Anlage 3 - Allgemeine Bedingungen Stadt MH-VOB ab 05.10.2022.pdf

Objektplanung für die Sanierung und Erweiterung einer Grundschule

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 03.11.2026, 08:57 (Europe/Berlin)

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Stadt Mülheim an der Ruhr

Der Oberbürgermeister

Allgemeine Vertrags- und Zahlungsbedingungen

der Stadt Mülheim an der Ruhr für die Ausführung von Leistungen –

ausgenommen Bauleistungen -

(Stand: 04/2018)

A) Geltungsbereich

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Aufträge, die von der Stadt

Mülheim an der Ruhr als Auftraggeber erteilt werden. Ausgenommen sind Aufträge

über freiberufliche Leistungen und Bauleistungen. Diese Bedingungen ergänzen

die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)

in der jeweils gültigen Fassung. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der

Bieter sind ausgeschlossen. Mit der Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass

eventuell eingereichte - etwa auf der Rückseite des Kopfbogens abgedruckte -

eigene Geschäftsbedingungen und/oder Vertragsbedingungen als nicht abgegeben

gelten und nicht Vertragsbestandteil werden. Ein Ausschluss vom Verfahren

erfolgt hingegen, wenn der Bieter explizit auf die Geltung seiner AGB hinweist.

B) Liefer- und Leistungsbedingungen

  1. Lieferungen sind frachtfrei, d. h. ohne Berechnung von Versand- bzw. von

Verpackungskosten frei Lager bzw. Verwendungsstelle auszuführen.

  1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Verpackungen im Sinne der

Verpackungsverordnung in der jeweils gültigen Fassung auf eigene Kosten am Ort

der Übergabe der Lieferung/Leistung zurückzunehmen, es sei denn, der

Auftraggeber verlangt die Übergabe der Leistung in der Verpackung.

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a)

Alle Sendungen laufen stets auf Rechnung und Gefahr des Absenders. Falls im

Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde, tritt bei Post-bzw. Speditionsversand

der Gefahrübergang erst ein, wenn die versandte Ware beim Empfänger des

Auftraggebers eingetroffen ist und dort auf einem vorzulegenden Liefernachweis

quittiert wurde.

b)

Bei elektronischem Versand von Lieferungen (Software; elektronische Dokumente,

etc.) tritt der Gefahrenübergang mit dem Zeitpunkt ein, in dem die Lieferung zum

Download bereitgestellt wird bzw. der Auftraggeber Zugriff darauf nehmen kann.

  1. Erfüllungsort ist Mülheim an der Ruhr.

  2. Eigentumsvorbehalte werden nicht anerkannt.

  3. Kommt der Auftragnehmer mit der Einhaltung eines im Vertrag vereinbarten

Liefertermins in Verzug, kann der Auftraggeber für jeden Verzugstag

pauschalierten Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung verlangen. Dieser

beträgt pro Kalendertag 0,5 % des Einzelpreises der Leistung zzgl. MwSt., mit der

sich der Auftragnehmer im Verzug befindet. Der pauschalierte Schadensersatz ist

maximal begrenzt auf 8 % des Gesamtpreises zzgl. MwSt.

  1. Unbeschadet sonstiger Kündigungs- und Rücktrittsrechte ist der Auftraggeber

berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer städtischen

Dienstkräften, die mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung

des Vertrages befasst sind, Geschenke oder auch andere Vorteile (auch Darlehen)

anbietet, verspricht oder gewährt. Solche Handlungen des Auftragnehmers selbst

stehen Handlungen von Personen gleich, die für den Auftragnehmer mit der

Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung von Verträgen mit dem

Auftraggeber befasst sind. Dabei ist es gleichgültig, ob die Geschenke oder

Vorteile an Dienstkräfte des Auftraggebers unmittelbar oder in ihrem Interesse

ihren Angehörigen oder anderen, ihnen nahestehenden Personen oder im

Interesse des einen oder anderen einem anderen angeboten, versprochen oder

gewährt werden.

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Dies gilt auch für den Fall, dass sich der Auftragnehmer in Bezug auf die Vergabe

an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung im Sinne des Gesetzes gegen

Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beteiligt hat.

Vor Ausübung des Rücktritts ist dem Auftragnehmer Gelegenheit zu geben, zu

dem Tatverdacht Stellung zu nehmen.

  1. Trifft der Auftragnehmer nachweislich eine den für die Ausschreibung relevanten

zeitlichen, räumlichen und sachlichen Markt betreffende Abrede, die eine

unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, ist er dem Auftraggeber zu

einem pauschalen Schadenersetz in Höhe von 15 v. H. der Abrechnungssumme

verpflichtet. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht

ausgeschlossen. Die Regelungen dieser Ziffer gelten auch, wenn der Vertrag

gekündigt oder bereits erfüllt ist.

  1. Zu jeder Lieferung ist vom Auftragnehmer ein Lieferschein auszustellen. Bei

Versandlieferungen ist der Lieferschein im bzw. am Paket als Beipack beizufügen.

Der Auftraggeber ist berechtigt, die Annahme von Warensendungen zu

verweigern, wenn ein Auslieferungsbeleg fehlt. Auf jedem Lieferschein müssen die

Adresse der Lieferstelle des Auftraggebers sowie nachfolgende Bestellangaben

vermerkt werden:

  • Bestellscheinnummer,

  • Stückzahl/Gewichtsangabe,

  • Artikelbezeichnung,

  • Seriennummer.

Nach Ausführung von Dienstleistungsaufträgen bzw. nach durchgeführten

Montageleistungen sind Belege über die geleisteten Aufwendungen in Form von

Tätigkeitsnachweisen bzw. Stundenzetteln vorzulegen. Diese Belege müssen von

der Verwendungsstelle beim Auftraggeber unterzeichnet werden. Nicht

unterzeichnete Belege bleiben bei der Abrechnung unberücksichtigt.

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C) Zahlungsbedingungen

  1. Die Rechnung ist grundsätzlich nach vollständiger Lieferung bzw. nach

vollständiger Ausführung der Leistung an die auftraggebende Dienststelle zu

senden. Sofern Teilleistungen bzw. Teillieferungen vereinbart sind, können

Teilabrechnungen vorgenommen werden.

  1. Jede Rechnung muss die in § 14 des Umsatzsteuergesetzes geforderten Angaben

enthalten.

  1. Der Auftragnehmer hat seine Leistung nachprüfbar abzurechnen. Zusätzlich zu

den in Ziffer 2 geforderten Angaben muss jeder Rechnungsbeleg nachfolgend

aufgeführte Bestellangaben enthalten:

  • Bestellscheinnummer/Vertragsnummer,

  • Stückzahl/Gewichtsangabe,

  • Artikelbezeichnung,

  • Adresse der Verwendungsstelle.

  1. Jede Zahlung einer Rechnung erfolgt nach Ausführung einer Lieferung/Leistung

bzw. Teillieferung/Teilleistung im Regelfall durch die auftraggebende Stelle. Die

Zahlung erfolgt, falls nicht anders vereinbart, grundsätzlich binnen 30 Tagen nach

Rechnungseingang.

D. Allgemeines

  1. Die „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen –

VOL/B“, in der jeweils geltenden Fassung, werden ab einer Auftragsvergabe mit

einem Gesamtwert von 1.000 € netto zwingender Vertragsbestandteil.

  1. Die Gesetze, Vorschriften, Regeln, Richtlinien sowie Grundsätze und die

allgemeine anerkannten Regeln der Technik sowie die Vorgaben der

Unfallversicherungsträger, ggf. der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten

und Gartenbau sowie der Sachversicherer bzgl. des Arbeitsschutzes sind

unabhängig von der Art des Auftrags vom Auftragnehmer eigenverantwortlich

umzusetzen.

Zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten seiner Beschäftigten,

zur Sicherstellung einer wirksamen Ersten Hilfe sowie zur Vermeidung einer

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Gefährdung Dritter, hat der Auftragnehmer die oben genannten Bestimmungen zu

beachten. Mit Abgabe seines Angebotes bestätigt der Auftragnehmer, dass er und

seine Beschäftigten über die vorgenannten Arbeitsschutzbestimmungen

umfassend informiert sind und diese umsetzen.

  1. Für Leistungen (Bau- und Dienstleistungen) ab einem Auftragswert von 25.000 €

netto, nicht jedoch für Lieferleistungen, greifen ergänzend die „Besondere

Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des

Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und

Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen)“ in ihrer jeweils geltenden Fassung.

  1. In Werbematerialien des Auftragnehmers darf auf geschäftliche Verbindungen mit

dem Auftraggeber nur mit seiner ausdrücklich schriftlichen Einwilligung

hingewiesen werden.

  1. Forderungen gegen den Auftraggeber dürfen nur mit seiner schriftlichen

Einwilligung an Dritte abgetreten werden.

  1. Anzuwenden ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Jeder

Schriftverkehr mit dem Auftraggeber muss in deutscher Sprache erfolgen.

  1. Es besteht keine Verpflichtung und keine Bereitschaft der Stadt Mülheim an der

Ruhr zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer

Verbraucherschlichtungsstelle auf der Grundlage des Gesetzes über alternative

Streitbeilegung in Verbrauchersachen (VSBG).

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  1. Von der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleibt die Gültigkeit der übrigen

in diesen Geschäftsbedingungen getroffenen Regelungen unberührt.

  1. Gerichtsstand ist Mülheim an der Ruhr

Diese AGB treten am 01.09.2018 in Kraft. Gleichzeitig werden

die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen in der Fassung vom 28.11.2012 außer Kraft

gesetzt.

Mülheim an der Ruhr, den 31.08.2018

gez.:

Ulrich Scholten

(Oberbürgermeister)

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