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VERGABEVERFAHREN
Teilsanierung, Teilabriss und Teilneubau der
Grundschule Bönebüttel
Objektplanungsleistungen des Leistungsbildes
Gebäude und Innenräume gem. §§ 33 ff. HOAI
LPH 2-9
(Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb)
Vergabeunterlage
Auftraggeberin: Gemeinde Bönebüttel über Amt Bokhorst-Wankendorf Kampstraße 1 24601 Wankendorf
Stand: 05.10.2026
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Inhalt 1 Auftraggeberin .................................................................................................................... 3
2 Leistungs-/Aufgabenbeschreibung ..................................................................................... 3
2.1 Anlass und allgemeine Ziele der Maßnahme ........................................................................ 3
2.2 Auftragsgegenstand/Leistungsbeschreibung ........................................................................ 4
2.3 Förderung .................................................................................................................................... 5
3 Start des Projektes/Umsetzungszeitraum ........................................................................... 6
4 Rechtliche Vorgaben .......................................................................................................... 6
4.1 Beauftragung/Vertrag ................................................................................................................ 6
4.2 Stufenweise Beauftragung ....................................................................................................... 6
4.3 Optionale Leistungen ................................................................................................................. 7
4.4 Kapazitäten des Auftragnehmers ............................................................................................ 7
5 Allgemeine Angaben zum Vergabeverfahren ..................................................................... 7
5.1 Vergabeart................................................................................................................................... 7
5.2 Kommunikation und Bieterfragen während des Vergabeverfahrens ................................. 8
5.3 Form der Teilnahmeanträge und Angebote ........................................................................... 9
5.4 Finanzieller Ausgleich ............................................................................................................... 9
5.5 Aufhebung des Vergabeverfahrens ........................................................................................ 9
- Teilnahmewettbewerb (1. Stufe) .......................................................................................10
6.1 Feststellung der Eignung der Bewerber ............................................................................... 10
6.2 Bietergemeinschaft .................................................................................................................. 10
6.3 Eignungsleihe ........................................................................................................................... 11
- Angebots- und Verhandlungsphase (2. Stufe) ..................................................................12
7.1 Aufforderung und Abgabe von Erstangeboten .................................................................... 12
7.2 Prüfung und Wertung der Angebote / Nachforderung von Unterlagen ........................... 12
7.3 Zuschlagsvorbehalt auf das Erstangebot ............................................................................. 12
7.4 Wertungsausschluss von Angeboten.................................................................................... 12
7.5 Verhandlungsphase ................................................................................................................. 13
7.6 Sukzessive Verringerung des Bieterkreises ........................................................................ 13
7.7 Finale Angebote ....................................................................................................................... 13
7.8 Einsatz von Nachunternehmern ............................................................................................ 13
8 Einzureichende Unterlagen und Nachweise im Rahmen der Angebotsabgabe ..................14
8.1 Übersicht der einzureichenden Unterlagen und Nachweise ............................................. 14
8.2 Weitere Erläuterungen zu den einzureichenden Konzepten ............................................. 15
8.2.1 Konzept: Organisations- und Personalstruktur, Zeitplanung ................................................... 15
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8.2.2 Konzept: Örtliche Präsenz ........................................................................................................ 16
9 Wertung der Angebote / Zuschlagskriterien .......................................................................16
9.1 Allgemeine Aussagen zu der Angebotswertung ................................................................. 16
9.2 Nebenangebote ........................................................................................................................ 17
9.3 Zuschlagskriterien .................................................................................................................... 17
9.4 Erläuterung Bewertungsmethoden ........................................................................................ 18
9.4.1 Persönliche Referenzen des Projektleiters ....................................................................... 18
9.4.2 Honorar / Preis ...................................................................................................................... 19
9.4.3 Konzepte ................................................................................................................................ 20
10 Anlagen ...........................................................................................................................22
1 Auftraggeberin
Auftraggeberin der verfahrensgegenständlichen Ausschreibung ist:
Gemeinde Bönebüttel über Amt Bokhorst-Wankendorf Kampstraße 1 24601 Wankendorf
2 Leistungs-/Aufgabenbeschreibung
2.1 Anlass und allgemeine Ziele der Maßnahme
Die Gemeinde Bönebüttel erstreckt sich östlich angrenzend von der kreisfreien Stadt
Neumünster im Landschaftsbereich des Naturraums Holsteinische Vorgeest. Bönebüttel hat
ca. 2.150 Einwohner und liegt im Kreis Plön im Bundesland Schleswig-Holstein.
Durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen den Gemeinden Großharrie und
Bönebüttel wurden beide Grundschulen zum 01.09.2009 zur „Grundschule Bönebüttel“. Die
Schule in Großharrie ist seitdem Außenstelle der Grundschule Bönebüttel. In der Grundschule
Bönebüttel werden ca. 100 Schülerinnen und Schüler beschult, in der Außenstelle Großharrie
sind es ca. 35 Schülerinnen und Schüler, die hier beschult werden.
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Die Gemeinde Bönebüttel (im Folgenden auch nur als „Auftraggeberin“ bezeichnet)
beabsichtigt, den Komplex der örtlichen Grundschule zukunftsfähig umzugestalten und an
moderne pädagogische Standards anzupassen. Hierzu ist folgendes beabsichtigt:
• Teilabriss des Altbestandes (1956): Das älteste, im Jahr 1956 errichtete Gebäudeteil
soll abgerissen werden. Dieser Gebäudeteil liegt unmittelbar an der Bundesstraße B
- Die Planungsleistungen müssen besondere Vorkehrungen hinsichtlich des
Erschütterungs- und Lärmschutzes während des Rückbaus, der Verkehrssicherung zur
Bundesstraße hin sowie der statisch-konstruktiven Entkopplung von den
verbleibenden Gebäudestrukturen beinhalten.
• Teilneubau: Als funktionaler Ersatz für den zurückzubauenden Trakt soll ein
moderner, barrierefreier und energetisch optimierter Erweiterungsbau errichtet
werden. Dieser muss an die verbleibende Bausubstanz konstruktiv und technisch
angebunden werden.
• Teilsanierung des verbleibenden Bestandes: Das verbleibende Bestandsgebäude
soll modernisiert und saniert werden.
Zur Veranschaulichung des geplanten Bereichs für die neue bzw. sanierte Grundschule wird
auf den beiliegenden Lageplan (Anlage 01) verwiesen.
Als funktionale Leitlinie für die Planung wurde im Vorwege ein Raumprogramm (siehe Anlage
02: Raumprogramm) erarbeitet. Dieses Raumprogramm ist zu prüfen, vor allem im Hinblick
auf die pädagogischen Aspekte. Hierzu ist eine enge Abstimmung mit dem Schulträger und
der Gemeinde erforderlich.
Sämtliche Maßnahmen sind so zu planen und umzusetzen, dass der laufende Schulbetrieb
aufrecht erhalten bleibt. Dies hat der Auftragnehmer bei seiner Leistungserbringung z.B. im
Hinblick auf die Koordinierung, Baustellenlogistik, Optimierung der Bauzeiten (Ferienzeiten)
o.ä. zwingend zu beachten. Da es sich bei der Berücksichtigung der Aufrechterhaltung des
Schulbetriebs um eine Rahmenbedingung des Projekts handelt, sind die dahingehend
erforderlichen Leistungen Teil der beauftragten Grundleistungen der einzelnen
Leistungsphasen.
2.2 Auftragsgegenstand/Leistungsbeschreibung
Der Auftrag umfasst die erforderlichen Objektplanungsleistungen des Leistungsbildes
Gebäude und Innenräume nach §§ 33 ff. HOAI i.V.m. Anlage 10 HOAI, Leistungsphase 2-9
für den Teilneubau (inkl. Teilabriss) und die Teilsanierung der Grundschule Bönebüttel.
Die Gesamtkostenschätzung liegt bei ca. 4,6 Mio. EUR netto.
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Als Grundlage für die Angebotskalkulation sind nach derzeitigem Stand folgende Beträge der
anrechenbaren Kosten (Nettowerte) zugrunde zu legen.
| KG 200: | Vorbereitende Maßnahmen | |
|---|---|---|
| Herrichten, Erschließen (Ansatz 5%) | 164.000 € | |
| Container Ersatzmaßnahme + Umsetzen | 80.000 € | |
| Abrisskosten | 75.000 € | |
| KG 300: | Bauwerk – Baukonstruktion | 1.000.000 € |
| KG 400: | Bauwerk – Technische Anlagen | 2.300.000 € |
| KG 500: | Außenanlagen (pauschal) | 250.000 € |
| KG 600: | Ausstattung (ca. 2% pauschal) | 65.000 € |
| KG 700: | Baunebenkosten | 705.000 € |
Weiterhin wird einheitlich die Honorarzone III zugrunde gelegt.
Die Angaben zu den anrechenbaren Kosten und zur Honorarzone sind der Angebotsabgabe
zugrunde zu legen. Für die vertragliche Honorarermittlung gelten die Regelungen des
Vertragsentwurfs.
Die im Einzelnen beauftragten Leistungen des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume
nach §§ 33 ff. HOAI sind der Leistungsbeschreibung (Anlage 03) zu entnehmen.
2.3 Förderung
Die Auftraggeberin beabsichtigt, für die geplante Maßnahme Fördermittel zu beantragen. Die
Auswahl des/der konkreten Förderprogramms/e steht derzeit noch nicht fest. Die
Fördermittelbeantragung, –einholung etc. wird grundsätzlich durch die Auftraggeberin
eigenständig vorgenommen. Eine unmittelbare Beauftragung des Auftragnehmers mit
besonderen Leistungen im Zusammenhang mit den Fördermitteln erfolgt insoweit explizit
nicht. Soweit hierzu jedoch einzelne zusätzliche Planungsleistungen erforderlich werden, die
nicht bereits in den Grundleistungen der Leistungsbilder enthalten sind, hat der Auftragnehmer
diese nach gesonderter Anordnung der Auftraggeberin und nach Abrechnung auf
Stundenbasis zu erbringen.
Der Auftragnehmer hat daneben und soweit erforderlich etwaige Förder- und
Rahmenbedingungen der möglichen Förderprogramme in der späteren Planung zu
berücksichtigen. Sobald die Auftraggeberin etwaige Förderzusagen erhält, wird die
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Auftraggeberin die erhaltenen Zuwendungsbescheide dem Auftragnehmer unmittelbar zur
Verfügung stellen. Die Zuwendungsbescheide werden sodann Vertragsbestandteil.
3 Start des Projektes/Umsetzungszeitraum
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, unmittelbar nach erfolgter Zuschlagserteilung mit den
vertragsgegenständlichen Leistungen der Objektplanung zu beginnen. Zudem hat innerhalb
von 10 Werktagen nach Zuschlagserteilung ein erstes Abstimmungsgespräch mit der
Auftraggeberin stattzufinden.
Darüber hinaus gilt es nach derzeitigem Stand als verbindliche vertragliche Frist, dass die
Leistungsstufe 1 (Leistungsphasen 2-3) innerhalb von vier Monaten nach dem ersten
Abstimmungsgespräch abgeschlossen ist. Sollten während dieser Phase zwingend
Beschlüsse der Gemeindevertretung zu etwaigen Entscheidungsfindungen notwendig sein,
wird dieser Zeitraum bis zum Beschluss nicht berücksichtigt.
4 Rechtliche Vorgaben
4.1 Beauftragung/Vertrag
Der mit der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellte Vertrag (Anlage 04 Entwurf
Planervertrag Objektplanung) bildet die Grundlage der Beauftragung und ist bei der
Erstellung des Angebotes entsprechend zu berücksichtigen.
4.2 Stufenweise Beauftragung
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen.
Es bestehen jeweils folgende Leistungsstufen:
-
Stufe 1: LPH 2-3
-
Stufe 2: LPH 4-5
-
Stufe 3: LPH 6-9
Die Beauftragung der Stufe 1 erfolgt unmittelbar mit Zuschlagserteilung. Es ist beabsichtigt,
weitere Stufen zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der Stufen 2-3
besteht jedoch jeweils nicht.
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4.3 Optionale Leistungen
Unabhängig von den vorstehenden Leistungsstufen werden folgende besondere Leistungen
optional gesondert durch die Auftraggeberin beauftragt:
- Leistungsphase 2: o Erarbeiten und Erstellen von besonderen bauordnungsrechtlichen Nachweisen
für den vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz bei baulichen
Anlagen besonderer Art und Nutzung, Bestandsbauten oder im Falle von
Abweichungen von der Bauordnung.
- Leistungsphase 4: o Mitwirken bei der Beschaffung der nachbarlichen Zustimmung; o Nachweise, insbesondere technischer, konstruktiver und bauphysikalischer Art,
für die Erlangung behördlicher Zustimmungen im Einzelfall.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung dieser optionalen Leistungen besteht jeweils nicht.
4.4 Kapazitäten des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer erklärt mit der Abgabe seines Angebots verbindlich, dass er für die
vertragsgerechte und termingerechte Abwicklung des Projekts ab dem Zeitpunkt des
Zuschlags über ausreichende, qualifizierte personelle und technische Kapazitäten verfügt. Ein
personeller Engpass beim Auftragnehmer entbindet diesen nicht von der Pflicht zur
termingerechten Leistungserbringung. Der Auftragnehmer sichert zu, dass die personellen
Kapazitäten so dimensioniert sind, dass auch bei parallelen Projekten des Büros eine
kontinuierliche und verzögerungsfreie Bearbeitung dieses Bauvorhabens garantiert ist.
5 Allgemeine Angaben zum Vergabeverfahren
5.1 Vergabeart
Als Vergabeverfahren wurde das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach den
Vorgaben des GWB und der VgV in der jeweiligen im Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung
geltenden Fassung gewählt (§ 113 GWB i.V.m. § 17 VgV).
Das gesamte Vergabeverfahren wird in elektronischer Form abgewickelt. Dazu wird das E-
Vergabe-System „Deutsches Vergabeportal“ (DTVP Deutsches Vergabeportal GmbH)
genutzt:
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Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt in elektronischer Form über dieses
elektronische Vergabeportal.
Dies umfasst insbesondere:
• Die Bekanntmachung der Ausschreibung, • die Bereitstellung der Vergabeunterlagen, • die Kommunikation mit Interessenten im Vergabeverfahren (Bieteranfragen, Bieterinformationen), • die Abgabe der Teilnahmeanträge, • die Angebotsabgabe, • die Angebotsöffnung, • die Kommunikation mit den Bietern im Nachgang (Angebotsaufklärung, Informationsschreiben), • die Zuschlagserteilung, • die Protokollierung des gesamten Verfahrens.
Die Ausschreibungsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten
Zugang gebührenfrei über das elektronische Vergabeportal zur Verfügung:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9CMP6G
5.2 Kommunikation und Bieterfragen während des Vergabeverfahrens
Sämtliche Kommunikation findet über die elektronische Vergabeplattform statt. Fragen zu
diesem Verfahren und den Vergabeunterlagen sind über die elektronische Vergabeplattform
zu stellen.
Weitere Auskünfte erteilt die in der Auftragsbekanntmachung angegebene Kontaktstelle
ebenso über die angegebene elektronische Vergabeplattform.
Soweit erforderlich, werden bei Problemstellungen auch die anderen Bewerber/Bieter durch
Veröffentlichung eines entsprechenden Kataloges informiert. Mündliche Auskünfte werden
nicht erteilt.
Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Ansicht des Bewerbers/Bieters Unklarheiten,
hat er die Auftraggeberin unverzüglich in Textform über die Vergabeplattform darauf
hinzuweisen. Auf die Ausschlusswirkungen des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Soweit bis zum Ablauf der Angebotsfrist Änderungen an den Vergabeunterlagen bzw.
klarstellende Informationen an die Bewerber/Bieter oder Beantwortung von Fragen der
Bewerber/Bieter erforderlich werden (z.B. Korrektur von Fehlern, Berücksichtigung von
Bieteranfragen), werden diese Änderungen/Bieterinformationen ebenfalls in elektronischer Seite 8 von 22
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Form – wie diese Unterlagen – über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt; Registrierte
Interessenten werden darüber automatisch informiert. Es stehen jeweils die aktuelle Version
der Vergabeunterlagen, alle Bieterinformationen zur Verfügung. Es obliegt dem
Bewerber/Bieter, diese Änderungen nachzuverfolgen und sein Angebot auf Basis der zuletzt
eingestellten Version der Unterlagen zu erstellen. Soweit ein Angebot auf Grundlage einer
anderen als der zuletzt eingestellten Version der Unterlagen abgegeben wird, kann dies zum
Ausschluss des Angebotes führen.
5.3 Form der Teilnahmeanträge und Angebote
Die Bewerber/Bieter werden darauf hingewiesen, dass der Teilnahmeantrag, das Erstangebot
sowie alle Folgeangebote und das finale Angebot elektronisch in Textform und in deutscher
Sprache über die elektronische Vergabeplattform abzugeben sind.
5.4 Finanzieller Ausgleich
Die Bewerber/Bieter erhalten für die Erstellung oder Einreichung eines Angebotes keinen
finanziellen Ausgleich oder anderweitige Entschädigungen.
5.5 Aufhebung des Vergabeverfahrens
Die Auftraggeberin ist gemäß § 63 Abs. 1 S.1 VgV berechtigt, das Vergabeverfahren ganz
oder teilweise aufzuheben, wenn
-
Kein Angebot eingegangen ist, dass den Bedingungen entspricht,
-
Sich die Grundlage des Vergabeverfahrens wesentlich geändert hat,
-
Kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wurde oder
-
Andere schwerwiegende Gründe bestehen.
Die von der Auftraggeberin geplante Inanspruchnahme der Fördermittel ist Teil der
Finanzierung des Auftragsgegenstandes und des Gesamtvorhabens. Soweit die
Inanspruchnahme dieser Fördermittel, gleich aus welchen Gründen, nicht oder nur teilweise
erfolgen sollte, könnte dies Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaftlichkeit der
Auftragsvergabe haben.
Darüber hinaus ist die Auftraggeberin nach § 63 Abs. 1 S. 2 VgV nicht verpflichtet, den
Zuschlag zu erteilen.
Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die Auftraggeberin auf finanzielle
Unterstützung öffentlicher Fördermittel angewiesen ist und davon ausgeht, dass diese
Zuwendungen entsprechend gewährt werden. Die Gewährung dieser Zuwendungen bildet die
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Geschäftsgrundlage dieses Auftrages, so dass bei einer wider Erwarten ausbleibenden
Gewährung der Zuwendungen eine Aufhebung dieses Vergabeverfahrens erfolgen kann.
6. Teilnahmewettbewerb (1. Stufe)
Jedes interessierte Unternehmen kann innerhalb der Teilnahmefrist einen Teilnahmeantrag
einreichen.
6.1 Feststellung der Eignung der Bewerber
Die Teilnahmebedingungen für die Bewerber sind insbesondere unter Ziffer 2.1.4. und Ziffer
5.1.9 (Eignungskriterien) der europaweiten Auftragsbekanntmachung zu finden. Die
Auftraggeberin wird anhand der Teilnahmebedingungen die Teilnahmeanträge auswerten und
die Eignung der Bewerber feststellen. Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende Unterlagen
nachzufordern. Sofern Bewerber trotz entsprechender Nachforderung die geforderten
Nachweise nicht vollständig einreichen, werden diese von dem weiteren Verfahren
ausgeschlossen.
6.2 Bietergemeinschaft
Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber/-bieter behandelt. Soweit sich eine
Bietergemeinschaft an diesem Verfahren beteiligen möchte, ist mit dem Teilnahmeantrag die
Erklärung der Bietergemeinschaft (Anlage 10 Erklärung Bietergemeinschaft) einzureichen.
Alle beteiligten Unternehmen (Mitglieder einer Bietergemeinschaft) haben jeweils für sich mit
dem Teilnahmeantrag sämtliche unter Ziffer 5.1.9) der Auftragsbekanntmachung geforderten
Eignungskriterien zur „Eignung zur Berufsausübung“ sowie die Eigenerklärung über das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (Anlage 05) und die
Eigenerklärung Russland-Sanktionen (Anlage 09) einzureichen. In Bezug auf die
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer 5.1.9 der
Auftragsbekanntmachung ist die geforderte Eigenerklärung zum Abschluss der Berufs- bzw.
Betriebshaftpflichtversicherung (Anlage 07) ebenfalls von jedem beteiligten Unternehmen der
Bietergemeinschaft einzureichen. Gleiches gilt im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung
für den Nachweis über den Abschluss einer entsprechenden Berufs- bzw.
Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen. Alternativ
kann die Bietergemeinschaft im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung jedoch auch eine
auf sich (die Bietergemeinschaft) lautenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit
den geforderten Mindestdeckungssummen nachwesen. Bei den übrigen Eignungskriterien
und Mindestvoraussetzungen ist es ausreichend, wenn diese in Summe oder von einem
Mitglied der Bietergemeinschaft vollständig erbracht werden.
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6.3 Eignungsleihe
Ein Bewerber kann für einen öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche
wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die
Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für
den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er
beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.
Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und
den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Die Auftraggeberin überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren
Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen
will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen.
Der Bewerber hat im Falle der Eignungsleihe bereits mit dem Teilnahmeantrag die dem
Einsatz zur Eignungsleihe entsprechenden Erklärungen (z.B. Referenzen oder Umsätze) des
eignungsleihenden Unternehmens einzureichen.
Nimmt ein Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist mit dem
Teilnahmeantrag eine Erklärung über die gemeinsame Haftung des Bewerbers und des
anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der
Eignungsleihe einzureichen.
Im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs-
und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche
Erfahrung kann ein Bewerber die Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen der
Eignungsleihe nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese
Kapazitäten benötigt werden.
Hierzu sind mit dem Teilnahmeantrag jeweils die entsprechenden Verpflichtungserklärungen
des eignungsleihenden Unternehmens (s. Anlage 11 Verpflichtungserklärung Eignungsleihe)
beizufügen.
Zusätzlich sind in diesem Fall mit dem Teilnahmeantrag auch die Eigenerklärung über das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB (Anlage 05), die
Eigenerklärung Russland-Sanktionen (Anlage 09) durch das eignungsleihende Unternehmen
vorzulegen.
Auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin sind zudem ggf. weitere auftragsspezifische
Erklärungen und Nachweise des eignungsleihenden Unternehmens vorzulegen.
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7. Angebots- und Verhandlungsphase (2. Stufe)
7.1 Aufforderung und Abgabe von Erstangeboten
Die Auftraggeberin wird nach Auswertung der Teilnahmeanträge diejenigen Bewerber, deren
Leistungsfähigkeit festgestellt wurde, zur Abgabe eines Angebotes (Erstangebot) auffordern.
Sofern bei mehr als fünf Bewerbern die Leistungsfähigkeit festgestellt wurde, werden
diejenigen fünf Bewerber deren Teilnahmeanträge die meisten Punkten erreicht haben, zur
Angebotsabgabe aufgefordert.
Die Erstangebote sind innerhalb der gesetzten Frist sowie nach den aufgestellten Regeln
einzureichen. Die Angebote müssen inhaltlich die Vorgaben der Ausschreibung erfüllen und
alle geforderten Angaben enthalten.
7.2 Prüfung und Wertung der Angebote / Nachforderung von Unterlagen
Die Prüfung der Angebote erfolgt durch den Auftraggeber bzw. beauftragte Dienstleister nach
den Vorgaben des § 56 Abs. 1 VgV.
Die Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 Abs. 2 S. 1 VgV ist ausdrücklich vorgesehen.
Die Angebote werden anhand der Zuschlagskriterien (Ziffer 9 der Vergabeunterlage) bewertet.
7.3 Zuschlagsvorbehalt auf das Erstangebot
Die Auftraggeberin behält sich vor, auf das wirtschaftlichste Erstangebot ohne Verhandlung
den Zuschlag zu erteilen (§ 17 Abs. 11 VgV). Dies ist unter Ziffer 2.1.4. der
Auftragsbekanntmachung europaweit bekannt gemacht worden.
7.4 Wertungsausschluss von Angeboten
Angebote, auch Erstangebote und alle Folgeangebote werden gemäß § 57 VgV von der
Wertung ausgeschlossen, wenn sie nicht den Anforderungen des § 53 VgV entsprechen,
insbesondere wenn sie:
- Nicht form- und fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu
vertreten,
-
Nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten,
-
Änderungen oder Ergänzungen an den Eintragungen des Bieters enthalten, die nicht
zweifelsfrei sind,
- Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen enthalten,
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- Nicht die geforderten Preisangaben enthalten, es sei denn es handelt sich um
unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern
oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, oder
- Nicht zugelassene Nebenangebote sind.
Diese Regelungen sind gemäß § 57 Abs.3 VgV auch auf die Teilnahmeanträge anwendbar.
7.5 Verhandlungsphase
Nach der Prüfung und Wertung der Erstangebote beginnt die Verhandlungsphase, sofern der
Auftraggeber von seinem Recht aus § 17 Abs. 11 VgV keinen Gebrauch gemacht hat.
Die Auftraggeberin verhandelt mit den Bietern über die von ihnen eingereichten Erstangebote
und alle Folgeangebote, mit Ausnahme der endgültigen Angebote, mit dem Ziel, die Angebote
inhaltlich zu verbessern. Dabei darf über den gesamten Angebotsinhalt verhandelt werden mit
Ausnahme der festgelegten Mindestanforderungen und Zuschlagskriterien, § 17 Abs. 10 VgV.
7.6 Sukzessive Verringerung des Bieterkreises
Sollten mehrere Angebots- und Verhandlungsrunden erforderlich werden, kann die Zahl der
zu verhandelnden Angebote anhand der Zuschlagskriterien verringert werden. Die
Auftraggeberin behält sich vor, gegebenenfalls ab dem Zeitpunkt der Prüfung und Wertung
der Angebote (Erstangebote) den Bieterkreis sukzessive zu verkleinern, § 17 Abs.12 VgV.
7.7 Finale Angebote
Nach Abschluss der Verhandlungsrunden fordert die Auftraggeberin zur Abgabe eines finalen
Angebotes auf. Dies hat zur Folge, dass der Inhalt des finalen Angebotes nicht mehr
verhandelbar ist.
Spätestens die finalen Angebote wird die Gemeindeeiner Wertung anhand der
Zuschlagskriterien unterziehen und dem danach wirtschaftlichsten Angebot den Zuschlag
erteilen, § 58 VgV.
7.8 Einsatz von Nachunternehmern
Die Bieter haben mit dem Angebot – unter namentlicher Nennung des jeweiligen
Unternehmens - klarstellend anzugeben, für welche Teile der ihnen obliegenden Leistung sie
nach Maßgabe der dafür geltenden Bestimmungen Unteraufträge erteilen oder mit anderen
Unternehmen zusammenarbeiten.
Der Bieter hat hierzu mit dem Angebot die Erklärung bei Weitergabe von Leistungen an
Nachunternehmer (Anlage 14 Erklärung bei Weitergabe von Leistungen an Seite 13 von 22
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Nachunternehmer) vorzulegen. Dies gilt sowohl für den Nachunternehmereinsatz ohne
Eignungsleihe als auch für den Fall, dass es sich bei dem Nachunternehmer um ein
eignungsleihendes Unternehmen im Sinne der Ziffer 6.3 handelt.
Auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin hat der Bieter zudem die
Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Anlage 15 Verpflichtungserklärung
Nachunternehmer), welche durch den Nachunternehmer auszufüllen ist, sowie die
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB
(Anlage 05) und die Eigenerklärung Russland-Sanktionen (Anlage 09) des
Nachunternehmers vorzulegen.
8 Einzureichende Unterlagen und Nachweise im Rahmen der
Angebotsabgabe
8.1 Übersicht der einzureichenden Unterlagen und Nachweise
Folgende Angaben und Nachweise sind im Rahmen der Angebotsabgabe einzureichen
(Änderungen bleiben vorbehalten):
| Punkt | Angaben und Nachweise für das Angebot | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| 1. | Preisblatt mit vollständigen Angaben (Anlage 12 Preisblatt Objektplanung) | ||||
| 2. | Persönliche Referenzliste des verbindlich benannten Projektleiters (Anlage 13). a) Persönliche Referenzen im Bereich Schulbau b) Persönliche Referenzen im Bereich Sanierung inkl. Bauen im Bestand c) Persönliche Referenzen im Bereich Modulbau d) Persönliche Referenzen im Bereich Nachhaltiges Bauen Es sind folgende Referenzen einzureichen zu den folgenden Unterkriterien: a) Persönliche Referenzen im Bereich Schulbau • Objektplanungsleistungen im Bereich Schulbau in den Jahren 2016-2026; b) Persönliche Referenzen im Bereich Sanierung inkl. Bauen im Bestand • Objektplanungsleistungen für die Sanierung inkl. Bauen im Bestand in den Jahren 2016-2026; |
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| c) Persönliche Referenzen im Bereich Modulbau • Objektplanungsleistungen für Bereich Modulbau in den Jahren 2016-2026; d) Persönliche Referenzen im Bereich Nachhaltiges Bauen • Objektplanungsleistungen für Bereich Nachhaltiges Bauen (z.B. bei Neubau: Energieeffizienz / Ressourcenschonende Baustoffe / lebenszyklusorientierte Planung / Klimaanpassung oder vergleichbar bzw. bei Sanierung; Erhaltung der vorhandenen Bausubstanz unter Optimierung des Wärmeschutzes oder vergleichbar) in den Jahren 2016-2026; | |
|---|---|
| 3. | Konzept: Organisations- und Personalstruktur, Zeitplanung (nähere Ausführungen vgl. Ziffer 8.2.1) |
| 4. | Konzept: Örtliche Präsenz (nähere Ausführungen vgl. Ziffer 8.2.2) |
| 5. | Optional: Erklärung bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer (Anlage 15) |
| 6. | Optional und lediglich auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Anlage 16) |
8.2 Weitere Erläuterungen zu den einzureichenden Konzepten
8.2.1 Konzept: Organisations- und Personalstruktur, Zeitplanung
Der Auftraggeberin kommt es auf eine für das Projekt sinnvolle interne Organisation des
Projektteams und dessen Arbeitsweise während der Projektumsetzung sowie eine
durchdachte Zeitplanung an.
Dieses Konzept soll zum Beispiel folgende Inhalte aufweisen:
• Vorstellung des Projetteams (insbesondere Projektleiter);
• Interne Organisationsstrukturen;
• Ggf. interne Organisation bei Bewerbergemeinschaften,
Nachunternehmereinsätzen;
• Ansprechpartner und Erreichbarkeit bei Abwesenheit oder im Krankheitsfall /
Vertretungsregelungen;
• Angaben zur kurzfristigen Erreichbarkeit bei dringenden Sachverhalten;
• Kommunikation mit der Auftraggeberin und weiteren Projektbeteiligten; Seite 15 von 22
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• Gewährleistung von Informationsaustausch/-bündelung (z.B. Aufgabenanalyse,
Aufgabenverteilung, Besprechungsrhythmus, Überwachung der Erledigung
inhaltlich/terminlich);
• Zeitplanung (Terminplan) mit den wesentlichen Schritten des Planungs- und
Bauablaufs, insb. unter differenzierter Darstellung von den Projektteilen
Teilabriss, Teilsanierung und Teilneubau.
Bei den vorstehenden Inhalten handelt es um keine Mindestinhalte und keine abschließende
Aufzählung. Einzureichen ist ein Konzept, welches die Organisations- und Personalstruktur
sowie die Zeitplanung umfassend darstellt.
8.2.2 Konzept: Örtliche Präsenz
Die Auftraggeberin legt sehr großen Wert auf die Sicherstellung einer hinreichenden und
kontinuierlichen örtlichen Präsenz während der Projektumsetzung.
Dieses Konzept soll zum Beispiel folgende Inhalte aufweisen:
• Wann ist eine örtliche Präsenz geplant/erforderlich? Zu welchen Leistungen?
• Welche Maßnahmen trifft der Auftragnehmer zur Sicherstellung einer
ausreichenden örtlichen Präsenz?
• Örtliche Präsenz bei dringenden Sachverhalten (zeitliche Vor-Ort Präsenz;
Anreisezeit).
Bei den vorstehenden Inhalten handelt es um keine Mindestinhalte und keine abschließende
Aufzählung. Einzureichen ist ein Konzept, welches die örtliche Präsenz umfassend darstellt.
Vorhandene Kilometer-Radien sind dabei nicht maßgebend.
9 Wertung der Angebote / Zuschlagskriterien
9.1 Allgemeine Aussagen zu der Angebotswertung
Die Auftraggeberin wird die Angebote anhand der in dieser Vergabeunterlage festgelegten
Zuschlagskriterien werten. Das Verfahren ist darauf ausgerichtet, der Auftraggeberin die
Auswahl unter verschiedenen Angeboten nach Maßgabe dieser Kriterien zu ermöglichen.
Der Zuschlag wird nach Maßgabe des § 127 GWB i.V.m. § 58 VgV auf das unter
Berücksichtigung dieser Kriterien wirtschaftlichste Angebot erteilt.
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Bei Punktegleichstand der wirtschaftlichsten Angebote ist das preisgünstigere zu
bezuschlagen. Sollten bei punktegleichen Angeboten auch gleiche Angebote für den Preis
vorliegen, entscheidet das Los.
9.2 Nebenangebote
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
9.3 Zuschlagskriterien
Für die Feststellung des wirtschaftlichsten Angebotes gilt die nachstehende Wertungsmatrix.
| Nr. | Bezeichnung des Zuschlagkriteriums | % n i g n u th c iw e G | g n u tr e w e B .x a M | e t k n u P | e t k n u P e r a b h c ie r r E | Bemerkung | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1. | Persönliche Referenzen des Projektleiters Unterkriterien: | 60 | 10 | 600 | |||||||||||||
| a) Persönliche Referenzen im Bereich Schulbau | 25 | 10 | 250 | Bewertungsmethode siehe Ziffer 9.4.1 | |||||||||||||
| b) Persönliche Referenzen im Bereich Sanierung inkl. Bauen im Bestand | 20 | 10 | 200 | Bewertungsmethode siehe Ziffer 9.4.1 | |||||||||||||
| c) Persönliche Referenzen im Bereich Modulbau | 10 | 10 | 100 | Bewertungsmethode siehe Ziffer 9.4.1 | |||||||||||||
| d) Persönliche Referenzen im Bereich Nachhaltiges Bauen | 5 | 10 | 50 | Bewertungsmethode siehe Ziffer 9.4.1 | |||||||||||||
| 2. | Honorar/Preis | 25 | 10 | 250 | Bewertungsmethode siehe Ziffer 9.4.2 | ||||||||||||
| 3. | Projektorganisation | 15 | 10 | 150 | |||||||||||||
| a) Konzept: Organisations- und Personalstruktur, Zeitplanung | 10 | 10 | 100 | Bewertungsmethode siehe Ziffer 9.4.3 | |||||||||||||
| b) Konzept: Örtliche Präsenz | 5 | 10 | 50 | Bewertungsmethode siehe Ziffer 9.4.3 | |||||||||||||
| Gesamt | 100 | 1000 |
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9.4 Erläuterung Bewertungsmethoden
9.4.1 Persönliche Referenzen des Projektleiters
Unterkriterium a) – d): Persönliche Referenzen des Projektleiters:
Es sind pro Unterkriterium maximal 5 vergleichbare, persönliche Referenzen einzureichen.
Eine Referenz kann auch für mehrere / alle Unterkriterien herangezogen werden, sofern die
jeweiligen Anforderungen erfüllt sind.
Die Referenzen sind einzureichen zu den folgenden Unterkriterien:
Unterkriterium 1a) Persönliche Referenzen im Bereich Schulbau:
• Objektplanungsleistungen im Bereich Schulbau in den Jahren 2016-2026;
Unterkriterium 1b) Persönliche Referenzen im Bereich Sanierung inkl. Bauen im
Bestand:
• Objektplanungsleistungen im Bereich Sanierung inkl. Bauen im Bestand in den Jahren
2016-2026;
Unterkriterium 1c) Persönliche Referenzen im Bereich Modulbau:
• Objektplanungsleistungen für Bereich Modulbau in den Jahren 2016-2026;
Unterkriterium 1d) Persönliche Referenzen im Bereich Nachhaltiges Bauen:
• Objektplanungsleistungen für Bereich Nachhaltiges Bauen (z.B. bei Neubau:
Energieeffizienz / Ressourcenschonende Baustoffe / lebenszyklusorientierte Planung
/ Klimaanpassung oder vergleichbar bzw. bei Sanierung: Erhaltung der vorhandenen
Bausubstanz unter Optimierung des Wärmeschutzes oder vergleichbar) in den Jahren
2016-2026;
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Jede der eingereichten Referenzen wird einzeln für sich anhand ihrer Komplexität / ihres
Grades der Vergleichbarkeit mit der Ausschreibungsaufgabe bewertet. Die Punkte werden pro
Unterkriterium wie folgt vergeben:
10 Punkte:
Die Referenz weist eine überragende Vergleichbarkeit / eine außergewöhnlich hohe
Komplexität auf.
8 Punkte:
Die Referenz weist eine vollumfängliche Vergleichbarkeit / hohe Komplexität auf.
6 Punkte:
Die Referenz weist eine Vergleichbarkeit / Komplexitätsgrad in den wesentlichen Punkten auf.
4 Punkte:
Die Referenz weist im Rahmen der Vergleichbarkeit / Komplexitätsgrad geringe Lücken auf.
2 Punkte:
Die Referenz weist deutliche Unterschiede zur Ausschreibungsaufgabe / Komplexitätsgrad
auf.
0 Punkte:
Die Referenz ist nicht mit der Ausschreibungsaufgabe vergleichbar / weist einen sehr geringen
Komplexitätsgrad auf oder es wurde anstelle der Referenz ein Leerblatt / keine Angabe
eingereicht.
Unter den eingereichten Referenzen wird pro Unterkriterium diejenige Referenz ausgewählt,
die die größte Punktzahl erhalten hat („beste Referenz“). Lediglich diese Referenz wird
abschließend zur Wertung herangezogen. Die so ermittelte Punktzahl der „besten
Referenz“ wird mit der aufgeführten Gewichtung multipliziert.
9.4.2 Honorar / Preis
Das Angebot mit dem preisgünstigsten Gesamthonorar (nachstehend „Bestangebot“) erhält
die volle Punktzahl (10 Punkte). Die weiteren Angebote erhalten, entsprechend dem
prozentualen Abstand zum preisgünstigsten Angebot eine geringere Punktzahl. Die
Berechnung erfolgt mittels Dreisatzes.
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Die Punkteermittlung erfolgt nach folgender Formel:
𝐵𝑒𝑠𝑡𝑎𝑛𝑔𝑒𝑏𝑜𝑡 (€) 𝑃𝑢𝑛𝑘𝑡𝑒 𝐴 = ∗10 𝐴 (€)
10 = Erreichbare Höchstpunktzahl im Kriterium
A = Gesamthonorar des betrachteten Angebots
Bestangebot = Preisgünstigstes Gesamthonorar im Bieterfeld
Die so ermittelte Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet und mit
der aufgeführten Gewichtung multipliziert.
9.4.3 Konzepte
Unterkriterium a) – b): Konzepte Organisations- und Personalstruktur und örtliche Präsenz
Für die Bewertung der Konzepte „Organisations- und Personalstruktur, Zeitplanung“ sowie
„örtliche Präsenz“ wird ein ganzheitlicher Maßstab angelegt.
Die unter Ziffer 8.2.1 bzw. 8.2.2 aufgeführten Inhalte sind keine Unterkriterien zur Bewertung
der Konzepte. Weiterhin handelt es sich bei den dort aufgeführten Inhalten nicht um eine
abschließende Aufzählung der für die Bewertung maßgeblichen Kriterien.
Die Punkteermittlung erfolgt jeweils nach folgenden Kriterien:
10 Punkte:
Die Ausführungen im Konzept können aus Sicht der Auftraggeberin sehr gut und vollständig
nachvollzogen werden. Es ist erkennbar, dass die Leistung vollumfänglich erbracht und
optimal umgesetzt werden kann.
8 Punkte:
Die Ausführungen im Konzept können aus Sicht der Auftraggeberin gut nachvollzogen werden.
Es ist erkennbar, dass die Leistung in großen Teilen erbracht werden kann.
6 Punkte:
Die Ausführungen im Konzept können aus Sicht der Auftraggeberin überwiegend
nachvollzogen werden. Es ist erkennbar, dass die geforderte Leistung in Teilen erbracht
werden kann.
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4 Punkte:
Die Ausführungen im Konzept können aus Sicht der Auftraggeberin weniger gut nachvollzogen
werden. Es ist erkennbar, dass die geforderte Leistung in geringen Teilen erbracht werden
kann.
2 Punkte:
Die Ausführungen im Konzept können aus Sicht der Auftraggeberin nicht plausibel
nachvollzogen werden. Es ist kaum erkennbar, dass die geforderte Leistung erbracht werden
kann.
0 Punkte:
Die Ausführungen im Konzept können aus Sicht der Auftraggeberin nicht nachvollzogen
werden. Es ist nicht erkennbar, dass die geforderte Leistung erbracht werden kann.
Die so ermittelte Punktzahl wird mit der in der Bewertungsmatrix aufgeführten Gewichtung
multipliziert.
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10 Anlagen
Anlage 01: Lageplan (Übersichtskarte, Luftbild)
Anlage 02: Raumprogramm
Anlage 03: Leistungsbeschreibung
Anlage 04: Entwurf Planervertrag Objektplanung (Übermittlung mit Angebotsaufforderung)
Auszufüllende Anlagen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs:
Anlage 05: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
Anlage 06: Eigenerklärung Umsatz
Anlage 07: Eigenerklärung Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung
Anlage 08: Referenzliste Objektplanung (Unternehmensreferenzen)
Anlage 09: Eigenerklärung Russland-Sanktionen
Anlage 10: Erklärung Bietergemeinschaft
Anlage 11: Verpflichtungserklärung Eignungsleihe
Unterlagen, die erst im Rahmen der Angebotsphase zur Verfügung gestellt werden und auszufüllen sind:
Anlage 12: Preisblatt Objektplanung
Anlage 13: Persönliche Referenzliste Objektplanung
Anlage 14: Erklärung bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer
Anlage 15: Verpflichtungserklärung Nachunternehmer
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