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Objektplanung Gebäude HOAI 2021
Leistungsbeschreibung
Erweiterung und Sanierung Kindertagesstätte Breitenbach
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Objektplanung Gebäude HOAI 2021
- Projektbeschreibung
Die Ortsgemeinde Breitenbach beabsichtigt die Erweiterung und funktionale Anpassung der bestehenden Kindertagesstätte in der Kirchstraße 17, 66916 Breitenbach. Hintergrund der Maßnahme ist der steigende Bedarf an Betreuungsplätzen, sodass die Einrichtung künftig für insgesamt rund 80 Kinder in vier Gruppen ausgelegt werden soll. Zur Deckung des zusätzlichen Flächenbedarfs ist die Errichtung eines Erweiterungsbaus vorgesehen, an den sich eine Sanierung und Umstrukturierung des Bestandsgebäudes anschließt.
Ziel der Planung ist die Entwicklung einer funktionalen, wirtschaftlichen und genehmigungsfähigen Gesamtlösung, die den laufenden Betrieb der Kindertagesstätte während der Bauphase weitestgehend aufrechterhält.
Bauherr Ortsgemeinde Breitenbach vertreten durch Verbandsgemeinde Oberes Glantal Rathausstraße 8 D-66901 Schönenberg-Kübelberg
- Gegenstand der zu vergebenden Leistungen
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind Leistungen der Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10 HOAI (2021) für die Erweiterung und Sanierung der Kindertagesstätte Breitenbach.
Die Maßnahme umfasst die Planung und Realisierung eines Erweiterungsneubaus sowie die nachgelagerte Sanierung und funktionale Anpassung des bestehenden Gebäudes.
Die Planung erfolgt unter den besonderen Rahmenbedingungen eines Bauens im laufenden Betrieb.
Die Maßnahme ist der Honorarzone III zuzuordnen.
Die Kindertagesstätte ist künftig für einen Bedarf von ca. 80 Plätzen in vier Gruppen auszulegen. Hieraus ergibt sich ein zusätzlicher Flächenbedarf, der durch einen Erweiterungsbau zu decken ist. Grundlage der Planung sind die vorliegenden Bestandsunterlagen sowie der Sachstandsbericht. Der Erweiterungsbau soll eine Bruttogrundfläche von ca. 500 m² umfassen.
Das bestehende Gebäude ist ein zweigeschossiger Massivbau mit teilweiser Unterkellerung. Das Dach wurde im Jahr 2021 erneuert. Eine zentrale Lüftungsanlage ist vorhanden und im Zuge der Erweiterung planerisch zu integrieren. Das Gebäude befindet sich insgesamt in einem teilweise modernisierungsbedürftigen Zustand.
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Objektplanung Gebäude HOAI 2021
Parallel zur Objektplanung wird durch einen gesondert beauftragten Fachplaner ein Brandschutzkonzept für das Bauvorhaben erstellt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Anforderungen und Vorgaben dieses Brandschutzkonzepts fortlaufend in die Objektplanung zu integrieren und die eigenen Planungsleistungen hierauf abzustimmen.
Der Auftragnehmer schuldet die fachgerechte Integration in die Objektplanung.
- Aufgabenbestimmung nach HOAI
Der Leitungsumfang in diesem Verfahren/Vertrag beschränkt sich auf die Objektplanung der
Leistungsphasen 1 bis 9 der HOAI:
LPH 1 Grundlagenermittlung LPH 2 Vorplanung LPH 3 Entwurfsplanung LPH 4 Genehmigungsplanung LPH 5 Ausführungsplanung LPH 6 Vorbereitung der Vergabe LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe LPH 8 Objektüberwachung – Bauüberwachung LPH 9 Objektbetreuung
Es ist alle Grundleistungen der LHP gem. HOAI 2021 Anlage 10 inkl. ggf. vereinbarten besondere Leistungen zu erbringen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet die fachlich an der Planung Beteiligten zu koordinieren und die Planungsbeiträge zu integrieren sowie das reibungslose Zusammenwirken der verschiedenen Disziplinen sicherzustellen. Die einzelnen Planungsschritte erfolgen im Rahmen eines dynamischen Planungsprozesses und werden bei entsprechender Konkretisierung durch den Auftraggeber freigegeben.
Die Planungsleistungen sowie weitere besondere Leistungen hat der Auftragnehmer im Zusammenhang mit der jeweils beauftragten Leistungsphase bzw. zum vereinbarten oder erforderlichen Zeitpunkt zu erbringen. Innerhalb einer beauftragten Leistungsstufe darf der Auftragnehmer erst dann Leistungen einer nachfolgenden Leistungsphase gemäß dieser Leistungsbeschreibung beginnen, wenn sämtliche Leistungen der vorhergehenden Leistungsphase erbracht und abgeschlossen sind, die Fertigstellung dem Auftraggeber angezeigt wurde und die Ergebnisse jeder Leistungsphase mit dem Auftraggeber erörtert wurden. Diese Erörterung stellt keine Billigung oder Anerkennung der Leistungen oder Erfüllung der geschuldeten Erfolge dar und bedeutet keine (Teil-) Abnahme der Leistung des Auftragnehmers.
Nach vollständiger Fertigstellung einer Leistungsphase hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Arbeitsergebnisse und alle Unterlagen digital gesammelt mit Planlisten und zusätzlich auf Datenträger zu übergeben sowie die Planungsergebnisse in einem Bericht je Leistungsphase zu dokumentieren und zusammenzufassen.
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- Leistungsstufen
Die Maßnahme gliedert sich in zwei Bauabschnitte: BA 1: Erweiterungsbau BA 2: Sanierung und Umstrukturierung des Bestandsgebäudes
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen, jeweils getrennt nach Bauabschnitten. Zunächst werden nur die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 nach HOAI für BA 1 beauftragt.
Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Leistungen der Leistungsphase 5 bis 8 und LPH 9 – ganz oderteilweise – durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer in Auftrag geben. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.
Die folgenden Leistungsstufen sind festgelegt:
Stufe 1 LPH 1-4 Stufe 2 LPH 5-8 Stufe 3 LPH 9
Weitere Informationen finden Sie in den Vertragsbedingungen.
- Umbauzuschlag und mitzuverarbeitende Bausubtanz
Beim Planen und Bauen im Bestand ist unter bestimmten Bedingungen möglich, sowohl ein Umbauzuschlag als auch mitzuverarbeitende Bausubstanz (mvb) anzusetzen. Beide honorarerhöhende Faktoren bilden unterschiedliche Gesichtspunkte der Honorierung ab. Während der Umbauzuschlag die erhöhte Schwierigkeit bei Bestandsobjekten qualitativ erfasst, dient die mvB der quantitativen Berücksichtigung des Bestands bei den anrechenbaren Kosten im Sinne von „Alt statt Neu“.
Für die Sanierung des Bestandsgebäudes wird in den Vergabeunterlagen ein Umbauzuschlag in Höhe von 10 % als Orientierungswert vorgegeben. Die Bieter haben den von ihnen angesetzten Umbauzuschlag im Rahmen ihres Angebots verbindlich anzugeben.
Die Bieter werden weiterhin gebeten - sollte dies aus Sicht der Bieter erforderlich sein – mitzuverarbeitende Bausubstanz (mvb) für die Bestandmaßnahme anzugeben, und in einem gesonderten Blatt zu erläutern und zu begründen.
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- Örtliche Gegebenheiten - Maßnahme im laufenden Kitabetrieb
Die Baumaßnahme erfolgt in zwei aufeinanderfolgenden Bauabschnitten. Zunächst wird der Erweiterungsneubau errichtet. Nach dessen Fertigstellung und Inbetriebnahme erfolgt die Sanierung und funktionale Anpassung des Bestandsgebäudes.
Während der gesamten Bauzeit ist der Betrieb der Kindertagesstätte aufrechtzuerhalten. Die Nutzung erfolgt jeweils in den zur Verfügung stehenden, nicht von Baumaßnahmen betroffenen Gebäudeteilen. Der Auftragnehmer hat die Planung und Bauabwicklung so zu organisieren, dass ein sicherer und geordneter Betrieb jederzeit gewährleistet ist.
Die Baustellenerschließung für den Erweiterungsbau erfolgt über das Gelände der angrenzenden Kirchengemeinde sowie über den rückwärtigen Bereich der Kindertagesstätte. Hierfür wird eine entsprechende Nutzungsvereinbarung vorbereitet. Der Spielplatz unterhalb des Fußweges soll im Vorgang versetzt werden. Der Auftragnehmer hat diese besonderen logistischen Rahmenbedingungen in der Planung zu berücksichtigen. Insbesondere sind die Anordnung von Baustelleneinrichtungsflächen, die Führung von Baustellenverkehr sowie die Materialanlieferung entsprechend zu konzipieren.
Die Planung hat eine klare Trennung zwischen Baustellen- und Nutzungsbereichen sicherzustellen. Bauabläufe sind so zu strukturieren, dass Beeinträchtigungen des laufenden Betriebs auf ein Mindestmaß reduziert werden. Hierzu ist eine abgestimmte Bauphasenplanung zu entwickeln, die sowohl den Neubau als auch die nachfolgende Sanierung des Bestands berücksichtigt.
Im Zuge der Bestandsmaßnahmen sind die notwendigen Umzüge und Umorganisationen innerhalb der Einrichtung planerisch vorzubereiten und mit der Kitaleitung sowie dem Auftraggeber abzustimmen. Dabei ist sicherzustellen, dass die jeweils genutzten Bereiche funktionsfähig bleiben und den betrieblichen Anforderungen entsprechen.
Die besonderen Anforderungen aus dem Bauen im laufenden Betrieb sowie die eingeschränkten Erschließungs- und Logistikmöglichkeiten sind Bestandteil der vertraglich geschuldeten Leistungen und werden nicht gesondert vergütet. Der hieraus resultierende Mehraufwand ist bei der Honorarermittlung zu berücksichtigen.
- Besondere Leistungen
Es sind alle besonderen Leistungen zu erbringen, die in den Verdingungsunterlagen zusammengefasst sind. Darüber hinaus sind folgende besondere Leistungen zu berücksichtigen und zu erbringen: Einholung aller erforderlichen Leistungspläne der Ver- und Entsorgungsträger, Antragstellung und Abstimmung mit den Versorgungsunternehmen und ggfs. Verbandsgemeindewerke Erstellung eines Raumbuches mit Darstellung aller den Raum betreffenden Daten
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Prüfung und Übergabe aller Bescheinigungen Gesamte Dokumentation des Bauablaufs (Bautenbuch) und des abgeschlossenen Projektes Übergabe aller zur Bewirtschaftung und Unterhaltung des Gebäudes relevanten Unterlagen. Folgende Unterlagen sind bei der Schlussabnahme vorzulegen: o Sämtliche Pläne 1-fach (Papier) maßstabgerecht und als pdf-Datei sowie als dwg/dxf- Dateien o Sämtliche Genehmigungen, Prüfberichte, Revisionsunterlagen 1-fach (Papier) und als pdf-Datei. o Sämtliche Bedienungsanleitungen, Pflegehinweise usw. 1-fach in Papier und als pdf- Datei o Erweiterte Kostenfortschreibung: Kosten nach Kostenberechnung, Kosten Kostenfeststellung nach DIN 276, Aufstellung und Begründung mögliche Kostenerhöhungen gegenüber Kostenberechnung Stand Zuschussantrag, Aufstellung Projektgesamtkosten Erforderliche Sonderleistungen zur Erstellung der Zuschussanträge wie baueingabereife Pläne, Kostenberechnung nach DIN 276/ 3. Ebene, Flächen und BRI-Berechnungen, Lebenszykluskosten. Mitwirken bei der Beschaffung über Förderungen/Förderanträge. Mitwirken bei der Erstellung des Verwendungsnachweises (inkl. Erstellung des Erläuterungsberichts) gegenüber dem Fördergeber nach Abschluss der Maßnahme.
- Termine (Jour Fix)
Die gesamte Bearbeitung ist regelmäßig mit dem Auftraggeber abzustimmen. Hierzu sind während der gesamten Maßnahme Abstimmungstermine vorzusehen. Es ist voraussichtlich wöchentlich ein Termin auf der Baustelle vorzusehen, über die die Kitaleitung und die Bauverwaltung rechtzeitig vorab zu informieren ist. Falls nötig sind auch mehrere Termine in einer Woche einzuplanen.
Die Dokumentation ist vom Auftragnehmer zu erbringen. Von Baubesprechungen sind Protokolle zu erstellen und zu verteilen. Für die Abstimmung mit dem Auftraggeber und die Teilnahme an den Abstimmungsterminen sowie deren Dokumentation wird keine besondere Vergütung gewährt. Der zugehörige Aufwand ist bei der Kalkulation der Honorarsätze zu berücksichtigen.
- Kostenrahmen
Für die Ermittlung der vorläufigen anrechenbaren Kosten wird folgende Aufteilung zugrunde gelegt:
Bauabschnitt 1 – Erweiterungsneubau Gesamtkosten (KG 300 bis 500 und KG 700): 2.140.000 € brutto
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KG 300: 1.078.000 € KG 400: 462.000 €
Bauabschnitt 2 – Bestandssanierung Gesamtkosten (KG 300 + KG 400): 1.666.000 € brutto KG 300: 1.000.000 € KG 400: 666.000 €
Die Aufteilung für die Bestandssanierung basiert auf einer fachlich begründeten Annahme unter Berücksichtigung des erhöhten Anteils technischer Anlagen bei Sanierungsmaßnahmen.
Die angegebenen Kosten basieren auf einer vorläufigen Kostenschätzung.
- Zeitplan
Die Planungsleistungen sind unverzüglich nach Auftragserteilung aufzunehmen. Für die Planungsphase ist ein Zeitraum von maximal acht Monaten vorgesehen. Die Bauzeit beträgt für den Erweiterungsneubau ca. zwölf Monate sowie für die anschließende Sanierung des Bestandsgebäudes ca. zehn Monate.
- Planungsgrundlagen Sachstandsbericht, Erweiterung Kindertagesstätte Breitenbach Anhang Fotodokumentation Pläne zur Sachstandsbericht EG und UG Bestandspläne pdf und dwg Bestandsunterlagen und Pläne Lageplan
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