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Projekt: MGZ, Mülheim an der Ruhr, GGS Zunftmeisterstraße Bezeichnung: Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume
1.1 Grundleistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume -
Erweiterungsneubau
Die erforderlichen Grundleistungen zum Erweiterungsneubau können der
nachfolgenden Tabelle der spezifischen Leistungspflichten entnommen werden.
Die hierfür benötigten anrechenbaren Kosten sind bereits in den durch die Bieter
im Zuge der Angebotserstellung auszufüllenden Honorarblättern enthalten.
| Grundleistungen der Grundlagenermittlung (LPH 1) | v.H.-Satz | |
|---|---|---|
| ☒ a) | Klären der Aufgabenstellung auf Grundlage der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers | 0,75 |
| ☒ b) | Ortsbesichtigung | 0,10 |
| ☒ c) | Beraten zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf | 0,75 |
| ☒ d) | Formulieren der Entscheidungshilfen für die Auswahl der an der Planung fachlich Beteiligter | 0,25 |
| ☒ e) | Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse | 0,15 |
| Gesamt | 2,00 | |
| Grundleistungen der Vorplanung (LPH 2) | v.H.-Satz | |
| ☒a) | Analysieren der Grundlagen, Abstimmen der Leistungen mit den fachlich an der Planung Beteiligten | 0,50 |
| ☒b) | Abstimmen der Zielvorstellungen, Hinweisen auf Zielkonflikte | 0,10 |
| ☒c) | Erarbeiten der Vorplanung, Untersuchen, Darstellen und Bewerten von Varianten nach gleichen Anforderungen, Zeichnungen im Maßstab nach Art und Größe des Objekts (Die Zeichnungen sind unter Berücksichtigung eines mit dem Auftraggeber abgestimmten CAD- Standards zu erstellen.) | 3,00 |
| ☒d) | Klären und Erläutern der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen (zum Beispiel städtebauliche, gestalterische, funktionale, technische, wirtschaftliche, ökologische, bauphysikalische, energiewirtschaftliche, soziale, öffentlich-rechtliche) im Sinne einer Objektbeschreibung als Basis für die Kostenschätzung | 0,85 |
| ☒e) | Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die an der Planung fachlich Beteiligten sowie Koordination und Integration von deren Leistungen | 0,50 |
| ☒ f) | Vorverhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit und Führen von Abstimmungen mit den an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit, bei Bedarf Abstimmungs- und Begehungstermine mit dem Amt für Denkmalschutz | 0,30 |
| ☒g) | Kostenschätzung nach DIN 276, gewerkeweise, nach Grobelementmethode, gegliedert in die zweite Ebene der Kostengliederung, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen | 1,00 |
| ☒ h) | Erstellen eines Terminplans mit den wesentlichen Vorgängen des Planungs- und Bauablaufs | 0,50 |
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| ☒ i) | Zusammenfassen, Erläutern, Dokumentieren und Übergeben der Ergebnisse | 0,25 |
|---|---|---|
| Gesamt | 7,00 |
1.2 Besondere Leistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume -
Erweiterungsneubau
Die erforderlichen besonderen Leistungen (Funktionale Leistungsbeschreibung
sowie Qualitätssicherung des Totalunternehmers) zum Erweiterungsneubau
können nachfolgendem spezifischen Leistungspflichten entnommen werden.
-
Durchführung der Bauvoranfrage
-
Erarbeitung eines Material- und Farbkonzeptes für Fassade und Innenräume
-
Erstellung einer Funktionalausschreibung auf Grundlage der abgestimmten Vorplanung und
des Ergebnisses der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
- Erstellung von Leitdetails als Grundlage der Funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) und
der Beschreibung der technischen, wirtschaftlichen, gestalterischen und funktionsbedingten
Anforderungen (Qualitäten) mit den Vergabeunterlagen für die Vergabe des
Totalunternehmers (TU). Die FLB soll so gestaltet werden, dass eine lückenlose
Projektausführung gewährleistet ist. Dies bedeutet insbesondere, dass dem jeweiligen
Totalunternehmer in der FLB alle diejenigen Planungs- und Bauleistungen übertragen
werden, die nicht bereits anderweitig vergeben sind. Die in der FLB zu beschreibende
Leistung soll also lückenlos an die anderweitig erbrachten bzw. zu erbringenden Leistungen
anknüpfen und zum Ergebnis einer vollständigen, uneingeschränkt funktionsfähigen und
schlüsselfertigen Durchführung des Bauvorhabens führen.
-
Integration der Beiträge weiterer an der Planung beteiligten (Fachplaner) in die FLB
-
Abstimmen und Koordinieren von Schnittstellen zu den Beiträgen der anderen an der
Planung fachlich Beteiligten zur FLB zur Vermeidung von Widersprüchen, Überschneidungen
und Unvollständigkeiten
- Prüfen und schriftliches Anerkennen der Entwurfspläne des Totalunternehmers
einschließlich Übereinstimmung mit der Funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB)
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- Prüfen und schriftliches Anerkennen der Ausführungspläne des Totalunternehmers
einschließlich deren Fortschreibungen auf Übereinstimmung mit der Entwurfs- und
Genehmigungsplanung und der Funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB)
- Prüfen und schriftliches Anerkennen der Montage- und Werkstattpläne des
Totalunternehmers auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung*
- Überwachen und Dokumentation der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der
öffentlich-rechtlichen Genehmigung, den Verträgen mit den ausführenden Unternehmen
(insbesondere mit der Funktionalen Leistungsbeschreibung als Bestandteil des Vertrages mit
dem betreffenden Totalunternehmer), den Ausführungsunterlagen, den Montage- und
Werkstattplänen, den einschlägigen Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der
Technik. Dabei sind die Aufgaben und Funktionen als Bauleiter gemäß §§ 56 und 83 BauO
NRW inkludiert.
- Mitwirken bei der Koordination der am Projekt beteiligten Vertragspartner, Mitwirken bei
der Koordination der Erstellung der Anschlüsse an die öffentlichen Versorgungsleitungen
mit den anderen an der Planung fachlich Beteiligten und den öffentlichen
Versorgungsträgern*
-
Dokumentation des Bauablaufs als Monatsbericht*
-
Überprüfen des von dem jeweiligen Totalunternehmer zu führenden Bautagebuchs
-
Feststellung und Nachverfolgung von Mängeln während der Ausführung mit einem mit dem
Auftraggeber abgestimmten Mängelmanagementtool
- Prüfen und Bewerten der Notwendigkeit geänderter oder zusätzlicher Leistungen des
Totalunternehmer und der Angemessenheit der Preise
- Rechnungsprüfung (insbesondere Totalunternehmer-Rechnungen) in rechnerischer und
fachlicher Hinsicht mit Prüfen und Bescheinigen des Leistungsstandes anhand
nachvollziehbarer Leistungsnachweise.
- Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden
Unternehmen, insbesondere des Totalunternehmers, im Vergleich zu den Vertragspreisen
- Überprüfen der Kostenfeststellung nach DIN 276, mindestens gegliedert in die dritte Ebene
der Kostengliederung*
- Wahrnehmung von Ortsterminen während der Ausführung zur Qualitätssicherung des
Baufortschritts
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- Mitwirken bei der vom Totalunternehmer durchzuführenden technischen Abnahme der
Bauleistungen (KG 200, 300, 400, 500 nach DIN 276) unter Mitwirkung anderer an der
Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter
- Teilnehmen an den Abnahmen, Feststellung von Mängeln, Abnahmeempfehlung an den
Auftraggeber, Dokumentieren in einer Niederschrift*
- Mitwirken bei der organisatorischen und administrativen Konzeption und bei der
Durchführung der Übergabe, Übernahme und Inbetriebnahme und Nutzung*
- Prüfen der durch den Totalunternehmer zu erstellenden systematischen Zusammenstellung
der Dokumentation, zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse auf
Vollständigkeit, Plausibilität und offenkundige Mängel
- Prüfung der vom Totalunternehmer zu übergebenden Revisionsunterlagen auf Vollzähligkeit,
Vollständigkeit und stichprobenhafte Prüfung auf Übereinstimmung mit dem Stand der
Ausführung
- Prüfen und Nachhalten der vom Totalunternehmer zu erstellenden Auflistung der
Verjährungsfristen für Mängelansprüche
- Veranlassen, Koordinieren und Steuern der bei der Abnahme festgestellten
Mängel(beseitigung) des TU sowie anderer an der Baumaßnahme tätigen Unternehmen
einschließlich Dokumentation
- Die Ausführung dieser Besonderen Leistungen erfolgt erst nach gesonderter Beauftragung durch
den Bauherrn.
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