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E R W E I T E R U N G U N D T E I L U M B A U D E R
B E R U F S O R I E N T I E R T E N G U T E N B E R G -
O B E R S C H U L E M I T S T A N D O R T - A N P A S S U N G
A L S G A N Z T A G S S C H U L E
B A H N H O F S T R . 3 1 S T A D T F O R S T ( L A U S I T Z )
M A C H B A R K E I T S S T U D I E
A u g u s t 2 0 2 6
A U F T R A G G E B E R :
S T A D T F O R S T ( L A U S I T Z )
FB 70 – ST ADTE NT WIC KL UNG L I NDEN ST RA SSE 1 0 -1 2 03 14 9 FOR ST (L A USIT Z) fon: 0 3 56 2. 98 9 -3 00 m ai l : j w. sc hoenig @ fors t -l ausi tz .de di al og : FBL HERR SC HÖN IG
V E R F A S S E R :
R u b i k o n P l a n P r o j e k t G m b H
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I N H A L T S V E R Z E I C H N I S
T E X T - U N D P L A N T E I L
1 Erläuterung des Nutzungs- und Modernisierungskonzepts 17 Seiten
- Aufgabenstellung (2023)
- Grundlagen und Plangebiet
- Hinweise zum Denkmalschutz
- Workshopverfahren und Ergebnisse
- Anpassungskonzept Oberschule und Sporthalle
- Kostenprognose und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
2 Darstellung der Trägerbeteiligung 9 Seiten
- Ergebnisse Trägerbeteiligung
- Abstimmung mit dem Auftraggeber
- Bauabschnitte und Realisierungsstrategie
- Kostenschätzung 1. Bauabschnitt
- Ergebnisse Beteiligung Schulleitung, Kinder- und Jugendbeirat und Fraktionen
2 Präsentationen
- Impuls-Workshop 1 (27.02.2024) 17 Seiten
- Dialog-Workshop 2 (10.04.2024) 26 Seiten
- Zusammenstellung der Arbeitsergebnisse (Bildungsausschuss 29.04.24 + Variantenergänzungen (Stand 05/2024) 33 Seiten
- Variante Erweiterung Sporthalle Bahnhofstr. 54A (Stand 09/2024) 5 Seiten
A N L A G E N
/A 1/ Stellungnahme Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und 4 Seiten Archäologisches Landesmuseum /A 2/ Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches 1 Seite Landesmuseum, Denkmalkarte Bahnhofstraße 31 /A 3/ Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches 1 Seite Landesmuseum, Denkmalkarte Bahnhofstraße 54a /A 4A/ Anschrieben Landesamt für Umwelt 1 Seite /A 4B/ Stellungnahme Landesamt für Umwelt - Abteilung Technischer Umweltschutz 2 Seiten 1 und 2 - Immissionsschutz /A 4C/ Stellungnahme Landesamt für Umwelt - Abteilung Wasserwirtschaft 1 und 2 1 Seite Umweltschutz /A 5/ Stellungnahme Landesbetrieb Straßenwesen 4 Seiten /A 6/ Stellungnahme Landkreis Spree-Neiße, Dezernat III, FB 40 1 Seite /A 7/ Stellungnahme Landkreis Spree-Neiße 11 Seiten /A 8/ Stellungnahme Stadt Forst (Lausitz), FB Bildung und Soziales 1 Seite /A 9/ Stellungnahme Stadt Forst (Lausitz), FB Bauverwaltung 2 Seiten /A 10/ Stellungnahme Stadt Forst (Lausitz), FB Bauen 2 Seiten
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/A 11/ Stellungnahme Landkreis Spree-Neiße, FB Bau und Planung, 2 Seiten Untere Denkmalschutzbehörde /A 12/ Stellungnahme Stadt Forst (Lausitz), FB Finanzen / Team Liegenschaften 14 Seiten /A 13/ Stellungnahme Stadt Forst (Lausitz), FB Stadtentwicklung 6 Seiten /A 14/ Stellungnahme FWG, Übersichtkarte Messpunkte Gaswerk 1 Seite /A 15/ Architekturbüro fiedler & peter Grundriss Brandschutztechnische Konzeption 1 Seite /A 16/ Stundenpläne Klasse 7-10 Schuljahr 2023/24 13 Seiten /A 17/ Kennwerte DIN 277 zum Gebäudebestand (Stand 01/2024) 5 Seiten /A 18/ Kennwerte DIN 277 zum Gebäudekonzept (Umbau + Erweiterungen RPE) 6 Seiten /A 19/ Protokoll Bildungsausschuss der Stadt Forst (Lausitz) v. 29.04.2024 (Auszug) o.A. /A 20/ Anschreiben Schulleitung Gutenberg Oberschule Forst (Lausitz) v. 24.06.2026 1 Seite /A 21/ Protokoll Beteiligung Kinder- und Jugendbeirat v. 02.07.2026 3 Seiten /A 22/ Stellungnahme Fraktion SPD | FDP | Grüne der Stadtverordnetenversammlung 1 Seite
G R U N D L A G E N
/G 1/ Schulentwicklungskonzept für die Schulen in Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) v. 10.05.2022 /G 2/ Abgrenzungen Sanierungsgebiet Mitte und Altlastenstandort v. 02/2023 3 Pläne A4 inkl. Rechercheergebnisse zur Altlastenerkundung und Sanierungsempfehlung v. 1994-2006 (Archiv der Stadtverwaltung Forst/L.) /G 3/ Stellplatzsatzung der Stadt Forst (Lausitz) v. 14.07.2017 /G 4/ Pläne Gebäudebestand (1993-2014)
- Grundrisse Altbauten Bahnhofstr. 31 zu EG-OG2 (als Auszug FWP) B-1
- Grundrisse FUR-Erweiterungsbau zu EG- OG 1 (als Auszug FWP) B-2
- Grundriss 1-Feld-Sporthalle Bahnhofstr. 54a zu EG B-3
- Schnitte + Ansichten Klinkerbau v. 1993 B-4
- Schnitte + Ansichten Erweiterungsbau v. 1996 B-5 /G 5/ Betriebskosten 2019 – 2021 für die Standorte Oberschule bzw. Sporthalle /G 6/ Funktionszahlen für die Schuljahre 2019/2020 bis 2023/2024 /G 7/ Quellenabgleich zum Standort Bahnhofstraße 27 in Forst (Lausitz) v. 31.07.2024 /G 8/ Beurteilung straßenbegleitende Bebauung an der Leipziger Straße v. 27.08.2024
A B K Ü R Z U N G E N
AStättV Arbeitsstättenverordnung (2004) AU Unterrichtsraum für den allgemeinen Unterricht BauGB Baugesetzbuch BbgBO Brandenburgische Bauordnung (2016) BGF Bruttogrundrissfläche gem. DIN 277 BSK Brandschutzkonzept DG Dachgeschoss EG Erdgeschoss FUR Fachunterrichtsraum
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GEG Gebäudeenergiegesetz (2020) Ku/Mu Fachunterrichtsraum Kunst- bzw. Musikunterricht LüA Lüftungsanlage (i.R. mit Wärmerückgewinnung) MSchulbauR Muster-Schulbaurichtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen (2019) MZR Mehrzweckraum NaWi Unterrichtsraum für Naturwissenschaften NE Nutzungseinheit NF Nettogrundfläche gem. DIN 277 NuF Nutzfläche gem. DIN 277 OG Obergeschoss OS Oberschule RPE-OS Raumprogrammempfehlung für Oberschulen im Land Brandenburg (2019) UG Untergeschoss UR Unterrichtsraum VDI 6000/6 Richtlinienreihe VDI 6000 "Ausstattung von und mit Sanitärräumen"/ Blatt 6 WAT Unterrichtsraum für Wirtschaft, Arbeitslehre und Technik
Hinweis: Das Machbarkeitskonzept umfasst 30 Seiten Textteil mit Fotodokumentation und div. Anlagen (Berechnungen zu Kosten, Kennwerte zu Flächen und Rauminhalt, Pläne). Diese Planunterlagen dürfen nur ungekürzt vervielfältigt werden. Jede Veröffentlichung, auch in Teilen, bedarf der schriftlichen Genehmigung durch den Verfasser Rubikon Plan Projekt GmbH. Das Machbarkeitskonzept wurde zu den Gebäuden und Außenanlagen in seinem Zustand mit Stand bis 05/2024 erstellt und kann demzufolge nicht auf andere Gebäude oder Nutzungen übertragen werden.
Gesetze, Verordnungen und die in der Vorplanung benannten Normen beziehen sich – ohne Ausgabedatum – immer auf die aktuell gültige Fassung.
Cottbus, August 2026
Verfasser: Ruben Müller ………………………………………………
Auftraggeber: Stadt Forst (Lausitz) ………………………………………………
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A U F G A B E N S T E L L U N G
Gutenberg Oberschule Forst, Bahnhofstraße 31, 03149 Forst (Lausitz)
Erarbeitung einer Studie zur Vertiefung der Schulentwicklungskonzeption im Bereich der Gutenberg Oberschule Forst
Hier: Weiterentwicklung des Schulstandortes der Berufsorientierten Gutenberg Oberschule Forst als Ganztagsschule und „Schule für gemeinsames Lernen“ mit den Schwerpunkten der Barrierefreiheit und der räumlichen Erweiterung des Schulstandortes – Stand 2023
Historie und aktuelle Nutzung
Von 1883 bis 1891 wurden die Gebäude in der Bahnhofstraße erbaut und ihrer Bestimmung als Schule übergeben. Fortlaufend wurde die Schule als Volksschule, nach Ende des Zweiten Weltkrieges als eine „Deutsche Einheitsschule“, in der DDR als „Polytechnische Oberschule“ und im Zuge der Wiedervereinigung als die Gesamtschule 1 Forst genutzt, bevor sie 2010 zur heutigen berufsorientierten Oberschule und teilgebundenen Ganztagsschule wurde. Im weiteren Verlauf hat sich die Schule zudem dem Konzept der „Schule für Gemeinsames Lernen“ angenommen. Die dreizügige Oberschule umfasst die Jahrgangsstufen 7 bis 10 mit derzeit 320 Schülerinnen und Schüler und vermittelt eine grundlegende allgemeine Bildung. Dies umfasst den Bildungsgang zum Erwerb des Hauptschulabschlusses/der Berufsbildungsreife, des erweiterten Hauptschulabschlusses/der erweiterten Berufsbildungsreife und den Bildungsgang zum Erwerb des Realschulabschlusses/der Fachoberschulreife. Bei Vorliegen besonderer Leistungen wird die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erworben. Durch die Lage in der Innenstadt und die hohe Auslastung ist die nachhaltige und zukunftsgerichtete Sicherung des Schulstandortes für die Stadt Forst (Lausitz) von höchster Priorität. Diese Priorität wurde durch das Schulentwicklungskonzept für die Schulen in Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) vom 10.05.2022 bestätigt. In den vergangenen fünf Jahren haben ca. 40 % der Forster Schülerinnen und Schüler beim Übergang in die 7. Klasse die Gutenberg Oberschule Forst gewählt. Die Räumlichkeiten im Hauptgebäude entsprechen nicht den Vorstellungen zeitgemäßer Pädagogik. Die vorhandenen Klassenräume sind zu klein. Es fehlen Arbeitsplätze für Lehrkräfte, Lager- und Vorbereitungsräume, einzelne Fachräume und vor allem Differenzierungs- und Gruppenräume für die Berufsorientierung, den Ganztag und für die „Schule für Gemeinsames Lernen“.
Pädagogische Nutzungskonzepte
• Berufsorientierte Oberschule Die Gutenberg Oberschule ist eine Berufsorientierende Oberschule. Ziel ist es, den Schülerinnen und Schülern nicht nur eine Berufsorientierung, sondern auch eine Berufsvorbereitung zu vermitteln. Die Berufsorientierung erfolgt einerseits im WAT-Unterricht (Werken, Arbeit, Technik), andererseits im Rahmen von Betriebspraktika und Praxislernen.
• Teilgebundene Ganztagsschule Ganztagsangebote dienen der Verbindung des Unterrichts mit außerschulischen Angeboten der Bildung, Erziehung und Betreuung der Schülerinnen und Schüler. Diese Angebote können neben einer reinen Beaufsichtigung insbesondere auch Arbeitsstunden, Neigungsgruppen und Freizeitangebote umfassen. Sie sollen die Jugendlichen vertieft individuell fördern, die Schule als Lern- und Lebensort stärken, Freizeitangebote schaffen, die Kooperation mit außerschulischen Partnern stärken und Familie und Beruf für die Eltern und Personensorgeberechtigten vereinbar machen. An der Gutenberg Oberschule ist der Schulalltag der Jugendlichen in den Klassen 7 bis 9 durch das teilgebundene Ganztagskonzept geprägt. An drei Tagen der Woche, dienstags, mittwochs und
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donnerstags von 7 Uhr bis 15 Uhr, werden die Schülerinnen und Schüler von allen an Schule Beteiligten betreut. Auch hier finden sich Aspekte der Berufsorientierung. Im Schuljahr 25/26 gibt es folgende mögliche Ganztagsangebote an der Schule: Kochen/Backen und Töpfern; auch 26/27 sind keine weiteren Angebote schulorganisatorisch möglich.
• Schule für Gemeinsames Lernen Das Konzept für „Gemeinsames Lernen in der Schule“ sieht vor, dass Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf gemeinsam in einer Klasse lernen. Besonders berücksichtigt werden hier die Förderschwerpunkte „Lernen“, „emotionale und soziale Entwicklung“ und „Sprache“. Diese Art der Inklusion soll die Chancengleichheit und individuelle Förderung der Kinder und Jugendlichen sicherstellen. Das Konzept sieht weiter vor, dass zur besseren Förderung dieser Schülerinnen und Schüler kleine Lern- und Fördergruppen gebildet werden sollen. Besonders hier wird ein erhöhter Raumbedarf ersichtlich, welcher derzeit von der Oberschule nicht gedeckt werden kann. Außerdem wird die Barrierefreiheit zu einer zunehmend verbindlichen Anforderung. Auch diese besteht derzeit an der Oberschule nicht. Ziel muss es sein, dass künftig auch körperlich beeinträchtigte Schülerinnen und Schüler und auch Erziehungsberechtigte an diesem Standort lernen können.
Bauliche Anlagen
Die Schule ist am Standort in der Bahnhofstraße 31 in einem historischen Schulgebäude aus dem 19. Jahrhundert untergebracht, bestehend aus zwei Gebäudeteilen. Während das Haupthaus mit seiner roten Klinkerfassade als Schulbau angelegt wurde, ist das südlich angrenzende Zweigebäude mit seinen Stuckfassaden eher der gründerzeitlichen Stadtentwicklung zuzuordnen. Beide Gebäude weisen durchgehende Geschossebenen auf, sowohl der rote Klinkerbau als auch der gelbe Ergänzungsbau sind in der Denkmalliste des Landes Brandenburg unter der Nummer 09125545 eingetragen. Im Untergeschoss befinden sich Haustechnik- und Abstellräume mit tlw. beschränkter Raumhöhe. Im Erdgeschoss des Haupthauses sind die Schulleitung, das Sekretariat, die Bibliothek, ein PC-Kabinett, drei Klassenräume sowie der Hauswirtschaftsraum eingeordnet. Im ersten Obergeschoss befinden sich fünf Klassenzimmer sowie das Lehrerzimmer und ein „Time-Out-Raum“. Weitere sechs Klassenräume und ein Beratungsraum sind im zweiten Obergeschoss zu finden. Das rote Hauptgebäude ist im Dachgeschoss tlw. ausgebaut, kann aufgrund des fehlenden zweiten baulichen Rettungsweges aber gegenwärtig nicht als Aufenthaltsraum genutzt werden. Das Haupthaus befindet sich direkt an der Bahnhofstraße, als Hauptzugang wird jedoch der Schulhofeingang genutzt. Die beiden Gebäude wurden bereits im Innern mehrfach modernisiert und entsprechen so nicht mehr den bauzeitlichen Gegebenheiten. Für zukünftige Umbaumaßnahmen ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis einzuholen. In den Jahren 1998/1999 wurde auf dem östlichen Schulgelände ein zweigeschossiger, nicht unterkellerter Neubau mit modernen und gut ausgestatteten Fachunterrichtsräumen erbaut. Im EG des Erweiterungsbaus sind die Fachkabinette für Informatik und WAT sowie ein großer Mehrzweckraum angelegt, der als Aula und Pausenhalle genutzt wird. Im Jahr 2012 wurde hier zusätzlich ein Anbau für Schulsozialarbeit errichtet. Im ersten Obergeschoss finden sich die Fachkabinette für die naturwissenschaftlichen Fächer Biologie, Chemie und Physik sowie eine kleine Cafeteria. Die Schule ist zentral gelegen. Auf dem Schulhof befinden sich mehrere Sitzgelegenheiten sowie ein Beach-Volleyball-Feld. Stellplätze für Fahrräder und Pkws sind ebenfalls vorhanden. Beide Gebäude sind nicht barrierefrei nutzbar. Für den Schulsport wird gegenwärtig eine Sporthalle in ca. 300 m entfernt nördlich der Schule genutzt. Als Zuwegung dient die Bahnhofstraße. Die Sporthalle wurde 2017 umfassend saniert. Funktionell ist die Halle in den Abmessungen von 29 x 14 m nur eingeschränkt nutzbar und entspricht nicht den Anforderung an einen modernen Spielbetrieb z.B. einer 1-Feld-Halle. Die Halle weist zwei
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Erweiterungsbereiche auf, die überwiegend nur für Turn- und Gerätesport genutzt werden können. Der Umkleidebereich ist für zwei Gruppen ausgelegt.
Sanierungsziele
Die Gutenberg Oberschule Forst sowie die Turnhalle liegen innerhalb der Stadtumbaukulisse. Als standortbezogenes Sanierungsziel wurde die barrierefreie, nachhaltige und zukunftsgerichtete Gesamtsanierung und räumliche Erweiterung des Schulstandortes festgelegt.
Um dieses Ziel zu erreichen, muss eine funktionale, gestalterische sowie zeitgemäße Attraktivierung und Ausstattung der Schule erfolgen. Ziele sind u. a.:
- Erweiterung der räumlichen Kapazitäten, Schaffung von Barrierefreiheit
- Prüfung einer möglichen Grundstückserweiterung des Schulstandortes, beispielsweise durch folgende Flurstücke. Flur 18: 448, 449, 572, 612, 613
- Sicherung zeitgemäßer Ausstattungsstandards - barrierefreie, attraktive Außenanlage für Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte
- nachhaltige Attraktivitätssteigerung
- verbesserte, sicherere Vernetzung mit dem Umfeld, z.B. Bushalt
- Sicherung einer qualifizierten Erziehung, Betreuung und Bildung der Kindern und Jugendlichen in der Schule.
Um das og. Gesamtziel zu erreichen, wurden in den vergangenen 30 Jahren bereits verschiedene Sanierungs- bzw. Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt:
- HZG: Einbau einer Gas-Zentralheizung (Wärmetauscher: Viessmann BJ:1993, 40-350kW/ Brenner: Weißhaupt BJ: 1993, 40-350 kW Erdgas)
- Elektro: minimaler Austausch der Elektroleitung nach 1990
- Rauchschutztüren nachträglicher Einbau Mitte der 1990er Jahre, Erneuerung 2023/2024
- Innenräume mit fehlendem Schallschutz (Raumhöhe, Fensterhöhe)
- Sicherheitsbeleuchtung Einbau 2000 - RWA Einbau 2000
- Sanierung der Schulküche in 2005/2006 mit Lüftungsanlage
- Blitzschutz vorhanden.
Der bauliche Innenzustand der Oberschule entspricht gegenwärtig nicht den aktuellen Anforderungen und Zielen, die eine Berufsorientierte Ganztagsschule für gemeinsames Lernen hat. Dies zeigt sich insbesondere an den unter dem Flächenrichtwert der RPE liegenden, zu kleinen Unterrichtsräumen, an fehlenden Differenzierungs- und Gruppenräumen für die integrative Beschulung, an dem in den Bestandsbauten nur teilweise erfüllten raumakustischen Schallschutz (vgl. DIN 18041), an der nicht hergestellten Barrierefreiheit sowie an den hinter den heutigen Anforderungen (u. a. GEG) zurückbleibenden Standards der Haustechnik. Aus diesen Defiziten leitet sich der Bedarf einer umfassenden Innensanierung der vorhandenen Schulgebäude ab, die daher eine der als nächstes anstehenden Aufgaben darstellt.
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G R U N D L A G E N
Allgemeine Unterlagen / Planungsrecht
Baugenehmigung (LK SPN AZ - wird ergänzt) Prüfbericht Brandschutznachweis (LK SPN AZ – wird ergänzt) Darstellung im gültigen Flächennutzungsplan (04.05.1998): Fläche für den Gemeinbedarf, Schule Information: Beschluss in der Stadtverordnetenversammlung vom 03.05.2002 zu einem Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes der Stadt Forst (Lausitz) Stand: frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch und die erste Offenlegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch ist erfolgt; 2. Offenlegung soll noch durchgeführt werden Darstellung der Fläche im Entwurf zur 1. Offenlegung: Fläche für den Gemeinbedarf, Schule Die beiden Standorte liegen nicht in einem Bebauungsplangebiet. Die Oberschule bzw. die Turnhalle liegen nicht innerhalb einer rechtsgültigen Innenbereichssatzung (Satzung nach § 34 Abs. 4 Baugesetzbuch). Die Standorte Oberschule bzw. Turnhalle werden auf Grundlage des § 34 BauGB beurteilt (unbeplanter Innenbereich, Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der in Zusammenhang bebauten Ortslage), u. a. Einfügegebot in das Umfeld.
Planzeichnungen
Schnitte + Ansichten roter Schulbau M 1:100 (EPL/GPL 12/1993, AB Albrecht & Günther CB) Schnitte Erweiterungsbau M 1:100 (05/1996, AB Albrecht & Günther CB) FW-Pläne UG-DG Schulgebäude + FUR-Erweiterungsbau (08/2014, IB Ernst Forst) EG-Grundriss 1-Feld-Sporthalle Bahnhofstraße 54A (06/2016, IBS Forst) Katasterauszüge für die Standorte Oberschule + Sporthalle Historischer Stadtplan Forst (Lausitz) von 1924 bzw. 1935 - Quelle: Stadtarchiv Forst (Lausitz) Bebauungshistorie Bahnhofstraße 27 – Quelle: Bauamt Stadt Forst (Lausitz)
Planrechtliche Grundlagen
Brandenburgische Bauordnung – BbgBO (20.05.2016) Brandenburgische Bauvorlagenverordnung – BbgBauVorlV (07.11.2016) Muster-Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen – MSchulbauR (01.02.2019) Raumprogrammempfehlungen – Musterflächenprogramm für allgemeinbildende Schulen im Land Brandenburg (RPE Bbg, 04/2019) Verwaltungsvorschriften über Ganztagsangebote an allgemeinbildenden Schulen – VVGanztag Abl. MBJS 11. Jahrgang Nr. 3 (21.04.2011) Gesetz über den Schutz und die Pflege der Denkmale im Land Brandenburg (Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz) – BbgDSchG (24.05.2004) Gebäudeenergiegesetz – GEG (08.08.2020)
Planungsabstimmungen
Workshops v. 27.02.2024 und v. 10.04.2024 Vorstellung Planungskonzept im Fachausschuss Bildung der Stadt Forst (Lausitz) am 29.04.2024
Lage und Grundstücke
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A - Standort Oberschule Anschrift Oberschule: Bahnhofstraße 31 in 03149 Forst (Lausitz) Gemarkung / Flur: Forst (Lausitz) / 018 Flurstücksnummer: 453, 158/1, 160, 572 Amtliche Fläche: 4.082 + 2.670 + 623 + 534 m² Grundstückseigentümer: Stadt Forst (Lausitz)
Erweiterungsoptionen Oberschule Gemarkung / Flur: Forst (Lausitz) / 018 Flurstücksnummer: 612, 613, 614, 448, 449 Amtliche Fläche: 4.604 + 1.148 + 328 + 918 + 4.492 m² Grundstückseigentümer: Forster Wohnungsbaugesellschaft (612, 448, 449) bzw. privat (613, 614)
B - Standort Sporthalle Anschrift Sporthalle: Bahnhofstraße 54A in 03149 Forst (Lausitz) Gemarkung / Flur: Forst (Lausitz) / 019 Flurstücksnummer: 80, 81/3, 285 Amtliche Fläche: 2.943 + 5.377 + 192 m² Grundstückseigentümer: Stadt Forst (Lausitz)
Am Standort A (Oberschule) werden die beiden Grundstücke 453 und 158/1 bzw. am Standort B (Sporthalle) das Grundstück 80 baulich genutzt. Die bebauten Grundstücke verfügen über direkte Zuwegungen/ Zufahrten von der Bahnhof- bzw. Leipziger Straße. Die technische Erschließung erfolgt ebenfalls aus der Bahnhofstraße. Die unbebauten Grundstücke des ehem. Gaswerks östlich der Oberschule lassen sich über die Leipziger Straße direkt bzw. über ein Stichgrundstück aus der August- Bebel-Straße erschließen. Zudem bietet sich am östlichen Ende eine Durchwegungsanbindung bis zur Berliner Straße an.
Besonderheiten des Plangebietes
Die beiden Standorte an der Bahnhofstraße liegen rd. 300 m auseinander. Beide weisen größere Freianlagenbereiche bes. für Schulsportanlagen bzw. alternative Parkierungsangebote auf, bieten jedoch nur in begrenztem Umfang auch Optionen zur baulichen Erweiterung an. So ist z.B. das Grundstück 572 als direkt an den Oberschulbau südlich angrenzendes Baugrundstück der hier früher ausgebildeten Blockrandbebauung1 unmittelbar für eine mehrgeschossige Erweiterung der Oberschule nutzbar:
1 Vgl. Historische Stadtkarten v. 1924 bzw. 1935 der Stadt Forst (Lausitz)
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Abb. 1 Gebietsabgrenzung Sanierungsgebiet Westliche Innenstadt mit Darstellung Bebauung Bahnhofstraße 27 (Pfeil)
Für das Grundstück 572 / Bahnhofstraße 27 wurde ein Bauvorbescheid am 16.12.1993 seitens des LK SPN erteilt. Hauptinhalt war eine geplante Aufstockung des bisher 3-geschossigen Wohnhauses inkl. des östlich angrenzenden eingeschossigen Anbaus auf insgesamt vier Vollgeschosse. Nach Rückbau des Wohnhauses im Jahr 2007 und der anschließenden Grundstücksveräußerung im Jahr 2015 an die Stadt Forst (Lausitz) erfolgte keine Verlängerung des erteilen Bauvorbescheides. An den Oberschulstandort grenzt östlich die als parkähnlich begrünte Nachnutzung mit Durchwegung gestaltete Rückbaufläche des ehem. Gaswerkes an. Der größte Teil dieser Flächen ist im Altlastenkataster der Stadt Forst (Lausitz) aufgeführt. Die Ergebnisse aus der ab 1993 durchgeführten Untersuchung wurden im Kartenwerk zur Machbarkeitsstudie mit aufgenommen. Danach gibt es zwei lokal abgrenzbare Altlastenquellen im Boden2 mit BTEX- bzw. Cyanid-Kontaminationszonen im hier in nordöstlicher Richtung abfließenden Grundwasser. Für die Grundwasserbehandlung wurde 1994 ein Brunnenringsystem mit oberirdischer Filteranlage vorkartiert, eine Kalkulation dazu wurde nicht erarbeitet. Der Aufwand zur Bodensanierung wurde 2001 mit rd. 550 TDM eingeschätzt. Die zwischen 2001-2006 geplanten Maßnahmen zur Aufstellung und Umsetzung eines Sanierungsplanes wurden mangels Förderung jedoch nicht umgesetzt. Seitens des LK SPN wurde 2006 der Antrag auf Haftungsfreistellung mit der Begründung abgelehnt, das sich mit der Schaffung von Grünflächen dies nicht ausreichend begründen lässt. Die Standorte der beiden Altlastenquellen im Boden sowie die mit Fördermitteln umgesetzte Durchwegung zwischen der August-Bebel-Straße und der Berliner Straße begrenzen hier die Möglichkeiten der baulichen Entwicklung östlich des Oberschulstandortes. Die Flurstücke der Oberschule liegen nach Kenntnis der Stadt Forst (Lausitz) in einem ausgewiesenen Gebiet „Kampfmittelverdachtsfläche“ (Grundlage: Kampfmittelverdachtsflächenkarte 2019 – vom Kampfmittelbeseitigungsdienst erarbeitet, Land Brandenburg, Zentraldienst der Polizei Brandenburg). Beide Standorte liegen innerhalb der Städtebauförderkulisse der Stadt Forst (Lausitz). Das bisherige Programm „STUB III“ wurde durch die Neubezeichnung „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ ersetzt; der Schulstandort liegt zugleich innerhalb der Kulisse des Programms „Sozialer Zusammenhalt“, die Förderkulissen überlagern sich. Die Schulgrundstücke befinden sich im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung „Westliche Innenstadt“; die zuvor geltende Sanierungssatzung „Westliche Innenstadt“ wurde aufgehoben. Die östlich angrenzenden Flurstücke 612, 613, 614 sowie 448, 449 und 684 liegen im Geltungsbereich des Sanierungsgebietes „Innenstadt“, das voraussichtlich bis 2030 fortbesteht; für bauliche Vorhaben ist hier weiterhin eine sanierungsrechtliche Genehmigung der Stadt Forst (Lausitz) erforderlich.
2 Kontamination über dem II-Wert der Brandenburger Liste
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Denkmalschutz ▪ Bahnhofstraße 31 – Schule, ID Nr. 09125545 (MIDAS)3 errichtet 1883, erweitert 1890-1891 Zweiteiliger, aus zwei Bauphasen entstammender Baukörper: In der Tiefe des Grundstücks 1883 als ziegelsichtiger dreigeschossiger Bau von 9 Achsen mit Mittelrisalit und Zwerchgiebel für die Nutzung als Volksschule errichtet. Vorkragender Putzsockel, ebenerdiger straßenseitiger Haupteingang mit zweiflügeliger Tür und Oberlicht. Horizontale Gliederung durch Gurt- und Sohlbankgesimse. Gleichmäßige Reihung der hohen flachbogigen Fenster mit einfacher Rollschicht als Fenstersturz. Traufgesims als Konsolgesims ausgebildet, abschließendes ziegelgedecktes Satteldach. Nach 1990 wurde die Gebäudehülle denkmalgerecht saniert, die Grundrisse an die pädagogischen Funktions- anforderungen der 1990er Jahre angepasst sowie die Haustechnik laufend modernisiert4. Erweiterung 1890/91 als südlicher, vorspringender Anbau errichtet, Putzbau von 6:3 Achsen, 3- geschossig mit Drempel und sehr flach geneigtem Dach ausgeführt. Fassade durch flachbogige Fenster – an der Schmalseite die Mittelachse durch Blendfenster- und geschossweise durch Lisenen und Pilaster rhythmisch gegliedert. Die Putzquaderung der Fassade ist von unten nach oben abnehmend gestaltet. Die Erschließung erfolgt über einen ebenerdigen Zugang auf der Hofseite sowie über geschossweise nachträglich eingebrachte Durchgänge zum nördlichen Hauptgebäude. Die Gebäude- hülle wurde ebenfalls nach 1990 saniert, die Grundrisse und Haustechnik modernisiert. Hinweis: Aktuell zeigen sich bei beiden Gebäuden lediglich die Gebäudehüllen in ihrem bauzeitlichen Bezug. In den beiden Treppenräumen sind neben den Massivtreppen aus Naturstein noch die guss- eisernen Geländer erhalten, jedoch in einem gestalterisch bereits überformten Zustand. Die Grundrisse wurden bereits verändert; auch Bezüge zur ursprünglichen Raumgestaltung sowie wichtige bauzeitliche Einbauten wie Türen sind nicht mehr erhalten. Insofern liegt eine erhebliche Einschränkung zu § 7 (2) BbgDSchG für die gesamten inneren Raumstrukturen bereits vor.
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Bahnhofstraße 54A – Turnhalle ID Nr. 09125548 (MIDAS) Die Turnhalle geht auf einen eingeschossigen Vorgängerbau von 1885 zurück und wurde 1933 nach Entwurf der Leipziger Architekten Bock & Paatzsch (örtliche Bauleitung Alfred Weichel) um- und erweitert; 2010 begann eine umfassende Sanierung. Es handelt sich um einen ursprünglich hell verputzten, nach Süden und Westen kubisch gestaffelten Baukörper mit niedrigem Klinkersockel, straßenseitig langgestreckter Halle mit flach geneigtem Satteldach und acht hochrechteckigen Fenstern; südlich der Fensterreihe befindet sich ein Sgraffito-Wandbild des ortsansässigen Malers Bruno Jähne, südlich anschließend ein dreigeschossiger Anbau. Die Halle des ältesten Sportvereins der Stadt ist ortsgeschichtlich und städtebaulich bedeutsam, da sie das Straßenbild im Bereich Bahnhofstraße / Karlstraße / Cottbuser Straße wesentlich mitprägt. Der Schutzumfang schließt die Erweiterung von 1933 ein (Quelle: Denkmaltopographie Spree-Neiße, Bd. 16.1, 2012, S. 81; Objekt-Nr. 09125548).
3 Gem. Denkmalliste des Landes Brandenburg Landkreis Spree-Neiße Stand 31.12.2023 4 Vgl. Hinweise in der Aufgabenstellung zur Machbarkeitsstudie (2023)
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W O R K S H O P V E R F A H R E N U N D E R G E B N I S S E
Gemäß Planungsauftrag wurden zwei Workshops durch den Auftragnehmer vorbereitet und betreut. Die Teilnehmer wurden dazu durch die Stadtverwaltung Forst (Lausitz) eingeladen mit dem Ziel, ein möglichst breites Beteiligungsspektrum anzusprechen. Neben der Schulleitung und Vertretern des Lehrerkollegiums sowie der Schüler nahmen an beiden Veranstaltungen Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung bzw. seiner Ausschüsse und der Stadtverwaltung daran teil. Am 27.02.2024 erfolgte zunächst ein sog. Impuls-Workshop. Zum thematischen Einstieg wurde mit einer Präsentation den Teilnehmern moderne Schulkonzepte als Weiterentwicklung zur Flurschule wie in der Gutenberg Oberschule vorgestellt und die aktuelle Defizitsituation im Raum- und Flächenangebot der Gutenberg Oberschule am Standort Bahnhofstraße 31 sowie der Sporthalle am Standort Bahnhofstraße 54A vor dem Hintergrund der Planvorgaben nach RPE erläutert. Weiterhin wurde auf mögliche Erweiterungsoptionen bzw. Einschränkungen an beiden Standorten hinge-wiesen. Anschließend wurden die Teilnehmer an drei Tischen so aufgeteilt, dass jede Interessen-gruppe mindestens einmal je Tisch vertreten wird. In einer offenen Gruppenarbeit und mit Hilfe eines bereitgestellten Arbeitsmodells wurden so Ideen und Impulse für die notwendigen Erweiterungen bzw. Korrekturen gleichwertig nebeneinander entwickelt und anschließend allen Teilnehmern gegenüber die Ergebnisse vorgestellt /A 4/. An den drei Arbeitstischen wurden weitgehend übereinstimmende Schwerpunkte herausgearbeitet: die Ergänzung des Schulgebäudes durch einen Erweiterungsbau auf dem Eckgrundstück an der August- Bebel-Straße in Cluster-Raumstruktur, die bauliche Verbindung zum FUR-Trakt entlang der südlichen Schulhofgrenze, zusätzliche Fach- und Werkstattangebote (NaWi, IT, WAT) für die schulische und nachschulische Berufsvorbereitung sowie ergänzende Raumangebote für Kleingruppenarbeit, Schülerbibliothek und Speiseraum. Übergreifend wurden die Verlagerung der Stellplatzanlage zugunsten erweiterter Schulhof- und Bewegungsflächen, eine neue Erschließung aus der August- Bebel-Straße sowie eine barrierefreie Erschließung als gemeinsame Konzeptgrundlagen benannt.
Abb. 2 Arbeitsmodell
Übergreifend wurde die Anbindung einer neuen 2-Feld-Sporthalle direkt an den Schulbau mit den erforderlichen Schulsportanlagen im Bereich des ehem. Gaswerks als auch die Umsetzung eines barrierefreien Erschließungskonzepts durch alle Teilnehmer als weitere Konzeptgrundlage favorisiert. Die Ergebnisse aus dem Impuls-Workshop wurden in Abgleich mit dem Nutzungsziel einer 3,5- bis 4,0- zügigen Oberschulnutzung nach RPE mit erweiterten Raumangeboten für Ganztag, integrative Klassen sowie Berufsvorbereitung in ein entsprechend erweitertes Funktions- bzw. Volumenmodell übersetzt
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und den Teilnehmern anschließend im Dialog-Workshop am 10.04.2024 zur Diskussion vorgestellt. Zudem wurden die zum Standort erfassten Planungsbedingungen und Archivrecherchen näher erläutert. Im Ergebnis wurden die gezeigten Planungsansätze zur baulichen Erweiterung der Oberschule durchgehend befürwortet. Die zur direkten Anbindung der neuen 2-Feld-Sporthalle erforderliche Inanspruchnahme der Grundstücke 612-614 wurde seitens der Stadtverwaltung als lösbar in Aussicht gestellt. Am 29.04.2024 erfolgte die Vorstellung des Planungskonzepts im Bildungsausschuss der Stadt Forst (Lausitz). Als Fazit aus der bisherigen Bearbeitung wurden 3 Kriterien herausgearbeitet:
Kriterium 1 umfassender Umbau + energetische Sanierung Altbauten (19. Jh.) 2.204 m²BGF (34 %) geringer Teilumbau + energetische Sanierung FUR-Trakt 1.315 m²BGF (21 %) Erweiterungsbauten Cluster + Verbinder (2) + Werkstatt 2.894 m²BGF (45 %) Summe Oberschule 6.413 m²BGF (100 %) neuwertiger Schulbau für 3,5-4,0 zügige Oberschule nach RPE bei Dominanz Neubauten mit erweiterten Angeboten für Ganztag, integrative Klassen und Berufsorientierung
Kriterium 2 Neubau 2-Feld-Sporthalle mit Direktanbindung an Oberschule 2.000 m²BGF Neugestaltung Außensportflächen nach RPE am OS-Standort 5.800 m²GF Neugestaltung Erschließung mit Stellplatzanlage PKW/Fahrrad 2.340 m²GF mit Anbindung der Zufahrt an die August-Bebel-Straße, Herstellung eines Bushalts mit Kassler Bord an der August-Bebel-Straße in Höhe Nebeneingang Erweiterungsbau der OS, Erweiterung Schulhof (Ausgleich Flächendefizit) komplettes Funktionsangebot für eine 3,5- bis 4,0-zügige Oberschule nach RPE am Standort Bahnhofstr. 31 mit Anbindung bis zur Berliner Straße
Kriterium 3
- durch Einbau eines Aufzugs ist die barrierefreie Erschließung aller Funktionsebenen möglich
- Herstellung eines zusammenhängenden Raumkonzept durch 2 neue Verbinder im EG
- Erweiterungsbauten werden ausgelegt als hochflexibel nutzbare Raumangebote für Unterricht und Ganztag (Cluster) mit Neugestaltung Haupt- und Nebenzugang (hier mit Bushaltangebot)
- außerschulische Nutzung der Sporthalle, Lobby und Werkstatt unabhängig von der OS möglich
- Planung erfolgte unter Beachtung Denkmalschutz, Altlasten und Sanierungsbindungen als Grundlage für weiterführende Abstimmung
- Umsetzung der Hinweise aus den beiden Workshopveranstaltungen passende Lösungsansätze für standort- und nutzungsspezifischer Anforderungen einer modernen Oberschule
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A N P A S S U N G S K O N Z E P T
Oberschulstandort Bahnhofstraße 31
Das nachfolgend dargestellte Anpassungskonzept hat den Charakter einer Machbarkeitsstudie. Es zeigt die grundsätzliche Realisierbarkeit auf und dient als konzeptionelle Grundlage für die weitere fachliche und politische Diskussion, eine Planung im Sinne der HOAI (Vor-, Entwurfs- oder Genehmigungsplanung) liegt mit dieser Studie noch nicht vor. Die dargestellten Flächen, Kubaturen und Kostenansätze sind überschlägige Annahmen, die im Zuge der weiteren Planung zu konkretisieren und mit den zuständigen Fachbehörden abzustimmen sind.
Die Gutenberg Oberschule wird gegenwärtig als 3-zügige Oberschule genutzt (12 Klassen, derzeit 320 Schülerinnen und Schüler). Das Flächendefizit zu RPE beträgt 1.550 m² BGF bzw. 1.023 m²NUF (entspricht ca. 74 % des Flächen- und Raumbedarfs für eine 3-zügige OS, siehe auch /A 1/).
Der Schulunterricht findet aktuell in 14 Klassenräumen mit je 53-60 m² Nutzfläche für AU, IT und KuMu statt, für den Fachunterricht (NaWi, WAT) werden 6 Räume mit rd. 80 m² NuF genutzt. Für die KuMu- UR gibt es keine Vorbereitungsräume bzw. keine spezifischen Ausstattungsangebote. Das Flächenangebot/Schüler liegt im Bestand statt bei 9,5 m² nach RPE nur bei insgesamt 7,2 m² (- 24 %). Die mit 25 Schüler/Klasse eher niedrige Kapazität wird hier beschränkt durch die Raumgrößen besonders in den Bestandsbauten. Die Raumauslastung liegt bei AU-UR bzw. den FUR-UR zwischen der 1.-6. Wochenstunde durchschnittlich zwischen 60 – 100 %, bei den KuMu-UR liegt diese dagegen deutlich niedriger zwischen 10 – 80 %. Auffällig ist die bis zur 8. Wochenstunde anhaltend hohe Nutzung der Sporthalle, da diese aufgrund der zu kleinen Spielfläche jeweils nur für eine Klasse nutzbar ist:
140% 120% 100% Ku/Mu 80% AU 60% FUR 40% 20% Sport 0% 1 2 3 4 5 6 7 8 Wochenstunden Mo-Fr
Abb. 3 Raumauslastung im Bestand (Grundlage: Wochenstundenplan Schuljahr 2023/2024) Erweitert man die angestrebte Zügigkeit bzw. Schüler-Anzahl, erhöht sich das Defizit bei Bezug auf eine 3,5-zügige OS entsprechend auf rd. 2.000 m² BGF bzw. zu einer 4,0-zügigen Nutzung auf rd. 2.750 m² BGF. Bei einer 3-geschossigen Bebauung des südlichen Eckgrundstücks können rd. 1.600 m² BGF zuzüglich den weiteren Anbauten für MZR und WAT bereitgestellt werden und somit das Raumdefizit weitgehend direkt mit Anbindung an die Bestandsbauten ausgeglichen werden. Mit Schaffung einer neuen Clusterstruktur5 mit je 70 m²NUF/UR im südlichen Erweiterungsbau bzw. einer Anpassung der UR-Raumgrößen in den Bestandsbauten lassen sich zeitgemäße Klassengrößen von bis zu 25 Schülerinnen und Schülern je Klasse abbilden. Die 3-geschossige Bebauung deckt damit das Flächendefizit für eine 3- bis 3,5-zügige Oberschulnutzung weitgehend ab. Der bislang fehlende zweite
5 Als Cluster wird eine Raumgruppe bezeichnet, bei der um einen erweiterten Flur, die gemeinsame „Mitte“, Klassen- und dazugehörige Gruppenräume angeordnet werden. Zugeordnet sind außerdem Lager, Sanitärbe- reich und eine dezentraler Teamraum. Im vorliegenden Fall kann je Etage eine Klassenstufe (Jahrgangsteam) für eine 4-zügige OS-Nutzung bereitgestellt werden. Neue pädagogische Ansätze wie Beheimatung, Teambil-dung und neue Unterrichtsmethodik werden dabei unterstützt (Quelle: Montag-Stiftung Urbane Räume Bonn).
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bauliche Rettungsweg für die Dachgeschosse der Altbauten wird über die parallel erarbeitete brandschutztechnische Konzeption (Variante E, Architekturbüro fiedler & peter, Stand Mai 2025) hergestellt; eine Aufstockung zur Erlangung eines vierten Vollgeschosses ist nicht vorgesehen und wäre denkmalrechtlich nicht genehmigungsfähig.
Hinweis: Hinsichtlich des Baurechts nach § 34 BauGB ist die dabei angestrebte bauliche Ausnutzung des Grundstücks Bahnhofstr. 27 nur über eine Zusammenlegung aller Flurstücke am Schulstandort möglich (Grundstücksneuordnung). Zudem sind die Auswirkungen der notwendigen Grenzbebauungen auf die östlich angrenzende Wohnbebauung zu klären.
Der südliche Erweiterungsbau bietet für die weitere Planung unterschiedliche Nutzungsansätze. Das Erdgeschoss kann entweder als Lerncluster oder für die Schulleitung mit angegliederten Teamräumen und direkter Anbindung an das Lehrerzimmer genutzt werden. Für die Obergeschosse wurde die Clusternutzung in Abhängigkeit von der Lage des erforderlichen neuen Treppenraumes untersucht. Dabei zeigt sich, dass dessen Anordnung an der Südseite je Geschoss vier Unterrichtsräume mit je 70 m² zusammen mit der gemeinsamen Mittelzone zu einem funktionalen Cluster verbindet. Über die beiden Obergeschosse und das Dachgeschoss lassen sich so insgesamt zwölf zeitgemäße allgemeine Unterrichtsräume für Klassengrößen von bis zu 30 Schülerinnen und Schülern herstellen. Ergänzend bieten die beiden Bestandsbauten an der Bahnhofstraße vier weitere allgemeine Unterrichtsräume mit je 60 m² bzw. Projekträume sowie je einen Fachunterrichtsraum für Kunst und Musik mit je 70 m² und angeschlossenem Vorbereitungsraum; damit ist das Raumangebot bis zur perspektivischen 4‑zügigen Oberschulnutzung ausreichend abgedeckt. Die im zweiten Workshop angesprochene Mensanutzung des Dachgeschosses im Erweiterungsbau wurde als Planvariante dargestellt und kann im Rahmen der weiteren Planung als Alternativnutzung vertieft geprüft werden. Im EG wird zwischen dem Erweiterungsbau und dem Schulhof zentral ein eingeschossiger Zwischenbau für die Nutzungen Hauptzugang, Verbinder zum FUR-Trakt mit Schülergarderobe als auch für einen unterteilbaren Mehrzweckraum eingefügt. Am Nordgiebel des FUR-Trakts kann perspektivisch ein ebenfalls eingeschossiger Anbau als Verbinder mit seitlich angefügter WAT-Werkstatt vorgesehen werden. Die WAT-Werkstatt wird dabei als eigenständige Maßnahme verstanden, die räumlich an den 2012 errichteten Erweiterungsbau (FUR- /Sozialarbeits-Komplex) anbindet und – ebenso wie eine neue Sporthalle am Schulstandort – einem späteren Bauabschnitt zugeordnet ist. Eine Verortung von Werkstatt und Geräteflächen unter dem Altbaumbestand (Roteichen) an der nordöstlich angrenzenden Straße wird ausdrücklich nicht weiterverfolgt. Verbinder, Werkstatt und Sporthalle lassen sich als separate Module jeweils eigenständig realisieren; sie sind so auszulegen, dass Werkstatt und Sporthalle auch nachschulisch unabhängig vom Schulbetrieb nutzbar sind. Der Zwischenflur erhält dafür jeweils Außenzugänge zum westlich angrenzenden Schulhof als auch zum Haupteingang der Sporthalle sowie eigenständig nutzbare Sanitäranlagen. Eine neue 2-Feld-Sporthalle am Schulstandort ist konzeptionell mit einem Doppelspielfeld mit je 22 x 22 m bei 7 m lichter Raumhöhe und in einem angrenzenden Flachtrakt mit den zugehörigen Räumen für Sportgeräte und Umkleiden (je 2 x J/M und 1 x divers) sowie für Sportlehrer, Hausmeister und Haustechnik vorgesehen. Sie stellt eine perspektivische Option späterer Bauabschnitte dar, deren Realisierung von der Klärung der östlich angrenzenden Flächen abhängt (siehe Schulsportstandort); bis dahin wird die bestehende, 2017 sanierte Sporthalle Bahnhofstraße 54A weiter genutzt. Für die barrierefreie Erschließung der Bestandsgebäude wird im Zuge der geplanten Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen ein Aufzug 8/630 eingebaut sowie barrierefreie Rb-WC gem. DIN 18040-1 hergestellt. Der neue Aufzug wird an einem zentralen Zugangspunkt für die Geschosse positioniert. Eine Visualisierung der geplanten Raumstrukturen findet sich im Planteil bzw. in der finalen Projekt- präsentation (siehe Planteil bzw. Projektpräsentation, inkl. möglicher Planungsvarianten). Ein neu
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erstelltes Brandschutzkonzept regelt die konstruktiv und organisatorisch notwendigen Schutzmaßnahmen.
Erschließung, Gründung und Konstruktion Die Erschließung der Bestandsgebäude ist gesichert. Ausreichend dimensionierte Anschlüsse zu den Ver- und Entsorgungssystemen für Trink- und Abwasser, Elektroenergie und Telekommunikation sind im Bestand vorhanden. Die Dachentwässerungsanlagen sind an das zentrale Regenentwässerungs- system des örtlichen Entsorgers angeschlossen. Die bestehenden Gasheizungsanlagen sind vor dem Hintergrund des GEG vorzugsweise durch einen FW-Anschluss bzw. durch ein neues nachhaltiges Energieversorgungskonzept zu ersetzen. Nachhaltigkeit und Energieversorgung Für die Neubauten ist die seit dem 01.06.2024 im Land Brandenburg geltende Solarpflicht zu beachten; auf den Dachflächen sind Photovoltaik- bzw. Solarmodule vorzusehen. Übergreifend sind die Anforderungen an die ökologische und ökonomische Qualität zu berücksichtigen, insbesondere ein nachhaltiger Umgang mit anfallendem Niederschlagswasser (Versickerung bzw. Regenwassermanagement), eine möglichst regenerative Strom- und Wärmeerzeugung (vorzugsweise Fernwärmeanschluss bzw. ein neues nachhaltiges Energieversorgungskonzept anstelle der bestehenden Gasheizung) sowie die Reduzierung von Investitions- und Folgekosten durch entsprechend einschlägige Bauweisen. Eine optional vorgesehene Dachbegrünung soll als extensive, schmetterlings- und bienenfreundliche Begrünung ausgeführt werden. Die konkrete Ausgestaltung dieser Aspekte ist im Rahmen der weiteren Planung und in Abstimmung mit den Anforderungen des jeweiligen Förderprogramms zu vertiefen.
Für die Gründungsbereiche der Erweiterungsbauten und der neuen Aufzugsanlage sind jeweils Bodensondierungen durchzuführen. Allgemein wird von einer tragfähigen Gründungssohle im Niveau der bauzeitlichen Streifenfundamente ausgegangen, da keine relevanten Setzungsrisse an den vorhandenen Gebäuden auffällig sind. Der neue Erweiterungsbau wird im Rohbau konzeptionell als Stahlbetonkonstruktion ausgelegt, um möglichst variabel planbare Cluster-Grundrisse mit größeren Spannweiten für die weiteren Planungs- schritte anbieten zu können. Die eingeschossigen Ergänzungsbauten zur Erschließung erhalten aus Brandschutzgründen im Bereich der Grundstücksgrenzen Stahlbetonwände und im Bereich der hofseitigen Glasfassaden Stahlbetonrundstützen. Als Dachkonstruktionen können Holzbinder- bzw. – fachwerke eingesetzt werden, die im 5-m-Bereich zu aufgehenden Wänden bzw. an Grenzbebauung mit gesonderten Brandschutzkonstruktionen zu sichern sind. Für die Gebäudehülle (Fassaden, Dachbeläge) sind bei der weiteren Planung passende Lösungen gem. den Wärmeschutzanforderungen nach GEG bzw. den Vorgaben des jeweiligen Förderprogramms zu entwickeln. Zum Einbau von Lüftungsanlagen (mit WRG) sind die Raumangebote in den beiden Dachräumen der Altbauten vorzugsweise zu nutzen.
Raumakustik Die DIN 18041 stellt höhere raumakustische Anforderungen (Tsoll, integ.), wenn Personen mit Hörschäden unterrichtet werden, wenn eine Kommunikation nicht in der Muttersprache stattfindet oder weiter bei Personen mit Sprach- oder Sprachverarbeitungsstörungen, Konzentrations- bzw. Aufmerksamkeitsstörungen sowie Leistungsschwäche (integrative Beschulung). Dies ist so bei der Gutenberg OS zutreffend. Bei den geplanten Neubauten sind die Innenräume daher damit zu planen. Im Bestandsgebäude bzw. im FUR-Trakt wurden in den UR bereits GK-Unterdecken eingebaut, die jedoch nur im FUR-Trakt bzw. in wenigen UR der beiden Altbauten den Anforderungen an Deckenabsorber der Klasse A - B nach DIN EN ISO 11654 für eine integrative Beschulung entsprechen. An den Rückwandflächen der UR wurden teilweise je nach Raumgröße und raumakustischen Anforderungen zusätzlich Wandbekleidungen im Oberwandbereich als Akustikplatte aufgesetzt. Unverändert blieben dagegen die Flur- und Pausenräume. Für eine angestrebte erweiterte Nutzbarkeit
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der Pausenräume im Altbau ist neben der Grundrissanpassung eine Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde über den zusätzlichen Anbau von Akustikabsorbern bei der weiteren Planung vorzunehmen.
Außenanlagen Schulhof: Bestand 1.400 m², Bedarf für 3-zügige OS liegt bei 1.800 m² (+ 28,6 %) bzw. bei 2.400 m² (+ 71,4 %) für eine 4-zügige OS. Als Richtwert nach RPE gilt hier ein Flächenangebot mit 6 m²/Schüler. Durch Umverlegung der vorhandenen Stellplatzanlage entlang der Leipziger Straße sowie eine Erweiterung des Schulhofs in östlicher Richtung nördlich des neuen Werkstattanbaus kann ein angemessener Ausgleich des bereits bestehenden bzw. sich perspektivisch erhöhenden Flächendefizits erfolgen. Erforderliche Stellplätze6: Bestand 133 Fahrrad-StP, Bedarf bei 150 bzw. 200 Fahrrad-StP und 12 bzw. 16 PKW-StP für eine 3- bzw. 4-zügige OS (inkl. Anteil barrierefreie PKW-StP gem. § 50 BbgBO). Gemäß den Workshopergebnissen sollen die vorhandenen PKW-Stellplätze in den Bereich vor der neuen Sporthalle mit Zufahrt aus der August-Bebel-Straße umverlegt werden, die Fahrradstellplätze sind dagegen auf dem Gelände in die Nähe der neuen OS-Zugänge zu verteilen. Die Größe der neuen befestigten Erschließungsflächen beträgt rd. 450-500 m². Bei der weiteren Planung sind im Zuge des BSK die Größe, Lage und Zufahrt für die erforderlichen Feuerwehraufstellflächen mit zu bestimmen. Schulsport: Die Neugestaltung der Außensportanlagen östlich der neuen Sporthalle stellt eine wesentliche Funktionsaufwertung für den Oberschulstandort dar. Gemäß RPE beträgt der Flächenbedarf hierfür 5.790 m². Auf den dafür nutzbaren Grundstücken 612, 448 und 449 stehen – abzüglich der für die neue Sporthalle und die Erschließung benötigten Flächenanteile – rund 9.000 m² zur Verfügung. Das Flächenangebot ist damit ausreichend groß, um die Anlagen an die standörtlichen Besonderheiten anzupassen. Besonders zu beachten sind dabei der Erhalt des vorhandenen Baumbestands, der Erhalt der Durchwegung zwischen August-Bebel-Straße und Berliner Straße (Fördermaßnahme mit Mittelbindungsfrist) sowie die Sanierung der in diesem Bereich erkundeten Bodenkontaminationen. Im Bereich der geplanten Erweiterungsbauten sind die gebäudenahen Außenanlagen zu erneuern. Dazu gehören auch die Neugestaltungen der Gebäudezugänge sowie eines Bushalts. Während die Workshopergebnisse einen Standort an der August-Bebel-Straße vorsehen, regt der Fachbereich Bauen alternativ einen Halt in der Bahnhofstraße nahe dem Hauptzugang an; der genaue Standort ist im weiteren Verfahren festzulegen. Die zusätzliche Neugestaltung von Außenspielangeboten sowie von Sonnenschutzanlagen wird mit dieser Studie aufgrund der noch sehr frühen Planungsphase zunächst nicht behandelt.
Schulsportstandort Bahnhofstraße 54A Für den Schulsport wird gegenwärtig eine Turnhalle in der westlichen Blockrandbebauung der Bahnhofstraße sowie daran angrenzende Außensportanlagen mit Rundlaufbahn, Kleinspielfeld, Weitsprung- und Kugelstoßanlage in rd. 300 m Entfernung nördlich der Oberschule genutzt. Das Gebäude wurde 2017 umfassend saniert, die Außenanlagen zeigen sich dagegen auf einem eher unterwertigen Niveau. Die Turnhalle bietet im EG eine zusammenhängende Spielfläche mit 14 x 29 m und rd. 7 m Höhe sowie eine seitlich dazu angefügte kleinere Spielfläche mit rd. 12,6 x 5,9 m und 6,40 m Höhe sowie einen separaten Geräteturnraum in der Größe 8,0 x 5,9 m an. In einem eingeschossigen Anbau an der Westseite befinden sich je eine Umkleideeinheit für M/J inkl. Sanitär- und Duschräume, Abstell- und Funktionsräume für den Turnhallenbetrieb und zwei Räume zur Nutzung für Sportlehrer und Verein. Der Südgiebel ist 3-geschossig ausgelegt für eine Nutzung als Geräteraum im EG und für Vereinsarbeit in den beiden OG. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz (s.o.).
6 Stellplatzverordnung Stadt Forst (Lausitz)
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Funktionell entspricht die Turnhalle nicht den Anforderungen für eine Sporthalle einer 3- bzw. 4- zügigen Oberschule. Der vorhandene Grundriss lässt nur die Nutzung durch eine Klasse zu und beschränkt dadurch erheblich die Absicherung des wöchentlichen Schulsportangebots bereits beim aktuellen 3-zügigen Nutzungsprofil der Oberschule. Eine wie geplant ausgerichtete Nutzung hin zur 4- Zügigkeit ist damit nicht leistbar. Das Spielflächenangebot einer 2-Feld-Sporthalle beträgt 22 x 44 m = 968 m², im Bestand wird jedoch nur eine zusammenhängende Spielfläche mit 14 x 29 m = 406 m² angeboten (- 58 %). Zudem fehlen zwei Umkleideeinheiten für eine Nutzung mit je zwei Klassen. Die auf dem Freigelände der Turnhalle verfügbaren Außensportanlagen können als ausreichend für eine 3- bis 4-zügige OS-Nutzung angesehen werden. Die in den Workshops deutlich vorgetragene Verlagerung der Sporthalle direkt an den OS-Standort würde nicht zu einer Nutzungsaufgabe der bestehenden Turnhalle führen, da ausreichend Nachfrage durch den benachbarten Polizeistandort, lokale Sportvereine und aus dem Seniorensport hier bestehen.
Im Rahmen der zu den Workshopergebnissen mit den Verwaltungen der Stadt Forst (Lausitz) bzw. des LK SPN durchgeführten Abstimmungen wurde ergänzend geprüft, ob die bestehende Turnhalle baulich zu einer 2-Feld-Sporthalle angepasst werden könnte. Diese Variante wird sowohl von der unteren Denkmalschutzbehörde als auch vom Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege (BLDAM) nicht befürwortet, da der Schutzumfang die Erweiterung von 1933 einschließt und ein Rückbau der Anbauten sowie eine allein an heutigen Standardmaßen orientierte Vergrößerung der Halle aus denkmalpflegerischer Sicht abgelehnt werden. Beide Behörden empfehlen stattdessen nachdrücklich die Errichtung einer neuen Sporthalle am Oberschulstandort.
Eine Anpassung der Turnhalle am Standort Bahnhofstraße 54A wäre zudem bei der Erschließung, bei der erforderlichen Erweiterung der Baufläche sowie durch den umfangreichen Eingriff in die denkmalgeschützte Bausubstanz erheblich beschränkt. Die hierzu skizzierten Ansätze (Erhalt der straßenseitigen Hallenkonstruktion und des dreigeschossigen Südgiebels, Erweiterung der Spielfläche auf 44 x 22 m nach Einbau eines neuen Fachwerkträgers, ergänzender winkelförmiger Anbau für Zugänge, Umkleiden und Haustechnik) sind daher als geprüfte, jedoch nicht weiterverfolgte Variante zu verstehen. Als Strategie wird stattdessen die vorläufige Weiternutzung der bestehenden, 2017 sanierten Turnhalle verfolgt; ein Neubau am Oberschulstandort wird als perspektivische Option späterer Bauabschnitte benannt, dessen Realisierung noch nicht geklärt ist und von der Klärung der Altlasten-, Eigentums- und Förderfragen auf den östlich angrenzenden Flächen abhängt.
K O S T E N P R O G N O S E Zu den geplanten Maßnahmen zum Umbau bzw. Funktionserweiterung der Oberschule wurde eine erste Kostenprognose in 09/2024 erstellt. Auf Grundlage der DIN 276-18 erfolgte die Maßnahmen- zuordnung dabei gesplittet zu den Bauabschnitten Oberschule, Sporthalle und Freianlagen, basierend auf den dazu überschläglich erstellten Mengen sowie einer entsprechenden GBK- Kostenzuordnung mittels Vergleichsobjekten und Baupreisportalen7 ohne Zuarbeit von Fachplanungsbeiträgen (Statik, Haustechnik, Brandschutz, Bauphysik, Freianlagenplanung).
Oberschule (Umbau und Funktionserweiterung Gebäude) 24,0 Mio. EUR
Neubau Sporthalle (2-Feld-Nutzung) 4,0 Mio. EUR
Freianlagen (Schulhof, Stellplatzanlage, Außensportflächen) 1,2 Mio. EUR
Ein in der Region 2024 umgesetzter Schulneubau liegt im Kennwert GBK/Schulplatz bei ca. 89,3 TEUR. Übertragen auf einen Neubau der Oberschule für 400 Schüler ergibt das eine GBK mit 35,7 Mio. EUR. Der ermittelte Aufwand für die vorliegende Machbarkeitsstudie liegt rd. 6,5 Mio. EUR darunter.
7 SIRADOS
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Die der Prognose zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf den Flächen- und Rauminhaltskennwerten nach DIN 277 zum Gebäudebestand bzw. zum Gebäudekonzept (Anlagen /A 17/ und /A 18/). Zur Plausibilisierung wurden ergänzend Baukostenkennwerte des BKI (Stand 2024) für den Neubau allgemeinbildender Schulen herangezogen. Für die Kostengruppen 300 und 400 nach DIN 276 (Bauwerk) liegen die Mittelwerte bei rd. 2.755 €/m² BGF (Spanne 2.240–3.350 €/m²), rd. 4.455 €/m² NUF (Spanne 3.530–5.515 €/m²) bzw. rd. 655 €/m³ BRI (Spanne 535–815 €/m³); bezogen auf die Nutzungseinheit „Schüler“ ergibt sich ein Wert von rd. 33.235 €/NE (Spanne 19.970–50.285 €/NE). Die in der vorliegenden Studie angesetzten Kennwerte bewegen sich innerhalb dieser Spannen. Sie dienen ausschließlich der überschlägigen Einordnung des Maßnahmenumfangs.
Die Kostenprognose kann hier nur einen ersten Hinweis auf den anstehenden Maßnahmenumfang geben. Im Zuge der weiteren Planung ist eine Kostenplanung gem. DIN 276-18 zu erstellen, die auch den derzeit nicht bekannten Ausführungszeitraum mittels Zuordnung Baupreisindex sowie weiterer Planinhalte (u.a. zur Umsetzung GEG) berücksichtigen kann.
W I R T S C H A F T L I C H K E I T S U N T E R S U C H U N G
Die nachfolgende vorbereitende Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ordnet das Machbarkeitskonzept überschlägig und qualitativ ein; eine belastbare, lebenszyklusbezogene Wirtschaftlichkeitsbetrachtung bleibt der weiteren Planung auf Grundlage konkreter Mengen-, Energie- und Betriebskostenansätze vorbehalten. Investiv liegt das Machbarkeitskonzept rd. 18 % unter dem Wert für einen Schulneubau. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht lassen sich aber mit dem Konzept der Standortbindung der Oberschule diese Minderungen bes. beim Energiebedarf nicht umsetzen. Die Altbauanteile stellen hier einen Nachteil dar, da nicht in dem Maße wie bei einem Neubau die energetischen Zielgrößen durchgehend erreichbar sind. Die Beschränkungen durch Denkmalschutz bzw. die Bestandskonstruktion lassen hier nur Werte zu, die tlw. bis zum Dreifachen über den Neubauwerten liegen werden (dies wäre auch bei einem Umbau der denkmalgeschützten Turnhalle Bahnhofstr. 54A entsprechend zu berücksichtigen). Die neuen Anbauten sowie eine neue Sporthalle werden gem. GEG zwar über eine thermisch bessere Gebäudehülle und Haustechnik (LüA mit WRG) verfügen und darüber den Energiebedarf niedrig halten, bei den Umbauten lassen sich im Rahmen der denkmalschutzrechtlichen Vorgaben jedoch ebenfalls Verbesserungen an der thermischen Gebäudehülle gem. GEG wie z.B. mit der Nachdämmung der obersten Geschossdecke und den Einbauten von LüA mit WRG zur Reduzierung der Lüftungswärmeverluste erreichen. Im Ergebnis ist die standortgebundene Erweiterung und Sanierung trotz der bei den Altbauanteilen geringeren energetischen Einsparpotenziale wirtschaftlich vertretbar, da sie den innerstädtischen Schulstandort langfristig sichert und gegenüber einem Neubau die vorhandene Infrastruktur und Bausubstanz nutzt.
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B E T E I L I G U N G T R Ä G E R Ö F F E N T L I C H E R
B E L A N G E
Für die Fortschreibung der Machbarkeitsstudie wurde nach Abschluss des ursprünglichen Bearbeitungsstandes eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Auslöser hierfür waren ein Wechsel auf Seiten des zuständigen Bearbeiters in der Stadtverwaltung sowie damit verbundene neue fachliche Erkenntnisse zum Planungs- und Grundstücksbestand, insbesondere hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse, bestehender Förderzweckbindungen, der denkmalrechtlichen Belange und der Altlastensituation auf den für die Schulerweiterung vorgesehenen Flächen. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden im Rahmen eines Abstimmungstermins mit dem Auftraggeber vorgestellt und diskutiert; die daraus abgeleiteten Schlussfolgerungen bilden die Grundlage für die nachfolgende Überarbeitung und Ergänzung der Studie.
Die Beteiligung erfolgte in zwei Durchgängen. Im ersten Durchgang wurden vom 23.10.2025 bis zum 30.11.2025 die zuständigen Fachbehörden des Landes Brandenburg, des Landkreises Spree-Neiße sowie der Stadt Forst (Lausitz) beteiligt. Im Zuge der Auswertung dieser Stellungnahmen wurde festgestellt, dass drei nichtstädtische Grundstückseigentümer, die Netzgesellschaft Forst (Lausitz) mbH & Co. KG, die Eigentümergesellschaft Leipziger Straße 25 eGbR sowie die Forster Wohnungsbaugesellschaft mbH, im Verfahren bislang nicht einbezogen worden waren. Diese wurden daher in einem zweiten Durchgang vom 09.02.2026 bis zum 02.03.2026 gesondert beteiligt. Von der Netzgesellschaft ging innerhalb der gesetzten Frist keine Rückmeldung ein; die Eigentümergesellschaft an der Leipziger Straße war auf postalischem Weg nicht erreichbar. Die Forster Wohnungsbaugesellschaft übermittelte innerhalb des Beteiligungszeitraums keine fristgerechte Stellungnahme.
Ergebnisse der Beteiligung:
Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum, Abt. Bau- und Kunstdenkmalpflege (Anlage01-03):
Das Vorhaben zur umfassenden Sanierung und Erweiterung der Gutenberg-Oberschule wird aus denkmalfachlicher Sicht ausdrücklich begrüßt, da hiermit die langfristige Sicherung des Schulstandortes unterstützt wird. Die noch vorhandenen bauzeitlichen Elemente sind zu erhalten und im Zuge der Maßnahme durch ein dem Denkmal angemessenes Gestaltungskonzept unter Einbeziehung vorhandener Farbbefunde denkmalgerecht zu ergänzen und wiederherzustellen. Die brandschutztechnische Konzeption sowie die künftig herzustellende barrierefreie Erschließung wurden im Rahmen einer parallel geführten Abstimmung grundsätzlich geklärt und sollen in den weiteren Planungsschritten umgesetzt werden.
Hinsichtlich der geplanten Erweiterung und Neugestaltung der Außenanlagen sowie der Errichtung einer neuen 2-Feld-Sporthalle bestehen aus denkmalfachlicher Sicht keine Einwände. Die Ecklage August-Bebel-Straße / Bahnhofstraße war im Zeitraum von etwa 1885 bis 2008 durch ein dreigeschossiges Wohngebäude mit Walmdach überbaut, sodass gegen eine erneute bauliche Inanspruchnahme des Grundstücks grundsätzlich nichts spricht; die überlieferten Gebäudehöhen und Proportionen sind dabei angemessen zu berücksichtigen. Die im Rahmen der Studie skizzierten Eingriffe in die historische Turnhalle können aktuell noch nicht abschließend bewertet werden; sofern für diesen Standort weiterhin Maßnahmen vorgesehen sind, wird eine frühzeitige und vertiefte Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde dringend empfohlen. Dem Neubau einer Sporthalle östlich des Schulgebäudes ist unter den derzeit bekannten Rahmenbedingungen der Vorzug zu geben.
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Brandenburgisches Landesamt für Umwelt (Anlage 04A):
Die vorliegenden Unterlagen wurden durch die zuständigen Fachabteilungen für Naturschutz, Immissionsschutz und Wasserwirtschaft geprüft und zur Kenntnis genommen. Für die Bereiche Immissionsschutz und Wasserwirtschaft liegen gesonderte fachliche Stellungnahmen vor. Die Zuständigkeit für naturschutzrechtliche Belange liegt bei der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Spree-Neiße.
Brandenburgisches Landesamt für Umwelt, Abt. Technischer Umweltschutz 1 und 2 – Belange Immissionsschutz (Anlage 04B):
Eine vertiefende fachliche Bewertung der vorgesehenen Maßnahmen kann erst im Zuge eines späteren Baugenehmigungsverfahrens auf Grundlage konkret ausgearbeiteter Planunterlagen erfolgen. Grundsätzliche Bedenken gegen das Vorhaben bestehen derzeit nicht. Bei einer über den Schulbetrieb hinausgehenden Nutzung der Sporthalle ist sicherzustellen, dass die Anforderungen der 18. BImSchV (Sportanlagenlärmschutzverordnung) eingehalten werden.
Brandenburgisches Landesamt für Umwelt, Abt. Technischer Umweltschutz 1 und 2 – Belange Wasserwirtschaft (Anlage 04C):
Im Hinblick auf den geplanten Erweiterungsbereich wird darauf hingewiesen, dass Teile der Fläche innerhalb eines nach § 73 WHG ausgewiesenen Hochwasserrisikogebiets liegen. Für künftige Bauvorhaben in diesen Bereichen sind die Vorgaben der §§ 78b und 78c WHG zu beachten und im weiteren Planungs- und Genehmigungsverfahren nachzuweisen.
Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg (Anlage05):
Im Ergebnis der Prüfung wurde festgestellt, dass durch das Vorhaben weder Planungen noch Belange von Bundes- oder Landesstraßen in Baulast des Landes Brandenburg berührt werden. Hinweise oder Einwände werden nicht erhoben.
Landkreis Spree-Neiße, Dezernat III, Fachbereich 40/ Schule, Kultur und Sport (Anlage06):
Die Zielsetzung, den Schulstandort der Gutenberg-Oberschule nachhaltig zu sichern und an die aktuellen pädagogischen, funktionalen und baulichen Anforderungen anzupassen, wird begrüßt. Zugleich wird darauf hingewiesen, dass die prognostizierte Entwicklung der Schülerzahlen voraussichtlich nur innerhalb eines begrenzten Zeitraums den derzeit angenommenen erhöhten Flächen- und Raumbedarf vollständig abbildet.
Landkreis Spree-Neiße, Dezernat I, Fachbereich Bau und Planung (Anlage07):
Keine Einwände.
Landkreis Spree-Neiße, Dezernat I, Fachbereich Umwelt – Untere Naturschutzbehörde (Anlage07):
Etwaig erforderliche artenschutzrechtliche Festsetzungen werden im Rahmen des späteren Baugenehmigungsverfahrens getroffen und sind dort zu berücksichtigen. Die Behandlung der im Vorhabenbereich vorhandenen Gehölze fällt in die Zuständigkeit der Stadt Forst (Lausitz).
Landkreis Spree-Neiße, Dezernat I, Fachbereich Umwelt – Untere Wasserbehörde (Anlage07):
Aus wasserwirtschaftlicher Sicht ergeben sich keine weitergehenden Hinweise; die Belange der Ver- und Entsorgung mit Trink- und Abwasser werden im Rahmen der Planung berücksichtigt.
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Landkreis Spree-Neiße, Dezernat I, Fachbereich Umwelt – Untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde (Anlage07):
Auf Grundlage der vorliegenden Untersuchungsergebnisse ist eine sensibel einzustufende Nutzung der Flächen als Schulerweiterung ohne umfassende Boden- und Grundwassersanierung nicht zulässig. Diese Feststellung betrifft insbesondere die östlich der Oberschule gelegenen Flächen des ehemaligen Gaswerksstandortes und begründet den Klärungsbedarf vor jeder weiteren Planung für den 2. und 3. Bauabschnitt.
Landkreis Spree-Neiße, Fachbereich Bauordnung – Technische Bauaufsicht (Anlage07):
Für die bauliche Umsetzung sind die Flurstücke, deren Grenzen durch das Vorhaben überbaut werden, grundbuchlich zusammenzuführen; das Flurstück 5 als Bestandteil des öffentlichen Straßenverkehrsraums ist dabei auszunehmen. Die aus dem Vorhaben resultierenden Abstandsflächen sind über Baulasteintragungen dauerhaft zu sichern. Auf die Fensteröffnungen in der Giebelwand des Wohngebäudes auf Flurstück 164 wird hingewiesen; insbesondere bei Planung eines dritten Obergeschosses sind die hieraus resultierenden Abstandsflächenanforderungen zu berücksichtigen. Die Anordnung der neuen Sporthalle in der in den Varianten B und C dargestellten Lage wird fachlich empfohlen.
Landkreis Spree-Neiße, Fachbereich Ordnung, Sicherheit, Verkehr – Sachgebiet Verkehrslenkung / Verkehrssicherung (Anlage07):
Keine Einwände.
Landkreis Spree-Neiße, Fachbereich Ordnung, Sicherheit, Verkehr – Brand- und Katastrophenschutz (Anlage07):
Keine Einwände.
Landkreis Spree-Neiße, Fachbereich Ordnung, Sicherheit, Verkehr – Stabstelle ÖPNV, Beteiligungscontrolling und Strukturentwicklung (Anlage07):
Das Projekt wird seitens der kreiseigenen Wirtschaftsförderungsgesellschaft (CIT GmbH) auf Grundlage der vorliegenden Unterlagen ausdrücklich befürwortet.
Stadt Forst, Fachbereich Bildung und Soziales (Anlage08):
Aufgrund der engen fachlichen Einbindung während der Erarbeitung der Machbarkeitsstudie bestehen seitens des Fachbereichs keine weiteren ergänzenden Hinweise. Erneut wird auf die hohe Dringlichkeit eines zügigen Fortgangs des Verfahrens und der baulichen Weiterentwicklung des Schulstandortes hingewiesen.
Stadt Forst, Fachbereich Bauverwaltung (Anlage09):
Die Stellungnahme ordnet die betrachteten Flurstücke hinsichtlich Nutzung, Eigentumsverhältnissen und straßenrechtlicher Widmung ein. Darauf hingewiesen wird, dass mehrere für die Grundstückserweiterung vorgesehene Flächen in einer Kampfmittelverdachtszone liegen. Die Erschließung der geplanten Stellplätze im rückwärtigen Bereich über das Flurstück 169/2 wird als problematisch eingeschätzt, da dieses weder im städtischen Eigentum steht noch als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet ist; entsprechende Entscheidungen und Arbeitsaufträge an die Verwaltung sind erforderlich. Zudem wird auf die Notwendigkeit einer frühzeitigen Medienkoordinierung hingewiesen, um Mehrfachaufbrüche im öffentlichen Raum zu vermeiden.
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Stadt Forst, Fachbereich Bauen (Anlage 10):
Positiv hervorgehoben wird, dass der Schulstandort mit Sporthalle und Sportplatz gesamtheitlich betrachtet, der Altbaubestand einschließlich des Neubaus vollständig einbezogen und eine abschnittsweise Realisierung grundsätzlich für möglich erachtet wird. Gleichzeitig werden Nachbesserungsbedarfe benannt: Hinweise betreffen u. a. die weitreichenden Grundrissänderungen im Einzeldenkmal, die bislang fehlenden Aussagen zur Solarpflicht für Neu- und Umbauten sowie zu übergreifenden Nachhaltigkeitsaspekten wie Regenwassermanagement und Energieversorgung. Weiter angemerkt werden die Zweckbindung der mit Städtebaufördermitteln hergestellten Grünfläche an der Bahnhofstraße / August-Bebel-Straße, die Klärung von Entschädigungsfragen auf angrenzenden Stellplatzflächen sowie die Empfehlung, ein Nachnutzungskonzept für die bestehende Sporthalle zu entwickeln. Auf die Einhaltung des Sichtdreiecks an der Kreuzung Bahnhofstraße / August-Bebel-Straße sowie auf die korrekte Bezeichnung der nordöstlich angrenzenden privaten Straße wird hingewiesen.
Landkreis Spree-Neiße, Fachbereich Bau und Planung – untere Denkmalschutzbehörde (Anlage 11):
Der Denkmalstatus der Schule umfasst sowohl den roten Klinkerbau als auch den südlichen Putzbau einschließlich der Innenräume; trotz der überformenden Sanierungen der 1990er Jahre ist eine behutsame Sicherung noch vorhandener historischer Details sowie eine verbesserte Lesbarkeit der ursprünglichen Raumstrukturen anzustreben. Die geplante Erweiterung an der Ecke Bahnhofstraße / August-Bebel-Straße wird grundsätzlich befürwortet, sofern sich der Neubau in Kubatur und Gestaltung dem bestehenden Denkmal unterordnet. Für die denkmalgeschützte Turnhalle wird darauf hingewiesen, dass der Schutzumfang auch die Erweiterung von 1933 einschließt und ein Rückbau des Anbaus sowie eine allein an heutigen Standardmaßen orientierte Vergrößerung des Hallenbaus aus denkmalpflegerischer Sicht nicht unterstützt werden, stattdessen wird nachdrücklich empfohlen, eine neue Sporthalle direkt am Oberschulstandort zu errichten.
Stadt Forst, Fachbereich Finanzen / Team Liegenschaften (Anlage12):
Für die bebauten Schulgrundstücke der Stadt Forst (Lausitz) werden im Wesentlichen gesicherte Eigentumsverhältnisse und eine straßen- und medientechnisch gesicherte Erschließung bestätigt. Für die östlich angrenzenden Erweiterungsoptionen im Bereich des ehemaligen Gaswerksstandortes wird dagegen auf erhöhte Prüf- und Klärungsbedürftigkeit hingewiesen: Mehrere Flurstücke befinden sich nicht im Eigentum der Stadt, sind mit Altlastenvermerken im ARCHIKART hinterlegt und über städtebauliche Verträge sowie Förderbindungen vorgeprägt. Zudem bestehen beschränkte persönliche Dienstbarkeiten und Leitungsrechte, u. a. für Fernwärme-, Gas- und Stromleitungen, die bei künftigen Hoch- und Tiefbaumaßnahmen gesondert zu berücksichtigen sind. Eine Einbindung dieser Flächen in den Schulstandort ist nur nach vertiefter Prüfung der Altlastensituation, der bestehenden Vereinbarungen und der Eigentumsverhältnisse möglich.
Stadt Forst, Fachbereich Stadtentwicklung (Anlage13):
Die Stellungnahme weist insbesondere darauf hin, dass wesentliche Erweiterungsflächen im Bereich des ehemaligen Gaswerksstandortes im Eigentum der Forster Wohnungsbaugesellschaft mbH und weiterer Dritter stehen und als Altlastenverdachtsfläche mit erheblichen Boden- und Grundwasserkontaminationen geführt werden; vor einer baulichen Inanspruchnahme seien eine abgestimmte Altlastenstrategie mit dem Landkreis sowie die Klärung der Grundstücksverfügbarkeit verbindlich herbeizuführen. Kritisch bewertet wird die in der Studie skizzierte straßenbegleitende
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Bebauung an der Leipziger Straße, da diese den Straßenraum einengen, vorhandene Grünbestände reduzieren und Nutzungskonflikte mit der angrenzenden Wohnbebauung erzeugen würde. Auf umfangreiche Förderzweckbindungen und Kompensationsmaßnahmen auf den Rückbauflächen (Bahnhofstraße 27, ehemaliges Gaswerk, Plattenbauareal Berliner Straße) wird hingewiesen, deren Änderung nur in Abstimmung mit dem Landesamt für Bauen und Verkehr und ggf. mit neuen Ersatzmaßnahmen zulässig ist. Klargestellt wird zudem, dass die in der Studie optional vorgesehene Ansiedlung eines Kinder- und Jugendzentrums an der Berliner Straße der bestehenden Beschlusslage widerspricht; der politisch festgelegte Standort am Wasserturm (SVV-Beschluss SVV/0583/2023) ist als maßgebliche Vorgabe zu übernehmen, die Flächen an der Berliner Straße sind ausschließlich schulischen Nutzungen vorzubehalten.
Abstimmungstermin mit dem Auftraggeber (13.03.2026):
Im Anschluss an die Träger- und Eigentümerbeteiligung fand am 13.03.2026 ein Abstimmungstermin zwischen Auftraggeber, Fachbereichen der Stadt Forst (Lausitz) und dem Planungsbüro statt. Auf Grundlage einer zusammenfassenden Auswertung der Stellungnahmen wurden die wesentlichen Restriktionen herausgearbeitet: Altlasten- und Grundwasserproblematik am ehemaligen Gaswerksstandort, Kampfmittelverdachtsflächen, Förderzweckbindungen auf den Rückbauflächen, die Solarpflicht für Neu- und Umbauten sowie fehlende Aussagen zur Nachhaltigkeit. Gleichzeitig wurde die Erweiterung der Gutenberg-Oberschule als grundsätzlich erforderlich bestätigt; die vollständige Umsetzung des ursprünglichen Maßnahmenpakets ist aufgrund der genannten Rahmenbedingungen jedoch kurzfristig nicht realisierbar.
Die Beteiligten verständigten sich darauf, zunächst die Altlastensituation in einem Erörterungstermin mit der unteren Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde des Landkreises zu klären und die Varianten „Neubau Sporthalle" versus „Anpassung bestehende Turnhalle" unter Berücksichtigung der Schülerprognosen weiter zu prüfen. Für den Standort Bahnhofstraße / August-Bebel-Straße wurde die Priorität des Erweiterungsneubaus mit ergänzendem Dachgeschossausbau im Bestand betont. Einigkeit bestand darüber, den Schulstandort in der Städtebauförderung zu verankern, eine stufenweise Realisierung in Bauabschnitten vorzusehen und bis Mitte 2026 die politischen Beschlüsse zum Standort sowie zur weiteren Planung vorzubereiten (Zeithorizont: Planung 2026/2027, angestrebter Baubeginn ab 2028).
Im Nachgang wurde ein gesonderter Gesprächstermin mit der Forster Wohnungsbaugesellschaft mbH durchgeführt. Gegenstand waren die östlich der Schule gelegenen Grundstücke im Bereich des ehemaligen Gaswerks, die im Altlastenkataster geführt werden. Die FWG erläuterte, dass das Grundwassermonitoring aufgrund stagnierender Belastungswerte von einem halbjährlichen auf einen dreijährlichen Turnus umgestellt wurde; der künftige Umgang mit dem bestehenden Untersuchungs- und Sanierungskonzept sowie die Anforderungen des Landkreises an eine bauliche Nutzung der Flächen sind noch zu klären. Für die entlang der August-Bebel-Straße gelegenen Grundstücke signalisierte die FWG grundsätzliche Zustimmung zum Vorhaben und stellte in Aussicht, erforderlichen rechtlichen Sicherungen, etwa Baulasteintragungen, zuzustimmen, sofern diese im Zuge der weiteren Planung konkretisiert werden.
Beteiligung Schulleitung, Kinder- und Jugendbeirat und Fraktionen (06-07/2026):
Im Nachgang zum Abstimmungstermin wurden entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) die Schulleitung und der Kinder- und Jugendbeirat (jeweils bis zum 10.07.2026) sowie die
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Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung (bis zum 31.07.2026) zur Machbarkeitsstudie beteiligt. Die Ergebnisse sind in den Anlagen /A 20/ bis /A 22/ dokumentiert.
Schulleitung Gutenberg Oberschule Forst (Anlage 20):
Die Schulleiterin bestätigte mit Schreiben vom 24.06.2026, dass die Inhalte der Konzeption mit den Zielen der Schule übereinstimmen und praktische Ansätze bieten, die für alle an Schule Beteiligten von Nutzen sein können. Einzelne Anmerkungen wurden als Kommentare im Text der Konzeption festgehalten und im Zuge der abschließenden Bearbeitung ausgewertet.
Kinder- und Jugendbeirat (Anlage 21):
Die Beteiligung erfolgte in einer Gesprächsrunde am 02.07.2026 mit Vertreterinnen des Kinder- und Jugendbeirats sowie den Fachbereichen Bauen und Bildung und Soziales der Stadtverwaltung. Die Verbesserung der Oberschule und die Schaffung größerer Räume wurden ausdrücklich begrüßt, ebenso der geplante Neubau der Sporthalle unmittelbar am Schulstandort mit kürzeren Wegen zum Sportunterricht und der Verbindung zum Schulgebäude. Angeregt wurde, die Bauarbeiten möglichst in den Ferien auszuführen, um Störungen des Unterrichts durch Lärm zu vermeiden; zur Frage eines Ausweichstandortes während der Bauzeit wurde auf die Abstimmung der notwendigen Maßnahmen mit der Schulleitung verwiesen (siehe hierzu Bauablauf und Schulbetrieb während der Bauphase). Es wurde vereinbart, den Planentwurf im Kinder- und Jugendbeirat vorzustellen.
Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung (Anlage 22):
Innerhalb des Beteiligungszeitraums ging eine Stellungnahme der Fraktion SPD | FDP | Grüne ein; von den weiteren Fraktionen wurden keine Stellungnahmen übermittelt. Die Fraktion befürwortet gegenwärtig einen ersten Bauabschnitt mit dem Erweiterungsbau und der Herstellung der Rettungswege im Bestandsgebäude auf Grundlage der bisher vorgestellten Planungen gemäß Variante E, mit Gesamtkosten von max. 7,5 Mio. EUR sowie unter der Voraussetzung, dass Fördermittel bewilligt werden. Vor dem Hintergrund des Geburtenrückgangs, der in wenigen Jahren auch für die Oberschule wirksam wird, und der gegenwärtig ausreichenden Dreizügigkeit wird die Planung einer 3,5- bis 4- zügigen Schule mit einem Kostenaufwand von 24 Mio. EUR als überzogen und aktuell nicht finanzierbar bewertet. Ergänzend wird angeregt, aufgrund des Rückgangs der Schülerzahlen eine Übertragung der Trägerschaft an den Landkreis entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des Schulgesetzes zu erwägen, um für Forst und die umliegende Region eine realistische langfristige Schulentwicklungsplanung für den Bereich der Sekundarstufe I zu erstellen.
Schlussfolgerungen aus der Beteiligung:
Die Befürwortung des 1. Bauabschnitts bestätigt die in dieser Studie verankerte Priorisierung. Die von der Fraktion benannte Kostenobergrenze von 7,5 Mio. EUR liegt innerhalb der ermittelten Kostenspanne von rd. 7 bis 8 Mio. EUR; ihre Einhaltung ist im Zuge der Kostenplanung der Vorplanung (LPH 2) durch entsprechende Standard- und Mengensteuerung abzusichern. Der Anregung zur Zügigkeit wird mit der multifunktionalen Auslegung der Raumangebote begegnet: Das Raumkonzept bildet neben der perspektivischen 3,5- bis 4-zügigen auch die aktuelle 3-zügige und im Fall weiter sinkender Schülerzahlen eine 2-zügige Oberschulnutzung flexibel ab. Bei zeitweise geringeren Schülerzahlen können nicht für den Unterricht benötigte Räume für Ganztagsangebote oder für außerschulische Nutzungen, etwa durch die örtliche Vereinslandschaft, angeboten werden. Die Frage einer Übertragung der Trägerschaft an den Landkreis ist eine schulorganisatorische und politische
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Entscheidung außerhalb des Bearbeitungsumfangs dieser Studie. Sie berührt die bauliche Machbarkeit am Standort nicht und ist im Rahmen der Schulentwicklungsplanung zu behandeln.
Angepasste Planungsziele und Realisierungsstrategie
Im Ergebnis der Träger- und Eigentümerbeteiligung sowie der internen Abstimmung vom 13.03.2026 wurden Rahmenbedingungen deutlich, die eine Anpassung der ursprünglich in der Machbarkeitsstudie dargestellten Gesamtmaßnahme erforderlich machen. Die Gesamtmaßnahme in ihrem ursprünglichen Umfang ist kurzfristig nicht vollständig realisierbar; eine klare Priorisierung der Einzelmaßnahmen ist notwendig. Gleichzeitig besteht dringender Handlungsbedarf, die bestehenden funktionalen und räumlichen Defizite am Schulstandort zeitnah zu beheben.
Das Planungskonzept wird daher auf folgende Kernziele fokussiert:
Langfristige Sicherung und Weiterentwicklung des Schulstandortes Bahnhofstraße 31: Die Gutenberg- Oberschule soll am bestehenden innerstädtischen Standort langfristig gesichert werden. Die Weiterentwicklung zur berufsorientierter, teilgebundener Ganztagsschule und „Schule für gemeinsames Lernen" erfordert zusätzliche Unterrichts- und Differenzierungsräume, Flächen für Ganztag und Berufsorientierung sowie eine barrierefreie Erschließung aller Nutzungsebenen. Der denkmalgeschützte Charakter der Bestandsgebäude bleibt dabei prägend für alle weiteren Planungsschritte. Priorisierung des Erweiterungsbaus an der Ecke Bahnhofstraße / August-Bebel-Straße als 1. Bauabschnitt: Der Neubau auf dem Eckgrundstück wird als kurzfristig umzusetzende Schlüsselmaßnahme definiert. Er schafft in unmittelbarer Anbindung an den Bestand die dringend benötigten Flächen, ohne dass die noch ungeklärten Rahmenbedingungen der östlich angrenzenden Grundstücke die Realisierung verzögern. Flexible Raumkonzepte vor dem Hintergrund unsicherer Schülerprognosen: Der Erweiterungsneubau wird als hochflexibel nutzbarer Baukörper konzipiert, der sowohl eine 3-zügige als auch eine perspektivisch 3,5- bis 4-zügige Oberschulnutzung abbilden kann. Mehrfachnutzungen für Ganztag, außerschulische Angebote und Berufsorientierung sind strukturell vorzusehen. Aufgrund der multifunktionalen Ausstattung der Räume bleibt das Konzept auch bei einem perspektivischen Rückgang auf eine 2-zügige Nutzung tragfähig; nicht für den Unterricht benötigte Räume können in solchen Phasen für Ganztagsangebote oder für außerschulische Nutzungen, etwa durch die örtliche Vereinslandschaft, angeboten werden. Vorsichtiger Umgang mit den Altlastenflächen am ehemaligen Gaswerk: Eine bauliche Inanspruchnahme der östlich angrenzenden Flächen des ehemaligen Gaswerks ist erst nach abgestimmter Altlastenstrategie mit dem Landkreis Spree-Neiße und nach Klärung der Eigentums- und Förderfragen möglich. Nutzungsperspektiven für diese Flächen bleiben im Rahmen der Machbarkeitsstudie konzeptionell benannt, jedoch nicht als kurzfristig verbindliche Planungsgrundlage verankert. Aufgabe einzelner Planungsoptionen: Die in der ursprünglichen Studie skizzierte straßenbegleitende Bebauung an der Leipziger Straße wird aufgegeben, da sie den Straßenraum einengen, Grünbestände reduzieren und Nutzungskonflikte mit der angrenzenden Wohnbebauung erzeugen würde. Die optional vorgesehene Ansiedlung eines Kinder- und Jugendzentrums an der Berliner Straße entfällt, da der politisch beschlossene Standort am Wasserturm (SVV-Beschluss SVV/0583/2023) als maßgebliche Vorgabe zu übernehmen ist; die Flächen an der Berliner Straße sind ausschließlich schulischen Nutzungen vorzubehalten.
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B A U A B S C H N I T T E U N D
R E A L I S I E R U N G S S T R A T E G I E
Vor dem Hintergrund der dargestellten Rahmenbedingungen wird die Umsetzung des Machbarkeitskonzeptes in aufeinander aufbauende Bauabschnitte überführt. Ziel ist es, kurzfristig die gravierendsten Defizite zu beseitigen und gleichzeitig mittelfristig handlungsfähig zu bleiben, sobald die noch offenen Abstimmungsbedarfe zu Altlasten, Förderzweckbindungen und Grundstücksverfügbarkeit geklärt sind.
- Bauabschnitt – Erweiterungsbau Schulstandort Bahnhofstraße 31
Der 1. Bauabschnitt umfasst den Neubau des Erweiterungsgebäudes auf dem Eckgrundstück Bahnhofstraße / August-Bebel-Straße (Flurstück 572), die barrierefreie Erschließung der Bestandsgebäude, den Ausbau der Dachgeschosse im Bestand sowie ausgewählte Innenumbauten. Der 1. Bauabschnitt betrachtet dabei ausschließlich die Gebäude (Bestand und Erweiterungsbau); die Planung der Freianlagen erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt in den nachfolgenden Bauabschnitten.
Erweiterungsneubau Eckgrundstück (Flurstück 572): Auf dem bislang als Grünfläche genutzten Rückbaugrundstück an der Ecke Bahnhofstraße / August-Bebel-Straße wird ein mehrgeschossiger Neubau in direkter Anbindung an den Altbau errichtet. Der Baukörper ist mit 3 Vollgeschossen konzipiert und nimmt in kompakter Clusterstruktur allgemeine Unterrichtsräume (AU-UR je ca. 70 m² NuF), Differenzierungs- und Gruppenräume, Flächen für Ganztag und Berufsorientierung sowie einen neu gestalteten Zugang auf. Der Neubau ist so konzipiert, dass er sich in Kubatur und Gestaltung dem denkmalgeschützten Bestand unterordnet, wie von BLDAM und unterer Denkmalschutzbehörde gefordert. Planungsrechtliche Grundlage bildet § 34 BauGB, für die angestrebte Ausnutzung des Grundstücks ist eine grundbuchliche Zusammenführung der betroffenen Flurstücke erforderlich. Die aus dem Vorhaben resultierenden Abstandsflächen zum Wohngebäude auf Flurstück 164 sind über Baulasteintragungen dauerhaft zu sichern, insbesondere bei 3 Vollgeschossen sind die Abstandsflächenanforderungen aus den Fensteröffnungen in der Giebelwand des Nachbargebäudes zu berücksichtigen.
Barrierefreie Erschließung der Bestandsgebäude: Der Einbau eines Aufzugs in einem der Bestandsgebäude sowie die Herstellung barrierefreier WC-Anlagen nach DIN 18040-1 in allen relevanten Geschossen stellen die gleichberechtigte Teilhabe aller Nutzerinnen und Nutzer sicher. Der Aufzugsstandort ist auf die nach Realisierung des Erweiterungsanbaus entstehende gebäudeübergreifende Erschließungsstruktur abzustimmen.
Dachgeschossausbau im Bestand: Die bisher ungenutzten Dachräume des roten Gebäudes werden zu schulisch nutzbaren Aufenthaltsräumen ausgebaut. Bauordnungsrechtliche Voraussetzung ist die Herstellung des zweiten baulichen Rettungsweges, die im Rahmen der parallel erarbeiteten brandschutztechnischen Konzeption (Variante E, Architekturbüro fiedler & peter, Stand Mai 2025) geregelt ist.
Ausgewählte Innenumbauten im Bestand: Anpassungen der Grundrisse in den Bestandsgebäuden schaffen Differenzierungs- und Gruppenräume sowie zeitgemäße Lehrerarbeitsbereiche. Alle Maßnahmen erfolgen in enger Abstimmung mit der unteren Denkmalschutzbehörde und dem BLDAM, noch vorhandene historische Raumstrukturen und Ausstattungsdetails sind zu erhalten und in ihrer Lesbarkeit zu stärken.
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Mit dem 1. Bauabschnitt werden die dringlichsten quantitativen und qualitativen Defizite am Schulstandort behoben. Der Erweiterungsneubau schafft bei 3-geschossiger Ausführung rund 1.600 m² BGF in unmittelbarer Anbindung an den Bestand und gleicht damit das Flächendefizit für eine 3- bis 3,5-zügige Oberschulnutzung weitgehend aus. In Verbindung mit dem Dachgeschossausbau und den Innenumbauten entsteht ein zusammenhängendes Raumgefüge, das die Anforderungen einer teilgebundenen Ganztagsschule, der Berufsorientierung und des gemeinsamen Lernens strukturell abbildet.
Grobe Kostenschätzung: Die Gesamtkosten des 1. Bauabschnitts werden auf Grundlage der vorliegenden Mengenansätze und unter Heranziehung regionaler Vergleichswerte ermittelt. Für den Erweiterungsneubau mit rd. 1.606 m² BGF bewegen sich die Kennwerte vergleichbarer Schulbauprojekte bei den Baukonstruktionen und der Technischen Gebäudeausrüstung (KG 300+400) derzeit in einer Größenordnung von rd. 1.950–2.350 €/m² BGF, unter Einbeziehung von vorbereitenden Maßnahmen, Außenanlagen sowie Planungs- und Baunebenkosten (KG 200–700) ergibt sich ein Gesamtwert von rd. 3.400–4.100 €/m² BGF. Bezogen auf den Erweiterungsneubau resultiert daraus eine Kostenspanne von ca. 5,9–6,6 Mio. EUR. Hinzu kommen die Kosten für die barrierefreie Erschließung der Bestandsgebäude, den Dachgeschossausbau sowie die ausgewählten Innenumbauten, sodass sich für den 1. Bauabschnitt insgesamt eine Kostenspanne von rd. 7 bis 8 Mio. EUR ergibt (brutto, nach DIN 276-18, Kostenstand 2025). Eine belastbare Kostenplanung ist auf Grundlage der Vorplanung (LPH 2) zu erstellen. Die Finanzierung des 1. Bauabschnitts soll über die bestehende Städtebauförderungskulisse gesichert werden; die vorhandenen Restmittel aus der Städtebauförderung bilden hierfür eine wesentliche Grundlage.
Der 1. Bauabschnitt ist als unabdingbare und unverzüglich umzusetzende Maßnahme zu bewerten. Die bestehenden räumlichen Defizite beeinträchtigen den Schulbetrieb in einem Maß, das eine weitere Verzögerung nicht rechtfertigt: Die Raumauslastung liegt in der 1. bis 6. Stunde durchgehend zwischen 60 und 100 %, Differenzierungs- und Gruppenräume für die inklusive Beschulung fehlen, und die Barrierefreiheit ist nicht hergestellt. Der Fachbereich Bildung und Soziales hat im Rahmen der Trägerbeteiligung ausdrücklich auf die hohe Dringlichkeit hingewiesen und diese mit der zunehmend schwieriger werdenden Lehrergewinnung für den Standort begründet (Anlage 08). Als angestrebter Zeithorizont gilt: Planungsbeginn LPH 2 ab 2026/2027, Baubeginn ab 2028.
Bauablauf und Schulbetrieb während der Bauphase Die bauliche Umsetzung des 1. Bauabschnitts ist bei laufendem Schulbetrieb vorgesehen. Da der Erweiterungsneubau auf dem bislang als Grünfläche genutzten Eckgrundstück und damit weitgehend separat vom genutzten Gebäudebestand errichtet wird, lässt sich der Schulbetrieb während der Errichtung des Neubaus mit nur geringen Beeinträchtigungen aufrechterhalten; ein vollständiger Ausweichstandort ist hierfür nach derzeitigem Stand nicht erforderlich. Lärm- und staubintensive Arbeiten sowie Maßnahmen mit unmittelbarem Eingriff in den Bestand (barrierefreie Erschließung, Dachgeschossausbau, Innenumbauten) sind vorrangig in den Ferienzeiten sowie in den Pausen- und Randzeiten des Schultages auszuführen. Die Bauabschnitte und Bauphasen sind in der weiteren Planung so zu schneiden, dass die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler gewährleistet ist und ein durchgehender Unterrichtsbetrieb sichergestellt wird; das konkrete Baustellenlogistik- und Phasenkonzept ist mit der Schulleitung und dem Schulträger abzustimmen.
- und 3. Bauabschnitt – Sporthalle, Außensportflächen und weitere Entwicklungsperspektiven
Die weiteren Bauabschnitte, insbesondere zur Erneuerung der Sporthallenkapazitäten sowie zur möglichen Inanspruchnahme der östlich angrenzenden Flächen des ehemaligen Gaswerks, werden in
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dieser Studie als konzeptionelle Perspektive benannt. Ihre Umsetzung ist mit erheblichem weiterem Abstimmungsbedarf verbunden und zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht planungsreif. Maßgebliche offene Punkte sind:
Fehlende Finanzierungsgrundlage: Die Stadt Forst (Lausitz) verfügt derzeit nicht über die für den 2. und 3. Bauabschnitt erforderlichen Eigenmittel. Vor einer Konkretisierung der Planung ist verbindlich zu klären, über welche Förderprogramme, insbesondere im Bereich Städtebauförderung, Schulbauförderung des Landes Brandenburg oder alternative Bundesprogramme, eine Finanzierung gesichert werden kann.
Altlasten- und Grundwassersituation: Auf den östlich angrenzenden Flächen des ehemaligen Gaswerks (Flurstücke 448, 449, 612) bestehen erhebliche Boden- und Grundwasserkontaminationen. Die untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde des Landkreises Spree-Neiße hat klargestellt, dass eine sensible Nutzung als Schulerweiterungsfläche ohne umfassende Boden- und Grundwassersanierung nicht zulässig ist. Ein Erörterungstermin mit der zuständigen Behörde ist durchzuführen; dessen Ergebnis ist Voraussetzung für jede weitere Planung.
Ungeklärte Eigentumsverhältnisse: Wesentliche Flächen für den 2. und 3. Bauabschnitt stehen nicht im Eigentum der Stadt Forst (Lausitz). Insbesondere die Flächen an der Leipziger Straße sowie weitere Grundstücke im Bereich des ehemaligen Gaswerks befinden sich in privatem oder genossenschaftlichem Eigentum. Grundstücksankäufe oder vertragliche Nutzungsregelungen sind zu verhandeln.
Denkmalschutz Turnhalle Bahnhofstraße 54a: Sowohl das BLDAM als auch die untere Denkmalschutzbehörde haben eine allein an heutigen Standardmaßen orientierte Erweiterung der denkmalgeschützten Turnhalle abgelehnt und nachdrücklich den Neubau einer Sporthalle am Oberschulstandort empfohlen. Für den Fall, dass der Turnhallenstandort weiterhin in die Überlegungen einbezogen wird, ist eine vertiefte Abstimmung mit beiden Denkmalschutzbehörden zwingend erforderlich.
Eine Konkretisierung des 2. und 3. Bauabschnitts ist erst nach Klärung dieser Rahmenbedingungen sinnvoll möglich. Die in dieser Studie dargestellten Planungsansätze sind daher als konzeptionelle Grundlage für die weitere politische und fachliche Diskussion zu verstehen, nicht als abgestimmte Planungsgrundlage.
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M A S S N A H M E N - , K O S T E N - U N D
D U R C H F Ü H R U N G S K A T A L O G
Der nachfolgende Katalog fasst die Maßnahmen, die zugehörigen überschlägigen Kostenansätze und die vorgesehene Durchführung nach Bauabschnitten zusammen. Er verbindet die Ergebnisse der Kostenprognose mit der priorisierten Realisierungsstrategie und benennt die jeweils zu klärenden Voraussetzungen.
| Bauabschnitt | Maßnahme | Kostenansatz | Zeithorizont / | Voraussetzungen / | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (brutto) | Durchführung | Status | ||||||||||
| 1. BA | Erweiterungsneubau Eckgrundstück Bahnhofstraße / August- Bebel-Straße (3-geschossig, rd. 1.600 m² BGF, Clusterstruktur) | rd. 5,9–6,6 Mio. € | Planung LPH 2 ab 2026/2027, Baubeginn ab 2028 | Grundbuchliche Zusammenführung der Flurstücke, Baulasteintragungen (§ 34 BauGB) | ||||||||
| 1. BA | Barrierefreie Erschließung der Bestandsgebäude (Aufzug, Rb-WC nach DIN 18040-1) | im Gesamtwert 1. BA enthalten | parallel zum Neubau | Abstimmung mit den Denkmalbehörden | ||||||||
| 1. BA | Dachgeschossausbau im Bestand inkl. 2. baulicher Rettungsweg (Brandschutzkonzept Variante E) | im Gesamtwert 1. BA enthalten | parallel / Ferienzeiten | Brandschutznachweis; keine Aufstockung (Denkmalschutz) | ||||||||
| 1. BA | Ausgewählte Innenumbauten (Differenzierungs- /Gruppenräume, Lehrerarbeitsbereiche) | im Gesamtwert 1. BA enthalten | parallel / Ferien- und Randzeiten | Abstimmung untere Denkmalschutzbehörde / BLDAM | ||||||||
| 1. BA – | Summe 1. Bauabschnitt | rd. 7–8 Mio. € | kurzfristig prioritär | Finanzierung über die | ||||||||
| Summe | Städtebauförderung | |||||||||||
| 2./3. BA | WAT-/Werkstattbereich als Erweiterung am FUR-Trakt / Neubau 2012 | überschlägig noch zu ermitteln | späterer Bauabschnitt | Bedarfs- und Standortklärung | ||||||||
| 2./3. BA | Neubau 2-Feld-Sporthalle am Oberschulstandort (perspektivisch; bis dahin Weiternutzung der Bestandshalle 54A) | überschlägig noch zu ermitteln | späterer Bauabschnitt | Altlasten-, Eigentums- und Förderklärung; Denkmalabstimmung | ||||||||
| 2./3. BA | Außensportanlagen, Schulhoferweiterung, Stellplatz- und Erschließungsanlagen | überschlägig noch zu ermitteln | späterer Bauabschnitt | Altlastensanierung, Förderzweckbindungen, Naturschutz | ||||||||
| 2./3. BA | Bauliche Inanspruchnahme der Flächen des ehem. Gaswerks | derzeit nicht bezifferbar | nach Klärung der Rahmenbedingungen | Altlastenstrategie mit LK SPN, Eigentum, Förderung |
Die Kostenansätze sind überschlägige Werte (brutto, nach DIN 276-18, Kostenstand 2025) auf Grundlage von Vergleichswerten und dienen der Einordnung des Maßnahmenumfangs; eine belastbare Kostenplanung ist im
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Zuge der Vorplanung (LPH 2) zu erstellen. Die Maßnahmen des 2. und 3. Bauabschnitts sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht planungsreif; ihre Konkretisierung setzt die Klärung der genannten Voraussetzungen voraus.
A B S C H L U S S F A Z I T
Die vorliegende Machbarkeitsstudie zur Erweiterung und Anpassung der Gutenberg-Oberschule Forst wurde unter Einbeziehung der Ergebnisse aus zwei Workshopveranstaltungen, der Vorstellung im Bildungsausschuss, einer umfassenden Träger- und Eigentümerbeteiligung in zwei Runden, der Beteiligung von Schulleitung, Kinder- und Jugendbeirat und Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung sowie eines abschließenden Abstimmungstermins mit dem Auftraggeber und den Fachbereichen der Stadtverwaltung fortgeschrieben und mit der vorliegenden Fassung abgeschlossen.
Die Studie belegt, dass der Schulstandort Bahnhofstraße 31 langfristig sicherungswürdig und erweiterungsfähig ist. Der Erweiterungsbau auf dem Eckgrundstück Bahnhofstraße / August-Bebel- Straße ist technisch, planungsrechtlich und denkmalschutzrechtlich grundsätzlich realisierbar. Er bildet den Kern des 1. Bauabschnitts und ist als unabdingbare Maßnahme zu bewerten, die unverzüglich weiterverfolgt werden sollte. Die bestehenden Defizite in Fläche, Barrierefreiheit und Rettungswegen lassen einen weiteren Aufschub nicht zu.
Der 2. und 3. Bauabschnitt, insbesondere zur Lösung der Sporthallenproblematik und zur möglichen Einbeziehung der östlich angrenzenden Flächen, weisen erheblichen weiteren Abstimmungsbedarf auf. Dieser ergibt sich in erster Linie aus der fehlenden Finanzierungsgrundlage und der Notwendigkeit, zunächst tragfähige Förderprogramme zu identifizieren und zu sichern. Hinzu kommen die ungeklärte Altlastensituation am ehemaligen Gaswerksstandort, die ungesicherten Eigentumsverhältnisse einzelner Erweiterungsflächen sowie die komplexen denkmalschutzrechtlichen Anforderungen an die bestehende Turnhalle. Eine politische und fachliche Entscheidung über das weitere Vorgehen zu diesen Bauabschnitten ist auf Grundlage vertiefter Untersuchungen und Abstimmungen zu treffen.
Als nächste Schritte werden empfohlen: Vorrangig ist die Umsetzung des 1. Bauabschnitts weiterzuverfolgen: Beauftragung der Vorplanung (LPH 2), Sicherung der Finanzierung über die Städtebauförderung sowie die zügige Fortführung der Planung bis zur Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen (Zeithorizont: Planung 2026/2027, Baubeginn ab 2028). Die Sicherung des Schulstandortes ist durch das Schulentwicklungskonzept der Stadt Forst (Lausitz) vom 10.05.2022 bereits bestätigt; der Grundsatzbeschluss der Stadtverordnetenversammlung zur baulichen Weiterentwicklung des Schulstandortes auf Grundlage dieser Studie steht als nächster Verfahrensschritt an. Im Anschluss sind für den 2. und 3. Bauabschnitt ein Erörterungstermin mit der unteren Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde zur Altlastensituation einzuleiten und die Fördermittelkulisse in Abstimmung mit dem Landesamt für Bauen und Verkehr sowie den zuständigen Förderstellen zu prüfen.