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Raumprogrammempfehlungen – Musterflächenprogramm
für allgemeinbildende Schulen im Land Brandenburg
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Herausgeber Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS) Heinrich-Mann-Allee 107 14473 Potsdam Internet: www.mbjs.brandenburg.de
Fassung August 2019
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I Inhalt
Vorbemerkung ............................................................................................................................................... 1
I Raumprogrammempfehlungen des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg gemäß § 110 Absatz 2 Brandenburgisches Schulgesetz
1 Rechtsgrundlagen für diese Raumprogrammempfehlungen ................................................................... 2
2 Baurechtliche Grundlagen des Schulbaus ............................................................................................... 2
3 Grundsätze der Raumprogrammempfehlungen – funktionale Musterflächen .......................................... 2
4 Ergänzende Empfehlungen für den Schulbau.......................................................................................... 5
II Raumprogrammempfehlungen der einzelnen Schulformen
Raumprogrammempfehlung für Grundschulen ........................................................................................ 6
Raumprogrammempfehlung für Oberschulen .......................................................................................... 7
Raumprogrammempfehlung für Gesamtschulen Sek I ............................................................................ 8
Raumprogrammempfehlung für Gesamtschulen Sek II ........................................................................... 9
Raumprogrammempfehlung für Gymnasien .......................................................................................... 10
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Vorbemerkung
Mit dem vorliegenden Dokument stellt das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport den Schulträgern im Land Brandenburg Musterflächenprogramme für die allgemeinbildenden Schulen zur Verfügung.
Ziel ist es, sowohl für zukünftige Schulbauten als auch für umfassende Sanierungen bestehender Schulbauten, einen modernen und flexiblen Planungsrahmen zu bieten, der die aktuellen gesellschaftlichen und pädagogischen Veränderungen aufgreift, um so sukzessive einen modernen Schulbau im Land Brandenburg zu realisieren.
Einen Anspruch auf bauliche Veränderungen lösen die neuen Musterflächenprogramme nicht aus. Vielmehr sollen die Empfehlungen mittel- und langfristig Wirkung entfalten. Insbesondere bei Bestandsbauten bestehen oftmals sehr spezifische Gebäudesituationen und der baulichen Wandelbarkeit sind hier Grenzen gesetzt, die Berücksichtigung finden müssen. Aber auch für diese sollen die Musterflächenprogramme Anwendung finden können, da die verschiedenen funktionalen Flächenbedarfe als nicht zwingend additiv zu verstehen sind, sondern sie aufgrund des Leitbildes der Multifunktionalität verschiedene Nutzungsmöglichkeiten erlauben. Diese Perspektive soll dazu dienen, auch Bestandsbauten im Lichte aktueller pädagogischer Leitbilder neu zu betrachten, um so auch begrenzte Flächen sinnvoll und weitreichend für verschiedene pädagogische Nutzungen zu öffnen.
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I Raumprogrammempfehlungen des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg gemäß § 110 Absatz 2 Brandenburgisches Schulgesetz
1 Rechtsgrundlagen für diese Raumprogrammempfehlungen
Der § 99 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) sieht vor, dass der Schulträger seine Schulangelegenheiten in eigener Verantwortung nach Maßgabe dieses Gesetzes verwaltet. Somit unterhält und verwaltet der Schulträger die Schule als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung. Insbesondere stellt er die Schulanlagen, Gebäude und die Einrichtungen.
Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) kann gemäß § 110 Absatz 2 BbgSchulG „Empfehlungen über den Umfang und die Ausgestaltung der Schulgebäude und Schulanlagen (Raumprogramm) sowie über die sächliche Ausstattung der Schule herausgeben […].“
Seitens des Ministeriums werden im Land Brandenburg keine verbindlichen Raumprogramme für den Schulbau erlassen, sondern sogenannte Raumprogrammempfehlungen für alle Schulformen zur Verfügung gestellt, die den Schulträgern und Planungsbüros als Planungshilfe und Konkretisierung für den notwendigen Raumbedarf dienen sollen.
Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung ist es Aufgabe des Schulträgers, spezifische Raumprogramme für die jeweilige Situation vor Ort und das geplante Profil der Schule als Teil einer kommunalen Bildungslandschaft zu entwickeln.
Die §§ 5 und 6 im Gesetz über die Sportförderung im Land Brandenburg (SportFGBbg) sehen vor, dass für Schulsportanlagen Planungsgrundsätze berücksichtigt und Nutzungsoptionen, die über den Schulsport hinausgehen, beachtet werden.
2 Baurechtliche Grundlagen des Schulbaus
Schulbauten unterliegen im bauordnungsrechtlichen System den Anforderungen der Brandenburgischen Bauordnung und werden danach als Sonderbauten klassifiziert. Nutzungsspezifisch können sich im Rahmen einer bauordnungsrechtlichen Bewertung besondere Anforderungen bzw. Erleichterungen aus der Muster- Schulbaurichtlinie ergeben, die über die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VVTB) eingeführt wurde, und seit dem 1. Januar 2019 verbindlich ist.
Die Notwendigkeit zur Berücksichtigung weiterer technischer Regeln, Unfallverhütungsvorschriften und DIN- Normen ist jeweils zu prüfen.
3 Grundsätze der Raumprogrammempfehlungen – funktionale Musterflächen
Das zentrale Ziel der Raumprogrammempfehlungen ist die Schaffung eines modernen und flexiblen Planungsrahmens für den Schulbau in Brandenburg. Die neuen Raumprogrammempfehlungen des MBJS wurden daher als sogenannte Musterflächenprogramme entwickelt, um bereits bei der Planung sowohl lokale als auch schulspezifische Besonderheiten und Konzepte berücksichtigen zu können und nicht erforderliche Vorfestlegungen zu vermeiden.
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Dieser Rahmen soll ermöglichen, dass zeitgemäße Leitbilder von Schule, wie selbstorganisiertes Lernen in kleinen Gruppen, höhere Praxisanteile, fächer- und jahrgangsübergreifender Unterricht, Individualisierung, Ganztagsbeschulung, gemeinsames Lernen sowie das Lernen und Lehren in der digitalen Welt je nach Ausrichtung und Profilierung der Schule umgesetzt werden können. Die neuen Musterflächenprogramme verzichten daher bewusst auf Detailvorgaben und bieten den Rahmen, um den Ansprüchen moderner Didaktik gerecht zu werden.
Daher werden statt konkreten Raumvorgaben funktionale Flächenbedarfe definiert, die eine deutlich flexiblere Planung und Ausgestaltung der Schulgebäude ermöglichen. Die Anordnung und Ausgestaltung der Flächen kann so von den jeweiligen Schulträgern und Schulen unter Berücksichtigung des jeweiligen Schulprogrammes, Unterrichtskonzeptes und schulspezifischer Anforderungen entwickelt werden. Multifunktionalität und Wandelbarkeit von Flächen sollen hierbei möglichst handlungsleitend sein. Insbesondere unter dem Aspekt der Wandelbarkeit von pädagogischen Leitbildern und Weiterentwicklung der einzelnen Schulen sollten zukünftige Schulbauten über ein entsprechend flexibles Raumangebot verfügen und so eine schnelle Anpassung an die Vielfältigkeit und Veränderbarkeit von Lern- und Arbeitsumgebungen ermöglichen. Darüber hinaus soll der bewusste Verzicht auf eine konkrete Raumanzahl die eigenständigen und flexiblen Gestaltungsmöglichkeiten des Schulträgers und der Schule unterstreichen und einen innovativen Schulbau fördern. Multifunktionalität und somit die Möglichkeit von Mehrfachnutzungen ermöglicht die Schaffung moderner Lernumgebungen ohne erheblichen Flächenmehrbedarf.
Bezugnehmend auf die zahlreichen Anforderungen zeitgemäßer Unterrichtsmethoden sind auch wechselnde funktionale Belegungen der verfügbaren Flächen möglich. Flexibilität und Multifunktionalität erlauben es, Räume wechselseitig in Bezug zu setzen und im Verbund zu betrachten. Die einzelnen Flächenbedarfe sind daher nicht zwingend als additiv zu interpretieren. Die multifunktionalen Nutzungsmöglichkeiten sowie die pädagogische Erschließbarkeit von Verkehrsflächen sollen nicht nur für Neubauten sondern auch für Bestandsbauten mit begrenzten Flächen eine veränderte Sichtweise auf das bestehende Raumangebot und dessen Nutzungspotenziale ermöglichen.
Den Kommunen in Brandenburg soll durch die neuen Raumprogrammempfehlungen und die damit verbundene flexible Gestaltung von Schulräumen, vor allem auch mit Blick auf die kommunale Selbstverwaltung, ein hoher Stellenwert in ihrer wachsenden Verantwortung im Bildungsbereich zugesichert und die Stellung der Schule als Baustein der kommunalen Bildungslandschaft gestärkt werden. Ebenso dienen die neuen Raumprogrammempfehlungen dazu, die Gestaltungsspielräume zur Weiterentwicklung der kommunalen Bildungsinfrastruktur, vor allem unter Berücksichtigung der lokalen Besonderheiten und eigenen Schwerpunktsetzung, zu erhöhen.
Entsprechend dieser Grundsätze der Raumprogrammempfehlungen wurden zur Berechnung des schulischen Raumbedarfs folgende Flächenbereiche definiert:
(cid:140) Flächen des allgemeinen Unterrichts Neben den allgemeinen Unterrichtsflächen zählen zu diesem Bereich auch Flächen für Gruppen-, Kurs- und Differenzierungsräume, Lehrmittelräume sowie Garderoben, die in der Planung Berücksichtigung finden sollen. Insbesondere die Flächen des allgemeinen Unterrichts sollen durch Multifunktionalität und Wandelbarkeit verschiedene Settings von Unterricht ermöglichen.
(cid:140) Fachräume Neben den Fachräumen für den naturwissenschaftlichen Unterricht sind Flächen für den Musik-, Kunst- und WAT-Unterricht zu berücksichtigen. Flächen für Sammlungs-, Vorbereitungs-, Maschinen- und Lagerräume sowie für brennbare Flüssigkeiten (sofern keine entsprechenden Vorrichtungen in den Vorbereitungsräumen
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vorgesehen sind) sind in der Planung vorzusehen. Ebenfalls kann bei spezifischem schulischen Bedarf ein Computerkabinett vorgesehen werden.
(cid:140) Gemeinschafts- und Ganztagsflächen Neben einer Aula und Mensa sollten bei den Gemeinschafts- und Ganztagsflächen Flächen für Küche, Lehrküche, Schülerwerkstatt, Einzelarbeitsplätze für Schülerinnen und Schüler, eine Bibliothek/Mediothek sowie zusätzliche Flächen für Lerninseln und die den Ganztagsangeboten zugehörigen Verwaltung und Koordination Berücksichtigung finden.
(cid:140) Verwaltung/Lehrkräfte/Koordination Im Bereich der Verwaltung/Lehrkräfte/Koordination sollten neben der Schulleitung, dem Sekretariat und dem Raum für Erste Hilfe auch Aufenthalts-/Arbeits- und Beratungsflächen für Lehrkräfte und das sonstige pädagogische Personal berücksichtigt werden. Ebenfalls sollten Flächen für die Schülervertretung, Therapieräume, den Hausmeisterdienstraum sowie Flächen für das Reinigungspersonal eingeplant werden. Flächen für Beratungen und Arbeitsplätze gewinnen im Rahmen der wachsenden Bedeutung multiprofessioneller Teams zunehmend an Bedeutung.
(cid:140) Wirtschaftsflächen Als Wirtschaftsflächen sollten Abstellräume/Archiv, ein Raum für die zentrale IT-Infrastruktur, eine Hausmeisterwerkstatt und Abstellflächen für Außengeräte sowie Putzmittel eingeplant werden.
(cid:140) Sanitärbereich Neben einer ausreichenden Anzahl an Toiletten ist je Ebene eine barrierefreie Kabine vorzusehen.
(cid:140) Außenanlagen Schulhof, Fahrradstellplätze, ausreichende Kfz-Stellflächen sowie ein Schulgarten sollten bei der Planung der Außenflächen entsprechend der erwarteten Nutzung berücksichtigt werden.
(cid:140) Schulsporthalle und Außensportfläche Die Sportstätten dienen neben dem Schulsport oftmals auch dem vereins- und freizeitorientierteren Sport. Neben den spezifischen Belangen des Schulsports ist in der Planung zu berücksichtigen, dass gemäß § 5 des SportFGBg vom 10. Dezember 1992, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Dezember 2018, die Planung und der Bau kommunaler und vereinseigener Sportanlagen im Rahmen der Sportstättenentwicklungsplanung unter Mitwirkung der örtlichen Sportvereine und Sportverbände erfolgt.
Es wird daher empfohlen, die Sporthalle entsprechend der DIN 18 032 in der jeweils aktuellen Fassung zu planen. Für den Bereich der Außensportflächen sollten eine Freispielfläche, eine Rundlaufbahn, Flächen für eine 100-m-Laufbahn, Weitsprung, Hochsprung, Kugelstoßen und Basketball sowie eine Gymnastikrasenfläche mit berücksichtigt werden.
Neben den bisher dargestellten Flächen sind weitere Flächen notwendig, die nicht in diesen Musterflächenprogrammen dargestellt werden. Hauptsächlich handelt es sich hierbei um Verkehrsflächen wie Flure, Treppenhäuser, Neben- und Abstellflächen. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass sich die Möglichkeit bietet, Erschließungsbereiche wie Flure, das Foyer o. ä. nicht nur als Verkehrsflächen zu nutzen, sondern auch diese Flächen, sofern es brandschutztechnisch realisierbar ist, multifunktional und pädagogisch nutzbar zu gestalten.
Je nach den konkreten örtlichen Gegebenheiten und pädagogischen Konzepten ist die Mehrfachnutzung und Zuordnung zu anderen Flächenbereichen möglich.
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4 Ergänzende Empfehlungen für den Schulbau
Ein Schulbau muss vornehmlich den schulischen und pädagogischen Anforderungen Rechnung tragen und unter Berücksichtigung weiterer Nutzungen im Kontext einer kommunalen Bildungslandschaft unbedingt baurechtlichen Erfordernissen entsprechen. Es ist daher empfehlenswert, frühzeitig mittels geeigneter Partizipationsverfahren schulische und weitere im weiteren Verfahren beteiligte Akteure bereits in die Planungs- und Gestaltungsprozesse einzubeziehen. Die vielfältigen Aspekte des Schulbaus können so Berücksichtigung finden und Fehlplanungen und vermeidbare Verzögerungen bei der Umsetzung verhindern.
Auch die fortscheitende Digitalisierung aller Lebensbereiche stellt eine zentrale Herausforderung für die Bildung junger Menschen im Land Brandenburg und damit auch den Schulbau dar. Alle Schülerinnen und Schüler sollten daher die Möglichkeit erhalten, die erforderlichen Kompetenzen zu entwickeln, um einen fachkundigen, verantwortungsvollen und kritischen Umgang mit Medien in der digitalen Welt zu erlangen. Die digitalen Möglichkeiten eröffnen sowohl den Lehrkräften als auch der Schülerschaft neue und schnellere Möglichkeiten des Austausches sowie eine effektivere Bildungsarbeit. Eine zeitgemäße und lernförderliche IT-Infrastruktur im Sinne einer durchgängigen netzwerktechnischen Erschließung der Schulgebäude sollte bei Schulbauvorhaben grundsätzlich Berücksichtigung finden. Bei der Planung der IT-Gebäudeinfrastruktur sollte jeder Unterrichtsraum einen unterrichtstauglichen Netzwerk-(Internet)-Anschluss besitzen. Je nach Nutzungskonzepten kann sich dies ggf. auf Gebäudeteile begrenzen, für die eine pädagogische Online-Mediennutzung vorgesehen ist. Die LAN- Verkabelung sollte strukturiert sein und den aktuell empfohlenen technischen Standards einer Gebäudevernetzung folgen. Die strukturierte Verkabelung bietet die Grundlage für eine zukunftsorientierte und anwendungsunabhängige Netzwerkstruktur, welche die zukünftige Anforderungen berücksichtigt, Reserven hält und unabhängig von der Anwendung genutzt werden kann.
Nach § 3 der brandenburgischen Bauordnung sind Anlagen so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährdet werden. Mit diesen Grundlagen ist die Nachhaltigkeit beim Bau von Gebäuden bereits bauordnungsrechtlich verankert. Der Leitfaden Nachhaltiges Bauen des Bundes kann im Rahmen des Klimaschutzes und der Schonung von Ressourcen zusätzlich berücksichtigt werden. In der Planungs- und Baupraxis werden diese Kriterien in Teilen bereits gelebt – ohne Verbindlichkeit und in unterschiedlicher Ausführungsintensität. Architekten und Ingenieure sowie Verwaltung und Kommunen sollten sich zunehmend für dieses Thema sensibilisieren und nachhaltiges und damit soziales, wirtschaftliches und ökologisches Planen und Bauen weiterentwickeln.
Sowohl die Lernerfolge als auch die Leistungsfähigkeit und Gesundheit von Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften werden durch Raumakustik beeinflusst. Mangelhafte Raumakustik führt zu einem Anstieg des Geräuschpegels und möglicherweise vermeidbaren negativen Auswirkungen. Die Berücksichtigung von angemessenen und zweckmäßigen Maßnahmen für die Raumakustik, wie sie beispielsweise in der DIN 18041:2016-03 „Hörsamkeit in Räumen – Anforderungen, Empfehlungen und Hinweise für die Planung“ enthalten sind, ist daher empfehlenswert.
Brandschutz- und andere Sicherheitsanforderungen können zu erheblichen Umsetzungsproblemen führen, wenn beispielsweise Erschließungsbereiche als multifunktional nutzbare Kommunikations- und Aufenthaltsflächen zugänglich gemacht werden sollen – erlauben aber zunehmend Möglichkeiten für innovative Raumkonzepte. Frühzeitige Abstimmungen mit den entsprechenden Brandschutzverantwortlichen sollten daher in einer frühen Konzeptphase durchgeführt werden, denn notwendige Maßnahmen aber auch Möglichkeiten im Bereich des Brandschutzes schaffen eine grundlegende Voraussetzung, dass alle Menschen, die in der Schule lernen und arbeiten, eine sichere Umgebung vorfinden.
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II Raumprogrammempfehlungen der einzelnen Schulformen
| Musterflächenempfehlung für Grundschulen (Jgst. 1 bis 6) | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| einzügig | zweizügig | dreizügig | vierzügig | ||
| Anzahl der Klassen Zahl der Schülerinnen und Schüler 1 | 6 138 bis 180 | 12 276 bis 360 | 18 414 bis 540 | 24 552 bis 720 | |
| Flächenkategorien 2 | m² | m² | m² | m² | |
| Allgemeiner Unterricht allg. Unterrichtsflächen (zuzügl. Garderobe 3) Gruppen-, Arbeits- und Differenzierungsflächen Lehrmittelräume | 560 420 (30) 120 20 | 1.100 840 (60) 240 20 | 1.660 1.260 (90) 360 40 | 2.200 1.680 (120) 480 40 | |
| Fachräume Naturwissenschaft Kunst / Musik Sammlungs- / Vorbereitungsräume | 210 80 70 60 | 210 80 70 60 | 310 80 140 90 | 310 80 140 90 | |
| Gemeinschafts- und Ganztagsflächen Pausenhalle / Aula (multifunktionale Nutzung insb. Ganztag) Essensbereich (Mensa, Küche, multifunktionale Nutzung) Bibliothek / Mediothek Lehrküche (bei Bedarf) 3 | 297 103,5 153,5 40 (25) | 524 207 257 60 (25) | 776 310,5 385,5 80 (50) | 1.003 414 489 100 (50) | |
| Verwaltung / Lehrkräfte / Koordination Schulleitung (einschl. sellv. Schulleitung und Sekretariat) Aufenthalts- / Arbeits- / Beratungsflächen für Lehrkräfte und sonst. päd. Personal Raum für Schülervertretung Raum für Erste Hilfe Hausmeisterdienstraum Raum für Reinigungspersonal / Geräte Therapieraum (bei Bedarf) 3 | 184 60 54 20 10 15 25 (20) | 238 60 108 20 10 15 25 (20) | 290 70 135 25 10 15 35 (40) | 335 70 180 25 10 15 35 (40) | |
| Wirtschaftsflächen Abstellräume / Archiv / Serverraum Hausmeisterwerkstatt Abstellraum für Außengeräte Raum für Reinigungsmittel | 110 75 15 20 5 m² je Ebene | 135 100 15 20 5 m² je Ebene | 135 100 15 20 5 m² je Ebene | 185 150 15 20 5 m² je Ebene | |
| WC-Anlagen (Anzahl WC / Urinalbecken) Schülerinnen Schüler Lehrerinnen Lehrer Je Ebene ist eine barrierefreie Kabine vorzusehen | 9 / 5 5 2 / 4 1 1 / 1 | 15 / 9 9 4 / 8 1 1 / 1 | 23 / 13 14 6 / 12 2 1 / 1 | 29 / 17 18 8 / 16 2 1 / 1 | |
| Außenanlagen Schulhof 4 Fahrradstellplätze Schulgarten (bei Bedarf) 3 5 | 900 900 69 Plätze (300) | 1.800 1.800 138 Plätze (600) | 2.700 2.700 207 Plätze (900) | 3.600 3.600 276 Plätze (1.200) | |
| Sporthalle und Außensportflächen Sporthalle Sporthalle (entsprechend DIN in m) Außensportflächen Freispielfläche / Rundlaufbahn 100 m-Laufbahn 4 Bahnen Weitsprung 3 Bahnen Gymnastikrasenfläche Wurfanlage | 3.350 405 (15 x 27) 1.215 750 480 400 100 | 5.128 968 (22 x 44) 2.430 750 480 400 100 | 5.898 968 (22 x 44) 3.000 750 480 600 100 | 6.995 1.215 (27 x 45) 3.850 750 480 600 100 | |
| 1 Die Zahl der Schülerinnen und Schüler ergibt sich aus dem jeweiligen Frequenzrichtwert der Bandbreite für die Klassenbildung und der maximalen Überschreitung der Bandbreite von bis zu 30 Schülerinnen und Schüler nach den Verwaltungsvorschriften über die Unterrichtsorganisation (VV-Unterrichtsorganisation) vom 26. Juli 2017. 2 Je nach den konkreten örtlichen Gegebenheiten und pädagogischen Konzepten ist die Mehrfachnutzung und Zuordnung zu anderen Flächenbereichen möglich. 3 Der Flächenbedarf ist in der Gesamtfläche nicht abgebildet. 4 ca. 6,5 m² pro Schulplatz 5 ca. 50 m² pro Schulklasse |
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| Musterflächenempfehlung für Oberschulen (Jgst. 7 bis 10) | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| zweizügig | dreizügig | vierzügig | fünfzügig | sechszügig | |
| Anzahl der Klassen Zahl der Schülerinnen und Schüler 1 | 8 200 bis 240 | 12 300 bis 360 | 16 400 bis 480 | 20 500 bis 600 | 24 600 bis 720 |
| Flächenkategorien 2 | m² | m² | m² | m² | m² |
| Allgemeiner Unterricht allg. Unterrichtsflächen (zuzügl. Garderobe 3) Gruppen-, Arbeits- und Differenzierungsflächen Lehrmittelräume | 760 560 (60) 160 40 | 1.140 840 (90) 240 60 | 1.520 1.120 (120) 320 80 | 1.900 1.400 (150) 400 100 | 2.280 1.680 (180) 480 120 |
| Fachräume Naturwissenschaft (Physik, Chemie, Biologie) Demonstrations- / Übungsraum Sammlungs- / Vorbereitungsraum Raum für brennbare Flüssigkeiten (bei Bedarf) 3 Technik / Arbeitslehre Unterrichtsraum Maschinenraum / Lager Kunst / Musik Unterrichtsraum Sammlungs- / Vorbereitungsräume Informatik Computerkabinett (bei Bedarf) 3 | 720 160 80 (15) 160 100 160 60 (80) | 920 240 120 (15) 240 100 160 60 (80) | 1.020 300 160 (15) 240 100 160 60 (80) | 1.020 300 160 (15) 240 100 160 60 (160) | 1.020 300 160 (15) 240 100 160 60 (160) |
| Gemeinschafts- und Ganztagsflächen Pausenhalle / Aula (multifunktionale Nutzung insb. Ganztag) Essensbereich (Mensa, Küche, multifunktionale Nutzung) Bibliothek / Mediothek Lehrküche (bei Bedarf) 3 | 410 150 200 60 (25) | 580 225 275 80 (25) | 775 300 375 100 (50) | 945 375 450 120 (50) | 1.115 450 525 140 (50) |
| Verwaltung / Lehrkräfte / Koordination Schulleitung (einschl. sellv. Schulleitung und Sekretariat) Aufenthalts- / Arbeits- / Beratungsflächen für Lehrkräfte und sonst. päd. Personal Raum für Schülervertretung Raum für Erste Hilfe Hausmeisterdienstraum Raum für Reinigungspersonal / Geräte Therapieraum (bei Bedarf) 3 | 250 60 120 20 10 15 25 (20) | 265 60 135 20 10 15 25 (20) | 325 70 175 25 10 15 30 (40) | 330 70 180 25 10 15 30 (40) | 370 70 220 25 10 15 30 (60) |
| Wirtschaftsflächen Abstellräume / Archiv Hausmeisterwerkstatt Abstellraum für Außengeräte Raum für Reinigungsmittel Raum für zentrale IT-Infrastruktur (bei Bedarf) 3 | 135 100 15 20 5 m² je Ebene (10) | 135 100 15 20 5 m² je Ebene (10) | 185 150 15 20 5 m² je Ebene (10) | 185 150 15 20 5 m² je Ebene (10) | 235 200 15 20 5 m² je Ebene (10) |
| WC-Anlagen (Anzahl WC / Urinalbecken) Schülerinnen Schüler Lehrerinnen Lehrer Je Ebene ist eine barrierefreie Kabine vorzusehen | 11 / 7 6 3 / 6 1 1 / 1 | 16 / 9 9 4 / 8 2 1 / 1 | 20 / 11 12 5 / 10 2 1 / 1 | 25 / 13 15 6 / 12 3 1 / 1 | 31 / 18 18 8 / 16 3 2 / 2 |
| Außenanlagen Schulhof 4 Fahrradstellplätze Schulgarten (bei Bedarf) 3 5 | 1.200 1.200 100 Plätze (240) | 1.800 1.800 150 Plätze (360) | 2.400 2.400 200 Plätze (480) | 3.000 3.000 250 Plätze (600) | 3.600 3.600 300 Plätze (720) |
| Sporthalle und Außensportflächen Sporthalle Sporthalle (entsprechend DIN in m) Außensportflächen Freispielfläche / Rundlaufbahn 100 m-Laufbahn 4 Bahnen Weitsprung 3 Bahnen Hochsprung Kugelstoßen 10 x 15 m Gymnastikrasenfläche Wurfanlage | 4.775 405 (15 x 27) 2.430 750 480 60 150 400 100 | 6.758 968 (22 x 44) 3.850 750 480 60 150 400 100 | 6.758 968 (22 x 44) 3.850 750 480 60 150 400 100 | 6.958 968 (22 x 44) 3.850 750 480 60 150 600 100 | 7.755 1.215 (27 x 45) 4.400 750 480 60 150 600 100 |
| 1 Die Zahl der Schülerinnen und Schüler ergibt sich aus dem jeweiligen Frequenzrichtwert der Bandbreite für die Klassenbildung und der maximalen Überschreitung der Bandbreite von bis zu 30 Schülerinnen und Schüler nach den Verwaltungsvorschriften über die Unterrichtsorganisation (VV-Unterrichtsorganisation) vom 26. Juli 2017. 2 Je nach den konkreten örtlichen Gegebenheiten und pädagogischen Konzepten ist die Mehrfachnutzung und Zuordnung zu anderen Flächenbereichen möglich. 3 Der Flächenbedarf ist in der Gesamtfläche nicht abgebildet. 4 ca. 6 m² pro Schulplatz 5 ca. 30 m² pro Schulklasse |
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| Musterflächenempfehlung für Gesamtschulen Sek I (Jgst. 7 bis 10) | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| dreizügig | vierzügig | fünfzügig | sechszügig | ||
| Anzahl der Klassen Zahl der Schülerinnen und Schüler 1 | 12 324 bis 360 | 16 432 bis 480 | 20 540 bis 600 | 24 648 bis 720 | |
| Flächenkategorien 2 | m² | m² | m² | m² | |
| Allgemeiner Unterricht allg. Unterrichtsflächen (zuzügl. Garderobe 3) Gruppen-, Arbeits- und Differenzierungsflächen Lehrmittelräume | 1.140 840 (90) 240 60 | 1.520 1.120 (120) 320 80 | 1.900 1.400 (150) 400 100 | 2.280 1.680 (180) 480 120 | |
| Fachräume Naturwissenschaft (Physik, Chemie, Biologie) Demonstrations- / Übungsraum Sammlungs- / Vorbereitungsraum Raum für brennbare Flüssigkeiten (bei Bedarf) 3 Technik / Arbeitslehre Unterrichtsraum Maschinenraum / Lager Kunst / Musik Fachräume Kunst / Musik Sammlungs- / Vorbereitungsräume Informatik Computerkabinett (bei Bedarf) 3 | 920 240 120 (15) 240 100 160 60 (80) | 1.020 300 160 (15) 240 100 160 60 (80) | 1.020 300 160 (15) 240 100 160 60 (160) | 1.020 300 160 (15) 240 100 160 60 (160) | |
| Gemeinschafts- und Ganztagsflächen Pausenhalle / Aula (multifunktionale Nutzung insb. Ganztag) Essensbereich (Mensa, Küche, multifunktionale Nutzung) Bibliothek / Mediothek Lehrküche (bei Bedarf) 3 | 616 243 293 80 (25) | 823 324 399 100 (50) | 1.005 405 480 120 (50) | 1.187 486 561 140 (50) | |
| Verwaltung / Lehrkräfte / Koordination Schulleitung (einschl. sellv. Schulleitung und Sekretariat) Aufenthalts- / Arbeits- / Beratungsflächen für Lehrkräfte und sonst. päd. Personal Raum für Schülervertretung Raum für Erste Hilfe Hausmeisterdienstraum Raum für Reinigungspersonal / Geräte Therapieraum (bei Bedarf) 3 | 265 60 135 20 10 15 25 (20) | 325 70 175 25 10 15 30 (40) | 330 70 180 25 10 15 30 (40) | 370 70 220 25 10 15 30 (60) | |
| Wirtschaftsflächen Abstellräume / Archiv Hausmeisterwerkstatt Abstellraum für Außengeräte Raum für Reinigungsmittel Raum für zentrale IT-Infrastruktur (bei Bedarf) 3 | 135 100 15 20 5 m² je Ebene (10) | 185 150 15 20 5 m² je Ebene (10) | 185 150 15 20 5 m² je Ebene (10) | 235 200 15 20 5 m² je Ebene (10) | |
| WC-Anlagen (Anzahl WC / Urinalbecken) Schülerinnen Schüler Lehrerinnen Lehrer Je Ebene ist eine barrierefreie Kabine vorzusehen | 16 / 9 9 4 / 8 2 1 / 1 | 20 / 11 12 5 / 10 2 1 / 1 | 25 / 13 15 6 / 12 3 1 / 1 | 31 / 18 18 8 / 16 3 2 / 2 | |
| Außenanlagen Schulhof 4 Fahrradstellplätze Schulgarten (bei Bedarf) 3 5 | 1.950 1.950 162 Plätze (360) | 2.600 2.600 216 Plätze (480) | 3.250 3.250 270 Plätze (600) | 3.900 3.900 324 Plätze (720) | |
| Sporthalle und Außensportflächen (für Sek I und Sek II Sporthalle Sporthalle (entsprechend DIN in m) Außensportflächen Freispielfläche / Rundlaufbahn 100 m-Laufbahn 4 Bahnen Weitsprung 3 Bahnen Hochsprung Kugelstoßen 10 x 15 m Gymnastikrasenfläche Wurfanlage | ) 6.758 968 (22 x 44) 3.850 750 480 60 150 400 100 | 7.005 1.215 (27 x 45) 3.850 750 480 60 150 400 100 | 7.755 1.215 (27 x 45) 4.400 750 480 60 150 600 100 | 8.160 1.620 (60 x 27) 4.400 750 480 60 150 600 100 | |
| 1 Die Zahl der Schülerinnen und Schüler ergibt sich aus dem jeweiligen Frequenzrichtwert der Bandbreite für die Klassenbildung und der maximalen Überschreitung der Bandbreite von bis zu 30 Schülerinnen und Schüler nach den Verwaltungsvorschriften über die Unterrichtsorganisation (VV-Unterrichtsorganisation) vom 26. Juli 2017. 2 Je nach den konkreten örtlichen Gegebenheiten und pädagogischen Konzepten ist die Mehrfachnutzung und Zuordnung zu anderen Flächenbereichen möglich. 3 Der Flächenbedarf ist in der Gesamtfläche nicht abgebildet. 4 ca. 6 m² pro Schulplatz 5 ca. 30 m² pro Schulklasse |
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| Musterflächenempfehlung für Gesamtschulen Sek II 1 (Jgst. 11 bis 13) | ||||
|---|---|---|---|---|
| zweizügig 2 | dreizügig 2 | vierzügig 2 | ||
| Zahl der Schülerinnen und Schüler 3 | 120 | 180 | 240 | |
| Flächenkategorien 4 | m² | m² | m² | |
| Allgemeiner Unterricht allg. Unterrichtsflächen (zuzügl. Garderobe 5) Lehrmittelräume | 470 450 (30) 20 | 640 600 (60) 40 | 810 750 (90) 60 | |
| Fachräume Naturwissenschaft (Physik, Chemie, Bio) Demonstrations- und Übungsraum Sammlungs- und Vorbereitungsraum Kunst / Musik Unterrichtsraum Sammlungs- und Vorbereitungsraum Informatik Computerkabinett (bei Bedarf) 5 | 230 80 40 80 30 0 | 230 80 40 80 30 (80) | 350 160 80 80 30 (80) | |
| Gemeinschaftsflächen Einzelarbeitsplätze für Schülerinnen und Schüler | 45 45 | 68 68 | 90 90 | |
| Verwaltung / Lehrkräfte / Koordination Aufenthalts- / Arbeits- / Beratungsflächen für Lehrkräfte und sonst. päd. Personal | 60 60 | 92 92 | 120 120 | |
| Außensportflächen 6 30 600 1.450 Freispielfläche / Rundlaufbahn 30 600 1.450 1 Alle Funktions- und Nebenräume der Gesamtschule stehen auch für die gymnasiale Oberstufe zur Verfügung. Der nachstehende Raumbedarf ergibt sich entsprechend der Zügigkeit der gymnasialen Oberstufe als zusätzlicher Bedarf. Die Flächen für den Essensbereich, der Pausenhalle / Aula und Außenanlagen sowie die Sanitäranlagen sind entsprechend der Schüler-/Klassenzahlen zu erweitern. 2 In der Sek II besteht ein Kurssystem. Die Zügigkeiten dienen als Orientierung. 3 Die Zahl der Schülerinnen und Schüler ergibt sich nach den Verwaltungsvorschriften über die Unterrichtsorganisation (VV-Unterrichtsorganisation) vom 26. Juli 2017. Gemäß VV-Unterrichtsorganisation Nr. 8 (1) wird an Gesamtschulen eine Jahrgangsstufe 11 eingerichtet, wenn mindestens 40 Anmeldungen von Schülerinnen und Schülern mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (GOST) vorliegen. 4 Je nach den konkreten örtlichen Gegebenheiten und pädagogischen Konzepten ist die Mehrfachnutzung und Zuordnung zu anderen Flächenbereichen möglich. 5 Der Flächenbedarf ist in der Gesamtfläche nicht abgebildet. 6 additiv |
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| Musterflächenempfehlung für Gymnasien (Jgst. 7 bis 12) | ||||
|---|---|---|---|---|
| zweizügig | dreizügig | vierzügig | ||
| Leistungs- und Begabungsklassen (LuBK) 1 Anzahl der Klassen Sek I Zahl der Schülerinnen und Schüler Sek I 2 Zahl der Schülerinnen und Schüler Sek II 2 | 54 bis 60 8 216 bis 240 108 | 54 bis 60 12 324 bis 360 162 | 54 bis 60 16 432 bis 480 216 | |
| Flächenkategorien 3 | m² | m² | m² | |
| Allgemeiner Unterricht allg. Unterrichtsflächen (zuzügl. Garderobe 4) Gruppen- und Arbeitsflächen Lehrmittelräume LuBK (bei Bedarf) 4 | 1.000 860 (90) 80 60 (140) | 1.490 1.290 (120) 120 80 (140) | 1.930 1.670 (150) 160 100 (140) | |
| Fachräume Naturwissenschaft (Physik, Chemie, Biologie) Demonstrations- / Übungsraum Sammlungs- / Vorbereitungsraum Raum für brennbare Flüssigkeiten (bei Bedarf) 4 Technik / Arbeitslehre Unterrichtsraum Maschinenraum / Lager Kunst / Musik Unterrichtsraum Sammlungs- / Vorbereitungsräume Informatik Computerkabinett (bei Bedarf) 4 | 810 300 160 (15) 80 50 160 60 (80) | 910 360 200 (15) 80 50 160 60 (80) | 1.010 420 240 (15) 80 50 160 60 (160) | |
| Gemeinschafts- und Ganztagsflächen Pausenhalle / Aula (multifunktionale Nutzung insb. Ganztag) Essensbereich (Mensa, Küche, multifunktionale Nutzung) Einzelarbeitsplätze für Schülerinnen und Schüler Bibliothek / Mediothek Lehrküche (bei Bedarf) 4 | 637 243 293 41 60 (25) | 921 365 415 61 80 (25) | 1.228 486 561 81 100 (50) | |
| Verwaltung / Lehrkräfte / Koordination Schulleitung (einschl. sellv. Schulleitung und Sekretariat) Aufenthalts- / Arbeits- / Beratungsflächen für Lehrkräfte und sonst. päd. Personal Raum für Schülervertretung Raum für Erste Hilfe Hausmeisterdienstraum Raum für Reinigungspersonal / Geräte Therapieraum (bei Bedarf) 4 | 340 60 210 20 10 15 25 (20) | 380 60 250 20 10 15 25 (20) | 475 70 325 25 10 15 30 (40) | |
| Wirtschaftsflächen Abstellräume / Archiv Hausmeisterwerkstatt Abstellraum für Außengeräte Raum für Reinigungsmittel Raum für zentrale IT-Infrastruktur (bei Bedarf) 4 | 135 100 15 20 5 m² je Ebene (10) | 135 100 15 20 5 m² je Ebene (10) | 185 150 15 20 5 m² je Ebene (10) | |
| WC-Anlagen (Anzahl WC / Urinalbecken) Schülerinnen Schüler Lehrerinnen Lehrer Je Ebene ist eine barrierefreie Kabine vorzusehen | 17 / 9 10 4 / 8 2 1 / 1 | 25 / 13 15 6 / 12 3 1 / 1 | 34 / 18 20 8 / 16 4 2 / 2 | |
| Außenanlagen Schulhof 5 Fahrradstellplätze Schulgarten (bei Bedarf) 4 6 | 1.950 1.950 162 Plätze (240) | 2.925 2.925 243 Plätze (360) | 3.900 3.900 324 Plätze (480) | |
| Sporthalle und Außensportflächen Sporthalle Sporthalle (entsprechend DIN in m) Außensportflächen Freispielfläche / Rundlaufbahn 100 m-Laufbahn 4 Bahnen Weitsprung 3 Bahnen Hochsprung Kugelstoßen 10 x 15 m Gymnastikrasenfläche Wurfanlage | 5.338 968 (22 x 44) 2.430 750 480 60 150 400 100 | 7.005 1.215 (27 x 45) 3.850 750 480 60 150 400 100 | 7.005 1.215 (27 x 45) 3.850 750 480 60 150 400 100 | |
| 1 Leistungs- und Begabungsklassen (LuBK) beinhalten die Jahrgangsstufe 5 und 6. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler ergibt sich aus dem jeweiligen Frequenzrichtwert der Bandbreite für die Klassenbildung und der maximalen Überschreitung der Bandbreite von bis zu 30 Schülerinnen und Schüler nach den Verwaltungsvorschriften über die Unterrichtsorganisation (VV-Unterrichtsorganisation) vom 26. Juli 2017. |
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2 Die Zahl der Schülerinnen und Schüler ergibt sich aus dem jeweiligen Frequenzrichtwert der Bandbreite für die Klassenbildung und der maximalen Überschreitung der Bandbreite von bis zu 30 Schülerinnen und Schüler nach den Verwaltungsvorschriften über die Unterrichtsorganisation (VV-Unterrichtsorganisation) vom 26. Juli 2017. 3 Je nach den konkreten örtlichen Gegebenheiten und pädagogischen Konzepten ist die Mehrfachnutzung und Zuordnung zu anderen Flächenbereichen möglich. 4 Der Flächenbedarf ist in der Gesamtfläche nicht abgebildet. 5 ca. 6 m² pro Schulplatz 6 ca. 30 m² pro Schulklasse
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