Anlage 5 - CAFM Dokumentationsrichtlinie.pdf

Objektplanung für die Sanierung und Erweiterung einer Grundschule

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CAFM-

Dokumentationsrichtlinie

für Zeichnungen

der Gewerke

Architektur und TGA

Version 2.02

Stand: 07. März 2012

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INHALTSVERZEICHNIS:

  1. Allgemeines

1.1 Ansprechpartner

1.2 Änderungen/Ergänzungen des Pflichtenheftes

  1. Allgemeine Grundlagen

2.1 Anwendungsbereich

2.2 Ziel der Dokumentationsrichtlinie

2.3 Grundsätze der grafischen Datenbearbeitung

2.4 Grundsätze zur Dokumentation von Objektdaten

  1. CAFM spezifische Strukturvorgaben

3.1 CAD Richtlinie als weitere gültige Anlage

3.2 Pflichtenheft für die Bestandserfassung

3.3 CAD Layerstruktur: Verwendung für die CAFM- Dokumentation

3.4 Zeichenobjekte in der CAFM Dokumentation

3.5 Lieferumfang der CAFM Planungsunterlagen

  1. Kennzeichnungssystem - Grundsätzliches

4.1 Kennzeichnungssystem - Datei

4.2 Kennzeichnungssystem: AutoCAD-Blöcke

4.3 Kennzeichnungssystem: Raum / Flächen

4.4 Kennzeichnungssystem - Anlagen / Inventar

CAFM-Pflichtenheft Version 2.02

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  1. Kennzeichnungssystem - Spezifischers

5.1 Raumblock

5.2 Türblock

5.3 Fensterblock /-Stempel

5.4 Boden- und Wandbelagsblock

5.5 Blöcke des Brandschutzes

5.6 Beispiele von TGA-Blöcken

5.7 Definition zulässiger Attributsinhalte

  1. Sonstige Bestimmungen

6.1 Plausibilitätsprüfung

6.2 Testdatenaustausch

6.3 Testablauf

6.4 Datenübergabe

6.5 Virenprüfung

6.6 Nutzungsrechte

6.7 Aufwandskalkulation

6.8 Anpassung und Fortschreibung der Richtlinie

6.9 Gewährleistung und Qualitätskontrolle

6.10 Gültigkeit der Richtlinie

6.11 Vertraulichkeit

6.12 Rechtliche Hinweise

CAFM-Pflichtenheft Version 2.02

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1. Allgemeines

1.1 Ansprechpartner

Uwe Zelt Stadt Mülheim an der Ruhr Amt - ImmobilienService Technisches Rathaus Hans-Böckler-Platz 5 45468 Mülheim an der Ruhr

Tel.: 0208 / 455-2349 Mobil: 0163 / 355-2356 Fax: 0208 / 455-582349 E-mail: Uwe.Zelt@muehlheim-ruhr.de

Vertretung:

Simon Kreisl Tel.: 0208 / 455-2311 Fax: 0208 / 455-582311 E-mail: Simon.Kreisl@muehlheim-ruhr.de

1.2 Änderungen/Ergänzungen des Pflichtenheftes

Die Ergänzung und Aktualisierung der CAFM-Dokumentationsrichtlinie ist für alle Projektbeteiligten in der jeweils aktuellen Fassung bindend.

Die neueste Fassung wird den Auftragnehmern zu Beginn der Arbeiten ausgehändigt.

Stand der Erstellung: 03.05.2010

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Einleitung

Diese Richtlinie regelt die CAFM-gerechte Aufbereitung von

betriebsrelevanten Daten. Die Daten werden so standardisiert, dass sie in

der geforderten Qualität in einem EDV-System, beispielsweise einer

Datenbank oder einem CAFM-System, nutzbar gemacht werden können.

Sie gilt für alle mit Bauleistungen zusammenhängenden

Planungsdokumente, sowie die Dokumentation von technischen und

baulichen Objekten, die für das Stadt Mülheim an der Ruhr an der Ruhr

des Amtes ImmobilienService (nachfolgend und vereinfachend „Mülheim“

genannt) erstellt werden.

2. Allgemeine Grundlagen

2.1 Anwendungsbereich

Diese Richtlinie enthält Bestimmungen zur Erstellung von CAFM Planungs-

und Bestandsunterlagen, einschließlich der für die Bearbeitung

notwendigen Begriffsdefinitionen.

Sie ist verbindliche Arbeitsgrundlage für sämtliche Auftragnehmer, die für

die Stadt Mülheim an der Ruhr solche Pläne erstellen und/oder

weiterbearbeiten.

Die Richtlinie ist Bestandteil des Vertrages zwischen Auftragnehmer und

Auftraggeber, muss ausdrücklich als Vertragsbestandteil genannt werden

und gilt ab dem Zeitpunkt Ihrer Bekanntgabe für alle an den jeweiligen

Projekten beteiligten Unternehmen.

CAFM-Pflichtenheft Version 2.02

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Sonderregelungen in der Anwendung sind mit dem AG oder seinem

verantwortlichen Stellvertreter sowohl vor dem Projektstart als aber auch

projektbegleitend zu koordinieren und hinreichend zu protokollieren.

Außerdem gilt die Richtlinie ausdrücklich für die CAFM gerechte

Dokumentation (LPH 9) von Neubauprojekten. Andere Leistungsphasen

betreffende

Festlegungen, die die spätere Bestands-Dokumentation so weitgehend

und frühzeitig wie möglich regeln, sind ergänzend zu vereinbaren.

Auftraggeber ist die Stadt Mülheim an der Ruhr, im Folgenden mit „AG“

bezeichnet.

Neben der CAFM Richtlinie sind folgende weiteren Regelwerke zu

beachten und einzuhalten:

  • CAD–Richtlinie (ist immer zusätzlich zur CAFM Richtlinie

einzuhalten)

  • Pflichtenheft-Bestandserfassung (gilt zusätzlich für das Aufmaß

vor Ort und Bestandsplanerfassungen)

2.2 Ziel der Dokumentationsrichtlinie

Der Einsatz von CAD- und CAFM Systemen in der Planung und

Unterhaltung des umfangreichen Gebäudebestands der Stadt Mülheim an

der Ruhr erhöht die Anforderungen an die Pläne, Dokumente und Daten,

welche die Information übermitteln.

Diese Richtlinie definiert eine einheitliche standardisierte Bestands-

dokumentation auf Basis der Planungsunterlagen für Immobilien des AG.

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Eine solche Bestandsdokumentation ist zwingende Basis für einen

optimierten, effizienten Betrieb der Liegenschaften. Die zu liefernden

Daten müssen in Inhalt, Form und Struktur dem hier beschriebenen

Standard des AG soweit entsprechen, dass sie mit dem kleinstmöglichen

Strukturierungsaufwand in das zur Anwendung kommende CAFM - System

übertragbar sind.

Die Richtlinie enthält die hierfür notwendigen technischen, inhaltlichen

und strukturellen Vorgaben. Die getroffenen Festlegungen sind bei der

Erstellung von CAD Planunterlagen zusätzlich zur gesonderten CAD-

Richtlinie des AG zu beachten. Dies gilt auch für die Weiterbearbeitung

und Anpassung von Plänen und Dokumenten, die vor dem Inkrafttreten

der Richtlinie entstanden sind. Die weiteren Vorgaben beinhalten

grundsätzliche Regeln und Strukturen, auf welche Art und Weise

Bestands- bzw. Planungsdaten EDV-technisch und inhaltlich angelegt und

übergeben werden müssen.

Sofern der Auftragnehmer Ergänzungsbedarf, Widersprüche oder Hinder-

nisse identifizieren kann, die den Zielen der Richtlinie entgegenstehen, so

obliegt Ihm die Pflicht diese dem Auftraggeber mitzuteilen und geeignete

Optimierungsvorschläge schriftlich abzustimmen.

2.3 Grundsätze der grafischen Datenbearbeitung

Eine Planerstellung in CAD entsprechend der jeweils gültigen CAD-

Richtlinie des AG wird grundsätzlich vorausgesetzt.

Es wird der Einsatz von Software vorausgesetzt, die alle in den weiteren

Abschnitten definierten Vorgaben des AG tatsächlich realisieren kann.

Idealerweise wird dies durch die planerseitige Verwendung von AutoCAD

erreicht. Mit anderen Anwendungen erstellte Planunterlagen sind den

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Vorgaben der Richtlinie durch Export und/oder Nachbearbeitung

anzupassen.

Sicherzustellen ist vom AN unter anderem die Verwendung der korrekten

Layerstruktur, auslesbare attributisierte Blöcke, eine absolute Einein-

deutigkeit des herzustellenden Objektbezugs (Objektkennzeichnung)

sowie die Trennung zwischen maßstabslosem Modellbereich für die

Konstruktion und Layout für die Plangestaltung.

Beabsichtigte oder systembedingte Abweichungen sind frühzeitig anzu-

zeigen und nur nach darauf folgender Abstimmung mit dem Auftraggeber

zulässig.

Das Amt ImmobilienService der Stadt Mülheim an der Ruhr verwendet für

den Fachbereich des Facility Managements die CAD-/CAFM-Systeme

AutoCAD 2012 - Deutsch (D -A - CH)

AutoCAD Architecture 2012 - Deutsch (D -A - CH)

AutoCAD FM-Applikation Delta-CAD 3.00 – Deutsch

ConjectFM 7.5

Eine entsprechende Prototypzeichnung mit den für die

Objektdokumentation zu verwendenden attributisierten Blöcken wird dem

AN durch den AG zur Verfügung gestellt. Sie enthält auch die komplette zu

verwendende Layerstruktur lt. CAD-Richtlinie und entsprechende

Layoutvorgaben.

CAFM-Pflichtenheft Version 2.02

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2.4 Grundsätze zur Dokumentation von Objektdaten

Die planerseitige Dokumentation der unterschiedlichsten Objekt-

informationen, welche für die Verwaltung und die Unterhaltung des

Gebäudebestands benötigt werden, erfolgt durch Verwendung der durch

den AG in Form einer Symbolbibliothek zur Verfügung gestellten Blöcke.

Die Blöcke tragen Klartextbezeichnungen und enthalten sämtliche zu

liefernden Attribute mit entsprechenden Eingabeaufforderungen.

Die laut Eingabeaufforderung erforderlichen Informationen sind durch den

AN unter Einhaltung seiner Sorgfaltspflicht zu erfassen und einzutragen.

Insbesondere hat der AN darauf zu achten, dass die Attributseingaben

eindeutig sind und unterschiedliche Schreibweisen oder Bezeichnungen

identischer Inhalte nicht erfolgen.

Bei fehlenden Informationen (Inhalt einzelner Attribute), die durch den AN

definitiv nicht ermittelt werden können, ist dies dem AG zeitnah

mitzuteilen.

(nicht erst bei der abschließenden Datenlieferung)

Die Notwendigkeit von Anpassungen der Richtlinie an die Spezifikationen

einzelner Projekte ist vor Projektbeginn durch AG und AN gemeinsam zu

evaluieren und zu dokumentieren.

In der Regel wird dies die Erweiterung oder Reduzierung der

Attributsanzahl von vorhandenen Blöcken oder die Ergänzung und

Modifikation der Blockbibliothek betreffen. Das Ergebnis dieser Evaluation

wird Bestandteil der Beauftragung.

CAFM-Pflichtenheft Version 2.02

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Alle weiteren im Projektverlauf notwendig werdenden Abweichungen von

der Richtlinie bedürfen der schriftlichen Vereinbarung zwischen AG und

AN.

3. CAFM spezifische Strukturvorgaben

3.1 CAD Richtlinie als weitere gültige Anlage

Die CAD-Planung hat nach dem Stand der Technik, sowie der aktuell

gültigen separaten CAD - Richtlinie der Stadt Mülheim an der Ruhr

zu erfolgen. Diese regelt unter anderem die einzuhaltende Layerstruktur,

die Dateinamenskonvention und alle weiteren allgemeinen CAD Vorgaben.

Einschlägige Normen sind in der jeweils aktuellen Fassung anzuwenden.

3.2 Pflichtenheft für die Bestandserfassung

Neben den CAFM und CAD Richtlinien existiert ein Pflichtenheft für die Bestandserfassung, das bei der Bestandsaufnahme anzuwenden ist.

3.3 CAD Layerstruktur: Verwendung für die CAFM- Dokumentation

Die Layerzugehörigkeit der Blöcke und ihre Bestandteile dürfen nicht

verändert werden. (Einzelne Ausnahmen die auf verschiedenen Layern

liegen dürfen sind in der Blockbibliothek extra kommentiert!)

Es ist mit den vordefinierten Layern zu arbeiten. Sollten bisher nicht

berücksichtigte Inhalte hinzukommen, können neue Layerbezeichnungen

eingeführt werden.

CAFM-Pflichtenheft Version 2.02

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Diese müssen jedoch Ihrer Einarbeitung durch den AG freigegeben werden

und der in der CAD Richtlinie definierten Layernamenskonvention

entsprechen. Außerdem sind solche zusätzlichen Layer in Form einer Liste

zu dokumentieren die zum Zeitpunkt der Dateiprüfung mit zu übergeben

ist.

3.4 Zeichenobjekte in der CAFM Dokumentation

Die abzubildenden Objekte repräsentieren reale Bauteile, Anlagen oder

Komponenten.

Alle nachfolgend beschriebenen kennzeichnungspflichtigen Objekte sind

durch AutoCAD- Blöcke darzustellen.

Es ist dabei zu unterscheiden zwischen so genannten „Blockattributen“ die

zusätzlich zur Grafik eine variable Anzahl an Attributen enthalten und den

einfachen „Blöcken“, die außer einer grafischen Darstellung keine weiteren

Informationen enthalten.

Identische Bauteile müssen durch Verwendung des gleichen Objektblocks

dargestellt werden. Ähnliche, nicht gleiche Bauteile dürfen nicht durch

einen Block desselben Namens im Plan gekennzeichnet werden.

3.5 Lieferumfang der CAFM Planungsunterlagen

Im Rahmen einer kompletten CAFM Gebäudedatendokumentation sind

folgende Planunterlagen zu liefern. Grundrisspläne sind obligatorisch,

welche weiteren Planarten verlangt werden, wird projektspezifisch

definiert:

Grundrisspläne aller begehbaren Ebenen mit eingefügten und korrekt

befüllten Blöcken und Blockattributen.

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Grundrisse müssen weiterhin enthalten:

Abbildung der Bruttogrundflächen (BGF)

Nettogrundflächen gemäß aktueller DIN 277 (NGF)

Ansichten mindestens 1x je Gebäudeseite als separate Zeichnung, wobei

Bauelemente wie Fenster, Türen und Glasfassadenteile eine

entsprechende Objektkennzeichnung nach Richtlinie erhalten.

Fassadenflächen sind je nach projektweise Vorgabe des AG zusätzlich mit

gesonderten Polylinien zu umfahren und in dem der jeweiligen Vorgabe

entsprechenden Art und Weise zu ermitteln.

Außenanlagenpläne im Maßstab 1:500, bestehend aus zur Liegenschaft

gehörenden Flurstücken. Abzubilden sind Objekte und Flächen wie zum

Spielplätze, Feuerwehrbewegungsflächen (Angriffswege in Abstimmung

mit der zuständigen Feuerwehr), Außenleuchten, Bodeneinläufe, Grün-

und Pflanzflächen. Die Flurkarten sind beim Vermessungsamt der Stadt

Mülheim an der Ruhr erhältlich; die Kostenübernahme ist im Einzelfall zu

klären.

Alle Pläne sind jeweils mit dem Plankopf gemäß der Vorgabe des AG

inklusive Nordpfeil zu versehen.

Raumbuch und Flächenaufstellung in Excel-Tabellenform als prüfbare

Dokumentation der aus den Plänen ausgelesenen Attribut-Informationen.

Es sind je Gebäude und Ebene, raumweise strukturiert alle aus den Plänen

ausgelesenen Objektinformationen aufzulisten und als bearbeitbare Excel-

Tabelle zu übergeben. Außerdem ist ebenfalls je Gebäude und Ebene eine

Flächenaufstellung der ausgelesenen Flächeninformationen anzufertigen.

Für die Außenanlage ist eine separate ebenfalls direkt aus den

ausgelesenen Planinformationen erstellte Flächenaufstellung sowie eine

Liste der in den Außenanlagen enthaltenen Objekte mit zu übergeben.

CAFM-Pflichtenheft Version 2.02

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Inwieweit ergänzende oder abweichende Vereinbarungen notwendig sind,

ist zu Projektbeginn verbindlich zwischen AN und AG abzustimmen.

4. Kennzeichnungssystem - Grundsätzliches

In der CAD-Richtlinie konzentriert sich dieses Kapitel ausschließlich auf die

Grundsätze und die Kennzeichnung von Dateien. Dieses wird hier

nochmals dargelegt, außerdem aber nachfolgend vertieft bis hin zur

Kennzeichnung von einzelnen Bauelementen.

Eine durchgängige Kennzeichnung von Räumen, Systemen, Anlagen und

Dokumenten wird als eine wichtige Grundlage für gebäudebezogene

Informationssysteme (GLT, CAFM, ...) angesehen und deren Anwendung

gefordert. Die in den nachfolgenden Abschnitten erläuterte Systematik der

Kennzeichnung von Gebäuden, Geschossen, Räumen usw. ist von den

ausführenden Firmen jederzeit einzuhalten und umzusetzen.

Inhalte der Kennzeichnungsabschnitte können nur nach Absprache mit der

Stadt Mülheim an der Ruhr in begründeten Ausnahmen geändert werden.

Die hier getroffenen Vorgaben dienen der späteren Übernahme von

Geschoss-, Raum- und Abzugsflächen, Tür- und Fensterinformationen

sowie den technischen und fachgewerklichen Ausstattungen durch die

Stadt Mülheim an der Ruhr direkt aus der AutoCAD Zeichnung.

4.1 Kennzeichnungssystem - Datei

Das Kennzeichnungs-System für Dateinamen ist im Punkt 2.03 der CAD-

Richtlinie festgeschrieben und wird hier vereinfachend nochmals

dargelegt:

CAFM-Pflichtenheft Version 2.02

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ID_Nr.Leistungsphase_Gewerk_Planart(ggf.Bauteil)_Maßstab_Plan-Index

Die Zeichnungen werden fortlaufend dreistellig durchnummeriert.

Der Dateiname muss auf jeder Zeichendatei im vorgesehenen Feld

eingetragen werden.

Abkürzungen der Gewerke:

A: Architektur

E: Elektrotechnik

H: Heizungstechnik

L: Lüftungstechnik

S: Sanitärtechnik

St: Statik

CAFM-Pflichtenheft Version 2.02

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Beispiele:

ID_Nr. 102

Gustav-Heinemann-Gesamtschule, Boverstr. 150

Entwurfsplan Architektur

Erdgeschoss Bauteil 1

Maßstab 1:200

Plan-Index a

102 _Entwurf_A_00_BT1_1-200_a.dwg

ID_Nr. 102 Gustav-Heinemann-Gesamtschule, Boverstr. 150 Werksplan Heizungstechnik Strangschema Maßstab 1:50 Plan-Index b

102_ Werkplan_H_Strangschema_1-50_b.dwg

4.2 Kennzeichnungssystem: AutoCAD-Blöcke

AutoCAD-Blöcke stellen die wesentliche CAD-Informationsquelle dar. In

diesen Blöcken (z.B. Raumstempeln) sind Attribute des entsprechenden

Baulementes enthalten (z.B. Rauminformationen).

Das Grundelement jeden Blocks ist auf dem Layer 0 mit den Eigenschaften

,,von Layer" für Farbe und Linientyp zu erstellen. Die Bezeichnung von im

Pflichtenheft nicht definierten Blöcken ist beim AG anzumelden und muss

von diesem schriftlich freigegeben werden. Inhaltlich gleiche Blöcke sind

gleich zu bezeichnen.

CAFM-Pflichtenheft Version 2.02

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Das erste Attribut beinhaltet den Anlagenkennzeichnungs-Schlüssel auf

dem dafür vorgesehen Layer.

Die Blöcke sind auf den entsprechenden Layer zu legen, auf denen keine

weiteren Elemente abgelegt werden dürfen. Die dazu benötigten Polygone

sind, wie oben beschrieben, zu erstellen. Die örtliche Lokalisierung der

Räume erfolgt gemäß der Raumnomenklatur.

4.3 Kennzeichnungssystem: Raum / Flächen

Zur Erfassung von Geschoss-, Raum- bzw. Flächennamen wird eine

Geschoss-Raum bzw. Flächen-Kennzeichnung benötigt. Diese

Kennzeichnung muss zum einen durch einen Definitionsblock und zum

anderen durch eine geschlossene 2D-Polylinie erfolgen. Somit muss sich

an jedem Raum an der äußersten Raumkante eine solche Polygonlinie

befinden, die eine Fläche nach DIN 277, gif, WoFIV o.ä. beinhaltet.

Die durch Raum-Polygonzüge definierten Flächen dürfen sich nicht

überlagern. Die Polygonzüge dürfen jedoch auf den Grenzkanten

aufeinander liegen.

Als Raum versteht sich jede Fläche, die eindeutig einem Raumnamen und

einer Raumnummer zugeordnet werden kann und als Einheit verwaltet

wird.

Hierbei können auch Teilflächen innerhalb eines Raumes definiert werden

(Einbauschränke, Labortische, Stützen, unterschiedliche

Bodenbelagsarten, Reinigungsflächen etc.).

Sämtliche in der Zeichnung definierten Räume und Flächen müssen

eindeutig erkennbar sein und müssen diesen Regeln entsprechend. Dieses

betrifft alle Räume incl. Flure, Schächte, Aufzüge etc..

CAFM-Pflichtenheft Version 2.02

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Zur Erfassung von Räumen und Flächen werden entsprechende Raum-

und Flächen-Daten benötigt. Diese Daten müssen für jeden Raum und

jede Fläche zur Verfügung stehen und werden durch Attribute eines

AutoCAD-Blocks inhaltlich dargestellt.

Der Raumblock muss sich innerhalb des Raumpolygons befinden. Ist dies

nicht möglich, muss das Raumpolygon mit dem Raumstempel zu einem

Block zusammengefasst werden und muss eine Führungslinie als Hinweis

zu dem entsprechenden Raum gezogen werden. Von besonderer

Wichtigkeit ist, dass alle Raumpolygone und Raumblöcke auf den Ihnen

zugewiesenen Layer liegen.

AutoCAD-Schraffuren oder –Solids sind nach unten zu positionieren, damit

alle weiteren Raum-Informationen lesbar sind.

Abzugsflächen

Befindet sich innerhalb eines Raumes fest eingebautes Mobiliar (Schränke,

Labortische, Stützen usw.) so werden diese Flächen durch einen 2D-

Polygonzug für Abzugsflächen auf den entsprechenden Layern

umschrieben.

Geschossflächenbegrenzungen (BGF)

Die Geschossflächenbegrenzungen für jedes Geschoss des Gebäudes

werden durch einen geschlossenen 2D-Polygonzug (Bruttogeschossfläche,

Z - Koordinate = 0), auf dem entsprechenden Layer erstellt.

Die Erstellung der benötigten Flächenpolygone und das Einfügen und

Ausfüllen der Raum-Blöcke wird im Normalfall durch den planenden

Architekten durchgeführt.

CAFM-Pflichtenheft Version 2.02

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4.4 Kennzeichnungssystem - Anlagen / Inventar

Die Übernahme der technischen und sonstigen Ausstattung erfolgt

ebenfalls mittels Datenblöcken mit Attributen auf vorgegebenen Layern.

TGA-Objekte in Grundrissen und Schemata sind als Blöcke in der

Zeichnung zu verwenden.

5. Kennzeichnungssystem - Spezifisches

Die für das Facility Management relevanten grafischen Informationen

innerhalb der CAD-Zeichnung sind so anzulegen, dass jedes

Zeichnungselement auf genau ein Element in der Datenbank des CAFM-

Systems verweist. Die Verknüpfung zwischen Zeichnungselement und

Datenbank wird in AutoCAD durch die Definition von Blöcken mit

Attributen realisiert. Ziel ist die exakte Übereinstimmung von CAD und

Datenbank.

Die Blöcke sind mit Attributen zu versehen.

(Attribut = AutoCAD-Bezeichnung für ein Zeichnungselement eindeutig

zugeordnete beschreibende Eigenschaft).

Als erstes Attribut ist jedem Block die eindeutige Anlagenkennzeichnung

gemäß dem Kennzeichensystem zuzuordnen.

Das Kenzeichnungs-System wird teilweise auf mehrere Attribute und

verschiedene Layer aufgeteilt. Dieses erfolgt zu dem Zweck einer

einfachen Selektion der Attribute für das Plotten in verschiedenen

Maßstäben und zu verschiedenen Zwecken.

CAFM-Pflichtenheft Version 2.02

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Stadt Mülheim an der Ruhr Amt - ImmobilienService Seite 19 /32

Die u.g. Standardblöcke werden in der Vorlagendatei dem AN zur

Verfügung gestellt.

Blöcke der Baukonstruktion • IS_RAUMSTEMPEL • IS_RF_BODEN_WAND (Reinigungsfläche Wand oder Boden) • IS_TUER • IS_TUER_BS (Brandschutztür) • IS_FENSTER • IS_WANDBELAG

Blöcke der Haustechnik und des Brandschutzes • IS_AUFZUG • IS_FEUERLOESCHEINRICHTUNG • IS_HEIZKOERPER • IS_WC • IS_URINAL • IS_SPUELE • IS_DU • IS_SPM (Spülmaschine) • IS_HWB (Handwaschbecken) • IS_WM (Waschmaschine) • IS_BW (Badewanne) • IS_HEIZKESSEL • IS_BRENNER • IS_WT (Waschtisch) • IS_AUSGUSS • IS_ELEKTROGERAETE • IS_GASZAEHLER • IS_ELEKTROZAEHLER • IS_WASSERZAEHLER • IS_Gasgeraete • IS_BWB (Brauchwasserbereiter)

CAFM-Pflichtenheft Version 2.02

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Sonderblöcke • IS_BGF

Die Reihenfolge der Attribute in den Blöcken ist bindend.

Sämtliche in einer Zeichnung eingefügten Blöcke mit deren Attributen sind

zusätzlich in eine Excel-Tabelle auszulesen und im „.xls“-Format der Stadt

Mülheim an der Ruhr mitzuliefern.

Achtung: In der von der Stadt Mülheim an der Ruhr gelieferten

Prototypdatei sind in den Blockattributen eintragenden Nullen und „xxxx“

lediglich Dummys und Platzhalter

Nachfolgend werden beispielhaft die baukonstruktiven Blöcke und deren

Inhalte erläutert. Alle weiteren Beispielblöcke der Bereiche

Haustechnik/TGA, Brandschutz etc, sind der Vorlagedatei zu entnehmen

5.1 Raumblock

Jeder Raum erhält einen Block „IS_RAUMSTEMPEL“ mit folgenden

Attributen:

• IDNR._EBENE_RAUMNR. • RAUMNUTZER • F (Fläche in m² nach DIN 277, gif, WoFIV ohne Angabe der Einheit) • U (Raum-Umfang) • H (Raum-Höhe) • RAUM-NR. • RAUM • FLAECHENART (nach DIN 277, gif) - Bezeichnungen siehe xls-Datei Anhang 1

CAFM-Pflichtenheft Version 2.02

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Stadt Mülheim an der Ruhr Amt - ImmobilienService Seite 21 /32

Der Basisblock wird bei Auftragserteilung an den AN geliefert

Räume unter Treppen sind ebenfalls mit einem Raumpolygon inklusive

Raumstempel zu versehen - entweder zusätzlich zum Treppenhauspolygon

als „Fläche in der Fläche“ oder als im Treppenhauspolygon ausgesparte

Fläche.

5.2 Türblock

Es gibt Standardtürblöcke und Brandschutztürblöcke; ansonsten ist mit

dem Türblock ist in Analogie zum Raumblock zu verfahren. Ziel

ist auch hier das Auslesen von Türlisten, die besonders für die

Schließanlagenverwaltung und dem Brandschutz von Bedeutung sind.

Standardtürblöcke

Jede Standardtür erhält einen Block „IS_TUER“ mit folgenden Attributen:

• IDNR._EBENE_RAUMNR. • TUERART • TUERMASZE

Brandschutztürblöcke

Jede Brandschutztüre erhält einen Block „IS_TUER_BS“ mit folgenden

Attributen:

• IDNR._EBENE_RAUMNR. • HERSTELLER_BS-TUER • TUERMASZE • BS-KLASSE_TUER

Die Basisblöcke werden bei Auftragserteilung an den AN geliefert.

CAFM-Pflichtenheft Version 2.02

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Stadt Mülheim an der Ruhr Amt - ImmobilienService Seite 22 /32

Bei mehreren Türen pro Raum wird die laufende Nummer entsprechend

der Anzahl hochgezählt.

Außer bei den Außentüren soll die Raum-Zuordnung der Türen in

Abhängigkeit von der Nutzflächenart erfolgen, d.h. Räume der NF haben

Vorrang vor Räumen der TF. Räume der NF und TF haben Vorrang vor

Räumen der VF. Bei Räumen mit gleicher Nutzflächenart entscheidet die

Seite des Türanschlages.

5.3 Fensterblock /-Stempel

Mit dem Fensterblock ist auch hier in Analogie zum Raumblock zu

verfahren. Das Ziel ist das Auslesen der Attribute zu Fensterlisten.

Jedes Fenster erhält einen Block ,, IS_FENSTER" mit folgenden Attributen:

• IDNR._EBENE_RAUMNR. • FENSTERRAHMEN/GLASART • HUBSTEIGER • FENSTERBREITE • FENSTERHOEHE

Der Basisblock wird bei Auftragserteilung an den AN geliefert.

Fenster sind dem Raum zuzuordnen, den Sie belichten sollen. Es wird

analog zu den Türen zwischen Außen- und Innenfenstern unterschieden.

Glaselemente zwischen zwei Räumen sind per Definition Innenfenster, die

auch Innentüren enthalten können. Wenn in einem solchen Element eine

Tür enthalten ist, ist das Element dem gleichen Raum wie die Tür

zuzuordnen.

CAFM-Pflichtenheft Version 2.02

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Stadt Mülheim an der Ruhr Amt - ImmobilienService Seite 23 /32

Sofern mehrere Fenster nicht durch Pfeiler getrennt sind und gleiche

Attribute besitzen, können Sie mit nur einem Fenster Block bestempelt

werden, der die entsprechenden Gesamtmaße und Flügelanzahl ausweist.

Bei unterschiedlicher Brüstungshöhe oder Glasart etc. sind verschiedene

Fensterblöcke zu verwenden.

5.4 Boden- und Wandbelagsblock

Mit dem Boden- und Wandbelagsblock ist auch hier in Analogie zum

Raumblock zu verfahren. Das Ziel ist das Auslesen der Attribute, um

Auflistungen und Zusammenfassen der Bodenbeläge und

Reinigungsflächen zu erstellen.

Jeder unterschiedlicher Boden- oder Wandbelag erhält einen Block

,,IS_RF_BODEN_WAND" mit folgenden Attributen:

• IDNR._EBENE_RAUMNR. • BODENBELAG (der Reinigungsfläche) Bezeichnungen siehe xls-Datei Anhang 2 • RF (Reinigungsfläche) • WANDBELAG (der Reinigungsfläche) nur bei Fliesenspiegel

Der Basisblock wird bei Auftragserteilung an den AN geliefert

Bodenbelagspolygone können sich überlagern, wie z.B. in

Treppenbereichen.

Das Bodenbelagspolygon von Treppenläufen wird in dem Geschoss

dargestellt, in dem der Treppenantritt ist. Dieses kann bedeuten, dass das

Polygon einen anderen Verlauf hat, als in der baugerechten

Treppendarstellung.

CAFM-Pflichtenheft Version 2.02

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Stadt Mülheim an der Ruhr Amt - ImmobilienService Seite 24 /32

5.5 Blöcke des Brandschutzes

Mögliche und noch näher zu definierende Brandschutzblöcke / -Stempel (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

• Brandschutztechnische Anlagen • Brandschutztüre • Rauchmelder • Rauchmelderauslöser • Brandmeldezentrale • Rauch- und Wärmeabzug (Auslöser) • Rauch- und Wärmeabzug (Öffnungselement) • Rauch- und Wärmeabzug (Zentrale) • Notbeleuchtung (mit eigener Stromversorgung) • Notausgangsbeleuchtung • Notausgangsbeleuchtungszentrale • Brandschutzklappe • Feuerlöscher • Wandhydrant • Druckknopfmelder

5.6 Beispiele der Haustechnik / TGA

Mögliche und noch näher zu definierende TGA-Blöcke / -Stempel (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

Heizkörper (s. bereits in Vorlagedatei)

Die Heizkörper werden als geschlossener Polygonzug auf einem

vorgegebenen Layer erstellt und erhalten zusätzlich einen Block mit

Attributsdefinitionen der Abmessungen.

CAFM-Pflichtenheft Version 2.02

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Stadt Mülheim an der Ruhr Amt - ImmobilienService Seite 25 /32

Beleuchtung

Die Beleuchtung wird durch Leuchtenblöcke mit Attributsdefinitionen z.B.

der Raumnummer, Leuchtenart, Leuchtmittel, Position und Leistung

definiert.

Elektroinstallationen

Elektroinstallationen werden durch Blöcke definiert, die den Namen des

Installationsobjektes (z.B. STECKDOSE) tragen.

Kabelkanäle / Brüstungskanäle

Kabelkanäle / Brüstungskanäle werden durch eine Polylinie auf einem

vorgegebenen Layer erstellt und erhalten zusätzlich einen Block mit

Attributsdefinitionen z.B. der Raumnummer, Objektbezeichnung und

Abmessung.

Sanitäre Einrichtungsgegenstände

Sanitäre Einrichtungsgegenstände werden durch Blöcke definiert, die den

Namen des Installationsobjektes (z.B. WASCHTISCH) tragen. Zusätzlich

haben die Blöcke eine Attributsdefinitionen je nach Objekt mit Daten wie

Abmessung, Spül-Art etc..

Lüftungs- und Klimatechnik

Objekte der Lüftungs- und Klimatechnik werden durch Blöcke definiert, die

den Namen des Installationsobjektes (z.B. Lüftungsgitter) tragen.

Zusätzlich haben die Blöcke eine Attributsdefinitionen mit den

Abmessungen.

Tafeln und Pinwände

Tafeln und Pinwände werden als geschlossener Polygonzug, auf einem

vorgegebenen Layer erstellt und erhalten zusätzlich einen Block mit

Attributsdefinitionen z.B. der Objektbezeichnung und Abmessung.

CAFM-Pflichtenheft Version 2.02

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Fliesenspiegel

Fliesenspiegel werden durch eine Polylinie auf einem vorgegebenen Layer

erstellt und erhalten zusätzlich einen Block mit Attributsdefinitionen z.B.

der Objektbezeichnung und Abmessung.

u.a.m.

5.7 Definition zulässiger Attributsinhalte

Die Art der Information und das zu verwendende Eingabeformat (Text,

Ziffern, Mischtext), Stellenanzahl nach dem Komma gehen dem Sinn nach

aus der Eingabeaufforderung hervor, sobald man den AutoCAD-Block im

digitalen Grundriss positioniert. Andere als die spezifizierten Inhalte sind

nur nach vorheriger Rücksprache mit dem AG und anschließend erfolgter

Freigabe zulässig.

Neben der Vollständigkeit der Daten ist ein einheitliches Format der

Informationen bei der Eingabe dringend zu beachten. Einheiten sind

Bestandteil der Eingabeaufforderung und dürfen bei der Eingabe nicht

wiederholt werden. Wenn die Eingabeaufforderung also „Umfang in Meter“

lautet, ist als Attributsinhalt der reine Zahlenwert einzutragen.

Bei freien Texteingaben ist eine einheitliche Befüllung sicherzustellen.

Nicht zulässig ist zum Beispiel im gleichen Grundriss die Jungen Toiletten

einmal WC-Jungen, einmal Toilette-Knaben und dann wieder WC-H zu

nennen.

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6. Sonstige Bestimmungen

6.1 Plausibilitätsprüfung

Prinzipiell gilt, dass vollständige, sachlich richtige und wider-

spruchsfreie Daten zu liefern sind.

Der AN verpflichtet sich, dies durch geeignete Plausibilitätsprüfungen vor

Datenübergabe verantwortlich zu überprüfen. Art und Umfang der

Datenprüfung sind zu dokumentieren und dem AG auf Anforderung

nachzuweisen.

Die Prüfung der Daten umfasst die Auslesung der Blockinformationen in

Excellisten, deren inhaltliche Überprüfung, sowie die Beseitigung von

festgestellten Mängeln.

Zu prüfen / sicherzustellen sind z.B. :

  • 100-prozentige Eindeutigkeit der Daten

  • Richtlinienkonforme Befüllung der Attribute

  • Vollständigkeit der Attributsinhalte (Kein Boden ohne Belagsart, Keine

Flächenangaben ohne Wert (=0.00).. usw.

  • Korrekte durchlaufende Raum- und Flächennummerierung

  • Summe von Teilflächen entspricht den Gesamtflächen

  • Berücksichtigung aller Abzugsflächen

6.2 Testdatenaustausch

AN, die mit der Planerstellung gemäß dieser Richtlinie beauftragt werden,

müssen einen initialen DWG-Testdatenaustausch durchführen. Er dient der

Erhöhung der Datenqualität, schafft Klarheit über noch zu leistenden

Konfigurationsaufwand und schafft die Grundlagen für eine weitere

Zusammenarbeit.

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Der Test sollte bei jeder weiteren Auftragserteilung wiederholt werden.

Außerdem behält sich der AG vor, jederzeit und ohne Begründung die

Durchführung eines Tests zu verlangen.

6.3 Testablauf

Nach Auftragserteilung hat der AN eine zu definierende CAFM

Planunterlage gemäß Richtlinie zu erstellen. Diese Testdatei ist als DWG

Prüfvorlage zu liefern.

Der AG importiert diese Prüfvorlage auf seinem System, prüft Sie auf

Richtlinien- und Absprachen- Konformität und erstellt ein Prüfprotokoll.

Der Inhalt dieses Protokolls mit Ergänzungs- Änderungs- und

Fehlerbeseitigungs- Aufforderungen gilt als vereinbarte Erweiterung der

Richtlinie. Die festgestellten Abweichungen und Qualitätsmängel in der

Bearbeitung sind umgehend nachzubessern.

Die Testdurchführung hat so frühzeitig und schnell zu erfolgen, dass die

Beseitigung der festgestellten Mängel die zeitliche Abfolge des Auftrags

nicht gefährden kann.

6.4 Datenübergabe

Bei Projektende sind dem AG sämtliche erstellten Dokumente sowohl als

Ergebnisdatei insbesondere aber auch als bearbeitbare Originaldatei zu

übergeben. Hierbei sind als Datenträger ausschließlich nicht änderbare

Medien einzusetzen. (zum Beispiel CD-ROMs)

Je Gebäude und Ebene ist nur ein Plan im DWG Format zulässig.

Dies gilt ebenso je Ansichtsrichtung, je Schnittlinie, je Detailzeichnung…

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6.5 Virenprüfung

Vor jedem Datenaustausch ist sicherzustellen, dass sich auf dem Medium

keine Viren befinden. Jedes Medium ist daher unmittelbar vor Übergabe

auf Viren zu untersuchen. Bei Nichteinhaltung des Virenschutzes kann der

Verursacher zum Schadenersatz herangezogen werden. Der Verursacher

kann haftbar gemacht werden, wenn der Virus mit einem handelsüblichen,

aktualisierten Virenschutz- / Antiviren - Programm hätte beseitigt bzw.

lokalisiert werden können.

6.6 Nutzungsrechte

Der AN übergibt dem AG mit der Lieferung der Daten das vollständige

Nutzungsrecht, insbesondere jegliche Verwertungsrechte an den

gelieferten Daten. Dies gilt auch für Daten, die durch externe Planende

von Dritten übernommen werden. Der AN darf keine Plansymbole und

Informationen liefern, die Urheber- und Nutzungsrechte Dritter berühren.

Dies betrifft auch Daten, die von Behörden übernommen werden oder für

das Flächen-Management erstellt werden.

6.7 Aufwandskalkulation

Die ausführenden Planer haben alle von ihnen zu erbringenden

Leistungen, entsprechend den hier definierten Vorgaben des AG, in ihre

jeweilige Kalkulation einzuberechnen. Nachkalkulationen auf Basis vorher

bekannter Anforderungen des AG sind ausgeschlossen!

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6.8 Anpassung und Fortschreibung der Richtlinie

Der AG hat das Recht, die Dokumentationsrichtlinie – je nach Erfordernis

in dem Projektverlauf – durch zumutbare Änderungen und Ergänzungen

anzupassen und fortzuschreiben. Diese Änderungen werden in der Regel

Erweiterungen der Symbolbibliothek und der Attribute sein, damit eine

einheitliche, den Projekterfordernissen angepasste Systematik

gewährleistet wird.

Als zumutbar gilt ein Mehraufwand von bis zu 15% des vorher kalkulierten

Aufwands. Im Gegenzug wird ein eventuell resultierender Minderaufwand

von ebenfalls bis zu 15% nicht in Ansatz gebracht.

Der AG teilt dem Auftragnehmer die gewünschten Anpassungen unter

Einhaltung einer angemessenen Ankündigungsfrist mit.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei Anpassung der Systematik in der

Dokumentationsrichtlinie (z. B. Kennzeichnung) zur kostenlosen

Einhaltung der erweiterten oder abgeänderten Dokumentationsrichtlinie.

Der Auftragnehmer muss die gewünschten Anpassungen auf mögliche

Konsequenzen hin überprüfen und das Ergebnis dem AG unverzüglich

nach Zugang der angepassten Dokumentationsrichtlinie schriftlich

mitteilen.

Dabei hat der Auftragnehmer insbesondere die Auswirkungen auf die

Kosten und Terminpläne aufzuzeigen, etwaige Bedenken gegen die

Anpassung und Optimierungsmöglichkeiten mitzuteilen.

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6.9 Gewährleistung und Qualitätskontrolle

Die Richtlinie wird zum Vertragsbestandteil mit den jeweiligen

Projektbeteiligten.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu einer vollständigen Datenlieferung

an den AG. Sowohl grafische als auch alphanumerische Daten müssen

vollständig und korrekt sein. Die in dieser Richtlinie festgelegten

Standards sind bei der Erstellung der Daten anzuwenden.

Die Auftragnehmer des AG erklären verbindlich diese Richtlinie als

gültigen Projektstandard und gewährleisten deren Einhaltung. Gegenüber

dem AG benennen sie einen Koordinator, der damit betraut ist, die

Einhaltung dieser Vorgaben zu überwachen.

Die vom AN gelieferten Pläne und Daten werden vom AG oder einem

Beauftragten sowohl projektbegleitend als auch bei Schlusslieferung auf

Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft. Zu prüfende Projektunterlagen

sind auf Anforderung grundsätzlich kostenneutral zur Verfügung zu

stellen.

Bei Nichteinhaltung der geforderten Qualitäten erfolgt die Rückgabe der

Daten an den AN zur erneuten Überarbeitung. Wird aufgrund immer noch

vorhandener Mängel eine weitere Prüfung notwendig, übernimmt der AN

die vollen Kosten für die Qualitätskontrolle.

Bei zeitkritischen Projekten kann die Mängelbeseitigung durch den AG

extern beauftragt werden und dem AN in Rechnung gestellt werden. Der

Aufwand wird dann mit Nachweis auf Stundenlohnbasis abgerechnet.

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Die Abwicklung erfolgt durch Einbehalt der angefallenen Controllingkosten

von der Schlussrechnung.

6.10 Gültigkeit der Richtlinie

Diese Richtlinie gilt für Pläne, Schriften oder andere Dokumente, die der

CAFM Dokumentation dienen.

6.11 Vertraulichkeit

Für die Bearbeitung zur Verfügung gestellte Zeichnungen oder Daten in

digitaler oder Papierform sind mit höchster Sorgfalt und Vertraulichkeit zu

behandeln.

Allgemeine und sicherheitsrelevante Informationen, welche aus diesen

Zeichnungen und Daten hervorgehen, sind Dritten nicht zugänglich zu

machen.

Nach Auftragsabschluss bestätigt der AN schriftlich, alle derartigen Daten

und eventuelle Kopien des AG zurückgegeben oder vernichtet zu haben

und diese zu keinem anderen Zweck als dem im Auftragsumfang

enthaltenen verwendet zu haben.

6.12 Rechtliche Hinweise

Die Dateien enthalten vertrauliche Informationen. Die unbefugte Weitergabe ist nicht gestattet.

Aufgestellt:

Mülheim an der Ruhr, den 07.03.2012

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