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1_Vergabebedingungen_Objektplanungsleistungen.pdf

Objektplanungsleistungen für eine Kindertagesstätte in Puchheim

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 21:30 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.deutsche-evergabe.de

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Vergabeverfahren Objektplanungsleistungen Gebäude und Innen-

räume, LPH 3 bis 9 gem. § 34 Abs. 3 HOAI für den Neubau einer

KiTa in Puchheim

der Dr. Harbeck & Stieber GmbH & Co. KG

Offenes Verfahren

Vergabebedingungen

– zum Verbleib beim Bieter bestimmt –

Hinweis: Das Angebot ist fristgerecht über die vom Auftraggeber verwendete Plattform Deutsche eVergabe einzureichen (maßgeblich für Fristeinhaltung ist der vollständige Zugang der Angebotsunterlagen auf der Plattform)!

Bitte reichen Sie

  • die ausgefüllten und auf der letzten Seite signierten Formblätter für das Angebot,
  • das schriftliche Konzept und
  • das ausgefüllte Preisblatt ein. Bitte reichen Sie daneben keine weiteren Unterlagen ein, vor allem keine weite- ren Angebotsblätter mit Preisangaben.

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Vergabebedingungen

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I. Auftraggeber, Vergabestelle, Kommunikation

  1. Auftraggeber

Auftraggeber des Vergabeverfahrens ist folgende Einrichtung:

Dr. Harbeck & Stieber GmbH Grundbesitzverwaltungsgesellschaft & Co. KG Widenmayerstr. 14 80538 München

Die Einrichtung wird im Folgenden auch als „Auftraggeber“ bezeichnet.

  1. Vertreter des Auftraggebers, Kommunikation

Als Vertreter des Auftraggebers für dieses Vergabeverfahren handelt folgende Stelle:

Rechtsanwälte HEUKING Rechtsanwalt Dr. Wolfgang G. Renner, LL.M. (Tulane Univ.) Prinzregentenstraße 48 80538 München Bundesrepublik Deutschland Email: w.renner@heuking.de

Für die Kommunikation mit der Vergabestelle ist grundsätzlich ausschließlich die Verga- beplattform Deutsche eVergabe vorgesehen. Weitere Kommunikationswege sind von Seiten der Interessenten/Bieter grundsätzlich nicht zu verwenden. In begründeten Aus- nahmefällen kann eine Kommunikation an den Vertreter des Auftraggebers unter w.ren- ner@heuking.de erfolgen, insbesondere falls der Interessent/Bieter an einer Kommuni- kation über die Plattform aus nachvollziehbaren und von ihm in einer etwaigen Anfrage nachvollziehbar angegebenen Gründen gehindert ist.

Weitere Kommunikationswege sind von Seiten der Interessenten/Bieter nicht zu verwen- den. Der Auftraggeber beantwortet Anfragen grundsätzlich über die Vergabeplattform, dort unter der Bezeichnung der vorliegenden Vergabe. Telefonische Anfragen werden aus Gründen der Gleichbehandlung grundsätzlich nicht beantwortet.

Andere Arten der Kontaktaufnahme durch Interessenten/Bieter, insbesondere mit der Leitung oder anderen Stellen des Auftraggebers, oder der direkten oder indirekten Ein- flussnahme auf den Auftraggeber außerhalb der Regeln der vorliegenden Vergabever- fahrens, sind untersagt.

Der Auftraggeber kann für die Kommunikation mit Interessenten/Bietern auch die von diesen angegebenen Postadressen sowie E-Mail sowie ggf. Faxadressen nutzen. Dies sind die im Angebot verbindlich angegebenen Adressen bzw. (vor oder ohne Abgabe

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eines Angebots) die im Schriftverkehr angegebenen Kontaktdaten, wobei die Vergabe- stelle nicht alle angegebenen Kontaktdaten nutzen muss, sondern sich auf einzelne be- schränken kann.

  1. Kommunikation mit anderen Interessenten/Bietern

Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit dieser Vergabe an einer unzuläs- sigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen (z. B. Preisabsprachen, Absprachen über Abgabe/Nichtabgabe von Angeboten, Austausch von oder Einsicht in Angebotsteile an- derer Bieter), werden ausgeschlossen.

  1. Verfahrenssprache und Vertragssprache

Die Sprache des Vergabeverfahrens ist für das gesamte Verfahren die deutsche Spra- che. Dies gilt auch für den Vertrag, dessen Anlagen und die spätere Abwicklung des Vertrages.

Die Verwendung der männlichen Form (z. B. „Mitarbeiter“) ohne gleichzeitige Verwen- dung der weiblichen oder diversen Form (z. B. „Mitarbeiterin“) in den Unterlagen zu die- sem Vergabeverfahren dient lediglich der Vereinfachung und der besseren Lesbarkeit des Dokuments und beinhaltet keinerlei Präferenz des Auftraggebers. Die Unterlagen sind so zu verstehen, dass mit der Verwendung der männlichen Form immer gleichzeitig auch die weibliche und die diverse Form gemeint sind (und umgekehrt), sofern dies nicht ausdrücklich abweichend vermerkt ist.

II. Rechtlicher Rahmen

  1. Vergaberecht

Der Auftraggeber ist aufgrund der für das Vorhaben geltenden Fördermittelvorgaben zur Einhaltung vergaberechtlicher Grundsätze verpflichtet.

Neben den anwendbaren gesetzlichen Regelungen gelten die Vorschriften

  • der Vergabeunterlagen einschließlich eines etwaigen Anschreibens hierzu und

  • die Beantwortung der Bieterfragen sowie weitere Regelungen, die die Vergabe- stelle während des Vergabeverfahrens gegenüber den Bietern festlegt.

  1. Haushalts- und Fördermittelvorbehalt

Die Erteilung des Auftrages und die Inanspruchnahme von Leistungen sind abhängig von den während der Vertragslaufzeit zur Verfügung Fördermitteln.

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  1. Vertragsrecht

Sofern in den wesentlichen Elementen des im Rahmen des Vergabeverfahrens zu schließenden Vertrags keine anderweitigen Regelungen vorgesehen sind, gelten für die Leistungserbringung die Bestimmungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistun- gen (VOL/B) sowie dazu ergänzend die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

III. Einsicht in die Unterlagen, Prüfung der Unterlagen, Fragen

  1. Einsicht in die Vergabeunterlagen

Die Interessenten haben mit dem Angebot eine gesonderte Vertraulichkeitserklärung un- ter Verwendung des vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formblatts (Teil B Ziff. V. der Formblätter für das Angebot) einzureichen.

  1. Prüfung der Unterlagen durch die Interessenten/Bieter

Die Interessenten/Bieter haben sich nach Erhalt der Vergabeunterlagen unverzüglich über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Bestehen nach Auffassung eines Interes- senten/Bieters Fehler, Widersprüche, Unvollständigkeiten oder Unklarheiten in den Un- terlagen, sind diese dem Auftraggeber unter genauer Benennung der Unklarheiten un- verzüglich mitzuteilen. Soweit dies nicht erfolgt, kann sich der Interessent/Bieter später nicht auf etwaige Unklarheiten in den Vergabeunterlagen berufen.

  1. Fragen von Interessenten/Bietern

Alle Fragen, die mit dem Vergabeverfahren im Zusammenhang stehen, sind grundsätz- lich über die Vergabeplattform und nur im begründeten Ausnahmefall, in dem dieser Weg nicht verfügbar ist, eine Klärung mit der Hotline der Plattform gescheitert ist und die Frage eilig ist, unter Beifügung einer Begründung der genannten Umstände mittels E-Mail an w.renner@heuking.de unter dem Betreff

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an den Auftraggeber zu richten.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei anderen Wegen als über die Plattform um eine eng auszulegende Ausnahme handelt, die einer nachvollziehbaren, schriftlichen Be- gründung bedarf. Eine Kommunikation außerhalb der Plattform ohne nachvollziehba- ren Grund entspricht nicht den Vorgaben des Vergaberechts und ist daher grundsätz- lich nicht zu berücksichtigen.

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Der Auftraggeber wird voraussichtlich alle Fragen, die aus seiner Sicht nicht nur für den Fragenden von Bedeutung sind, sowie die Antworten/Erläuterungen des Auftraggebers hierzu als Bieterinformation per E-Mail mitteilen. Die Identität des Fragestellers wird da- bei grundsätzlich nicht offenbart. Soweit die Fragen für den Auftraggeber erkennbar auf die Identität des Fragestellers schließen lassen, werden die Fragen vor Weiterleitung an andere Unternehmen anonymisiert.

Der Fragesteller hat Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse in seiner Frage eindeutig zu kennzeichnen, diese werden dann ebenfalls nicht an andere Interessenten/Bieter mitge- teilt.

Rechtzeitig eingegangene Fragen werden grundsätzlich bis spätestens drei Kalender- tage vor Ablauf der Frist für die schriftliche Einreichung der Angebote in anonymisierter Form beantwortet. Auskünfte und Antworten außerhalb dieses Verfahrens sind nicht ver- bindlich.

Eine Weitergabe von Informationen und Unterlagen erfolgt nicht an solche Interessen- ten/Bieter, die erklärt haben, von der Abgabe eines Angebots Abstand zu nehmen, die kein rechtzeitiges Angebot abgegeben haben oder die auf andere Weise (z. B. Aus- schluss) aus dem Verfahren ausgeschieden sind.

IV. Verfahrensablauf

  1. Angebote

Das Vergabeverfahren wird als einstufiges Offenes Verfahren durchgeführt. Der Gegen- stand der Vergabe ergibt sich aus der Bekanntmachung sowie den Vergabeunterlagen.

Hierzu wurde die Bekanntmachung im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Durch fristgerechte Einreichung der ausgefüllten und unterschriebenen bzw. durch Namenseintragung des Erklärenden signierten Formblätter für das Angebot (Formblätter für das Angebot und weitere Unterlagen) können Interessenten ein Angebot einreichen. Die Angebote wer- den von der Vergabestelle insbesondere auf Ausschlusskriterien sowie die Eignung der Bieter, anhand der abgeforderten Auskünfte und Nachweise, geprüft und gewertet. Kann ein geforderter Nachweis aus einem berechtigten Grund nicht vorgelegt werden, so kann der Nachweis, nach entsprechender Rücksprache mit dem Auftraggeber, durch Vorlage anderer geeigneter Unterlagen erbracht werden.

Reicht ein Bieter ein nicht vollständiges Angebot ein, das deswegen nicht zu den wirt- schaftlichsten Angeboten gehört, geht dies zu seinen Lasten; dies berechtigt ihn nicht zur weiteren Teilnahme an dem Vergabeverfahren oder zu Schadenersatz- oder ande-

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ren Ansprüchen. Entsprechendes gilt dann, wenn ein Angebot offene oder unklare An- gaben enthält und daher der Wertung des Auftraggebers allenfalls die für diesen nach- teiligste Auslegung zugrunde gelegt wird.

  1. Keine Verhandlungen

Verhandlungen finden nicht statt.

  1. Vertraulichkeitserklärung und Datenschutzerklärung

Soweit die Bieter Einblick in vertrauliche Informationen, welche für die Sicherheit des Betriebs des Auftraggebers wichtig sind oder in personenbezogene Daten wünscht und benötigt, muss der Bieter eine gesonderte, ggf. weitere, Vertraulichkeitserklärung sowie eine Datenschutzerklärung, jeweils nach einer entsprechenden Vorlage des Auftragge- bers, übersenden.

  1. Beachtung von Fristen

Bitte beachten Sie, dass Interessenten/Bieter, die Angebote/andere geforderte bzw. nachgeforderte Unterlagen nicht fristgerecht einreichen, grundsätzlich nicht am weiteren Verfahren teilnehmen können.

  1. Einzureichende Unterlagen, abschließende Liste der erforderlichen Nachweise

Als Angebot sind die vollständig ausgefüllten Formblätter für das Angebot sowie wei- tere erforderliche Unterlagen, wie nachfolgend und in den Vergabeunterlagen genannt, einzureichen.

Sind die Teile B.IV. und C der Formblätter für das Angebot von dem Bieter nicht ausge- füllt, so ist dies so zu verstehen, dass der Bieter beabsichtigt, keine Unterauftragnehmer oder andere Dritte einzusetzen und sich hinsichtlich seiner Eignung nicht auf Unterauf- tragnehmer oder andere Dritte beruft.

Für das Abfassen des Angebotes sind die Formblätter für das Angebot zu verwenden und auszufüllen, soweit nicht ausdrücklich gesonderte Unterlagen zugelassen sind. Die in den Dateien vorgegebenen hellgrau unterlegten Felder können hierbei durch Ausfül- len auch erweitert werden. Andere Veränderungen an Dateien sind unzulässig. Die Bie- ter sind verpflichtet, ihre Eintragungen in den vorgesehenen Feldern zu machen. Die Eintragung kann nicht durch Beifügung von Unternehmensprospekten oder ähnlichem ersetzt werden. Der Auftraggeber ist insbesondere nicht verpflichtet, sich die geforderten Angaben aus Unternehmensprospekten, Bilanzunterlagen oder ähnlichem „zusammen- zusuchen“.

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Das Angebot muss alle nachfolgenden Unterlagen und Nachweise enthalten und ist in Teil I durch Unterschrift oder durch Namenseintragung des Erklärenden zu signieren. Angebote, die nicht in Teil I signiert sind, werden nicht berücksichtigt. Die Signa- tur in Teil I kann nicht nachgefordert werden.

Erklärungen und Nachweise im Einzelnen:

Lfd. Nr.InhaltArtFormblatt
1Angaben zum Bieter/zur Bietergemein-EigenerklärungFormblätter für das Angebot Teil A
schaft
(für den Bieter/die Bietergemeinschaft ein-
fach einzureichen)
2Erklärung des Bieters zum Angebot (für den Bieter/die Bietergemeinschaft ein- fach einzureichen)Erklärung des Bieters zum AngebotEigenerklärungFormblätter für das Angebot Teil B Ziff. I.
(für den Bieter/die Bietergemeinschaft ein-
fach einzureichen)
3Allgemeine Eigenerklärung zur Eignung (für den Bieter/für jedes Mitglied der Bieter- gemeinschaft gesondert einzureichen)EigenerklärungFormblätter für das Angebot Teil B Ziff. II.
4Angaben zum Umsatz und zur Anzahl derEigenerklärungFormblätter für das Angebot Teil B Ziff. III.
Beschäftigten
(für den Bieter/die Bietergemeinschaft ein-
fach einzureichen)
5Berufung auf Unterauftragnehmer/Dritte fürEigenerklärungFormblätter für das Angebot Teil B Ziff. IV.
Zwecke der Eignung
(für den Bieter/die Bietergemeinschaft aus-
zufüllen und einfach einzureichen, falls Un-
terauftragnehmer/Dritte eingesetzt werden)
6Vertraulichkeitserklärung (für den Bieter/die Bietergemeinschaft ein- fach einzureichen)VertraulichkeitserklärungEigenerklärungFormblätter für das Angebot Teil B Ziff. V.
(für den Bieter/die Bietergemeinschaft ein-
fach einzureichen)
7Scientology-Schutzerklärung (für den Bieter/die Bietergemeinschaft ein- fach einzureichen)EigenerklärungFormblätter für das Angebot Teil B Ziff. VI.
8Eigenerklärung zur Umsetzung von ArtikelEigenerklärungFormblätter für das Angebot Teil B Ziff. VII.
5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 2022/576
des Rates vom 8. April 2022
(für den Bieter/die Bietergemeinschaft ein-
fach einzureichen)
9Eigenerklärung zur Einhaltung des Mindest-EigenerklärungFormblätter für das Angebot Teil B Ziff. VIII.
lohns und der Mindestarbeitsbedingungen
(für den Bieter/die Bietergemeinschaft ein-
fach einzureichen)

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10Formblatt Verpflichtungserklärung Unter-EigenerklärungFormblätter für das Angebot Teil C
auftragnehmer/Dritte
(für den Bieter/die Bietergemeinschaft aus-
zufüllen und einheitlich einzureichen, falls
sich der Bieter hinsichtlich seiner Eignung
auf Kenntnisse, Fähigkeiten, Ressourcen o.
a. Mittel Dritter beruft
11Erklärung zur 3D-Planung (für den Bieter/die Bietergemeinschaft aus- zufüllen und einheitlich einzureichen)Erklärung zur 3D-PlanungEigenerklärungFormblätter für das Angebot Teil E
(für den Bieter/die Bietergemeinschaft aus-
zufüllen und einheitlich einzureichen)
12PreisblattEigenerklärunggesonderte Excel-Datei
(für den Bieter/die Bietergemeinschaft aus-
zufüllen und einheitlich einzureichen)
13Konzepte (für den Bieter/die Bietergemeinschaft aus- zufüllen und einheitlich einzureichen)KonzepteEigenerklärungTeil G sowie selbst erstellte Anlage
(für den Bieter/die Bietergemeinschaft aus-
zufüllen und einheitlich einzureichen)
14Vertrag (für den Bieter/die Bietergemeinschaft ein- heitlich einzureichen)EigenerklärungTeil H sowie gesonderte PDF-Datei
15Signatur (Unterschrift(en)/Namensanga-EigenerklärungFormblätter für das Angebot Teil I
be(n)) für das gesamte Angebot
(für den Bieter/die Bietergemeinschaft aus-
zufüllen und einheitlich einzureichen)
  1. Form der Einreichung der Angebote, Preisangaben

Das Angebot ist elektronisch auf der Vergabeplattform bis zur angegebenen Frist einzu- reichen.

In dem Preisblatt sind alle hellgrau hinterlegten Felder auszufüllen. Soweit Mengenan- gaben je Preisposition angegeben sind, stellen diese eine unverbindliche Schätzung auf der Grundlage des prognostizierten Bedarfs des Auftraggebers dar, soweit dies nicht ausdrücklich anders vermerkt ist.

In dem Preisblatt sind alle anfallenden Kosten als Festpreise anzugeben. Abweichungen sind nur dann zulässig, wenn und soweit das Preisblatt dies ausdrücklich vorsieht. Es versteht sich, dass in den Preisen auch die Kosten von Unterauftragnehmern und Dritten (insbesondere Drittanbietern) vollständig enthalten sein müssen, die für eine vollstän- dige Leistung erforderlich sind und nach dem Angebot des Bieters einzusetzen sind. Sieht der Bieter vor, Auslagen oder andere Leistungen in Form von Aufschlägen auf die Rechnungssumme pauschal oder gesondert in Rechnung zu stellen oder Kostensteige- rungen in den Folgejahren zu berücksichtigen, sind diese Kosten im Preisblatt ebenfalls zu berücksichtigen und einzukalkulieren. Weitere Kosten können nicht geltend gemacht

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werden, mit Ausnahme von Kosten, die auf schriftlichen Zusatzbeauftragungen durch den Auftraggeber beruhen.

Alle vom Bieter angegebenen Preise sind grundsätzlich als Nettopreise (ohne Umsatz- steuer) anzugeben, wie im Preisblatt vorgegeben. Bruttopreise sind anzugeben, sofern ausdrücklich Bruttopreise vorgegeben sind.

  1. Keine Nebenangebote, nur ein Hauptangebot, keine Vorbehalte; Änderungen

Nebenangebote und Änderungsvorschläge sind nicht zugelassen und werden nicht ge- wertet. Ebenso ist es unzulässig, mehrere Hauptangebote nebeneinander einzureichen, in diesem Fall wird keines der eingereichten Hauptangebote gewertet.

Unter Vorbehalt abgegebene Angebote werden in der Wertung nicht berücksichtigt.

Angebote können bis zum Abgabetermin über die Vergabeplattform berichtigt, geändert oder zurückgezogen werden. Änderungen oder Ergänzungen von Angeboten, die nach Ablauf der genannten Frist erfolgen, werden nicht berücksichtigt.

Soweit der Bieter Änderungen in seinen Angeboten vorgenommen hat, müssen diese zweifelsfrei und als solche erkennbar sein und im Änderungsmodus innerhalb der Da- teien erfolgen; die Eintragungen müssen dokumentenecht sein.

  1. Angebotsfrist

Die Frist zur Einreichung der Angebote endet am

  1. Oktober 2026 um 10 Uhr.

Angebote, die nach Ablauf dieser Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt, es sei denn, der verspätete Eingang ist durch Umstände verursacht worden, die nicht von dem Bieter zu vertreten sind. Diese Umstände müssen von dem Bieter dargelegt und ggf. bewiesen werden. Da das Hochladen auf der Plattform erfahrungsgemäß einige Zeit in Anspruch nehmen kann, wird dringend empfohlen, mehrere Stunden vor Frist- ablauf damit zu beginnen.

  1. Aufklärung, Nachforderung von Unterlagen

a) Mögliches Aufklärungsgespräch

Der Auftraggeber kann mit einzelnen oder allen Bietern ein Aufklärungsgespräch zur Aufklärung des Inhalts des Angebotes bzw. des Angebotsinhalts oder eine Aufklärung hierzu durchführen.

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Die Bieter haben keinen Anspruch auf ein Aufklärungsgespräch oder eine Aufklärung, auch wenn eine solche Aufklärung mit anderen Bietern stattfindet.

b) Mögliche Nachforderung von Unterlagen

Der Auftraggeber behält sich vor, nach Ablauf der Angebotsfrist fehlende Erklärungen, Nachweise oder andere Unterlagen und Angaben, einschließlich Erklärungen und Un- terlagen zur Eignung, von einem oder mehreren Bietern nachzufordern oder Gelegenheit zur Vervollständigung zu geben. Ein Anspruch der Bieter auf Einräumung einer Gele- genheit zur Nachreichung oder Vervollständigung besteht nicht, auch dann nicht, wenn der Auftraggeber anderen Bietern Gelegenheit zur Nachreichung oder Vervollständigung von Unterlagen gibt.

Unterlagen, die die Vergabestelle nach Angebotsabgabe nachfordert oder für die sie Gelegenheit zur Nachreichung gibt, können nur bis zu dem von der Vergabestelle be- stimmten Zeitpunkt ein-/nachgereicht werden.

  1. Ergänzung und Wiederholung der Wertung

Eine Ergänzung oder Wiederholung der Wertung, insbesondere der Eignungsprüfung, kann in diesem Verfahren auch nach Abschluss der vorgesehenen Prüfung und Wertung der Angebote, insbesondere bei Anhaltspunkten im Vorgehen des Bieters während des Verfahrens sowie bei anderen relevanten Anhaltspunkten (z. B. Presseberichte, Infor- mationen über laufende Verträge, Informationen von Behörden etc.), grundsätzlich zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens erfolgen.

VIII. Besondere Vorschriften für die Wertung der Angebote, Zuschlag

Die Entscheidung über den Zuschlag erfolgt auf Grundlage der form- und fristgerecht eingegangenen Angebote anhand folgender Angaben:

  1. Kriterien, Punktzahlen und Gewichtung

Als mmes Angebotes sind auch eigene Ausführungen (Leistungskonzept) zu übersen- den, die Aussagen zu den Zuschlagskriterien enthalten. Gewertet werden hierbei nur verbindliche Angaben des Bieters.

Der Zuschlag wird nach nachfolgenden Zuschlagskriterien auf das wirtschaftlichste An- gebot erteilt, der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt wie folgt:

  • Insgesamt können 100 Punkte erreicht werden, wobei bis zu 60 Punkte auf den Preis und insgesamt bis zu 40 Punkte auf die angebotene Leistung entfallen.

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  • Die Punktewerte für Preis und Leistung werden aufaddiert. Der Bieter mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag.
  1. Gesamtpreis (maximal 60 Punkte erreichbar)

Die Preisangaben haben vollständig auf dem vorgegebenen Formblatt für die Honora- rermittlung, Teil F der Formblätter für das Angebot, zu erfolgen. Weitere Preisblätter sind nicht zugelassen und nicht gültig.

Grundlage für den Preis, der mit 60 Prozent in die Wertung einfließt, ist der Brutto-Ge- samtpreis, der sich aus der Summe der angegebenen Einzelpositionen (netto), die je- weils als Pauschalpreise angegeben werden, sowie den angegebenen Preisen für be- stimmte besondere Leistungen und den angegebenen Stundensätzen, diese jeweils multipliziert mit den im Preisblatt angegebenen Mengengerüsten, beaufschlagt um die derzeit geltende Umsatzsteuer sowie die vom Bieter angegebenen Nebenkosten, ergibt.

Die im Preisblatt enthaltenen Mengenangaben beruhen auf Prognosen des Auftragge- bers und bilden daher keine verbindlichen Abrufmengen ab.

Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtwertungspreis erhält 60 Preispunkte. Alle an- deren Angebote werden nach der folgenden Formel linear interpoliert:

𝐏𝐚 (𝐏𝐛)∗𝟔𝟎 Pa = Preis des niedrigsten Angebots Pb = Preis des zu vergleichenden Angebots

Alle Zwischen- und Gesamtergebnisse werden auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet.

Beispiel zur Veranschaulichung mit fiktiven Gesamtpreisen:

Das niedrigste Angebot weist einen Gesamtpreis von 300.000,00 EUR netto aus und erhält hierfür 60 Preispunkte. Das zu bewertende Angebot weist einen Gesamtpreis von 500.000,00 EUR netto aus und erhält 36 Preispunkte ((300.000 ÷ 500.000) * 60).

  1. Leistung (maximal 40 Punkte)

Die Grundlage für die Bewertung der Leistung bildet der gewichtete Gesamtpunktwert für das schriftliche Konzept gem. den in Teil G der Formblätter für das Angebot genann- ten Kriterien, wobei für die Beurteilung der Leistungskriterien jeweils das schriftliche Kon- zept gewertet wird. Der Gesamtpunktwert wird ermittelt als der für das Konzept nach Teil

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G der Formblätter für das Angebot ermittelten Punktwert, multipliziert mit dem angege- benen Gewichtungsfaktor multipliziert.

Weitere Einzelheiten hierzu sind dem Dokument Konzepte (Teil G der Formblätter für das Angebot) zu entnehmen.

Das Verfassen von Konzepten im Rahmen der Angebotserstellung stellt keine vorweg- genommene Leistungserbringung dar und wird insbesondere nicht vergütet.

VI. Bietergemeinschaften und Dritte (insbesondere Unterauftragnehmer)

Eine Änderung an den im Angebot getroffenen Aussagen und Festlegungen zu Bieter- gemeinschaften und hinsichtlich der Eignung und/oder der Leistung einbezogenen Drit- ten (insbesondere Unterauftragnehmern/Subunternehmern) durch den Bieter im weite- ren Verfahren kommt nur aus wichtigem Grund und in den Grenzen, die die Rechtspre- chung hierfür anerkannt hat, in Betracht. Unabhängig davon ist jede beabsichtigte Än- derung unverzüglich der Vergabestelle mitzuteilen. Die weitere Teilnahme an dem Ver- fahren nach der Änderung bedarf der vorherigen förmlichen Zustimmung des Auftragge- bers.

Beruft sich der Bieter hinsichtlich seiner Eignung auf Unterauftragnehmer oder andere Dritte, so hat er für jeden derartigen Dritten ein Formblatt Verpflichtungserklärung des Dritten (Teil C der Formblätter für das Angebot), ausgefüllt und vom Unterauftragneh- mer/Dritten signiert, mit dem Angebot einzureichen. Jedes dieser ausgefüllten Formblät- ter wird bei Zuschlag auf ein späteres Angebot ein Anhang zu Anlage 2 zum Vertrag.

Bei der Vergabe von Aufträgen an Unterauftragnehmer darf der Auftragnehmer etwaigen Unterauftragnehmern insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen – insbesondere hin- sichtlich Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen – stellen als zwischen dem Auftrag- geber und ihm vereinbart sind. Auf Anforderung des Auftraggebers sind entsprechende vertragliche Beziehungen bereits in der Angebotsphase offenzulegen.

Die Bestimmungen der vorliegenden Vergabebedingungen sowie der Formblätter für das Angebot gelten bei der Beteiligung von Unterauftragnehmern entsprechend.

VII. Bindefrist

Die Bindefrist endet am

  1. Dezember 2026.

sofern der Auftraggeber hierzu im weiteren Verfahren keine abweichenden Vorgaben macht. Bis zu diesem Zeitpunkt sind die Bieter an ihr Angebot gebunden.

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VIII. Vertraulichkeit, Datenschutz

Alle Teile der Vergabeunterlagen sind vertraulich und ausschließlich zum Zweck der Teilnahme an dem Vergabeverfahren bestimmt. Jede Nutzung für andere Zwecke ist untersagt. Alle Unterlagen, die dem Interessenten/Bieter zur Verfügung gestellt werden, bleiben Eigentum des Auftraggebers. Die Interessenten/Bieter sind zur vertraulichen Be- handlung aller im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen verpflichtet, haben diese gegen unbefugten Zugriff zu sichern und die von ihnen mit den Unterlagen befassten Personen entsprechend zu verpflichten.

Eine anderweitige Verwendung (auch auszugsweise), z. B. Vervielfältigung, Wei- tergabe an Dritte oder Veröffentlichung (z. B. durch Einstellen im Internet), dieser Unterlagen oder anderer Informationen aus diesem Verfahren ohne vorherige aus- drückliche schriftliche Zustimmung des Auftraggebers ist untersagt und kann zum Ausschluss des Angebots aus dem Verfahren wegen Unzuverlässigkeit des Interessenten/Bieters führen. Dies gilt auch für Antworten/Erläuterungen des Auftrag- gebers auf Fragen von Interessenten/Bietern.

Die Weitergabe der Vergabeunterlagen an Dritte ohne Zustimmung des Auftraggebers ist jedoch gestattet, soweit dies zur Einbindung potentieller Unterauftragnehmer oder zur Berufung auf Dritte hinsichtlich der Eignung erforderlich ist. In diesem Fall hat der Inte- ressent/Bieter dafür zu sorgen, dass der potentielle Unterauftragnehmer/Dritte die Ver- traulichkeit der Unterlagen in gleicher Weise wahrt.

Wird kein Angebot abgegeben, so sind die Vergabeunterlagen von dem Interessenten in eigener Zuständigkeit zu vernichten oder zurückzusenden. Auch nach Beendigung des Verfahrens haben alle Empfänger der Vergabeunterlagen über die bekannt gewor- denen projektbezogenen Informationen Verschwiegenheit zu bewahren. Nicht als Dritte in diesem Sinne gelten Berater und Unterauftragnehmer des Interessenten/Bieters, wenn er diese nachweisbar zur Wahrung der Vertraulichkeit in derselben Weise ver- pflichtet hat. Die Nachweise hierzu sind dem Auftraggeber auf Verlangen unverzüglich vorzulegen.

Der Auftraggeber behandelt die eingehenden Angebote sowie andere von den Bietern angeforderte Unterlagen grundsätzlich vertraulich und verwahrt sie sorgfältig. Dies gilt nicht für Berater des Auftraggebers, die selbst zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

Mit der Abgabe seines Angebots erklärt sich der Bieter grundsätzlich damit einverstan- den, dass im Falle der (beabsichtigten) Zuschlagserteilung auf sein Angebot ggfs. sein Name und bestimmte Preisangaben Dritten bekannt gegeben werden. Sofern Gründe geltend gemacht werden, die gegen eine Bekanntmachung sprechen, entscheidet der Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen.

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Mit der Abgabe seines Angebots erklärt sich der Bieter außerdem grundsätzlich damit einverstanden, dass die von ihm übermittelten personenbezogenen Daten der Perso- nen, die von dem Auftraggeber zur Verhandlung und Entscheidung eingesetzt werden, zur Kenntnis genommen und verarbeitet werden. Entsprechendes gilt für die Verarbei- tung der Daten im Rahmen der Zweckbestimmung der abzuschließenden Verträge. Der Bieter ist daher verpflichtet, ggf. erforderliche Zustimmungen Dritter vor Abgabe seines Angebots einzuholen.

IX. Veröffentlichungen

Bieter/Auftragnehmer dürfen Veröffentlichungen über eigene Leistungen im Zusammen- hang mit diesem Vorhaben, das Vorhaben selbst oder Teile davon nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers vornehmen.

X. Kosten

Eine Erstattung von Kosten oder die Zahlung einer Vergütung oder Entschädigung für die Erstellung eines Angebots sowie anderer Aufwände zur Beteiligung des Interessen- ten/Bieters an dem Vergabeverfahren findet nicht statt. Die Versandkosten für Datenträ- ger und Unterlagen trägt jeweils der Versender.

XI. Beauftragung eines anderen Bieters (Überprüfungsklausel i. S. v. § 154 Nr. 3 in Verbindung mit § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB)

Sollte der Vertrag vor Ende der Vertragslaufzeit beendet werden, behält sich der Auf- traggeber vor, ein Unternehmen, welches sich als Bieter mit einem wertungsfähigen An- gebot am Vergabeverfahren beteiligt hat, für die verbleibende oder neu zu beginnende Dauer der Vertragslaufzeit zu dem von jenem Bieter im Vergabeverfahren eingereichten Wirtschaftlichen Angebot zu beauftragen.

Der Auftraggeber wird sich bei der Anfrage nach dem vorstehenden Satz, ob ein Bieter die weiteren Vertragsleistungen ausführen möchte, an der Reihenfolge der Bieter, wie sie sich bei der Gesamtwertung der Wirtschaftlichkeit im Vergabeverfahren ergibt, orien- tieren: Er wird also zunächst beim Bieter mit dem zweitwirtschaftlichsten Angebot anfra- gen. Sollte dieser die übrigen Vertragsleistungen nicht ausführen wollen, wird der Auf- traggeber beim Bieter mit dem drittwirtschaftlichsten Angebot anfragen etc.


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