NNB_261023_VE731.01_Anlage 3_Wertungsmatrix.pdf

Objektplanung für die Sanierung des Nordbads Neuss

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 26.10.2026, 10:22 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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ANLAGE 3 ZU DEN VERGABEUNTERLAGEN

Wertungsmatrix

Sanierung Nordbad | Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach der VgV zur

Vergabe der Objektplanung (Leistungsbild Gebäude und Innenräume) nach § 34 HOAI

  1. Hinweise

Die eingereichten Angebote werden zunächst gem. § 56 Abs. 1 VgV daraufhin geprüft, ob

sie den formellen Anforderungen genügen, insbesondere vollständig sind. Der Auftragge-

ber behält sich überdies vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbe-

zogene Unterlagen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen

nach § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Der Auftraggeber wird von seinem Recht zur Nach-

forderung transparent und diskriminierungsfrei Gebrauch machen.

  1. Entscheidungsgrundlage

Grundlage der Entscheidung über die Auftragsvergabe ist die Bewertung der eingereich-

ten Angebotsunterlagen der letztverbindlichen Angebote sowie der Präsentation.

  1. Bewertung

In der nachfolgenden Bewertungsmatrix sind die einzelnen Auftragskriterien mitsamt der

ihnen jeweils durch einen Prozentsatz ausgedrückten Gewichtung aufgeführt.

Kriterium für die Auftragserteilung ist die Wirtschaftlichkeit des letztverbindlichen Ange-

bots. Die Wirtschaftlichkeit der eingehenden Angebote bewertet die Neusser Bäder- und

Eissporthalle GmbH unter Punkt 2.13 der Vergabeunterlagen genannten Haupt- und Un-

terkriterien. Im Einzelnen gilt für die Bewertung Folgendes:

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3.1. Bewertungsmatrix

Anhand der folgenden Matrix werden die letztverbindlichen Angebote gewertet:

Nr.KriteriumWichtung
1Gesamthonorar nach HOAI (netto)30%
2Projektorganisation20%
2.1Personelle Projektorganisation / Vorstellung des Projekt- teams15%
2.2Ressourcen- und Kapazitätsplanung5%
3Projektumsetzung50%
3.1Kosten-. Termin- und Qualitätsmanagement10%
3.2Herangehensweise an die Aufgabenstellung / auftragsbe- zogenes Konzept zum Ablauf der Planungs- und Bau- durchführungsphase40%

3.2. Erläuterungen zur Bewertungsmatrix

3.2.1. Das Zuschlagskriterium 1 „Gesamthonorar nach HOAI (netto)“ wird wie folgt gewertet:

Die Höchstpunktzahl (3 Punkte) erhält der Bieter, der das niedrigste Gesamthonorar nach

HOAI (netto) abgegeben hat.

Die Bieter, deren Gesamthonorar für die Objektplanungsleistungen (netto) höher als das

des besten Bieters liegt, werden im Verhältnis ihres Abstandes zum besten Bieter geringer

bewertet. Hier wird gradlinig interpoliert.

Beispiel: Ein Angebot, das 20 % über dem niedrigsten Gesamtpreis für die Objektpla-

nungsleistungen (netto) liegt, erhält demnach 2,4 Punkte.

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3.2.2. Das Zuschlagskriterium 2 „Projektorganisation“ wird wie folgt gewertet:

a) Personelle Projektorganisation / Vorstellung des Projektteams

3 PunkteDie Vorstellung des für das Projekt vorgesehenen Projektteams erfolgte in vollem Umfang in der vom Auftraggeber erwarteten Weise, d.h. mit ausführlicher und verständlicher Darstellung der Kompetenzen, Positio- nen und Aufgabenbereiche im Projekt sowie Einbindung in das gegen- ständliche und andere Projekte. Die Aufgabenverteilungen sind für den Auftraggeber vollumfassend nachvollziehbar. Zudem lassen die für das Projekt vorgesehenen Personen durch eine intensive Auseinanderset- zung mit dem Vorhaben ihr hohes Interesse am Auftrag sowie ein in der Zusammenarbeit zu erwartendes, intensives Engagement mit der Aufga- benstellung erkennen.
2 PunkteDie Vorstellung des für das Projekt vorgesehenen Projektteams erfolgte in der vom Auftraggeber erwarteten Weise, d.h. mit Darstellung der Kom- petenzen, Positionen und Aufgabenbereiche im Projekt sowie Einbin- dung in das gegenständliche und andere Projekte. Die Aufgabenvertei- lungen sind für den Auftraggeber nachvollziehbar. Zudem lassen die für das Projekt vorgesehenen Personen durch eine hinreichende Auseinan- dersetzung mit dem Vorhaben ihr Interesse am Auftrag sowie ein in der Zusammenarbeit zu erwartendes, intensives Engagement mit der Aufga- benstellung erkennen.
1 PunktDie Vorstellung des für das Projekt vorgesehenen Projektteams erfolgte nur teilweise in der vom Auftraggeber erwarteten Weise, d.h. die Darstel- lung der Kompetenzen, Positionen und Aufgabenbereiche im Projekt so- wie Einbindung in das gegenständliche und andere Projekte war nur teil- weise nachvollziehbar. Die Aufgabenverteilungen sind für den Auftrag- geber nur teilweise nachvollziehbar. Die für das Projekt vorgesehenen Personen lassen durch ihre Auseinandersetzung mit dem Vorhaben nur

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geringes Interesse am Auftrag sowie ein in der Zusammenarbeit zu er- wartendes, wenig intensives Engagement mit der Aufgabenstellung er- kennen.
0 PunkteDie Vorstellung des für das Projekt vorgesehenen Projektteams erfolgte nicht in der vom Auftraggeber erwarteten Weise, d.h. die Darstellung der Kompetenzen, Positionen und Aufgabenbereiche im Projekt sowie Ein- bindung in das gegenständliche und andere Projekte war nicht nachvoll- ziehbar bzw. fehlte.

b) Ressourcen- und Kapazitätsplanung

3 PunkteDie Ressourcen- und Kapazitätsplanung wurde in ausführlicher und ver- ständlicher Weise in Form einer detaillierten Personaleinsatzplanung (mit Angabe der vorhergesehenen Stunden bzw. Tage pro Woche in den ein- zelnen Leistungsphasen) dargestellt. Die Aufgabenverteilungen sind für den Auftraggeber vollumfassend nachvollziehbar. Die Personaleinsatz- planung lässt eine durchgängige Verfügbarkeit des Projektteams erwar- ten.
2 PunkteDie Ressourcen- und Kapazitätsplanung wurde in verständlicher Weise, in Form einer Personaleinsatzplanung (mit Angabe der vorhergesehenen Stunden bzw. Tage pro Woche in den einzelnen Leistungsphasen) dar- gestellt. Die Aufgabenverteilungen sind für den Auftraggeber überwie- gend nachvollziehbar. Die Personaleinsatzplanung lässt in weiten Teilen eine durchgängige Verfügbarkeit des Projektteams erwarten.
1 PunktDie Ressourcen- und Kapazitätsplanung wurde nur vereinzelt in ver- ständlicher Weise dargestellt. Die Aufgabenverteilungen sind für den Auftraggeber nur teilweise nachvollziehbar. Die Personaleinsatzplanung

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lässt nur bedingt eine durchgängige Verfügbarkeit des Projektteams er- warten.
0 PunkteDie Ressourcen- und Kapazitätsplanung wurde nicht nachvollziehbar dargestellt bzw. es wurden keine Aussagen hierzu getroffen.

3.2.3. Das Zuschlagskriterium 3 „Projektumsetzung“ wird wie folgt bewertet:

a) Kosten-, Termin- und Qualitätsmanagement

3 PunkteDas Angebot lässt bezüglich der Steuerungsmechanismen des Bieters eine aktive und vorausschauende Beeinflussung in allen Planungs- und Bauphasen unter Einbeziehung des Bauherrn und Nutzers sowie seiner Anforderungen an eine klima- und ressourcenschonende Bauweise er- warten. Die Methodik wurden objektbezogen im vollen Umfang darge- legt. Es wurden Querverweise auf vergleichbare Referenzobjekte ange- geben, so dass Auftraggeber einen umfassenden Eindruck über die Kos- ten-, Termin- und Qualitätssteuerung des Bieters gewinnen konnte.
2 PunkteDas Angebot lässt bezüglich der Steuerungsmechanismen des Bieters grundsätzlich eine aktive und vorausschauende Beeinflussung in allen Planungs- und Bauphasen unter Einbeziehung des Bauherrn und Nut- zers sowie seiner Anforderungen an eine klima- und ressourcenscho- nende Bauweise erwarten.
1 PunktDas Angebot lässt bezüglich der Steuerungsmechanismen des Bieters eine aktive und vorausschauende Beeinflussung in den Planungs- und Bauphasen unter Einbeziehung des Bauherrn und Nutzers sowie seiner Anforderungen an eine klima- und ressourcenschonende Bauweise nur eingeschränkt erwarten. Die Angaben waren teilweise allgemein.

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0 Punkte Das Angebot lässt bezüglich der Steuerungsmechanismen des Bieters

keine aktive und vorausschauende Beeinflussung in den Planungs- und

Bauphasen unter Einbeziehung des Bauherrn und Nutzers sowie seiner

Anforderungen an eine klima- und ressourcenschonende Bauweise er-

warten bzw. trifft keine Aussagen hierzu.

b) Herangehensweise an die Aufgabenstellung / auftragsbezogenes Konzept zum

Ablauf der Planungs- und Baudurchführungsphase

3 PunkteDer Bieter hat die Rahmenbedingungen in Bezug auf die technischen und wirtschaftlichen sowie qualitativen Vorgaben aus den bereitgestell- ten Unterlagen im vollem Umfang erkannt und erläutert diese. Zudem geht er vollumfassend und interdisziplinär auf die zentralen Projektziele ein. Das Erkennen der projektspezifischen Herausforderungen und seine Ansätze sowie Grundsatzüberlegungen lassen weitergehende Potenzi- ale bei der Bewältigung der Planungsaufgabe erwarten. Aus dem Angebot geht im vollen Umfang hervor, welches Vorgehen der Bieter für die Planungs- und Baudurchführungsphase vorschlägt. Die Darstellung lässt auf eine lückenlose, systematische Erarbeitung der Pla- nung und baulichen Umsetzung schließen.
2 PunkteDer Bieter hat die Rahmenbedingungen in Bezug auf die technischen und wirtschaftlichen sowie qualitativen Vorgaben aus den bereitgestell- ten Unterlagen im Wesentlichen erkannt und erläutert diese. Zudem geht er grundsätzlich und interdisziplinär auf die zentralen Projektziele ein. Aus dem Angebot geht im Allgemeinen hervor, welches Vorgehen der Bieter für die Planungs- und Baudurchführungsphase vorschlägt. Die Darstellung lässt weitestgehend auf eine systematische Erarbeitung der Planung und baulichen Umsetzung schließen.

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1 PunktDer Bieter hat die Rahmenbedingungen in Bezug auf die technischen und wirtschaftlichen sowie qualitativen Vorgaben aus den bereitgestell- ten Unterlagen nur teilweise erkannt. Die zentralen Projektziele wurden im Einzelnen nur teilweise erfasst. Aus dem Angebot geht nur teilweise hervor, welches Vorgehen der Bieter für die Planungs- und Baudurchführungsphase vorschlägt. Die Darstel- lung lässt nur auf eine eingeschränkte systematische Erarbeitung der Planung und baulichen Umsetzung schließen.
0 PunkteDer Bieter hat die Rahmenbedingungen in Bezug auf die technischen und wirtschaftlichen sowie qualitativen Vorgaben aus den bereitgestell- ten Unterlagen nicht erkannt bzw. keine Aussagen hierzu getroffen. Aus dem Angebot geht nicht hervor, welches Vorgehen der Bieter für die Planungs- und Baudurchführungsphase vorschlägt bzw. er trifft keine Aussagen hierzu.

3.2.4. Das Honorar wird im vorgeschriebenen Rahmen der HOAI gewertet (§ 58 Abs. 2 VgV):

Gewertet wird die Summe aus dem Honorar für die Grundleistungen, dem Honorar für die

abgefragten besonderen Leistungen und den gesamten Nebenkosten.

3.2.5. Multiplikation mit Gewichtung:

Bei den Auftragskriterien 1 bis 3 wird die gegebene Punktzahl mit dem Wichtungs-Pro-

zentsatz multipliziert. Die einzelnen Produkte werden addiert und ergeben die Punktzahl.

3.2.6. Gesamtergebnis:

Der Bieter mit der höchsten Punktzahl erhält den Auftrag.

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