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Objektplanungsleistungen für die Modernisierung der Gutenberg-Oberschule

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 07.10.2026, 15:36 (Europe/Berlin)

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Aufgabenstellung zur Planung Gutenberg Oberschule Forst, Bahnhofstraße 31, 03149 Forst (Lausitz)

Modernisierung der Gutenberg Oberschule Forst

(Lausitz) zur Schaffung einer modernen und

zukunftsfähigen Lernumgebung und Sicherstellung

bedarfsgerechter Raumkapazitäten

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Bauvorhaben: Modernisierung der Gutenberg Oberschule Forst (Lausitz) zur Schaffung einer modernen und zukunftsfähigen Lernumgebung und Sicherstellung bedarfsgerechter Raumkapazitäten

Inhalt

  1. Allgemeine Informationen zum Standort ................................................................... 1 1.1 Vorbemerkungen ............................................................................................................. 1 1.1.1 Parallel laufende Planungen ............................................................................................ 1 1.1.2 Informationen zur Schule und Schulalltag ........................................................................ 1 1.2 Bauliche Anlagen auf dem Grundstück ............................................................................ 2 1.2.1 historisches Schulgebäude .............................................................................................. 2 1.2.2 Ergänzungsbau ............................................................................................................... 3 1.3 Entwicklung des Schulstandortes und Sanierungsziel ..................................................... 3 1.4 Bauplanungsrechtliche Informationen .............................................................................. 4 1.5 Nutzungsanforderungen .................................................................................................. 5
  2. Leistungsbeschreibung ............................................................................................. 5 2.1 Ziel der Maßnahme ......................................................................................................... 6 2.1.1 Erweiterung der räumlichen Kapazitäten durch einen Erweiterungsbau (Anbau) ............. 7 2.1.2 Teil-Ausbau des Dachgeschosses und Innenumbauten (Bestandsgebäude)................... 8 2.1.3 Zweiter baulicher Rettungsweg/ brandschutztechnische Maßnahmen ............................. 8 2.1.4 Schaffung von Barrierefreiheit ......................................................................................... 9 2.1.5 Freianlagen ..................................................................................................................... 9 2.1.6 Angaben zur technischen Gebäudeausrüstung ............................................................... 9 2.2 Realisierung, Kostenrahmen, Wirtschaftlichkeit ............................................................. 10
  3. Unterlagen und Leistungsumfang ........................................................................... 11 3.1 Vom Auftragnehmer zu erbringende Leistungen ............................................................ 11 3.2 Variantenuntersuchung.................................................................................................. 12 3.3 Bereitstellung von Unterlagen der Stadt Forst (Lausitz) ................................................. 13 3.4 Öffentlichkeitsarbeit ....................................................................................................... 13 3.5 Zeitliche Einordnung ...................................................................................................... 14 3.6 Projektbeteiligte ............................................................................................................. 14

Gutenberg Oberschule Forst (Lausitz)

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1. Allgemeine Informationen zum Standort

1.1 Vorbemerkungen Die Stadt Forst (Lausitz) ist Kreisstadt des Landkreises Spree-Neiße. Sie befindet sich im Südosten des Landes Brandenburg, östlich von Cottbus an der Lausitzer Neiße und an der Grenze zur Republik Polen. Verkehrstechnisch ist Forst (Lausitz) direkt an die Bundesautobahn A 15 angebunden. Die Gutenberg Oberschule liegt zentral in der Forster Innenstadt in der Nähe des Bahnhofs. Auf dem Gelände befinden sich historische Schulgebäude aus dem 19. Jahrhundert, ein hofseitiger Erweiterungsbau aus den späten 1990er Jahren sowie Sport- und Freiflächen. Die vorgesehene Maßnahme bezieht sich auf das historische Schulgebäude, welches direkt an der Bahnhofstraße liegt.

1.1.1 Parallel laufende Planungen Westlich des Schulstandortes verläuft unmittelbar angrenzend die Bahnhofstraße. Hier erfolgt aktuell die Vorplanung zum grundhaften Ausbau der Bahnhofstraße von der Sorauer Straße bis zur Cottbuser Straße. Das Vorhaben wird in folgende Abschnitte gegliedert:

  1. Bauabschnitt: Sorauer Straße bis August-Bebel-Straße
  2. Bauabschnitt: August-Bebel-Straße bis Cottbuser Straße B112 Nach Festlegung der zur Ausführung kommenden Ausbauvariante wird die Planung für beide Bauabschnitte zunächst bis einschließlich Leistungsphase 5 gemäß HOAI fortgeführt. Die weiteren Planungsleistungen ab Leistungsphase 6 sowie die anschließende bauliche Umsetzung der beiden Bauabschnitte sollen zeitlich versetzt erfolgen. Die Baumaßnahmen sind insbesondere im Hinblick auf die bestehenden und künftig erforderlichen Zugänge und Zufahrten sowie die gestalterische Ausbildung und Einbindung der Zugangsbereiche aufeinander abzustimmen. Das Bauvorhaben Bahnhofstraße ist Bestandteil der Umgestaltung des Bahnhofumfeldes zu dem im weiteren neben der eigentlichen Umgestaltung des Bahnhofvorplatzes auch die Erneuerung und Umgestaltung der Sorauer Straße gehören.

1.1.2 Informationen zur Schule und Schulalltag Die Gutenberg Oberschule Forst (Lausitz) hat eine umfassende Geschichte und gehört zu den ältesten kontinuierlich genutzten Schulstandorten der Stadt Forst (Lausitz). Das Gebäude in der Bahnhofstraße wurde in den Jahren 1882 bis 1884 erbaut und seiner Bestimmung als Schule übergeben. Fortlaufend wurde die Schule als Volksschule für verschiedene Schulformen genutzt. Nach Ende des Zweiten Weltkrieges wurde sie in eine „Deutsche Einheitsschule“ umgewandelt und später in der DDR als „Polytechnische Oberschule“ weitergeführt. Im Zuge der Wiedervereinigung wurde die Bahnhofschule als Gesamtschule 1 Forst genutzt. Seit 2010 wird die Schule als berufsorientierte Oberschule und teilgebundene Ganztagsschule betrieben und hat sich im weiteren Verlauf dem Konzept „Schule für Gemeinsames Lernen“ angenommen. Die dreizügige Oberschule umfasst die Jahrgangsstufen 7 bis 10 mit derzeit etwas mehr als 300 SchülerInnen. Es wird eine grundlegende allgemeine Bildung vermittelt und umfasst die Bildungsgänge mit dem Erwerb des Hauptschulabschlusses/ der Berufsbildungsreife, des erweiterten Hauptschulabschlusses/ der erweiterten Berufsbildungsreife und den Bildungsgang zum Erwerb des Realschulabschlusses/ der Fachoberschulreife. Bei

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Vorliegen besonderer Leistungen wird die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erworben. Als berufsorientierte Oberschule werden die SchülerInnen bereits ab der 7. Klassenstufe bei der Berufsfindung unterstützt. Ziel ist es, den SchülerInnen nicht nur eine Berufsorientierung, sondern auch eine Berufsvorbereitung zu vermitteln. Die Berufsorientierung erfolgt einerseits im WAT-Unterricht (Werken, Arbeit, Technik), andererseits im Rahmen von Betriebspraktika und Praxislernen. Weiterhin gibt es ein Ganztagsangebot, in dem sich die SchülerInnen beruflich orientieren und ausprobieren können. Besondere, strukturierte Nachmittagsangebote sind an drei Tagen der Woche verbindlich in den Schulalltag integriert. Das Konzept für „Gemeinsam Lernen“ an der Gutenberg Oberschule Forst (Lausitz) sieht vor, dass SchülerInnen mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsam im Klassenverband unterrichtet werden. Die ganzheitliche Entwicklung mit den Schwerpunkten Lernen, emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache wird durch das Motto „Mit- und voneinander lernen“ gefördert. Somit stehen soziale Kompetenzen, Teamarbeit und die gemeinsame Vorbereitung auf die Berufswelt im Fokus. Die Verbindung von individueller Förderung, heterogenen Lerngruppen und berufsorientierten Praxisangeboten stellt hohe Anforderungen an Raumqualität, Flexibilität und Barrierefreiheit und an eine moderne pädagogische Infrastruktur. Der historische Gebäudekomplex kann diese Anforderungen nur eingeschränkt erfüllen. Die vorhandenen Räumlichkeiten entsprechen nicht den Vorstellungen zeitgemäßer Pädagogik. Die vorhandenen Klassenräume sind zu klein und teilweise ungünstig geschnitten, es fehlen Arbeitsplätze für Lehrkräfte und Schulsozialarbeiter, Lager- und Vorbereitungsräume sowie Räume für die pädagogisch notwendigen Angebote. Neben Brandschutzdefiziten erfüllt der historische Gebäudekomplex nicht die Anforderungen an eine barrierefreie Nutzung. Weder Aufzüge noch andere barrierefreie Erschließungsmöglichkeiten und barrierefreie WC-Anlagen sind vorhanden. Die Raumqualität wird durch weitere bauliche Mängel bezüglich Akustik und Raumluft beeinträchtigt, was sich negativ auf das Lernklima und die Gesundheit der Nutzer auswirkt.

1.2 Bauliche Anlagen auf dem Grundstück 1.2.1 historisches Schulgebäude Das historische Schulgebäude besteht aus einem zweiteiligen, aus zwei Bauphasen entstammenden Gebäudeensemble. Der „rote“ Baukörper ist in der Tiefe des Grundstücks ein ziegelsichtiger dreigeschossiger Bau von 9 Achsen mit Mittelrisalit und Zwerchgiebel aus dem Jahr 1883. Straßenseitig befindet sich der ebenerdige Haupteingang mit zweiflügliger Tür und Oberlicht. Der umlaufende Putzsockel ist vorkragend. Die Fassade ist durch Gurt- und Sohlbankgesimse horizontal gegliedert. Die hohen flachbogigen Fenster mit einfacher Rollschicht als Fenstersturz sind gleichmäßig gereiht. Das Traufgesims ist als Konsolgesims ausgebildet. Das Gebäude schließt mit einem ziegelgedeckten Satteldach ab. Der „gelbe“ Baukörper wurde in den Jahren 1890/91 auf der Südseite des roten Baukörpers angebaut. Der vorspringende Putzbau wurde 3-geschossig mit Drempel und sehr flach geneigtem Dach ausgeführt. Die Fassade ist durch flachbogige Fenster und geschossweise durch Lisenen und Pilaster rhythmisch gegliedert. An der vorspringenden Schmalseite ist

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die Mittelachse mit Blendfenster gestalterisch hervorgehoben. Die Putzquaderung der Fassade ist von unten nach oben abnehmend. Der ebenerdige Zugang dieses Gebäudeteils befindet sich auf der Hofseite. Die Innenräume wurden 1997 umgebaut und modernisiert. (Quelle: https://www.lkspn.de/tourismus/denkmaeler/tduebersicht/5015-schule.html) Im Erdgeschoss befinden sich die Räumlichkeiten der Schulleitung, das Sekretariat, die Bibliothek, ein PC-Kabinett, zwei Klassenräume sowie die Schulküche. Im ersten Obergeschoss befinden sich fünf Klassenzimmer sowie das Lehrerzimmer und ein „Time- Out-Raum“. Weitere sechs Klassenräume und ein Beratungsraum sind im zweiten Obergeschoss zu finden. Im Dachgeschoss der Altbauten befinden sich Dachräume, die z. Zt. als Lager- und Abstellflächen genutzt werden. Aufgrund eines fehlenden zweiten Rettungsweges können diese Dachräume für den Schulbetrieb nicht genutzt werden.

1.2.2 Ergänzungsbau In den Jahren 1998 bis 1999 wurde hofseitig ein zweigeschossiger, nicht unterkellerter Neubau mit modernen und gut ausgestatteten Fachunterrichtsräumen erbaut. Im Erdgeschoss des Ergänzungsbaus sind die Fachkabinette für Informatik und Werken sowie ein großer Mehrzweckraum, der als Aula und Pausenhalle genutzt wird. Im Jahr 2012 wurde hier zusätzlich ein Anbau für Schulsozialarbeit errichtet. Im ersten Obergeschoss sind die Fachkabinette für die naturwissenschaftlichen Fächer Biologie, Chemie und Physik sowie eine kleine Cafeteria.

1.3 Entwicklung des Schulstandortes und Sanierungsziel Am Schulstandort wurden in den vergangenen Jahren verschiedene Einzelmaßnahmen bzw. Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Der bauliche Innenzustand entspricht jedoch nicht den aktuellen Anforderungen und Zielen der berufsorientierten Oberschule. Durch die Lage in der Innenstadt und dem pädagogischen Profil mit den Schwerpunkten Berufsorientierung, teilgebundener Ganztag und dem Konzept „Gemeinsames Lernen“ besteht für die Gutenberg Oberschule Forst (Lausitz) eine hohe Anfrage. In den vergangenen Jahren haben ca. 40% der Forster SchülerInnen die Oberschule als weiterführende Schule gewählt. Gemäß des Schulentwicklungskonzeptes für die Schulen in Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) vom 12.05.2022 wird bis Anfang der 2030er Jahre die Schule vermutlich dreizügig geführt werden. Ab dem Schuljahr 2032/2033 könnte sich bei Annahme eines gleichbleibenden Wahlverhaltens eine Zweizügigkeit einstellen. Da sich das Wahlverhalten durch verschiedenste Einflüsse verändern kann, ist eine flexible Zügigkeit unerlässlich. Um den Schulstandort langfristig zu sichern und einen Schulbetrieb zu gewährleisten, der den heutigen pädagogischen und sicherheitstechnischen Standards entspricht und auch zukünftig den Anforderungen gerecht wird, ist eine barrierefreie, nachhaltige und zukunftsgerichtete Gesamtsanierung sowie eine bauliche Erweiterung des Schulstandorts festgelegt. Folgende Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen sollen umgesetzt werden: • Erweiterung der Raumkapazitäten durch einen Anbau/ Erweiterungsbau mit Grundstückserweiterung • Der Teil-Ausbau des Dachgeschosses für Räumlichkeiten der Schulsozialpädagogen • Die Herstellung eines zweiten baulichen Rettungsweges • Brandschutztechnische Ertüchtigung des bestehenden Schulgebäudes

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• Die Schaffung von vollständiger Barrierefreiheit • Herstellung und Erneuerung des sommerlichen Wärmeschutzes, der Akustik sowie Lüftungs- und Klimatechnik in allen Bestandsgebäuden

1.4 Bauplanungsrechtliche Informationen Schulgelände Bahnhofstraße 31, 03149 Forst (Lausitz) Gemarkung Forst (Lausitz), Flur 18, Flurstücke 453, 158/1, 160, 572 Eigentümer der Flurstücke: Stadt Forst (Lausitz) Die Gutenberg Oberschule Forst (Lausitz) liegt in der Forster Innenstadt, innerhalb des Erhaltungsgebietes „Westliche Innenstadt“ und innerhalb des Bund/Länder-Programms „Sozialer Zusammenhalt“. Darstellung im gültigen Flächennutzungsplan (03.05.1998): Fläche für den Gemeinbedarf, Schule Das Grundstück liegt nicht in einem Bebauungsplangebiet und nicht innerhalb einer rechtsgültigen Innenbereichssatzung. Das Grundstück ist auf Grundlage des § 34 BauGB zu beurteilen (unbeplanter Innenbereich, Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der in Zusammenhang bebauten Ortslage). Die Genehmigungsfähigkeit richtet sich insbesondere nach dem Einfügegebot und damit nach der Eigenart der näheren Umgebung. Das Schulgrundstück befindet sich im Geltungsbereich der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die gestalterischen Forderungen an Bauwerken, Freiflächen, Einfriedungen, Stadtgestaltung in der Stadt Forst (Lausitz) – Gestaltungssatzung Innenstadt. Die Regelungen der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) in der jeweils zum Zeitpunkt der Planung und Ausführung geltenden Fassung sind ab Beginn der Planung zu beachten und bei der weiteren Planung fortlaufend zu berücksichtigen.

Die Raumprogrammempfehlungen „Musterflächenprogramm für allgemeinbildende Schulen im Land Brandenburg“ des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) sind als maßgebliche Planungsgrundlage heranzuziehen und bei der Entwicklung des Raum- und Flächenprogramms angemessen zu berücksichtigen.

Denkmalschutz

Die Gutenberg Oberschule ist eingetragen in die Denkmalliste des Landes Brandenburg – Schule, ID Nr. 09125545. Die Maßnahme ist mit der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Spree-Neiße abzustimmen. Die Gebäudehüllen der beiden historischen Bestandsgebäude zeigen sich in ihrem bauzeitlichen Bezug. Bei vorangegangenen Umbaumaßnahmen in den 1990er Jahren wurden die Grundrisse im Innenbereich bereits verändert und auch Bezüge zur Raumgestaltung bzw. wichtige Einbauten wie Türen aus der Bauzeit sind nicht mehr erhalten. Das Vorhaben zur umfassenden Sanierung und Erweiterung der Gutenberg-Oberschule wird aus denkmalfachlicher Sicht ausdrücklich begrüßt, da hiermit die langfristige Sicherung des Schulstandortes unterstützt wird. Die noch vorhandenen bauzeitlichen Elemente sind zu erhalten und im Zuge der Maßnahme durch ein dem Denkmal angemessenes

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Gestaltungskonzept unter Einbeziehung vorhandener Farbbefunde denkmalgerecht zu ergänzen und wiederherzustellen. Die brandschutztechnische Konzeption sowie die künftig herzustellende barrierefreie Erschließung wurden im Vorfeld mit dem BLDAM und der unteren Denkmalschutzbehörde abgestimmt und sollen in den weiteren Planungsschritten umgesetzt werden. Kampfmittel Das Flurstück liegt in einem ausgewiesenen Gebiet „Kampfmittelverdachtsfläche“. Für gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen ist der Inhalt der Munitionsfreiheitsbescheinigung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes maßgeblich.

1.5 Nutzungsanforderungen • An-/Einbau Fahrstuhl und Herstellung der Barrierefreiheit in allen Gebäuden und Räumlichkeiten • Innenausbau des Treppenhauses • multifunktionale, „dynamische“ Klassenzimmer, die für unterschiedliche Unterrichtskonzepte nutzbar sind • strukturierte, vernetzte Unterrichtsräume • Stammgruppenräume und multifunktionale Teilungsräume, auch für den Ganztagsbereich nutzbar • Ausbau und Erweiterung der Ganztagsangebote durch neue Räumlichkeiten • ergänzende Lern- und Aufenthaltsbereiche für SchülerInnen • Ruheraum mit Sanitärbereich • Teamzonen mit Aufenthaltsbereichen für Lehrkräfte, pädagogisches und sonstiges Personal • Einzelarbeitsplätze für Lehrkräfte • ausgebauter Pflege- und Sanitärbereich nach den vorgegebenen Standards • Mensa/ Aula, auch für den Ganztagsbereich nutzbar • Lernwerkstätten (Handwerk und Hobby), welche im Rahmen der Berufsorientierung genutzt werden können • strukturierte und übersichtliche Lager- und Archivräume • Lärmschutz in allen Räumlichkeiten • individuelle Ausstattung zum abwechslungsreichen, selbstgesteuerten Lernen

2. Leistungsbeschreibung

Die folgende Maßnahmenbeschreibung stellt den Gesamtumfang der für die Maßnahme erforderlichen Planungsleistungen dar. Die Fachplanungen sind jedoch nicht Gegenstand dieser Ausschreibung und werden in separaten Vergabeverfahren ausgeschrieben. Terminplanung Die Gesamtmaßnahme soll im laufenden Schulbetrieb umgesetzt werden, daher ist ein auf die Schul- und Ferienzeit abgestimmter Terminplan unerlässlich. Folgende Bauabschnitte sind dabei aufzunehmen:

  1. Kurzfristig zu realisierende Modernisierungsmaßnahmen in den Bestandsgebäuden (Sofortmaßnahmen): • historischer Gebäudekomplex (in Abhängigkeit von den nachfolgenden Umbaumaßnahmen für Brandschutz und Aufzugseinbau) • hofseitiger Ergänzungsbau

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  1. Erweiterungsbau (Anbau)
  2. Umbaumaßnahmen im historischen Gebäudekomplex Der Terminplan ist unter besonderer Berücksichtigung der lärmintensiven Baumaßnahmen zu erstellen. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass die Umbaumaßnahmen im historischen Gebäudekomplex erst ausgeführt werden können, wenn der Schulbetrieb in den fertiggestellten Anbau ausweichen kann.

2.1 Ziel der Maßnahme In der Gutenberg Oberschule Forst (Lausitz) soll grundsätzlich eine umfassende Sanierung mit den Schwerpunkten Brandschutz, Barrierefreiheit, Verbesserung der raumklimatischen und -akustischen Bedingungen in allen Bestandsgebäuden sowie die Erhöhung der räumlichen Kapazitäten erfolgen. Die Modernisierungsmaßnahmen in den Bestandsgebäuden bezüglich sommerlicher Wärmeschutz, Akustik sowie Lüftungs- und Klimatechnik und der Einbau eines Fahrstuhls im Ergänzungsbau sollen bereits überwiegend in 2027 (Sofortmaßnahmen) umgesetzt werden. Im Zuge einer Machbarkeitsstudie und der parallel dazu erfolgten brandschutztechnischen Konzeption wurden Maßnahmen zur bedarfs- und zeitgemäßen Modernisierung und Erweiterung des Schulstandortes als moderne, barrierefreie, nachhaltige und zukunftssichere berufsorientierte Ganztagsoberschule für gemeinsames Lernen geprüft. Die Ergebnisse sind als Grundlage der weiterführenden Planung maßgebend. Der denkmalgeschützte Charakter der Bestandsgebäude bleibt prägend für alle weiteren Planungsschritte. Alle Maßnahmen sind mit dem BLDAM und der Unteren Denkmalschutzbehörde abzustimmen, noch vorhandene historische Raumstrukturen und Ausstattungsdetails sind zu erhalten und in ihrer Lesbarkeit zu stärken. Raumqualität Das pädagogische Nutzungskonzept der Gutenberg Oberschule Forst (Lausitz) mit den Schwerpunkten Berufsorientierung, teilgebundener Ganztag und gemeinsames Lernen stellt hohe Anforderungen an die Qualität der schulischen Räume. Diese beeinflusst in erheblichem Maße die Lernbedingungen sowie die Gesundheit und das Wohlbefinden von SchülerInnen und Lehrkräften. Daher sind bei der Planung insbesondere eine gute Luftqualität, eine angemessene Raumakustik, optimale Tageslichtverhältnisse sowie eine ergonomische Ausstattung zu berücksichtigen. Raumkonzept Ziel der Planungsaufgabe ist die Entwicklung eines zeitgemäßen Schulraumkonzepts, das die pädagogischen Anforderungen unterstützt und vielfältige Lernformen ermöglicht. Im Mittelpunkt stehen flexible, zukunftsfähige Lernumgebungen, die individuelles Lernen, Zusammenarbeit und Begegnung gleichermaßen fördern. Folgende Planungsaspekte sollen im Raumkonzept berücksichtigt werden: • Lernlandschaften Gestaltung offener, flexibel nutzbarer Lernbereiche mit unterschiedlichen Raumqualitäten für Einzelarbeit, Gruppenarbeit, projektorientiertes Lernen sowie informellen Austausch. • Zonierung Eine klare Gliederung der Flächen in Bereiche unterschiedlicher Nutzungsintensität, z. Bsp. für konzentriertes Arbeiten, Kommunikation, Präsentation, Rückzug und

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Erholung. Die Übergänge zwischen den Zonen sollen intuitiv erkennbar und funktional gestaltet sein. • Multifunktionalität Entwicklung von Räumen und Möblierung, die sich an wechselnde Unterrichtsformen und Nutzungsanforderungen anpassen lassen. Flexible Raumstrukturen und mobile Ausstattung für eine effiziente Mehrfachnutzung. • Farben und Materialien Einsatz einer abgestimmten Farb- und Materialgestaltung zur Orientierung und Schaffung einer angenehmen Lernatmosphäre. Robuste, langlebige und nachhaltige Materialien sowie eine ausgewogene Kombination aus natürlichen Oberflächen, Akustikmaterialien und harmonischen Farbakzenten. • Aufenthaltsqualität Schaffung einer einladenden und inklusiven Umgebung mit hoher Aufenthaltsqualität, die Lernen, Kommunikation und soziale Interaktion fördert. • Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit Berücksichtigung ökologischer, wirtschaftlicher und funktionaler Aspekte durch langlebige Materialien, ressourcenschonende Lösungen sowie anpassungsfähige Raumkonzepte.

2.1.1 Erweiterung der räumlichen Kapazitäten durch einen Erweiterungsbau (Anbau) Zu planen ist ein Erweiterungsbau auf dem Grundstück Ecke Bahnhofstraße/ August-Bebel- Straße als hochflexibel nutzbarer Baukörper, der sowohl eine 3-zügige, als auch perspektivisch 3,5-zügige bzw. 2-zügige Oberschulnutzung realisieren kann. Das Grundstück war im Zeitraum von etwa 1885 bis 2008 durch ein dreigeschossiges Wohngebäude mit Walmdach überbaut. Gemäß der Stellungnahme des BLDAM sind die überlieferten Gebäudehöhen und Proportionen bei dem Erweiterungsbau angemessen zu berücksichtigen. Die Firsthöhe des Erweiterungsbaus ist entsprechend unterhalb der Traufhöhe des Bestandsgebäudes anzuordnen. Es ist sicherzustellen, dass der Blick nach Norden in die Bahnhofstraße bei gleichzeitiger Wahrnehmung des historischen Gebäudeensembles erhalten bleibt. Der Anbau mit drei Vollgeschossen soll in direkter Anbindung an den Altbau errichtet werden. Der Baukörper nimmt in kompakter Clusterstruktur allgemeine Unterrichtsräume, Differenzierungs- und Gruppenräume, Flächen für Ganztag und Berufsorientierung sowie einen neu gestalteten Zugang auf. Der Erweiterungsbau soll sich, wie von BLDAM und unterer Denkmalschutzbehörde gefordert, in Kubatur und Gestaltung dem denkmalgeschützten Bestand unterordnen. Das Gebäude ist barrierefrei auszuführen, in allen relevanten Geschossen sind barrierefreie WC-Anlagen herzustellen. Mit dem Erweiterungsbau werden bei dreigeschossiger Ausführung rund 1.600 m² BGF geschaffen, die die dringlichsten quantitativen und qualitativen Defizite am Standort beheben.

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Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf dem zu bebauenden Grundstück Auf dem betreffenden Flurstück 572, Flur 18, Gemarkung Forst, wurden im Rahmen der bereits erfolgten Rückbaumaßnahme Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt. Diese Maßnahmen haben eine weiterhin gültige Zweckbindung bis 14.07.2033. Die Baumpflanzung auf dem Flurstück wurde im Zuge einer Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme zur Attraktivierung der Grundstücksfläche (Schaffung von mehr Grün, Steigerung der Aufenthalts- und Lebensqualität) umgesetzt. Da das Flurstück einer baulichen Nutzung zugeführt wird und die auf der Fläche bestehende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme infolgedessen entfällt, ist hierfür eine funktional und quantitativ gleichwertige Ersatzmaßnahme an anderer Stelle vorzusehen. Darüber hinaus sind die durch die geplante Neubebauung verursachten Eingriffe in Natur und Landschaft, insbesondere die zusätzliche Flächenversiegelung, gemäß den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) zu bemessen und die hieraus resultierenden Kompensationsmaßnahmen im Rahmen der Aufgabenstellung der Freianlagen zu konkretisieren. Die hierfür erforderlichen naturschutzrechtlichen Abstimmungen und Genehmigungen sind im Zuge der Planung zu veranlassen und einzuholen. Der für die Ersatzmaßnahmen erforderliche Arbeitsumfang ist in der Aufgabenstellung für die zu planenden Freianlagen (Pkt. 2.1.5) entsprechend zu berücksichtigen.

2.1.2 Teil-Ausbau des Dachgeschosses und Innenumbauten (Bestandsgebäude) Die bisher ungenutzten und nur teilweise ausgebauten Dachräume im roten Gebäude sollen zu nutzbaren Aufenthaltsräumen ausgebaut werden. Bauordnungsrechtliche Voraussetzung ist die Herstellung des zweiten baulichen Rettungsweges (siehe hierzu Pkt. 2.1.3). Diese Räume werden über einen Flur erschlossen, der die beiden bestehenden Schulgebäude miteinander verbindet und gleichzeitig den zweiten baulichen Rettungsweg für beide Gebäudeteile ermöglicht. Um eine ausreichende Raumhöhe im Dachgeschoss des gelben Gebäudes zu erreichen, muss hierfür ein Teil des Daches erhöht werden. Umbauten und Anpassungen in den Grundrisses sollen Differenzierungs- und Gruppenräume sowie zeitgemäße Lehrerarbeitsbereiche schaffen.

2.1.3 Zweiter baulicher Rettungsweg/ brandschutztechnische Maßnahmen Im Rahmen der brandschutztechnischen Konzeption wurden Umbauten in den historischen Gebäudeteilen untersucht und mit dem BLDAM und der unteren Denkmalschutzbehörde abgestimmt. Die brandschutztechnische Konzeption des Architekturbüros fiedler & peter ist maßgebend für die weitere Planung (Variante E, Stand Mai 2025). Das Bestandsobjekt wird in zwei Nutzungseinheiten unterteilt, die erste Nutzungseinheit umfasst das rote Gebäude, die zweite Nutzungseinheit umfasst das gelbe Gebäude mit jeweils eigenen Treppenhäusern. Das Treppenhaus im roten Gebäude in allen Etagen und das Treppenhaus im gelben Gebäude im Erdgeschoss werden durch Brandschutz- Glastüren abgeschlossen. In diesem Zusammenhang wurde vorgeschlagen, die kleinen Räume im Bereich der Hauptpodeste im roten Gebäude zu öffnen und mit dem Flur zu verbinden, um einen ausreichend großen Pausen-/ Wartebereich vor den Klassenräumen zu erhalten. Die Raumgestaltung ist bei der weiteren Planung in den Varianten zu

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untersuchen. Für die Räume am Nordgiebel des roten Gebäudes wird der zweite bauliche Rettungsweg über eine Bypass-Verbindung zur 2. Nutzungseinheit im gelben Haus erfolgen. Für die Gesamtbaumaßnahme ist in Abstimmung mit der zukünftigen Schulplanung und unter Einbeziehung der brandschutztechnischen Konzeption vom architekturbüro fiedler & peter ein Brandschutzkonzept zu erstellen, welches die konstruktiv und organisatorisch notwendigen Schutzmaßnahmen regelt.

2.1.4 Schaffung von Barrierefreiheit Für die barrierefreie Erschließung des Schulgebäudes wird als Einbauort des Aufzuges die Fläche neben dem Treppenhaus im historischen gelben Gebäude vorgesehen. Dieser kann unproblematisch über die Eingangstür erreicht werden und wird nach der Realisierung des Anbaus an einer zentralen Stelle liegen. Der Einbauort des Aufzuges ist im Zuge der brandschutztechnischen Konzeption mit dem BLDAM und der unteren Denkmalschutzbehörde abgestimmt (Variante E, Architekturbüro fiedler & peter, Stand Mai 2025). Der Aufzug ist auf die nach Realisierung des Erweiterungsbaus entstehende gebäudeübergreifende Erschließungsstruktur abzustimmen. Der Einbau des Aufzuges im gelben Treppenhaus erfolgt mit sämtlichen erforderlichen Umbauten in Bezug auf den zweiten baulichen Rettungsweg nach der Realisierung des Anbaus, um mit dem Schulbetrieb dorthin ausweichen zu können.

2.1.5 Freianlagen Eine Umplanung, Gestaltung und Neuordnung der Freianlagen ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Es sind lediglich Anpassungsmaßnahmen am Zugang des gelben Gebäudes (Einbau Aufzug), gegebenenfalls im Bereich des geplanten Aufzuges im Ergänzungsbau und im Anschlussbereich des Erweiterungsbaus (Anbau) vorzunehmen. Des Weiteren sind mit der Objektplanung in Vorbereitung der Aufgabenstellung für die Umplanung, Gestaltung und Neuordnung der Freianlagen der Umfang der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen unter Berücksichtigung der aus dem Rückbau resultierenden vorhandenen Begrünung sowie der zusätzliche Stellplatzbedarf infolge des Erweiterungsbaus zu ermitteln.

2.1.6 Angaben zur technischen Gebäudeausrüstung Die technischen Anlagen (Heizung-, Lüftung-, Sanitär- und Elektroinstallation) sind für den Erweiterungsbau zu planen. In diesem Zusammenhang ist der Erweiterungsbau an die bestehenden Sicherheitsanlagen anzubinden. Im Bestandsgebäude wurden seit dem Jahr 2020 ein digitales Netzwerk errichtet und eine Amok-Anlage installiert. Für den Anbau muss ebenfalls ein digitales Netzwerk geplant werden, welches in das Bestandsobjekt eingebunden werden soll. Die Amok-Anlage muss auf den Anbau erweitert werden. Alle Räume, außer WC- und Abstellräume, müssen über ein LAN-Netzwerk und WLAN verfügen.

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Im Rahmen der weiteren Planung sind für den historischen Gebäudekomplex und den hofseitigen Ergänzungsbau der sommerliche Wärmeschutz, die Raumakustik sowie die Lüftung und Klimatisierung zu überprüfen und entsprechend den aktuellen Anforderungen herzustellen bzw. zu überarbeiten. Es sind kurzfristig realisierbare Maßnahmen zu erarbeiten, als Sofortmaßnahmen auszuweisen und vorrangig umzusetzen (siehe Pkt. 2 und 2.1). Die Maßnahmen sind hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und Umsetzbarkeit zu bewerten und mit den übrigen Planungsbeteiligten abzustimmen und in die Gesamtplanung zu integrieren. Die entsprechenden Fachplanungen sind auf der Grundlage der jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (GEG) zu erstellen. Es sollen mindestens zwei Vorschläge zur Umsetzung des GEG unterbreitet werden und hinsichtlich der Herstell- und Betriebskosten verglichen werden. Maßnahmen, die das historische Bestandsgebäude betreffen, sind mit der Unteren Denkmalschutzbehörde abzustimmen. Eine Befreiung nach § 105 GEG ist zu prüfen, die dafür notwendigen fachspezifischen Ausführungen und Nachweise sind der Stadt Forst (Lausitz) zuzuarbeiten. Das anfallende Schmutz- und Regenwasser ist entsprechend der Regeln der Technik/ Stand der Technik und nach den einschlägigen aktuellen Normen und Vorschriften, einschließlich der kommunalen Satzungen in der jeweils gültigen Fassung, zu entsorgen. In der Stadt Forst (Lausitz) besteht ein Trennsystem für Schmutz- und Regenwasser. Alle notwendigen technischen Einrichtungen und Anschlüsse, einschließlich der Anschlussleitungen in das Gebäude ab Übergabepunkt des zuständigen Medienträgers, sind zu bemessen und zu planen. In der Planung soll weiterhin untersucht werden, inwiefern die vorhandenen Medienanschlüsse für den Anbau mitgenutzt werden können. Dabei sind die Leitungskapazitäten, Erweiterungen und Erneuerungen zu prüfen und zu optimieren.

2.2 Realisierung, Kostenrahmen, Wirtschaftlichkeit Es ist eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vorgesehen. Zunächst ist ein mit der Stadt Forst (Lausitz) abgestimmter und durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) bestätigter Vorentwurf erforderlich. Der Auftragnehmer hat innerhalb von zwei Monaten nach Auftragsbestätigung die Varianten für den Vorentwurf zu erarbeiten und dem Auftraggeber zur Auswahl vorzulegen. Nach schriftlicher Freigabe der Vorzugsvariante durch den Auftraggeber ist der Vorentwurf entsprechend auszuarbeiten und fertigzustellen. Die einzelnen Planungsphasen werden stufenweise abgerufen. Ein grober Zeitplan kann Pkt. 3.5 „Zeitliche Einordnung“ entnommen werden. Die Finanzierung der Gesamtmaßnahme erfolgt über das Bund-Länder-Programm „Sozialer Zusammenhalt“ und über das Startchancen-Programm. Unabhängig von einer im Rahmen der Vorplanung zu erstellenden Kostenschätzung erfolgt zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine Kostenannahme für die anfallenden Bau- und Planungskosten: • für den Bauabschnitt 1 in Höhe von maximal 870.000 Euro/brutto • für die Bauabschnitte 2 und 3 in Höhe von maximal 7.500.000,00 Euro/brutto.

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Diese werden für die Bearbeitung der Aufgabenstellung als Obergrenze gesetzt, ggf. ist eine Anpassung der Aufgabenstellung zur Planung erforderlich. Damit die Umsetzung des Bauvorhabens realistisch bleibt, sind zu erwartende Preissteigerungen bereits bei der Planung als „Risikoaufschlag“ auszuweisen und in die Kostenschätzung einzukalkulieren. Grundsätzlich ist unter dem Gesichtspunkt der geringsten Folgekosten sowie der Verwendung nachhaltiger Baustoffe zu planen und zu bauen. Dazu ist auch die Entwicklung der künftigen Betriebs-, Wartungs- und Unterhaltungskosten bei der Planung fortzuschreiben. Ergänzend zu den im Text bereits gemachten laufenden Ausführungen zu den ökologischen Kriterien sollen nur Materialien und Bauteile zur Anwendung kommen, die hinsichtlich ihrer Gewinnung, Transport, Verarbeitung, Funktion und Beseitigung eine hohe Gesundheits- und Umweltverträglichkeit sowie eine hohe Lebensdauer aufweisen. Die Nachhaltigkeit der geplanten und realisierten Maßnahmen ist eine konkrete Forderung des Fördermittelgebers und muss ausdrücklich berücksichtigt und nachgewiesen werden. Folgende Ziele sind u.a. zu berücksichtigen: • Langfristige Nutzungsqualität, Verwendung von robusten Bauweisen • Kosteneffizienz der Baukosten, Optimierung von Lebenszykluskosten • Minimierung der Bauzeit • Minimierung des Wartungs-, Instandhaltungs- und Pflegeaufwands • Mehrfachnutzung von Flächen / Schaffung von Synergien • Schaffung guter Funktionalität, z.B. guter und barrierefreier Nutzbarkeit von Ausstattungselementen

3. Unterlagen und Leistungsumfang

3.1 Vom Auftragnehmer zu erbringende Leistungen Grundleistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume LP 1-9 HOAI 2021 §§ 33-37, insbesondere: • Durchführung einer Ortsbesichtigung des zu bearbeitenden Bereiches mit Kenntnisnahme der vorhandenen Gebäude, baulichen Anlagen und Grundstückssituation • Durch den Bieter ist eine Auflistung der weiteren an der Planung zu Beteiligenden zu erstellen. In der Auflistung der weiteren notwendigen Planungsleistungen und benötigter Unterlagen sind die Termine der spätesten Beauftragung und der erforderliche Zeitpunkt der Bereitstellung der Ergebnisse zu benennen. • Erarbeitung eines Vorentwurfs in mehreren Varianten (siehe Pkt. 3.2), einschl. der Kostenschätzung nach DIN 276 im Rahmen der Vorplanung • Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (Variantenvergleich und Optimierung von Planungslösungen) und Untersuchung/ Betrachtung der Nachhaltigkeit • Erstellung der Bauunterlagen und Bauantragsunterlagen, einschl. Ermittlung des Stellplatzbedarfs n. BbgBO und der Realkompensation n. BNatSchG sowie Mitwirkung bei der Erlangung der Baugenehmigung • Erstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplanes zum Planungs- und Bauablauf mit besonderer Beachtung auf Arbeiten während der Schul- und Ferienzeit (Bauabschnitte; lärmintensive Umbaumaßnahmen im Innenbereich der Bestandsgebäude) • Durchführung der Objektplanung und Beratung der Stadt Forst (Lausitz) bei der Auswahl anderer an der Planung fachlich zu Beteiligender insbesondere Ermitteln

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der Grundlagen für die erforderlichen Fachplanungen sowie Mitwirkung bei der Erstellung der Aufgabenstellung für die Ausschreibung der benötigten Fachplanungen • Mitwirkung und Beratung bei der Aufgabenstellung und Einholung von Angeboten für Baugrunduntersuchung und Vermessung • Mitwirkung bei der Klärung von Vorgaben der zuständigen Fördermittelbehörden und ihrer Prüfstellen und bei der Umsetzung dieser Vorgaben sowie Unterstützung, einschl. erforderlicher Zuarbeiten im Zusammenhang mit der Erfüllung des Förderbescheides • Mitwirkung beim Einholen von öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und Erlaubnissen • Bauüberwachung und Dokumentation sowie Objektbetreuung im Rahmen der Verjährungsfristen • Teilnahme an Sitzungen in politischen Gremien und Vorstellung sowie Vertreten der Objektplanung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit • Beteiligung nach Vorschriften der Hauptsatzung Stadt Forst (z. B. Sitzungen des Ortsbeirates, Einwohnerversammlungen, Kinder- und Jugendbeirat) • Risikomanagement

Weiterhin: • Ermittlung von Mengen und Massen sowie Kosten für die notwendigen Gründungsarbeiten. Hierbei sind notwendige Suchschachtungen zur Gründungsklärung einzuplanen. Lage und Abmessungen der Suchschachten sind vom Planer vorzugeben. Da es sich bei dem Eckgrundstück Bahnhofstraße/ August-Bebel-Straße um eine ehemals bebaute Fläche handelt ist eine gesonderte Beauftragung für folgende Leistungen zu prüfen: • Entsorgungs- und Verwertungskonzept, Deklaration der Abbruchmaterialien • Umweltverträglichkeit/ Beeinträchtigung von Natur und Landschaft/ Kompensation/ Artenschutz

3.2 Variantenuntersuchung Es ist vorgesehen den Anbau wirtschaftlich in möglichst kurzer Bauzeit, unter Berücksichtigung benannter Nachhaltigkeitskriterien, zu errichten. Daher ist auch die Errichtung in Modulbauweise als Variante zu betrachten. Bei der Modulbauweise ist insbesondere darauf zu achten und auszuweisen, wer über die Verfügungsrechte des gewählten Moduls verfügt. Es sind von der konventionellen Bauweise und der Modulbauweise jeweils mindestens 2 Varianten in der LP 2 zu erarbeiten und gegenüber zu stellen. Dabei sind unterschiedliche Baustoffarten zu betrachten. Für die abschließende Entscheidungsfindung ist ein Variantenvergleich mit Darstellung der Vor- und Nachteile für Bauweise – Monolithbauweise, Montagebau mit Fertigteilen und/ oder Halbfertigteilen, Holzrahmenbauweise u. ä. - zu erarbeiten. Des Weiteren sind Betrachtungen zu Bauzeit und Baukosten darzustellen. Bezüglich der Umsetzung des GEG sind bestehende Möglichkeiten aufzuzeigen und hinsichtlich der Herstell- und Betriebskosten zu vergleichen. Die Ergebnisse sind in Form einer Tabelle

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darzustellen. Im Zeitraum der Erarbeitung der Varianten sind Zwischentermine zum Stand und Inhalte der Bearbeitung zur Abstimmung mit der Stadt Forst (Lausitz) durchzuführen.

3.3 Bereitstellung von Unterlagen der Stadt Forst (Lausitz) • Vorliegende Grundrisse und Schnitte des historischen Bestandsgebäudes und des hofseitigen Ergänzungsbaus • Unterlagen aus der Machbarkeitsstudie Gutenberg Oberschule (JAS jasinski.architektur.studio) • Unterlagen aus der brandschutztechnischen Konzeption (architekturbüro fiedler & peter) • Raumprogrammempfehlungen – Musterflächenprogramm für allgemeinbildende Schulen im Land Brandenburg vom MBJS (08/2019) • Schulentwicklungskonzept für die Schulen in Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) vom 10.05.2022 • Vorhandene Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange und Leitungsauskünfte aus der aktuellen Beteiligung der Machbarkeitsstudie (bedarfsgerechte Einsichtnahme)

Durch die Stadt Forst (Lausitz) weitere zur Verfügung zu stellende Unterlagen • Baugrunduntersuchung (wird noch beauftragt) • Amtlicher Lageplan (wird noch beauftragt) • Ermittlung auf Kampfmittelbelastung (wird noch beantragt) • Zuwendungsrelevante Unterlangen, u.a. Zuwendungsbescheide, Richtlinien

3.4 Öffentlichkeitsarbeit Es wird erwartet, dass der AN folgende Teilnahmen und Präsentationstermine gemeinsam mit der Stadt Forst (Lausitz) wahrnimmt: • Abstimmungen mit Dritten zu Themen u.a. im Zusammenhang mit der Finanzierung und/oder deren Beauftragte, an bis zu 5 Terminen, • Vorstellung des Projektes und Diskussion in den Gremien der Stadtverordnetenversammlung sowie ggf. in der Stadtverordnetenversammlung selbst, an bis zu 5 Terminen, • Gemeinsame Wahrnehmung von Öffentlichkeitsterminen, an bis zu 5 Terminen, • Unterstützung der Stadt Forst (Lausitz) im Rahmen der Berichterstattung zum Stand der Umsetzung des Gesamtvorhabens

Für die Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen des Startchancen-Programms gilt eine gemeinsame Kennzeichnungspflicht von Bund und Ländern. Hinweise und Vorgaben sind über das Brandenburgische Fachportal des MBJS zu finden. Auch im Rahmen des Bund-Länder-Programms „Sozialer Zusammenhalt“ sind die Vorgaben zur Öffentlichkeitsarbeit verbindlich einzuhalten. Die entsprechenden Anforderungen und Hinweise sind unter folgendem Link zu finden: https://lbv.brandenburg.de/lbv/de/staedtebau-und-bautechnik/staedtebaufoerderung/wort- bild-marken/

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3.5 Zeitliche Einordnung • Planung LP 1-3 01/2027 bis 06/2027 • Baugenehmigung und Planung LP 4-7 07/2027 bis 04/2028 • Bauausführung 1. BA 2027 - 2028 • Bauausführung 2. und 3. BA 2028 - 2029 • Übergabe zur Nutzung zum Schuljahr 2029/ 2030

3.6 Projektbeteiligte • Stadt Forst (Lausitz) als Bauherr, Eigentümer und Schulträger • Fachbehörden des Landkreises Spree-Neiße, insbesondere o Untere Denkmalschutzbehörde o Technische Bauaufsicht und o Brand- und Katastrophenschutz - vorbeugender Brandschutz o Schulamt • Staatliches Schulamt • Gutenberg Oberschule Forst (Lausitz) Berufsorientierende Oberschule, Schulleitung, Schul- und Lehrerkonferenz (Lehrer-, Schüler- und Elternvertreter) • Gremien der Stadtverordnetenversammlung, Kinder- und Jugendbeirat • Architektur- und/ oder Ingenieurbüros einschl. der Fachplaner

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