06_Matrix Stufe 2_Erweiterung.pdf

Objektplanung und Bauüberwachung für den Erweiterungsbau einer Förderschule

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 27.10.2026, 14:08 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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MATRIX STUFE 2 – ZUSCHLAGSKRITERIEN
Vergabe-Nummer: 108-1/26
Auftraggeber: Antoniushaus gGmbH, Burgeffstraße 42, 65239 Hochheim am Main
Projekt: Erweiterung Peter-Josef-Briefs Schule
Leistungen: Objektplanung Gebäude und Innenräume (Lph. 6-9)
WZ
1Projektübernahme10
Es ist darzustellen, wie die Übernahme, Fortführung oder Neuorganisation der bereits begonnenen bzw. in der Ausführung befindlichen Projektes ablaufen soll. Aussagen zum Ablauf von Bestandsaufnahme, Planprüfung, Erfassung des Leistungsstandes, Schnittstellenanalyse, Kosten- und Terminstatus, offenen Vergaben und Aufträgen, Nachträgen, etwaigen Mängeln und Restleistungen, Priorisierung der ersten Bearbeitungsschritte und Organisation der ersten Projektphase nach Auftragserteilung sollen stattfinden.10
2Wirtschaftlichkeit10
Eine wirtschaftliche Umsetzung ist in diesem Projekt äußerst wichtig. Es ist daher konkret die im Projekt vorgesehene wirtschaftliche Arbeitsweise sowie Erfahrung mit Kostenkontrolle, Nachtragsprüfung und dem frühzeitigen Umgang mit Budgetrisiken darzustellen, hinterlegt mit konkreten Beispielen.10
3Ablauf- und Personaleinsatzplatz15
Es ist kein konkreter Ablauf- und Personaleinsatzplan zur Einarbeitung und Projektübernahme vorzulegen. Darin sind der frühestmögliche Tätigkeitsbeginn als Datum und als Vorlauf in Arbeitstagen nach Zuschlag, die veranschlagte Einarbeitungsdauer in Kalenderwochen sowie der dafür kalkulierte Aufwand in Personenstunden, getrennt nach Funktionen, anzugeben. Außerdem ist darzustellen, ab welchem Zeitpunkt die Leistungen vollständig mit der vorgesehenen personellen Besetzung erbracht werden können. Der Plan muss die einzelnen Übernahmeschritte, Verantwortlichkeiten, die Verfügbarkeit der benannten Personen und die Abstimmung mit den vorhandenen Fachplanern erkennen lassen. Darzustellen ist insbesondere, wie die Überwachung und Koordination der laufenden Arbeiten bereits während der Einarbeitung sichergestellt werden. Benötigte Unterlagen, Entscheidungen und sonstige Voraussetzungen des Auftraggebers sind konkret zu benennen. Die Anlaufphase darf nicht zu einer ungeregelten Unterbrechung der erforderlichen Objektüberwachung führen.15
4Personalkonzept5
4.1Stellen Sie konkret das vorgesehene Personalteam mit Funktion, Qualifikation, Berufserfahrung und insbesondere vorgesehene Verfügbarkeit für das Projekt dar.5
5Verfügbarkeit15
5.1Wie werden Sie Ihre grundsätzliche Verfügbarkeit gewährleisten? Wie stellen Sie die Erreichbarkeit des vorgesehenen Projektteams sicher? Wie sind die Vertretungsregelungen im Urlaubs- oder Krankheitsfall? Wie ist die Bauleitung personell strukturiert?5
5.2Wie werden Sie die umfassend benötigte intensive Verfügbarkeit vor Ort sicherstellen? Wie ist die Erreichbarkeit der Bauleitung während der Ausführungszeiten an Werktagen zwischen 07:30 bis 17:00 Uhr? Mit welchen Reaktionszeiten kann der Auftraggeber bei wichtigen (telefonischen) Fragestellungen bzw. bei unvorhergesehenen Ereignissen auf der Baustelle vor Ort rechnen? Wie ist die tatsächliche Anwesenheit vor Ort vorgesehen?10

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6Berufserfahrung des zum Einsatz kommenden Personals15
Der Auftraggeber erwartet, dass PL und BL, die zum Einsatz kommen, die entsprechende,
einschlägige Berufserfahrung haben. Die Berufserfahrung soll persönlich anhand von
Referenzprojekten dargestellt werden. Die Darstellung hat sich an den Anforderungen der
Aufgabenbeschreibung zu orientieren!
6.1Berufserfahrung des vorgesehenen Projektleiters / der vorgesehenen Projektleiterin5
6.2Berufserfahrung des vorgesehenen Bauleiters / der vorgesehenen Bauleiterin Mindestkriterium: Berufserfahrung von mind. 5 Jahren sowie Berechtigung zur Bauleitung nach § 59 HBO10
7Honorar (Das Honorar wird rechnerisch bewertet.)30
100

Bewertungsmatrix Stufe 2 – Zuschlagskriterien

Es sind insgesamt max. 500 Punkte erreichbar. Je Gliederungspunkt können 0 - 5 Punkte vom Gremium vergeben werden, hierbei findet auch eine vergleichende Wertung statt. Das Honorar wird rechnerisch bewertet und auf zwei Nachkommastellen gerundet.

Diese Punkte werden mit der Wichtungszahl (WZ) multipliziert. Es kann somit eine maximale Punktzahl von 500 Punkten erreicht werden.

Eine Auftragserteilung kommt nur in Betracht, wenn - ohne Wertung des Honorars - mindestens 150 Punkte erreicht werden.

Wertungs- und Entscheidungsgrundlage ist der Inhalt der mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen.

Der Preis (in €, netto) wird aus der Wertungssumme (nachgerechnete Summe) des Angebotes ermittelt.

Bewertung Ziff. 1-4

Die genannten (Unter-)Kriterien (bis auf das Honorar) werden jeweils mit Punkten von 0 bis 5 bewertet und wie dargestellt gewichtet. Jedes Jury-Mitglied vergibt hierbei nur volle Punkte. Die Einzelbewertungen der Jury-Mitglieder je Unterkriterium werden aufaddiert, arithmetisch gemittelt und kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet.

Alternativ kann das Gremium beschließen, dass eine gemeinsame Punktevergabe nach unten stehenden Kriterien stattfindet. Dies ist dann der Fall, wenn Einigkeit über die Bewertung besteht. Insgesamt können (mit Gewichtung) maximal 500 Punkte erreicht werden. Die Wertung erfolgt dabei nach folgender Systematik:

Bewertung Ziffer 1-2
5 Punkteerhält der Bieter, der alle wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in vollem
Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen in vollem Umfang erwarten
lässt. Eine sachgerechte und qualitätsvolle Leistungserfüllung erscheint somit sehr sicher
erreichbar.
4 Punkteerhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in nahezu vollem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen in nahezu vollem Umfang erwarten lässt. Eine sachgerechte und qualitätsvolle Leistungserfüllung erscheint somit sicher erreichbar.

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3 Punkteerhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in
überwiegendem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen in
überwiegendem Umfang erwarten lässt. Eine sachgerechte und qualitätsvolle
Leistungserfüllung erscheint somit erreichbar.
2 Punkteerhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in geringem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen in geringem Umfang erwarten lässt. Eine sachgerechte und qualitätsvolle Leistungserfüllung erscheint somit nur unwahrscheinlich erreichbar.
1 Punkterhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung nur in sehr
geringem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen nur in sehr
geringem Umfang erwarten lässt. Eine sachgerechte und qualitätsvolle Leistungserfüllung
erscheint somit nur sehr unwahrscheinlich erreichbar.
0 Punkteerhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung nicht erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen nicht erwarten lässt. Eine sachgerechte und qualitätsvolle Leistungserfüllung erscheint somit nicht erreichbar. Der Bieter, der keine schriftlichen Aussagen zu diesem Kriterium trifft, wird ebenfalls mit 0 Punkten bewertet.
Bewertung Ziffer 3-4
5 Punkteerhält der Bieter, der durch seine vorgestellte Organisation des vorgesehenen
Projektteams eine sachgerechte und qualitätsvolle Leistungserfüllung sehr sicher
erreichbar erscheinen lässt.
4 Punkteerhält der Bieter, der durch seine vorgestellte Organisation des vorgesehenen Projektteams eine sachgerechte und qualitätsvolle Leistungserfüllung sicher erreichbar erscheinen lässt.
3 Punkteerhält der Bieter, der durch seine vorgestellte Organisation des vorgesehenen
Projektteams eine sachgerechte und qualitätsvolle Leistungserfüllung erreichbar
erscheinen lässt.
2 Punkteerhält der Bieter, der durch seine vorgestellte Organisation des vorgesehenen Projektteams eine sachgerechte und qualitätsvolle Leistungserfüllung nur unwahrscheinlich erreichbar erscheinen lässt.
1 Punkterhält der Bieter, der durch seine vorgestellte Organisation des vorgesehenen
Projektteams eine sachgerechte und qualitätsvolle Leistungserfüllung nur sehr
unwahrscheinlich erreichbar erscheinen lässt.
0 Punkteerhält der Bieter, der durch seine vorgestellte Organisation des vorgesehenen Projektteams eine sachgerechte und qualitätsvolle Leistungserfüllung nicht erreichbar erscheinen lässt. Der Bieter, der keine schriftlichen Aussagen zu diesem Kriterium trifft, wird ebenfalls mit 0 Punkten bewertet.

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Bewertung Ziffer 5
5 Punkteerhält der Bieter, der durch seine Ausführungen zur Verfügbarkeit eine sachgerechte und
qualitätsvolle Leistungserfüllung sehr sicher erreichbar erscheinen lässt.
4 Punkteerhält der Bieter, der durch seine Ausführungen zur Verfügbarkeit eine sachgerechte und qualitätsvolle Leistungserfüllung sicher erreichbar erscheinen lässt.
3 Punkteerhält der Bieter, der durch seine Ausführungen zur Verfügbarkeit eine sachgerechte und
qualitätsvolle Leistungserfüllung erreichbar erscheinen lässt.
2 Punkteerhält der Bieter, der durch seine Ausführungen zur Verfügbarkeit eine sachgerechte und qualitätsvolle Leistungserfüllung nur unwahrscheinlich erreichbar erscheinen lässt.
1 Punkterhält der Bieter, der durch seine Ausführungen zur Verfügbarkeit eine sachgerechte und
qualitätsvolle Leistungserfüllung nur sehr unwahrscheinlich erreichbar erscheinen lässt.
0 Punkteerhält der Bieter, der durch seine Ausführungen zur Verfügbarkeit eine sachgerechte und qualitätsvolle Leistungserfüllung nicht erreichbar erscheinen lässt. Der Bieter, der keine schriftlichen Aussagen zu diesem Kriterium trifft, wird ebenfalls mit 0 Punkten bewertet.
Bewertung Ziffer 6
Bewertet wird die einschlägige Berufserfahrung des/ der Projektleiters/-in sowie des/ der Bauleiters/-in.
Entscheidend ist hier nicht nur die Berufserfahrung in Jahren, sondern auch die einschlägigen,
persönlichen Referenzen der benannten Personen.
Hierbei kann die Person identisch sein.
5 Punkteerhält der Bieter, der durch seine Darstellung seiner Berufserfahrung anhand von
relevanten Referenzprojekten im Auftragsfall eine sachgerechte und qualitätsvolle
Leistungserfüllung sehr sicher erwarten lässt.
4 Punkteerhält der Bieter, der durch seine Darstellung seiner Berufserfahrung anhand von relevanten Referenzprojekten im Auftragsfall eine sachgerechte und qualitätsvolle Leistungserfüllung sicher erwarten lässt.
3 Punkteerhält der Bieter, der durch seine Darstellung seiner Berufserfahrung anhand von
relevanten Referenzprojekten im Auftragsfall eine sachgerechte und qualitätsvolle
Leistungserfüllung erwarten lässt.
2 Punkteerhält der Bieter, der durch seine Darstellung seiner Berufserfahrung anhand von relevanten Referenzprojekten im Auftragsfall eine sachgerechte und qualitätsvolle Leistungserfüllung gerade noch erwarten lässt.
1 Punkterhält der Bieter, der durch seine Darstellung seiner Berufserfahrung anhand von
relevanten Referenzprojekten im Auftragsfall eine sachgerechte und qualitätsvolle
Leistungserfüllung eher nicht erwarten lässt.
0 Punkteerhält der Bieter, der durch seine Darstellung seiner Berufserfahrung anhand von relevanten Referenzprojekten im Auftragsfall eine sachgerechte und qualitätsvolle Leistungserfüllung nicht erwarten lässt. Der Bieter, der keine schriftlichen Aussagen zu diesem Kriterium trifft, wird ebenfalls mit 0 Punkten bewertet.

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Bewertung Ziffer 7 – HONORARANGEBOT
5 PunkteDas niedrigste Honorarangebot wird mit 5 Punkten bewertet.
4 PunkteDas Angebot, das 10 % höher als das niedrigste Honorarangebot liegt, wird mit 4 Punkten bewertet. Liegt das Honorarangebot zwischen dem niedrigsten und 10 % höher, wird linear interpoliert und auf 2 Kommastellen berechnet.
3 PunkteDas Angebot, das 20 % höher als das niedrigste Honorarangebot liegt, wird mit 3 Punkten
bewertet.
Liegt das Honorarangebot zwischen 10 % und 20 % über dem niedrigsten
Honorarangebot, wird linear interpoliert und auf 2 Kommastellen berechnet.
2 PunkteDas Angebot, das 30 % höher als das niedrigste Honorarangebot liegt, wird mit 2 Punkten bewertet. Liegt das Honorarangebot zwischen 20 % und 30 % über dem niedrigsten Honorarangebot, wird linear interpoliert und auf 2 Kommastellen berechnet.
1 PunktDas Angebot, das 40 % höher als das niedrigste Honorarangebot liegt, wird mit 1 Punkt
bewertet.
Liegt das Honorarangebot zwischen 30 % und 40 % über dem niedrigsten
Honorarangebot, wird linear interpoliert und auf 2 Kommastellen berechnet.
0 PunkteDas Angebot, das 50 % höher als das niedrigste Honorarangebot liegt, wird mit 0 Punkten bewertet. Liegt das Honorarangebot zwischen 40 % und 50 % über dem niedrigsten Honorarangebot, wird linear interpoliert und auf 2 Kommastellen berechnet. Alle Honorarangebote, die über 50 % über dem niedrigsten Honorarangebot liegen, erhalten ebenfalls 0 Punkte.

Konkrete Wertungsformel:

5,00 - (tatsächliches Angebot – Angebot mit voller Punktzahl) = erreichte Punktzahl (honorarwertmäßiger Abstand von einem Punkt)

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