08 Darstellung der Referenzobjekte_Begrenzung.docx

Objektplanung für die Sanierung einer denkmalgeschützten Grundschule mit Sporthalle

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.10.2026, 20:54 (Europe/Berlin)

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Die Angaben zu den Referenzen sind für eine Begrenzung aller Bewerber auf vier Bewerber, die zur Angebotsabgabe nach § 51 VgV aufgefordert werden, erforderlich. (siehe 01 Aufforderung (Teilnahmewettbewerb)

Abgrenzend von der eigentlichen Eignungsprüfung werden die anerkannten Referenzobjekte, deren Fertigstellung der LPH 8, in Form abgenommener Leistungen innerhalb des Zeitraums vom 01.01.2021 – 31.05.2026 nachgewiesen werden kann, anhand folgender Kriterien gesondert bewertet.

Als Referenzobjekte in Rahmen der Begrenzung nach § 51 VgV werden nur Leistungen anerkannt, die zumindest die LPH 1-8 abdecken und innerhalb des zuvor genannten Zeitraums vollständig abgeschlossen (Abnahme der LPH 8 liegt vor) wurden. Referenzen, werden bei der Begrenzung nicht berücksichtigt.

Referenzobjekte, die nicht alle Leistungsphasen (1-8) abdecken und die vor dem 01.01.2021 in Betrieb genommen wurden, werden bei dieser Wertung nicht berücksichtigt.

Die Referenzobjekte umfassen das entsprechende Leistungsbild des Auftrages, für welchen der Teilnahmeantrag abgegeben wird. Hierbei kommt es insbesondere darauf an, dass die als Referenz dargestellten Leistungen mit dem ausgeschriebenen Objekt, der Größe und dem technischen und fachlichen Planungsaufwand und der Höhe der Kosten (KG 300,400) vergleichbar sind. (Planung von Sanierung denkmalgeschützter öffentlicher Gebäude, vorzugsweise Schulen.) Die Vergleichbarkeit ist dann gegeben, wenn der Planungsumfang der Referenzen im Vergleich zur ausgeschriebenen Leistung als gleich hoch oder höher zu bewerten ist.

Bieter, die bei der Angabe von Referenzen der Wahrheit zuwider agieren, werden vom Vergabeverfahren gem. § 124 Abs. 1, 9 c GWB ausgeschlossen.

Nachzuweisen sind im Rahmen der Begrenzung, Referenzen unter Berücksichtigung zukünftiger, besonderer pädagogischer Anforderungen (bei der Nutzungsart Schule) oder ggf. unter Berücksichtigung funktionaler Betriebsabläufe (wie z.B. Feuerwehren, Krankenhäuser, Amtsgebäude, Bahnhofsgebäude), wobei der Denkmalschutz von erheblicher Relevanz ist.

Ausführliche Darstellung der Referenzen unter Beachtung der zuvor genannten Kriterien:

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