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17260136 06.3 - Anlage ZVB-3 - CAD-Richtlinie_V1.26.pdf

Objektplanung für die Neugestaltung der Außenanlagen zweier Grundschulen in Chemnitz

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 07.10.2026, 13:50 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

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Gebäudemanagement und Hochbau

CAD - Richtlinie

der Stadt Chemnitz - Gebäudemanagement und Hochbau

Verfasser: Frau Grummt, Frau Haugke, Ansprechpartner: Frau Haugke, GMH Version: V1.26 Stand: 1/2026

Die nachfolgende CAD – Richtlinie besteht aus drei Teilen:

Teil 1 - Allgemeine Angaben

Teil 2 - Zeichnungsanforderungen für 2D-Modelle

Teil 3 - Pflichten für den Datenaustausch

Inhaltsübersicht:

Zweck und Geltungsbereich dieser CAD-Richtlinie

Teil 1 - Allgemeine Angaben Seite

1.1. Allgemeines 1 1.2. Systemanforderungen 1 1.3. Datenstruktur 1 1.4. Dateiname 2 1.5. Verwendung der Vorlagendatei 2 1.6. Arbeiten mit 3D-fähigen Programmen 3

Teil 2 - Zeichnungsanforderungen für 2D-Modelle

2.1. Zeichnungseinstellungen 3 2.2. Koordinaten 3 2.3. Externe Referenzen 3 2.4. Blöcke 3 2.5. Layer 4 2.6. Linien, Texte, Bemaßungen 4 2.7. Schriftfeld 4 2.8. Raumbezeichnungen 4-5 2.9. Raumpolygone 5

Teil 3 - Pflichten für den Datenaustausch

3.1. Qualität und Vollständigkeit der zu übergebenden Daten 5 3.2. Datenformate 6 3.3. Datenträger/-transfer 6 3.4. Organisation des Datenaustausches 6

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Gebäudemanagement und Hochbau

Zweck und Geltungsbereich dieser CAD-Richtlinie

Ziel ist die strukturierte Erstellung und Bearbeitung von Zeichnungen sowie der elektronische Austausch von CAD-Daten zwischen der Auftraggeberin Stadt Chemnitz – Gebäudemanagement und Hochbau und ihren Auftragnehmern.

Die selbstständige Einrichtung Gebäudemanagement und Hochbau der Stadt Chemnitz bewirtschaftet einen Großteil des städtischen Gebäudebestands. Um die Bewirtschaftung sowie eine dauerhaft wirtschaftliche Nutzung sicherzustellen, ist eine lückenlose, fachlich richtige und aktuelle Bestandsdokumentation zwingend erforderlich. Deshalb ist es notwendig, dass alle fachlich Beteiligten die Umsetzung der vorliegenden Richtlinie als wesentlichen Vertragsbestandteil betrachten und Unterlagen mit der gebotenen Sorgfalt erstellen.

Die Dokumentation erfolgt in digitaler Form und ist termingerecht, entsprechend der Angaben in der folgenden Richtlinie, zu übergeben.

Für die Pflege der Gebäudedaten verwendet die Stadt Chemnitz eine CAFM- Software – RIB IMSware.

Sie gilt für Bauvorhaben, welche von der Stadt Chemnitz – Gebäudemanagement und Hochbau (nachfolgend abgekürzt: GMH) beauftragt werden.

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Gebäudemanagement und Hochbau

Teil 1 - Allgemeine Angaben

1.1. Allgemeines

Diese Richtlinie wird in unregelmäßigen Abständen aktualisiert. Auf dem Deckblatt ist die Versionsnummer angegeben (V1.0 ff.)

Den aktuellsten Stand sowie alle zur Richtlinie gehörenden Anlagen erhalten Sie von dem jeweils zuständigen Sachbearbeiter (GMH).

Die zum Vertragsabschluss aktuelle Version der Richtlinie ist während der gesamten Vertragslaufzeit maßgebend und anzuwenden.

Änderungen zur Vorgängerversion sind in der aktuellen Version farbig gekennzeichnet.

1.2. Systemanforderungen

Für die Erstellung bzw. Bearbeitung von CAD-Daten arbeitet die Struktureinheit Gebäudemanagement und Hochbau mit folgender Software:

Betriebssystem: WINDOWS 11 CAD-System: AutoCAD Architecture 2025 ff

Die Erstellung von Zeichnungen kann mit jeder beliebigen CAD-Anwendung erfolgen, allerdings ist zu beachten, dass die Dateien mit einer AutoCAD-Anwendung zu öffnen und zu bearbeiten sind. Ebenfalls ist zu beachten, dass Zeichnungen, welche nicht mit einer AutoCAD- Anwendung erstellt werden, trotzdem den Vorgaben dieser Richtlinie entsprechen müssen (siehe Teil 2 – Zeichnungsanforderungen für die Vertragspartner der Stadt Chemnitz).

1.3. Datenstruktur

Jede Datei enthält nur eine Zeichnung, sprich jedes Geschoss, jeder Schnitt, jede Ansicht, etc. werden in jeweils einer eigenen Datei abgespeichert. Ausnahme davon sind Details, diese können gesammelt, mit klar definierten Überschriften, in einer Datei gespeichert werden.

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Gebäudemanagement und Hochbau

1.4. Dateiname

Der Dateiname ist so zu wählen, dass er klar und eindeutig Hinweis auf den Inhalt der Zeichnung gibt.

Folgende Angaben muss der Dateiname enthalten:

  • Objektbezeichnung

  • ggf. Bauteil

  • Planinhalt (Geschoss, Schnittbezeichnung, Ansichtsbezeichnung, Lageplan…)

  • ggf. Bauabschnitt

  • Leistungsphase

  • Gewerk in Kurzform: HB - Hochbau BS - Brandschutz ELT - Elektroplanung HLS - Heizung/ Lüftung/ Sanitär KL - Klimatechnik A - Außenanlagen V- Vermessung

Beispiel: StadtbadChemnitz_50m-Halle_SchnittAA_LPH9_KL

1.5. Verwendung der Vorlagendatei

Die von der Struktureinheit Gebäudemanagement und Hochbau erzeugte Vorlagendatei „Vorlagendatei_GMH.dwt“ ist mit der vorgegebenen Layerstruktur zwingend zu nutzen. Grund dafür ist der Import der Grundrissdaten in das von der Stadt Chemnitz verwendete CAFM-System.

Bei der Vorlagendatei handelt es sich um eine *dwt-Datei, welche mit Auto Desk- Anwendungen problemlos verwendet werden kann. Auftragnehmer, welche mit anderen CAD-Anwendungen arbeiten, bekommen die Vorlagedatei im *dwg-, bzw. *dxf-Format vom genannten Ansprechpartner zur Verfügung gestellt.

Dem Auftragnehmer wird empfohlen, die Vorlage von Beginn an zu verwenden, um den zusätzlichen Arbeitsaufwand für das Umstellen der Zeichnung auf die vorgeschriebene Layerstruktur gering zu halten.

Die Datei enthält eine Beispielzeichnung, eine Tabelle „Raumübersicht“, Raumstempel sowie Schriftfelder.

Plotstiltabellen sind in der Vorlage nicht enthalten. Die Verwendung von speziellen Plotstilen ist dem Auftragnehmer überlassen.

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Gebäudemanagement und Hochbau

1.6. Arbeiten mit 3D-CAD Software

Wenn Auftragnehmer 3D-Daten erzeugen, sollten diese dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden. Aktuell gibt es für diese Daten noch keine genauen Zeichnungsanforderungen.

Die Abgabe von 2D-Zeichnungen ist allerdings immer zwingend erforderlich.

Teil 2- Zeichnungsanforderungen für 2D-Modelle

2.1. Zeichnungseinstellungen

Die Zeichnungseinheit ist in der Einheit Meter „m“ und die zeichnerische Konstruktionseinheit im Maßstab 1:1 festgelegt.

2.2. Koordinaten

Das Weltkoordinatensystem (x, y, z, = 0, 0, 0) ist einheitlich zu nutzen.

Bei der Erstellung von georeferenzierten Plänen gilt folgendes Koordinatensystem: Lagesystem: ETRS89_UTM33 Höhensystem: NHN

2.3. Externe Referenzen

Externe Referenzen, welche Informationen zu dem jeweiligen Bauvorhaben enthalten, sind bei der Datenübergabe an den Auftraggeber unbedingt mit zu liefern.

Externe Referenzen sind auf dem Layer XR abzulegen.

Falls Programme verwendet werden, welche keine Referenzierungen kennen, sind Referenzzeichnungen als Blöcke in einer gesonderten Datei abzuspeichern und auf dem Layer XB abzulegen. Diese sind ebenfalls unbedingt dem Auftraggeber mit zu liefern.

Die Referenzdateien, bzw. die gesondert gespeicherten Blockzeichnungen sind eindeutig nach ihrem Inhalt zu benennen.

2.4. Blöcke

Symbole sind generell als Blöcke zu erstellen.

Die einzelnen Blockattribute sind auf dem Layer 0 zu erstellen. Fertige Blöcke sind entsprechend ihres Inhalts auf dem dafür vorgesehenen Layer abzulegen (siehe Layerliste).

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Gebäudemanagement und Hochbau

2.5. Layer

Die Layerstruktur in der Vorlagendatei ist an die Kostengruppen der DIN 276 angelehnt. Eine Übersicht der voreingestellten Layer finden sie in der Anlage „Layerliste.pdf“.

Das Ergänzen von eventuell für das jeweilige Projekt notwendigen, fehlenden Layern ist grundsätzlich gestattet. Allerdings sind die Layer in der gleichen Form wie die bereits in der Datei vorgegebenen zu benennen.

2.6. Linien, Texte, Bemaßungen

… sind nach DIN 1356-1 Bauzeichnungen, DIN 277: 2021-08, sowie der DIN EN ISO 129-1 von 2022 zu erstellen.

Linienarten sind bereits in der Vorlagendatei eingestellt, die Linienstärken sind je nach Zeichnungsmaßstab einzustellen.

Als Schriftstile sind „Arial“ und/oder „ISOCP“ zu verwenden.

Es kann mit 2D-Bemaßung oder - bei Verwendung von Auto Desk Anwendungen - mit AEC-Bemaßung gearbeitet werden. Die Einhaltung der gängigen Normen ist einzuhalten.

2.7. Schriftfeld

Es ist das Schriftfeld der Struktureinheit Gebäudemanagement und Hochbau zu verwenden, dieses ist im Layoutbereich der Vorlagendatei zu finden. Ergänzende Angaben sowie die Erweiterung des Stempels sind möglich.

2.8. Raumbezeichnungen

Die in der Vorlagendatei vorhandenen Raumstempel sind unbedingt zu verwenden.

Sie sind in der Zeichnung so zu platzieren, dass sie innerhalb des zu bezeichnenden Raumes liegen. Sollte dies aus Platzgründen nicht möglich sein, ist der Stempel an geeigneter Stelle, allerdings nicht in einem anderen Raum, abzulegen. In diesem Fall wird im betroffenen Raum, zur Orientierung, die jeweilige technische Raumnummer (Block oder MV-Block) abgelegt.

Die Raumstempel sind komplett auszufüllen, dabei ist besonders auf Raumhöhen (Lichte Raumhöhen) und Bodenbeläge zu achten. Handelt es sich um Räume mit mehreren Raumhöhen sind diese im betreffenden Raum getrennt auszuweisen.

Das Gleiche gilt für Räume mit mehreren Bodenbelägen.

Die Nutzungsarten nach DIN 277: 2021-08 sind einzutragen.

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Gebäudemanagement und Hochbau

Die Stempel beinhalten zwei Raumnummern, zum einen die technische Raumnummer, welche fortlaufend zu vergeben ist und die Türraumnummer.

Die Türraumnummer zeigt an, welche Raumnummer auf dem Türschild ausgewiesen ist, falls diese bereits vorhanden ist und sich während der Planung nicht ändert, wird sie übernommen. Die Raumnummernvergabe für Neubauten oder Komplettsanierungen ist mit dem Auftraggeber abzustimmen.

Bei der Arbeit mit Programmen, welche MV-Blockreferenzen kennen, sind diese für die Raumbeschriftung, anstelle der Blöcke „Raumstempel“ zu verwenden.

Die Raumstempel und die evtl. verwendeten Raumnummern, egal ob als Block verwendet oder als MV-Blockreferenz, sind auf dem Layer „Raum“ abzulegen.

2.9. Raumpolygone

Jeder Raum muss mit einer geschlossenen Polylinie umgrenzt sein. Abzugsflächen innerhalb eines Raumes sind ebenfalls mit einer geschlossenen Polylinie zu umgrenzen und auf dem dafür vorgesehenen Layer abzulegen.

Bei Anwendung von Auto Desk Programmen (höher LT) kann die Raumverwaltung zum Erzeugen von Räumen genutzt werden. Die dazu zu verwendenden Raumstile sind teilweise in der Vorlagendatei enthalten.

Die Raumpolygone sowie Räume sind auf dem Layer „Raum“ abzulegen.

Für die Berechnung der Flächen ist die DIN 277: 2021-08 anzuwenden, dementsprechend sind auch die Raumpolygone in den einzelnen Räumen zu erstellen.

Teil 3 - Pflichten für den Datenaustausch

3.1. Qualität und Vollständigkeit der zu übergebenden Daten

Die Zeichnungen sind nach den Vorgaben des jeweiligen Leistungsbildes zu erstellen.

Dem Auftraggeber ist eine vollständige Dokumentation nach Abschluss der Baumaßnahme, erstellt nach den Vorgaben der Leistungsphase 9, zu übergeben. Eine Abgabe von Revisionszeichnungen ist notwendig, um die interne Bestandsdokumentation ständig fortführen zu können.

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Gebäudemanagement und Hochbau

3.2. Datenformate

  • für 2D-Zeichnungen: zulässig sind *dwg und *dxf – Formate (ab 2008)

  • für 3D-Zeichnungen: zulässig sind *dwfx, *rvt, ifc (2x3, Coordination, View 2.0)

3.3. Datenträger-/transfer

Für den Versand von größeren Daten ist vorrangig die Stadt-Chemnitz-Cloud zu nutzen. Zur Übermittlung eines dafür notwendigen Links kann sich der Auftragnehmer an den unten genannten Kontakt wenden.

Die Datenübergabe per E-Mail ist bis ca. 15 MB Gesamtgröße möglich.

Mobile Datenträger (CD, DVD, USB-Stick – virenfrei und beschriftet mit Datum, Firma, Projekt, eine Rückgabe der Datenträger erfolgt nicht) sind zu vermeiden.

Umfangreiche Datenbestände können in komprimierter Form als Zip-Dateien übergeben werden.

3.4. Organisation des Datenaustausches

Eine vollumfassende Sammlung von Revisionsplänen (mit Abschluss LPH 8) ist zur Kontrolle an folgenden Kontakt zu übergeben.

Bei der Kontrolle wird geprüft, ob die CAD-Richtlinie eingehalten wurde und die Unterlagen vollständig sind.

Kontakt: Stadt Chemnitz – Gebäudemanagement und Hochbau Abt. 17.01 – Frau Haugke Friedensplatz 1, 09111 Chemnitz Tel.: 0371 488 1719

oder per Mail an: susanne.haugke@stadt-chemnitz.de

Nach der Kontrolle kann es zu einer Aufforderung für Korrekturarbeiten an den übergebenen Plänen kommen.

Werden die Korrekturarbeiten nicht erfüllt, entsteht dem Auftraggeber ein Mehraufwand, welcher dem Auftragnehmer als Nichterfüllung von Leistungen in Rechnung gestellt wird.

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