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DRK-WE SF Leistungsbeschreibung
| Angebotseinholung Verfahrens- und Leistungsbeschreibung | |
|---|---|
| Auftraggeber: Deutsches Rotes Kreuz Schwesternschaft Berlin Gemeinnützige Krankenhaus GmbH Spandauer Damm 130, 14050 Berlin | Maßnahme-Nr. 260090000000000 Vergabe-Nr.: TP3_A |
| Bezeichnung des Auftrags: Objektplanung Gebäude LP 2 bis 8 gemäß § 34 HOAI für die Umsetzung des Krankenhausstrukturfonds an den DRK Kliniken Berlin | |
| Maßnahmenzuordnung/ -bezeichnung: Teilprojekt 3 Erweiterung ZOP und Errichtung von 16 IMC-Betten | |
| Inhalt 1. Art und Ablauf des Vergabeverfahrens ...................................................................................... 2 2. Bewerbungsbedingungen, Eignungs- und Zuschlagskriterien .................................................... 3 3. Erfüllungsort ............................................................................................................................... 3 4. Informationen zum Auftraggeber und zur Maßnahme .............................................................. 4 5. Leistungsbild und -grundlage ..................................................................................................... 5 6. Erstellung der Haushaltsunterlagen nach AV §24 LHO Berlin .................................................... 5 7. Leistungsabgrenzung und Schnittstellen zu anderen Beteiligten .............................................. 6 8. Hinweise zur stufenweisen Beauftragung und Honorarkalkulation ........................................... 7 9. Termine ....................................................................................................................................... 8 |
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1. Art und Ablauf des Vergabeverfahrens
Die Vergabe der freiberuflichen Leistungen erfolgt im Wege eines beschleunigten Offenen Verfahrens gemäß § 15 VgV.
Die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind gemäß § 53 VgV ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu übermitteln. Eine freiwillige Registrie- rung auf der Vergabeplattform wird zur uneingeschränkten Teilnahme am Vergabeverfahren aus- drücklich empfohlen, insbesondere, um Informationsdefizite im Rahmen der späteren Bieterkommu- nikation zu vermeiden, welche im Falle einer fehlenden Registrierung zu Lasten des Bieters geht.
Teilnehmer am Verfahren haben sich unmittelbar nach dem Erhalt der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit, Verständlichkeit und Klarheit zu vergewissern. Unklarheiten, Unvollständigkeiten und Widersprüche sind dem Auftraggeber zeitnah über die Vergabeplattform mitzuteilen.
Das Offene Verfahren ist ein einstufiges Verfahren. Dies bedeutet, dass die Prüfung der Eignung der Bieter und die Bewertung der Angebote in einem einzigen Verfahrensschritt stattfinden. Jedes interes- sierte Unternehmen kann innerhalb der vorgegebenen Frist ein Angebot einreichen. Es findet keine vorgeschaltete Phase zur Auswahl von Bewerbern (Teilnahmewettbewerb) statt. Der Auftrag wird nicht in Lose aufgeteilt (§ 97 Abs. 4 GWB). Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Verhandlungen über die Angebote oder die Preise sind im Offenen Verfahren strengstens untersagt (§ 15 Abs. 5 VgV).
Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die vom Bewerber gemäß den Vorgaben des Bewer- bungsbogens geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot jeweils separat vor- zulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, von seinem Nachforderungsrecht gemäß § 56 VgV Gebrauch zu ma- chen. Werden Angaben, Erklärungen und Nachweise auf einmalige Nachforderung unter Fristsetzung nicht bzw. wie gefordert nachgereicht, wird das Angebot ausgeschlossen.
Vorgesehener Ablauf des Vergabeverfahrens:
| Eingang der Angebote | 16.10.2026 |
|---|---|
| Zuschlagserteilung (beabsichtigt) | 45. KW 2026 |
| Beginn mit der Leistungserbringung | 45. KW 2026 |
Es wird darauf hingewiesen, dass dies nur der geplante/ beabsichtigte Ablauf des Verfahrens ist. Der tatsächliche Ablauf kann, aufgrund nicht vorhersehbarer Ereignisse, abweichen. Es besteht daher keine Gewähr bzw. kein Rechtsanspruch auf die Einhaltung des vorgenannten Ablaufes. Die verbindliche An- gebotsfrist ist der Auftragsbekanntmachung zu entnehmen.
Informationen und Kontaktdaten zur zuständigen Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren sind der Bekanntmachung dieses Verfahrens zu entnehmen.
Bitte beachten Sie generell die Teilnahmebedingungen für die Vergabe von freiberuflichen Dienstleis- tungen im offenen Verfahren (Formblatt IV 212 EU).
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2. Bewerbungsbedingungen, Eignungs- und Zuschlagskriterien
Die Eignungskriterien sowie die Zuschlagskriterien für diese Ausschreibung sind nicht an dieser Stelle, sondern vollständig und verbindlich in den jeweiligen Anlagen der Vergabeunterlagen geregelt. Es gilt eine strikte organisatorische Trennung:
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Eignungskriterien (Anlage – Bewerberbogen): Sämtliche geforderten Mindeststandards, Eignungskriterien (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) sowie die einzureichenden Eigenerklärungen und Unternehmensnach- weise sind vollständig im Bewerberbogen enthalten. Sämtliche dort geforderten Mindestanforderungen sind durch das Unternehmen zwingend zu erfüllen und vollständig nachzuweisen. Angebote von Unternehmen, welche die Mindestanfor- derungen nicht erfüllen oder die geforderten Nachweise nicht erbringen, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Zuschlagskriterien (Anlage – Matrix Zuschlagskriterien): Die Zuschlagskriterien für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots (z. B. Honorar, das vorgesehene Projektteam sowie dessen persönliche Referenzen) und deren genaue Gewich- tung sind abschließend in der Matrix Zuschlagskriterien geregelt.
Die in den jeweiligen Anlagen gemachten Vorgaben sind für die Erstellung Ihres Angebots zwingend zu beachten. Nachweise zur Eignung sind anhand der dafür bereitgestellten Formblätter zu erbringen und je nach Erfordernis durch entsprechende Dokumente zu belegen.
3. Erfüllungsort
Für die Erfüllung der Planungsleistung ist eine Ortspräsenz an den dafür vorgesehenen Tagen in einem zunächst wöchentlichen Turnus und dann 14-tägigen Turnus am nachfolgenden Standort erforderlich. In der Ausführungsphase (LP 8) wird die personelle Ortspräsenz der Bauüberwachung während und parallel zu den Bauausführungsarbeiten erwartet.
Anschrift: DRK Kliniken Berlin Standort Westend Spandauer Damm 130, 14050 Berlin https://www.drk-kliniken-berlin.de/westend
Weiterhin als Erfüllungsort gilt der Standort Mitte der DRK Kliniken Berlin. Hier sind die Rückbauarbei- ten der aufzulösenden Bereiche zu überwachen.
Anschrift: DRK Kliniken Berlin Standort Mitte Drontheimer Straße 39-40, 13359 Berlin https://www.drk-kliniken-berlin.de/mitte
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4. Informationen zum Auftraggeber und zur Maßnahme
Der Auftraggeber. Die DRK Kliniken Berlin sind ein Zusammenschluss von vier Berliner Krankenhäu- sern, einem Pflegeheim und einem Hospiz. Gesellschafter ist die DRK-Schwesternschaft Berlin e.V.. Die Kliniken beschäftigen rund 3.400 Mitarbeiter und behandeln mehr als 200.000 Patienten im Jahr. Die DRK Kliniken Berlin Westend, DRK Kliniken Berlin Köpenick und DRK Kliniken Berlin Mitte sind zudem akademische Lehrkrankenhäuser der Charité - Universitätsmedizin Berlin.
Die Ausgangssituation. Vor dem Hintergrund der im Jahr 2025 in Kraft getretenen Krankenhausreform sowie der zunehmenden Ambulantisierung von Behandlungen strukturieren die DRK Kliniken Berlin ihre Versorgungsstrukturen um. Der Klinikstandort in Mitte an der Drontheimer Straße wird geschlos- sen und mit dem Standort Westend zusammengeführt, um langfristig kosteneffizient zu arbeiten. Ob- wohl der genaue Beginn des Umzugs noch unklar ist, bleibt die uneingeschränkte, vollstationäre Ver- sorgung in Mitte bis mindestens 2028 garantiert. Um die Zusammenführung geordnet umzusetzen, laufen in Westend bereits bauvorbereitende Maßnahmen für die Erweiterung der Endoskopie und Pa- tientenaufnahme. Das dortige Klinikum soll den Großteil der rund 400 Mitarbeitenden aus Mitte sowie Fachbereiche wie die Gefäßchirurgie, Diabetologie und Pneumologie übernehmen, um sich als Level- 3-Maximalversorger mit umfassender Notfallversorgung zu etablieren. Gleichzeitig reagiert das Unter- nehmen auf aktuelle Versorgungslücken im Westen der Stadt, die durch die weitgehende Schließung der benachbarten Schlosspark-Klinik entstanden sind, und baut die Angebote in der Neurologie, Neu- rochirurgie sowie Augenmedizin gezielt aus.
Die Maßnahme. Es handelt sich um ein Teilprojekt aus der Umsetzung des Krankenhausstrukturfonds. Insgesamt werden 18 einzelne Maßnahmen aus Bedarfsanmeldungen auf 7 Teilprojekte aufgeteilt, um eine effiziente Umsetzung zu gewährleisten. Gegenstand dieser Planungsaufgabe ist das
TP 3 Erweiterung ZOP und Errichtung von 16 IMC-Betten mit einem Kostenrahmen von 25.530.000,00 € brutto inkl. 10 % Unvorhergesehenem (UV).
Mit der Zusammenführung der Krankenhausstandorte Mitte und Westend werden die operativen Leis- tungen und die nachgelagerten Versorgungsbereiche am Standort Westend gebündelt. Das Teilprojekt 3 schafft dafür die baulichen, technischen und medizintechnischen Voraussetzungen. Es umfasst drei zusammenhängende Maßnahmen:
TP 3.1 Ausbau des Zentral-OP (ZOP) um zwei OP-Säle TP 3.2 Errichtung zentr. IMC m. 16 Betten einschl. Respiratory Care Unit u. CPU TP 3.25 Anpassung der ZOPs an die med. IT-Anforderungen
Die Maßnahmen dienen einer patientenzentrierten, wirtschaftlich tragfähigen und qualitativ hochwer- tigen Versorgung im Sinne der Krankenhausreform. Sie ermöglichen zugleich eine personelle und lo- gistische Synergie, insbesondere mit den nachgelagerten Bereichen Aufwachraum und Intensivstation, und begegnen dem anhaltenden Fachkräftemangel.
Zu TP 3.1 Ausbau des Zentral-OP (ZOP) um zwei OP-Säle Der ZOP am Standort Westend wird um zwei zusätzliche OP-Säle erweitert. Diese werden im 1. Ober- geschoss von Haus B direkt über den bestehenden OP-Räumen im Erdgeschoss errichtet. Die bislang getrennten OP-Strukturen sollen in einem zentralisierten OP-Bereich zusammengeführt werden. Der bestehende OP im Hochhaus wird danach vollständig für die ambulante Versorgung genutzt. Zum Leis- tungsumfang gehören der Rückbau der zwei OPs am Standort Mitte und deren Verlagerung nach Wes- tend.
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Zu TP 3.2 Zentrale IMC mit 16 Betten (Hochhaus) Im Hochhaus wird in einem Flügel eine Normalstation in eine IMC-Station mit 16 Betten umgebaut. Die IMC bildet das Bindeglied zwischen Intensiv- und Normalstation und dient der Versorgung posto- perativer, instabiler oder intensivüberwachungspflichtiger Patientinnen und Patienten. In die Station werden eine Respiratory Care Unit und eine Chest Pain Unit integriert. Zum Leistungsumfang gehören Rückbau und Umzug der betroffenen Funktionsbereiche.
Zu TP 3.25 Anpassung der ZOPs an die med. IT-Anforderungen Die ZOPs (OP-Säle und Angiographie) werden zu einer integrierten Digital-OP-Plattform ausgebaut. Sie umfasst insbesondere:
- ein KI-gestütztes OP-Management zur Echtzeitplanung von Saalslots,
- Navigationssysteme (Brainlab) u. 4K-Videotechnik mit Anbindung an PACS u. KIS (FHIR),
- RFID-Tracking für Instrumente und Textilien sowie
- einen 40-GbE-Backbone für verlustfreie Bild- und Datenübertragung.
Bei der Maßnahme handelt es sich um einen Umbau im Bestand, der bei laufendem Krankenhausbe- trieb durchgeführt wird. Die Planung ist so zu konzipieren, dass der Krankenhausbetrieb möglichst we- nig beeinträchtigt wird. Insbesondere ist eine bauabschnittsweise Umsetzung sicherzustellen, sofern dies durch die Rahmenbedingungen erforderlich wird.
Das Gesamtgelände unterliegt dem Ensembleschutz. Es sind unter Umständen Denkmalschutzauflagen zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer hat diese bei der Planung von Beginn an zu beachten und die erforderlichen Abstimmungen mit den zuständigen Denkmalschutzbehörden über den Auftraggeber vorzubereiten und zu begleiten.
Die Übersicht über das Gelände und die Gebäude ist dem Plan „WE_LP_Medien-und Lageplan 2013 Flächen.pdf" zu entnehmen. Dieser ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
5. Leistungsbild und -grundlage
Grundleistungen gemäß § 34 i. V. m. Anlage 10 HOAI 2021 für die Leistungsphasen 2-8 der Objektpla- nung Gebäude. Die Leistungsphasen sind entsprechend des Vertrages IV 410.H F, Anlage 01 zu er- bringen.
Das erstellte und eingereichte Bedarfsprogramm (BP) bildet die Grundlage der zu erbringenden Leis- tungen. Es wird dem Auftragnehmer mit Auftragsbeginn durch den Auftraggeber übergeben. Der Auftragnehmer hat das Bedarfsprogramm bei der Leistungserbringung zugrunde zu legen und seine Planung daran auszurichten.
Bei Leistungsbeginn hat der Auftragnehmer die vorhandene Planungsgrundlage zu prüfen und zu ver- vollständigen. Sie ist anschließend in die weitere Planung zu übernehmen. Festgestellte Mängel, Lü- cken oder Widersprüche sind dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
6. Erstellung der Haushaltsunterlagen nach AV §24 LHO Berlin
Der Auftragnehmer erstellt im Rahmen der Objektplanung Gebäude die Haushaltsunterlagen für die Baumaßnahme, und zwar das entsprechende Teilprojekt gemäß den Ergänzenden Ausführungsvor- schriften zu § 24 LHO Berlin (AV § 24 LHO) in der jeweils gültigen Fassung.
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Zu erstellen ist eine Vorplanungsunterlage (VPU), deren Planungsschärfe der einer Bauplanungsunter- lage (BPU) entspricht (erweiterte VPU). Die Leistung umfasst damit über die Anforderungen einer re- gulären VPU hinaus insbesondere:
- die Durchführung einer Bestandsaufnahme und -dokumentation der vorhandenen Bausub- stanz (baukonstruktiv, funktional sowie in ihrem technischen Zustand) als Grundlage der wei- teren Planung und Kostenermittlung,
- eine vertiefte Bedarfs- und Flächenplanung mit Raumprogramm und funktionalen Zusammen- hängen in der Detaillierung einer BPU, unter besonderer Berücksichtigung der Bestandssitua- tion (Nutzungskonflikte während der Baumaßnahme, Bestandsschutz, technische Anschluss- fähigkeit an vorhandene Gebäudetechnik),
- eine Kostenberechnung nach DIN 276 bis zur 3. Ebene (Kostengruppen dreistellig) auf Grund- lage der erstellten Bestandsaufnahme,
- eine differenzierte Termin- und Ablaufplanung für Planung und Bauausführung, die die Anfor- derungen an einen Bauablauf im laufenden Klinikbetrieb (Bauen im Bestand, Interimslösun- gen, Bauphasenkonzept) abbildet,
- einen Erläuterungsbericht mit Darstellung der Planungsgrundlagen, des Bestands, der Stand- ortbedingungen, technischen Konzepte (Tragwerk, technische Ausrüstung) sowie der Wirt- schaftlichkeit der gewählten Lösung im Vergleich zu Planungsalternativen (einschließlich Ab- wägung Sanierung/Umbau im Bestand versus Ersatzneubau, soweit relevant),
- die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nach den Vorgaben der AV § 24 LHO einschließlich Vari- antenvergleich,
- zeichnerische Darstellungen (Bestandspläne, Lagepläne, Grundrisse, Schnitte, Ansichten) in ei- nem Maßstab und einer Ausarbeitungstiefe, die eine sichere Kostenermittlung und Genehmi- gungsfähigkeit der Haushaltsunterlage sicherstellen, mit eindeutiger Kennzeichnung von Be- stand, Abbruch und Neubau/Umbau.
Die Unterlagen sind in Form, Gliederung und Inhalt so aufzubereiten, dass sie unmittelbar als Entschei- dungsgrundlage für die haushaltsrechtliche Genehmigung (Veranschlagung/Mittelfreigabe) durch die zuständige Bewilligungsbehörde dienen können. Der Auftragnehmer stimmt Umfang und Detaillie- rungsgrad der Haushaltsunterlage vorab mit dem Auftraggeber sowie – soweit erforderlich – mit der für die Prüfung zuständigen Stelle ab und arbeitet Prüfhinweise und Auflagen in die Unterlage ein.
Die Leistung schließt die Teilnahme an Abstimmungsterminen mit dem Auftraggeber sowie ggf. mit der zuständigen Senatsverwaltung zur Klärung von Anforderungen an die Haushaltsunterlage ein.
Für den Schlussverwendungsnachweis, der über alle Teilprojekte durch die Projektsteuerung erstellt wird, sind die entsprechenden Zuarbeiten zur Dokumentation, Kostenfeststellung und Projekthistorie anhand der dafür vorgegebenen Formblätter zu erstellen.
7. Leistungsabgrenzung und Schnittstellen zu anderen Beteiligten
Die vom Auftragnehmer zu erbringende Leistung erfolgt im Zusammenwirken mit weiteren, vom Auf- traggeber gesondert beauftragten Planungs- und Projektbeteiligten. Insbesondere werden folgende Leistungen durch Dritte erbracht:
- Fachplanungen der Technischen Ausrüstung gemäß den Anlagengruppen nach § 53 HOAI,
- Brandschutzplanung,
- die Projektsteuerung, die die Gesamtmaßnahme in den Handlungsbereichen gemäß AHO übergeordnet koordiniert und steuert.
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Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen ausschließlich die Objektplanung Gebäude gemäß der vorliegenden Leistungsbeschreibung. Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung sind nicht Gegenstand dieses Auftrags. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, seine Planung so zu erbringen, dass eine widerspruchsfreie Integration der Fachplanungen in die Objektplanung sichergestellt ist, und die hierfür erforderlichen Grundlagen, Planstände und Schnittstelleninformationen fristgerecht bereit- zustellen bzw. bei den Fachplanern anzufordern.
Der Auftragnehmer nimmt eigenständig und aktiv an der Zusammenarbeit im Projektteam teil. Dies umfasst insbesondere:
- die eigenverantwortliche fachliche Abstimmung mit den Fachplanern der Technischen Ausrüs- tung zur Sicherstellung einer koordinierten, kollisionsfreien Planung (u. a. Trassenführung, De- ckendurchbrüche, Raumhöhen, technische Zentralen),
- die Zusammenarbeit mit der Projektsteuerung bei der Termin-, Kosten- und Qualitätskontrolle sowie die Mitwirkung an deren Steuerungsinstrumenten (z. B. Terminplan, Kostenverfolgung, Risikoliste), soweit die Objektplanung betroffen ist,
- die regelmäßige, aktive Teilnahme an Jour-Fixe-Terminen des Projektteams sowie an weiteren projektbezogenen Abstimmungsterminen (z. B. Fachplanerrunden, Koordinationsbesprechun- gen) in einem vom Auftraggeber bzw. der Projektsteuerung festgelegten Turnus,
- die Vor- und Nachbereitung dieser Termine im eigenen Zuständigkeitsbereich, einschließlich der Beibringung entscheidungsreifer Unterlagen
Der Auftragnehmer legt seine Arbeitsergebnisse und Zwischenergebnisse dem Auftraggeber, der Pro- jektsteuerung sowie den beteiligten Fachplanern in einer für die jeweilige Planungsphase angemesse- nen Bearbeitungstiefe offen. Die Abstimmungs- und Mitwirkungsleistung ist als Teil der ordnungsge- mäßen Erbringung der Objektplanungsleistung geschuldet und in der Honorarkalkulation des Bieters zu berücksichtigen.
8. Hinweise zur stufenweisen Beauftragung und Honorarkalkulation
Stufenweise Beauftragung. Die Beauftragung erfolgt stufenweise gemäß beiliegendem Vertrag – Ge- bäude (IV 410.H F) – vgl. § 3 Leistungspflichten des Auftragnehmers, stufenweise Beauftragung. Der Abruf weiterer Leistungsphasen erfolgt schriftlich durch den Auftraggeber.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsphasen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seiner Vergütung ableiten. Insbesondere kann er aus Projektver- zögerungen, die allein auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, keinen zusätzlichen Ver- gütungs- oder sonstigen Zahlungsanspruch herleiten.
Die weiteren über die Grundleistungen der HOAI hinaus zu erbringenden allgemeinen Leistungspflich- ten sind dem § 4 des Vertrages sowie dem § 11 Ergänzende Vereinbarungen, 11.3 Weitere ergänzende Vereinbarungen, zu entnehmen und entsprechend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen.
Honorarkalkulation. Es wird ein Pauschalhonorar vereinbart. Kalkulationsgrundlage ist die HOAI 2021. Das Pauschalhonorar ist auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Vertragsunterlagen anzubieten. Als Kalkulationsbasis werden mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe Honorar-Preisblätter im xlsx- Format übermittelt.
Das Pauschalhonorar ist inklusive aller Zu- und Abschläge sowie ggf. Nebenkosten zu ermitteln. Die HOAI dient ausschließlich als Berechnungsgrundlage. Eine Abrechnung nach den Vorschriften der
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HOAI, insbesondere eine Anpassung des Honorars an die tatsächlichen anrechenbaren Kosten, findet nicht statt.
Die mitzuverarbeitende Bausubstanz (mvB), sofern gegenständlich, ist in den vorgegebenen anrechen- baren Kosten bereits berücksichtigt und kann zu einem späteren Zeitpunkt nicht geltend gemacht wer- den. Dem Auftragnehmer stehen aus der mitzuverarbeitenden Bausubstanz keine über das Preisblatt hinausgehenden Honoraransprüche zu.
9. Termine
Die Meilensteine sind dem Rahmenterminplan zu entnehmen, welcher Bestandteil der Vergabeunter- lagen ist. Die im Rahmenterminplan grün und orange gekennzeichneten Termine sind Vertragsfristen. Der Auftragnehmer hat seine Leistungen so zu erbringen, dass die Vertragsfristen eingehalten werden.
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