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124070 MGZ - Mülheim an der Ruhr, GGS Zunftmeisterstraße Zuschlagskriterien für das Verhandlungsverfahren Objektplanung Gebäude und Innenräume
Hinweis zur Wertung: Die Bewertung der Kriterien (außer des Angebotspreises) erfolgt durch jedes Jurymitglied des Gremiums einzeln. Die Bewertungen der einzelnen Jurymitglieder werden sodann je Kriterium gemittelt.
Wertung Gewichtung
| A Schlüssigkeit der auftragsbezogenen Projektstruktur und Aufgabenverteilungen 15 Punkt/e | ||
|---|---|---|
| Es wird erwartet, dass folgende Punkte auftragsbezogen, plausibel und nachvollziehbar dargestellt werden: | ||
| A.1 Vorgesehener Personaleinsatz und Organisation der Vertretung bei Ausfall von Teammitgliedern | 2 Punkt/e | |
| A.2 Aufteilung der Projektbearbeitung und Organisation der Zusammenarbeit im Projektteam | 2 Punkt/e | |
| A.3 Erfahrung des Projektleiters in der Bearbeitung vergleichbarer Projekte | 3 Punkt/e | |
| A.4 Erfahrung des stellvertretenden Projektleiters in der Bearbeitung vergleichbarer Projekte | 2 Punkt/e | |
| A.5 Organisation und Ablauf des Änderungsmanagements bei Planungsänderungen | 3 Punkt/e | |
| A.6 Auftragsbezogenes Konzept der Objektüberwachung (z.B. Frequenz und Dauer der Objektüberwachung, Organisation von regelmäßigen Besprechungen) | 3 Punkt/e | |
| Wertung: · Die Aussagen des Bieters zum jeweiligen Unterpunkt überzeugen nur teilweise 0% oder gar nicht. Sie weisen mehrere schwerwiegende Schwächen auf. | ||
| · Die Aussagen des Bieters zum jeweiligen Unterpunkt überzeugen noch / überwiegend. Sie weisen mehrere nicht schwerwiegende Schwächen oder einzelne schwerwiegende Schwächen auf. | 25% | |
| · Die Aussagen des Bieters zum jeweiligen Unterpunkt überzeugen ganz überwiegend. Sie weisen vereinzelte geringfügige Schwächen auf. | 50% | |
| · Die Aussagen des Bieters zum jeweiligen Unterpunkt überzeugen uneingeschränkt. Sie weisen keine Schwächen auf. | 75% | |
| · Die Aussagen des Bieters zum jeweiligen Unterpunkt sind herausragend. | 100% | |
| Als Schwächen werden dabei - neben inhaltlichen Schwächen - auch die Unvollständigkeit und die mangelhafte Darstellungsweise (Nachvollziehbarkeit) von Aussagen gewertet. |
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| B Wirksamkeit des auftragsbezogenen Systems der Kostensteuerung 20 Punkt/e | ||
|---|---|---|
| Es wird erwartet, dass folgende Punkte auftragsbezogen, plausibel und nachvollziehbar dargestellt werden: | ||
| B.1 Vorgesehene auftragsbezogene Systematik der Kostensteuerung über die Projektphasen | 5 Punkt/e | |
| B.2 Benennung projektspezifischer Kostenrisiken sowie Umgang mit Kostenrisiken | 5 Punkt/e | |
| B.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Prüfung und ggf. Abwehr von Nachträgen | 5 Punkt/e | |
| B.4 Maßnahmen zur vorausschauenden, aktiven Kostensteuerung | 5 Punkt/e | |
| Wertung: · Die Aussagen des Bieters zum jeweiligen Unterpunkt überzeugen nur teilweise 0% oder gar nicht. Sie weisen mehrere schwerwiegende Schwächen auf. | ||
| · Die Aussagen des Bieters zum jeweiligen Unterpunkt überzeugen noch / überwiegend. Sie weisen mehrere nicht schwerwiegende Schwächen oder einzelne schwerwiegende Schwächen auf. | 25% | |
| · Die Aussagen des Bieters zum jeweiligen Unterpunkt überzeugen ganz überwiegend. Sie weisen vereinzelte geringfügige Schwächen auf. | 50% | |
| · Die Aussagen des Bieters zum jeweiligen Unterpunkt überzeugen uneingeschränkt. Sie weisen keine Schwächen auf. | 75% | |
| · Die Aussagen des Bieters zum jeweiligen Unterpunkt sind herausragend. | 100% | |
| Als Schwächen werden dabei - neben inhaltlichen Schwächen - auch die Unvollständigkeit und die mangelhafte Darstellungsweise (Nachvollziehbarkeit) von Aussagen gewertet. |
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| C Wirksamkeit des auftragsbezogenen Systems der Terminsteuerung 15 Punkt/e | ||
|---|---|---|
| Es wird erwartet, dass folgende Punkte auftragsbezogen, plausibel und nachvollziehbar dargestellt werden: | ||
| C.1 Schlüssigkeit sowie Vollständigkeit des (durch den Bieter) vorgeschlagenen Terminplan-Entwurfs | 10 Punkt/e | |
| Wertung: Die Vorgänge sind Ein wesentlicher Mehr als ein wesentlicher Vorgang vollständig Vorgang fehlt fehlt Die Dauern der Vorgänge sind im Verhältnis zueinander ausgewogen bzw. 100% 67% 33% realistisch Die Dauern der Vorgänge sind im Verhältnis zueinander unausgewogen 50% 33% 0% bzw. unrealistisch | ||
| C.2 Benennung wesentlicher Terminrisiken und deren Behandlung | 2 Punkt/e | |
| C.3 Maßnahmen zur Sicherstellung der Terminziele in Planung und Bau | 3 Punkt/e | |
| Wertung: · Die Aussagen des Bieters zum jeweiligen Unterpunkt überzeugen nur teilweise 0% oder gar nicht. Sie weisen mehrere schwerwiegende Schwächen auf. | ||
| · Die Aussagen des Bieters zum jeweiligen Unterpunkt überzeugen noch / überwiegend. Sie weisen mehrere nicht schwerwiegende Schwächen oder einzelne schwerwiegende Schwächen auf. | 25% | |
| · Die Aussagen des Bieters zum jeweiligen Unterpunkt überzeugen ganz überwiegend. Sie weisen vereinzelte geringfügige Schwächen auf. | 50% | |
| · Die Aussagen des Bieters zum jeweiligen Unterpunkt überzeugen uneingeschränkt. Sie weisen keine Schwächen auf. | 75% | |
| · Die Aussagen des Bieters zum jeweiligen Unterpunkt sind herausragend. | 100% | |
| Als Schwächen werden dabei - neben inhaltlichen Schwächen - auch die Unvollständigkeit und die mangelhafte Darstellungsweise (Nachvollziehbarkeit) von Aussagen gewertet. |
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| D Qualität der weiteren auftragsbezogenen, inhaltlichen Projektaussagen 20 Punkt/e | ||
|---|---|---|
| Es wird erwartet, dass folgende Punkte auftragsbezogen, plausibel und nachvollziehbar dargestellt werden: | ||
| D.1 Darstellung der wesentlichen Schnittstellen und ihrer Bearbeitung | 8 Punkt/e | |
| D.2 Darstellen erster Überlegungen zum Umgang mit der abschnittsweisen Sanierung im laufenden Betrieb und möglicher Interimsmaßnahmen | 7 Punkt/e | |
| D.3 Darstellung erster Überlegungen hinsichtlich der geplanten Modul- /Systembauweise für den Neubau | 5 Punkt/e | |
| Wertung: · Die Aussagen des Bieters zum jeweiligen Unterpunkt überzeugen nur teilweise 0% oder gar nicht. Sie weisen mehrere schwerwiegende Schwächen auf. | ||
| · Die Aussagen des Bieters zum jeweiligen Unterpunkt überzeugen noch / überwiegend. Sie weisen mehrere nicht schwerwiegende Schwächen oder einzelne schwerwiegende Schwächen auf. | 25% | |
| · Die Aussagen des Bieters zum jeweiligen Unterpunkt überzeugen ganz überwiegend. Sie weisen vereinzelte geringfügige Schwächen auf. | 50% | |
| · Die Aussagen des Bieters zum jeweiligen Unterpunkt überzeugen uneingeschränkt. Sie weisen keine Schwächen auf. | 75% | |
| · Die Aussagen des Bieters zum jeweiligen Unterpunkt sind herausragend. | 100% | |
| Als Schwächen werden dabei - neben inhaltlichen Schwächen - auch die Unvollständigkeit und die mangelhafte Darstellungsweise (Nachvollziehbarkeit) von Aussagen gewertet. |
E Angebotspreis für die Gesamtleistung 30 Punkt/e
E.1 Für die Bewertung des Preises wird der vom Bieter eingetragene Endpreis im 30 Punkt/e Angebotsformular bewertet. Das danach günstigste Angebot erhält 30 Punkte. Ein Angebot welches nach dieser Berechnung 50 % oder mehr über dem preiswertesten Angebot liegt, erhält 0 Punkte. Dazwischen werden die Punkte nach der nachfolgenden Formel mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma interpoliert:
Punkte = G-G*(A-N)/(p%*N)
Mit: G= Gewichtung A= Angebotssumme N= Niedrigstes Angebot p%= Zuschlag, ab dem 0 Punkte vergeben werden
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