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Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen
1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle rechtzeitig vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bewerber/ Bieter mit dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Formblatt Eigenerklärung Eignung Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
3 Teilnahmeantrag und Angebot 3.1 Der Teilnahmeantrag bzw. das Angebot sind in deutscher Sprache abzufassen. 3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. 3.3 Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
4 Nebenangebote Wenn Nebenangebote zugelassen sind, gilt: 4.1 Nebenangebote müssen die geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen. 4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Leistung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen. 4.3 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 und 4.2 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
5 Bewerber-/ Bietergemeinschaften Bewerbergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist nicht möglich. Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag/ Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder abzugeben, dass sie eine Bewerber-/ Bietergemeinschaft bilden und durch den benannten bevollmächtigten Vertreter handeln. Darüber hinaus muss diese Erklärung umfassen, dass sie im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft bilden werden, deren Mitglieder gesamtschuldnerisch haften und durch den angegebenen bevollmächtigten Vertreter handeln werden.
6 Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) Beabsichtigt der Bewerber/ Bieter, Teile der Leistung von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die dafür vorgesehenen Teilleistungen/ Kapazitäten in seiner Bewerbung/Angebot benennen. Der Bewerber/ Bieter hat auf Verlangen des Auftraggebers nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens vorlegt. Für die Eignungsprüfung sind auf Verlangen des Auftraggebers auch für die anderen Unter-nehmen/ Unterauftragnehmer die für Bewerber/ Bieter erforderlichen Erklärungen bzw. Nachweise vorzulegen. Im Hinblick auf Nachweise für die berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung kann der Bewerber/ Bieter die Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt der Bewerber/ Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so müssen diese gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Verlangen des Auftraggebers nachzureichen.
Stand 04/2021