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Objektplanung für den Umbau der Ortsdurchfahrt L 549 Bahnhofstraße in Büren

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 01.10.2026, 08:24 (Europe/Berlin)

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Vergabeverfahren der Stadt Büren – Objektplanung Verkehrsanlagen Umbau der L 549 Bahnhofstraße in der Ortsdurchfahrt Büren

Eignungsmatrix - zur Auswahl der Unternehmen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs als am besten geeignete Bewerber ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert werden

Eignungskriterien

KriteriumGe- wich- tungUnterkriteriumBewertungsbasisErreichte Punktzahl
Kriterium 1 Anzahl der Referenzprojekte für Ver- kehrsanlagen60 %Anzahl der Referenzprojekte für Verkehrsanlagen, die folgende Anforderungen erfüllen: • Die Referenz betrifft eine mit der ausgeschriebenen Planungsaufgabe vergleichbaren Umgestaltung ei- ner inner- oder außerörtlichen Straße mit Planungs- anforderungen, die die Zuordnung zur Honorarzone III rechtfertigen (innerörtliche Straße: normale ver- kehrstechnische Anforderungen und/oder normale städtebauliche Situation (durchschnittliche Anzahl Verknüpfungen mit der Umgebung; außerörtliche Straße: Straße mit besonderen Zwangspunkten oder in bewegtem Gelände). Das Referenzprojekt muss mindestens einen Knotenpunkt (Kreisverkehre oder Lichtsignalanlagen oder gleichwertig) beinhaltet ha- ben.1 bis 2 Referenzen: 1 Punkt 3 bis 4 Referenzen: 2 Punkte Ab 5 Referenzen: 3 Punkte Die maximal mögliche Punktzahl wird bei 5 Referen- zen erreicht.

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Vergabeverfahren der Stadt Büren – Objektplanung Verkehrsanlagen Umbau der L 549 Bahnhofstraße in der Ortsdurchfahrt Büren

Eignungsmatrix - zur Auswahl der Unternehmen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs als am besten geeignete Bewerber ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert werden

Eignungskriterien

• Die anrechenbaren Kosten des Referenzprojektes

für das Leistungsbild Verkehrsanlagen gem. § 47

HOAI haben insgesamt mindestens 1.500.000,00 €

netto betragen.

• Der Bewerber hat mindestens die Leistungsphasen

3 sowie 5 bis 8 gemäß § 47 Abs. 1 HOAI für das Re-

ferenzprojekt erbracht. Es muss zudem die beson-

dere Leistung der örtlichen Bauüberwachung er-

bracht worden sein.

• Die Referenz ist nicht älter als 10 Jahre. Der Ab-

schluss der Leistungsphase 8 gem. § 47 HOAI fand

nach dem 01.01.2016 statt.

• Die Referenz muss nicht vollständig fertiggestellt

sein, die Leistungsphase 8 muss aber wenigstens

zur Hälfte (50 %) erbracht worden sein.

Achtung:

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Eignungskriterien

Anders als bei der Mindestreferenz gem. Ziffer XX. 2.1 der Bewerberinformation werden bei den Auswahlkri- terien nur solche Referenzprojekte berücksichtigt, bei denen der Bewerber alle vorgenannten Leistungen der Leistungsphasen 3 sowie 5 bis 8 einschließlich der örtlichen Bauüberwachung erbracht hat.
Kriterium 2 Anzahl der beschäftigten Berufsträ- ger des Bewerbers/der Bewerberge- meinschaft40 %Anzahl der beschäftigten Berufsträger in den letzten 3 Jahren (2022 bis 2024): • Ingenieure, Bachelor, Master of Science/Engineering (Inhaber und angestellte Mitarbeiter)3 bis 6 Berufsträger: 1 Punkt 7 bis 9 Berufsträger: 2 Punkte Ab 10 Berufsträger: 3 Punkte Die maximal mögliche Punktzahl wird bei 10 Berufs- trägern erreicht
Summe der PunkteMaximal 300 gewichtete Punkte

Die bei den Kriterien 1 und 2 erreichte Punktzahl wird mit dem jeweils angegebenen Faktor der Gewichtung multipliziert.

Beispiel für die Bewertung eines Teilnahmeantrags:

Kriterium 1: 5 Referenzen = 3 Punkte x Gewichtung 60 = 180 gewichtete Punkte

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Eignungskriterien

Kriterium 2: 10 Berufsträger = 3 Punkte x Gewichtung 40 = 120 gewichtete Punkte

Gesamtpunktzahl: 300 gewichtete Punkte

Bewerber/Bewerbergemeinschaften können im Rahmen der Bewertung der Eignung unter Zugrundelegung der vorstehend genannten Auswahlkri-

terien maximal 6 Punkte = maximal 300 gewichtete Punkte) sammeln.

Sollte die Auswertung der Teilnahmeanträge ergeben, dass auf mehr als 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften dieselbe (gewichtete)

Punktzahl entfällt, so entscheidet das Los (§ 75 Abs. 6 VgV).

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