Die Deckungssummen sollten für Freiberufler folgende Mindestbeträge aufweisen:
Personenschäden: 1.500.000,00 Euro (2-fach maximiert)
Sonstige Schäden: 250.000,00 Euro (2-fach maximiert)
Hiervon abweichend sind die Besonderheiten gem. § 30 Abs. 2 des Architekten- und Ingenieurkammergesetzes Meckelnburg-Vorpommern (ArchIngG M-V) für Gesellschaften zu beachten.
Bewerber/Bieter, die Bewerbergemeinschaft/die Bietergemeinschaft erklärt, eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen zu haben.
Angabe Versicherungsunternehmen:
gmbh
Höhe der Versicherungssummen:
Personenschäden:Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. Euro __- fach maximiert
Sonstige Schäden:Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. Euro ___-fach maximiert
(Ein maximal zwölf Monate alter Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung ist in Kopie dem Teilnahmeantrag beizufügen.)
Werden die Mindesthöhen derzeit unterschritten oder liegt keine entsprechende Versicherung vor, steht es dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft frei, den Nachweis durch die Erklärung eines Versicherers zu erbringen, in welcher bestätigt wird, dass im Falle der Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung mit den zuvor genannten Mindestbeträgen und der jeweiligen Maximierung abgeschlossen wird.
Bewerbergemeinschaften können eine gemeinsame Versicherung abschließen. Es ist aber auch ausreichend, dass einer der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat.
Ort: Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
Datum: Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
Name der erklärenden Person/en: Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.