Information+DSGVO_EU.pdf

Objektplanung für den Umbau der Ortsdurchfahrt L 549 Bahnhofstraße in Büren

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 01.10.2026, 08:24 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.deutsche-evergabe.de

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Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikeln 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung

(Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016)

Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung verarbeiten wir personenbezogene Daten. Soweit Sie selbst von der Verarbeitung betroffen sind, es also um Ihre Daten geht, erfolgt hier eine Information über die Verarbeitung nach Art. 13 DSGVO. Soweit Sie personenbezogene Daten Dritter an uns übermitteln, erfolgt die Information nach Art. 14 DSGVO. Bitte geben Sie diese Information an den/die Dritte(n) weiter. Wir müssen davon ausgehen, dass Sie uns die Daten Dritter in Übereinstimmung insbesondere mit den Vorgaben der DSGVO rechtskonform übermitteln. Mit der Abgabe Ihres Teilnahmeantrags und/oder Ihres Angebotes im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung über die Vergabeplattform bestätigen Sie dies.

Wir weisen auf folgendes hin: Eine Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten bei Dritten (bspw. Eignungsnachweise dritter Personen) besteht nach Art. 14 Abs. 5 lit. c) DSGVO nicht, da die Datenerhebung im Rahmen des Vergabeverfahrens ausdrücklich geregelt ist und dort zum Schutz der Interessen der betroffenen Personen eine vertrauliche Behandlung der Daten vorgesehen ist.

• Verantwortlich für die Datenerhebung ist:

Stadt Büren

Königsstraße 16

33142 Büren

Deutschland

• Zweck der Datenverarbeitung Durchführung eines Vergabeverfahrens

• Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Art. 6 Abs. 1 lit. c) i. V. m. § 6 Abs. 3 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und §§ 97 ff. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), §§ 1 ff. Sektorenverordnung (SektVO), Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO sowie Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW

Als Auftraggeber ist das Wasserwerk der Stadt Büren verpflichtet, die ausgeschriebenen Leistungen nach den o.g. Bestimmungen im Wettbewerb zu vergeben. Dafür ist es notwendig, dass auch personenbezogene Daten verarbeitet werden. Als Bewerber bzw. Bieter sind Sie verpflichtet, die geforderten Angaben zu machen. Falls Sie diese Angaben nicht machen, kann Ihr Angebot/Teilnahmeantrag nach den vergaberechtlichen Vorschriften vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Im Übrigen ist die Verarbeitung erforderlich, um zu einem Vertragsabschluss zu gelangen und die Verarbeitung liegt im Interesse des Auftraggebers, um im Wettbewerb das wirtschaftlichste Angebot zu ermitteln.

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• Empfänger der Daten

Der Empfänger der Daten ist das Wasserwerk der Stadt Büren. Dieses schaltet für ihre Zwecke die Anwaltskanzlei BRANDI Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Bielefeld, als Kontaktstelle ein (siehe EU-Bekanntmachung Ziffer I. 3)

Personenbezogene Daten dürfen weiterhin an andere Personen oder Stellen weitergegeben werden, wenn Sie dem (z.B. aufgrund Erklärung im Angebot/Teilnahmeantrag/gesonderter Erklärung) zustimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist:

Nach § 6 ff. Wettbewerbsregistergesetz ist die Vergabestelle verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000,00 Euro ohne Umsatzsteuer bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, gespeichert sind. Unterhalb vorgenannten Wertgrenze und auch bei einem Teilnahmewettbewerb kann eine Abfrage an die Wettbewerbsregisterbehörde gerichtet werden. Dies gilt bei Teilnahmewettbewerben auch für solche Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.

Nach § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz kann die Vergabestelle bei Aufträgen ab einer Höhe von 30. 000,00 Euro ohne Umsatzsteuer zusätzlich zur vorgenannten Abfrage für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung anfordern.

Nach § 134 GWB sind die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, von der Vergabestelle über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

Nach § 39 SektVO werden spätestens 30 Tage nach Zuschlagserteilung eine Vergabebekanntmachung mit den Ergebnissen des Vergabeverfahrens an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union übermittelt.

Im Rahmen der Informationen gem. § 134 GWB, § 39 SektVO wird der Name des erfolgreichen Bieters veröffentlicht.

• Dauer der Datenspeicherung

Die Daten werden für die Dauer des Vergabeverfahrens gespeichert. Anschließend werden sie gelöscht, wenn nicht rechtliche Vorgaben anderes verlangen oder zulassen. Etwa die Speicherung personenbezogener Daten nach den haushaltsrechtlichen Aufbewahrungsfristen (§ 58 GemHVO) sowie förderrechtliche oder steuerrechtliche Vorgaben.

• Betroffenenrechte:

Wir legen großen Wert darauf, die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten möglichst transparent zu erläutern und Sie auch über die Ihnen zustehenden Rechte zu informieren. Wenn Sienähere Informationen wünschen oder die Ihnen zustehenden Rechte ausüben wollen, können Sie sich jederzeit bei uns melden, damit wir uns um ihr Anliegen kümmern.

Bezüglich der Verarbeitung personenbezogener Daten stehen den betroffenen Personen umfangreiche Rechte zu. Zunächst besteht ein umfangreiches Auskunftsrecht und es kann ggfs. die Berichtigung und/oder Löschung bzw. Sperrung von personenbezogenen Daten verlangt werden. Es kann auch eine Einschränkung der Verarbeitung verlangt und ein Widerspruchsrecht ausgeübt

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werden. Im Hinblick auf die uns übermittelten personenbezogenen Daten steht der betroffenen Person außerdem ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu.

Wenn eines der Rechte geltend gemacht und/oder nähere Informationen hierüber bezogen werden sollen, wenden Sie sich bitte direkt an uns (Kontaktdaten sehen Sie oben).

Sofern die Verarbeitung personenbezogener Daten aufgrund einer Interessenabwägung nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) erfolgt, kann die betroffene Person dieser Datenverarbeitung widersprechen. Ihr Widerspruch führt zu einer Überprüfung und ggfs. Beendigung der Datenverarbeitung. Die Person wird über das Ergebnis der Überprüfung informiert und erhält – soweit die Datenverarbeitung dennoch fortgesetzt werden soll – von uns nähere Informationen, warum die Datenverarbeitung zulässig ist.

Die betroffene Person hat außerdem das Recht, mutmaßliche Verstöße gegen Bestimmungen des Datenschutzrechts anzuzeigen und sich hierüber bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren. Die Beschwerde kann gerichtet werden an:

Landesbeauftragte für den Datenschutz NRW

Kavalleriestraße 2 - 4

40213 Düsseldorf

• Bestätigung der Kenntnisnahme und Einverständnis

Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags über die Vergabeplattform bestätigen Sie, dass Sie diese Hinweise zur Kenntnis genommen haben und damit einverstanden sind.

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