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Anlage 9
Ergänzende Vereinbarungen zum Architektenvertrag – Gebäude und Innenräume –
8.4 Der/Die für die Projektleitung Verantwortliche ist: ______________________________
8.5 Der/Die für die Objektüberwachung Verantwortliche ist: ___________________________
8.6 Die schriftliche Beantwortung der Zuschlagskriterien (Anlage 7) ist Vertragsinhalt.
8.7 Die Regelung des § 13.3 AVB gilt nicht für den Fall einer Kündigung aus wichtigem Grund gem. § 648a BGB. In diesem Fall bestimmen sich die Vergütungsansprüche des Auftragnehmers ausschließlich nach § 648a Abs. 5 BGB. Der Auftragnehmer kann die Vergütung verlangen, die auf die bis zum Zeitpunkt der Kündigung vertragsgemäß erbrachten Leistung entfällt.
8.8 Das Angebotsblatt (Anlage 4) wird wesentlicher Vertragsbestandteil. Bei einer etwaigen Abweichung des Angebots des AN (Anlage 4) vom Vertragstext ist das Angebot vorrangig.
8.9 Aufgaben und Pflichten des Architekten
8.9.1 Der Architekt berichtet dem Bauherrn schriftlich einmal im Monat über den Fortschritt des Bauvorhabens und über wesentliche Vorkommnisse, die Auswirkungen auf die Baumaßnahmen haben können. Die Berichterstattung gemäß Vorgaben des Auftraggebers muss dem Bauherrn bis zum 10. Kalendertag des auf den Berichtsmonat folgenden Monats vorliegen.
8.9.2 Das Bauvorhaben wird öffentlich gefördert. Der Planer stellt die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften und Vergabebestimmungen der Fördermittelbescheide sicher und wird den Bauherrn hierzu im erforderlichen Umfang beraten.
8.9.3 Der Architekt verpflichtet sich zur Übergabe aller Planunterlagen digital als pdf- sowie als dwg- Dateien in Form einer Zeichnungsdatenbank inkl. einer entsprechenden Layer-Struktur nach Vorgabe Auftraggeber (AB).
8.9.4 Im Rahmen der Korrespondenz mit dem Bauherrn verwendet der Architekt ausschließlich die (Projekt-) Bezeichnungen des Bauherren.
8.9.5 Der Architekt bereitet die Bemusterung vor. Die Entscheidung obliegt dem Bauherrn.
8.10 Die Wirksamkeit dieses Vertrages steht unter der aufschiebenden Bedingung der gesonderten Zuschlagserteilung in elektronischer Form über die Vergabeplattform.