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HSM / Europaschule
Objektplanung
Gebäude und Innenräume
Angebotsbedingungen
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- Auftraggeber und Kontaktstelle
Auftraggeber ist die Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH (HSM).
Die komplette Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die Kanzlei Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Essen, als externe Vergabestelle. Es gelten fol- gende Koordinaten:
Herr Dr. Stefan Mager Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Opernplatz 1 45128 Essen
Während des Vergabeverfahrens ist der Kommunikationsaustausch ausschließlich über die Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal (DTVP) zu führen. Eine direkte Kontaktaufnahme zu Mitarbeiterinnen und/oder Mitarbeitern des Auftraggebers ist im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren untersagt.
- Ausgangssituation und Vertragsgegenstand
HSM modernisiert die Schulen der Stadt Herne. Eine dieser Schulen ist die Europa- schule.
Die Europaschule ist eine dreizügige Schule im Stadtteil Eickel an der Königstraße 25 in 44651 Herne. Das Schulgebäude wurde im Jahr 1975 errichtet und wird derzeit von der HSM umfangreich saniert und um einen eingeschossigen Neubau für eine Mensa erweitert.
Das Projekt gliedert sich in drei Bauabschnitte („BA“):
• BA 1 betrifft das Bestandsgebäude Bauteil A1 und den Erweiterungsbau A2;
• BA 2 umfasst das Bestandsgebäude Bauteil B;
• Bauabschnitt C betrifft die Turnhalle.
Es wird auf die Anlage „Übersicht Bauabschnitte“ Bezug genommen.
Die Gesamtbaumaßnahme erfolgt im laufenden Schulbetrieb. In den Sommerferien 2024 ist für die Dauer der Bauzeit eine Containeranlage errichtet worden, die auch für die weitere Bauzeit genutzt werden soll.
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Für die Gesamtbaumaßnahme liegt bereits eine Baugenehmigung vor. Eine zur Bau- genehmigung eingereichte Tektur befindet sich noch im Genehmigungsverfahren. Des Weiteren liegen große Teile der Ausführungsplanung vor. Insbesondere im BA 1 sind bereits umfangreiche Bauleistungen, v.a. Rückbau und Rohbau, erbracht wor- den. Weitere Gewerke sind beauftragt und befinden sich ebenfalls teilweise bereits in Ausführung.
Auf dieser Grundlage benötigt HSM Planungsleistungen im Leistungsbild Objektpla- nung Gebäude und Innenräume, welche im Wege dieser europaweiten Ausschrei- bung beauftragt werden sollen.
Die Modernisierung der Europaschule wird mit Fördermitteln finanziert.
- Geltendes Vergaberecht
Der Aufraggeber verfährt nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge in der Fassung vom 2. September 2026 (VgV) und führt ein europaweites Verhand- lungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach §§ 73 Abs. 1, 74 VgV durch.
Der Bieter hat einen Rechtsanspruch auf Anwendung dieser Bestimmungen. Zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen diese Vergabebestimmungen kann sich der Bieter an die in der Bekanntmachung genannte Vergabekammer wenden. Ergän- zend zu den Vergabeunterlagen gelten die deutschen Rechtsvorschriften.
- Leistungszeitraum
Beginn der Auftragsausführung ist unmittelbar nach Erteilung des Zuschlags in die- sem Verfahren. Sofern der Auftrag auf ein verbindliches Erstangebot erteilt wird, ist beabsichtigt den Zuschlag Ende Januar 2027 zu erteilen. Im Falle der Durchführung von Verhandlungsgesprächen und Einholung eines letztverbindlichen Angebotes (BAFO) ist geplant, den Zuschlag Mitte März 2027 zu erteilen.
- Vergabeunterlagen
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direk- ten Zugang gebührenfrei über die Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal (DTVP) zur Verfügung.
Die den Bietern im Verlauf dieses Verfahrens erteilten weiteren Informationen (Ant- worten des Auftraggebers auf Fragen der Bieter, sonstige schriftliche Hinweise bspw. im Wege von Verfahrensbriefen) sind ebenso wie die Vergabeunterlagen der Erstel- lung der Angebote zugrunde zu legen. Antwortschreiben und Hinweise des Auftrag- gebers, die die Ausschreibungsunterlagen ergänzen, präzisieren oder abändern, ge- hen den Ausschreibungsunterlagen vor.
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- Unklarheiten in den Vergabeunterlagen und sonstigen Dokumenten
Enthalten die Vergabeunterlagen oder sonstige vom Auftraggeber herausgereichten Dokumente nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die bspw. die Preisermittlung im Rahmen der Kalkulation beeinflussen können, so hat der Bieter den Auftraggeber umgehend darauf hinzuweisen.
Der Bieter hat den Auftraggeber auf eventuelle Widersprüche in den Vergabeunterla- gen und sonstigen Dokumenten sowie auf Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistungen unverzüglich aufmerksam zu machen.
Vorgenannte Hinweise hat der Bieter ausschließlich über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (DTVP) an den Auftraggeber zu richten. Der entsprechende Link wird Ihnen in der Angebotsaufforderung mitgeteilt
- Fragen zum Verfahren
Fragen zum Verfahren ausschließlich über die Kommunikationsfunktion der Vergabe- plattform des Deutschen Vergabeportals (DTVP) an den Auftraggeber zu adressieren.
Bieterfragen zum Verfahren und zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform möglichst bis spätestens 8 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zu stellen. Bei anderweitig oder verspätet zugeleiteten Fragen kann eine rechtzeitige Beantwor- tung nicht sichergestellt werden.
Die Fragen und Antworten werden, sofern sie von allgemeinem Interesse sind, allen Bietern zugänglich gemacht. Die Bieter werden daher gebeten, die Fragen, soweit möglich, in anonymisierter Form zu stellen.
- Angebotskosten
Für die Bearbeitung des Angebotes wird keine Vergütung gewährt. Die Angebotsun- terlagen sind kostenfrei zu erstellen und übermitteln.
- Elektronische Einreichung der Angebote
Die Erstangebote und die finalen Angebote sind jeweils unter Einreichung aller gefor- derten Unterlagen und Erklärungen (siehe „Checkliste zur Einreichung des Angebo- tes“) ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform DTVP einzureichen.
- Angebotsfrist und Bindefrist
Die Angebote sind bis spätestens zu dem in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannten Termin einzureichen.
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Die Bindefrist für die Angebote ist ebenfalls der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu entnehmen.
- Ablauf des weiteren Verfahrens
11.1 Abgeschlossener Teilnahmewettbewerb
Nachdem die erste Stufe des Verfahrens, der Teilnahmewettbewerb, abgeschlossen ist, beginnt mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes auf Grundlage der Vergabeunterlagen der Angebotswettbewerb.
Das Verfahren ist so konzipiert, dass es mit einem größeren Bewerberkreis beginnt und die Zahl der Bieter im Laufe des Verfahrens verringert wird.
11.2 Durchführung Ortstermin
Die Ortstermine für die Besichtigung der Europaschule bzw. des Schulgeländes fin- den voraussichtlich am 10. Dezember 2026 im Zeitraum von 09:00 Uhr – 17:00 Uhr nach entsprechenden Terminvereinbarungen mit den Bietern statt.
Diejenigen Bieter, die zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert werden, können über den Kommunikationskanal der Vergabeplattform DTVP bis zu der im Aufforde- rungsschreiben genannten Frist Bedarf an einem Ortstermin anmelden.
Soweit Ortstermine mit den Bietern stattfinden, finden diese nach entsprechenden Terminvereinbarungen mit den Bietern statt.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Fragen zur Vergabe während des Ortster- mins nicht beantwortet werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, im Anschluss Fra- gen über den Kommunikationskanal der Vergabeplattform DTVP an den Auftraggeber zu richten, welche dann für alle Bieter beantwortet werden. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt
11.3 Prüfung und Wertung der Erstangebote
Der Auftraggeber unterzieht die fristgerecht eingehenden Erstangebote einer Prüfung.
Hinsichtlich der Angebote, die nicht vollständig sind, behält sich der Auftraggeber ei- ne Nachforderung fehlender Unterlagen und/oder Angaben vor. Es wird darauf hin- gewiesen, dass eine Nachforderung leistungsbezogener Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote betreffen, nicht erfolgen darf. Das betrifft insbesondere Dokumente, die für die Wirtschaftlichkeitsbewertung anhand der Zuschlagskriterien herangezogen werden (z.B. Konzepte, Preisblatt).
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Werden die nachgeforderten Erklärungen und Nachweise nicht fristgerecht einge- reicht, wird das Angebot vom Verfahren ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachfor- derung besteht seitens der Bieter nicht.
Erstangebote, die nach formaler Prüfung vollständig sind, werden einer Wertung an- hand der bekannt gemachten Zuschlagskriterien (vgl. Ziffern 17 bis 20 der Angebots- bedingungen) zugeführt.
Angebote, die inhaltlich nicht den Vergabeunterlagen entsprechen, werden ausge- schlossen.
11.4 Vorbehalt auf Erteilung des Zuschlags auf die Erstangebote
HSM behält sich vor, den Zuschlag auf ein Erstangebot zu erteilen.
11.5 Einladung zum Bietergespräch
HSM wird – sofern sie keinen Zuschlag auf ein Erstangebot erteilt – diejenigen Bieter, deren Angebote nach der beschriebenen Wertung in die engere Wahl kom- men, zu einem Bietergespräch einladen.
Voraussichtlich werden nur noch drei Bieter zu den Bietergesprächen eingeladen. Je nach Wertungsergebnis kann in die engere Wahl aber auch nur ein Bieter gelangen. Dies wäre der Fall, wenn sich ein Wertungsergebnis ergibt, das zeigt, dass nur ein Bieter unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten realistisch für den Zuschlag in Betracht kommt.
Diejenigen Bieter, die zunächst nicht in die engere Wahl kommen und nicht zu einem Bietergespräch eingeladen werden, werden nicht sogleich vom Verfahren ausge- schlossen, sondern „on hold“ gestellt. Diese Bieter bleiben an ihr Angebot gebunden und behalten die Chance zu einem verbesserten Angebot, falls sich ergibt, dass den zunächst in die engere Wahl gelangten Bietern der Zuschlag – gleich aus welchem Grund – nicht erteilt werden kann.
Bei der Auswahlentscheidung werden – wie im gesamten Verfahren – die Vergabe- kriterien und die sonstigen vergaberechtlichen Anforderungen streng beachtet.
11.6 Bietergesprächsphase
Die zu einem Bietergespräch geladenen Bieter werden im Rahmen des Termins die Gelegenheit haben, ihr Angebot zu verbalisieren sowie etwaige Vertragsaspekte vor- zustellen (voraussichtlich 30 Minuten Präsentation, 45 Minuten Rückfragen / Erörte- rung der Angebotsinhalte und 30 Minuten Vertragsgespräch). Die genaue Ausgestal- tung der Bietergespräche werden den Bietern in der Einladung zu den
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Bietergesprächen mitgeteilt. Es ist vorgesehen, dass die Bietergespräche in Präsenz in den Räumen von HSM stattfinden.
Die Bietergespräche finden voraussichtlich am 26. und 27. Januar 2027 statt. Die Bieter werden vorsorglich gebeten, sich in diesen Kalenderwochen verfügbar zu hal- ten.
Der Auftraggeber erwartet, dass der vom Bieter vorgesehene Projektleiter sowie der stellvertretende Projektleiter an der Angebotspräsentation und Verhandlung teilnimmt und zur Klärung von Fragen zur Verfügung steht. Es wird darum gebeten, dass eine der beiden Personen die Präsentation vorträgt.
11.7 Ggf. Anpassung der Vergabeunterlagen
Der Auftraggeber behält sich vor, nach den Bietergesprächen Änderungen an den Vergabeunterlagen vorzunehmen, falls im Verlauf des Verfahrens wirtschaftlichere Verfahrensweisen – sei es auf Vorschlag der Bieter oder durch selbst gewonnene Erkenntnis – erkennbar werden. In diesem Fall werden allen zum Bietergespräch ein- geladenen Bietern die endgültigen Vergabeunterlagen zur Abgabe eines finalverbind- lichen Angebots zur Verfügung gestellt. Die Bieter, die „on hold“ gestellt werden, be- sitzen diesen Anspruch nicht, weil sie nicht in die engere Wahl gelangt sind.
11.8 Abschluss der Verhandlungen
Beabsichtigt der Auftraggeber die Verhandlungen abzuschließen, so unterrichtet er die verbleibenden Bieter und legt eine einheitliche Frist für die Einreichung finalver- bindlicher Angebote fest. Der Auftraggeber behält sich vor, nach Prüfung und Wertung der finalverbindlichen Angebote die Verhandlung – falls erforderlich – fortzuführen und ggf. zur letztmaligen Abgabe eines zuschlagsreifen Angebotes aufzufordern.
Nach Eingang der letztverbindlichen Angebote wird der Auftraggeber diese prüfen und nach Maßgabe der bekannt gegebenen Zuschlagskriterien bewerten.
11.9 Vorabinformation und Zuschlagserteilung
Auf Basis des Wertungsergebnisses erfolgt die Auswahl des wirtschaftlichsten An- gebotes und die Zuschlagsentscheidung. Sodann erfolgt die Vorabinformationen nach § 134 Abs. 1 S. 1 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht für den Zuschlag vorge- sehen sind.
Nach Ablauf der gesetzlich normierten 10-tägigen Wartefrist gemäß § 134 Abs. 2 S. 2 GWB erfolgt der Zuschlag / Vertragsschluss.
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- Form der Angebote
Die Angebote sind in all ihren Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen.
Für die Angebotserstellung sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten For- mulare und Dokumente zu verwenden. Einige Unterlagen und Dokumente sind zudem von den Bietern selbst zu erstellen und dem Angebot hinzuzufügen.
Die Angebote müssen vollständig sein. Sie müssen sämtliche geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen enthalten. Es wird auf die „Checkliste zur Einreichung der Angebote“ verwiesen, die von den Bietern bei der Angebotserstellung zu beachten ist.
Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein.
- Vertrag
Wichtiger Hinweis:
Das erste von den Bietern abzugebende Angebot muss den beigefügten Vertrag zwingend akzeptieren!
Mit der Einreichung des Angebotsschreibens erklärt der Bieter sein Einverständnis mit dem Vertrag.
Zulässig sind Kommentierungen zu den Vertragsentwürfen auf einer separaten An- lage. Der Auftraggeber fasst diese Kommentierungen als Verhandlungsvorschläge des Bieters auf. Er behält sich vor, diese Kommentierungen / Verhandlungsvorschläge im Rahmen von etwaigen Bietergesprächen aufzugreifen und einer nachfolgenden Angebotsaufforderung zugrunde zu legen. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Über- nahme der Verhandlungsvorschläge.
Der Auftraggeber wird vielmehr nach etwaigen Verhandlungen eigenständig abwä- gen, ob und welche Verhandlungsvorschläge er übernimmt und mit welchem letztver- bindlichen Vertrag er die Bieter zur finalen Angebotsabgabe auffordern wird.
Im Zweifelsfall sind Rückfragen beim Auftraggeber zu stellen!
- Kalkulation des Angebotes
Hinsichtlich der Kalkulation des Angebotes werden folgende Hinweise erteilt:
• Für die Kalkulation hat der Bieter ausschließlich das vom Auftraggeber zur Ver- fügung gestellte Preisblatt zu verwenden Das Preisblatt ist vollständig zu beprei- sen und mit dem Angebot einzureichen.
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• Das zu bepreisende Preisblatt muss in den hellgrünen Feldern vollständig befüllt werden. Fehlende Angaben im Preisblatt können zum Ausschluss des Angebo- tes führen.
• Im Preisblatt sind die jeweiligen Einzel-Beträge mit zwei Stellen nach dem Komma anzugeben.
Für die Wertung des Zuschlagskriteriums „Preis“ (50 %) ist alleine der im Preisblatt angegebene Angebotswertungspreis maßgeblich.
Es wird im Übrigen auf die Vorgaben im Preisblatt verwiesen.
- Konzept zum Umgang mit vorhandenen Planungsständen und Restleistungen
Mit dem Angebot ist von den Bietern ein schriftlich formuliertes Konzept zum Um- gang mit vorhandenen Planungsständen und Restleistungen einzureichen.
Es gelten folgende formale Vorgaben für das Konzept:
Die Erstellung des Konzeptes zum Umgang mit vorhandenen Planungsständen und Restleistungen erfolgt auf Grundlage der Informationen der Projekt- und Leistungsbe- schreibung sowie der weiteren Vergabeunterlagen.
Das Konzept muss inhaltliche Ausführungen zu den folgenden Aspekten ent- halten und in der nachstehenden Reihenfolge gegliedert sein:
• Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit des vorgesehenen Vorgehens zur Un- terlagen-, Planungs- und Informationsübernahme
• Systematik zur Feststellung, Bewertung und Priorisierung fachlicher, terminli- cher, kostenbezogener und koordinativer Risiken
• Plausibilität der vorgesehenen Schritte zur Schaffung einer belastbaren Grundlage für die Restleistungen
• Beschreibung der Rollen der Beteiligten, Entscheidungswege, Berichtslinien und Schnittstellenkoordination
• Kommunikation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, insbesondere hin- sichtlich Kostenverfolgung, Terminplanung, Protokollführung und Bautage- buch.
Die konzeptionellen Ausführungen dürfen einen Umfang von 6 lesbaren DIN A4-Sei- ten in Schriftgröße pt, Schriftart Arial und Zeilenabstand einzeilig nicht überschreiten. Bei einer Überschreitung der Seitenzahlvorgaben werden nur die ersten 6 Seiten des Konzepts zum Umgang mit vorhandenen Planungsständen und Restleistungen für die
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Wertung herangezogen. Anlagen in Form von Darstellungen, Grafiken, Schaubildern o.ä. können beigefügt werden und werden nicht der Seitenzahlbegrenzung zugerech- net.
Das Konzept zum Umgang mit vorhandenen Planungsständen und Restleistungen ist Gegenstand der Wirtschaftlichkeitsbewertung anhand der Zuschlagskriterien.
- Qualifikation und Erfahrung des mit dem Auftrag betrauten Projektteams
Mit dem Angebot ist das Formular „Projektteam“ vollständig ausgefüllt einzureichen.
Darin sind folgende Personen zu benennen:
• die Person der Projektleitung und
• die Person der stellvertretenden Projektleitung.
Zudem sind zu den benannten Personen Angaben zur Qualifikation, Berufserfahrung und einschlägige persönliche Referenzen gefordert.
Es gelten jeweils folgende Mindestanforderungen:
• Gefordert ist die Benennung der genannten Personen mit mindestens 5 Jah- ren Berufserfahrung im betreffenden Aufgabengebiet in der Funktion als Pro- jektleiter bzw. stellvertretendem Projektleiter
• Die benannten Personen müssen in dem Formular Projektteam jeweils min- destens eine Referenz in ihrer entsprechenden Funktion nachweisen, die fol- gende kumulative Anforderungen a) bis d) erfüllt:
a) Projektleiter bzw. stellvertretender Projektleiter im Rahmen eines Refe- renzauftrags über die Erbringung von Planungsleistungen mindestens im Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10 HOAI in den Leistungsphasen 3 bis 8.
b) Im Zuge einer Umbau-, Sanierungs-, Modernisierungs- oder Erweite- rungsmaßnahme im Bestand von Schulgebäuden oder anderen vergleich- baren Referenzobjekten im Bildungsbereich. Als vergleichbar gelten ins- besondere allgemeinbildende oder berufsbildende Schulen, Förderschu- len, Musikschulen oder sonstige Gebäude, die überwiegend Unterrichts-, Lern-, Betreuungs-, Verwaltungs-, Aufenthalts- oder Gemeinschaftsflä- chen für Bildungszwecke aufweisen.
c) Der Referenzauftrag muss eine Maßnahme mit Gesamtbaukosten von insgesamt mindestens 5 Mio. EUR netto betreffen.
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d) Die Leistungen des Referenzauftrags wurden innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Tag der Absendung der EU-Bekanntmachung beauftragt und erbracht.
Zusätzlich ist anzugeben, ob die eingereichte Referenz die folgenden Anforderungen e) bis g) erfüllen:
e) Der Referenzauftrag hat sich auf ein Schulgebäude mit Offener Ganztags- schule (OGS) bezogen.
f) Für die Finanzierung des Referenzauftrags hat der Auftraggeber Förder- gelder in Anspruch genommen.
g) Das Referenzprojekt hat einen Architekturpreis für die Qualität der Gestal- tung aus der Liste der Preise der Baukultur der Bundesarchitektenkammer bzw. eine vergleichbare Auszeichnung erhalten.
Die persönlichen Referenzen sind Gegenstand der Wirtschaftlichkeitsbewertung an- hand der Zuschlagskriterien.
- Zuschlagskriterien / Erläuterung
Der Zuschlag wird nach den § 127 Abs. 1 GWB und § 58 Abs.1 VgV auf das wirt- schaftlichste Angebot erteilt. Aus der Addition der Punktzahlen für die einzelnen Zu- schlags- bzw. Unterkriterien ergibt sich die Gesamtpunktzahl des Angebots des jewei- ligen Bieters. Die maximal erreichbare Gesamtpunktzahl beträgt 400 Wertungs- punkte. Bei gleicher Punktzahl entscheidet der Preis. Bei dann gleichem Preis das Los.
Die maximal erreichbare Gesamtpunktzahl setzt sich gemäß der untenstehenden Ge- wichtung der Zuschlags- und Unterkriterien wie folgt zusammen:
-
Preis (50 %) – 200 Punkte
-
Konzept zum Umgang mit vorhandenen Planungsständen und Restleistungen (25 %) – 100 Punkte
-
Qualifikation und Erfahrung des mit dem Auftrag betrauten Projektteams (25 %) – 100 Punkte
Erläuterung:
Die Preisbewertung (Zuschlagskriterium Nr. 1) erfolgt anhand der in Ziffer 18 der Angebotsbedingungen festgelegten Formel.
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Die Darstellungen im Konzept zum Umgang mit vorhandenen Planungsständen und Restleistungen (Zuschlagskriterium Nr. 2) wird der Auftraggeber auf einer Skala von 0 – 5 Punkten bewerten (0 Punkte = ungenügend; 1 Punkt = mangelhaft; 2 Punkte = ausreichend; 3 Punkte = befriedigend; 4 Punkte = gut; 5 Punkte = sehr gut). Es wird auf die Ausführungen unter Ziffer 19 der Angebotsbedingungen verwiesen. Die für das Zuschlagskriterium vorgenommene Bepunktung wird mit der dem Kriterium zugewie- senen Gewichtung multipliziert, woraus sich die für das Zuschlagskriterium erzielte Wertungspunktzahl ergibt.
Die Bewertung der Qualifikation und Erfahrung des mit dem Auftrag betrauten Projektteams (Zuschlagskriterium Nr. 3) erfolgt anhand der eingereichten persönli- chen Referenzen des Projektteams (siehe Ziffer 20 der Angebotsbedingungen).
Aus der Addition der Punktzahlen für die Zuschlagskriterien Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 3 ergibt sich die Gesamtpunktzahl des jeweiligen Bieters. Die maximal erreichbare Ge- samtpunktzahl beträgt 400 Wertungspunkte. Erfolgt die Punktvergabe durch meh- rere Personen, einigt sich die Wertungskommission auf eine einheitliche Bepunktung durch alle Mitglieder der Wertungskommission. Dieser Punktwert wird der Wertung zugrunde gelegt. Es werden keine Mittelwerte der durch die einzelnen Mitglieder der Wertungskommission vergebenen Punktwerte gebildet.
- Zuschlagskriterium „Preis“ (50 %)
Das Angebot mit der niedrigsten, geprüften Angebotssumme erhält die maximale Punktzahl von 200 Wertungspunkten. Der Wertungspreis entspricht dem vom Bieter kalkulierten Gesamtpreis (= Angebotswertungspreis). Alle höheren, geprüften Ange- botssummen werden mit der niedrigsten, geprüften Angebotssumme ins Verhältnis gesetzt. Dies erfolgt mittels folgender Formel:
𝐀 𝐏 = 𝟐𝟎𝟎−((( )−𝟏)𝐱 𝟐𝟎𝟎) 𝐍
Dabei ist:
P die zu ermittelnde Punktzahl pro Bieter
N der niedrigste angebotene Gesamtpreis
A der zu wertende angebotene Gesamtpreis
Die nach der Preiswertungsformel ermittelten Preispunkte werden auf volle Punkte gerundet. Maßgeblich ist das Ergebnis der Preisformel vor Rundung. Ergibt sich hier- bei eine Dezimalzahl, wird diese nach den allgemein anerkannten kaufmännischen Rundungsregeln auf die nächstliegende volle Punktzahl gerundet. Dabei werden
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Dezimalanteile von weniger als 0,5 Punkten abgerundet und Dezimalanteile von 0,5 Punkten oder mehr aufgerundet.
Hinweis:
Überschreitet der zu wertende Angebotspreis den niedrigsten Angebots- wertungspreis um das Doppelte oder mehr, so werden 0 Punkte vergeben.
- Zuschlagskriterium „Konzept zum Umgang mit vorhandenen Planungsständen und Restleistungen“ (25 %)
Der Auftraggeber wird die konzeptionelle Erläuterung des Bieters im Konzept zum Umgang mit vorhandenen Planungsständen und Restleistungen bewerten. Der Auftraggeber legt hohen Wert auf eine zuverlässige und wirtschaftliche Leistungser- bringung, die in einem schlüssigen und plausiblen Umsetzungskonzept zum Ausdruck gebracht werden soll.
Das Konzept zum Umgang mit vorhandenen Planungsständen und Restleistun- gen“ wird anhand der Wertungsmaßstäbe Schlüssigkeit und Plausibilität bewer- tet. Es kommt dem Auftraggeber besonders darauf an, erkennen zu können, ob der Bieter in der Lage ist, mit seinem Angebot die Bedarfe des Auftraggebers zutreffend zu erfassen und einer praktikablen Lösung zuzuführen.
Die höchste Punktzahl (= höchster Zielerreichungsgrad) erhält das Angebot, das die Beantwortung der aufgeführten Aspekte des Konzepts durch nachvollziehbare, schlüssige und plausible Ausführungen vornimmt, so dass der Auftraggeber die Ge- währ dafür hat, dass die Leistungsbestandteile durch geeignete Maßnahmen metho- disch bzw. technisch einwandfrei, rechtssicher und in höchstem Maße wirtschaftlich durchgeführt werden (= Wertungsmaßstäbe).
Maximal können 100 Wertungspunkte erreicht werden.
Auf Grundlage der vorgenannten Wertungsmaßstäbe in Bezug auf die vorgegebenen Aspekte erfolgt die Bewertung in folgenden Abstufungen:
| Punktzahl | Beschreibung | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| 5 Punkte (sehr gut) | Die Darstellung entspricht auf Grundlage der Wertungsmaß- stäbe in Bezug auf die vorgegebenen Aspekte einer sehr gu- ten konzeptionellen Ausgestaltung. |
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| Punktzahl | Beschreibung | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| 4 Punkte (gut) | Die Darstellung entspricht auf Grundlage der Wertungsmaß- stäbe in Bezug auf die vorgegebenen Aspekte einer guten konzeptionellen Ausgestaltung. | ||||
| 3 Punkte (befriedigend) | Die Darstellung entspricht auf Grundlage der Wertungsmaß- stäbe in Bezug auf die vorgegebenen Aspekte einer befriedi- genden konzeptionellen Ausgestaltung. | ||||
| 2 Punkte (ausreichend) | Die Darstellung entspricht auf Grundlage der Wertungsmaß- stäbe in Bezug auf die vorgegebenen Aspekte einer ausrei- chenden konzeptionellen Ausgestaltung. | ||||
| 1 Punkt | Die Darstellung entspricht auf Grundlage der Wertungsmaß- stäbe in Bezug auf die vorgegebenen Aspekte einer mangel- haften konzeptionellen Ausgestaltung. | ||||
| (mangelhaft) | |||||
| = Ausschluss | |||||
| des Angebots | |||||
| 0 Punkte | Die Darstellung entspricht auf Grundlage der Wertungsmaß- stäbe in Bezug auf die vorgegebenen Aspekte einer ungenü- genden konzeptionellen Ausgestaltung. | ||||
| (ungenügend) | |||||
| = Ausschluss | |||||
| des Angebots |
Hinweis:
Eine Bewertung mit 1 Punkt (mangelhaft) oder schlechter führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
- Zuschlagskriterium Qualifikation und Erfahrung des mit dem Auftrag betrauten Projektteams (25 %)
Der Auftraggeber wird die Qualifikation und Erfahrung des Projektteams bewerten. Er legt hohen Wert auf eine zuverlässige und wirtschaftliche Leistungserbringung, die insbesondere durch erfahrene Projektleiter / stellvertretende Projektleiter sicherge- stellt werden soll. Es sind maximal 100 Wertungspunkte zu erreichen.
Die eingereichten persönlichen Referenzen des Projektteams werden wie folgt bewer- tet:
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| Referenz 1 | Referenz 2 | Referenz 3 | Referenz 4 | Referenz 5 | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2,5 Punkte (sofern Min- dest-anforde- rungen a) – d) erfüllt sind) | 2,5 Punkte (sofern Min- dest-anforde- rungen a) – d) erfüllt sind) | 2,5 Punkte (sofern Min- dest-anforde- rungen a) – d) erfüllt sind) | 2,5 Punkte (sofern Min- dest-anforde- rungen a) – d) erfüllt sind) | 2,5 Punkte (sofern Min- dest-anforde- rungen a) – d) erfüllt sind) | ||||||||||
| Zusätzlich zu | Zusätzlich zu | Zusätzlich zu | Zusätzlich zu | Zusätzlich zu | ||||||||||
| Mindestanfor- | Mindestanfor- | Mindestanfor- | Mindestanfor- | Mindestanfor- | ||||||||||
| derungen: An- | derungen: An- | derungen: An- | derungen: An- | derungen: An- | ||||||||||
| forderung e) | forderung e) | forderung e) | forderung e) | forderung e) | ||||||||||
| erfüllt: weitere | erfüllt: weitere | erfüllt: weitere | erfüllt: weitere | erfüllt: weitere | ||||||||||
| 2,5 Punkte | 2,5 Punkte | 2,5 Punkte | 2,5 Punkte | 2,5 Punkte | ||||||||||
| Zusätzlich zu | Zusätzlich zu | Zusätzlich zu | Zusätzlich zu | Zusätzlich zu | ||||||||||
| Mindestanfor- | Mindestanfor- | Mindestanfor- | Mindestanfor- | Mindestanfor- | ||||||||||
| derungen: An- | derungen: An- | derungen: An- | derungen: An- | derungen: An- | ||||||||||
| forderung f) er- | forderung f) er- | forderung f) er- | forderung f) er- | forderung f) er- | ||||||||||
| füllt: weitere | füllt: weiterer | füllt: weiterer | füllt: weiterer | füllt: weitere | ||||||||||
| 2,5 Punkte | 2,5 Punkte | 2,5 Punkte | 2,5 Punkte | 2,5 Punkte | ||||||||||
| Zusätzlich zu | Zusätzlich zu | Zusätzlich zu | Zusätzlich zu | Zusätzlich zu | ||||||||||
| Mindestanfor- | Mindestanfor- | Mindestanfor- | Mindestanfor- | Mindestanfor- | ||||||||||
| derungen: An- | derungen: An- | derungen: An- | derungen: An- | derungen: An- | ||||||||||
| forderung g) | forderung g) | forderung g) | forderung g) | forderung g) | ||||||||||
| erfüllt: weitere | erfüllt: weitere | erfüllt: weitere | erfüllt: weitere | erfüllt: weitere | ||||||||||
| 2,5 Punkte | 2,5 Punkte | 2,5 Punkte | 2,5 Punkte | 2,5 Punkte |
Wertungsrelevant sind maximal 5 Referenzen pro Person. Gewertet werden nur sol- che Referenzen, die die Mindestanforderungen a) bis d) gemäß Ziffer 16 der Ange- botsbedingungen jeweils kumulativ erfüllen.
Maximal können 10 Wertungspunkte pro Referenz erzielt werden. D.h. 50 Wer- tungspunkte für den benannten Projektleiter sowie 50 Wertungspunkte für den stell- vertretenden Projektleiter. In Summe ergibt dies 100 Wertungspunkte.
- Vertraulichkeit, Datenschutz
Der Bieter verpflichtet sich, alle im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren erhal- tenen Unterlagen sowie die gewonnenen Erkenntnisse vertraulich zu behandeln. So- weit dem Bieter im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren oder darüber hinaus in Ausführung des Auftrages personenbezogene Daten bekannt werden, verpflichtet er sich, die Bestimmung der Datenschutzgesetze einzuhalten und sich der Kontrolle des Landesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit des Landes
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Nordrhein-Westfalen zu unterwerfen. Die dem Auftraggeber vom Bieter mitgeteilten personenbezogenen Daten werden für das Vergabeverfahren verarbeitet und gespei- chert. Der Auftraggeber teilt die Daten Dritten mit, soweit er hierzu verpflichtet ist.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (insbesondere Liefer-, Auftrags- und/oder Zah- lungsbedingungen) des Bieters finden keine Anwendung.
- Verbot wettbewerbsbeschränkender Absprachen
Die Auftraggeber wird in dem Vergabeverfahren alle geeigneten, erforderlichen und angemessenen Maßnahmen ergreifen, um einen unverfälschten Wettbewerb sicher- zustellen. Die Teilnehmer an diesem Vergabeverfahren werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie als Bieter des Verfahrens zur Einhaltung des gesetzmäßigen und lauteren Wettbewerb verpflichtet sind und sich daher insbesondere nicht an einer in Bezug auf die Vergabe unzulässigen, wettbewerbsbeschränkende Abrede oder sonstigen Absprache oder Verhaltensweise beteiligen dürfen, die mit dem vergabe- rechtlichen Wettbewerbsgebot unvereinbar ist, und u.a. dafür Sorge zu tragen haben, dass sie ein Angebot in Unkenntnis der Angebote und Angebotsgrundlagen sowie der Angebotskalkulation der Mitbieter erstellen und einreichen.
- Abfrage des Wettbewerbsregisters
Der Auftraggeber wird vor Erteilung des Zuschlages hinsichtlich des für den Zuschlag in Betracht kommenden Bieters eine Abfrage des Wettbewerbsregisters vornehmen.
- Zuständige Vergabekammer
Für Nachprüfungsverfahren gegen das vorliegende Vergabeverfahren ist zuständig:
Vergabekammer Westfalen c/o Bezirksregierung Münster Albrecht-Thaer-Straße 9 48147 Münster Tel.: 0251 411-1604 Fax.: 0251 411-2165 E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de
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