IV 212EU Teilnahmebedingungen - offenes Verfahren.pdf

Objektplanung für die Erweiterung des Zentral-OPs und 16 Überwachungsbetten

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 13.10.2026, 11:47 (Europe/Berlin)

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IV 212EU

(Teilnahmebedingungen – offenes Verfahren)

Teilnahmebedingungen für die Vergabe von freiberuflichen Dienstleistungen im offenen Verfahren

Hinweise:

Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Auf- träge (Vergabeverordnung – VgV).

  1. Mitteilungen von Unklarheiten

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarhei- ten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.

  1. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen

Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausge- schlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirt- schaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.

  1. Angebot

3.1. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.

3.2. Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu ver- wenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes An- gebot wird ausgeschlossen.

3.3. Die von der Vergabestelle vorgegebene Fassung der Leistungsbeschreibung ist allein verbindlich.

3.4. Unterlagen und Nachweise, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzu- reichen.

3.5. Alle Preise sind in Euro mit höchstens zwei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag wird unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzugefügt.

ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 5

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IV 212EU

(Teilnahmebedingungen – offenes Verfahren)

3.6. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Über- setzung in die deutsche Sprache beizufügen. Sollten bei der Vergabestelle be- rechtigte Zweifel an der Übersetzung bestehen, hat der Bieter auf Nachfrage der Vergabestelle eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen; legt der Bieter die be- glaubigte Übersetzung nicht innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist vor, wird das Angebot ausgeschlossen.

  1. Nebenangebote

4.1. Soweit Nebenangebote zugelassen sind, müssen sie die geforderten Mindestan- forderungen erfüllen; dies ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.

4.2. Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und er- schöpfend zu beschreiben; die Gliederung der Leistungsbeschreibung ist, soweit möglich, beizubehalten.

4.3. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Leistung erforderlich sind.

4.4. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Vergabe- unterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausfüh- rung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.

4.5. Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) der Leistungsbe- schreibung beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfor- dern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergü- tung durch Pauschalsumme).

4.6. Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.5 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen.

  1. Bietergemeinschaften

5.1. Bietergemeinschaften haben eine Erklärung aller Mitglieder in Textform (Form- blatt IV 128 F) einzureichen,

‒ in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Fall der Beauftragung erklärt ist,

‒ in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter be- zeichnet ist,

‒ in der erklärt ist, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt.

‒ in der erklärt ist, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

ABau 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 5

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IV 212EU

(Teilnahmebedingungen – offenes Verfahren)

Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern un- terzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung der Bieter- gemeinschaft (Formblatt IV 128 F) einzureichen.

5.2. Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach Angebotsabgabe gebildet haben, sind nicht zugelassen.

5.3. Bei Bietergemeinschaften muss nicht jedes einzelne Mitglied, die in der Bekannt- machung angegebene Anzahl an Referenzen für alle Kriterien abgeben. Es kön- nen in der Wertung gem. Matrix im Regelfall nur insgesamt, die in der Bekannt- machung angegebene Anzahl an Referenzen pro Kriterium berücksichtigt wer- den. Vom Bieter ist dabei genau vorzugeben, welche Referenz welchem Krite- rium zuzuordnen ist.

  1. Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe)

6.1. Beabsichtigt der Bieter sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfä- higkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), so müssen im Bewer- berbogen, in der Eigenerklärung zur Eignung oder in der Einheitliche Europäi- sche Eigenerklärung (EEE) entsprechende Angaben eingetragen werden. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu dem von der Verga- bestelle bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Fähig- keiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat auf gesondertes Verlangen der Verga- bestelle zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Un- ternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsausfüh- rung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig der Verpflichtungserklärung zur Unterauftragsvergabe und Eignungsleihe (Formblatt IV 126 F) abzugeben.

ABau 2026, Stand März 2026 Seite 3 von 5

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(Teilnahmebedingungen – offenes Verfahren)

6.2. Wird von dem Bieter eine Leistung an ein drittes Unternehmen weitergegeben, das für den Bieter einen Teil der zu vergebenen Leistung erbringt, ohne dass der Bieter sich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit auf dessen Fähigkeiten (Mit- tel, Kapazitäten) beruft und besteht ein direktes Vertragsverhältnis nur zwischen diesen beiden, handelt es sich hier um eine Unterauftragsvergabe gemäß § 36 VgV. In diesem Fall sind im Formblatt Unteraufträge, Eignungsleihe (Formblatt IV 125 F) die hierfür vorgesehenen Leistungen/ Kapazitäten zu nennen, sowie, falls zumutbar, die vorgesehenen anderen Unternehmen zu benennen und das Formblatt auf die Vergabeplattform Berlin hochzuladen.

6.3. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzten.

  1. Eignung

7.1. Präqualifizierte Bieter führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung durch den Eintrag im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifi- sche Einzelnachweise.

7.2. Nicht präqualifizierte Bieter haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot

‒ entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt IV 124 F),

‒ oder den ausgefüllten Bewerberbogen (Formblatt IV 1222EU F)

‒ oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)

vorzulegen ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

7.3. Bei Bietergemeinschaften gelten die Punkte 7.1 und 7.2 für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft. Das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft lädt seinen Bewerberbogen bzw. seine Eigenerklärung mit den geforderten Un- terlagen auf die Vergabeplattform Berlin hoch und legt die Bewerberbögen bzw. die Eigenerklärungen und ggf. weitere Unterlagen der nicht vertretungsberechtig- ten Mitglieder der Bietergemeinschaft als Anlage bei.

7.4. Im Falle der Eignungsleihe gemäß Nummer 6.1 gelten die Punkte 7.1 und 7.2 für jedes einzelne der in Anspruch genommenen Unternehmen.

ABau 2026, Stand März 2026 Seite 4 von 5

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(Teilnahmebedingungen – offenes Verfahren)

7.5. Bei Einsatz von Unterauftragnehmern gemäß Nummer 6.2 sind auf gesondertes Verlangen die unter 7.2 genannten Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Un- terauftragnehmer präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder im Amtlichen Verzeich- nis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzel- nachweise.

7.6. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung, dem Bewerberbogen bzw. in der EEE ge- nannten Bescheinigungen zuständiger Stellen in der von der Vergabestelle gefor- derten Frist zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache ab- gefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

  1. Elektronische Kommunikation

Die gesamte Kommunikation der Vergabe erfolgt gemäß § 9 VgV ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Berlin. Das betrifft sowohl die Aufforde- rung zur Angebotsabgabe, die Bereitstellung der Vergabeunterlagen, die Abgabe des Angebotes, als auch die weitere Kommunikation einschließlich der Zu- schlagserteilung.

ABau 2026, Stand März 2026 Seite 5 von 5

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