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26-10-05 Vergabeunterlage_Architekt_Grundschule_Bönebüttel.pdf

Objektplanung für die Teilsanierung und den Teilneubau der Grundschule Bönebüttel

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 07.10.2026, 12:37 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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VERGABEVERFAHREN

Teilsanierung, Teilabriss und Teilneubau der

Grundschule Bönebüttel

Objektplanungsleistungen des Leistungsbildes

Gebäude und Innenräume gem. §§ 33 ff. HOAI

LPH 2-9

(Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb)

Vergabeunterlage

Auftraggeberin: Gemeinde Bönebüttel über Amt Bokhorst-Wankendorf Kampstraße 1 24601 Wankendorf

Stand: 05.10.2026

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Inhalt 1 Auftraggeberin .................................................................................................................... 3

2 Leistungs-/Aufgabenbeschreibung ..................................................................................... 3

2.1 Anlass und allgemeine Ziele der Maßnahme ........................................................................ 3

2.2 Auftragsgegenstand/Leistungsbeschreibung ........................................................................ 4

2.3 Förderung .................................................................................................................................... 5

3 Start des Projektes/Umsetzungszeitraum ........................................................................... 6

4 Rechtliche Vorgaben .......................................................................................................... 6

4.1 Beauftragung/Vertrag ................................................................................................................ 6

4.2 Stufenweise Beauftragung ....................................................................................................... 6

4.3 Optionale Leistungen ................................................................................................................. 7

4.4 Kapazitäten des Auftragnehmers ............................................................................................ 7

5 Allgemeine Angaben zum Vergabeverfahren ..................................................................... 7

5.1 Vergabeart................................................................................................................................... 7

5.2 Kommunikation und Bieterfragen während des Vergabeverfahrens ................................. 8

5.3 Form der Teilnahmeanträge und Angebote ........................................................................... 9

5.4 Finanzieller Ausgleich ............................................................................................................... 9

5.5 Aufhebung des Vergabeverfahrens ........................................................................................ 9

  1. Teilnahmewettbewerb (1. Stufe) .......................................................................................10

6.1 Feststellung der Eignung der Bewerber ............................................................................... 10

6.2 Bietergemeinschaft .................................................................................................................. 10

6.3 Eignungsleihe ........................................................................................................................... 11

  1. Angebots- und Verhandlungsphase (2. Stufe) ..................................................................12

7.1 Aufforderung und Abgabe von Erstangeboten .................................................................... 12

7.2 Prüfung und Wertung der Angebote / Nachforderung von Unterlagen ........................... 12

7.3 Zuschlagsvorbehalt auf das Erstangebot ............................................................................. 12

7.4 Wertungsausschluss von Angeboten.................................................................................... 12

7.5 Verhandlungsphase ................................................................................................................. 13

7.6 Sukzessive Verringerung des Bieterkreises ........................................................................ 13

7.7 Finale Angebote ....................................................................................................................... 13

7.8 Einsatz von Nachunternehmern ............................................................................................ 13

8 Einzureichende Unterlagen und Nachweise im Rahmen der Angebotsabgabe ..................14

8.1 Übersicht der einzureichenden Unterlagen und Nachweise ............................................. 14

8.2 Weitere Erläuterungen zu den einzureichenden Konzepten ............................................. 15

8.2.1 Konzept: Organisations- und Personalstruktur, Zeitplanung ................................................... 15

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8.2.2 Konzept: Örtliche Präsenz ........................................................................................................ 16

9 Wertung der Angebote / Zuschlagskriterien .......................................................................16

9.1 Allgemeine Aussagen zu der Angebotswertung ................................................................. 16

9.2 Nebenangebote ........................................................................................................................ 17

9.3 Zuschlagskriterien .................................................................................................................... 17

9.4 Erläuterung Bewertungsmethoden ........................................................................................ 18

9.4.1 Persönliche Referenzen des Projektleiters ....................................................................... 18

9.4.2 Honorar / Preis ...................................................................................................................... 19

9.4.3 Konzepte ................................................................................................................................ 20

10 Anlagen ...........................................................................................................................22

1 Auftraggeberin

Auftraggeberin der verfahrensgegenständlichen Ausschreibung ist:

Gemeinde Bönebüttel über Amt Bokhorst-Wankendorf Kampstraße 1 24601 Wankendorf

2 Leistungs-/Aufgabenbeschreibung

2.1 Anlass und allgemeine Ziele der Maßnahme

Die Gemeinde Bönebüttel erstreckt sich östlich angrenzend von der kreisfreien Stadt

Neumünster im Landschaftsbereich des Naturraums Holsteinische Vorgeest. Bönebüttel hat

ca. 2.150 Einwohner und liegt im Kreis Plön im Bundesland Schleswig-Holstein.

Durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen den Gemeinden Großharrie und

Bönebüttel wurden beide Grundschulen zum 01.09.2009 zur „Grundschule Bönebüttel“. Die

Schule in Großharrie ist seitdem Außenstelle der Grundschule Bönebüttel. In der Grundschule

Bönebüttel werden ca. 100 Schülerinnen und Schüler beschult, in der Außenstelle Großharrie

sind es ca. 35 Schülerinnen und Schüler, die hier beschult werden.

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Die Gemeinde Bönebüttel (im Folgenden auch nur als „Auftraggeberin“ bezeichnet)

beabsichtigt, den Komplex der örtlichen Grundschule zukunftsfähig umzugestalten und an

moderne pädagogische Standards anzupassen. Hierzu ist folgendes beabsichtigt:

• Teilabriss des Altbestandes (1956): Das älteste, im Jahr 1956 errichtete Gebäudeteil

soll abgerissen werden. Dieser Gebäudeteil liegt unmittelbar an der Bundesstraße B

  1. Die Planungsleistungen müssen besondere Vorkehrungen hinsichtlich des

Erschütterungs- und Lärmschutzes während des Rückbaus, der Verkehrssicherung zur

Bundesstraße hin sowie der statisch-konstruktiven Entkopplung von den

verbleibenden Gebäudestrukturen beinhalten.

• Teilneubau: Als funktionaler Ersatz für den zurückzubauenden Trakt soll ein

moderner, barrierefreier und energetisch optimierter Erweiterungsbau errichtet

werden. Dieser muss an die verbleibende Bausubstanz konstruktiv und technisch

angebunden werden.

• Teilsanierung des verbleibenden Bestandes: Das verbleibende Bestandsgebäude

soll modernisiert und saniert werden.

Zur Veranschaulichung des geplanten Bereichs für die neue bzw. sanierte Grundschule wird

auf den beiliegenden Lageplan (Anlage 01) verwiesen.

Als funktionale Leitlinie für die Planung wurde im Vorwege ein Raumprogramm (siehe Anlage

02: Raumprogramm) erarbeitet. Dieses Raumprogramm ist zu prüfen, vor allem im Hinblick

auf die pädagogischen Aspekte. Hierzu ist eine enge Abstimmung mit dem Schulträger und

der Gemeinde erforderlich.

Sämtliche Maßnahmen sind so zu planen und umzusetzen, dass der laufende Schulbetrieb

aufrecht erhalten bleibt. Dies hat der Auftragnehmer bei seiner Leistungserbringung z.B. im

Hinblick auf die Koordinierung, Baustellenlogistik, Optimierung der Bauzeiten (Ferienzeiten)

o.ä. zwingend zu beachten. Da es sich bei der Berücksichtigung der Aufrechterhaltung des

Schulbetriebs um eine Rahmenbedingung des Projekts handelt, sind die dahingehend

erforderlichen Leistungen Teil der beauftragten Grundleistungen der einzelnen

Leistungsphasen.

2.2 Auftragsgegenstand/Leistungsbeschreibung

Der Auftrag umfasst die erforderlichen Objektplanungsleistungen des Leistungsbildes

Gebäude und Innenräume nach §§ 33 ff. HOAI i.V.m. Anlage 10 HOAI, Leistungsphase 2-9

für den Teilneubau (inkl. Teilabriss) und die Teilsanierung der Grundschule Bönebüttel.

Die Gesamtkostenschätzung liegt bei ca. 4,6 Mio. EUR netto.

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Als Grundlage für die Angebotskalkulation sind nach derzeitigem Stand folgende Beträge der

anrechenbaren Kosten (Nettowerte) zugrunde zu legen.

KG 200:Vorbereitende Maßnahmen
Herrichten, Erschließen (Ansatz 5%)164.000 €
Container Ersatzmaßnahme + Umsetzen80.000 €
Abrisskosten75.000 €
KG 300:Bauwerk – Baukonstruktion1.000.000 €
KG 400:Bauwerk – Technische Anlagen2.300.000 €
KG 500:Außenanlagen (pauschal)250.000 €
KG 600:Ausstattung (ca. 2% pauschal)65.000 €
KG 700:Baunebenkosten705.000 €

Weiterhin wird einheitlich die Honorarzone III zugrunde gelegt.

Die Angaben zu den anrechenbaren Kosten und zur Honorarzone sind der Angebotsabgabe

zugrunde zu legen. Für die vertragliche Honorarermittlung gelten die Regelungen des

Vertragsentwurfs.

Die im Einzelnen beauftragten Leistungen des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume

nach §§ 33 ff. HOAI sind der Leistungsbeschreibung (Anlage 03) zu entnehmen.

2.3 Förderung

Die Auftraggeberin beabsichtigt, für die geplante Maßnahme Fördermittel zu beantragen. Die

Auswahl des/der konkreten Förderprogramms/e steht derzeit noch nicht fest. Die

Fördermittelbeantragung, –einholung etc. wird grundsätzlich durch die Auftraggeberin

eigenständig vorgenommen. Eine unmittelbare Beauftragung des Auftragnehmers mit

besonderen Leistungen im Zusammenhang mit den Fördermitteln erfolgt insoweit explizit

nicht. Soweit hierzu jedoch einzelne zusätzliche Planungsleistungen erforderlich werden, die

nicht bereits in den Grundleistungen der Leistungsbilder enthalten sind, hat der Auftragnehmer

diese nach gesonderter Anordnung der Auftraggeberin und nach Abrechnung auf

Stundenbasis zu erbringen.

Der Auftragnehmer hat daneben und soweit erforderlich etwaige Förder- und

Rahmenbedingungen der möglichen Förderprogramme in der späteren Planung zu

berücksichtigen. Sobald die Auftraggeberin etwaige Förderzusagen erhält, wird die

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Auftraggeberin die erhaltenen Zuwendungsbescheide dem Auftragnehmer unmittelbar zur

Verfügung stellen. Die Zuwendungsbescheide werden sodann Vertragsbestandteil.

3 Start des Projektes/Umsetzungszeitraum

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, unmittelbar nach erfolgter Zuschlagserteilung mit den

vertragsgegenständlichen Leistungen der Objektplanung zu beginnen. Zudem hat innerhalb

von 10 Werktagen nach Zuschlagserteilung ein erstes Abstimmungsgespräch mit der

Auftraggeberin stattzufinden.

Darüber hinaus gilt es nach derzeitigem Stand als verbindliche vertragliche Frist, dass die

Leistungsstufe 1 (Leistungsphasen 2-3) innerhalb von vier Monaten nach dem ersten

Abstimmungsgespräch abgeschlossen ist. Sollten während dieser Phase zwingend

Beschlüsse der Gemeindevertretung zu etwaigen Entscheidungsfindungen notwendig sein,

wird dieser Zeitraum bis zum Beschluss nicht berücksichtigt.

4 Rechtliche Vorgaben

4.1 Beauftragung/Vertrag

Der mit der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellte Vertrag (Anlage 04 Entwurf

Planervertrag Objektplanung) bildet die Grundlage der Beauftragung und ist bei der

Erstellung des Angebotes entsprechend zu berücksichtigen.

4.2 Stufenweise Beauftragung

Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen.

Es bestehen jeweils folgende Leistungsstufen:

  • Stufe 1: LPH 2-3

  • Stufe 2: LPH 4-5

  • Stufe 3: LPH 6-9

Die Beauftragung der Stufe 1 erfolgt unmittelbar mit Zuschlagserteilung. Es ist beabsichtigt,

weitere Stufen zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der Stufen 2-3

besteht jedoch jeweils nicht.

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4.3 Optionale Leistungen

Unabhängig von den vorstehenden Leistungsstufen werden folgende besondere Leistungen

optional gesondert durch die Auftraggeberin beauftragt:

  • Leistungsphase 2: o Erarbeiten und Erstellen von besonderen bauordnungsrechtlichen Nachweisen

für den vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz bei baulichen

Anlagen besonderer Art und Nutzung, Bestandsbauten oder im Falle von

Abweichungen von der Bauordnung.

  • Leistungsphase 4: o Mitwirken bei der Beschaffung der nachbarlichen Zustimmung; o Nachweise, insbesondere technischer, konstruktiver und bauphysikalischer Art,

für die Erlangung behördlicher Zustimmungen im Einzelfall.

Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung dieser optionalen Leistungen besteht jeweils nicht.

4.4 Kapazitäten des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer erklärt mit der Abgabe seines Angebots verbindlich, dass er für die

vertragsgerechte und termingerechte Abwicklung des Projekts ab dem Zeitpunkt des

Zuschlags über ausreichende, qualifizierte personelle und technische Kapazitäten verfügt. Ein

personeller Engpass beim Auftragnehmer entbindet diesen nicht von der Pflicht zur

termingerechten Leistungserbringung. Der Auftragnehmer sichert zu, dass die personellen

Kapazitäten so dimensioniert sind, dass auch bei parallelen Projekten des Büros eine

kontinuierliche und verzögerungsfreie Bearbeitung dieses Bauvorhabens garantiert ist.

5 Allgemeine Angaben zum Vergabeverfahren

5.1 Vergabeart

Als Vergabeverfahren wurde das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach den

Vorgaben des GWB und der VgV in der jeweiligen im Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung

geltenden Fassung gewählt (§ 113 GWB i.V.m. § 17 VgV).

Das gesamte Vergabeverfahren wird in elektronischer Form abgewickelt. Dazu wird das E-

Vergabe-System „Deutsches Vergabeportal“ (DTVP Deutsches Vergabeportal GmbH)

genutzt:

www.dtvp.de

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Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt in elektronischer Form über dieses

elektronische Vergabeportal.

Dies umfasst insbesondere:

• Die Bekanntmachung der Ausschreibung, • die Bereitstellung der Vergabeunterlagen, • die Kommunikation mit Interessenten im Vergabeverfahren (Bieteranfragen, Bieterinformationen), • die Abgabe der Teilnahmeanträge, • die Angebotsabgabe, • die Angebotsöffnung, • die Kommunikation mit den Bietern im Nachgang (Angebotsaufklärung, Informationsschreiben), • die Zuschlagserteilung, • die Protokollierung des gesamten Verfahrens.

Die Ausschreibungsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten

Zugang gebührenfrei über das elektronische Vergabeportal zur Verfügung:

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9CMP6G

5.2 Kommunikation und Bieterfragen während des Vergabeverfahrens

Sämtliche Kommunikation findet über die elektronische Vergabeplattform statt. Fragen zu

diesem Verfahren und den Vergabeunterlagen sind über die elektronische Vergabeplattform

zu stellen.

Weitere Auskünfte erteilt die in der Auftragsbekanntmachung angegebene Kontaktstelle

ebenso über die angegebene elektronische Vergabeplattform.

Soweit erforderlich, werden bei Problemstellungen auch die anderen Bewerber/Bieter durch

Veröffentlichung eines entsprechenden Kataloges informiert. Mündliche Auskünfte werden

nicht erteilt.

Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Ansicht des Bewerbers/Bieters Unklarheiten,

hat er die Auftraggeberin unverzüglich in Textform über die Vergabeplattform darauf

hinzuweisen. Auf die Ausschlusswirkungen des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.

Soweit bis zum Ablauf der Angebotsfrist Änderungen an den Vergabeunterlagen bzw.

klarstellende Informationen an die Bewerber/Bieter oder Beantwortung von Fragen der

Bewerber/Bieter erforderlich werden (z.B. Korrektur von Fehlern, Berücksichtigung von

Bieteranfragen), werden diese Änderungen/Bieterinformationen ebenfalls in elektronischer Seite 8 von 22

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Form – wie diese Unterlagen – über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt; Registrierte

Interessenten werden darüber automatisch informiert. Es stehen jeweils die aktuelle Version

der Vergabeunterlagen, alle Bieterinformationen zur Verfügung. Es obliegt dem

Bewerber/Bieter, diese Änderungen nachzuverfolgen und sein Angebot auf Basis der zuletzt

eingestellten Version der Unterlagen zu erstellen. Soweit ein Angebot auf Grundlage einer

anderen als der zuletzt eingestellten Version der Unterlagen abgegeben wird, kann dies zum

Ausschluss des Angebotes führen.

5.3 Form der Teilnahmeanträge und Angebote

Die Bewerber/Bieter werden darauf hingewiesen, dass der Teilnahmeantrag, das Erstangebot

sowie alle Folgeangebote und das finale Angebot elektronisch in Textform und in deutscher

Sprache über die elektronische Vergabeplattform abzugeben sind.

5.4 Finanzieller Ausgleich

Die Bewerber/Bieter erhalten für die Erstellung oder Einreichung eines Angebotes keinen

finanziellen Ausgleich oder anderweitige Entschädigungen.

5.5 Aufhebung des Vergabeverfahrens

Die Auftraggeberin ist gemäß § 63 Abs. 1 S.1 VgV berechtigt, das Vergabeverfahren ganz

oder teilweise aufzuheben, wenn

  1. Kein Angebot eingegangen ist, dass den Bedingungen entspricht,

  2. Sich die Grundlage des Vergabeverfahrens wesentlich geändert hat,

  3. Kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wurde oder

  4. Andere schwerwiegende Gründe bestehen.

Die von der Auftraggeberin geplante Inanspruchnahme der Fördermittel ist Teil der

Finanzierung des Auftragsgegenstandes und des Gesamtvorhabens. Soweit die

Inanspruchnahme dieser Fördermittel, gleich aus welchen Gründen, nicht oder nur teilweise

erfolgen sollte, könnte dies Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaftlichkeit der

Auftragsvergabe haben.

Darüber hinaus ist die Auftraggeberin nach § 63 Abs. 1 S. 2 VgV nicht verpflichtet, den

Zuschlag zu erteilen.

Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die Auftraggeberin auf finanzielle

Unterstützung öffentlicher Fördermittel angewiesen ist und davon ausgeht, dass diese

Zuwendungen entsprechend gewährt werden. Die Gewährung dieser Zuwendungen bildet die

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Geschäftsgrundlage dieses Auftrages, so dass bei einer wider Erwarten ausbleibenden

Gewährung der Zuwendungen eine Aufhebung dieses Vergabeverfahrens erfolgen kann.

6. Teilnahmewettbewerb (1. Stufe)

Jedes interessierte Unternehmen kann innerhalb der Teilnahmefrist einen Teilnahmeantrag

einreichen.

6.1 Feststellung der Eignung der Bewerber

Die Teilnahmebedingungen für die Bewerber sind insbesondere unter Ziffer 2.1.4. und Ziffer

5.1.9 (Eignungskriterien) der europaweiten Auftragsbekanntmachung zu finden. Die

Auftraggeberin wird anhand der Teilnahmebedingungen die Teilnahmeanträge auswerten und

die Eignung der Bewerber feststellen. Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende Unterlagen

nachzufordern. Sofern Bewerber trotz entsprechender Nachforderung die geforderten

Nachweise nicht vollständig einreichen, werden diese von dem weiteren Verfahren

ausgeschlossen.

6.2 Bietergemeinschaft

Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber/-bieter behandelt. Soweit sich eine

Bietergemeinschaft an diesem Verfahren beteiligen möchte, ist mit dem Teilnahmeantrag die

Erklärung der Bietergemeinschaft (Anlage 10 Erklärung Bietergemeinschaft) einzureichen.

Alle beteiligten Unternehmen (Mitglieder einer Bietergemeinschaft) haben jeweils für sich mit

dem Teilnahmeantrag sämtliche unter Ziffer 5.1.9) der Auftragsbekanntmachung geforderten

Eignungskriterien zur „Eignung zur Berufsausübung“ sowie die Eigenerklärung über das

Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (Anlage 05) und die

Eigenerklärung Russland-Sanktionen (Anlage 09) einzureichen. In Bezug auf die

wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer 5.1.9 der

Auftragsbekanntmachung ist die geforderte Eigenerklärung zum Abschluss der Berufs- bzw.

Betriebshaftpflichtversicherung (Anlage 07) ebenfalls von jedem beteiligten Unternehmen der

Bietergemeinschaft einzureichen. Gleiches gilt im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung

für den Nachweis über den Abschluss einer entsprechenden Berufs- bzw.

Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen. Alternativ

kann die Bietergemeinschaft im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung jedoch auch eine

auf sich (die Bietergemeinschaft) lautenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit

den geforderten Mindestdeckungssummen nachwesen. Bei den übrigen Eignungskriterien

und Mindestvoraussetzungen ist es ausreichend, wenn diese in Summe oder von einem

Mitglied der Bietergemeinschaft vollständig erbracht werden.

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6.3 Eignungsleihe

Ein Bewerber kann für einen öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche

wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die

Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für

den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er

beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.

Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und

den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen.

Die Auftraggeberin überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren

Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen

will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen.

Der Bewerber hat im Falle der Eignungsleihe bereits mit dem Teilnahmeantrag die dem

Einsatz zur Eignungsleihe entsprechenden Erklärungen (z.B. Referenzen oder Umsätze) des

eignungsleihenden Unternehmens einzureichen.

Nimmt ein Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die

erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist mit dem

Teilnahmeantrag eine Erklärung über die gemeinsame Haftung des Bewerbers und des

anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der

Eignungsleihe einzureichen.

Im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs-

und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche

Erfahrung kann ein Bewerber die Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen der

Eignungsleihe nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese

Kapazitäten benötigt werden.

Hierzu sind mit dem Teilnahmeantrag jeweils die entsprechenden Verpflichtungserklärungen

des eignungsleihenden Unternehmens (s. Anlage 11 Verpflichtungserklärung Eignungsleihe)

beizufügen.

Zusätzlich sind in diesem Fall mit dem Teilnahmeantrag auch die Eigenerklärung über das

Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB (Anlage 05), die

Eigenerklärung Russland-Sanktionen (Anlage 09) durch das eignungsleihende Unternehmen

vorzulegen.

Auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin sind zudem ggf. weitere auftragsspezifische

Erklärungen und Nachweise des eignungsleihenden Unternehmens vorzulegen.

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7. Angebots- und Verhandlungsphase (2. Stufe)

7.1 Aufforderung und Abgabe von Erstangeboten

Die Auftraggeberin wird nach Auswertung der Teilnahmeanträge diejenigen Bewerber, deren

Leistungsfähigkeit festgestellt wurde, zur Abgabe eines Angebotes (Erstangebot) auffordern.

Sofern bei mehr als fünf Bewerbern die Leistungsfähigkeit festgestellt wurde, werden

diejenigen fünf Bewerber deren Teilnahmeanträge die meisten Punkten erreicht haben, zur

Angebotsabgabe aufgefordert.

Die Erstangebote sind innerhalb der gesetzten Frist sowie nach den aufgestellten Regeln

einzureichen. Die Angebote müssen inhaltlich die Vorgaben der Ausschreibung erfüllen und

alle geforderten Angaben enthalten.

7.2 Prüfung und Wertung der Angebote / Nachforderung von Unterlagen

Die Prüfung der Angebote erfolgt durch den Auftraggeber bzw. beauftragte Dienstleister nach

den Vorgaben des § 56 Abs. 1 VgV.

Die Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 Abs. 2 S. 1 VgV ist ausdrücklich vorgesehen.

Die Angebote werden anhand der Zuschlagskriterien (Ziffer 9 der Vergabeunterlage) bewertet.

7.3 Zuschlagsvorbehalt auf das Erstangebot

Die Auftraggeberin behält sich vor, auf das wirtschaftlichste Erstangebot ohne Verhandlung

den Zuschlag zu erteilen (§ 17 Abs. 11 VgV). Dies ist unter Ziffer 2.1.4. der

Auftragsbekanntmachung europaweit bekannt gemacht worden.

7.4 Wertungsausschluss von Angeboten

Angebote, auch Erstangebote und alle Folgeangebote werden gemäß § 57 VgV von der

Wertung ausgeschlossen, wenn sie nicht den Anforderungen des § 53 VgV entsprechen,

insbesondere wenn sie:

  1. Nicht form- und fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu

vertreten,

  1. Nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten,

  2. Änderungen oder Ergänzungen an den Eintragungen des Bieters enthalten, die nicht

zweifelsfrei sind,

  1. Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen enthalten,

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  1. Nicht die geforderten Preisangaben enthalten, es sei denn es handelt sich um

unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern

oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, oder

  1. Nicht zugelassene Nebenangebote sind.

Diese Regelungen sind gemäß § 57 Abs.3 VgV auch auf die Teilnahmeanträge anwendbar.

7.5 Verhandlungsphase

Nach der Prüfung und Wertung der Erstangebote beginnt die Verhandlungsphase, sofern der

Auftraggeber von seinem Recht aus § 17 Abs. 11 VgV keinen Gebrauch gemacht hat.

Die Auftraggeberin verhandelt mit den Bietern über die von ihnen eingereichten Erstangebote

und alle Folgeangebote, mit Ausnahme der endgültigen Angebote, mit dem Ziel, die Angebote

inhaltlich zu verbessern. Dabei darf über den gesamten Angebotsinhalt verhandelt werden mit

Ausnahme der festgelegten Mindestanforderungen und Zuschlagskriterien, § 17 Abs. 10 VgV.

7.6 Sukzessive Verringerung des Bieterkreises

Sollten mehrere Angebots- und Verhandlungsrunden erforderlich werden, kann die Zahl der

zu verhandelnden Angebote anhand der Zuschlagskriterien verringert werden. Die

Auftraggeberin behält sich vor, gegebenenfalls ab dem Zeitpunkt der Prüfung und Wertung

der Angebote (Erstangebote) den Bieterkreis sukzessive zu verkleinern, § 17 Abs.12 VgV.

7.7 Finale Angebote

Nach Abschluss der Verhandlungsrunden fordert die Auftraggeberin zur Abgabe eines finalen

Angebotes auf. Dies hat zur Folge, dass der Inhalt des finalen Angebotes nicht mehr

verhandelbar ist.

Spätestens die finalen Angebote wird die Gemeindeeiner Wertung anhand der

Zuschlagskriterien unterziehen und dem danach wirtschaftlichsten Angebot den Zuschlag

erteilen, § 58 VgV.

7.8 Einsatz von Nachunternehmern

Die Bieter haben mit dem Angebot – unter namentlicher Nennung des jeweiligen

Unternehmens - klarstellend anzugeben, für welche Teile der ihnen obliegenden Leistung sie

nach Maßgabe der dafür geltenden Bestimmungen Unteraufträge erteilen oder mit anderen

Unternehmen zusammenarbeiten.

Der Bieter hat hierzu mit dem Angebot die Erklärung bei Weitergabe von Leistungen an

Nachunternehmer (Anlage 14 Erklärung bei Weitergabe von Leistungen an Seite 13 von 22

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Nachunternehmer) vorzulegen. Dies gilt sowohl für den Nachunternehmereinsatz ohne

Eignungsleihe als auch für den Fall, dass es sich bei dem Nachunternehmer um ein

eignungsleihendes Unternehmen im Sinne der Ziffer 6.3 handelt.

Auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin hat der Bieter zudem die

Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Anlage 15 Verpflichtungserklärung

Nachunternehmer), welche durch den Nachunternehmer auszufüllen ist, sowie die

Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB

(Anlage 05) und die Eigenerklärung Russland-Sanktionen (Anlage 09) des

Nachunternehmers vorzulegen.

8 Einzureichende Unterlagen und Nachweise im Rahmen der

Angebotsabgabe

8.1 Übersicht der einzureichenden Unterlagen und Nachweise

Folgende Angaben und Nachweise sind im Rahmen der Angebotsabgabe einzureichen

(Änderungen bleiben vorbehalten):

PunktAngaben und Nachweise für das Angebot
1.Preisblatt mit vollständigen Angaben (Anlage 12 Preisblatt Objektplanung)
2.Persönliche Referenzliste des verbindlich benannten Projektleiters (Anlage 13). a) Persönliche Referenzen im Bereich Schulbau b) Persönliche Referenzen im Bereich Sanierung inkl. Bauen im Bestand c) Persönliche Referenzen im Bereich Modulbau d) Persönliche Referenzen im Bereich Nachhaltiges Bauen Es sind folgende Referenzen einzureichen zu den folgenden Unterkriterien: a) Persönliche Referenzen im Bereich Schulbau • Objektplanungsleistungen im Bereich Schulbau in den Jahren 2016-2026; b) Persönliche Referenzen im Bereich Sanierung inkl. Bauen im Bestand • Objektplanungsleistungen für die Sanierung inkl. Bauen im Bestand in den Jahren 2016-2026;

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c) Persönliche Referenzen im Bereich Modulbau • Objektplanungsleistungen für Bereich Modulbau in den Jahren 2016-2026; d) Persönliche Referenzen im Bereich Nachhaltiges Bauen • Objektplanungsleistungen für Bereich Nachhaltiges Bauen (z.B. bei Neubau: Energieeffizienz / Ressourcenschonende Baustoffe / lebenszyklusorientierte Planung / Klimaanpassung oder vergleichbar bzw. bei Sanierung; Erhaltung der vorhandenen Bausubstanz unter Optimierung des Wärmeschutzes oder vergleichbar) in den Jahren 2016-2026;
3.Konzept: Organisations- und Personalstruktur, Zeitplanung (nähere Ausführungen vgl. Ziffer 8.2.1)
4.Konzept: Örtliche Präsenz (nähere Ausführungen vgl. Ziffer 8.2.2)
5.Optional: Erklärung bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer (Anlage 15)
6.Optional und lediglich auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Anlage 16)

8.2 Weitere Erläuterungen zu den einzureichenden Konzepten

8.2.1 Konzept: Organisations- und Personalstruktur, Zeitplanung

Der Auftraggeberin kommt es auf eine für das Projekt sinnvolle interne Organisation des

Projektteams und dessen Arbeitsweise während der Projektumsetzung sowie eine

durchdachte Zeitplanung an.

Dieses Konzept soll zum Beispiel folgende Inhalte aufweisen:

• Vorstellung des Projetteams (insbesondere Projektleiter);

• Interne Organisationsstrukturen;

• Ggf. interne Organisation bei Bewerbergemeinschaften,

Nachunternehmereinsätzen;

• Ansprechpartner und Erreichbarkeit bei Abwesenheit oder im Krankheitsfall /

Vertretungsregelungen;

• Angaben zur kurzfristigen Erreichbarkeit bei dringenden Sachverhalten;

• Kommunikation mit der Auftraggeberin und weiteren Projektbeteiligten; Seite 15 von 22

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• Gewährleistung von Informationsaustausch/-bündelung (z.B. Aufgabenanalyse,

Aufgabenverteilung, Besprechungsrhythmus, Überwachung der Erledigung

inhaltlich/terminlich);

• Zeitplanung (Terminplan) mit den wesentlichen Schritten des Planungs- und

Bauablaufs, insb. unter differenzierter Darstellung von den Projektteilen

Teilabriss, Teilsanierung und Teilneubau.

Bei den vorstehenden Inhalten handelt es um keine Mindestinhalte und keine abschließende

Aufzählung. Einzureichen ist ein Konzept, welches die Organisations- und Personalstruktur

sowie die Zeitplanung umfassend darstellt.

8.2.2 Konzept: Örtliche Präsenz

Die Auftraggeberin legt sehr großen Wert auf die Sicherstellung einer hinreichenden und

kontinuierlichen örtlichen Präsenz während der Projektumsetzung.

Dieses Konzept soll zum Beispiel folgende Inhalte aufweisen:

• Wann ist eine örtliche Präsenz geplant/erforderlich? Zu welchen Leistungen?

• Welche Maßnahmen trifft der Auftragnehmer zur Sicherstellung einer

ausreichenden örtlichen Präsenz?

• Örtliche Präsenz bei dringenden Sachverhalten (zeitliche Vor-Ort Präsenz;

Anreisezeit).

Bei den vorstehenden Inhalten handelt es um keine Mindestinhalte und keine abschließende

Aufzählung. Einzureichen ist ein Konzept, welches die örtliche Präsenz umfassend darstellt.

Vorhandene Kilometer-Radien sind dabei nicht maßgebend.

9 Wertung der Angebote / Zuschlagskriterien

9.1 Allgemeine Aussagen zu der Angebotswertung

Die Auftraggeberin wird die Angebote anhand der in dieser Vergabeunterlage festgelegten

Zuschlagskriterien werten. Das Verfahren ist darauf ausgerichtet, der Auftraggeberin die

Auswahl unter verschiedenen Angeboten nach Maßgabe dieser Kriterien zu ermöglichen.

Der Zuschlag wird nach Maßgabe des § 127 GWB i.V.m. § 58 VgV auf das unter

Berücksichtigung dieser Kriterien wirtschaftlichste Angebot erteilt.

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Bei Punktegleichstand der wirtschaftlichsten Angebote ist das preisgünstigere zu

bezuschlagen. Sollten bei punktegleichen Angeboten auch gleiche Angebote für den Preis

vorliegen, entscheidet das Los.

9.2 Nebenangebote

Nebenangebote sind nicht zugelassen.

9.3 Zuschlagskriterien

Für die Feststellung des wirtschaftlichsten Angebotes gilt die nachstehende Wertungsmatrix.

Nr.Bezeichnung des Zuschlagkriteriums% n i g n u th c iw e Gg n u tr e w e B .x a Me t k n u Pe t k n u P e r a b h c ie r r EBemerkung
1.Persönliche Referenzen des Projektleiters Unterkriterien:6010600
a) Persönliche Referenzen im Bereich Schulbau2510250Bewertungsmethode siehe Ziffer 9.4.1
b) Persönliche Referenzen im Bereich Sanierung inkl. Bauen im Bestand2010200Bewertungsmethode siehe Ziffer 9.4.1
c) Persönliche Referenzen im Bereich Modulbau1010100Bewertungsmethode siehe Ziffer 9.4.1
d) Persönliche Referenzen im Bereich Nachhaltiges Bauen51050Bewertungsmethode siehe Ziffer 9.4.1
2.Honorar/Preis2510250Bewertungsmethode siehe Ziffer 9.4.2
3.Projektorganisation1510150
a) Konzept: Organisations- und Personalstruktur, Zeitplanung1010100Bewertungsmethode siehe Ziffer 9.4.3
b) Konzept: Örtliche Präsenz51050Bewertungsmethode siehe Ziffer 9.4.3
Gesamt1001000

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9.4 Erläuterung Bewertungsmethoden

9.4.1 Persönliche Referenzen des Projektleiters

Unterkriterium a) – d): Persönliche Referenzen des Projektleiters:

Es sind pro Unterkriterium maximal 5 vergleichbare, persönliche Referenzen einzureichen.

Eine Referenz kann auch für mehrere / alle Unterkriterien herangezogen werden, sofern die

jeweiligen Anforderungen erfüllt sind.

Die Referenzen sind einzureichen zu den folgenden Unterkriterien:

Unterkriterium 1a) Persönliche Referenzen im Bereich Schulbau:

• Objektplanungsleistungen im Bereich Schulbau in den Jahren 2016-2026;

Unterkriterium 1b) Persönliche Referenzen im Bereich Sanierung inkl. Bauen im

Bestand:

• Objektplanungsleistungen im Bereich Sanierung inkl. Bauen im Bestand in den Jahren

2016-2026;

Unterkriterium 1c) Persönliche Referenzen im Bereich Modulbau:

• Objektplanungsleistungen für Bereich Modulbau in den Jahren 2016-2026;

Unterkriterium 1d) Persönliche Referenzen im Bereich Nachhaltiges Bauen:

• Objektplanungsleistungen für Bereich Nachhaltiges Bauen (z.B. bei Neubau:

Energieeffizienz / Ressourcenschonende Baustoffe / lebenszyklusorientierte Planung

/ Klimaanpassung oder vergleichbar bzw. bei Sanierung: Erhaltung der vorhandenen

Bausubstanz unter Optimierung des Wärmeschutzes oder vergleichbar) in den Jahren

2016-2026;

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Jede der eingereichten Referenzen wird einzeln für sich anhand ihrer Komplexität / ihres

Grades der Vergleichbarkeit mit der Ausschreibungsaufgabe bewertet. Die Punkte werden pro

Unterkriterium wie folgt vergeben:

10 Punkte:

Die Referenz weist eine überragende Vergleichbarkeit / eine außergewöhnlich hohe

Komplexität auf.

8 Punkte:

Die Referenz weist eine vollumfängliche Vergleichbarkeit / hohe Komplexität auf.

6 Punkte:

Die Referenz weist eine Vergleichbarkeit / Komplexitätsgrad in den wesentlichen Punkten auf.

4 Punkte:

Die Referenz weist im Rahmen der Vergleichbarkeit / Komplexitätsgrad geringe Lücken auf.

2 Punkte:

Die Referenz weist deutliche Unterschiede zur Ausschreibungsaufgabe / Komplexitätsgrad

auf.

0 Punkte:

Die Referenz ist nicht mit der Ausschreibungsaufgabe vergleichbar / weist einen sehr geringen

Komplexitätsgrad auf oder es wurde anstelle der Referenz ein Leerblatt / keine Angabe

eingereicht.

Unter den eingereichten Referenzen wird pro Unterkriterium diejenige Referenz ausgewählt,

die die größte Punktzahl erhalten hat („beste Referenz“). Lediglich diese Referenz wird

abschließend zur Wertung herangezogen. Die so ermittelte Punktzahl der „besten

Referenz“ wird mit der aufgeführten Gewichtung multipliziert.

9.4.2 Honorar / Preis

Das Angebot mit dem preisgünstigsten Gesamthonorar (nachstehend „Bestangebot“) erhält

die volle Punktzahl (10 Punkte). Die weiteren Angebote erhalten, entsprechend dem

prozentualen Abstand zum preisgünstigsten Angebot eine geringere Punktzahl. Die

Berechnung erfolgt mittels Dreisatzes.

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Die Punkteermittlung erfolgt nach folgender Formel:

𝐵𝑒𝑠𝑡𝑎𝑛𝑔𝑒𝑏𝑜𝑡 (€) 𝑃𝑢𝑛𝑘𝑡𝑒 𝐴 = ∗10 𝐴 (€)

10 = Erreichbare Höchstpunktzahl im Kriterium

A = Gesamthonorar des betrachteten Angebots

Bestangebot = Preisgünstigstes Gesamthonorar im Bieterfeld

Die so ermittelte Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet und mit

der aufgeführten Gewichtung multipliziert.

9.4.3 Konzepte

Unterkriterium a) – b): Konzepte Organisations- und Personalstruktur und örtliche Präsenz

Für die Bewertung der Konzepte „Organisations- und Personalstruktur, Zeitplanung“ sowie

„örtliche Präsenz“ wird ein ganzheitlicher Maßstab angelegt.

Die unter Ziffer 8.2.1 bzw. 8.2.2 aufgeführten Inhalte sind keine Unterkriterien zur Bewertung

der Konzepte. Weiterhin handelt es sich bei den dort aufgeführten Inhalten nicht um eine

abschließende Aufzählung der für die Bewertung maßgeblichen Kriterien.

Die Punkteermittlung erfolgt jeweils nach folgenden Kriterien:

10 Punkte:

Die Ausführungen im Konzept können aus Sicht der Auftraggeberin sehr gut und vollständig

nachvollzogen werden. Es ist erkennbar, dass die Leistung vollumfänglich erbracht und

optimal umgesetzt werden kann.

8 Punkte:

Die Ausführungen im Konzept können aus Sicht der Auftraggeberin gut nachvollzogen werden.

Es ist erkennbar, dass die Leistung in großen Teilen erbracht werden kann.

6 Punkte:

Die Ausführungen im Konzept können aus Sicht der Auftraggeberin überwiegend

nachvollzogen werden. Es ist erkennbar, dass die geforderte Leistung in Teilen erbracht

werden kann.

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4 Punkte:

Die Ausführungen im Konzept können aus Sicht der Auftraggeberin weniger gut nachvollzogen

werden. Es ist erkennbar, dass die geforderte Leistung in geringen Teilen erbracht werden

kann.

2 Punkte:

Die Ausführungen im Konzept können aus Sicht der Auftraggeberin nicht plausibel

nachvollzogen werden. Es ist kaum erkennbar, dass die geforderte Leistung erbracht werden

kann.

0 Punkte:

Die Ausführungen im Konzept können aus Sicht der Auftraggeberin nicht nachvollzogen

werden. Es ist nicht erkennbar, dass die geforderte Leistung erbracht werden kann.

Die so ermittelte Punktzahl wird mit der in der Bewertungsmatrix aufgeführten Gewichtung

multipliziert.

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10 Anlagen

Anlage 01: Lageplan (Übersichtskarte, Luftbild)

Anlage 02: Raumprogramm

Anlage 03: Leistungsbeschreibung

Anlage 04: Entwurf Planervertrag Objektplanung (Übermittlung mit Angebotsaufforderung)

Auszufüllende Anlagen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs:

Anlage 05: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB

Anlage 06: Eigenerklärung Umsatz

Anlage 07: Eigenerklärung Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung

Anlage 08: Referenzliste Objektplanung (Unternehmensreferenzen)

Anlage 09: Eigenerklärung Russland-Sanktionen

Anlage 10: Erklärung Bietergemeinschaft

Anlage 11: Verpflichtungserklärung Eignungsleihe

Unterlagen, die erst im Rahmen der Angebotsphase zur Verfügung gestellt werden und auszufüllen sind:

Anlage 12: Preisblatt Objektplanung

Anlage 13: Persönliche Referenzliste Objektplanung

Anlage 14: Erklärung bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer

Anlage 15: Verpflichtungserklärung Nachunternehmer

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Alle Unterlagen dieser Ausschreibung