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Kubus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH B.-v-Suttner-Str. 5 19061 Schwerin
An jedes Unternehmen, welches Interesse an der Erbringung von Objektplanungs- leistungen für die Sanierung der Grundschule mit Sport- halle in Mestlin hat
ELViS-ID: E98211911
Aufforderung zur Bewerbung am öffentlichen Teilnahmewettbewerb
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Kubus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH schreibt im Namen und auf Rechnung der Stadt Mest- lin über das Amt Goldberg-Mildenitz Objektplanungsleistungen im Leistungsbild Gebäude und Innenräume gem. § 34 i.V.m. Anlage 10 HOAI 2021 Leistungsphasen 1 – 9 Grundleis- tungen (gegebenenfalls Besondere Leistungen, die im Rahmen der Verhandlung konkreti- siert werden) für die Sanierung der Grundschule mit Sporthalle in Mestlin aus.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Voraussichtlich:
- Stufe: LPH 1-2
- Stufe: LPH 3-4
- Stufe: LPH 5-8
- Stufe: LPH 9
Diese Festlegungen werden gemeinsam mit den Bietern besprochen.
Detaillierte Angaben zum Leistungsgegenstand sind der beigefügten Leistungsbeschreibung so- wie der Machbarkeitsstudie zu entnehmen.
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Leistungen im Wege einer gesonderten Vergabe nach nationalem Vergaberecht zu vergeben (20%- Kontingent, vgl. § 3 Abs. 9 VgV). Die Fachplaner werden zeitversetzt in einem offenen Verfahren ausgeschrieben.
Bertha-von-Suttner-Straße 5 Geschäftsführer: Volker Bargfrede 19061 Schwerin HRB Schwerin 14817 Telefon: 0385/3031250 Sparkasse Mecklenburg-Schwerin www.kubus-anwaelte.de IBAN: DE27140520001711792434 E-Mail: info@kubus-anwaelte.de BIC: NOLADE21LWL
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Anbei erhalten Sie die Ausschreibungsunterlagen mit der Bitte um Abgabe eines Teilnahmean- trags.
Die Ausschreibungsunterlagen bestehen aus den folgenden Anlagen: − 01 Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb und Bewerbungsbedingungen − 01_1 Teilnahmeantrag, − 02 Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer, − 02_1 Eigenerklärung nach Landesrecht MV − 03 Erklärung Beschäftigtenzahlen, − 04 Erklärung zur Betriebshaftpflicht, − 05 Erklärung zu Art. 5k VO (EU) 2022/576 − 06 Erklärung zur örtlichen Präsenz, − 07 Erklärung zur Berufserfahrung, − 08 Darstellung der Referenzobjekte_Begrenzung − [09 Preisblätter (werden erst in der Endangebotsphase bereitgestellt)] − 10 Bewertungsmatrix, − 11 Leistungsbeschreibung − 12 Vertragsbedingungen − 13 Anlagen
Es ist beabsichtigt, die in den Vergabeunterlagen näher beschriebenen Leistungen im Wege des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb zu vergeben. Die Einzelheiten zur Durchfüh- rung des Vergabeverfahrens ergeben sich aus den anliegenden Bewerbungsbedingungen.
Wenn Sie bereit sind, die Leistungen zu übernehmen, werden Sie gebeten, den Teilnahmeantrag und die Angebotsabgabe über die Vergabeplattform subreport ELViS (www.subreport-elvis.de) vorzunehmen. Für die Abgabe von Angeboten ist, soweit noch nicht erfolgt, eine Registrierung unter https://www.subreport-elvis.de erforderlich.
Für die Bearbeitung des Angebotes und aller damit einhergehenden Bearbeitungen von Eigener- klärungen, Kalkulationen für Indikativ- und Endangebote, für Präsentationen, für die Beteiligung an Verhandlungsgesprächen, einschl. Fahrzeiten und Fahrkosten wird keine Entschädigung ge- währt.
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Termine und Fristen
| Terminkette Verhandlungsverfahren m. Teilnahmewettbewerb | ||
|---|---|---|
| Zuschlagserteilung nach Verhandlung | ||
| Absendung der EU- Bekanntmachung | 23.09.2026 | |
| Start des Ausschreibungsverfahrens über Subre- port, Absendung Bekanntmachung –nat. Blätter (48 Std. nach Absendung EU-Bekanntmachung)-auto- matisch | 25.09.2026 | |
| Fristende Teilnahmewettbewerb (mind. 30 Tage) | 27.10.2026, 09:00 Uhr | |
| Prüfung der Eignung bis: | voraussichtlich 10.11.2026 | |
| Aufforderung zur Abgabe der Indikativangebote | voraussichtlich 12.11.2026 | |
| Angebotsfrist (mind. 25 Tage -. § 17 Abs. 6 i.V.m. Abs. 9 VgV) | voraussichtlich 08.12.2026, 09:00 Uhr | |
| Verhandlungsgespräche | voraussichtlich in der Zeit v. 04.01.2027 bis 08.01.2027 | |
| Aufforderung zur Abgabe endgültiger Angebote | voraussichtlich 14.01.2027 | |
| Angebotsfrist (nur im Einvernehmen m. Bietern) | voraussichtlich 25.01.2027 | |
| Vergabevorschlag an AG | voraussichtlich 01.02.2027 | |
| Vorabinformationen nach § 134 Abs. 1 GWB | voraussichtlich 08.02.2027 | |
| Zuschlagserteilung (nach Stillhaltefrist) | voraussichtlich 19.02.2027 | |
| Bindefrist | voraussichtlich 28.02.2027 |
Die mit voraussichtlich gekennzeichneten Termine lassen sich noch nicht verbindlich festlegen. Die Angaben dienen lediglich einer zeitlichen Orientierung. Die Festsetzung erfolgt schrittweise im entsprechendem Verfahrensablauf.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich das mit der vorhergehenden Planung befasste Büro ge- gebenenfalls an dieser Ausschreibung beteiligen wird. Ein Wissensvorsprung besteht nicht, da die Ergebnisse der Planung dieser Ausschreibung zugrunde liegen. Bei Bedarf steht Ihnen gerne für nähere Auskünfte zur Verfügung:
Frau Christina Fink (Rechtsanwältin) Kubus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Betha- von- Suttner- Str. 5 19061 Schwerin 03821/ 8152190 fink@kubus-anwaelte.de
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I.
Bewerbungsbedingungen – Allgemein für die Vergabe von freiberuflichen Dienstleistungen
- Allgemeines
Das Vergabeverfahren erfolgt nach dem 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbe- schränkungen (GWB) i.V.m. der Vergabeverordnung (VgV).
- Elektronische Abwicklung des Vergabeverfahrens
2.1 Die in dem Vergabeverfahren verwendeten elektronischen Mittel:
- Das Vergabeverfahren wird über die Browseranwendung der eVergabelösung sub- report ELViS abgewickelt. Die ELViS-ID lautet: E98211911.
- Die Datenübermittelung erfolgt über eine verschlüsselte Internetverbindung unter Verwendung eines aktuellen Internet-Browsers.
- Die Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt über das interne Nachrichtensys- tem der Plattform, das außerdem eine Benachrichtigungsfunktion mit E-Mail bein- haltet.
- Angebote können grundsätzlich in beliebigen Dateiformaten (PDF, Word, Excel, RTF, Text, JPG, ZIP...) erstellt und übermittelt werden.
- Das verwendete Applet zur Verschlüsselung von Dokumenten ist das BSI-zertifi- zierte SecSigner-Plugin der Firma SecCommerce (https://seccommerce.com/secs- igner/).
- Um in diesem Vergabeverfahren Bewerber-/Bieterfragen stellen, deren Beantwor- tungen erhalten und ein Angebot abgeben zu können, ist eine kostenfreie einmalige Registrierung auf der elektronischen Vergabeplattform subreport ELViS unter https://www.subreport-elvis.de erforderlich. Nur im Falle dieser (freiwilligen) Regist- rierung auf der Vergabeplattform unter www.subreport-elvis.de werden die Bewer- ber/Bieter automatisch über die aktuellen Einstellungen im Rahmen der Bieterkom- munikation informiert. Für die Registrierung wird ein gültiger E-Mail-Account benö- tigt.
2.2 Die technischen Parameter zur Einreichung von Angeboten mithilfe elektronischer Mittel:
- Der Bieter/die Bietergemeinschaft benötigt: ▪ einen herkömmlichen DSL-Internetanschluss ▪ einen internetfähigen Computer mit einer empfohlenen Bildschirmauflösung von 1280 x 1024 Pixel ▪ das Betriebssystem Microsoft Windows (ab Windows XP SP3), MacOS X oder Linux ▪ einen aktuellen Internet-Browser (Firefox, Chrome, Internet Explorer ab Ver- sion 8) ▪ einen aktuellen E-Mail Client (z.B. Outlook, Thunderbird, etc.)
- Entpacken, Komprimieren großer Dateien ▪ Für das Entpacken oder Komprimieren großer Dateien wird das frei verfüg- bare Kompressions-Werkzeug 7-Zip (http://www.7-zip.de/download.html) empfohlen.
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2.3 Die verwendeten Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren
- Die Verbindung zu subreport ELViS erfolgt ausschließlich über das gesicherte HTTPS-Protokoll und ist mit 256-Bit verschlüsselt. Die Verbindung verwendet TLS 1.2. Für die Nachrichtenauthentifizierung wird SHA2 verwendet.
- Angebote werden zusammen mit den Anlagen automatisch mit PKCS#7 ver- schlüsselt.
- Verfahrensart
Es wird ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Das Ausschreibungsverfahren läuft in mehreren Phasen ab:
-
- Phase: Teilnahmewettbewerb
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs werden alle interessierten Unternehmen aufgefor- dert, einen Teilnahmeantrag abzugeben. Mit dem Teilnahmeantrag übermitteln die Bewer- ber die vom öffentlichen Auftraggeber geforderten Informationen für die Prüfung ihrer Eig- nung. [Hinweis: Das im Rahmen der Vorstudie befasste Architekturbüro wird sich voraussichtlich an diesem Ausschreibungsverfahren beteiligen. Ein Wissensvorsprung besteht nicht. Alle Daten wurden dieser Ausschreibung zugrunde gelegt.]
-
- Phase: Abgabe des Erstangebotes
Nach Prüfung der übermittelten Informationen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs werden vier geeignete Bewerber dazu aufgefordert, ein Erstangebot einzureichen. Die Er- stangebote sind nicht mit Übermittlung des Teilnahmeantrags abzugeben, sondern erst nach gesonderter Aufforderung durch den Auftraggeber. Alle im Vorfeld übermittelten Er- stangebote bleiben unberücksichtigt! Soweit mehr als vier geeignete Bewerber vorhanden sind, wird eine Begrenzung i. S. d. § 51 VgV vorgenommen. Eine Begrenzung der Zahl, der geeigneten Bewerber gemäß § 51 VgV, die zur Angebots- abgabe aufgefordert werden, auf vier Bewerber, wird über die Anzahl der Referenzen vorgenommen. Abgrenzend von der eigentlichen Eignungsprüfung werden die anerkannten Referenzobjekte, deren Fertigstellung der LPH 8, in Form abgenommener Leistungen innerhalb des Zeitraums vom 01.01.2021 – 31.05.2026 nachgewiesen werden kann, anhand folgender Kriterien gesondert be- wertet. Als Referenzobjekte in Rahmen der Begrenzung nach § 51 VgV werden nur Leistungen aner- kannt, die zumindest die LPH 1-8 abdecken und innerhalb des zuvor genannten Zeitraums voll- ständig abgeschlossen (Abnahme der LPH 8 liegt vor) wurden. Referenzen, werden bei der Be- grenzung nicht berücksichtigt. Referenzobjekte, die nicht alle Leistungsphasen (1-8) abdecken und die vor dem 01.01.2021 in Betrieb genommen wurden, werden bei dieser Wertung nicht berücksichtigt. Die Referenzobjekte umfassen das entsprechende Leistungsbild des Auftrages, für welchen der Teilnahmeantrag abgegeben wird. Hierbei kommt es insbesondere darauf an, dass die als Referenz dargestellten Leistungen mit dem ausgeschriebenen Objekt, der Größe und dem technischen und fachlichen Planungsaufwand und der Höhe der Kosten (KG 300,400) vergleichbar sind. (Planung von Sanierung denkmalgeschützter öffentlicher Gebäude, vorzugsweise Schulen.) Die Vergleich- barkeit ist dann gegeben, wenn der Planungsumfang der Referenzen im Vergleich zur ausgeschrie- benen Leistung als gleich hoch oder höher zu bewerten ist.
Bieter, die bei der Angabe von Referenzen der Wahrheit zuwider agieren, werden vom Verga- beverfahren gem. § 124 Abs. 1, 9 c GWB ausgeschlossen.
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Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mit der höchsten Anzahl an Referenzob- jekten, die die zuvor genannten Kriterien erfüllen, qualifiziert sich als erster der vier Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Eine solche Bewertung er- folgt so lange, bis alle vier Bewerber feststehen. Ggf. entscheidet bei gleichhoher Anzahl der Referenzobjekte das Los.
-
- Phase: Abgabe ggf. weiterer Angebote nach Verhandlung
Es ist eine Verhandlungsrunde i.S.d. § 17 Abs. 10 VgV geplant, in welcher u.a über die eingereichten Erstangebote verhandelt wird. Außerdem wird den Bietern die Möglichkeit gegeben, im Rahmen der festgesetzten Zuschlagskriterien „Methodik der Projektdurchfüh- rung“ ausführlich darzustellen.
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- Phase: Verbindliche Angebote
Nach der Verhandlung werden die Bieter aufgefordert, ein erneutes Angebot abzugeben.
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II.
Bewerbungsbedingungen – Teilnahmewettbewerb für die Vergabe von freiberuflichen Dienstleistungen
- Mitteilung von Unklarheiten in den Teilnahmeunterlagen, weitere Auskünfte
Enthalten die Teilnahmeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, Unvoll- ständigkeiten oder Fehler, so hat dieser darauf unverzüglich vor Ablauf der Einreichungs- frist in Textform, gem. § 126 b BGB über die Vergabeplattform „subreport ELViS“ hinzu- weisen. Hierfür ist, soweit noch nicht erfolgt, eine Registrierung auf „subreport ELViS“ er- forderlich.
Entsprechendes gilt für sonstige Fragen im Zusammenhang mit dem Ausschreibungsver- fahren. Mitteilungen, Hinweise, Fragen u.ä. sind innerhalb der vorgegebenen Fristen in Textform gem. § 126 b BGB über die Vergabeplattform „subreport ELViS“ an die KUBUS GmbH zu richten, damit sichergestellt ist, dass eine Beantwortung noch rechtzeitig erfol- gen kann. Auskünfte werden ausschließlich über die Beschaffungsplattform „subreport EL- ViS“ erteilt.
- Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bewerbern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bewerber auf Verlangen Aus- künfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unter- nehmen verbunden ist.
- Teilnahmeantrag
Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache abzufassen und für die Abgabe des Antra- ges sind ausschließlich die dieser Ausschreibung zugrundeliegenden Vordrucke/Doku- mente zu verwenden.
Der Teilnahmeantrag ist vollständig mit allen geforderten Angaben und Erklärungen (siehe Seite 11 Ziff. 9) bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Teil- nahmefrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichter Antrag wird ausge- schlossen.
Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, den Bewerber/ die Bewerbergemein- schaft/ARGE unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unter- lagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nach- weise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvoll- ständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 VgV).
Die nachgeforderten Unterlagen sind vom Bewerber/ der Bewerbergemeinschaft/ARGE nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem fest- zulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
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Die Eigenerklärungen dienen als vorläufiger Nachweis. Bewerber / Bewerbergemeinschaf- ten, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben durch entsprechende Bescheini- gungen der zuständigen Stellen die Angaben zu bestätigen.
- Lose
Eine Aufteilung in Lose erfolgt nicht.
- Weitervergabe an Unterauftragnehmer
Beabsichtigt der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft/ARGE Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, ist der Unterauftragnehmer, mit Namen und Anschrift bereits mit dem Teilnahmeantrag zu benennen.
Vor Zuschlagserteilung sind von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, folgende Erklärungen des Unterauftragnehmers einzureichen;
02 Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer
Wenn ein Bewerber oder Bieter die Vergabe eines Teils des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt und sich zugleich im Hinblick auf seine Leis- tungsfähigkeit gemäß den §§ 45, 46 VgV auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft, ist auch § 47 VgV anzuwenden und die Ziff. 8 und 9 der Bewerbungsbedingungen zu beachten.
Die Haftung des Hauptauftragnehmers gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber bleibt von einer Weitervergabe an Unterauftragnehmer unberührt.
Für Unterauftragnehmer aller Stufen gilt § 128 Abs. 1 GWB.
Der öffentliche Auftraggeber überprüft, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftrag- nehmers vorliegen sowie dessen Eignung. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt der öffentliche Auftraggeber die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorlie- gen fakultativer Ausschlussgründe oder fehlender Eignung kann der öffentliche Auftragge- ber verlangen, dass dieser ersetzt wird. Der öffentliche Auftraggeber kann dem Bewerber/ der Bewerbergemeinschaft/ARGE dafür eine Frist setzen. Die Frist ist so zu bemessen, dass dem Auftraggeber durch die Verzögerung keine Nachteile entstehen. Ist dem Bewer- ber/ der Bewerbergemeinschaft/ARGE ein Wechsel des Unterauftragnehmers innerhalb dieser Frist nicht möglich, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
- Eignungsleihe
Ein Bewerber/ eine Bewerbergemeinschaft/ARGE kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er/sie nachweist, dass ihm/ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er/sie beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unterneh- men vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber/ der Bewerbergemeinschaft/ARGE und den anderen Unternehmen bestehen- den Verbindungen. Ein Bewerber/ eine Bewerbergemeinschaft/ARGE kann jedoch im Hin
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blick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit – wie die einschlä- gige berufliche Erfahrung (Referenzen) – die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unterneh- men, deren Kapazitäten der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft/ARGE für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskri- terien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Hierfür sind mit dem Teilnahmeantrag gemäß den Vorbemerkungen ausgefülltes Formblatt "Eigenerklärung für Wirtschaftsteil- nehmer" für die eignungsverleihenden Unternehmen vorzulegen. Der Bewerber/ die Be- werbergemeinschaft/ARGE muss ein Unternehmen, das das entsprechende Eignungskri- terium nicht erfüllt oder bei dem zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, ersetzen. Der öffentliche Auftraggeber kann dem Bewerber/ der Bewerbergemein- schaft/ARGE dafür eine Frist setzen. Die Frist ist so zu bemessen, dass dem Auftraggeber durch die Verzögerung keine Nachteile entstehen. Ist dem Bewerber/ der Bewerberge- meinschaft/ARGE ein Wechsel des Unterauftragnehmers innerhalb dieser Frist nicht mög- lich, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
Nimmt der Bieter/die Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eig- nungsleihe haften. Die Haftungserklärung und die Verpflichtungserklärung sind mit dem Teilnahmeantrag in der 1. Phase der Ausschreibung abzugeben.
Der Wirtschaftsteilnehmer ist verpflichtet, die Informationen zum Datenschutz, die in der Aufforderung zur Abgabe eines Antrages aufgeführt wurden, an das eignungsverleihende Unternehmen weiterzuleiten.
- Bietergemeinschaften
Bietergemeinschaften haben bereits mit dem Teilnahmeantrag jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchfüh- rung des Vertrages zu benennen.
Liegt das Erstangebot für die Bietergemeinschaft vor, darf im weiteren Verfahren nur diese weiterhin auftreten.
Liegt das Erstangebot für einen Bieter als Einzelunternehmen vor, darf im weiteren Ver- fahren keine Bietergemeinschaft gegründet werden.
Fehlt eine dieser Angaben, kann der öffentliche Auftraggeber für das Nachreichen entspre- chender Nachweise über die Benennung und Bevollmächtigung eines Vertreters eine Frist setzen.
Zudem haben Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Anga- ben und Erklärungen gemäß Ziffern 9 und 10 der Bewerbungsbedingungen mit dem An- gebot vorzulegen. Ferner hat die Bietergemeinschaft bereits mit Abgabe des Teilnah- meantrages die Gründe für die Eingehung der Bietergemeinschaft auf einer geson- derten Anlage zum Angebot zu erläutern, da Bietergemeinschaften nur unter be- stimmten Voraussetzungen zulässig sind. Darüber hinaus haften die Mitglieder
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einer Bietergemeinschaft im Außenverhältnis gegenüber dem Auftraggeber gesamt- schuldnerisch. Im Innenverhältnis hat die Bietergemeinschaft die Beteiligungsver- hältnisse, die Aufgabenverteilung, die Vertretungsbefugnis und die Haftung zu re- geln.
- Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sowie der Eignung
Die nachfolgenden Angaben und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
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Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer
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Zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB
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Erklärung zu Gründen im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung
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Erklärung zu Gründen im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steu- ern und Sozialversicherungsbeiträgen
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Fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB
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Erklärung zu Gründen im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessen- konflikten oder beruflichem Fehlverhalten
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Gründe im Zusammenhang mit § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegeset- zes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes sowie § 19 des Mindestlohngeset- zes
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Eignungskriterien nach § 122 GWB:
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Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
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Erklärung zum „allgemeinen“ Jahresumsatz für die letzten drei Ge- schäftsjahre
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Erklärung zum „spezifischen“ Jahresumsatz in dem vom Auftrag ab- gedeckten Geschäftsbereich für die letzten drei Geschäftsjahre
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Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
-
Referenzen über früher ausgeführte mit dem Auftragsgegen- stand vergleichbare Aufträge (Komplexität und Größe des denkmalgeschützen Sanierungsobjektes sowie Nachweis von Erfahrungen mit funktionsbezogenen historischen Farbfassun- gen, Innenraumgestaltung) in Form einer Liste der in den letz- ten drei Kalenderjahren erbrachten Leistungen mit Angabe der Beträge in EUR, des Ausführungszeitpunkts sowie des öffentli- chen oder privaten Empfängers. Die selbstständige Erarbei- tung der Leistungsphasen 1-8 des einschlägigen Leistungsbil- des ist nachzuweisen. Die Vergleichbarkeit ist dann gegeben, wenn der Planungsumfang, die Komplexität der Referenzen im Vergleich zur ausgeschriebenen Leistung als gleich hoch oder höher zu bewerten ist.
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Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch einschlägige Referenzen berücksichtigt, die mehr als drei Jahre zurückliegen.
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Nachzuweisen sind im Rahmen der Eignung, Referenzen unter Berücksichti- gung zukünftiger, besonderer pädagogischer Anforderungen oder ggf. unter Berücksichtigung funktionaler Betriebsabläufe.
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ACHTUNG MINDESTSTANDARDS
- Vororttermin= regelmäßig 1x wöchentlich, mit der Möglichkeit, außerordentli- che Vor-Ort-Termine zu gewährleisten
- Das Projektteam muss mindestens bestehen aus: Projektleitung, Stellvertre- tung, Bauüberwacher und einem sonstigen Mitarbeiter
Auf der letzten Seite der Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer ist die Person des Er- klärenden zu nennen (mit Vor- und Zunamen). Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen oder Nachweise zu den abgegebenen Erklärungen anzufordern.
Der öffentliche Auftraggeber wird zur Bestätigung der Eigenerklärungen eine Abfrage des Wettbewerbsregisters beim Bundeskartellamt vornehmen.
Der öffentliche Auftraggeber kann zur Bestätigung der Eigenerklärungen weiterhin eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justiz anfordern bzw. anfordern lassen. Von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleich- wertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft/ARGE hat/haben auch die Möglichkeit, anstelle der beigefügten Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer (für nicht präqualifizierte Unter- nehmen), die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV, ergänzt durch auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen. Die Bewerbung kann auch mittels zugelassener Präqualifizierung erfolgen.
- Bedingungen der Auftragsausführung
Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen. Folgende Erklärungen sind mit dem 01_1 Teilnahmeantrag vorzulegen:
02 Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer, 02_1 Eigenerklärung nach Landesrecht MV 03 Erklärung Beschäftigtenzahlen, 04 Erklärung zur Betriebshaftpflicht, 05 Erklärung zu Art. 5k VO (EU) 2022/576 06 Erklärung zur örtlichen Präsenz, 07 Erklärung zur Berufserfahrung, 08 Darstellung der Referenzobjekte_Begrenzung
- Zusätze für ausländische Bewerber
Der Teilnahmeantrag sowie alle Erklärungen sind in allen ihren Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen. Der Schriftverkehr ist in deutscher Sprache zu führen. Ergänzend gelten die deutschen Rechtsvorschriften.
- Teilnahmeantragsfrist, Eröffnungstermin
Die Teilnahmeantragsfrist (1. Phase) ist eine Ausschlussfrist. Bis zum Ablauf dieser Frist können Teilnahmeanträge geändert oder zurückgezogen werden.
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- Nachprüfungsbehörde
Vergabekammer des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Johannes-Stelling-Straße 14 19053 Schwerin Telefon: 0385 / 588-5160 Telefax: 0385 / 588-4855817 E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de Internet: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabe- kammern/
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III.
Bewerbungsbedingungen – Erstangebote für die Vergabe von freiberuflichen Dienstleistungen
Nach Prüfung der Eignung anhand aller übermittelten Informationen im Rahmen des Teilnahme- wettbewerbs fordert der öffentliche Auftraggeber vier geeignete Bewerber/ Bewerbergemein- schaften/ARGE dazu auf, ein entsprechendes Erstangebot unter Einhaltung der Angebotsfrist ein- reichen.
- Erstangebote
Die Angebote müssen vollständig sein und alle geforderten Angaben, insbesondere die Preise/Honorare enthalten.
Alle Preise sind in Euro, Bruchteile in vollen Cent mit zwei Nachkommastellen anzugeben. Die angebotenen Preise sind pro Los in der Angebotskalkulation anzugeben. Die Preise sind ohne Umsatzsteuer anzugeben.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewer- tung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Für die Bearbeitung des Angebotes wird keine Entschädigung gewährt.
- Mehrere Hauptangebote/ Nebenangebote
Mehrere Hauptangebote und Nebenangebote sind ausgeschlossen. Nebenangebote in Verbindung mit einem Hauptangebot sind ebenfalls ausgeschlossen.
- Lose
Eine Aufteilung in Lose erfolgt nicht.
- Zuschlagskriterien
Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot.
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Es werden folgende Kriterien und Gewichtungen berücksichtigt:
| 1. Honorar | 25 % | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesamthonorar (netto) kombiniert (Grund- und Be- | ||||||
| Gesamthonorar (netto) kombiniert (Grund- und Be- | ||||||
| sondere Leistungen einschl. aller Ab-u. Zuschläge | ||||||
| sowie Nebenkosten) | sowie Nebenkosten) | |||||
| 2. Sicherstellung personeller Verfügbarkeit | 5 % | |||||
| Örtliche Präsenz während Leistungsphase 8 | Örtliche Präsenz während Leistungsphase 8 | |||||
| 3. Berufserfahrung | 10 % | |||||
| 3.1 Berufserfahrung der Projektleitung 3.2 Berufserfahrung des Bauüberwachenden | 3.1 Berufserfahrung der Projektleitung | 5% | ||||
| 3.2 Berufserfahrung des Bauüberwachenden | 5% |
- Methodik Projektdurchführung 60 %
Darstellung der Herangehensweise an die Projekt- bearbeitung der hier ausgeschriebenen Leistung nach fiktiver Zuschlagserteilung unter Berücksich- tigung des Leistungskatalogs einzelner Leistungs- phasen (gem. HOAI)
(Wie ist die Vorgehensweise, nachdem Sie den Zu- schlag erhalten haben? Welche Besonderheiten müssen bei diesem Projekt beachtet werden?)
Das Zuschlagskriterium Methodik der Projektdurchführung mit den aufgeführten Unter- punkten wird von den Bietern / Bietergemeinschaften im Rahmen des Verhandlungsge- sprächs präsentiert und im Anschluss vom öffentlichen Auftraggeber bewertet werden.
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- Bewertungskriterien
Der Zuschlag wird aufgrund der vorstehenden Zuschlagskriterien unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze erteilt. Das Angebot, welches das beste Preis-Leistungs- Verhältnis aufweist, erhält den Zuschlag.
Die oben aufgeführten Zuschlagskriterien werden jeweils mit Punkten bewertet. Jedes Wertungskriterium kann mit einem Wert zwischen 0 und 5 Punkten bewertet werden. Die Gewichtung und die Summe der für die einzelnen Kriterien und Unterkriterien zu verge- bende Punkte sind in der Bewertungsmatrix ausgewiesen. Insgesamt werden bis zu 500 Punkte vergeben. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das wirtschaftlichste.
Die Bewertung erfolgt mit 2 Nachkommastellen und für die Methodik der Projektdurchfüh- rung können auch halbe Punkte vergeben werden.
Für den Fall wertungsgleicher Angebote, behält sich der öffentliche Auftraggeber vor, die Entscheidung per Losverfahren herbeizuführen.
Die Zusammensetzung der einzelnen Wertungskriterien sind der Bewertungsmatrix zu entnehmen.
- Angebotsfrist, Eröffnungstermin
Die Angebotsfrist ist eine Ausschlussfrist. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Ange- bote elektronisch über subreport-ELViS zurückgezogen werden.
An dem Eröffnungstermin sind Bieter nicht zugelassen.
- Mitteilungen über das Ausschreibungsergebnis
Bis zum Ablauf der Bindefrist ist der Bieter an sein Angebot gebunden. Sofern ein Bieter bis zu diesem Zeitpunkt den Auftrag nicht erhalten hat, wurde sein Angebot nicht berück- sichtigt.
Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden spätestens 10 Kalen- dertage vor Auftragserteilung auf elektronischem Weg über den Namen des Unterneh- mens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertrags- schlusses informiert (§ 134 Abs. 1 i.V.m. § 134 Abs. 2 GWB).
Unbeschadet des § 134 GWB teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidung über die Zuschlagserteilung mit. Die Zuschlagserteilung erfolgt gene- rell in Textform über das jeweilige Beschaffungsportal.
Zusätzliche Informationen werden auf Verlangen des Bieters unter den Voraussetzungen des § 62 Abs. 2 VgV erteilt.
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- Nachprüfungsbehörden
Vergabekammer des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Johannes-Stelling-Straße 14 19053 Schwerin Telefon: 0385 / 588-5160 Telefax: 0385 / 588-4855817 E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de Internet: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabe- kammern/
- Datenschutzhinweise im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens zur Verarbeitung personenbezogener Daten, die nicht aus allgemein zugänglichen Quellen entnom- men werden1
Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen
KUBUS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Bertha-von-Suttner-Straße 5 19061 Schwerin Tel.: 03821/ 8152190 E-Mail: : info@kubus-anwaelte.de
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Datenschutzbeauftragte der KUBUS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Bertha-von-Suttner-Straße 5 19061 Schwerin Tel.: 03821/ 8152190 E-Mail: info@kubus-anwaelte.de
Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Die Verarbeitung der Daten erfolgt im Rahmen der Durchführung des Ausschreibungsver- fahrens, gem. GWB, VgV, HOAI, Landesrecht M-V. Dies umfasst a) die Veröffentlichung und Zurverfügungstellung sämtlicher Ausschreibungsunterla- gen, die Beantwortung der Bieterfragen, die Öffnung und Prüfung der Angebote, insbes. Eignungsprüfungen, Nachforderungen von Unterlagen, Ausschluss von Angeboten, Zuschlagserteilungen sowie die Unterrichtung der Bieter. b) Dokumentationsmanagement c) Vertragsmanagement d) Auftragsabwicklung und damit einhergehende Kommunikation
1 In diesem Dokument wird aus Gründen der Vereinfachung und der besseren Lesbarkeit die männliche Form der Anrede verwendet. Dies soll keine Diskriminierung gegenüber anderen Geschlechtern darstellen.
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Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt auf folgende Rechtsgrundlagen:
• Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.a DSGVO (Einwilligung zur Verarbeitung) • Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.c DSGVO (Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung) • Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.e DSGVO (Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt) • Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.f DSGVO (Wahrung berechtigter Interessen) • §§ 8-14 DSG M-V • § 26 Abs.1 S. 1 BDSG n.F. (für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses)
Kategorien von Empfängern
Die zuständigen Mitarbeiter des Bereiches Vergabeverfahren der KUBUS Rechtsan- waltsgesellschaft mbH, Bertha-von-Suttner-Straße 5, 19061 Schwerin verarbeiten und speichern die personenbezogenen Daten (Name und Vorname des Mitarbeiters des be- werbenden/bietenden Unternehmens oder der Bietergemeinschaften, die Unterneh- mensadresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie die IP-Adresse des genutzten Ge- rätes), die im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens erhoben werden.
Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Zur angemessenen Durchführung des Ausschreibungsverfahrens ist die Bereitstellung der personenbezogenen Daten sowie aller im Rahmen der §§ 42-50 VgV geforderten Unterla- gen zur Prüfung der Bietereignung erforderlich. Bei Nichtbereitstellung kann die Bietereig- nung nicht festgestellt werden, sodass der Bieter von der Wertung der Angebote auszu- schließen ist.
Kriterien für die Festlegung der Dauer der Speicherung
Die Speicherung erfolgt zunächst für die Dauer des Ausschreibungsverfahrens. Nach Ab- schluss des Vergabeverfahrens sind die Dokumentation, der Vergabevermerk sowie die Angebote, die Teilnahmeanträge, die Interessensbekundungen, die Interessens-bestäti- gungen und ihre Anlagen bis zum Ende der Laufzeit des Vertrags/der Rahmenvereinba- rung aufzubewahren, mindestens jedoch für drei Jahre ab dem Tag des Zuschlags (§ 8 Abs. 4 VgV). Sobald der Zweck der Speicherung entfällt, werden Ihre personenbezogenen Daten gelöscht resp. datenschutzrechtskonform vernichtet.
Rechte der Betroffenen
Die betroffene Person hat das Recht, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob von ihr personenbezogene Daten verarbeitet wer- den. (Art. 15 DSGVO) Die betroffene Person hat das Recht, die unverzügliche Berichtigung unrichtiger personen- bezogener Daten oder die Vervollständigung dieser zu verlangen. (Art. 16 DSGVO) Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, haben die Betroffenen das Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verwendung. (Art. 17, 18 DSGVO)
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Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten Wi- derspruch einzulegen. (Art. 21 DSGVO)
Die betroffene Person kann die Übermittlung der personenbezogenen Daten von einem Verantwortlichen an einen anderen Verantwortlichen verlangen, soweit die technischen Voraussetzungen gegeben und Rechte Dritter nicht betroffen sind. (Art. 20 DSGVO) Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 S. 1 e, f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Die betroffene Person hat das Recht, eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezoge- ner Daten jederzeit zu widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Da- tenverarbeitung bleibt bestehen. Unverzügliche Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezoge- ner Daten betroffenen Person, es sei denn, dass der Verantwortliche geeignete technische und organisatorische Sicherheitsvorkehrungen getroffen hat. (Art. 34 DSGVO)
Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt mit Angebotsabgabe, die datenschutzrechtlichen Infor- mationen, die in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes aufgeführt wurden, zur Kenntnis genommen zu haben.