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Anlage zum Honorarangebot
Anmerkungen
- Die Stadt Forst (Lausitz) hat eine Zentrale Vergabestelle die in den Ausschreibungsverfahren die Veröffentlichungen, Eröffnungstermine sowie die formelle Prüfung der eingegangenen Angebote durchführt.
- Eine Unterschreitung der Mindestsätze nach HOAI ist zulässig (EuGH, Urt. v. 04.07.2019, Az, C-377/17).
- Das zu erbringende Leistungsbild ist der Anlage zur HOAI 2021 sowie der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
- Sollten aus den übergebenen Unterlagen besondere Leistungen ersichtlich sein, bitten wir Sie diese zu benennen und für die jeweiligen besonderen Leistungen einen Anteil v.H. des Grundhonorars oder ein Pauschalpreis anzugeben. Diese gehen nicht in die Wertung ein.
- Innerhalb der Auswertung werden im Wertungskriterium "Honorar" die Gesamtkosten inkl. Nebenkosten (brutto) nach rechnerischer Prüfung zur Wertung herangezogen.
Honorarermittlung
- Das Honorar für die Leistungen richtet sich nach den Bestimmungen des § 6 HOAI. Die anrechenbaren Kosten des Objektes dienen, neben den weiteren benannten Bestimmungen, als Berechnungsgrundlage.
Nebenkosten als pauschaler Nebenkostensatz gemäß § 14 HOAI; weiterhin sollen enthalten sein:
- Versandkosten, Kosten für Datenübertragungen
- Vervielfältigungskosten von Zeichnungen und schriftlichen Unterlagen inkl. Fotos bis zu 3fach
- pausfähige Leistungsverzeichnisse, jeweils 1-fach sowie die dazugehörigen notwendigen Pläne
- Bereitstellung der Leistungsverzeichnisse inkl. Vorbemerkungen und den dazugehörigen notwendigen in digitaler Form (Format in Abstimmung mit dem AG)
- Dokumentation der Leistungserbringung, jeweils 1-fach
- Erforderliche Planunterlagen für die Fachplaner
- Bauantrag und ggf. Unterlagen Fördermittelgeber (Anzahl gemäß den Forderungen der entsprechenden Ämter)
LV-Massenvervielfältigungen sind nicht Bestandteil der Nebenkostenpauschale