserteilung an den vorstehend genannten Bieter mit diesem gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfangs seiner Inanspruchnahme.

VI. Erklärung des Unterauftragnehmers/Dritten zur Bereitstellung der erforderlichen Mittel an den Hauptunternehmer im Falle der Zuschlagserteilung

Hiermit erkläre ich, dass ich dem Bieter im Falle der Zuschlagserteilung die erforderlichen Kapazitäten als Unterauftragnehmer für die in Ziff. III beschriebene Leistung zur Verfügung stellen werde. Ich bin ausreichend über den Auftrag und den Zeitplan für die Ausführung des Auftrages durch den Bieter in Kenntnis gesetzt worden.

VII. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 833/2014 des Rates vom 8. April 2022

Ich/wir gebe(n) die nachfolgende Erklärung ab:

[ ] JA

[ ] NEIN

  1. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir nicht zu nachfolgend aufgeführten Personen, Organisationen oder Einrichtungen zählen:
  • russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,

  • juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder

  • natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln.

  1. Ich/wir erkläre(n), dass am Auftrag keine Unternehmen im Sinne der Nr. 1 als Unterauftragnehmer, Eignungsleiher oder Lieferanten beteiligt sind (soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf die Unternehmen entfallen).

Artikel 5k der VO (EU) 833/2014 lautet wie folgt:

„(1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:

a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,

b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder

c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln,

einschließlich – wenn auf sie mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt – Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.

(2) Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden die Vergabe oder die Fortsetzung der Erfüllung von Verträgen genehmigen, die bestimmt sind für

a) den Betrieb ziviler nuklearer Kapazitäten, ihre Instandhaltung, ihre Stilllegung, die Entsorgung ihrer radioaktiven Abfälle, ihre Versorgung mit und die Wiederaufbereitung von Brennelementen und die Weiterführung der Planung, des Baus und die Abnahmetests für die Indienststellung ziviler Atomanlagen und ihre Sicherheit sowie die Lieferung von Ausgangsstoffen zur Herstellung medizinischer Radioisotope und ähnlicher medizinischer Anwendungen, kritischer Technologien zur radiologischen Umweltüberwachung sowie für die zivile nukleare Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung,

b) die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei Raumfahrtprogrammen,

c) die Bereitstellung unbedingt notwendiger Güter oder Dienstleistungen, wenn sie ausschließlich oder nur in ausreichender Menge von den in Absatz 1 genannten Personen bereitgestellt werden können,

d) die Tätigkeit der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Union und der Mitgliedstaaten in Russland, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, oder internationaler Organisationen in Russland, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen.

e) soweit nicht nach Artikel 3m oder 3n verboten – den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Erdgas und Erdöl, einschließlich raffinierter Erdölerzeugnisse, sowie von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz aus oder durch Russland in die Union.

(3) Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach diesem Artikel erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung.

(4) Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten nicht für die Erfüllung — bis zum 10. Oktober 2022 —von Verträgen, die vor dem 9. April 2022 geschlossen wurden.“

VII. Unterschrift, Namenseintragung(en) der/des Erklärenden vom Unterauftragnehmer/Dritten für die vorstehende Erklärung

Unterauftragnehmer/Dritter gem. oben I.: __________________________________________________________________ Name des Unterauftragnehmers/Dritten __________________________________________________________________ Ort, Datum, Namenseintragung(en) der/des Erklärenden oder Unterschrift und Name in Druckschrift

Teil D: Leistungsbeschreibung (Anlage 3 zum Vertrag mit Anhang)

1. Projektbeschreibung, grundsätzliche Vorgaben

Der Auftraggeber plant die Errichtung einer Kindertagesstätte in Puchheim, Josefstraße 19. Gegenstand des Auftrags ist die Erbringung von Objektplanungsleistungen der Leistungsphasen 3 bis 9 gemäß § 34 Abs. 3 HOAI für dieses Bauvorhaben, einschließlich der Anpassung der bestehenden Entwurfs- und Genehmigungsplanung im Wege einer Tektur unter Beibehaltung der genehmigten Gebäudehülle an das neue Raumkonzept.

a) Ausgangslage

Die Planung, die der bestehenden Baugenehmigung vom 25. September 2025 zugrunde liegt, ist für eine Einrichtung mit überwiegender Kinderkrippen-Nutzung entwickelt, konkret für 4 Kinderkrippen- und 1 Kindergartengruppe mit insgesamt bis zu 73 Kindern. Jede Gruppe verfügt über einen abgeschlossenen Raum mit dazugehörigem Nebenraum. Weiter verfügt die Planung über ein fixes Raumkonzept für Verwaltung, Catering und sonstige Nebenräume. Die Außenanlagen sehen bislang entsprechende Spielanlagen für diese Altersverteilung vor, die ebenfalls fix eingerichtet werden sollten. Das bauliche Konzept ist so geplant, dass tragende Wände vorhanden sind, die Haustechnik mit der Be- und Entlüftung sowie der Brandschutz auf kleinere, abgeschlossene Räume ausgerichtet ist. Eine spätere bauliche Veränderung ist mit der vorliegenden Planung daher nur eingeschränkt möglich.

b) Anlass und Ziel der Umplanung

Anlass der Umplanung ist ein Wechsel des künftigen Betreibers der Einrichtung und der Wunsch, ein Gebäude zu schaffen, das für unterschiedliche betriebliche und funktionale Anforderungen eines Kinderhauses geeignet ist.

Ziel der Umplanung ist ein multifunktionales, flexibel nutzbares Kinderhaus, das nicht einseitig auf die betrieblichen Vorstellungen eines einzelnen Betreibers zugeschnitten sein soll. Also auch das Verhältnis von Kindergarten- zu Kinderkrippengruppen soll künftig flexibel darstellbar sein. Das Kinderhaus soll überwiegend von Kindergartenkindern genutzt werden (ca. 3 Gruppen mit bis zu 65 Kindern) und in geringerem Maße von Kinderkrippenkindern (ca. 1-2 Gruppen mit bis zu 18 Kindern). Durch die Aufnahme von betreuungsintensiven Integrationskindern können die Gruppengrößen kleiner sein als die üblichen Maximalgrößen. Insgesamt soll die Kapazität der Einrichtung künftig statt 73 dann bis zu 83 Kinder erlauben. Da die Gebäudekubatur bei der Umplanung nicht verändert werden kann und das Grundstück nicht vergrößert werden kann, ist nach erster Prüfung eine Belegung mit bis zu 83 Kindern auch die Obergrenze dieser Einrichtung.

c) Planungsvorgaben

Die äußere Kubatur des Gebäudes bildet dabei die verbindliche Grenze der Umplanung; sie ist zwingend beizubehalten.

Das zu ändernde Planungskonzept hat offene Grundrisse mit optimaler Nutzungsflexibilität sicherzustellen. Die Raumaufteilung ist so zu gestalten, dass spätere Umnutzungen oder Anpassungen an veränderte betriebliche Anforderungen mit möglichst geringem baulichem Aufwand realisierbar sind. Der Einsatz flexibler und versetzbarer Trennwandsysteme ist zu prüfen und, soweit mit den Anforderungen an Schallschutz und Brandschutz sowie mit dem Budget vereinbar, vorzusehen.

Für eine künftig flexiblere Nutzung sind nicht nur die Aufenthaltsräume der Kinder zu verändern, sondern auch die Raumkonzepte für Catering- und Spielflächen sowie die Flächen für die Verwaltung, Besprechungen und Elternabende sind offener und mit flexiblen Trennwänden auszustatten.

Hierfür muss das statische Tragsystem möglicherweise geändert werden, die Raumakustik benötigt weitere Maßnahmen, die bei kleineren Raumsystemen nicht notwendig wären, die Haustechnik muss bzgl. Be- und Entlüftung angepasst werden und das Brandschutzkonzept muss geändert werden. Der Außenbereich soll über andere und weniger starre Spielgeräte verfügen, die Außenanlagen sind ebenfalls umzuplanen, dies erfolgt durch den Landschaftsplaner. Nur die Stellplätze müssen so verbleiben wie sie derzeit in der Genehmigung vorgesehen sind.

Sämtliche vorgenannten Änderungen sind so auszugestalten, dass sie im Tekturverfahren rechtssicher umgesetzt werden können und einer nachträglichen Beanstandung nicht zugänglich sind.

Der Auftragnehmer erbringt die Planungsleistungen Gebäude und Innenräume für das Bauvorhaben und stimmt seine Leistungen im erforderlichen Umfang mit dem Auftraggeber sowie mit den übrigen, vom Auftraggeber gesondert beauftragten Fachplanern und Sonderfachleuten ab, insbesondere im Hinblick auf die nach dem Vertrag geschuldete Kosten- und Mittelabflussplanung. Änderungen an der Planung mit wesentlichen Auswirkungen auf Kosten, Termine, Qualitäten oder die Genehmigungsfähigkeit bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Freigabe des Auftraggebers in Textform.

2. Zu erbringende Leistungen, Leistungsstand, Besondere Leistungen

Für das Bauvorhaben (Neubau einer Kindertagesstätte in Puchheim, Josefstraße 19) liegt eine Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Leistungsphasen 1 bis 4) vor, auf deren Grundlage bereits ein Bauantrag gestellt und eine Baugenehmigung erteilt wurde. Aufgrund eines Betreiberwechsels und der hieraus resultierenden geänderten Anforderungen ist diese Planung im Wege einer Tektur unter Beibehaltung der genehmigten Gebäudehülle an das neue offene Raumkonzept anzupassen.

Der Auftragnehmer hat die ihm überlassenen Planungsunterlagen der Leistungsphasen 1 bis 4 zunächst auf Vollständigkeit, Schlüssigkeit und Plausibilität sowie auf Übereinstimmung mit den erteilten öffentlich-rechtlichen Genehmigungen zu prüfen.

Der Leistungsumfang gliedert sich sodann wie folgt:

a) Leistungsphasen 3 und 4 (Entwurfs- und Genehmigungsplanung)

Diese Leistungsphasen sind nicht vollständig neu zu erbringen, sondern nur in dem Umfang, der für die Umplanung und die Tektur der bestehenden Planung erforderlich ist. Umfasst sind insbesondere die Anpassung an das geänderte Raumkonzept, die Überarbeitung des statischen Konzepts, der Trennwand- und Schallschutzplanung sowie der Be- und Entlüftungsplanung. Insbesondere die Fassadenplanung und -gestaltung ist zu überarbeiten.

b) Durchführung Planungsworkshop

Zu Beginn der Leistungsphase 3, nach Durchführung der geschuldeten Prüfung und Bewertung der vorhandenen Planung ist der Auftragnehmer verpflichtet, einen Planungsworkshop mit allen relevanten Projektbeteiligten durchzuführen. Teilnehmer des Workshops sind mindestens der Auftraggeber und/oder dessen Vertreter, der künftige Betreiber der Kindertageseinrichtung, ein Vertreter der Stadt Puchheim sowie sämtliche vom Auftraggeber beigestellten Fachplaner. Ziel des Workshops ist die gemeinsame Abstimmung und verbindliche Festlegung der funktionalen, räumlichen und technischen Anforderungen an das Gebäude als Grundlage für den weiteren Entwurf.

Der Workshop umfasst insbesondere:

  • die Erörterung des Raum- und Funktionsprogramms unter Berücksichtigung der betrieblichen Anforderungen des Betreibers,

  • die Abstimmung der Schnittstellen zwischen Architekturplanung und Fachplanung (insbesondere Tragwerk, Haustechnik, Akustik, Nahwärme),

  • die Definition von Qualitäts- und Kostenzielen für die Entwurfsplanung,

  • die Klärung offener Punkte aus der Vorplanung und der Tektur.

Der Auftragnehmer hat den Workshop vorzubereiten, zu moderieren und die Ergebnisse in einem schriftlichen Protokoll zu dokumentieren, das den Teilnehmern innerhalb von fünf Werktagen nach dem Workshop zur Freigabe vorzulegen ist. Das freigegebene Protokoll wird zur verbindlichen Planungsgrundlage.

Der Auftragnehmer hat das Raumprogramm vor Einreichen der Tektur mit der zuständigen Aufsichtsbehörde abzuklären und die erforderliche Zustimmung einholen, bzw. falls erforderlich die Planung dahingehend anzupassen, dass die Zustimmung erlangt wird.

c) Erstellung Kostenberechnung

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Rahmen der Leistungsphase 3 eine eigene Kostenberechnung nach DIN 276 zu erstellen, die den geänderten Planungsstand (Tektur, neues Raumkonzept und konstruktive Anpassungen) vollständig abbildet. Die Kostenberechnung ist dem Auftraggeber vor Abschluss der Leistungsphase 3 zur Freigabe vorzulegen.

d) Durchführung des Tekturverfahrens

Nach Abschluss der Entwurfsplanung und Freigabe der Kostenberechnung durch den Auftraggeber hat der Auftragnehmer das Tekturverfahren bei der zuständigen Baugenehmigungsbehörde durchzuführen. Dies umfasst insbesondere:

  • die vorab zu führende Abstimmung mit der zuständigen Genehmigungsbehörde über Art und Umfang der Tektur sowie die Klärung etwaiger planungsrechtlicher Fragestellungen im Vorfeld der förmlichen Einreichung,

  • die Erstellung der vollständigen Tekturunterlagen in Abstimmung mit den jeweiligen Fachplanern,

  • die Einreichung der Tekturunterlagen bei der zuständigen Baugenehmigungsbehörde und die Begleitung des Genehmigungsverfahrens bis zur Erteilung der geänderten Baugenehmigung, einschließlich der Beantwortung behördlicher Rückfragen und der Nachreichung etwaig geforderter Ergänzungen.

Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber über den Fortgang des Tekturverfahrens laufend zu informieren und ihm die Genehmigungsunterlagen vor Einreichung zur Kenntnisnahme vorzulegen. Änderungen an den Tekturunterlagen, die über das mit dem Auftraggeber abgestimmte Planungskonzept hinausgehen, bedürfen dessen vorheriger Freigabe in Textform.

e) Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung)

Diese Leistungsphase ist vollständig zu erbringen, einschließlich der Erstellung detaillierter Ausführungspläne sowie der erforderlichen Fortschreibung der Berechnungen und Nachweise auf Grundlage der angepassten Entwurfs- und Genehmigungsplanung.

f) Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe)

Diese Leistungsphase ist vollständig zu erbringen, einschließlich der Erstellung der Vergabeunterlagen und Leistungsverzeichnisse für die einzelnen Gewerke.

g) Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe)

Diese Leistungsphase ist vollständig zu erbringen, einschließlich der Mitwirkung bei der Vergabe der Bauleistungen und der Wertung der eingehenden Angebote.

h) Durchführung Ausschreibungen Baugewerke nach Vergaberecht

Der Auftragnehmer hat bei der Vorbereitung und Durchführung der Vergabe von Bauleistungen die förderrechtlich vorgegebenen vergaberechtlichen Grundsätze zu beachten. Insoweit wird auf die Regelungen im Vertrag (§ 6 Abs. 8) verwiesen.

i) Leistungsphase 8 (Objektüberwachung und Dokumentation)

Diese Leistungsphase ist vollständig zu erbringen, einschließlich der Bauleitung, der Überwachung der Bauausführung und der Koordination der beteiligten Sonderfachleute.

j) Leistungsphase 9 (Objektbetreuung und Dokumentation)

Diese Leistungsphase ist Teil einer eigenen Beauftragungsstufe nach § 3 des Vertrages und kann daher, wie alle Beauftragungsstufen, vom Auftraggeber nach Bedarf abgerufen werden. Der Auftragnehmer hat auf einen Abruf keinen Anspruch.

Die vorgenannten Leistungen umfassen jeweils mindestens die in Anlage 10 zur HOAI für die betreffende Leistungsphase genannten Grundleistungen des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume, soweit sie nach Maßgabe der vorstehenden Präzisierungen abgerufen werden.

3. Besondere Anforderungen an die Leistung des Auftragnehmers

Über die vorstehend beschriebenen Leistungen hinaus gelten folgende besonderen Anforderungen an die Leistung des Auftragnehmers:

Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen als Objektplaner für Gebäude und Innenräume. Er stimmt seine Leistungen mit den übrigen an dem Bauvorhaben fachlich beteiligten Planern und Sonderfachleuten ab, bindet diese aktiv in den Planungsprozess ein, sorgt eigenverantwortlich, dass deren erforderliche Beiträge ihm rechtzeitig vorliegen und integriert deren Beiträge in die Gesamtplanung. Er zeichnet sich verantwortlich für die Klärung aller Schnittstellen zwischen Planungspartnern untereinander und mit Behörden.

Dies umfasst insbesondere:

  • die vertiefte Auseinandersetzung mit den akustischen Anforderungen in enger Abstimmung mit dem Akustikfachplaner, um eine den einschlägigen Normen, insbesondere DIN 18041, genügende Raumakustik sicherzustellen,

  • die Koordination und Einbeziehung der Landschaftsplanung und der Planung der Spielgeräte, die unter Umständen angepasst werden muss auf das angepasste Raumprogramm und das pädagogische Konzept,

  • die Einbeziehung der Brandschutzplanung und die Berücksichtigung der möglicherweise anzupassenden Fluchtwege,

  • die Koordination aller weiteren vom Auftraggeber beigestellten Fachplaner, einschließlich regelmäßiger fachlicher Abstimmungsrunden, deren Ergebnisse vom Auftragnehmer zu protokollieren sind, sowie die Vorbereitung der für den Auftraggeber erforderlichen Entscheidungsgrundlagen.

Er wirkt darauf hin, dass eine konsolidierte Kosten- und Mittelabflussplanung für das Gesamtvorhaben erstellt und fortgeschrieben wird.

Sämtliche Planungsleistungen sind durchgängig in einer 3D-fähigen Planungssoftware zu erbringen; eine Bearbeitung in 2,5D-Darstellung oder eine sonstige abweichende Arbeitsweise ist ausgeschlossen. Änderungen an der Planung mit wesentlichen Auswirkungen bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Freigabe des Auftraggebers in Textform.

4. Planunterlagen

Dem Auftragnehmer werden zur Kalkulation und Leistungserbringung folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt:

  • Baugenehmigung des Landratsamtes Fürstenfeldbruck vom 25. September 2025 (Az. 22 Al 6024), einschließlich sämtlicher geprüfter Bauvorlagen (Genehmigungsplanung)

Die vorgenannten Unterlagen werden über die Vergabeplattform (Deutsche eVergabe) zum Download bereitgestellt.

Der Auftragnehmer hat seine Kalkulation – insbesondere die Kostenschätzung – eigenständig und ohne Rückgriff auf etwaige bestehende Kostenkalkulationen des Auftraggebers zu erstellen. Bestehende Kostenberechnungen oder -schätzungen werden nicht zur Verfügung gestellt.

Teil E: Erklärung zur 3D-Planung (Anhang zu Anlage 2 zum Vertrag)

Der Bieter erklärt verbindlich, dass sämtliche im Rahmen der Leistungserbringung geschuldeten Planungsleistungen während der gesamten Dauer der Leistungserbringung in den beauftragten Leistungsphasen ausschließlich in einer auf Grundlage eines durchgängig dreidimensionalen Bauwerksmodells (3D-Modell) in einer 3D-fähigen Planungssoftware erbracht werden.

Eine Bearbeitung in reiner 2,5D-Darstellung – d. h. die Ableitung zweidimensionaler Planwerke aus einem nicht durchgängig dreidimensional modellierten Datenbestand – ist nicht zulässig. Eine gleichwertige Alternative zur durchgängigen 3D-Bearbeitung wird nicht anerkannt.

Erklärung des Bieters:

[ ] Ja, ich/wir verpflichte(n) mich/uns hiermit uneingeschränkt zur durchgängigen Bearbeitung in 3D-Software und auf Grundlage eines 3D-Modells gemäß vorstehender Beschreibung

[ ] Nein.

Hinweis des Auftraggebers: Bei dieser Erklärung handelt es sich um ein zwingendes Ausschlusskriterium (A-Kriterium). Die Verneinung der Erklärung führt zum Ausschluss des Angebots vom Vergabeverfahren.

Teil F: Preisblatt, Angabe der Angebotsendsumme sowie Angaben zur Umsatzsteuer (Anlage 4 zum Vertrag)

Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetzten Preisen an. An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist gebunden.

I. Angabe der Angebotsendsumme

Euro (netto)
Umsatzsteuer (Steuersatz und Euro-Betrag) Bitte USt./MwSt. hier angeben, auch wenn diese vom Auftraggeber abgeführt wird.
Euro (brutto)

Bei hier fehlenden Angaben oder Widersprüchen ist hierfür das Preisblatt (Anlage 5 zum Vertrag) maßgeblich.

II. Angaben zur Umsatzsteuer

Über die Berücksichtigung von Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) in meinem Angebot gebe ich/geben wir folgende Erklärung ab:
[ ]Meinem Angebotspreis liegen       % Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) zugrunde. Sofern Bruttopreise anzugeben sind, ist dieser Mehrwertsteuersatz entsprechend einkalkuliert.
[ ]In meinem Angebotspreis (Einzelpreis/Gesamtpreis) ist keine Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) enthalten, weil ich nach Artikel 138, Absatz 1 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem vom 28. November 2006 (EG-RL USt) bzw. des hierauf basierenden nationalen Mehrwertsteuergesetzes (Umsatzsteuergesetzes) mehrwertsteuerfrei (umsatzsteuerfrei) liefern kann. Rechtsgrundlage: §       des       Mehrwertsteuergesetzes (Umsatzsteuergesetzes)
[ ] [ ]In meinem Angebotspreis (Einzelpreis/Gesamtpreis) ist keine Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) enthalten, weil ich nach Artikel 151, Absatz 1, Buchstabe c), bzw. d) EG-RL USt bzw. des hierauf basierenden nationalen Mehrwertsteuergesetzes (Umsatzsteuergesetzes) mehrwertsteuerfrei (umsatzsteuerfrei) leisten kann. Rechtsgrundlage: §       des       Mehrwertsteuergesetzes (Umsatzsteuergesetzes)
[ ][ ] In meinem Angebotspreis (Einzelpreis/Gesamtpreis) ist keine Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) enthalten, weil ich nach §       des       Mehrwertsteuergesetzes (Umsatzsteuergesetzes) mehrwertsteuerfrei (umsatzsteuerfrei) leisten kann.
[ ][ ] In meinem Angebotspreis (Einzelpreis/Gesamtpreis) ist keine Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) enthalten, weil der Auftraggeber (Leistungsempfänger) die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) schuldet („reverse charge“).

Hinweis des Auftraggebers: Die angegebene Summe der Einheitspreise im Anhang zu Anlage 4 muss der Angabe der Angebotsendsumme in diesem Preisblatt (Teil F) entsprechen; dem müssen auch die Angaben in der Preisermittlung zur Zuschlagskalkulation (gesonderte Unterlage) entsprechen.

Teil G: Schriftliches Konzept (Anlage 5 zum Vertrag)

Folgende Unterlagen sind hierzu durch den Bieter selbst zu erstellen, wobei die Konzepte max. die jeweils angegebene Seitenanzahl (Arial 11 pt, 1,2 Zeilen) enthalten sollen; zusätzlich erläuternde Bilder werden nicht mitgerechnet, Wertungsgrundlage sind aber nur textliche Ausführungen, Grafiken werden nicht gewertet:

I. Maßgaben für die Ausführungen der Bieter

  • Die Bieter sollen Ausführungen zu den im Folgenden genannten Konzeptkriterien machen. Diese fließen neben dem Preis in die Wertung ein (vgl. Ziff. VIII. der Vergabebedingungen).

  • Die Bieter haben sich bei ihren Ausführungen zu dem jeweiligen Konzept an den genannten Wertungsmaßstäben zu orientieren und mindestens Angaben zu den dort genannten Aspekten zu machen.

II. Maßgaben für die Wertung

1. Punktewertung

Der Auftraggeber vergibt für jedes Konzept bzw. Kriterium/Unterkriterium zwischen 0 und 5 Bewertungspunkte in ganzzahligen Punktwertstufen. Dabei wird der Grad der Erfüllung zu den jeweils genannten Wertungsmaßstäben anhand der Ausführungen in dem jeweils zugeordneten Feld gewertet:

5 Punkte Die Ausführungen erfüllen die jeweiligen Vorgaben vollständig und uneingeschränkt und übertreffen die Erwartungen erheblich, indem sie zusätzliche, hilfreiche Erkenntnisse und Überlegungen einbringen. Die Ausführungen sind sehr gut schlüssig dargestellt und nachvollziehbar auf den konkreten Auftrag bezogen. Die Angaben lassen für den Auftraggeber eine hervorragende Leistungserbringung erwarten.

4 Punkte Die Ausführungen erfüllen die jeweiligen Vorgaben vollständig und uneingeschränkt und übertreffen die Erwartungen. Die Ausführungen sind schlüssig dargestellt und vollumfänglich auf den konkreten Auftrag bezogen. Die Angaben lassen für den Auftraggeber eine sehr gute Leistungserbringung erwarten.

3 Punkte Die Ausführungen erfüllen überwiegend die jeweiligen Vorgaben und entsprechen den Erwartungen. Die Ausführungen weisen allenfalls vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen auf und sind nicht immer nachvollziehbar auf den konkreten Auftrag bezogen. Die Angaben lassen für den Auftraggeber noch eine gute Leistungserbringung erwarten.

2 Punkte Die Ausführungen erfüllen nur zum Teil die jeweiligen Vorgaben und bleiben hinter den Erwartungen zurück. Die Ausführungen weisen weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen auf und sind überwiegend nicht nachvollziehbar auf den konkreten Auftrag bezogen, was auch darauf beruhen kann, dass das Angebot hierzu nur zum Teil verwertbare Aussagen enthält. Die Angaben lassen für den Auftraggeber eine weniger gute Leistungserbringung erwarten.

1 Punkt Die Ausführungen erfüllen die jeweiligen Vorgaben nur ansatzweise und bleiben erheblich hinter den Erwartungen zurück. Die Ausführungen weisen insgesamt schwerwiegende Defizite und Schwächen auf und sind nicht nachvollziehbar auf den konkreten Auftrag bezogen, was auch darauf beruhen kann, dass das Angebot hierzu nur sehr wenige verwertbare Aussagen enthält. Die Angaben lassen für den Auftraggeber eine ungenügende Leistungserbringung erwarten.

0 Punkte Die Ausführungen erfüllen die jeweiligen Vorgaben nicht. Die Ausführungen sind in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend, was auch darauf beruhen kann, dass das Angebot hierzu keine verwertbaren Aussagen enthält.

2. Wertungsprinzip

Der für das jeweilige Konzept erzielte Rohpunktwert wird mit dem unten jeweils unter c) genannten Gewichtungsfaktor multipliziert. Die so erzielten Punkte werden für alle Kriterien addiert und ergeben die erzielten Leistungspunkte, die in die Wertung einfließen. Es können insgesamt maximal 40 Leistungspunkte erzielt werden.

Bei dieser Wertung werden im Rahmen einer evtl. Angebotspräsentation ausschließlich Erläuterungen berücksichtigt, die das für die Projektleitung und stellvertretende Projektleitung vorgesehene Schlüsselpersonal macht. Berücksichtigt werden dabei insbesondere die Schlüssigkeit und Widerspruchsfreiheit sowie Stringenz in der Darstellung der Leistung, die Kommunikation mit dem Auftraggeber und ggf. innerhalb des Teams, das Eingehen auf Fragen, die Flexibilität im Umgang mit unvorbereiteten Fragestellungen, das Einstellen auf Rahmenbedingungen und Anforderungen des Auftraggebers.

Weitere Erläuterungen zur Wertung sind in den Vergabebedingungen zu finden.

III. Konzeptkriterien

1. Kriterium 1: Konzept zur Bauweise, zu den KiTa-spezifischen Anforderungen und zu den Kosten (max. 25 Punkte)

a) Maßgaben für die Ausführungen der Bieter

Der Umfang des Konzepts zur Bauweise, zu den KiTa-spezifischen Anforderungen und zu den Kosten sollte vier DIN A 4 Seiten (11 pt, 1,2-zeilig, inkl. evtl. Grafiken, Screenshots o. ä.) nicht überschreiten. Ausführungen, die darüber hinausgehen, werden nicht berücksichtigt.

Die Bieter haben darauf zu achten, dass das mit dem Angebot abzugebende Konzept konkret auf den vorliegenden Sachverhalt abstellt und nicht allgemein die Organisation ihres Hauses in ähnlich gelagerten Fällen beschreibt. In vergaberechtlicher Hinsicht ist es essentiell, dass das Konzept die konkrete Durchführung des Auftrages abbildet.

Der Bieter soll darlegen, in welcher Bauweise er den Neubau der KiTa umzusetzen beabsichtigt, wie er die bestehende Entwurfs- und Genehmigungsplanung unter Beibehaltung der genehmigten Gebäudehülle an das neue Raumkonzept anpasst, und welche Baukosten er auf dieser Grundlage erwartet.

b) Wertungsmaßstäbe

Das Kriterium Konzept zur Bauweise, zu den KiTa-spezifischen Anforderungen und zu den Kosten wird nach den folgenden Wertungsmaßstäben bewertet, die in die Gesamtwertung eingehen:

  1. Schlüssigkeit des vom Bieter vorgeschlagenen konstruktiven Konzepts / der Bauweise (z.B. Systembau, konventionelle Bauweise, Hybridbauweise) unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen des Projekts und Eignung für die Umsetzung innerhalb der bestehenden genehmigten Gebäudehülle (Tektur statt Neugenehmigung)
  2. Berücksichtigung der spezifischen Anforderungen einer KiTa (insbesondere Akustik, Raumqualität, Nachhaltigkeit, Schadstofffreiheit der Baumaterialien, Brandschutz, Be-/Entlüftung)
  3. Plausibilität und Nachvollziehbarkeit der vom Bieter angegebenen Kostenschätzung sowie Identifikation wesentlicher Kostentreiber und -risiken des Projekts und Darlegung konkreter Maßnahmen zur Kostenkontrolle und Budgeteinhaltung

c) Wertungsprinzip und Gewichtungsfaktor

Das Kriterium wird entsprechend der unter Ziff. II erläuterten Punktwertung mit 0 bis 5 Rohpunkten bewertet. Eine Einzelwertung und Gewichtung der Wertungsmaßstäbe findet nicht statt.

Die zu diesem Kriterium ermittelten Rohpunkte werden mit dem Faktor 5 gewichtet, so dass bis zu 25 gewichtete Punktwerte für dieses Kriterium erreichbar sind.

2. Kriterium 2: Konzept zum Zeitplan und zur Herangehensweise an die Projektdurchführung (max. 15 Punkte)

a) Maßgaben für die Ausführungen der Bieter

Der Umfang des Kriterium Konzepts zum Zeitplan und zur Herangehensweise an die Projektdurchführung sollte zwei DIN A 4 Seiten (11 pt, 1,2-zeilig, inkl. evtl. Grafiken, Screenshots o. ä.) nicht überschreiten. Ausführungen, die darüber hinausgehen, werden nicht berücksichtigt.

Die Bieter haben darauf zu achten, dass das mit dem Angebot abzugebende Konzept konkret auf den vorliegenden Sachverhalt abstellt und nicht allgemein die Organisation ihres Hauses in ähnlich gelagerten Fällen beschreibt. In vergaberechtlicher Hinsicht ist es essentiell, dass das Konzept die konkrete Durchführung des Auftrages abbildet.

Der Bieter soll einen realistischen Zeitplan für die Erbringung der Planungsleistungen (Tektur und Fortführung bis LPH 9) darlegen sowie sein Vorgehen zur Projektdurchführung unter den besonderen Rahmenbedingungen des Projekts erläutern.

b) Wertungsmaßstäbe

Das Kriterium Konzept zum Zeitplan und zur Herangehensweise an die Projektdurchführung wird nach den folgenden Wertungsmaßstäben bewertet, die in die Gesamtwertung eingehen:

  1. Realismus und Stringenz des vorgeschlagenen Zeitplans für die Tektur und die weiteren Leistungsphasen, insbesondere unter Berücksichtigung der gebotenen Eile (laufende Finanzierungskosten), einschließlich Maßnahmen zur Terminkontrolle
  2. Umgang mit den vorhandenen Planunterlagen und dem bestehenden Leistungsstand (Entwurfs- und Genehmigungsplanung) sowie Vorgehen zur Kooperation mit dem Auftraggeber und weiteren Fachplanern
  3. Verfügbarkeit des Schlüsselpersonals und geplanter Projektstart

c) Wertungsprinzip und Gewichtungsfaktor

Das Kriterium wird entsprechend der unter Ziff. II erläuterten Punktwertung mit 0 bis 5 Rohpunkten bewertet. Eine Einzelwertung und Gewichtung der Wertungsmaßstäbe findet nicht statt.

Die zu diesem Kriterium ermittelten Rohpunkte werden mit dem Faktor 3 gewichtet, so dass bis zu 15 gewichtete Punktwerte für dieses Kriterium erreichbar sind.

Teil H: Vertrag

- siehe gesondertes Dokument -

Der Bieter ist verpflichtet, seinem Angebot den Vertrag sowie die darin genannten Anlagen zugrunde zu legen. Mit seiner Signatur in Teil I dieser Formblätter für das Angebot bestätigt der Bieter dies.

Teil I: Unterschrift(en)/Namensangabe(n) der/des Erklärenden für das gesamte Angebot (Anlage 10 zum Vertrag)

Hinweis: Wird das Angebot nicht an dieser Stelle unterschrieben bzw. durch Namenseintragung des/der Erklärenden signiert, gilt es als nicht abgegeben. Die Unterschrift bzw. Namensangabe gilt im Zweifel für alle mit dieser Unterlage eingereichten Bestandteile des Angebots. Der Bieter bestätigt damit gleichzeitig die Geltung möglicherweise nicht eingereichter Teile der Vergabeunterlagen.

__________________________________________________________________ Ort, Datum, Namenseintragung(en) der/des Erklärenden oder Unterschrift und Name in Druckschrift

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