Anlage 16 - Leistungsbild OBJ Neubau.pdf

Objektplanung für die Sanierung und Erweiterung einer Grundschule

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 03.11.2026, 08:57 (Europe/Berlin)

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Projekt: MGZ, Mülheim an der Ruhr, GGS Zunftmeisterstraße Bezeichnung: Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume

1.1 Grundleistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume -

Erweiterungsneubau

Die erforderlichen Grundleistungen zum Erweiterungsneubau können der

nachfolgenden Tabelle der spezifischen Leistungspflichten entnommen werden.

Die hierfür benötigten anrechenbaren Kosten sind bereits in den durch die Bieter

im Zuge der Angebotserstellung auszufüllenden Honorarblättern enthalten.

Grundleistungen der Grundlagenermittlung (LPH 1)v.H.-Satz
☒ a)Klären der Aufgabenstellung auf Grundlage der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers0,75
☒ b)Ortsbesichtigung0,10
☒ c)Beraten zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf0,75
☒ d)Formulieren der Entscheidungshilfen für die Auswahl der an der Planung fachlich Beteiligter0,25
☒ e)Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse0,15
Gesamt2,00
Grundleistungen der Vorplanung (LPH 2)v.H.-Satz
☒a)Analysieren der Grundlagen, Abstimmen der Leistungen mit den fachlich an der Planung Beteiligten0,50
☒b)Abstimmen der Zielvorstellungen, Hinweisen auf Zielkonflikte0,10
☒c)Erarbeiten der Vorplanung, Untersuchen, Darstellen und Bewerten von Varianten nach gleichen Anforderungen, Zeichnungen im Maßstab nach Art und Größe des Objekts (Die Zeichnungen sind unter Berücksichtigung eines mit dem Auftraggeber abgestimmten CAD- Standards zu erstellen.)3,00
☒d)Klären und Erläutern der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen (zum Beispiel städtebauliche, gestalterische, funktionale, technische, wirtschaftliche, ökologische, bauphysikalische, energiewirtschaftliche, soziale, öffentlich-rechtliche) im Sinne einer Objektbeschreibung als Basis für die Kostenschätzung0,85
☒e)Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die an der Planung fachlich Beteiligten sowie Koordination und Integration von deren Leistungen0,50
☒ f)Vorverhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit und Führen von Abstimmungen mit den an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit, bei Bedarf Abstimmungs- und Begehungstermine mit dem Amt für Denkmalschutz0,30
☒g)Kostenschätzung nach DIN 276, gewerkeweise, nach Grobelementmethode, gegliedert in die zweite Ebene der Kostengliederung, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen1,00
☒ h)Erstellen eines Terminplans mit den wesentlichen Vorgängen des Planungs- und Bauablaufs0,50

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Projekt: MGZ, Mülheim an der Ruhr, GGS Zunftmeisterstraße Bezeichnung: Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume

☒ i)Zusammenfassen, Erläutern, Dokumentieren und Übergeben der Ergebnisse0,25
Gesamt7,00

1.2 Besondere Leistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume -

Erweiterungsneubau

Die erforderlichen besonderen Leistungen (Funktionale Leistungsbeschreibung

sowie Qualitätssicherung des Totalunternehmers) zum Erweiterungsneubau

können nachfolgendem spezifischen Leistungspflichten entnommen werden.

  • Durchführung der Bauvoranfrage

  • Erarbeitung eines Material- und Farbkonzeptes für Fassade und Innenräume

  • Erstellung einer Funktionalausschreibung auf Grundlage der abgestimmten Vorplanung und

des Ergebnisses der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung

  • Erstellung von Leitdetails als Grundlage der Funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) und

der Beschreibung der technischen, wirtschaftlichen, gestalterischen und funktionsbedingten

Anforderungen (Qualitäten) mit den Vergabeunterlagen für die Vergabe des

Totalunternehmers (TU). Die FLB soll so gestaltet werden, dass eine lückenlose

Projektausführung gewährleistet ist. Dies bedeutet insbesondere, dass dem jeweiligen

Totalunternehmer in der FLB alle diejenigen Planungs- und Bauleistungen übertragen

werden, die nicht bereits anderweitig vergeben sind. Die in der FLB zu beschreibende

Leistung soll also lückenlos an die anderweitig erbrachten bzw. zu erbringenden Leistungen

anknüpfen und zum Ergebnis einer vollständigen, uneingeschränkt funktionsfähigen und

schlüsselfertigen Durchführung des Bauvorhabens führen.

  • Integration der Beiträge weiterer an der Planung beteiligten (Fachplaner) in die FLB

  • Abstimmen und Koordinieren von Schnittstellen zu den Beiträgen der anderen an der

Planung fachlich Beteiligten zur FLB zur Vermeidung von Widersprüchen, Überschneidungen

und Unvollständigkeiten

  • Prüfen und schriftliches Anerkennen der Entwurfspläne des Totalunternehmers

einschließlich Übereinstimmung mit der Funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB)

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Projekt: MGZ, Mülheim an der Ruhr, GGS Zunftmeisterstraße Bezeichnung: Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume

  • Prüfen und schriftliches Anerkennen der Ausführungspläne des Totalunternehmers

einschließlich deren Fortschreibungen auf Übereinstimmung mit der Entwurfs- und

Genehmigungsplanung und der Funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB)

  • Prüfen und schriftliches Anerkennen der Montage- und Werkstattpläne des

Totalunternehmers auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung*

  • Überwachen und Dokumentation der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der

öffentlich-rechtlichen Genehmigung, den Verträgen mit den ausführenden Unternehmen

(insbesondere mit der Funktionalen Leistungsbeschreibung als Bestandteil des Vertrages mit

dem betreffenden Totalunternehmer), den Ausführungsunterlagen, den Montage- und

Werkstattplänen, den einschlägigen Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der

Technik. Dabei sind die Aufgaben und Funktionen als Bauleiter gemäß §§ 56 und 83 BauO

NRW inkludiert.

  • Mitwirken bei der Koordination der am Projekt beteiligten Vertragspartner, Mitwirken bei

der Koordination der Erstellung der Anschlüsse an die öffentlichen Versorgungsleitungen

mit den anderen an der Planung fachlich Beteiligten und den öffentlichen

Versorgungsträgern*

  • Dokumentation des Bauablaufs als Monatsbericht*

  • Überprüfen des von dem jeweiligen Totalunternehmer zu führenden Bautagebuchs

  • Feststellung und Nachverfolgung von Mängeln während der Ausführung mit einem mit dem

Auftraggeber abgestimmten Mängelmanagementtool

  • Prüfen und Bewerten der Notwendigkeit geänderter oder zusätzlicher Leistungen des

Totalunternehmer und der Angemessenheit der Preise

  • Rechnungsprüfung (insbesondere Totalunternehmer-Rechnungen) in rechnerischer und

fachlicher Hinsicht mit Prüfen und Bescheinigen des Leistungsstandes anhand

nachvollziehbarer Leistungsnachweise.

  • Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden

Unternehmen, insbesondere des Totalunternehmers, im Vergleich zu den Vertragspreisen

  • Überprüfen der Kostenfeststellung nach DIN 276, mindestens gegliedert in die dritte Ebene

der Kostengliederung*

  • Wahrnehmung von Ortsterminen während der Ausführung zur Qualitätssicherung des

Baufortschritts

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Projekt: MGZ, Mülheim an der Ruhr, GGS Zunftmeisterstraße Bezeichnung: Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume

  • Mitwirken bei der vom Totalunternehmer durchzuführenden technischen Abnahme der

Bauleistungen (KG 200, 300, 400, 500 nach DIN 276) unter Mitwirkung anderer an der

Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter

  • Teilnehmen an den Abnahmen, Feststellung von Mängeln, Abnahmeempfehlung an den

Auftraggeber, Dokumentieren in einer Niederschrift*

  • Mitwirken bei der organisatorischen und administrativen Konzeption und bei der

Durchführung der Übergabe, Übernahme und Inbetriebnahme und Nutzung*

  • Prüfen der durch den Totalunternehmer zu erstellenden systematischen Zusammenstellung

der Dokumentation, zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse auf

Vollständigkeit, Plausibilität und offenkundige Mängel

  • Prüfung der vom Totalunternehmer zu übergebenden Revisionsunterlagen auf Vollzähligkeit,

Vollständigkeit und stichprobenhafte Prüfung auf Übereinstimmung mit dem Stand der

Ausführung

  • Prüfen und Nachhalten der vom Totalunternehmer zu erstellenden Auflistung der

Verjährungsfristen für Mängelansprüche

  • Veranlassen, Koordinieren und Steuern der bei der Abnahme festgestellten

Mängel(beseitigung) des TU sowie anderer an der Baumaßnahme tätigen Unternehmen

einschließlich Dokumentation

  • Die Ausführung dieser Besonderen Leistungen erfolgt erst nach gesonderter Beauftragung durch

den Bauherrn.

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