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C02_A1029700101_Honorarermittlung_FBE_Plg.xlsx

Objektplanung für die Fahrbahnerneuerung der A4 zwischen den Anschlussstellen Uhyst und Salzenforst

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 28.09.2026, 03:25 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.autobahn.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

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Ausfüllhinweise_Bieter

Ausfüllhinweise für den BieterUnnamed: 1Unnamed: 2Unnamed: 3Unnamed: 4Unnamed: 5Unnamed: 6Unnamed: 7Unnamed: 8Unnamed: 9Unnamed: 10Unnamed: 11Unnamed: 12Unnamed: 13Unnamed: 14Unnamed: 15Unnamed: 16Unnamed: 17
Geltungsbereich:
Diese Preisblätter ersetzen ausschließlich die Word-Dokumente des HVA F-StB Honorarermittlung gem. HOAI insbesondere die Honorarübersicht, Honorarermittlung für das jeweilige Leistungsbild und den jeweiligen Teil C) der Leistungsbeschreibung (Besondere Leistungen, für die Preisangaben, die durch den Bieter erforderlich sind). Die Preisangaben in den Honorarermittlungen werden in die Honorarübersicht automatisch übertragen.
Inhaltsverzeichnis:
1.Für VA (Objektplanung Verkehrsanlage) gelten folgende Tabellenblätter:
1.1_VA_A+B
1.1_VA Bes_Lstg.
Bietereintragungen erforderlich
keine befüllbaren Zellen, Vorgaben von Auftraggeber
keine befüllbaren Zellen, automatische Berechnung
keine befüllbaren Zellen
Allgemeines:
1Die Bewertung der Leistungsansätze des Teils A und B der jeweiligen Leistungsbeschreibung ist weiterhin in der jeweiligen Leistungsbeschreibung (Word) zu entnehmen. Die jeweilige Summe der Bewertung wurde in das entsprechende Leistungsbild übertragen.
2Die Bekanntmachung, Teilnahmebedingungen und etwaige andere Vergabeunterlagen sind stets zu beachten und umzusetzen. Nach einer Plausibilitätsprüfung sind alle Unstimmigkeiten bei der Vergabestelle zu melden. Änderungen an den Vergabeunterlagen können zum Ausschluss führen.
Honorarübersicht:
1In der Honorarübersicht nur in den gelben Feldern Eintragungen vornehmen.
2Die Summen der einzelnen Honorarformblätter werden automtisch in die Honorarübersicht übernommen.
3Die Vergütung der voraussichtlichen Nebenkosten wird durch den Auftraggeber festgelegt, entsprechend dem Ankreuzfeld in Spalte A. Bitte ausschließlich an dieser Stelle Nebenkosten entspr. angeben.
Honorarermittlungen A)+B):
1Der Bieter hat ausschließlich die gelb markierten Felder entsprechend auszufüllen.
2Soweit Besondere Leistungen vorgesehen sind, sind diese mit "ja" angegeben.
Die Besonderen Leistungen werden objektbezogen in die Honorarermittlung übernommen.
Honorarzone:
1Die Ermittlung der jeweiligen Honorarzone erfolgt nach der jeweiligen Objektliste gemäß HOAI.
2Dies ist in der Honorarermittlung vermerkt.
Besondere Leistungen:
1Bei Besonderen Leistungen wird die Summe dieser aus dem jeweiligen Tabellenblatt (C) Beschreibung der Besonderen Leistungen) in die Honorarermittlung objektbezogen automatisch übertragen.
2Die Tabellenblätter der Besonderen Leistungen sind immer mit der jeweiligen Honoarermittlung verknüpft, sodass die Summe der Besonderen Leistungen dort übernommen wird und damit Bestandteil der Honoarübersicht ist und dort nicht separat ausgewiesen wird.
Allgemeiner Hinweis:
1Die vorliegende Honorarermittlung dient der rechentechnischen Unterstützung und der digitalen Erfassung der Honorare, was Fehleintragungen von Bietern verhindern und die Auswertung von Angeboten vereinfachen soll. Diese ersetzt nicht die erforderlichen Kenntnisse der notwendigen Grundlagen (beispielsweise HOAI).
Abkürzungsverzeichnis
Bes.Lstg.Besondere Leistungen
VAVerkehrsanlage (Objektplanung Verkehrsanlage)
Abrechnungseinheiten
cmCMZentimeterMtMTMonatm2dM2DQuadratmeter x Tage
mMMeteraAJahrm2WoM2WOQuadratmeter x Wochen
kmKMKilometerPMtPMTPersonen-Monatm2MtM2MTQuadratmeter x Monate
cm²CMQuadratzentimeter€/PMt€/PMt€/Personen-MonatM3dM3DKubikmeter x Tage
m2M2QuadratmeterkwhKHWKilowattstundeM3WoM3WOKubikmeter x Wochen
km2KM2QuadratkilometerStSTStückM3MtM3MTKubikmeter x Monate
haHAHektarPschPSCHPauschalSthSTHStück x Stunden
lLLitermhMHMeter x StundeStdSTDStück x Tage
m3M3KubikmetermdMDMeter x TageStWoSTWOStück x Wochen
kgKGKilogrammmWoMWOMeter x WochenStMtSTMTStück x Monate
tTTonnemMtMMTMeter x MonatetdTDTonne x Tag
hHStundemaMAMeter x JahrtMtTMTTonne x Monat
dDTag
Besondere KennzeichenGGrundpositionWWahlposition

Honorarübersicht

Honorarübersicht/NebenkostenUnnamed: 1Unnamed: 2Unnamed: 3Unnamed: 4Unnamed: 5
A.10297.00FBE A4o, AS Uhyst - AS Salzenforst, beide RF
A1029700101Objektplanung Verkehrsanlagen § 47 HOAI,  Besondere Leistungen
Zeile [Z.]LeistungObjektplanung VerkehrsanlagenSumme der Gesamthonorare EUR
Gesamthonorar EUR
1.1Verkehrsanlage Lph 1-6VA 1.1297391.61297391.61
Summe der Gesamthonorare (ohne Umsatzsteuer)297391.61
Ermittlung der Gesamtvergütung
(1)Honorar für Leistungen nach § 3 Nr. 1EUR
Die Summe der Gesamthonorare wird vereinbart mitNetto297391.61
(2)Nebenkosten Auslagen (RVP Ziff. 13)
neinDie Nebenkosten werden nicht gesondert erstattet
jaDie Nebenkosten werden pauschal erstattet mit0
neinDie Nebenkosten werden pauschal erstattet mit _ v.H. des Nettohonorars00
neinDie Nebenkosten werden auf Nachweis erstattet
Gesamtvergütung [Summe aus (1) und (2)]Netto297391.61
Umsatzsteuer v. H.0.1956504.41
Brutto1353896.02
1   Die Gesamtvergütung Brutto ist in das Angebotsschreiben zu übernehmen.

1.1_VA_A+B

Anrechenbare Kosten/HonorarermittlungUnnamed: 1Unnamed: 2Unnamed: 3Link zu HonorarübersichtUnnamed: 5Unnamed: 6
Objektplanung Verkehrsanlagen
A.10297.00FBE A4o, AS Uhyst - AS Salzenforst, beide RFVerkehrsanlage Lph 1-6
A1029700101Objektplanung Verkehrsanlagen § 47 HOAI,  Besondere LeistungenVA1.1
Zeile [Z.]A) Ermittlung der anrechenbaren Kosten1 (ohne Umsatzsteuer)janach Kostenrahmen (nur für die vorläufige Honorarermittlung)
neinnach Kostenschätzung
neinnach Kostenberechnung
EUREUR
1Kosten der Baukonstruktion ohne Ingenieurbauwerke21688130.63
2Anrechenbare Kosten der mitzuverarbeitenden Bausubstanz (§ 4 (3) HOAI)0
3Gesamtkosten Baukonstruktion [Z. 1 + Z. 2]21688130.63
3.1davon Kosten für Erd- und Felsarbeiten0
4davon nicht anrechenbare Kosten, sofern in Z. 3 enthalten und soweit vom Auftragnehmer weder geplant noch deren Ausführung überwacht
4.1- Herrichten des Grundstücks0
4.2- öffentliche Erschließung0
4.3- nichtöffentliche Erschließung0
4.4- Außenanlagen0
4.5- Umlegen und Verlegen von Leitungen0
4.6- Ausstattung und Nebenanlagen von Anlagen des Straßenverkehrs0
4.7- verkehrsregelnde Maßnahmen während der Bauzeit0
5Summe der nicht anrechenbaren Kosten [Z. 4.1 bis 4.7]0
5.1Zwischensumme [Z. 3.1 + Z. 5]0
6Sonstige anrechenbare Kosten [Z. 3 – Z. 5.1] (§ 46 (4) Nr. 1 HOAI)21688130.63
6.1Kosten aus Z. 3.1, aber nicht mehr als 0,4 x Z. 6 (§ 46 (4) Nr. 1 HOAI)0
7Kosten für Ingenieurbauwerke
7.1Anrechenbar 10 v. H. aus Z. 7 (§ 46 (4) Nr. 2 HOAI) [0,1 x Z. 7]0
8Kosten für Technische Anlagen0
8.125 v. H. der sonstigen anrechenbaren Kosten (§ 46 (2) Nr. 1 HOAI) [0,25 x (Z. 6 + Z. 6.1 + Z. 7.1)]5422032.66
8.2Anrechenbare Kosten aus Z. 8, aber nicht mehr als Z. 8.1 (Z. 8 ≤ Z. 8.1) (§ 46 (2) Nr. 1 HOAI)0
8.3Anrechenbare Kosten aus Z. 8, wenn Z. 8 größer als Z. 8.1 (Z. 8 > Z. 8.1) (§ 46 (2) Nr. 2 HOAI) [(Z. 8 – Z. 8.1) x 0,5]0
8.4Anrechenbare Kosten aus Z. 8 [Z. 8.2 + Z. 8.3] (§ 46 (2) Nr. 1 HOAI)0
9Anrechenbare Kosten [Z. 6 + Z. 6.1 + Z. 7.1 + Z. 8.4]21688130.63
10Abminderung bei mehr als zwei Fahrstreifen (§ 46 (5) HOAI):
10.1- 3 Fahrstreifen [0,15 x Z. 9]nein20
10.2- 4 Fahrstreifen [0,30 x Z. 9]nein20
10.3- mehr als 4 Fahrstreifen [0,40 x Z. 9]nein20
Anrechenbare Kosten
11 1für Leistungsphasen 1 bis 7 und 9 [Z. 9 – Z. 10]jaTrue21688130.63
12 1für Leistungsphase 8 [Z. 3 – Z. 5 + Z. 8.4]nein00
Zeile [Z.]B) Honorarermittlung 1 (ohne Umsatzsteuer)EUR
Übertragung der anrechenbaren Kosten aus Z. 11 bzw. Z. 12 Teil A) 121688130.63
13Art des Honorars
13.1Vorläufiges Berechnungshonorarja
Das Honorar wird vorläufig ermittelt für die LeistungsphasenTruebis          6
Das Honorar wird abgerechnet nachneinKostenschätzung
jaKostenberechnung
13.2Endgültiges Berechnungshonorar (ab Leistungsphase 4)nein
Das Honorar wird endgültig ermittelt für die Leistungsphasen
14Honorarzone und Honorarsatz (100 v.H. des Leistungsbildes)
HonorarzoneZone
14.1jaDas Objekt wird gemäß Anlage 13.2 HOAI in nebenstehende Honorarzone zugeordnet:II
neinDas Objekt wird gem. C) Ermittlung der Honorarzone (siehe Blatt "VA_C") in nebenstehende Honorarzone zugeordnet:
Honorarsatz
14.2Der Basishonorarsatz der Honorartafel zu § 48 HOAI beträgt:686816.65
14.3 2zuzüglich _ v. H. (Zuschlag)                     [Z. 14.2 x _ v. H.]00
14.4 2abzüglich _ v. H. (Abschlag) [Z. 14.2 x _ v. H.]00
14.5Honorarsatz (100 v. H. des Leistungsbildes) [Z. 14.2 + Z. 14.3 – Z. 14.4]686816.65
15Honorar für Grundleistungen
15.1Die Leistungen sind nach der Leistungsbeschreibung bewertet mit0.433
15.2Hiernach ergibt sich ein Honorar für die Grundleistungen in Höhe [Z. 14.5 x Z. 15.1]297391.61
16Zuschläge zum Honorar
16.1Zum Honorar für Grundleistungen nach Z. 15.2 wird für Umbauten und Modernisierungen kein Zuschlag vereinbart.ja
16.2 2Zum Honorar für Grundleistungen nach Z. 15.2 wird für Umbauten und Modernisierungen ein Zuschlag in Höhe von _ v. H. (max. 33 v. H.) (§ 48 (6) HOAI) vereinbart. Hiernach ergibt sich ein Honorarzuschlag in Höhe von [Z. 15.2 x _ v. H.]00
17 3Minderung des Honorars bei Wiederholungen nach § 11 (3) oder (4) HOAI
17.1Keine Minderungja
17.2 2Zum Honorar für Grundleistungen nach Z. 15.2 wird bei im Wesentlichen gleichen Verkehrsanlagen nach § 11 (3) HOAI oder bei gleichen Verkehrsanlagen nach § 11 (4) HOAI eine Minderung der Prozentsätze der Leistungsphasen 1 bis 6 in Höhe von _ v.H. vereinbart. Hiernach ergibt sich eine Honorarminderung in Höhe von [Z. 15.2 x _ v. H.]00
18Honorar für Besondere Leistungen
18.1jaFür die Besonderen Leistungen wird ein Honorar vereinbart in Höhe von0
19Gesamthonorar für Objektplanung Verkehrsanlagen [Z. 15.2 + Z. 16.2 – Z. 17.2 + Z. 18.1]297391.61
1    Bei gleichzeitiger Beauftragung der Leistungsphase 8 und anderen Leistungsphasen sind getrennte Berechnungen der Verkehrsanlagen vorzunehmen (z.B. in VA 1.2) 2    Die Zeilen 14.3 / 14.4 und 16.2 / 17.2 sind, sofern gelb markiert, vom Bieter auszufüllen. 3    Bei Anwendung der Honorarminderung nach § 11 (3) oder (4) HOAI ist der Vordruck für jedes wiederholte Objekt auszufüllen.

1.1_VA_Bes_Lstg.

Leistungen und Bewertung für Objektplanung VerkehrsanlagenUnnamed: 1Unnamed: 2Unnamed: 3Unnamed: 4Unnamed: 5Unnamed: 6
A.10297.00FBE A4o, AS Uhyst - AS Salzenforst, beide RF
A1029700101Objektplanung Verkehrsanlagen § 47 HOAI,  Besondere Leistungen
C) Beschreibung der Besonderen Leistungen
TitelLeistungstextMengeEinheitEP in €GP in €
Zu Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung
1.01Ermitteln besonderer, in den Normen nicht festgelegter Einwirkungen
1.02Auswahl und Besichtigung ähnlicher Objekte
1.03Aufnahme des Bestands der Fahrzeugrückhaltesysteme1Psch0
Aufnahme von Hindernissen und des Bestands der Fahrzeugrückhaltesysteme, z. B. Beginn, Ende, Art, Typ (Aufhaltestufe, Wirkbereich), Absenkungen, Übergangssysteme. Für die Aufnahme wird durch den Auftraggeber eine Verkehrssicherung gestellt.
1.04Bereitstellung Austauschplattform1Psch0
Für den Datenaustausch ist eine entsprechende Plattform bereitzustellen. Es muss sichergestellt sein, dass keine Dritten Zugang zu den Daten erhalten. Weiterhin muss gewährleistet werden, dass die Speicherkapazität so groß ist, dass während der gesamten Planung sämtliche Dokumente (Bestandsunterlagen, Pläne, Berichte, Ausschreibungsunterlagen etc.) auf die Plattform geladen werden können. Für alle seitens des AG am Projekt Beteiligte ist ein Zugang zu erstellen. Die Austauschplattform muss unmittelbar nach Zuschlagserteilung funktionsfähig sein. Die Plattform ist bis zur Abnahme der gesamten Bauleistung vorzuhalten.
Zu Leistungsphase 2: Vorplanung
2.01Erstellen von Leitungsbestandsplänen
2.02Untersuchungen zur Nachhaltigkeit
2.03Anfertigen von Nutzen-Kosten-Untersuchungen
2.04Wirtschaftlichkeitsprüfung1Psch0
Vergleich der Varianten zu Leistungsphase 2e in Bezug auf Nutzungsdauer, Herstellungs- und Unterhaltungskosten unter Berücksichtigung der Nutzungsausfallkosten (Beschleunigungsvergütung) gemäß HVA B-StB.
2.05Beschaffen von Auszügen aus Grundbuch, Kataster und anderen amtlichen Unterlagen
2.06Ausarbeiten der Verkehrsführungskonzepte1Psch0
Ausarbeiten von i. d. R. mindestens 3 Verkehrsführungskonzepten zu jeder Variante aus Leistungsphase 2e . Abstimmen der Konzepte (ggf. auch mehrfach).
Zu Leistungsphase 5: Ausführungsplanung
5.01Objektübergreifende, integrierte Bauablaufplanung
5.02Koordination des Gesamtprojekts1Psch0
für Leistungen des LB Verkehrsanlagen
5.03Aufstellen von Ablauf- und Netzplänen
5.04Besondere Leistungen bei der Planung von Fahrbahnerneuerungen1Psch0
1) Teilnahme an allen maßnahmerelevanten Besprechungen und Abstimmungen mit/ohne Anwesenheit des Auftraggebers (zusätzlich zu regelmäßig, ca. 1-mal monatlich stattfindenden Planungsberatungen beim Auftraggeber, auch sonstige Planungsberatungen und Abstimmungen mit weiteren fachlich Beteiligten o. ä.). Dazu Bereitstellen von thematisch passenden Unterlagen mit dem aktuellen Planungsstand. Fertigen von Aktenvermerken/Protokollen mit umgehender Übergabe an Auftraggeber. Einschließlich An- und Abreise zu den Terminen beim Auftraggeber, vor Ort im Baubereich oder bei im Planungsbereich Betroffenen, z. B. Gemeinde, Landkreis usw. 2) Die Nachweispflicht über erbrachte Lieferleistungen obliegt dem Auftragnehmer. Alle Planlieferungen müssen für Ihre Anerkennung den Bestätigungsvermerk des Auftraggebers haben. Zur Dokumentation des Arbeitsstands ist beim Auftraggeber ein Exemplar der Planungsunterlagen digital zu hinterlegen und laufend zu aktualisieren. Die Zeitintervalle für die Aktualisierung sind planungsabhängig, in der Regel ist ein monatlicher Rhythmus einzuhalten. 3) Prüf- und Endfassungen von Unterlagen sind 2-fach einzureichen. 4) Aufstellen von mehreren Ausschreibungsunterlagen für die in der Leistungsbeschreibung im Teil A Nr. 3 aufgeführten Teil- bzw. Fachlose. 5) Aufstellen Sicherheits- und Gesundheitsschutzpläne (SiGe Plan) gemäß Baustellenverordnung § 3 (2) für die einzelnen Bauphasen.
5.05Besondere Leistungen zum Vervollständigen der Ausführungsplanung während der Objektausführung1Psch0
Prüfen der vom Bauauftragnehmer vorzulegenden Unterlagen für die Fahrzeugrückhaltesysteme vor Freigabe für die Ausführung auf Übereinstimmung mit den geforderten technischen Einsatzkriterien.
5.06Markierungs- und Beschilderungspläne1Psch0
Abstimmung mit der Verkehrsbehörde (ggf. auch mehrfach) bis zur genehmigten Unterlage
5.07Planung Instandsetzungen an Ingenieurbauwerken1Psch0
Planung der Instandsetzung Geländer, ÜKOs, Entwässerungsleitungen, diverser Brückenschäden sowie Beton- u. Rissinstandsetzungen an den in den Abschnitten befindlichen A-Brückenbauwerken Lieferung aller notwendiger Zuarbeiten für die Ausschreibung und Bauausführung
Zu Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe
6.01Detaillierte Planung von Bauphasen bei besonderen Anforderungen1Psch0
Vertiefte Planung der Verkehrsführung/-sicherung unter Beachtung der geltenden Regelwerke (z. B. RSA, ASR A5.2) und Einbeziehung aller auszuschreibenden Teil- bzw. Fachlose
6.02Aufstellen der Ausschreibungen für Kontrollprüfungen1Psch0
Aufstellen der Leistungsbeschreibungen mit Ausführungsbeschreibungen und Leistungsverzeichnissen für die Durchführung von Kontrollprüfungen für alle Bauleistungen des Erneuerungsabschnittes, die Untersuchung zur Einstufung des Bankettmaterials in LAGA Einbauklassen und Klassifizierung nach EBV sowie die Griffigkeitsuntersuchung. Dazu wird vom Auftraggeber ein Leistungskatalog eines OpenHouse-Verfahrens zur Verfügung gestellt. Daraus sind die notwendigen Leistungen herauszusuchen, mengenmäßig zu ermitteln und in einer Unterlage je Bauabschnitt zusammenzustellen.
Summe Besondere Leistungen0

Listen

I1ja0Unnamed: 4bis          1
II2nein50.0bis          2
III360.0bis          3
IV490.0bis          4
V5bis          5
6bis          6
7bis          7
8bis          8
9bis          9
-
Alle Unterlagen dieser Ausschreibung