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CAFM-
Dokumentationsrichtlinie
für Zeichnungen
der Gewerke
Architektur und TGA
Version 2.02
Stand: 07. März 2012
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INHALTSVERZEICHNIS:
- Allgemeines
1.1 Ansprechpartner
1.2 Änderungen/Ergänzungen des Pflichtenheftes
- Allgemeine Grundlagen
2.1 Anwendungsbereich
2.2 Ziel der Dokumentationsrichtlinie
2.3 Grundsätze der grafischen Datenbearbeitung
2.4 Grundsätze zur Dokumentation von Objektdaten
- CAFM spezifische Strukturvorgaben
3.1 CAD Richtlinie als weitere gültige Anlage
3.2 Pflichtenheft für die Bestandserfassung
3.3 CAD Layerstruktur: Verwendung für die CAFM- Dokumentation
3.4 Zeichenobjekte in der CAFM Dokumentation
3.5 Lieferumfang der CAFM Planungsunterlagen
- Kennzeichnungssystem - Grundsätzliches
4.1 Kennzeichnungssystem - Datei
4.2 Kennzeichnungssystem: AutoCAD-Blöcke
4.3 Kennzeichnungssystem: Raum / Flächen
4.4 Kennzeichnungssystem - Anlagen / Inventar
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- Kennzeichnungssystem - Spezifischers
5.1 Raumblock
5.2 Türblock
5.3 Fensterblock /-Stempel
5.4 Boden- und Wandbelagsblock
5.5 Blöcke des Brandschutzes
5.6 Beispiele von TGA-Blöcken
5.7 Definition zulässiger Attributsinhalte
- Sonstige Bestimmungen
6.1 Plausibilitätsprüfung
6.2 Testdatenaustausch
6.3 Testablauf
6.4 Datenübergabe
6.5 Virenprüfung
6.6 Nutzungsrechte
6.7 Aufwandskalkulation
6.8 Anpassung und Fortschreibung der Richtlinie
6.9 Gewährleistung und Qualitätskontrolle
6.10 Gültigkeit der Richtlinie
6.11 Vertraulichkeit
6.12 Rechtliche Hinweise
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1. Allgemeines
1.1 Ansprechpartner
Uwe Zelt Stadt Mülheim an der Ruhr Amt - ImmobilienService Technisches Rathaus Hans-Böckler-Platz 5 45468 Mülheim an der Ruhr
Tel.: 0208 / 455-2349 Mobil: 0163 / 355-2356 Fax: 0208 / 455-582349 E-mail: Uwe.Zelt@muehlheim-ruhr.de
Vertretung:
Simon Kreisl Tel.: 0208 / 455-2311 Fax: 0208 / 455-582311 E-mail: Simon.Kreisl@muehlheim-ruhr.de
1.2 Änderungen/Ergänzungen des Pflichtenheftes
Die Ergänzung und Aktualisierung der CAFM-Dokumentationsrichtlinie ist für alle Projektbeteiligten in der jeweils aktuellen Fassung bindend.
Die neueste Fassung wird den Auftragnehmern zu Beginn der Arbeiten ausgehändigt.
Stand der Erstellung: 03.05.2010
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Einleitung
Diese Richtlinie regelt die CAFM-gerechte Aufbereitung von
betriebsrelevanten Daten. Die Daten werden so standardisiert, dass sie in
der geforderten Qualität in einem EDV-System, beispielsweise einer
Datenbank oder einem CAFM-System, nutzbar gemacht werden können.
Sie gilt für alle mit Bauleistungen zusammenhängenden
Planungsdokumente, sowie die Dokumentation von technischen und
baulichen Objekten, die für das Stadt Mülheim an der Ruhr an der Ruhr
des Amtes ImmobilienService (nachfolgend und vereinfachend „Mülheim“
genannt) erstellt werden.
2. Allgemeine Grundlagen
2.1 Anwendungsbereich
Diese Richtlinie enthält Bestimmungen zur Erstellung von CAFM Planungs-
und Bestandsunterlagen, einschließlich der für die Bearbeitung
notwendigen Begriffsdefinitionen.
Sie ist verbindliche Arbeitsgrundlage für sämtliche Auftragnehmer, die für
die Stadt Mülheim an der Ruhr solche Pläne erstellen und/oder
weiterbearbeiten.
Die Richtlinie ist Bestandteil des Vertrages zwischen Auftragnehmer und
Auftraggeber, muss ausdrücklich als Vertragsbestandteil genannt werden
und gilt ab dem Zeitpunkt Ihrer Bekanntgabe für alle an den jeweiligen
Projekten beteiligten Unternehmen.
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Sonderregelungen in der Anwendung sind mit dem AG oder seinem
verantwortlichen Stellvertreter sowohl vor dem Projektstart als aber auch
projektbegleitend zu koordinieren und hinreichend zu protokollieren.
Außerdem gilt die Richtlinie ausdrücklich für die CAFM gerechte
Dokumentation (LPH 9) von Neubauprojekten. Andere Leistungsphasen
betreffende
Festlegungen, die die spätere Bestands-Dokumentation so weitgehend
und frühzeitig wie möglich regeln, sind ergänzend zu vereinbaren.
Auftraggeber ist die Stadt Mülheim an der Ruhr, im Folgenden mit „AG“
bezeichnet.
Neben der CAFM Richtlinie sind folgende weiteren Regelwerke zu
beachten und einzuhalten:
- CAD–Richtlinie (ist immer zusätzlich zur CAFM Richtlinie
einzuhalten)
- Pflichtenheft-Bestandserfassung (gilt zusätzlich für das Aufmaß
vor Ort und Bestandsplanerfassungen)
2.2 Ziel der Dokumentationsrichtlinie
Der Einsatz von CAD- und CAFM Systemen in der Planung und
Unterhaltung des umfangreichen Gebäudebestands der Stadt Mülheim an
der Ruhr erhöht die Anforderungen an die Pläne, Dokumente und Daten,
welche die Information übermitteln.
Diese Richtlinie definiert eine einheitliche standardisierte Bestands-
dokumentation auf Basis der Planungsunterlagen für Immobilien des AG.
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Eine solche Bestandsdokumentation ist zwingende Basis für einen
optimierten, effizienten Betrieb der Liegenschaften. Die zu liefernden
Daten müssen in Inhalt, Form und Struktur dem hier beschriebenen
Standard des AG soweit entsprechen, dass sie mit dem kleinstmöglichen
Strukturierungsaufwand in das zur Anwendung kommende CAFM - System
übertragbar sind.
Die Richtlinie enthält die hierfür notwendigen technischen, inhaltlichen
und strukturellen Vorgaben. Die getroffenen Festlegungen sind bei der
Erstellung von CAD Planunterlagen zusätzlich zur gesonderten CAD-
Richtlinie des AG zu beachten. Dies gilt auch für die Weiterbearbeitung
und Anpassung von Plänen und Dokumenten, die vor dem Inkrafttreten
der Richtlinie entstanden sind. Die weiteren Vorgaben beinhalten
grundsätzliche Regeln und Strukturen, auf welche Art und Weise
Bestands- bzw. Planungsdaten EDV-technisch und inhaltlich angelegt und
übergeben werden müssen.
Sofern der Auftragnehmer Ergänzungsbedarf, Widersprüche oder Hinder-
nisse identifizieren kann, die den Zielen der Richtlinie entgegenstehen, so
obliegt Ihm die Pflicht diese dem Auftraggeber mitzuteilen und geeignete
Optimierungsvorschläge schriftlich abzustimmen.
2.3 Grundsätze der grafischen Datenbearbeitung
Eine Planerstellung in CAD entsprechend der jeweils gültigen CAD-
Richtlinie des AG wird grundsätzlich vorausgesetzt.
Es wird der Einsatz von Software vorausgesetzt, die alle in den weiteren
Abschnitten definierten Vorgaben des AG tatsächlich realisieren kann.
Idealerweise wird dies durch die planerseitige Verwendung von AutoCAD
erreicht. Mit anderen Anwendungen erstellte Planunterlagen sind den
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Vorgaben der Richtlinie durch Export und/oder Nachbearbeitung
anzupassen.
Sicherzustellen ist vom AN unter anderem die Verwendung der korrekten
Layerstruktur, auslesbare attributisierte Blöcke, eine absolute Einein-
deutigkeit des herzustellenden Objektbezugs (Objektkennzeichnung)
sowie die Trennung zwischen maßstabslosem Modellbereich für die
Konstruktion und Layout für die Plangestaltung.
Beabsichtigte oder systembedingte Abweichungen sind frühzeitig anzu-
zeigen und nur nach darauf folgender Abstimmung mit dem Auftraggeber
zulässig.
Das Amt ImmobilienService der Stadt Mülheim an der Ruhr verwendet für
den Fachbereich des Facility Managements die CAD-/CAFM-Systeme
AutoCAD 2012 - Deutsch (D -A - CH)
AutoCAD Architecture 2012 - Deutsch (D -A - CH)
AutoCAD FM-Applikation Delta-CAD 3.00 – Deutsch
ConjectFM 7.5
Eine entsprechende Prototypzeichnung mit den für die
Objektdokumentation zu verwendenden attributisierten Blöcken wird dem
AN durch den AG zur Verfügung gestellt. Sie enthält auch die komplette zu
verwendende Layerstruktur lt. CAD-Richtlinie und entsprechende
Layoutvorgaben.
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2.4 Grundsätze zur Dokumentation von Objektdaten
Die planerseitige Dokumentation der unterschiedlichsten Objekt-
informationen, welche für die Verwaltung und die Unterhaltung des
Gebäudebestands benötigt werden, erfolgt durch Verwendung der durch
den AG in Form einer Symbolbibliothek zur Verfügung gestellten Blöcke.
Die Blöcke tragen Klartextbezeichnungen und enthalten sämtliche zu
liefernden Attribute mit entsprechenden Eingabeaufforderungen.
Die laut Eingabeaufforderung erforderlichen Informationen sind durch den
AN unter Einhaltung seiner Sorgfaltspflicht zu erfassen und einzutragen.
Insbesondere hat der AN darauf zu achten, dass die Attributseingaben
eindeutig sind und unterschiedliche Schreibweisen oder Bezeichnungen
identischer Inhalte nicht erfolgen.
Bei fehlenden Informationen (Inhalt einzelner Attribute), die durch den AN
definitiv nicht ermittelt werden können, ist dies dem AG zeitnah
mitzuteilen.
(nicht erst bei der abschließenden Datenlieferung)
Die Notwendigkeit von Anpassungen der Richtlinie an die Spezifikationen
einzelner Projekte ist vor Projektbeginn durch AG und AN gemeinsam zu
evaluieren und zu dokumentieren.
In der Regel wird dies die Erweiterung oder Reduzierung der
Attributsanzahl von vorhandenen Blöcken oder die Ergänzung und
Modifikation der Blockbibliothek betreffen. Das Ergebnis dieser Evaluation
wird Bestandteil der Beauftragung.
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Alle weiteren im Projektverlauf notwendig werdenden Abweichungen von
der Richtlinie bedürfen der schriftlichen Vereinbarung zwischen AG und
AN.
3. CAFM spezifische Strukturvorgaben
3.1 CAD Richtlinie als weitere gültige Anlage
Die CAD-Planung hat nach dem Stand der Technik, sowie der aktuell
gültigen separaten CAD - Richtlinie der Stadt Mülheim an der Ruhr
zu erfolgen. Diese regelt unter anderem die einzuhaltende Layerstruktur,
die Dateinamenskonvention und alle weiteren allgemeinen CAD Vorgaben.
Einschlägige Normen sind in der jeweils aktuellen Fassung anzuwenden.
3.2 Pflichtenheft für die Bestandserfassung
Neben den CAFM und CAD Richtlinien existiert ein Pflichtenheft für die Bestandserfassung, das bei der Bestandsaufnahme anzuwenden ist.
3.3 CAD Layerstruktur: Verwendung für die CAFM- Dokumentation
Die Layerzugehörigkeit der Blöcke und ihre Bestandteile dürfen nicht
verändert werden. (Einzelne Ausnahmen die auf verschiedenen Layern
liegen dürfen sind in der Blockbibliothek extra kommentiert!)
Es ist mit den vordefinierten Layern zu arbeiten. Sollten bisher nicht
berücksichtigte Inhalte hinzukommen, können neue Layerbezeichnungen
eingeführt werden.
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Diese müssen jedoch Ihrer Einarbeitung durch den AG freigegeben werden
und der in der CAD Richtlinie definierten Layernamenskonvention
entsprechen. Außerdem sind solche zusätzlichen Layer in Form einer Liste
zu dokumentieren die zum Zeitpunkt der Dateiprüfung mit zu übergeben
ist.
3.4 Zeichenobjekte in der CAFM Dokumentation
Die abzubildenden Objekte repräsentieren reale Bauteile, Anlagen oder
Komponenten.
Alle nachfolgend beschriebenen kennzeichnungspflichtigen Objekte sind
durch AutoCAD- Blöcke darzustellen.
Es ist dabei zu unterscheiden zwischen so genannten „Blockattributen“ die
zusätzlich zur Grafik eine variable Anzahl an Attributen enthalten und den
einfachen „Blöcken“, die außer einer grafischen Darstellung keine weiteren
Informationen enthalten.
Identische Bauteile müssen durch Verwendung des gleichen Objektblocks
dargestellt werden. Ähnliche, nicht gleiche Bauteile dürfen nicht durch
einen Block desselben Namens im Plan gekennzeichnet werden.
3.5 Lieferumfang der CAFM Planungsunterlagen
Im Rahmen einer kompletten CAFM Gebäudedatendokumentation sind
folgende Planunterlagen zu liefern. Grundrisspläne sind obligatorisch,
welche weiteren Planarten verlangt werden, wird projektspezifisch
definiert:
Grundrisspläne aller begehbaren Ebenen mit eingefügten und korrekt
befüllten Blöcken und Blockattributen.
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Grundrisse müssen weiterhin enthalten:
Abbildung der Bruttogrundflächen (BGF)
Nettogrundflächen gemäß aktueller DIN 277 (NGF)
Ansichten mindestens 1x je Gebäudeseite als separate Zeichnung, wobei
Bauelemente wie Fenster, Türen und Glasfassadenteile eine
entsprechende Objektkennzeichnung nach Richtlinie erhalten.
Fassadenflächen sind je nach projektweise Vorgabe des AG zusätzlich mit
gesonderten Polylinien zu umfahren und in dem der jeweiligen Vorgabe
entsprechenden Art und Weise zu ermitteln.
Außenanlagenpläne im Maßstab 1:500, bestehend aus zur Liegenschaft
gehörenden Flurstücken. Abzubilden sind Objekte und Flächen wie zum
Spielplätze, Feuerwehrbewegungsflächen (Angriffswege in Abstimmung
mit der zuständigen Feuerwehr), Außenleuchten, Bodeneinläufe, Grün-
und Pflanzflächen. Die Flurkarten sind beim Vermessungsamt der Stadt
Mülheim an der Ruhr erhältlich; die Kostenübernahme ist im Einzelfall zu
klären.
Alle Pläne sind jeweils mit dem Plankopf gemäß der Vorgabe des AG
inklusive Nordpfeil zu versehen.
Raumbuch und Flächenaufstellung in Excel-Tabellenform als prüfbare
Dokumentation der aus den Plänen ausgelesenen Attribut-Informationen.
Es sind je Gebäude und Ebene, raumweise strukturiert alle aus den Plänen
ausgelesenen Objektinformationen aufzulisten und als bearbeitbare Excel-
Tabelle zu übergeben. Außerdem ist ebenfalls je Gebäude und Ebene eine
Flächenaufstellung der ausgelesenen Flächeninformationen anzufertigen.
Für die Außenanlage ist eine separate ebenfalls direkt aus den
ausgelesenen Planinformationen erstellte Flächenaufstellung sowie eine
Liste der in den Außenanlagen enthaltenen Objekte mit zu übergeben.
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Inwieweit ergänzende oder abweichende Vereinbarungen notwendig sind,
ist zu Projektbeginn verbindlich zwischen AN und AG abzustimmen.
4. Kennzeichnungssystem - Grundsätzliches
In der CAD-Richtlinie konzentriert sich dieses Kapitel ausschließlich auf die
Grundsätze und die Kennzeichnung von Dateien. Dieses wird hier
nochmals dargelegt, außerdem aber nachfolgend vertieft bis hin zur
Kennzeichnung von einzelnen Bauelementen.
Eine durchgängige Kennzeichnung von Räumen, Systemen, Anlagen und
Dokumenten wird als eine wichtige Grundlage für gebäudebezogene
Informationssysteme (GLT, CAFM, ...) angesehen und deren Anwendung
gefordert. Die in den nachfolgenden Abschnitten erläuterte Systematik der
Kennzeichnung von Gebäuden, Geschossen, Räumen usw. ist von den
ausführenden Firmen jederzeit einzuhalten und umzusetzen.
Inhalte der Kennzeichnungsabschnitte können nur nach Absprache mit der
Stadt Mülheim an der Ruhr in begründeten Ausnahmen geändert werden.
Die hier getroffenen Vorgaben dienen der späteren Übernahme von
Geschoss-, Raum- und Abzugsflächen, Tür- und Fensterinformationen
sowie den technischen und fachgewerklichen Ausstattungen durch die
Stadt Mülheim an der Ruhr direkt aus der AutoCAD Zeichnung.
4.1 Kennzeichnungssystem - Datei
Das Kennzeichnungs-System für Dateinamen ist im Punkt 2.03 der CAD-
Richtlinie festgeschrieben und wird hier vereinfachend nochmals
dargelegt:
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ID_Nr.Leistungsphase_Gewerk_Planart(ggf.Bauteil)_Maßstab_Plan-Index
Die Zeichnungen werden fortlaufend dreistellig durchnummeriert.
Der Dateiname muss auf jeder Zeichendatei im vorgesehenen Feld
eingetragen werden.
Abkürzungen der Gewerke:
A: Architektur
E: Elektrotechnik
H: Heizungstechnik
L: Lüftungstechnik
S: Sanitärtechnik
St: Statik
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Beispiele:
ID_Nr. 102
Gustav-Heinemann-Gesamtschule, Boverstr. 150
Entwurfsplan Architektur
Erdgeschoss Bauteil 1
Maßstab 1:200
Plan-Index a
102 _Entwurf_A_00_BT1_1-200_a.dwg
ID_Nr. 102 Gustav-Heinemann-Gesamtschule, Boverstr. 150 Werksplan Heizungstechnik Strangschema Maßstab 1:50 Plan-Index b
102_ Werkplan_H_Strangschema_1-50_b.dwg
4.2 Kennzeichnungssystem: AutoCAD-Blöcke
AutoCAD-Blöcke stellen die wesentliche CAD-Informationsquelle dar. In
diesen Blöcken (z.B. Raumstempeln) sind Attribute des entsprechenden
Baulementes enthalten (z.B. Rauminformationen).
Das Grundelement jeden Blocks ist auf dem Layer 0 mit den Eigenschaften
,,von Layer" für Farbe und Linientyp zu erstellen. Die Bezeichnung von im
Pflichtenheft nicht definierten Blöcken ist beim AG anzumelden und muss
von diesem schriftlich freigegeben werden. Inhaltlich gleiche Blöcke sind
gleich zu bezeichnen.
CAFM-Pflichtenheft Version 2.02
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Das erste Attribut beinhaltet den Anlagenkennzeichnungs-Schlüssel auf
dem dafür vorgesehen Layer.
Die Blöcke sind auf den entsprechenden Layer zu legen, auf denen keine
weiteren Elemente abgelegt werden dürfen. Die dazu benötigten Polygone
sind, wie oben beschrieben, zu erstellen. Die örtliche Lokalisierung der
Räume erfolgt gemäß der Raumnomenklatur.
4.3 Kennzeichnungssystem: Raum / Flächen
Zur Erfassung von Geschoss-, Raum- bzw. Flächennamen wird eine
Geschoss-Raum bzw. Flächen-Kennzeichnung benötigt. Diese
Kennzeichnung muss zum einen durch einen Definitionsblock und zum
anderen durch eine geschlossene 2D-Polylinie erfolgen. Somit muss sich
an jedem Raum an der äußersten Raumkante eine solche Polygonlinie
befinden, die eine Fläche nach DIN 277, gif, WoFIV o.ä. beinhaltet.
Die durch Raum-Polygonzüge definierten Flächen dürfen sich nicht
überlagern. Die Polygonzüge dürfen jedoch auf den Grenzkanten
aufeinander liegen.
Als Raum versteht sich jede Fläche, die eindeutig einem Raumnamen und
einer Raumnummer zugeordnet werden kann und als Einheit verwaltet
wird.
Hierbei können auch Teilflächen innerhalb eines Raumes definiert werden
(Einbauschränke, Labortische, Stützen, unterschiedliche
Bodenbelagsarten, Reinigungsflächen etc.).
Sämtliche in der Zeichnung definierten Räume und Flächen müssen
eindeutig erkennbar sein und müssen diesen Regeln entsprechend. Dieses
betrifft alle Räume incl. Flure, Schächte, Aufzüge etc..
CAFM-Pflichtenheft Version 2.02
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Zur Erfassung von Räumen und Flächen werden entsprechende Raum-
und Flächen-Daten benötigt. Diese Daten müssen für jeden Raum und
jede Fläche zur Verfügung stehen und werden durch Attribute eines
AutoCAD-Blocks inhaltlich dargestellt.
Der Raumblock muss sich innerhalb des Raumpolygons befinden. Ist dies
nicht möglich, muss das Raumpolygon mit dem Raumstempel zu einem
Block zusammengefasst werden und muss eine Führungslinie als Hinweis
zu dem entsprechenden Raum gezogen werden. Von besonderer
Wichtigkeit ist, dass alle Raumpolygone und Raumblöcke auf den Ihnen
zugewiesenen Layer liegen.
AutoCAD-Schraffuren oder –Solids sind nach unten zu positionieren, damit
alle weiteren Raum-Informationen lesbar sind.
Abzugsflächen
Befindet sich innerhalb eines Raumes fest eingebautes Mobiliar (Schränke,
Labortische, Stützen usw.) so werden diese Flächen durch einen 2D-
Polygonzug für Abzugsflächen auf den entsprechenden Layern
umschrieben.
Geschossflächenbegrenzungen (BGF)
Die Geschossflächenbegrenzungen für jedes Geschoss des Gebäudes
werden durch einen geschlossenen 2D-Polygonzug (Bruttogeschossfläche,
Z - Koordinate = 0), auf dem entsprechenden Layer erstellt.
Die Erstellung der benötigten Flächenpolygone und das Einfügen und
Ausfüllen der Raum-Blöcke wird im Normalfall durch den planenden
Architekten durchgeführt.
CAFM-Pflichtenheft Version 2.02
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4.4 Kennzeichnungssystem - Anlagen / Inventar
Die Übernahme der technischen und sonstigen Ausstattung erfolgt
ebenfalls mittels Datenblöcken mit Attributen auf vorgegebenen Layern.
TGA-Objekte in Grundrissen und Schemata sind als Blöcke in der
Zeichnung zu verwenden.
5. Kennzeichnungssystem - Spezifisches
Die für das Facility Management relevanten grafischen Informationen
innerhalb der CAD-Zeichnung sind so anzulegen, dass jedes
Zeichnungselement auf genau ein Element in der Datenbank des CAFM-
Systems verweist. Die Verknüpfung zwischen Zeichnungselement und
Datenbank wird in AutoCAD durch die Definition von Blöcken mit
Attributen realisiert. Ziel ist die exakte Übereinstimmung von CAD und
Datenbank.
Die Blöcke sind mit Attributen zu versehen.
(Attribut = AutoCAD-Bezeichnung für ein Zeichnungselement eindeutig
zugeordnete beschreibende Eigenschaft).
Als erstes Attribut ist jedem Block die eindeutige Anlagenkennzeichnung
gemäß dem Kennzeichensystem zuzuordnen.
Das Kenzeichnungs-System wird teilweise auf mehrere Attribute und
verschiedene Layer aufgeteilt. Dieses erfolgt zu dem Zweck einer
einfachen Selektion der Attribute für das Plotten in verschiedenen
Maßstäben und zu verschiedenen Zwecken.
CAFM-Pflichtenheft Version 2.02
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Die u.g. Standardblöcke werden in der Vorlagendatei dem AN zur
Verfügung gestellt.
Blöcke der Baukonstruktion • IS_RAUMSTEMPEL • IS_RF_BODEN_WAND (Reinigungsfläche Wand oder Boden) • IS_TUER • IS_TUER_BS (Brandschutztür) • IS_FENSTER • IS_WANDBELAG
Blöcke der Haustechnik und des Brandschutzes • IS_AUFZUG • IS_FEUERLOESCHEINRICHTUNG • IS_HEIZKOERPER • IS_WC • IS_URINAL • IS_SPUELE • IS_DU • IS_SPM (Spülmaschine) • IS_HWB (Handwaschbecken) • IS_WM (Waschmaschine) • IS_BW (Badewanne) • IS_HEIZKESSEL • IS_BRENNER • IS_WT (Waschtisch) • IS_AUSGUSS • IS_ELEKTROGERAETE • IS_GASZAEHLER • IS_ELEKTROZAEHLER • IS_WASSERZAEHLER • IS_Gasgeraete • IS_BWB (Brauchwasserbereiter)
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Sonderblöcke • IS_BGF
Die Reihenfolge der Attribute in den Blöcken ist bindend.
Sämtliche in einer Zeichnung eingefügten Blöcke mit deren Attributen sind
zusätzlich in eine Excel-Tabelle auszulesen und im „.xls“-Format der Stadt
Mülheim an der Ruhr mitzuliefern.
Achtung: In der von der Stadt Mülheim an der Ruhr gelieferten
Prototypdatei sind in den Blockattributen eintragenden Nullen und „xxxx“
lediglich Dummys und Platzhalter
Nachfolgend werden beispielhaft die baukonstruktiven Blöcke und deren
Inhalte erläutert. Alle weiteren Beispielblöcke der Bereiche
Haustechnik/TGA, Brandschutz etc, sind der Vorlagedatei zu entnehmen
5.1 Raumblock
Jeder Raum erhält einen Block „IS_RAUMSTEMPEL“ mit folgenden
Attributen:
• IDNR._EBENE_RAUMNR. • RAUMNUTZER • F (Fläche in m² nach DIN 277, gif, WoFIV ohne Angabe der Einheit) • U (Raum-Umfang) • H (Raum-Höhe) • RAUM-NR. • RAUM • FLAECHENART (nach DIN 277, gif) - Bezeichnungen siehe xls-Datei Anhang 1
CAFM-Pflichtenheft Version 2.02
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Der Basisblock wird bei Auftragserteilung an den AN geliefert
Räume unter Treppen sind ebenfalls mit einem Raumpolygon inklusive
Raumstempel zu versehen - entweder zusätzlich zum Treppenhauspolygon
als „Fläche in der Fläche“ oder als im Treppenhauspolygon ausgesparte
Fläche.
5.2 Türblock
Es gibt Standardtürblöcke und Brandschutztürblöcke; ansonsten ist mit
dem Türblock ist in Analogie zum Raumblock zu verfahren. Ziel
ist auch hier das Auslesen von Türlisten, die besonders für die
Schließanlagenverwaltung und dem Brandschutz von Bedeutung sind.
Standardtürblöcke
Jede Standardtür erhält einen Block „IS_TUER“ mit folgenden Attributen:
• IDNR._EBENE_RAUMNR. • TUERART • TUERMASZE
Brandschutztürblöcke
Jede Brandschutztüre erhält einen Block „IS_TUER_BS“ mit folgenden
Attributen:
• IDNR._EBENE_RAUMNR. • HERSTELLER_BS-TUER • TUERMASZE • BS-KLASSE_TUER
Die Basisblöcke werden bei Auftragserteilung an den AN geliefert.
CAFM-Pflichtenheft Version 2.02
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Stadt Mülheim an der Ruhr Amt - ImmobilienService Seite 22 /32
Bei mehreren Türen pro Raum wird die laufende Nummer entsprechend
der Anzahl hochgezählt.
Außer bei den Außentüren soll die Raum-Zuordnung der Türen in
Abhängigkeit von der Nutzflächenart erfolgen, d.h. Räume der NF haben
Vorrang vor Räumen der TF. Räume der NF und TF haben Vorrang vor
Räumen der VF. Bei Räumen mit gleicher Nutzflächenart entscheidet die
Seite des Türanschlages.
5.3 Fensterblock /-Stempel
Mit dem Fensterblock ist auch hier in Analogie zum Raumblock zu
verfahren. Das Ziel ist das Auslesen der Attribute zu Fensterlisten.
Jedes Fenster erhält einen Block ,, IS_FENSTER" mit folgenden Attributen:
• IDNR._EBENE_RAUMNR. • FENSTERRAHMEN/GLASART • HUBSTEIGER • FENSTERBREITE • FENSTERHOEHE
Der Basisblock wird bei Auftragserteilung an den AN geliefert.
Fenster sind dem Raum zuzuordnen, den Sie belichten sollen. Es wird
analog zu den Türen zwischen Außen- und Innenfenstern unterschieden.
Glaselemente zwischen zwei Räumen sind per Definition Innenfenster, die
auch Innentüren enthalten können. Wenn in einem solchen Element eine
Tür enthalten ist, ist das Element dem gleichen Raum wie die Tür
zuzuordnen.
CAFM-Pflichtenheft Version 2.02
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Stadt Mülheim an der Ruhr Amt - ImmobilienService Seite 23 /32
Sofern mehrere Fenster nicht durch Pfeiler getrennt sind und gleiche
Attribute besitzen, können Sie mit nur einem Fenster Block bestempelt
werden, der die entsprechenden Gesamtmaße und Flügelanzahl ausweist.
Bei unterschiedlicher Brüstungshöhe oder Glasart etc. sind verschiedene
Fensterblöcke zu verwenden.
5.4 Boden- und Wandbelagsblock
Mit dem Boden- und Wandbelagsblock ist auch hier in Analogie zum
Raumblock zu verfahren. Das Ziel ist das Auslesen der Attribute, um
Auflistungen und Zusammenfassen der Bodenbeläge und
Reinigungsflächen zu erstellen.
Jeder unterschiedlicher Boden- oder Wandbelag erhält einen Block
,,IS_RF_BODEN_WAND" mit folgenden Attributen:
• IDNR._EBENE_RAUMNR. • BODENBELAG (der Reinigungsfläche) Bezeichnungen siehe xls-Datei Anhang 2 • RF (Reinigungsfläche) • WANDBELAG (der Reinigungsfläche) nur bei Fliesenspiegel
Der Basisblock wird bei Auftragserteilung an den AN geliefert
Bodenbelagspolygone können sich überlagern, wie z.B. in
Treppenbereichen.
Das Bodenbelagspolygon von Treppenläufen wird in dem Geschoss
dargestellt, in dem der Treppenantritt ist. Dieses kann bedeuten, dass das
Polygon einen anderen Verlauf hat, als in der baugerechten
Treppendarstellung.
CAFM-Pflichtenheft Version 2.02
[Seite 24]
Stadt Mülheim an der Ruhr Amt - ImmobilienService Seite 24 /32
5.5 Blöcke des Brandschutzes
Mögliche und noch näher zu definierende Brandschutzblöcke / -Stempel (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
• Brandschutztechnische Anlagen • Brandschutztüre • Rauchmelder • Rauchmelderauslöser • Brandmeldezentrale • Rauch- und Wärmeabzug (Auslöser) • Rauch- und Wärmeabzug (Öffnungselement) • Rauch- und Wärmeabzug (Zentrale) • Notbeleuchtung (mit eigener Stromversorgung) • Notausgangsbeleuchtung • Notausgangsbeleuchtungszentrale • Brandschutzklappe • Feuerlöscher • Wandhydrant • Druckknopfmelder
5.6 Beispiele der Haustechnik / TGA
Mögliche und noch näher zu definierende TGA-Blöcke / -Stempel (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
Heizkörper (s. bereits in Vorlagedatei)
Die Heizkörper werden als geschlossener Polygonzug auf einem
vorgegebenen Layer erstellt und erhalten zusätzlich einen Block mit
Attributsdefinitionen der Abmessungen.
CAFM-Pflichtenheft Version 2.02
[Seite 25]
Stadt Mülheim an der Ruhr Amt - ImmobilienService Seite 25 /32
Beleuchtung
Die Beleuchtung wird durch Leuchtenblöcke mit Attributsdefinitionen z.B.
der Raumnummer, Leuchtenart, Leuchtmittel, Position und Leistung
definiert.
Elektroinstallationen
Elektroinstallationen werden durch Blöcke definiert, die den Namen des
Installationsobjektes (z.B. STECKDOSE) tragen.
Kabelkanäle / Brüstungskanäle
Kabelkanäle / Brüstungskanäle werden durch eine Polylinie auf einem
vorgegebenen Layer erstellt und erhalten zusätzlich einen Block mit
Attributsdefinitionen z.B. der Raumnummer, Objektbezeichnung und
Abmessung.
Sanitäre Einrichtungsgegenstände
Sanitäre Einrichtungsgegenstände werden durch Blöcke definiert, die den
Namen des Installationsobjektes (z.B. WASCHTISCH) tragen. Zusätzlich
haben die Blöcke eine Attributsdefinitionen je nach Objekt mit Daten wie
Abmessung, Spül-Art etc..
Lüftungs- und Klimatechnik
Objekte der Lüftungs- und Klimatechnik werden durch Blöcke definiert, die
den Namen des Installationsobjektes (z.B. Lüftungsgitter) tragen.
Zusätzlich haben die Blöcke eine Attributsdefinitionen mit den
Abmessungen.
Tafeln und Pinwände
Tafeln und Pinwände werden als geschlossener Polygonzug, auf einem
vorgegebenen Layer erstellt und erhalten zusätzlich einen Block mit
Attributsdefinitionen z.B. der Objektbezeichnung und Abmessung.
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Fliesenspiegel
Fliesenspiegel werden durch eine Polylinie auf einem vorgegebenen Layer
erstellt und erhalten zusätzlich einen Block mit Attributsdefinitionen z.B.
der Objektbezeichnung und Abmessung.
u.a.m.
5.7 Definition zulässiger Attributsinhalte
Die Art der Information und das zu verwendende Eingabeformat (Text,
Ziffern, Mischtext), Stellenanzahl nach dem Komma gehen dem Sinn nach
aus der Eingabeaufforderung hervor, sobald man den AutoCAD-Block im
digitalen Grundriss positioniert. Andere als die spezifizierten Inhalte sind
nur nach vorheriger Rücksprache mit dem AG und anschließend erfolgter
Freigabe zulässig.
Neben der Vollständigkeit der Daten ist ein einheitliches Format der
Informationen bei der Eingabe dringend zu beachten. Einheiten sind
Bestandteil der Eingabeaufforderung und dürfen bei der Eingabe nicht
wiederholt werden. Wenn die Eingabeaufforderung also „Umfang in Meter“
lautet, ist als Attributsinhalt der reine Zahlenwert einzutragen.
Bei freien Texteingaben ist eine einheitliche Befüllung sicherzustellen.
Nicht zulässig ist zum Beispiel im gleichen Grundriss die Jungen Toiletten
einmal WC-Jungen, einmal Toilette-Knaben und dann wieder WC-H zu
nennen.
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6. Sonstige Bestimmungen
6.1 Plausibilitätsprüfung
Prinzipiell gilt, dass vollständige, sachlich richtige und wider-
spruchsfreie Daten zu liefern sind.
Der AN verpflichtet sich, dies durch geeignete Plausibilitätsprüfungen vor
Datenübergabe verantwortlich zu überprüfen. Art und Umfang der
Datenprüfung sind zu dokumentieren und dem AG auf Anforderung
nachzuweisen.
Die Prüfung der Daten umfasst die Auslesung der Blockinformationen in
Excellisten, deren inhaltliche Überprüfung, sowie die Beseitigung von
festgestellten Mängeln.
Zu prüfen / sicherzustellen sind z.B. :
-
100-prozentige Eindeutigkeit der Daten
-
Richtlinienkonforme Befüllung der Attribute
-
Vollständigkeit der Attributsinhalte (Kein Boden ohne Belagsart, Keine
Flächenangaben ohne Wert (=0.00).. usw.
-
Korrekte durchlaufende Raum- und Flächennummerierung
-
Summe von Teilflächen entspricht den Gesamtflächen
-
Berücksichtigung aller Abzugsflächen
6.2 Testdatenaustausch
AN, die mit der Planerstellung gemäß dieser Richtlinie beauftragt werden,
müssen einen initialen DWG-Testdatenaustausch durchführen. Er dient der
Erhöhung der Datenqualität, schafft Klarheit über noch zu leistenden
Konfigurationsaufwand und schafft die Grundlagen für eine weitere
Zusammenarbeit.
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Der Test sollte bei jeder weiteren Auftragserteilung wiederholt werden.
Außerdem behält sich der AG vor, jederzeit und ohne Begründung die
Durchführung eines Tests zu verlangen.
6.3 Testablauf
Nach Auftragserteilung hat der AN eine zu definierende CAFM
Planunterlage gemäß Richtlinie zu erstellen. Diese Testdatei ist als DWG
Prüfvorlage zu liefern.
Der AG importiert diese Prüfvorlage auf seinem System, prüft Sie auf
Richtlinien- und Absprachen- Konformität und erstellt ein Prüfprotokoll.
Der Inhalt dieses Protokolls mit Ergänzungs- Änderungs- und
Fehlerbeseitigungs- Aufforderungen gilt als vereinbarte Erweiterung der
Richtlinie. Die festgestellten Abweichungen und Qualitätsmängel in der
Bearbeitung sind umgehend nachzubessern.
Die Testdurchführung hat so frühzeitig und schnell zu erfolgen, dass die
Beseitigung der festgestellten Mängel die zeitliche Abfolge des Auftrags
nicht gefährden kann.
6.4 Datenübergabe
Bei Projektende sind dem AG sämtliche erstellten Dokumente sowohl als
Ergebnisdatei insbesondere aber auch als bearbeitbare Originaldatei zu
übergeben. Hierbei sind als Datenträger ausschließlich nicht änderbare
Medien einzusetzen. (zum Beispiel CD-ROMs)
Je Gebäude und Ebene ist nur ein Plan im DWG Format zulässig.
Dies gilt ebenso je Ansichtsrichtung, je Schnittlinie, je Detailzeichnung…
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6.5 Virenprüfung
Vor jedem Datenaustausch ist sicherzustellen, dass sich auf dem Medium
keine Viren befinden. Jedes Medium ist daher unmittelbar vor Übergabe
auf Viren zu untersuchen. Bei Nichteinhaltung des Virenschutzes kann der
Verursacher zum Schadenersatz herangezogen werden. Der Verursacher
kann haftbar gemacht werden, wenn der Virus mit einem handelsüblichen,
aktualisierten Virenschutz- / Antiviren - Programm hätte beseitigt bzw.
lokalisiert werden können.
6.6 Nutzungsrechte
Der AN übergibt dem AG mit der Lieferung der Daten das vollständige
Nutzungsrecht, insbesondere jegliche Verwertungsrechte an den
gelieferten Daten. Dies gilt auch für Daten, die durch externe Planende
von Dritten übernommen werden. Der AN darf keine Plansymbole und
Informationen liefern, die Urheber- und Nutzungsrechte Dritter berühren.
Dies betrifft auch Daten, die von Behörden übernommen werden oder für
das Flächen-Management erstellt werden.
6.7 Aufwandskalkulation
Die ausführenden Planer haben alle von ihnen zu erbringenden
Leistungen, entsprechend den hier definierten Vorgaben des AG, in ihre
jeweilige Kalkulation einzuberechnen. Nachkalkulationen auf Basis vorher
bekannter Anforderungen des AG sind ausgeschlossen!
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6.8 Anpassung und Fortschreibung der Richtlinie
Der AG hat das Recht, die Dokumentationsrichtlinie – je nach Erfordernis
in dem Projektverlauf – durch zumutbare Änderungen und Ergänzungen
anzupassen und fortzuschreiben. Diese Änderungen werden in der Regel
Erweiterungen der Symbolbibliothek und der Attribute sein, damit eine
einheitliche, den Projekterfordernissen angepasste Systematik
gewährleistet wird.
Als zumutbar gilt ein Mehraufwand von bis zu 15% des vorher kalkulierten
Aufwands. Im Gegenzug wird ein eventuell resultierender Minderaufwand
von ebenfalls bis zu 15% nicht in Ansatz gebracht.
Der AG teilt dem Auftragnehmer die gewünschten Anpassungen unter
Einhaltung einer angemessenen Ankündigungsfrist mit.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei Anpassung der Systematik in der
Dokumentationsrichtlinie (z. B. Kennzeichnung) zur kostenlosen
Einhaltung der erweiterten oder abgeänderten Dokumentationsrichtlinie.
Der Auftragnehmer muss die gewünschten Anpassungen auf mögliche
Konsequenzen hin überprüfen und das Ergebnis dem AG unverzüglich
nach Zugang der angepassten Dokumentationsrichtlinie schriftlich
mitteilen.
Dabei hat der Auftragnehmer insbesondere die Auswirkungen auf die
Kosten und Terminpläne aufzuzeigen, etwaige Bedenken gegen die
Anpassung und Optimierungsmöglichkeiten mitzuteilen.
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6.9 Gewährleistung und Qualitätskontrolle
Die Richtlinie wird zum Vertragsbestandteil mit den jeweiligen
Projektbeteiligten.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu einer vollständigen Datenlieferung
an den AG. Sowohl grafische als auch alphanumerische Daten müssen
vollständig und korrekt sein. Die in dieser Richtlinie festgelegten
Standards sind bei der Erstellung der Daten anzuwenden.
Die Auftragnehmer des AG erklären verbindlich diese Richtlinie als
gültigen Projektstandard und gewährleisten deren Einhaltung. Gegenüber
dem AG benennen sie einen Koordinator, der damit betraut ist, die
Einhaltung dieser Vorgaben zu überwachen.
Die vom AN gelieferten Pläne und Daten werden vom AG oder einem
Beauftragten sowohl projektbegleitend als auch bei Schlusslieferung auf
Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft. Zu prüfende Projektunterlagen
sind auf Anforderung grundsätzlich kostenneutral zur Verfügung zu
stellen.
Bei Nichteinhaltung der geforderten Qualitäten erfolgt die Rückgabe der
Daten an den AN zur erneuten Überarbeitung. Wird aufgrund immer noch
vorhandener Mängel eine weitere Prüfung notwendig, übernimmt der AN
die vollen Kosten für die Qualitätskontrolle.
Bei zeitkritischen Projekten kann die Mängelbeseitigung durch den AG
extern beauftragt werden und dem AN in Rechnung gestellt werden. Der
Aufwand wird dann mit Nachweis auf Stundenlohnbasis abgerechnet.
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Die Abwicklung erfolgt durch Einbehalt der angefallenen Controllingkosten
von der Schlussrechnung.
6.10 Gültigkeit der Richtlinie
Diese Richtlinie gilt für Pläne, Schriften oder andere Dokumente, die der
CAFM Dokumentation dienen.
6.11 Vertraulichkeit
Für die Bearbeitung zur Verfügung gestellte Zeichnungen oder Daten in
digitaler oder Papierform sind mit höchster Sorgfalt und Vertraulichkeit zu
behandeln.
Allgemeine und sicherheitsrelevante Informationen, welche aus diesen
Zeichnungen und Daten hervorgehen, sind Dritten nicht zugänglich zu
machen.
Nach Auftragsabschluss bestätigt der AN schriftlich, alle derartigen Daten
und eventuelle Kopien des AG zurückgegeben oder vernichtet zu haben
und diese zu keinem anderen Zweck als dem im Auftragsumfang
enthaltenen verwendet zu haben.
6.12 Rechtliche Hinweise
Die Dateien enthalten vertrauliche Informationen. Die unbefugte Weitergabe ist nicht gestattet.
Aufgestellt:
Mülheim an der Ruhr, den 07.03.2012
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