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Objektplanung und Bauüberwachung für den Erweiterungsbau einer Förderschule

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 27.10.2026, 14:08 (Europe/Berlin)

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Vergabe - Nummer: 108-2/26 Honorarblatt - Anlage 4 zum Vertrag Auftraggeber: Antoniushaus gGmbH Projekt: Erweiterung Pater-Josef-Briefs-Schule Leistungen: Gebäude u. Innenräume Lph. 6-9

Bieter (Firmierung+ Adresse):

Honorarangebot

Verfahren Antoniushaus gGmbH - Erweiterung Peter-Josef-Briefs-Schule - Gebäude u. Innenräume Lph. 6-9

Vertragliche Regelungen zur Honorarberechnung

Einleitung Der Auftragnehmer wird mit den verbleibenden Leistungen der Leistungsphasen 6 bis 9 beauftragt. Die Vergütung hierfür richtet sich nach den nachfolgenden Regelungen. Die Vergütung erfolgt nach nachgewiesenem Zeitaufwand mit Deckelung für die Lph. 6-7, als Pauschale für die Lph. 8-9 sowie als Pauschale für die weiteren Besonderen Leistungen. Die für die Kalkulation zugrundezulegenden anrechenbaren Kosten für den Erweiterungsbau belaufen sich auf 8.023.522,42 €. Diese setzen sich zusammen aus den Kosten der Kostengruppen 300 und 600 sowie anteilig 400 gemäß der den Vergabeunterlagen beigefügten Kostenberechnung (Anteil Neubau) erhöht um 27% wegen Zeitfortschritts. Dies ist der Kalkulation zugrunde zu legen.

Ziffer 1: Vergütung Leistungsphase 6: Die Restleistungen der Leistungsphase 6 werden nach nachgewiesenem Zeitaufwand vergütet. Für die Vergleichbarkeit der Angebote wird eine Stundenanzahl hierfür vorgegeben. Da nur noch geringere Restleistungen ausstehend sind, findet jedoch eine Deckelung dieser Leistung auf den Betrag von 7.288,99 € statt. Dies entspricht einem Anteil von noch offenen 10% Leistungsumfang in Leistungsphase 6 bezogen auf das Gesamtvolumen des Erweiterungsbaus auf der Grundlage des Basishonorarsatzes in Honorarzone III. Selbst wenn der nachgewiesen Zeitaufwand diese Schwelle überschreitet, erfolgt hier keine Mehrvergütung.

Ziffer 2: Vergütung Leistungsphase 7: Die Restleistungen der Leistungsphase 7 werden nach nachgewiesenem Zeitaufwand vergütet. Für die Vergleichbarkeit der Angebote wird eine Stundenanzahl hierfür vorgegeben. Da nur noch geringere Restleistungen ausstehend sind, findet jedoch eine Deckelung dieser Leistung auf den Betrag von 2.915,60 € statt. Dies entspricht einem Anteil von noch offenen 10% Leistungsumfang in Leistungsphase 7 bezogen auf das Gesamtvolumen des Erweiterungsbaus auf der Grundlage des Basishonorarsatzes in Honorarzone III. Selbst wenn der nachgewiesen Zeitaufwand diese Schwelle überschreitet, erfolgt hier keine Mehrvergütung.

Ziffer 3: Vergütung Leistungsphase 8: Die noch ausstehenden Leistungen der Leistungsphase 8 sind als Pauschale anzubieten. Von Seiten des Auftraggebers wird eingeschätzt, dass noch 40% des Leistungsumfangs der Leistungsphase 8 bezogen auf das Gesamtvolumen des Erweiterungsbaus ausstehend sind. Die Fertigstellung des Bauvorhabens ist Ende 2027 vorgesehen. Für die Kalkulation ist jedoch eine Bauzeit einzukalkulieren, die auch etwaige Verzögerungen bis Ende Juni 2028 mit umfasst. Zudem ist in diese Pauschale die Bauleitung gem. § 59 HBO mit einzukalkulieren! Ziffer 4: Vergütung Leistungsphase 9: Die noch ausstehenden Leistungen der Leistungsphase 9 sind ebenfalls als Pauschale anzubieten. In diese Pauschale ist auch die Besondere Leistung der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist mit einzukalkulieren!

Ziffer 5: Besondere Leistungen: Die weiteren Besonderen Leistungen gemäß Aufgabenbeschreibung sind ebenfalls als Pauschalen anzubieten. Die Einarbeitung in die Unterlagen umfasst insbesondere folgende Leistungen:

  • Sichtung und strukturierte Übernahme der vorhandenen Projektunterlagen,
  • Prüfung des vorhandenen Planungsstandes,
  • Sichtung der vorhandenen Ausschreibungs- und Vergabeunterlagen,
  • Sichtung der bestehenden Bauverträge, Nachträge und relevanten Schriftverkehre,
  • Aufnahme des vorhandenen Ausführungsstandes,
  • Prüfung des Termin- und Kostenstandes,
  • Erfassung noch offener Entscheidungen, Planungen, Freigaben und Vergaben,
  • Aufnahme etwaiger Unstimmigkeiten, Restleistungen und wesentlicher Projektrisiken, soweit anhand der vorhandenen Unterlagen und des sichtbaren Bauzustands feststellbar,
  • Abstimmung mit Auftraggeber, Fachplanern und sonstigen Projektbeteiligten,
  • Durchführung und Einarbeitung von Kollisionsprüfungen
  • Erstellung einer strukturierten Projektübernahme- bzw. Statusdokumentation.

weitere Hinweise zur Kalkulation

Vergütung Besondere Leistungen Die Besonderen Leistungen sind nach der Vergütungsart anzubieten, die abgefragt ist. Eine Abänderung der Vergütungsart führt beim finalen Angebot zum zwingenden Ausschluss

Besondere Leistung Moratoriumssitzungen: Als Besondere Leistung wird optional die Vorbereitung und Teilnahme an Moratoriumssitzungen beauftragt. Die voraussichtliche Dauer einer solchen Sitzung dürfte ca. 2 Stunden betragen. Das Projekt ist vorzustellen inklusive der Kostensituation. Es ist derzeit noch nicht absehbar, ob und in welcher Anzahl diese Sitzungen notwendig sind. Für die Vergleichbarkeit der Angebote ist von 1 Termin auszugehen. Die Termine inklusive Vorbereitung sind als Pauschalen inkl. An- und Abfahrt anzubieten. Eine Vergütung erfolgt nur, wenn entsprechende Termine stattgefunden haben.

Allgemein - Vergleichbarkeit der Angebote: Für die Vergleichbarkeit der Angebote bitten wir darum, die Honorare konkret und nicht gerundet anzubieten. Überschreitet das Produkt aus Stundensatz und Vergleichsstunden bei den Leistungsphasen 6 und 7 den jeweiligen Deckelungsbetrag, wird für die Wertung der Deckelungsbetrag angesetzt.

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Vergabe - Nummer: 108-2/26 Honorarblatt - Anlage 4 zum Vertrag Auftraggeber: Antoniushaus gGmbH Projekt: Erweiterung Pater-Josef-Briefs-Schule Leistungen: Gebäude u. Innenräume Lph. 6-9

Ich/Wir biete(n) die Ausführung der beschriebenen Leistungen wie folgt an:

(Gelbe Felder sind vom Bieter auszufüllen)

A. Grundleistungen

zu erbringende LeistungVergütungsart€ netto
Restleistungen Leistungsphase 6 [gedeckelt auf max. 7.288,99 €]Vergütung nach nachgewiesenem Zeitaufwand. Ansatz für Vergleichbarkeit: 34 Stunden Angabe Stundensatz:
0,00 €
Restleistungen Leistungsphase 7 [gedeckelt auf max. 2.915,60 €]Vergütung nach nachgewiesenem Zeitaufwand. Ansatz für Vergleichbarkeit: 13 Stunden Angabe Stundensatz:
0,00 €
Abwicklung Leistungsphase 8 inklusive Besonderer Leistung Bauleitung nach § 59 HBOPauschale
Abwicklung Leistungsphase 9 inklusive Besonderer Leistung Überwachung der MängelbeseitigungPauschale

Zwischensumme Grundleistungen 0,00 €

B. Besondere Leistungen

zu erbringende LeistungVergütungsart€ netto
Einarbeitung in die vorhandenen Unterlagen gemäß obigem LeistungsbeschriebPauschale
Mitwirkung bei der Abrechnung von Fördermittel inkl. VerwendungsnachweisPauschale
Erstellen monatlicher StatusberichtePauschale
OPTIONAL: Vorbereitung und Teilnahme an MoratoriumssitzungenPauschale pro Termin, Ansatz für Vergleichbarkeit: 1 Termin Angabe Pauschale:
0,00 €

Zwischensumme Besondere Leistungen 0,00 €

C. Stundensätze

für zusätzliche Leistungen auf Stundenbasis (jeweils in EUR) (vgl. Ziffer 6.3.2 des Vertrages)

Stundensatz

Auftragnehmer/-in / Büroinhaber/-in0,00 €
Für Mitarbeiter/-innen (Ingenieure/-innen)0,00 €
Für technische Zeichner/-innen und sonstige Mitarbeiter/-innen mit vergleichbarer Qualifikation, die technische u. wirtschaftliche Aufgaben erfülllen0,00 €

D. Zusammenstellung der Honorare

Summe Grundleistungen 0,00 €

Summe Besondere Leistungen 0,00 €

v. H. Nebenkosten 0,00 €

Gesamtangebotssumme (für Wertung) netto: 0,00 €

Umsatzsteuer 19,00% 0,00 €

Gesamtangebotssumme (für Wertung) brutto: 0,00 €

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E. Personaleinsatz des Auftragnehmers

Ein Austausch der nachfolgend benannten Projektverantwortlichen ist nur in Abstimmung mit dem Auftraggeber und nur unter der Voraussetzung zulässig, dass für das neue Personal mindestens die gleiche Qualifikation und berufliche Erfahrung nachgewiesen wird. Ein beabsichtigter Austausch ist unverzüglich mitzuteilen.

Als fachlich Verantwortliche für die Erbringung der vertraglichen Leistungen werden folgende Personen mit Namen und beruflicher Qualifikation benannt:
ProjektleitungName, Qualifikation:
Berufserfahrung in Jahren:
Objektüberwachung Mindestkriterium: 5 Jahre Berufserfahrung sowie Berechtigung zur Bauleitung nach § 59 HBO (Nachweis ist beizulegen)!Name, Qualifikation:
Berufserfahrung in Jahren:
Folgende Personen werden die vereinbarten Leistungen persönliche erbringen (vgl. Ziff. 4.2.1 des Vertrages)
Leistungsstufe 1Name, Qualifikation:

F. Umfang der Leistungen

Die bisher beabsichtigten Ziele des Auftraggebers können mit der beabsichtigten Beauftragung der Grundleistungen und Besodneren Leistungen vollständig bearbeitet werden:

(mit Ja oder Nein antworten)

Nein, folgende Leistungen (aus dem eigenen Leistungsbild) sind aus unserer Sicht noch notwendig:

Siehe Anlage c) zum Angebotsblatt

G. Ein Nachunternehmereinsatz (§ 36 VgV) ist vorgesehen:

(mit Ja oder Nein antworten)

Name und Anschrift des Unternehmens Leistungsinhalt / Leistungsphasen Anteil in v.H. der (Beschreibung der Teilleistung Gesamtleistung

Für jeden Nachunternehmer sind die Verpflichtungserklärung (Anlage a) zum Angebotsblatt) sowie die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage b) zum Angebotsblatt) beigefügt, sofern diese nicht bereits mit dem Teilnahmeantrag eingereicht wurden.

H. Erklärungen

  1. Darstellungen zu den Zuschlagskriterien (=Präsentation) sind dem Angebote beigefügt

  2. Es besteht Einverständnis mit den Vertragsbestimmungen einschließlich Anlagen (Vergabeunterlagen) und die Bereitsschaft, auf Basis dieser Vertragsbestimmungen den Vertrag zu schließen (vorbehaltlich Anmerkungen unter

  3. An dieses Angebot halten wir uns bis zu zwei Monaten ab dem Schlusstermin für den Eingang dieses

(Ort, Datum, Aussteller; bei ARGE federführendes Büro) Ist bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Bieter nicht erkennbar, wird das Angebot ausgeschlossen.

Der Auftraggeber behält sich Anpassungen des Honorarblattsim Rahmendes Vergabeverfahrensbis zur finalen Angebotsabfrage vor.

Achtung: Abgabe nur über das Bietertool im richtigen Projektraum zulässig! Übersendung als Kommunikation führt zum Ausschluss!

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