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Leistungsbeschreibung für das Gesamtprojekt Schulcampus Damgarten
Projekt: Gesamtprojekt Schulcampus Damgarten
Aufgabe: Objektplanungsleistungen im Leistungsbild Gebäude und Innenräume gem. § 34 i.V.m. Anlage 10 HOAI 2021, Freianlagen gem. § 39 i.V.m Anlage 11, Ingenieurbauwerke gem. § 43 i.V.m Anlage 12 HOAI sowie Verkehrsanlagen gem. § 47 i.V. m. Anlage 13 HOAI Leistungsphasen 1 – 9 Grundleistungen (gegebenenfalls Besondere Leistungen, die im Rahmen der Verhandlung konkretisiert werden)
Aufgrund der bestehenden Schnittstellenproblematik der einzelnen Leistungsbilder und deren Relevanz für dieses Verfahren ist zum der- zeitigen Stand noch nicht genau festgelegt, ob die Außen-anlagen über das Leistungsbild der Freianlagenplanung und/ oder über die Ver- kehrsanlagenplanung beziehungsweise Freianlagenplanung i.V. m In- genieurbauwerken abgebildet wird. Die Festlegungen hierzu werden im Rahmen der Verhandlung gemein- sam mit den Bietern besprochen. Es ist auch möglich, dass nicht alle Leistungsbilder zum Tragen kommen.
Auftraggeberin: Stadt Ribnitz-Damgarten Markt 1 18311 Ribnitz-Damgarten
Ausführungsort: 18311 Ribnitz-Damgarten, OT Damgarten
Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Vereinbart wird die stufenweise Beauftragung.
Voraussichtlich:
- Stufe: LPH 1-2
- Stufe: LPH 3-4
- Stufe: LPH 5-8
- Stufe: LPH 9
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Allgemeines
Auf einem etwa 1,5 ha großen Areal nördlich der Stralsunder Chaussee (B105) im Stadtteil Damgarten soll zusammen mit dem Standort des nördlich und westlich angrenzenden Gym- nasiums ein Schulcampus entstehen, der einen Neubau für die Regionale Schule "Rudolf Har- big" und die Löwenzahn-Grundschule einschließlich Zweifachsporthalle und Freianlagen um- fasst. In einem intensiven Prozess wurde mit Akteuren der Schulen sowie den beteiligten Schulträgern Stadt Ribnitz-Damgarten (Regionale Schule), evangelische Schulstiftung (Grundschule) und Landkreis Vorpommer-Rügen (Gymnasium) ein pädagogisches Raum- und Funktionsbuch entwickelt, das die Grundlage für die weiteren Planungen bilden soll. Die- ser Prozess wurde von dem Unternehmen Lernlandschaft aus Röckingen angeleitet und be- gleitet. Zur Umsetzung des daraus abgeleiteten Raumprogrammes für die beiden Schulen wird eine Bruttogeschossfläche von etwa 8400 m² benötigt, die überwiegend als Neubau realisiert wer- den soll. Ein kleinerer Anteil dieses Bedarfes (Fachräume der Orientierungsstufe) ist als Sa- nierung und Umbau im bestehenden Gymnasium vorgesehen (etwa 774 m² BGF), um die dort vorhandenen, perspektivisch nicht zwingend benötigten Kapazitäten sinnvoll einzubeziehen.
Erste Überlegungen beinhalten eine Aufstockung des Gebäudes, um dort spezifische Fach- klassenräume unterzubringen. Der Zugang zu diesem zusätzlichen Geschoss soll unter Be- rücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten über eine barrierefreie Rampe realisiert werden. Durch diese separate Zuwegung könnte auf den Einbau eines weiteren Aufzugs verzichtet werden.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass dem Auftraggeber keine ausreichend aussagekräftigen Bestandsunterlagen der baulichen Anlage vorliegen. Daher ist gegebenenfalls eine digitale Bestandsaufnahme erforderlich.
Die Erweiterung um einen flexiblen Fachklassentrakt, den beide Schulformen nutzen, sichert die Umsetzung des geplanten Clustermodells der Realschule mit separaten Räumen für die einzelnen Jahrgänge.
Für die Absicherung des Schulsportes ist die Errichtung einer Zweifach-Sporthalle mit entspre- chenden Außensportanlagen zu berücksichtigen. Das Schulgelände um die Gebäude ist den Nutzungsanforderungen entsprechend im Sinne eines gemeinsamen Campus, der sich zur Stadt hin öffnet, zu entwickeln und zu gestalten. Neben den topografischen und technischen Herausforderungen des relativ bewegten Geländes ist insbesondere die verkehrliche Anbin- dung für alle Verkehrsarten funktional und technisch zu lösen, wobei die Erschließung von Süden über die B 105 vorgesehen ist.
Zudem ist zu berücksichtigen, dass der Bau einer Produktionsküche angedacht ist. Inwieweit dies realisiert werden kann, wird anhand der zukünftigen Planungen und der sich daraus er- gebenden Baukosten abzuwägen sein.
Der Baubeginn ist für das Frühjahr 2029 vorgesehen.
Die Grundstücksangelegenheiten sind derzeit noch in der Klärung.
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- Beschreibung der Planungsleistungen
Mit dieser Ausschreibung werden Objektplanungsleistungen im Leistungsbild Gebäude und Innenräume gem. § 34 i.V.m. Anlage 10 HOAI 2021, Freianlagen gem. § 39 i.V.m Anlage 11, Ingenieurbauwerke gem. § 43 i.V.m Anlage 12 HOAI sowie Verkehrsanlagen gem. § 47 i.V. m. Anlage 13 HOAI Leistungsphasen 1 – 9 Grundleistungen (gegebenenfalls Besondere Leis- tungen, die im Rahmen der Verhandlung konkretisiert werden) ausgeschrieben.
Die Festlegungen hierzu werden im Rahmen der Verhandlung gemeinsam mit den Bietern besprochen. Es ist auch möglich, dass nicht alle Leistungsbilder zum Tragen kommen.
Der Auftragnehmer hat im Rahmen seiner Leistungserbringung eng mit der Projektsteu- erung zusammenzuarbeiten, deren Koordinierungs- und Steuerungsanweisungen zu beachten sowie die geforderten Berichte, Planungsstände und Dokumentationen direkt über die Projektsteuerung abzustimmen.
- Im Einzelnen werden folgende Leistungen ausgeschrieben;
2.1 Leistungsbild Gebäude und Innenräume; Folgende Grundleistungen werden aus- geschrieben:
| LPH 1 Grundlagenermittlung | ||
|---|---|---|
| a) Klären der Aufgabenstellung auf Grundlage der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des | ||
| Auftraggebers | ||
| b) Ortsbesichtigung | ||
| c) Beraten zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf | ||
| d) Formulieren der Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich | ||
| Beteiligter | ||
| e) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse |
| LPH 2 Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung) | ||
|---|---|---|
| a) Analysieren der Grundlagen, Abstimmen der Leistungen mit den fachlich an der Pla- | ||
| nung Beteiligten | ||
| b) Abstimmen der Zielvorstellungen, Hinweisen auf Zielkonflikte | ||
| c) Erarbeiten der Vorplanung, Untersuchen, Darstellen und Bewerten von Varianten nach | ||
| gleichen Anforderungen, Zeichnungen im Maßstab nach Art und Größe des Objekts | ||
| d) Klären und Erläutern der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen | ||
| (zum Beispiel städtebauliche, gestalterische, funktionale, technische, wirtschaftliche, öko- | ||
| logische, bauphysikalische, energiewirtschaftliche, soziale, öffentlich-rechtliche) | ||
| e) Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fach- | ||
| lich Beteiligten sowie Koordination und Integration von deren Leistungen | ||
| f) Vorverhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit | ||
| g) Kostenschätzung nach DIN 276, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen | ||
| h) Erstellen eines Terminplans mit den wesentlichen Vorgängen des Planungs- und Bau- | ||
| ablaufs | ||
| i ) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse |
LPH 3 Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)
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| a) Erarbeiten der Entwurfsplanung, unter weiterer Berücksichtigung der wesentlichen Zu- | ||
|---|---|---|
| sammenhänge, Vorgaben und Bedingungen | ||
| (zum Beispiel städtebauliche, gestalterische, funktionale, technische, wirtschaftliche, öko- | ||
| logische, soziale, öffentlich-rechtliche) auf der Grundlage der Vorplanung und als Grund- | ||
| lage für die weiteren Leistungsphasen und die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Geneh- | ||
| migungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter. | ||
| Zeichnungen nach Art und Größe des Objekts im erforderlichen Umfang und Detaillie- | ||
| rungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen, zum Beispiel bei | ||
| Gebäuden im Maßstab 1:100, zum Beispiel bei Innenräumen im Maßstab 1:50 bis 1:20 | ||
| b) Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fach- | ||
| lich Beteiligten sowie Koordination und Integration von deren Leistungen | ||
| c) Objektbeschreibung | ||
| d) Verhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit | ||
| e) Kostenberechnung nach DIN 276 und Vergleich mit der Kostenschätzung | ||
| f) Fortschreiben des Terminplans | ||
| g ) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse |
| LPH 4 Genehmigungsplanung | ||
|---|---|---|
| a) Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche | ||
| Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Be- | ||
| freiungen, sowie notwendiger Verhandlungen mit Behörden unter Verwendung der Bei- | ||
| träge anderer an der Planung fachlich Beteiligter | ||
| b) Einreichen der Vorlagen | ||
| c ) Ergänzen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen |
| LPH 5 Ausführungsplanung | ||
|---|---|---|
| a) Erarbeiten der Ausführungsplanung mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelan- | ||
| gaben (zeichnerisch und textlich) auf der Grundlage der Entwurfs- und Genehmigungspla- | ||
| nung bis zur ausführungsreifen Lösung, als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen | ||
| b) Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen nach Art und Größe des Objekts | ||
| im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifi- | ||
| schen Anforderungen, zum Beispiel bei Gebäuden im Maßstab 1:50 bis 1:1, zum Beispiel | ||
| bei Innenräumen im Maßstab 1:20 bis 1:1 | ||
| c) Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fach- | ||
| lich Beteiligten, sowie Koordination und Integration von deren Leistungen | ||
| d) Fortschreiben des Terminplans | ||
| e) Fortschreiben der Ausführungsplanung auf Grund der gewerkeorientierten Bearbeitung | ||
| während der Objektausführung | ||
| f) Überprüfen erforderlicher Montagepläne der vom Objektplaner geplanten Baukonstrukti- | ||
| o nen und baukonstruktiven Einbauten auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung |
| LPH 6 Vorbereitung der Vergabe | ||
|---|---|---|
| a) Aufstellen eines Vergabeterminplans | ||
| b) Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungs- | ||
| bereichen, Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen auf der Grundlage der Ausfüh- | ||
| rungsplanung unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter | ||
| c) Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der | ||
| an der Planung fachlich Beteiligten |
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| d) Ermitteln der Kosten auf der Grundlage vom Planer bepreister Leistungsverzeichnisse | ||
|---|---|---|
| e) Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit | ||
| der Kostenberechnung | ||
| f) Zusammenstellen der Vergabeunterlagen für alle Leistungsbereiche, Zusammenstellen | ||
| aller für die Ausschreibung relevanten Dokumente; wie bspw. Leistungsbeschreibungen | ||
| mit Leistungsverzeichnissen als PDF- und GAEB-Datei-, Zeichnungen/Ansichten/Schnitte | ||
| etc., Bauzeitenplan, Lageplan u.ä. Sämtliche vergaberechtliche oder vertragsrechtliche | ||
| Regelungen sind hiervon nicht umfasst und sind ausschließlich von Auftraggeber beizu- | ||
| bringen. |
| LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| a)Mitwirken bei den Koordinieren der Vergaben der Fachplaner | ||||||
| b) Einholen von Angeboten | ||||||
| c) Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach | ||||||
| Einzelpositionen oder Teilleistungen, Prüfen und Werten der Angebote zusätzlicher und | ||||||
| geänderter Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der | ||||||
| Preise | ||||||
| d) | ggf. so weit begründet, Mitwirkung bei Durchführung | Führen von Bietergesprächen von | ||||
| Aufklärungsgesprächen | ||||||
| e) Erstellen der Vergabevorschläge, | Erstellen einer Zusammenstellung der preislichen | |||||
| Rangfolge, | Dokumentation des Vergabeverfahrens | |||||
| f) Zusammenstellen der Vertragsunterlagen für alle Leistungsbereiche | ||||||
| g) Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungs- | ||||||
| verzeichnissen oder der Kostenberechnung | ||||||
| h) Mitwirken bei der Auftragserteilung | ||||||
| Architekten und Ingenieuren ist jede Art der Vergabeberatung untersagt, da hierin | ||||||
| ein Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz vorliegt. | ||||||
| LPH 8 Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation | ||||||
| a) Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der öffentlich- | ||||||
| rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unterneh- | ||||||
| men, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein | ||||||
| anerkannten Regeln der Technik | ||||||
| b) Überwachen der Ausführung von Tragwerken mit sehr geringen und geringen Pla- | ||||||
| nungsanforderungen auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis | ||||||
| c) Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten | ||||||
| d) Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans (Balkendiagramm) | ||||||
| e) Dokumentation des Bauablaufs (zum Beispiel Bautagebuch) | ||||||
| f) Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen | ||||||
| g) Rechnungsprüfung einschließlich Prüfen der Aufmaße der bauausführenden Unterneh- | ||||||
| men | ||||||
| h) Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit den Auftragssummen ein- | ||||||
| schließlich Nachträgen | ||||||
| i) Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Un- | ||||||
| ternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen | ||||||
| j) Kostenfeststellung, zum Beispiel nach DIN 276 | ||||||
| k) Organisation der Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung | ||||||
| und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellung von Mängeln, Abnahmeempfeh- | ||||||
| lung für den Auftraggeber | ||||||
| l) Antrag auf öffentlich-rechtliche Abnahmen und Teilnahme daran |
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| m) Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, zeichnerischen Darstellungen | ||
|---|---|---|
| und rechnerischen Ergebnisse des Objekts | ||
| n) Übergabe des Objekts | ||
| o) Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche | ||
| p ) Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel |
LPH 9 Objektbetreuung
a) Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen b) Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelan- sprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen c) Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen
2.2 Leistungsbild Freianlagen; Folgende Grundleistungen werden ausgeschrieben:
LPH 1 Grundlagenermittlung
a) Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auf- traggebers oder vorliegender Planungs- und Genehmigungsunterlagen b) Ortsbesichtigung c) Beraten zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf d) Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter e) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
LPH 2 Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)
a) Analysieren der Grundlagen, Abstimmen der Leistungen mit den fachlich an der Planung Beteiligten b) Abstimmen der Zielvorstellungen c) Erfassen, Bewerten und Erläutern der Wechselwirkungen im Ökosystem d) Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchen und Bewerten von Varian- ten nach gleichen Anforderungen unter Berücksichtigung zum Beispiel – der Topographie und der weiteren standörtlichen und ökologischen Rahmenbedingungen, – der Umweltbelange einschließlich der natur- und artenschutzrechtlichen Anforderungen und der vegetationstechnischen Bedingungen, – der gestalterischen und funktionalen Anforderungen, – Klären der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen, – Abstimmen oder Koordinieren unter Integration der Beiträge anderer an der Planung fach- lich Beteiligter e) Darstellen des Vorentwurfs mit Erläuterungen und Angaben zum terminlichen Ablauf f) Kostenschätzung, zum Beispiel nach DIN 276, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbe- dingungen g) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Vorplanungsergebnisse
LPH 3 Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung a) Erarbeiten der Entwurfsplanung auf Grundlage der Vorplanung unter Vertiefung zum Bei- spiel der gestalterischen, funktionalen, wirtschaftlichen, standörtlichen, ökologischen, natur- und artenschutzrechtlichen Anforderungen
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Abstimmen oder Koordinieren unter Integration der Beiträge anderer an der Planung fach- lich Beteiligter b) Abstimmen der Planung mit zu beteiligenden Stellen und Behörden c) Darstellen des Entwurfs zum Beispiel im Maßstab 1:500 bis 1:100, mit erforderlichen An- gaben insbesondere – zur Bepflanzung, – zu Materialien und Ausstattungen, – zu Maßnahmen auf Grund rechtlicher Vorgaben, – zum terminlichen Ablauf d) Objektbeschreibung mit Erläuterung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach Maß- gabe der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung e) Kostenberechnung, zum Beispiel nach DIN 276 einschließlich zugehöriger Mengenermitt- lung f) Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung g) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Entwurfsplanungsergebnisse
LPH 4 Genehmigungsplanung
a) Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befrei- ungen sowie notwendiger Verhandlungen mit Behörden unter Verwendung der Beiträge an- derer an der Planung fachlich Beteiligter b) Einreichen der Vorlagen c) Ergänzen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen
LPH 5 Ausführungsplanung
a) Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Entwurfs- und Genehmigungspla- nung bis zur ausführungsreifen Lösung als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen b) Erstellen von Plänen oder Beschreibungen, je nach Art des Bauvorhabens zum Beispiel im Maßstab 1:200 bis 1:50 c) Abstimmen oder Koordinieren unter Integration der Beiträge anderer an der Planung fach- lich Beteiligter d) Darstellen der Freianlagen mit den für die Ausführung notwendigen Angaben, Detail- oder Konstruktionszeichnungen, insbesondere – zu Oberflächenmaterial, -befestigungen und -relief, – zu ober- und unterirdischen Einbauten und Ausstattungen, – zur Vegetation mit Angaben zu Arten, Sorten und Qualitäten, – zu landschaftspflegerischen, naturschutzfachlichen oder artenschutzrechtlichen Maßnah- men e) Fortschreiben der Angaben zum terminlichen Ablauf f) Fortschreiben der Ausführungsplanung während der Objektausführung
LPH 6 Vorbereitung der Vergabe
a) Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen b) Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen auf Grundlage der Ausführungsplanung c) Abstimmen oder Koordinieren der Leistungsbeschreibungen mit den an der Planung fach- lich Beteiligten d) Aufstellen eines Terminplans unter Berücksichtigung jahreszeitlicher, bauablaufbedingter und witterungsbedingter Erfordernisse e) Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse f) Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung g) Zusammenstellen der Vergabeunterlagen
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LPH 7 Mitwirken bei der Vergabe
a) Einholen von Angeboten b) Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Ein- zelpositionen oder Teilleistungen, Prüfen und Werten der Angebote zusätzlicher und geän- derter Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise c) ggf. so weit begründet, Mitwirkung bei Durchführung Führen von Bietergesprächen von Aufklärungsgesprächen d) Erstellen der Vergabevorschläge, Erstellen einer Zusammenstellung der preislichen Rang- folge, Dokumentation des Vergabeverfahrens e) Zusammenstellen der Vertragsunterlagen f) Kostenkontrolle durch Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer be- preisten Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung g) Mitwirken bei der Auftragserteilung
Architekten und Ingenieuren ist jede Art der Vergabeberatung untersagt, da hierin ein V erstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz vorliegt.
LPH 8 Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation
a) Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik b) Überprüfen von Pflanzen- und Materiallieferungen c) Abstimmen mit den oder Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten d) Fortschreiben und Überwachen des Terminplans unter Berücksichtigung jahreszeitlicher, bauablaufbedingter und witterungsbedingter Erfordernisse e) Dokumentation des Bauablaufes (zum Beispiel Bautagebuch), Feststellen des Anwuchs- ergebnisses f) Mitwirken beim Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen g) Rechnungsprüfung einschließlich Prüfen der Aufmaße der ausführenden Unternehmen h) Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit den Auftragssummen einschließ- lich Nachträgen i) Organisation der Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellung von Mängeln, Abnahmeempfeh- lung für den Auftraggeber j) Antrag auf öffentlich-rechtliche Abnahmen und Teilnahme daran k) Übergabe des Objekts l) Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel m) Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche n) Überwachen der Fertigstellungspflege bei vegetationstechnischen Maßnahmen o) Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unter- nehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen p) Kostenfeststellung, zum Beispiel nach DIN 276 q) Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts
LPH 9 Objektbetreuung
a) Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von 5 Jahren seit Abnahme der Leis- tung, einschließlich notwendiger Begehungen b) Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelan- sprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen c) Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen
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2.3 Leistungsbild Ingenieurbauwerke; Folgende Grundleistungen werden ausgeschrie- ben:
| LPH 1 Grundlagenermittlung | ||
|---|---|---|
| a) Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des | ||
| Auftraggebers | ||
| b) Ermitteln der Planungsrandbedingungen sowie Beraten zum gesamten Leistungsbedarf | ||
| c) Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich | ||
| Beteiligter | ||
| d) bei Objekten nach § 41 Nummer 6 und 7, die eine Tragwerksplanung erfordern: Klären | ||
| der Aufgabenstellung auch auf dem Gebiet der Tragwerksplanung | ||
| e) Ortsbesichtigung | ||
| f) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse |
| LPH 2 Vorplanung | ||
|---|---|---|
| a) Analysieren der Grundlagen | ||
| b) Abstimmen der Zielvorstellungen auf die öffentlich-rechtlichen Randbedingungen sowie | ||
| Planungen Dritter | ||
| c) Untersuchen von Lösungsmöglichkeiten mit ihren Einflüssen auf bauliche und konstruk- | ||
| tive Gestaltung, Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit unter Beachtung der Umweltverträg- | ||
| lichkeit | ||
| d) Beschaffen und Auswerten amtlicher Karten | ||
| e) Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchung der alternativen Lö- | ||
| sungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen mit zeichnerischer Darstellung und Be- | ||
| wertung unter Einarbeitung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter | ||
| f) Klären und Erläutern der wesentlichen fachspezifischen Zusammenhänge, Vorgänge | ||
| und Bedingungen | ||
| g) Vorabstimmen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die | ||
| Genehmigungsfähigkeit, gegebenenfalls Mitwirken bei Verhandlungen über die Bezu- | ||
| schussung und Kostenbeteiligung | ||
| h) Mitwirken beim Erläutern des Planungskonzepts gegenüber Dritten an bis zu zwei Ter- | ||
| minen | ||
| i) Überarbeiten des Planungskonzepts nach Bedenken und Anregungen | ||
| j) Kostenschätzung, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen | ||
| k ) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse |
| LPH 3 Entwurfsplanung | ||
|---|---|---|
| a) Erarbeiten des Entwurfs auf Grundlage der Vorplanung durch zeichnerische Darstel- | ||
| lung im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fach- | ||
| spezifischen Anforderungen, Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die an- | ||
| deren an der Planung fachlich Beteiligten sowie Integration und Koordination der Fachpla- | ||
| nungen | ||
| b) Erläuterungsbericht unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich | ||
| Beteiligter | ||
| c) fachspezifische Berechnungen ausgenommen Berechnungen aus anderen Leistungs- | ||
| bildern |
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| d) Ermitteln und Begründen der zuwendungsfähigen Kosten, Mitwirken beim Aufstellen | ||
|---|---|---|
| des Finanzierungsplans sowie Vorbereiten der Anträge auf Finanzierung | ||
| e) Mitwirken beim Erläutern des vorläufigen Entwurfs gegenüber Dritten an bis zu drei | ||
| Terminen, Überarbeiten des vorläufigen Entwurfs auf Grund von Bedenken und Anregun- | ||
| gen | ||
| f) Vorabstimmen der Genehmigungsfähigkeit mit Behörden und anderen an der Planung | ||
| fachlich Beteiligten | ||
| g) Kostenberechnung einschließlich zugehöriger Mengenermittlung, Vergleich der Kosten- | ||
| berechnung mit der Kostenschätzung | ||
| h) Ermitteln der wesentlichen Bauphasen unter Berücksichtigung der Verkehrslenkung | ||
| und der Aufrechterhaltung des Betriebes während der Bauzeit | ||
| i) Bauzeiten- und Kostenplan | ||
| j) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse |
| LPH 4 Genehmigungsplanung | ||
|---|---|---|
| a) Erarbeiten und Zusammenstellen der Unterlagen für die erforderlichen öffentlich-rechtli- | ||
| chen Verfahren oder Genehmigungsverfahren einschließlich der Anträge auf Ausnahmen | ||
| und Befreiungen, Aufstellen des Bauwerksverzeichnisses unter Verwendung der Beiträge | ||
| anderer an der Planung fachlich Beteiligter | ||
| b) Erstellen des Grunderwerbsplanes und des Grunderwerbsverzeichnisses unter Ver- | ||
| wendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter | ||
| c) Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berech- | ||
| nungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter | ||
| d) Abstimmen mit Behörden | ||
| e) Mitwirken in Genehmigungsverfahren einschließlich der Teilnahme an bis zu vier Erläu- | ||
| terungs-, Erörterungsterminen | ||
| f) Mitwirken beim Abfassen von Stellungnahmen zu Bedenken und Anregungen in bis zu | ||
| zehn Kategorien |
| LPH 5 Ausführungsplanung | ||
|---|---|---|
| a) Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Ergebnisse der Leistungspha- | ||
| sen 3 und 4 unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen und Verwen- | ||
| dung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zur ausführungsreifen | ||
| Lösung | ||
| b) Zeichnerische Darstellung, Erläuterungen und zur Objektplanung gehörige Berechnun- | ||
| gen mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben einschließlich Detailzeich- | ||
| nungen in den erforderlichen Maßstäben | ||
| c) Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fach- | ||
| lich Beteiligten und Integrieren ihrer Beiträge bis zur ausführungsreifen Lösung | ||
| d) Vervollständigen der Ausführungsplanung während der Objektausführung |
| LPH 6 Vorbereitung der Vergabe | ||
|---|---|---|
| a) Ermitteln von Mengen nach Einzelpositionen unter Verwendung der Beiträge anderer | ||
| an der Planung fachlich Beteiligter | ||
| b) Aufstellen der Vergabeunterlagen, insbesondere Anfertigen der Leistungsbeschreibun- | ||
| gen mit Leistungsverzeichnissen sowie der Besonderen Vertragsbedingungen |
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| c) Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der | ||
|---|---|---|
| anderen an der Planung fachlich Beteiligten | ||
| d) Festlegen der wesentlichen Ausführungsphasen | ||
| e) Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer (Entwurfsverfasser) bepreisten | ||
| Leistungsverzeichnisse | ||
| f) Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer (Entwurfsverfasser) bepreisten Leis- | ||
| tungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung | ||
| g) Zusammenstellen der Vergabeunterlagen |
| LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| a) Einholen von Angeboten | ||||||||
| b) Prüfen und Werten der Angebote, Aufstellen des Preisspiegels | ||||||||
| c) | Mitwirken beim | Abstimmen und Zusammenstellen der Leistungen der fachlich Beteilig- | ||||||
| ten, die an der Vergabe mitwirken | ||||||||
| d) | ggf. so weit begründet, Mitwirkung bei Durchführung | Führen von Bietergesprächen von | ||||||
| Aufklärungsgesprächen | ||||||||
| e) Erstellen der Vergabevorschläge, | Erstellen einer Zusammenstellung der preislichen | |||||||
| Rangfolge, | Dokumentation des Vergabeverfahrens | |||||||
| f) Zusammenstellen der Vertragsunterlagen | ||||||||
| g) Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungs- | ||||||||
| verzeichnissen und der Kostenberechnung | ||||||||
| h) Mitwirken bei der Auftragserteilung | ||||||||
| Architekten und Ingenieuren ist jede Art der Vergabeberatung untersagt, da hierin | ||||||||
| ein Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz vorliegt. | ||||||||
| LPH 8 Bauoberleitung | ||||||||
| a) Aufsicht über die örtliche Bauüberwachung, Koordinierung der an der Objektüberwa- | ||||||||
| chung fachlich Beteiligten, einmaliges Prüfen von Plänen auf Übereinstimmung mit dem | ||||||||
| auszuführenden Objekt und Mitwirken bei deren Freigabe | ||||||||
| b) Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans (Balkendiagramm) | ||||||||
| c) Veranlassen und Mitwirken beim Inverzugsetzen der ausführenden Unternehmen | ||||||||
| d) Kostenfeststellung, Vergleich der Kostenfeststellung mit der Auftragssumme | ||||||||
| e) Abnahme von Bauleistungen, Leistungen und Lieferungen unter Mitwirkung der örtli- | ||||||||
| chen Bauüberwachung und anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Be- | ||||||||
| teiligter, Feststellen von Mängeln, Fertigung einer Niederschrift über das Ergebnis der Ab- | ||||||||
| nahme | ||||||||
| f) Überwachen der Prüfungen der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtan- | ||||||||
| lage | ||||||||
| g) Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran | ||||||||
| h) Übergabe des Objekts | ||||||||
| i) Auflisten der Verjährungsfristen der Mängelansprüche | ||||||||
| j) Zusammenstellen und Übergeben der Dokumentation des Bauablaufs, der Bestandsun- | ||||||||
| terlagen und der Wartungsvorschriften |
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LPH 9 Objektbetreuung
a) Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen b) Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelan- sprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen c) Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen
2.4 Leistungsbild Verkehrsanlagen; Folgende Grundleistungen werden ausgeschrie- ben:
LPH 1 Grundlagenermittlung a) Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auf- traggebers b) Ermitteln der Planungsrandbedingungen sowie Beraten zum gesamten Leistungsbedarf c) Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Be- teiligter d) Ortsbesichtigung e) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
LPH 2 Vorplanung a) Beschaffen und Auswerten amtlicher Karten b) Analysieren der Grundlagen c) Abstimmen der Zielvorstellungen auf die öffentlich-rechtlichen Randbedingungen sowie Planungen Dritter d) Untersuchen von Lösungsmöglichkeiten mit ihren Einflüssen auf bauliche und konstruktive Gestaltung, Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit unter Beachtung der Umweltverträglichkeit e) Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchung von bis zu 3 Varianten nach gleichen Anforderungen mit zeichnerischer Darstellung und Bewertung unter Einarbei- tung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter Überschlägige verkehrstechnische Bemessung der Verkehrsanlage, Ermitteln der Schal- limmissionen von der Verkehrsanlage an kritischen Stellen nach Tabellenwerten Untersuchen der möglichen Schallschutzmaßnahmen, ausgenommen detaillierte schalltech- nische Untersuchungen f) Klären und Erläutern der wesentlichen fachspezifischen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen g) Vorabstimmen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit, gegebenenfalls Mitwirken bei Verhandlungen über die Bezuschus- sung und Kostenbeteiligung h) Mitwirken bei Erläutern des Planungskonzepts gegenüber Dritten an bis zu 2 Terminen i) Überarbeiten des Planungskonzepts nach Bedenken und Anregungen j) Bereitstellen von Unterlagen als Auszüge aus der Voruntersuchung zur Verwendung für ein Raumordnungsverfahren k) Kostenschätzung, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen l) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren
LPH 3 Entwurfsplanung a) Erarbeiten des Entwurfs auf Grundlage der Vorplanung durch zeichnerische Darstellung im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifi- schen Anforderungen
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Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten, sowie Integration und Koordination der Fachplanungen b) Erläuterungsbericht unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Be- teiligter c) Fachspezifische Berechnungen ausgenommen Berechnungen aus anderen Leistungsbil- dern d) Ermitteln der zuwendungsfähigen Kosten, Mitwirken beim Aufstellen des Finanzierungs- plans sowie Vorbereiten der Anträge auf Finanzierung e) Mitwirken beim Erläutern des vorläufigen Entwurfs gegenüber Dritten an bis zu drei Ter- minen, Überarbeiten des vorläufigen Entwurfs auf Grund von Bedenken und Anregungen f) Vorabstimmen der Genehmigungsfähigkeit mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten g) Kostenberechnung einschließlich zugehöriger Mengenermittlung, Vergleich der Kostenbe- rechnung mit der Kostenschätzung h) Überschlägige Festlegung der Abmessungen von Ingenieurbauwerken i) Ermitteln der Schallimmissionen von der Verkehrsanlage nach Tabellenwerten; Festlegen der erforderlichen Schallschutzmaßnahmen an der Verkehrsanlage, gegebenenfalls unter Einarbeitung der Ergebnisse detaillierter schalltechnischer Untersuchungen und Feststellen der Notwendigkeit von Schallschutzmaßnahmen an betroffenen Gebäuden j) Rechnerische Festlegung des Objekts k) Darlegen der Auswirkungen auf Zwangspunkte l) Nachweis der Lichtraumprofile m) Ermitteln der wesentlichen Bauphasen unter Berücksichtigung der Verkehrslenkung und der Aufrechterhaltung des Betriebs während der Bauzeit n) Bauzeiten- und Kostenplan o) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
LPH 4 Genehmigungsplanung a) Erarbeiten und Zusammenstellen der Unterlagen für die erforderlichen öffentlich-rechtli- chen Verfahren oder Genehmigungsverfahren einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen, Aufstellen des Bauwerksverzeichnisses unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter b) Erstellen des Grunderwerbsplans und des Grunderwerbsverzeichnisses unter Verwen- dung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter c) Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berech- nungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter d) Abstimmen mit Behörden e) Mitwirken in Genehmigungsverfahren einschließlich der Teilnahme an bis zu vier Erläute- rungs-, Erörterungsterminen f) Mitwirken beim Abfassen von Stellungnahmen zu Bedenken und Anregungen in bis zu 10 Kategorien
LPH 5 Ausführungsplanung a) Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen und Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zur ausführungsreifen Lösung b) Zeichnerische Darstellung, Erläuterungen und zur Objektplanung gehörige Berechnungen mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben einschließlich Detailzeichnungen in den erforderlichen Maßstäben c) Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten und Integrieren ihrer Beiträge bis zur ausführungsreifen Lösung d) Vervollständigen der Ausführungsplanung während der Objektausführung
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LPH 6 Vorbereiten der Vergabe a) Ermitteln von Mengen nach Einzelpositionen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter b) Aufstellen der Vergabeunterlagen, insbesondere Anfertigen der Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen sowie der Besonderen Vertragsbedingungen c) Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der an- deren an der Planung fachlich Beteiligten d) Festlegen der wesentlichen Ausführungsphasen e) Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer (Entwurfsverfasser) bepreisten Leis- tungsverzeichnisse f) Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer (Entwurfsverfasser) bepreisten Leistungs- verzeichnisse mit der Kostenberechnung g) Zusammenstellen der Vergabeunterlagen
LPH 7 Mitwirken bei der Vergabe a) Einholen von Angeboten b) Prüfen und Werten der Angebote, Aufstellen der Preisspiegel c) Abstimmen und Zusammenstellen der Leistungen der fachlich Beteiligten, die an der Vergabe mitwirken d) ggf. so weit begründet, Mitwirkung bei Durchführung Führen von Bietergesprächen von Aufklärungsgesprächen e) Erstellen der Vergabevorschläge, Erstellen einer Zusammenstellung der preislichen Rang- folge, Dokumentation des Vergabeverfahrens f) Zusammenstellen der Vertragsunterlagen g) Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsver- zeichnissen und der Kostenberechnung h) Mitwirken bei der Auftragserteilung
Architekten und Ingenieuren ist jede Art der Vergabeberatung untersagt, da hierin ein V erstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz vorliegt.
LPH 8 Bauoberleitung a) Aufsicht über die örtliche Bauüberwachung, Koordinierung der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten, einmaliges Prüfen von Plänen auf Übereinstimmung mit dem auszufüh- renden Objekt und Mitwirken bei deren Freigabe b) Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans (Balkendiagramm) c) Veranlassen und Mitwirken daran, die ausführenden Unternehmen in Verzug zu setzen d) Kostenfeststellung, Vergleich der Kostenfeststellung mit der Auftragssumme e) Abnahme von Bauleistungen, Leistungen und Lieferungen unter Mitwirkung der örtlichen Bauüberwachung und anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellen von Mängeln, Fertigen einer Niederschrift über das Ergebnis der Abnahme f) Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran g) Überwachen der Prüfungen der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtan- lage h) Übergabe des Objekts i) Auflisten der Verjährungsfristen der Mängelansprüche j) Zusammenstellen und Übergeben der Dokumentation des Bauablaufs, der Bestandsunter- lagen und der Wartungsvorschriften
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LPH 9 Objektbetreuung
a) Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen b) Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelan- sprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen c) Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen
2.5 Besondere Leistungen
Sofern die Leistungsbilder Ingenieurbauwerke beziehungsweise Verkehrsanlagen einschlägig sind, ist die örtliche Bauüberwachung als Besondere Leistung im Rahmen der LPH 8 erforder- lich.
- Vertragliche Leistungserfolge mit Leistungsbeschreibung Objektplanungsleistungen im Leistungsbild Gebäude und Innenräume gem. § 34 i.V.m. An- lage 10 HOAI 2021, Freianlagen gem. § 39 i.V.m Anlage 11, Ingenieurbauwerke gem. § 43 i.V.m Anlage 12 HOAI sowie Verkehrsanlagen gem. § 47 i.V. m. Anlage 13 HOAI Leistungs- phasen 1 – 9 Grundleistungen (gegebenenfalls Besondere Leistungen, die im Rahmen der Verhandlung konkretisiert werden)
Der Auftragnehmer erbringt die zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Auftrages erforderlichen Arbeitsschritte aus den Grundleistungen des entsprechenden Leistungsbildes, anlehnend an die HOAI 2021. Der werksvertragliche Erfolg bestimmt, welche Grundleistungen zu erbringen sind.
- Bearbeitungszeiten
| Planungsbeginn | 01.04.2027 |
|---|---|
| Abschluss LPH 1-2 | 30.06.2027 |
| Abschluss LPH 3-4 | Ende 2027 |
Die zur Gewährleistung der Termine notwendigen Kapazitäten müssen im Auftragsfall vorhan- den sein.
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Anforderungen an den/die Bewerber/Bieter - Eignungskriterien siehe Bewerbungsbedingungen
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Zuschlagskriterien siehe Bewerbungsbedingungen i.V.m. der Bewertungsmatrix
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Sonstige Anlagen (siehe Ausschreibungsunterlagen)