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Bewerberinformation der Stadt Büren zum Vergabeverfahren „Umbau der L 549 Bahnhofstraße in der Ortsdurchfahrt Büren“
Bewerberinformation zum Vergabeverfahren
Objektplanung Verkehrsanlagen
Umbau der L 549 Bahnhofstraße in der Ortsdurchfahrt Büren
Verhandlungsverfahren nach der Vergabeordnung (VgV)
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Bewerberinformation der Stadt Büren zum Vergabeverfahren „Objektplanung Verkehrsanlagen Umbau der L 549 Bahnhofstraße in der Ortsdurchfahrt Büren“
Inhalt
I. Einleitung ..................................................................................................................... 3 II. Projektbeschreibung ..................................................................................................... 3 III. Planungsziele ............................................................................................................... 6 IV. Planungsvorgaben und Randbedingungen ................................................................... 6 V. Fördermittel .................................................................................................................. 7 VI. Bereits vorliegende Planungsergebnisse und weitere Planungsgrundlagen ................. 7 VII. Gegenstand des Vergabeverfahrens ............................................................................ 7 VIII. Stufenweise Beauftragung ........................................................................................... 9 IX. Übersicht zum Verfahrensablauf .................................................................................. 9 X. Zeitplan .......................................................................................................................10 XI. Vergabeunterlagen ......................................................................................................10 XII. Entschädigung ............................................................................................................11 XIII. Vertrag Objektplanung Verkehrsanlagen .....................................................................11 XIV. Geltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW ...................................................12 XV. Fragen, Hinweise und Auskünfte .................................................................................12 XVI. Bewerber/Bietergemeinschaften – gesamtschuldnerische Haftung .............................13 XVII. Andere Unternehmen / Eignungsleiher ........................................................................13 XVIII. Durchführung des Verfahrens......................................................................................14 XIX. Prüfung auf Vollständigkeit der Teilnahmeanträge und Einhaltung der Frist für die Teilnahmeanträge .......................................................................................................15 XX. Prüfung auf Erfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung der Bewerber (Mindeststandards) und Kriterien für die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.........................................................................15 XXI. Beleg der Eignung .......................................................................................................20 XXII. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen .......................................................................21 XXIII. Ausblick auf das Verhandlungsverfahren ....................................................................21 XXIV. Informationspflichten des Auftraggebers nach § 134 GWB ..........................................22 XXV. Nachprüfungsverfahren/Rechtsbehelfsverfahren .........................................................23
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Bewerberinformation der Stadt Büren zum Vergabeverfahren „Objektplanung Verkehrsanlagen Umbau der L 549 Bahnhofstraße in der Ortsdurchfahrt Büren“
I. Einleitung
Diese Bewerberinformation enthält ergänzende Informationen zum Verhandlungsverfah- ren gemäß der Vergabebekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.
Der Auftraggeber schreibt den Dienstleistungsauftrag europaweit im Verhandlungsver- fahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb (§ 17 VgV) aus.
Auftraggeber ist die
Stadt Büren Der Bürgermeister Königstraße 16 33142 Büren
Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Stadt Büren durchgeführt durch:
BRANDI Rechtsanwälte Partnerschaft mbB Adenauerplatz 1 33602 Bielefeld
II. Projektbeschreibung
Täglich durchfahren die Hauptverkehrsader L 549 Bahnhofstraße in Büren ca. 14.500 Kfz bei einem Schwerlastverkehrsanteil von ca. 3,5 %. Die Knotenpunkte mit den anbin- denden Landes- und Stadtstraßen sind ebenfalls mit hohen Verkehrszahlen belastet und stehen am Rande ihrer Leistungsfähigkeit.
In den frühen Morgenstunden sowie am Nachmittag bilden sich aufgrund der hohen Ver- kehrsbelastung in den Spitzenstunden erhebliche Verkehrsrückstauungen in allen unter- geordneten Knotenpunktzufahrten, verbunden mit erheblichen Wartezeiten.
Im Umfeld des betrachteten Ortsdurchfahrtbereiches sind einige Schulen angesiedelt. Während des täglichen Schulbeginns begegnen sich weit mehr als tausend Schülerin- nen und Schüler des Mauritius Gymnasiums, des Liebfrauen-Gymnasiums, des Ludwig- Erhard-Berufskollegs, der Lindenhof-Grundschule sowie der Moritz-von-Büren-Schule. Die Schüler nutzen die Gehwege entlang der Bahnhofstraße um die jeweiligen Schulen zu erreichen. Im Streckenverlauf sind mehrere Gehwegengstellen von lediglich ca. 1,20 m an vorspringenden Gebäudeecken, Mauern etc. vorhanden. Sichere Querungsstellen sind nur unzureichend vorhanden. Der gesamte Gehwegbereich einschließlich der Que- rungsstellen ist nicht barrierefrei ausgestaltet. Gerade für mobilitätsbeeinträchtigte Men- schen, die z.B. auf einen Rollstuhl angewiesen sind, sind die Engstellen im Längsverlauf sowie die schlechten, bzw. nicht vorhandenen Bordsteinabsenkungen als großer Mangel zu bezeichnen.
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An der einmündenden L 747 Eickhoffer Straße befinden sich die zentralen Bushaltestel- len. Die Anzahl der Haltestellen entspricht in keinem Fall der erforderlichen Anzahl. Die Aufenthalts- und Einstiegsbereiche sind bisher nicht barrierefrei ausgebaut. In einigen Fällen fehlt der Wetterschutz.
Um eine nachhaltige Verbesserung der Verkehrsabläufe und eine dringendst erforderli- che Verbesserung der Verkehrssicherheit, gerade für die Vielzahl der Schüler zu errei- chen, hat die Stadt Büren eine Konzeptplanung für den Umbau der Ortsdurchfahrt erar- beiten lassen. Die Konzeptplanung wurde gleichzeitig mit einem Verkehrsgutachten hin- terlegt, um sicherzustellen, dass sich aus den geometrischen Veränderungen der Kno- tenpunktbereiche und auch der Streckenverläufe zwischen den Knotenpunkten eine tat- sächliche Verbesserung der Verkehrsabläufe und somit auch der Verkehrssicherheit ergibt.
Die Konzeptplanung einschließlich Verkehrsgutachten ist in mehreren Schritten mit dem Straßenbaulastträger Straßen NRW, dem für die Bushaltestellen zuständigen NPH und der Bezirksregierung Detmold besprochen und ergänzt worden. Mit den vorliegenden Unterlagen, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind, ist der Einstieg in eine Entwurfs- und Ausführungsplanung möglich.
Auf Grundlage der Konzeptplanung sind ein Bebauungsplan für das gesamte Plangebiet erarbeitet worden sowie der erforderliche Grunderwerb in Vorbereitung. Die baurechtli- chen und eigentumstechnischen Voraussetzungen sind bis zum Beginn der weiteren Planungsleistungen voraussichtlich abgeschlossen. Eine entsprechende Ausbauverein- barung mit dem Straßenbaulastträger Landesbetrieb Straßen NRW liegt mittlerweile vor. Dieser Vereinbarung entsprechend sind folgende Maßnahmen - beginnend im Abschnitt 17 der L 549 bei ca. Station 36 und endend im Abschnitt 19 bei ca. Station 65 - umzu- setzen:
Im Zuge der Baustrecke werden die Knotenpunkte: • A L 549 Bahnhofstraße / L 747 Eickhoffer Straße / Neuer Weg- (NK 4417016), • B L 549 Bahnhofstraße / L 637 Lindenstraße / L 549 Königstraße (NK 4417017) zu Kreisverkehrsanlagen umgebaut und • der Knotenpunkt C L 549 Bahnhofstraße bzw. Bertholdstraße / L 637 Königstraße / Bertholdstraße- (NK 4417029) leistungsfähig für den Begegnungsverkehr beim Abbiegen von Bussen und Schwerverkehr geändert.
Zwischen den Knotenpunkten A und B wird die Strecke der Ortsdurchfahrt im Zuge der L 549 (Abschnitt D) umgebaut.
Im Bereich des Knotenpunktes A (L 549 Bahnhofstraße / L 747 Eickhoffer Straße / Neuer Weg (NK 4417016)) wird auf der südwestlichen Seite der L 549 eine Zentrale Omnibus- Haltestelle (ZOH) (Abschnitt E) angelegt. Vorhandene Bushaltestellen im Zuge der L 549 werden den geänderten Verhältnissen in der Ortsdurchfahrt angepasst.
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Nachfolgend werden die wesentlichen Maßnahmen der Konzeptplanung vorgestellt:
- Umbau des Knotenpunktes Bahnhofstraße / Bertholdstraße:
Im Bereich des Knotenpunktes wurde das Gebäude Bertholdstraße 3 bereits abgerissen und zu einer provisorischen Grünfläche umgewandelt. Mit dem Flächengewinn ist es möglich, den Knotenpunkt geometrisch so aufzuweiten, dass innerhalb der Signalsteu- erung z.B. das gleichzeitige Linksein- und Linksabbiegen von Ost nach Nord und umge- kehrt, möglich wird.
Hierdurch werden die Wartezeiten am Knotenpunkt erheblich reduziert. Die Gehweg- breiten und besonders die Aufstellflächen für die Fußgänger an den Querungsstellen der Signalanlagen können aufgeweitet werden.
Im nördlichen Ast wird eine zusätzliche, signalgesteuerte Querungsstelle für die Fuß- gänger eingerichtet.
Durch die Aufweitung des Knotenpunktes wird hier eine Teilfläche in einer Größenord- nung von ca. 120 qm vom Haus Büren’scher Fonds (HBF) benötigt (Anlage LA3).
- Neubau Kreisverkehr Bahnhofstraße / Lindenstraße:
Nördlich angrenzend an o. g. Maßnahme soll hier ein Kreisverkehrsplatz durch den Lan- desbetrieb Straßenbau NRW und die Stadt Büren errichtet werden. Die Maßnahme ist in dem aktuellen Regionalratsprogramm von Straßen NRW in Rang 3 priorisiert.
Dieser Kreisverkehr soll zu einer erheblichen Verbesserung der Verkehrssituation aus den drei Richtungen (Königstraße, Lindenstraße und Bahnhofstraße) führen. Fahr- bahnteiler als Querungshilfen in Verbindung mit Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) sollen eine sichere Überquerung für Schülerinnen und Schüler sowie Bürgerinnen und Bürger der Stadt Büren ermöglichen.
Die vorhandenen Natursteinmauern einschließlich der Toranlagen auf der südlichen Seite der Landesstraße werden durch die Stadt Büren zurück- und anschließend wieder aufgebaut. Die Mauern unterliegen nicht dem Denkmalschutz.
- Kreisverkehr Bahnhofstraße / Eickhoffer Straße einschl. Erweiterung des ZOH:
Morgens wie mittags nutzen Hunderte von Schülerinnen und Schülern den Busbahnhof „Alte Post“ als Ein- und Ausstiegspunkt. Der gegenwärtige Zustand der gesamten Anla- gen ist kritisch zu sehen. Die Wege sind zu eng, der Ein- und Ausstieg ist nicht barriere- frei, die Busspur für alle einfahrenden Busse ist zu kurz – es kommt zum Rückstau auf der Bahnhofstraße.
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Auch hier sollen durch einen Umbau entsprechend dem Leitfaden „Barrierefreiheit im Straßenraum“ sichere Fußwege für mehr Sicherheit sorgen.
Die Gehwege sollen vom ZOH (Zentrale Omnibushaltestelle) in Richtung Innenstadt auf beiden Seiten auf Breiten von mindestens 2,50 m (ohne Engstellen) aufgeweitet werden. Sämtliche Flächen für diese Maßnahme befinden sich bereits im Eigentum der Stadt Büren. Das städtische Gebäude Bahnhofstraße 25 wird für den barrierefreien Ausbau in Verbindung mit dem Bau eines „Mobilitätshafens“ abgerissen.
Möglich wird der Umbau des ZOH darüber hinaus nur durch den Umbau des Knoten- punktes zu einem Kreisverkehrsplatz, da über die bisherige Linksabbiegespur auf der Bahnhofstraße die neuen Haltestellen aufgrund der großen Schleppkurven der Busse nicht angefahren werden können.
Die Stadt Büren führt die Gemeinschaftsmaßnahme im Benehmen mit der Straßenbau- verwaltung des Landes NRW durch. Die Stadt Büren ist für die gesamte Planung, Aus- schreibung, Vergabe, Bauüberwachung, Abrechnung und Vertragsabwicklung zustän- dig.
Die Teile der Baumaßnahme, die eindeutig abtrennbar sind, werden durch die Stadt Bü- ren im Auftrag und für Rechnung der Straßenbauverwaltung des Landes NRW vergeben. Hierzu gehören:
- Herstellung der Fahrbahn außerhalb der Knotenpunkte inklusive der Rinnenfluss- bahnen
- Anpassung der Busbuchten (Fahrbahn) für den Linienverkehr
Weitere Teile der Gesamtbaumaßnahme werden gemäß der getroffenen Vereinbarung durch den Landesbetrieb Straßen NRW geplant und ausgeführt. Diese Leistungen sind daher nicht Teil dieses Vergabeverfahrens. Hierzu gehören:
- Planung der Lichtsignalanlage des Knotenpunktes C
- Planung und Durchführung der Instandsetzung der vorhandenen Brücke über die Alme
III. Planungsziele
Ziel des Umbaus der Landesstraße ist die Verbesserung der Verkehrsabläufe und der Verkehrssicherheit.
IV. Planungsvorgaben und Randbedingungen
Es gelten die Festsetzungen des B-Plans Nr. 42 „Ortsdurchfahrt Büren“, der auf dem Vorentwurf der 332. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Büren beruht. Beide den Vergabeunterlagen beigefügte Vorentwürfe sind von dem Rat der Stadt Büren am 26.06.2025 beschlossen worden.
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V. Fördermittel
Der barrierefreie Umbau der Bushaltestellen zum ZOB soll mit Mitteln des Landes NRW zur Infrastrukturförderung nach § 12 ÖPNVG NRW realisiert werden. Dazu wird im Rah- men des Planungsprozesses ein entsprechender Förderantrag zu stellen sein. Die Un- terstützung des Auftraggebers bei der Antragstellung und der Umsetzung der Auflagen des Fördermittelgebers wird Aufgabe des Objektplaner sein.
VI. Bereits vorliegende Planungsergebnisse und weitere Planungsgrundlagen
Folgende Planungsleistungen und Untersuchungen sind im Vorfeld dieser Ausschrei- bung bereits erbracht worden und werden auf der Vergabeplattform zur Verfügung ge- stellt:
• Konzeptplanung Büro Drilling, Stand 20.03.2025, bestehend aus:
- Lageplan Blätter 1, 2 und 3
- Höhengrundgerüst
- Lageplan Profillage 1 zu 20
- Profile 1 zu 200 • Verkehrssimulation Bahnhofstraße/Königstraße, SHP Ingenieure 2021 • Unterlagen aus der Offenlegung im April 2025, bestehend aus:
-
- Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Büren
- Vorentwürfe, April 2025
- Bebauungsplan Nr. 42 „Ortsdurchfahrt Büren“
VII. Gegenstand des Vergabeverfahrens
- Gender Hinweis
Wir bemühen uns in dieser Bewerberinformation um eine genderneutrale Sprache. Wo das nicht möglich ist, wird das generische Maskulinum verwendet. Die in diesem Fall verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich – sofern nicht anders kenntlich ge- macht – auf alle Geschlechter. Wir distanzieren uns ausdrücklich von jeglicher Diskriminierung hinsichtlich der ge- schlechtlichen Identität, die Maßnahme dient ausschließlich der besseren Lesbarkeit.
- Ausgeschriebene Leistung
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Objektplanung Verkehrsanlagen des Umbaus der L 549 Bahnhofstraße in der Ortsdurchfahrt Büren mit den folgenden Grund- und Be- sonderen Leistungen:
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Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI i.V.m. Anlage 13 zu § 47 Abs. 2, § 48 Abs. 5 HOAI
2.1 Grundleistungen gemäß Anlage 13 zu § 47 Abs. 2, § 48 Abs. 5 HOAI
- alle Grundleistungen der Leistungsphasen 3 bis 9
- die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 und 2, soweit noch keine Pla- nungsergebnisse vorliegen bzw. Ergänzungen oder Überarbeitungen not- wendig sein sollten.
2.2 Besondere Leistungen gemäß Anlage 13 zu § 47 Abs. 2, § 48 Abs. 5 HOAI
- LPH 3 o Kostenteilung Landesbetrieb und Stadt Büren sowie geförderte und nicht geförderte Bereiche
- LPH 5 o Objektübergreifende, integrierte Bauablaufplanung o Koordination des Gesamtprojekts o Aufstellen von Ablauf- und Netzplänen
- LPH 6 o Detaillierte Planung von Bauphasen bei besonderen Anforderungen
- LPH 7 o Prüfen und Werten von Nebenangeboten
- LPH 8 o Kostenkontrolle o Prüfen von Nachträgen o Erstellen eines Bauwerksbuchs o Erstellen von Bestandsplänen o Örtliche Bauüberwachung mit allen Bestandteilen o Überwachen der Ausführung von Tragwerken nach Anlage 14.2 HZ I u II mit sehr geringen und geringen Planungsanforderungen auf Überein- stimmung mit dem Standsicherheitsnachweis
- LPH 9 o Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
- Anrechenbare Kosten/Honorarberechnungsvorgaben
Der Auftraggeber geht aufgrund des Ergebnisses der vorliegenden Grob-Kostenermitt- lung derzeit von den nachfolgenden anrechenbaren Kosten bzw. Vorgaben zur Ho- norarberechnung aus:
Leistungsbild Verkehrsanlagen
Die anrechenbaren Kosten für das Honorar der Verkehrsanlagen werden für das vorlie- gende Vergabeverfahren vorläufig angenommen mit: 4.350.000 Euro
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Der Auftraggeber beabsichtigt allerdings, eine Pauschalpreisvereinbarung über die an den künftigen Auftragnehmer zu zahlende Vergütung abzuschließen. Die Einzelheiten dazu werden Gegenstand der Verhandlungsphase und des abzu- schließenden Objektplanungsvertrages sein.
VIII. Stufenweise Beauftragung
Die Vergabe der Leistungen erfolgt stufenweise. Mit Abschluss des Objektplanungsver- trages werden zunächst die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 (Grundlagenermitt- lung, Vorplanung und Entwurfsplanung) sowie die im Rahmen dieser Leistungsphasen sinnvollerweise zu erbringenden Besonderen Leistungen in Auftrag gegeben werden.
Die weiteren Leistungsphasen sowie die weiteren vorgenannten Besonderen Leistungen werden ggfs. gesondert zu einem späteren Zeitpunkt beauftragt. Es besteht insoweit kein Anspruch auf Beauftragung.
IX. Übersicht zum Verfahrensablauf
Das Vergabeverfahren wird in folgenden Abschnitten durchgeführt:
- Teilnahmewettbewerb
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs fordert der Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich auf, Teilnahmeanträge abzugeben. Jedes interes- sierte Unternehmen kann einen Teilnahmeantrag abgeben.
Mit dem Teilnahmeantrag übermitteln die Unternehmen/Bewerber dem Auftraggeber in- nerhalb der Teilnahmefrist die geforderten Informationen zur Prüfung der Eignung der Unternehmen für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen. Der Auftraggeber begrenzt die Anzahl der Bewerber, die an den sich anschließenden Verfahrens- schritten teilnehmen, gemäß § 51 Abs. 1 VgV auf drei bis fünf Bewerber.
Die Einzelheiten zur Auswahl der Bewerber sind der Ziffer XX. 3. dieser Bewerberinfor- mation zu entnehmen.
- Verhandlungsverfahren
Das sich anschließende Verhandlungsverfahren verläuft in mehreren Phasen.
In der ersten Phase fordert der Auftraggeber die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines ersten Angebotes auf. Mit dem ersten Ange- bot übermitteln die Bieter innerhalb der Angebotsfrist die vom Auftraggeber geforderten Unterlagen.
In der zweiten Phase verhandelt der Auftraggeber mit allen zur Angebotsabgabe aufge- forderten Bietern, die in formeller Hinsicht wertbare Angebote abgegeben haben, über die Erstangebote und (sofern erforderlich) alle Folgeangebote.
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In der dritten Phase unterrichtet der Auftraggeber die verbleibenden Bieter über die Ab- sicht, die Verhandlungen abzuschließen und legt eine Frist für die Einreichung der end- gültigen Angebote fest. Die Bieter übermitteln ihre Angebote innerhalb der festgelegten Frist.
Der Auftraggeber behält sich gemäß § 17 Abs. 11 VgV vor, den Zuschlag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten und würde damit die zweite und dritte Phase überspringen.
Der Auftraggeber entscheidet auf der Grundlage der Zuschlagskriterien (Einzel- heiten sind der anliegenden Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien sowie der Ziffer XXXIII. dieser Bewerberinformation zu entnehmen), welches der verbliebenen wertbaren endgültigen Angebote er bezuschlagt.
Hinsichtlich der Bindefrist der Angebote wird auf Ziffer X. verwiesen.
X. Zeitplan
Die nachfolgend genannten Zeitangaben zur Abwicklung des Vergabeverfahrens dienen lediglich dazu, den Bewerbern die Abschätzung des Zeitbedarfs und die Kapazitätspla- nung zu erleichtern. Sie sind unverbindlich. Ansprüche aufgrund eines geänderten Zeit- plans können daraus nicht abgeleitet werden. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, die Termine in den Vergabeunterlagen, soweit rechtlich zulässig, noch anzupassen.
| Bekanntmachung Teilnahmewettbewerb | 01.12.2025 |
|---|---|
| Frist Teilnahmeantrag | 13.01.2026, 10:00 Uhr |
| Ende Frist für zusätzliche Informationen | 07.01.2026 |
| Aufforderung zur Abgabe der ersten Angebote | 28.01.2026 |
| Angebotsfrist Erstangebote | 03.03.2026, 10:00 Uhr |
| Vergabeverhandlungen | 16. KW 2026 |
| Aufforderung zur Abgabe der endgültige Angebote | 17. KW 2026 |
| Angebotsfrist finale Angebote | 19. KW 2026 |
| Information gemäß § 134 GWB | 21. KW 2026 |
| Zuschlag | 23. KW 2026 |
| Bindefrist | 30.06.2026 |
XI. Vergabeunterlagen
Die Vergabeunterlagen werden über das Vergabeportal Deutsche eVergabe unter https://www.deutsche-evergabe.de/ zur Verfügung gestellt.
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In den Vergabeunterlagen ist in dem Dokument „Anfrage Teilnahmewettbewerb“ unter der Überschrift „Anlagen“ eine Liste der den Bewerbern zur Verfügung gestellten Verga- beunterlagen enthalten. Der Bewerber hat den Inhalt des Dokumentes und der darin vorgesehenen Unterlagen zu prüfen und das Fehlen von Unterlagen der Vergabestelle über den Kommunikationsbereich des Vergabeportals Deutsche eVergabe mitzuteilen.
XII. Entschädigung
Für die Abgabe von Angeboten wird keine Entschädigung gezahlt.
XIII. Vertrag Objektplanung Verkehrsanlagen
Mit dem Zuschlag kommt ein Vertrag über die Objektplanung Verkehrsanlagen zwischen dem Bieter, der den Zuschlag erhält, und dem Auftraggeber zu Stande.
Art und Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, einschließlich des Vertrages über die Objektplanung Verkehrs- anlagen, der zugehörigen Aufgabenbeschreibung sowie aus dem hierauf abgegebenen verbindlichen Angebot des Auftragnehmers. Der Vertrag wird in einem fortgeschrittenen Entwurfsstand vom Auftraggeber mit den Vergabeunterlagen an die Bewerber versandt werden, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
In Anbetracht der Bedeutung und Auswirkung der vertraglichen Regelungen werden weite Teile des Vertragsentwurfes Gegenstand der Verhandlungen und somit verhan- delbar sein.
Die wesentlichen beabsichtigen Regelungen sind Folgende:
Bei dem Vertrags wird es sich um einen Vertrag gemäß der HOAI 2021 (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) handeln.
Der Vertrag wird Regelungen zu den Projektzielen und den Vertragsgrundlagen beinhal- ten.
Zu den Projektzielen werden die Einhaltung einer Baukostenobergrenze sowie Termine für die Fertigstellung gehören. Es wird vorgesehen sein, den Umbau der L 549 Bahnhof- straße Ende 2028 abzuschließen.
Im Vertrag werden die Leistungen des Auftragnehmers sowie dessen allgemeine Pflich- ten, die Anforderungen an die Zusammenarbeit mit den übrigen Projektbeteiligten und die Pflichten des Auftragnehmers hinsichtlich des Einsatzes des für das Projekt vorge- sehenen Projektteams beschrieben werden. Eine Übertragbarkeit von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag auf Dritte ohne Zustimmung des Auftraggebers wird ausge- schlossen sein.
Dem Auftragnehmer wird vorgegeben werden, seine Leistungen so zu erbringen, dass eine getrennte Abrechnung sowohl der Planungs- als auch der Baukosten für den Um- bau unproblematisch erfolgen kann.
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Der Vertrag wird Regelungen zum Honorar des Auftragnehmers und zur Fälligkeit von Abschlagszahlungen beinhalten. Es ist der Abschluss einer Pauschalhonorarvereinba- rung für die ausgeschriebenen Ingenieurleistungen angestrebt.
Es wird eine förmliche Abnahme der Leistungen des Auftragnehmers nach vollständiger Erfüllung des Vertrages vorgesehen sein. Teilabnahmen sollen – mit Ausnahme solcher nach § 650s BGB – ausgeschlossen sein.
Der Auftragnehmer wird verpflichtet werden, eine Berufshaftpflichtversicherung mit De- ckungssummen pro Versicherungsfall von jeweils mind. 2 Mio. € für Personen- und Sachschäden sowie 1 Mio. € für Vermögensschäden abzuschließen und während der Vertragserfüllung aufrecht zu erhalten. Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen (2 Versicherungsfälle pro Jahr).
Der Vertrag wird die Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung durch den Auftraggeber aus wichtigem Grund, urheberrechtliche Fragen sowie Datenschutzas- pekte regeln.
Der Vertragsschluss erfolgt durch Zuschlagserteilung. Der Auftragnehmer wird nach Zu- schlagserteilung gemäß § 1 Abs. 1 Verpflichtungsgesetz auf die gewissenhafte Erfüllung der Obliegenheiten verpflichtet und auf die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverlet- zung hingewiesen.
Die Vervollständigung des Vertragstextes um die bieterspezifischen Angaben ist, wie die sich anschließende gegenseitige Vertragsunterzeichnung in schriftlicher Form, rein de- klaratorisch und dient der Vereinfachung der Dokumentation.
XIV. Geltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW
Für das vorliegende Vergabeverfahren gilt das TVgG NRW. Die den Vergabeunterlagen beiliegenden Besonderen Vertragsbedingungen Tariftreue/Mindestarbeitsbedingungen des Landes NRW werden Vertragsbestandteil.
XV. Fragen, Hinweise und Auskünfte
Enthalten die Bekanntmachung und/oder die Vergabeunterlagen einschließlich dieser Bewerberinformation nach Auffassung der Bewerber Unklarheiten oder Widersprüche, die die Angebote beeinflussen könnten, so haben die Bewerber den Auftraggeber um- gehend darauf hinzuweisen.
Hinweise und Fragen haben die Bewerber ausschließlich über das Nachrichtenmodul „Kommunikation“ der Vergabeplattform Deutsche eVergabe zu stellen.
Der Auftraggeber wird Fragen ausschließlich über das Modul „Kommunikation“ der Vergabeplattform beantworten.
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ACHTUNG: Bitte geben Sie die Teilnahmeanträge und Angebote nicht über das Kommunikationsmodul ab! Dies hätte einen zwingenden Ausschluss zur Folge, da die Teilnahmeanträge/Angebote ohne Verschlüsselung abgespeichert und sofort einsehbar wären. Teilnahmeanträge und Angebote sind über das dafür vorgesehene „Bietertool“ abzugeben.
XVI. Bewerber/Bietergemeinschaften – gesamtschuldnerische Haftung
Mehrere Unternehmen können sich grundsätzlich zu einer Bewerber-/Bietergemein- schaft zusammenschließen. In diesem Fall muss die Bewerbergemeinschaft mit ihrem Teilnahmeantrag eine Erklärung „Bewerber-, Bietergemeinschaftserklärung“ (Formular Teilnahmeantrag Formblatt 02) einreichen. Wird eine Bewerbergemeinschaft gebildet, müssen alle Mitglieder der Gemeinschaft die geforderten Unterlagen einzeln beibringen, sofern nichts Anderes ausgewiesen ist.
Die Bietergemeinschaft ist nach Zuschlagserteilung in eine Projektgesellschaft in Form einer GbR, in der alle Gesellschafter gesamtschuldnerisch haften, zu überführen. Der Name der zu gründenden GbR ist mit Abgabe des Teilnahmeantrages zu benennen. Der GbR wird im Falle eines Zuschlages die Vertragserfüllung übertragen.
Mit Abgabe des Angebotes sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft/Gesellschafter der künftigen GbR und der für die Durchführung des Vertrages sowie die rechtsverbind- liche Vertretung aller Gesellschafter gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigte Ver- treter der GbR zu benennen. Die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder/Gesell- schafter der Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot zu bestätigen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bie- tergemeinschaft unzulässig sind und in der Regel zur Nichtberücksichtigung aller be- troffenen Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren führen.
XVII. Andere Unternehmen / Eignungsleiher
Beabsichtigt der Bewerber
- Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unterauftragneh- mer), oder
- sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe),
so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benen- nen. Der Bewerber hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der ande- ren Unternehmen zur Verfügung stehen (Formular Teilnahmeantrag Formblatt 03) und
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diese Unternehmen geeignet (nur Eignungsleihe) sind. Er hat den Namen, den gesetzli- chen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben. Entsprechende Verpflichtungserklärungen (Formular Teilnahmeantrag Formblatt 04) dieser Unterneh- men sind bei der Eignungsleihe mit dem Angebot, bei der Unterauftragsvergabe auf ge- sondertes Verlangen des Auftraggebers vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unterneh- men in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haf- tungserklärung ist zusammen mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben.
Der Bewerber hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium (nur Eignungsleihe) nicht erfül- len, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen. Sollten hingegen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, behält sich die Vergabestelle vor, dass die Unternehmen durch den Bewerber innerhalb einer zu setzenden Frist er- setzt werden.
Die mit dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Nachweise und Erklärungen sind hinsicht- lich der von Unterauftragnehmern/Eignungsverleihern zu erbringenden Teilleistungen in Bezug auf diese beizubringen und dem Teilnahmeantrag beizulegen.
Für den Fall, dass ein Austausch eines oder mehrerer im Teilnahmeantrag benannter anderer Unternehmen gewünscht wird, ist hierfür sowohl ein wichtiger Grund darzulegen als auch nachzuweisen, dass die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen nicht beeinträchtigt wird. Kriterien für den Nachweis sind die in dem Vergabeverfahren bekannt gemachten Eignungskriterien. Sofern ein wichtiger Grund benannt und die Eig- nungsnachweise erbracht sind, kann der Auftraggeber die Zustimmung zum Austausch des anderen Unternehmens seinerseits nur aus wichtigem Grund verweigern.
Entsprechende Vorgaben gelten für Bewerbergemeinschaften gleichermaßen.
XVIII. Durchführung des Verfahrens
Der Auftraggeber hat das Vergabeverfahren mit einer EU-Bekanntmachung eingeleitet, die im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden ist. Die dort enthaltenen Hinweise sind neben dieser Bewerberinformation und den in den Verga- beunterlagen enthaltenen Informationen maßgeblich für die Durchführung des Vergabe- verfahrens und zwingend zu beachten.
Zur besseren Vergleichbarkeit, zur Erhöhung der Übersichtlichkeit und zur Unterstüt- zung der Bewerber bei der Erstellung der Teilnahmeanträge stellt der Auftraggeber den Bewerbern das Formular „Teilnahmeantrag“ zur Verfügung. Dieses Formular liegt den Vergabeunterlagen bei und ist von den Bewerbern zwingend zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen bis zum
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Dienstag, 13. Januar 2026, 10:00 Uhr
elektronisch in Textform gem. § 126b BGB über die Vergabeplattform Deutsche eVergabe unter https://www.deutsche-evergabe.de/ einzureichen.
XIX. Prüfung auf Vollständigkeit der Teilnahmeanträge und Einhaltung der Frist für die Teilnahmeanträge
Voraussetzung für die Wertung der Teilnahmeanträge ist die vollständige und fristge- rechte Einreichung des Teilnahmeantrags nebst Abgabe der geforderten Erklärungen.
Für die Teilnahmeanträge sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formu- lare zu benutzen.
Jeder Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache einzureichen. Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein; es muss die Preise und alle geforderten Angaben und Erklärun- gen enthalten.
Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein.
Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungs- beschreibung und den Vertragsbedingungen, sind unzulässig. Eigene Allgemeine Ge- schäftsbedingungen der Bieter dürfen nicht zum Angebotsgegenstand gemacht werden. Die Prüfung der Vollständigkeit erfolgt vor der inhaltlichen Auswertung der Angebote. Unvollständige und/oder nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden von der Wer- tung ausgeschlossen. Eine Aufklärung/Nachforderung von Unterlagen und Erklärungen behält sich der Auftraggeber vor.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Person, die beabsichtigt, sich an dem Verfahren zu beteiligen und einen Teilnahmeantrag oder ein Angebot abzugeben (nachfolgend auch als „Unternehmer“ bezeichnet), Unklarheiten, Fehler oder erscheinen sie unvollständig, so hat der Unternehmer die Vergabestelle unverzüglich vor Abgabe des Teilnahmeantrags bzw. des Angebotes elektronisch über den Kommunikationsraum der Vergabeplattform Deutsche eVergabe darauf hinzuweisen.
XX. Prüfung auf Erfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung der Bewerber (Mindeststandards) und Kriterien für die Auswahl der Bewerber, die zur Angebots- abgabe aufgefordert werden
- Geltende Mindestanforderungen an die Eignung der Bewerber
In die Wertung einbezogen werden ausschließlich Teilnahmeanträge von Bewerbern, welche die nachfolgenden, in der EU-Bekanntmachung vorgegebenen Mindeststan- dards erfüllen. Bei Vorliegen von Bewerbergemeinschaften bzw. bei Einsatz von Nach-
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unternehmern sind die Nachweise auch bzw. nur für das Mitglied der Bewerbergemein- schaft oder den Nachunternehmer zu führen, welches bzw. welcher die Leistungen im Auftragsfall erbringen soll:
1.1. Befähigung zur Berufsausübung
Bewerber müssen die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen und dies durch Eigenerklärungen belegen.
1.1.1 Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie ge- mäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekannt- machung die Berufsbezeichnung Ingenieur/in zu führen oder in der Bundesre- publik Deutschland als Ingenieur/in tätig zu werden. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforde- rungen als Ingenieur/in, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Be- fähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 07.09.2005 über die Anerkennung von Berufsquali- fikation (ABI. EU Nr. L 255 S. 22) entspricht.
1.1.2 Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn der/die mit der Aufgabe betraute(n) Mitarbeiter(innen) – hier die für die Projektlei- tung und die stellvertretende Projektleitung betrauten Personen – die fachli- chen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
1.1.3 Bewerbergemeinschaften natürlicher und/oder juristischer Personen erfüllen die fachlichen Anforderungen, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die fachlichen Anforderungen erfüllt.
Auf Anforderung des Auftraggebers sind die Angaben durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.
1.2 Vorlage Handelsregister-/Partnerschaftsregisterauszug
Handelt es sich bei dem Bewerber um eine juristische Person, oHG, KG oder um eine Partnerschaftsgesellschaft, so muss mit dem Teilnahmeantrag ein aktueller Auszug aus dem Handels- oder Partnerschaftsregister oder eines vergleichbaren Registers des Herkunftslandes des Bewerbers vorgelegt werden. Diese Anforde- rungen gelten für Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft entsprechend.
1.3 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben eine Berufs- oder Betriebshaftpflicht- versicherung mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall für Personen- und Sachschäden in Höhe von jeweils von 2 Mio. Euro sowie für Vermögensschä- den in Höhe von 1 Mio. Euro und einer Maximierung der Ersatzleistung auf das Doppelte der Versicherungssumme bei einem in der EU zugelassenen
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Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut nachzuweisen. Besteht ein Versiche- rungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht, ist eine Bestätigung des Versi- cherers ausreichend, wonach im Auftragsfall die ausgeschriebenen Leistungen mit den vorgenannten Mindestdeckungssummen versichert wird.
1.4 Eigenerklärung Russland-Sanktionen
Bewerber und alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft müssen die Anforde- rungen zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21.07.2022 erfüllen („Russland-Sanktionspaket“) und die entsprechenden Eigenerklärungen abgeben (Formular Teilnahmeantrag Formblatt 06).
- Mindestanforderungen technische und berufliche Leistungsfähigkeit
2.1 Mindestanforderung technische und berufliche Leistungsfähigkeit – Referenz bezüglich Verkehrsanlagen
Bewerber müssen mindestens eine Referenz für die Planung von Verkehrsan- lagen nachweisen, die alle nachfolgenden Anforderungen erfüllt:
- Die Referenz betrifft eine mit der ausgeschriebenen Planungsaufgabe ver- gleichbaren Umgestaltung einer inner- oder außerörtlichen Straße mit Pla- nungsanforderungen, die die Zuordnung zur Honorarzone III rechtfertigen (in- nerörtliche Straße: normale verkehrstechnische Anforderungen und/oder nor- male städtebauliche Situation (durchschnittliche Anzahl Verknüpfungen mit der Umgebung; außerörtliche Straße: Straße mit besonderen Zwangspunkten oder in bewegtem Gelände)). Das Referenzprojekt muss mindestens einen Knoten- punkt (z.B. Kreisverkehr oder Lichtsignalanlage oder gleichwertig) beinhaltet haben.
- Die anrechenbaren Kosten des Referenzprojektes für das Leistungsbild Ver- kehrsanlagen gem. § 47 HOAI haben insgesamt mindestens 1,5 Mio. € netto betragen.
- Der Bewerber hat mindestens die Leistungsphasen 3 sowie 5 bis 8 gemäß § 47 Abs. 1 HOAI für das Referenzprojekt erbracht. Es muss zudem die besondere Leistung der örtlichen Bauüberwachung erbracht worden sein.
- Die Referenz ist nicht älter als 10 Jahre. Der Abschluss der Leistungsphase 8 gem. § 47 HOAI fand nach dem 01.01.2016 statt.
- Die Referenz muss nicht vollständig fertiggestellt sein, die Leistungsphase 8 muss aber wenigstens zur Hälfte (50 %) erbracht worden sein.
- Verfügt ein Bewerber nicht über eine Referenz, die die Leistungsphasen 3 so- wie 5 bis 8 einschließlich der örtlichen Bauüberwachung umfasst, so kann die Mindestanforderung an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit auch durch den Nachweis von mehreren Referenzprojekten belegt werden. Es wer- den aber nur Referenzprojekte berücksichtigt, die alle vorgenannten Anforde- rungen an die Vergleichbarkeit mit der ausgeschriebenen Planungsleistung, die
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Honorarzone, die anrechenbaren Kosten, das Alter der Referenz und den Bau- fortschritt erfüllen.
Für Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft gelten die vorgenannten Anforderun- gen dahingehend, dass das Mitglied eine entsprechende Referenz für die Leistun- gen der Objektplanung Verkehrsanlagen im Umfang derjenigen Leistungsphasen nachweisen muss, die das Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall über- nehmen soll(en).
Für den Referenznachweis ist das Formular „Bewerberformular Mindestanforde- rung technische und berufliche Leistungsfähigkeit – Verkehrsanlagen“ (Teilnahme- antrag Formblatt 09) zu nutzen.
Dem Teilnahmeantrag ist eine kurze Projektbeschreibung des Referenzprojektes beizufügen, in der das Projekt, die erbrachten Leistungen, die Kosten des Projek- tes, der Zeitraum der Leistungserbringung sowie Name des jeweiligen Auftragge- bers angegeben sind.
2.2 Mindestanforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit – Anzahl der beschäftigten Berufsträger in den letzten drei Jahren
Bewerber/Bewerbergemeinschaften müssen in den letzten drei Jahren (2022 bis 2024) jeweils mindestens 2 Berufsträger (Ingenieure, Bachelor, Master of Sci- ence/of Engineering (Inhaber und angestellte Mitarbeiter)) in ihrem Unterneh- men beschäftigt haben.
Für die Abgabe der Eigenerklärung zur Anzahl der beschäftigten Berufsträger ist das Formular „Bewerberformular Mindestanforderung technische und berufliche Leistungsfähigkeit/Auswahlkriterium 2 – Anzahl beschäftigter Berufsträger“ (Teil- nahmeantrag Formblatt 10) zu nutzen.
- Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber
Liegen dem Auftraggeber mehr als 5 vollständige Teilnahmeanträge vor, welche die Min- destkriterien an die Eignung der Bewerber erfüllen, so wählt der Auftraggeber die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufzufordernden Bieter durch eine Bewertung der Teilnahmeanträge aus. Grundlage der Bewertung der Teilnahmeanträge sind die in der Bekanntmachung und ergänzend die in dieser Bewerberinformation mitgeteilten Krite- rien und deren Gewichtung:
3.1 Anzahl Referenzenprojekte des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft für Verkehrsanlagen, die alle nachfolgenden Anforderungen erfüllen:
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- Die Referenz betrifft eine mit der ausgeschriebenen Planungsaufgabe ver- gleichbare Umgestaltung einer inner- oder außerörtlichen Straße mit Planungs- anforderungen, die die Zuordnung zur Honorarzone III rechtfertigen (innerörtli- che Straße: normale verkehrstechnische Anforderungen und/oder normale städtebauliche Situation (durchschnittliche Anzahl Verknüpfungen mit der Um- gebung; außerörtliche Straße: Straße mit besonderen Zwangspunkten oder in bewegtem Gelände). Das Referenzprojekt muss mindestens einen Knoten- punkt (Kreisverkehr oder Lichtsignalanlage oder gleichwertig) beinhaltet haben.
- Die anrechenbaren Kosten des Referenzprojektes für das Leistungsbild Ver- kehrsanlagen gem. § 47 HOAI haben insgesamt mindestens 1,5 Mio. € netto betragen.
- Der Bewerber hat mindestens die Leistungsphasen 3 sowie 5 bis 8 gemäß § 47 Abs. 1 HOAI für das Referenzprojekt erbracht. Es muss zudem die besondere Leistung der örtlichen Bauüberwachung erbracht worden sein.
- Die Referenz ist nicht älter als 10 Jahre. Der Abschluss der Leistungsphase 8 gem. § 47 HOAI fand nach dem 01.01.2016 statt.
- Die Referenz muss nicht vollständig fertiggestellt sein, die Leistungsphase 8 muss aber wenigstens zur Hälfte (50 %) erbracht worden sein.
Achtung:
Anders als bei der Mindestreferenz gem. Ziffer 2.1 werden bei den Auswahl- kriterien nur solche Referenzprojekte berücksichtigt, bei denen der Bewerber alle vorgenannten Leistungen der Leistungsphasen 3 sowie 5 bis 8 ein- schließlich der örtlichen Bauüberwachung erbracht hat.
1 bis 2 Referenzen: 1 Punkt
3 bis 4 Referenzen: 2 Punkte
Ab 5 Referenzen: 3 Punkte
Die maximal mögliche Punktzahl wird bei 5 Referenzen erreicht.
Gewichtung: 60 % (Referenzen anzugeben im Formular Teilnahmeantrag Form- blatt 11)
3.2 Anzahl der beschäftigten Berufsträger des Bewerbers/der Bewerbergemein- schaft (Ingenieure, Bachelor, Master of Science/of Engineering (Inhaber und angestellte Mitarbeiter)) in den letzten drei Jahren (2022 bis 2024)
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3 bis 6 Berufsträger: 1 Punkt
7 bis 9 Berufsträger: 2 Punkte
Ab 10 Berufsträger: 3 Punkte
Die maximal mögliche Punktzahl wird bei 10 beschäftigten Berufsträgern (In- genieure, Bachelor, Master of Science/of Engineering (Inhaber und ange- stellte Mitarbeiter)) erreicht.
Gewichtung: 40 % (Berufsträger anzugeben im Formular Teilnahmeantrag Form- blatt 10)
Die bei den Unterkriterien 3.1 und 3.2 jeweils erreichte Punktzahl wird mit dem jeweils angegebenen Faktor der Gewichtung multipliziert.
Beispiel für Kriterium 3.1:
4 Referenzen = 2 Punkte x Gewichtung 60 % = 120 gewichtete Punkte
Bewerber/Bewerbergemeinschaften können im Rahmen der Bewertung der Eignung un- ter Zugrundelegung der vorstehend genannten Auswahlkriterien maximal 6 Punkte = maximal 300 gewichtete Punkte) sammeln.
Sollte die Auswertung der Teilnahmeanträge ergeben, dass auf mehr als 5 Bewer- ber/Bewerbergemeinschaften dieselbe (gewichtete) Punktzahl entfällt, so ent- scheidet das Los (§ 75 Abs. 6 VgV).
XXI. Beleg der Eignung
Die vorgenannten Nachweise sind – mit Ausnahme des Auszugs aus dem Handels- /Partnerschaftsregisters und des Versicherungsnachweises – in Form von Eigenerklä- rungen zu erbringen. Dazu sind die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten For- mulare (Formular Teilnahmeantrag) auszufüllen und dem Angebot – soweit gefordert – nebst erläuternden Anlagen beizufügen.
Unternehmen, die in den Präqualifikationsdatenbanken https://amtliches-verzeich- nis.ihk.de oder www.pq-verein.de bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Teilnahmeantrags durch Angabe der Registernummer angeben. Sofern vom Auftragge- ber Nachweise gefordert werden, die nicht in den v.g. Datenbanken enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Ansonsten kann das Unternehmen vom Vergabeverfah- ren ausgeschlossen werden.
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Nicht präqualifizierte Unternehmen können als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Teilnahmeantrag eine einheitliche Europäische Eigen- erklärung abgeben. Gelangt ein Teilnahmeantrag in die engere Wahl, sind die Eigener- klärungen auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers durch Vorlage der in der Ei- generklärung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Die Vergabestelle behält sich vor, Bewerber aufzufordern, die erhaltenen Unterlagen zu erläutern (§ 48 Abs. 7 VgV).
XXII. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Bewerber und alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft haben durch Eigenerklärung (Formular Teilnahmeantrag Formblatt 05) zu erklären, dass kein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vorliegt.
XXIII. Ausblick auf das Verhandlungsverfahren
Die nachfolgenden Angaben dienen der Information der Bewerber zum weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens. Angaben zu den nachfolgenden Kriterien sind mit dem Teil- nahmeantrag noch nicht erforderlich und werden bei der Auswertung der Teilnah- meanträge nicht berücksichtigt.
- Formale Vorgaben zur Angebotsabgabe
Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe wird der Auftraggeber den im Teilnahmewett- bewerb ausgewählten Bewerbern eine Zusammenstellung der mit dem Angebot einzu- reichenden Unterlagen und Erklärungen übersenden. Die zur Angebotsabgabe aufge- forderten Bieter haben mit dem ersten Angebot zwingend die geforderten Unterlagen und Erklärungen abzugeben und die genannten Anforderungen zu erfüllen.
Für das nach den Verhandlungsgesprächen auf weitere Aufforderung abzugebende ver- bindliche Angebot gilt dies entsprechend. Auch das verbindliche Angebot ist als vollstän- diges Angebot abzugeben. Ein sog. Differenzangebot mit Verweis auf das Erstangebot ist unzulässig und wird als nicht abgegeben bewertet. Der Auftraggeber behält sich aus- drücklich vor, die allgemeine Vergabeunterlage zur Aufforderung der Abgabe des ver- bindlichen Angebotes anzupassen.
- Erläuterung zum Vertrag Objektplanung Verkehrsanlagen
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Wie vorstehend unter Ziffer XIII. bereits ausgeführt, wird den Vergabeunterlagen zur Auf- forderung eines Angebotes ein Vertragsentwurf beigefügt werden. Der Vertrag enthält grundsätzlich die vertraglichen Mindestvorgaben und stellt die Grundlagen der rechtli- chen Beziehungen der Vertragsparteien klar. Der Vertragsentwurf ist allerdings verhan- delbar. Die Bieter werden aufgefordert werden, mit ihrem ersten Angebot eine Stellung- nahme zum Vertragsentwurf vorzulegen und aus Ihrer Sicht erforderliche Änderungen bzw. Ergänzungen zu benennen.
Das Erstangebot ist auf Grundlage der Vorgaben und Regelungen des Vertrages zu er- stellen. Hält der Bieter einzelne vertragliche Vorgaben und Regelungen aus rechtlichen, wirtschaftlichen oder tatsächlichen Gründen für nicht realisierbar, so wird er umgehend um einen entsprechenden Hinweis gebeten.
- Bindefrist
Die Bindefrist wird mit Aufforderung zur Abgabe des ersten Angebotes vom Auftraggeber mitgeteilt werden. Der Bieter hat mit Abgabe des Angebotes zu erklären, dass er sich bis zum Ablauf der Frist an sein Angebot bindet.
- Bewertung der Angebote
Die Bewertung der eingehenden Angebote erfolgt auf Grundlage der Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist (Bewertungsmatrix Zu- schlagskriterien) anhand der nachfolgenden Kriterien:
-
Qualifikation des Projektteams 20 %
-
Organisation der Projektabwicklung 20 %
-
Darstellung der Arbeitsweise bei dem Umbau der L 549 Bahnhofstraße in der Orts- durchfahrt Büren 20 %
-
Preis (Honorarangebot) 40 %
Die weiteren Einzelheiten zur Bewertung und zur Ermittlung des wirtschaftlichsten An- gebotes ergeben aus der den Vergabeunterlagen beigefügten Unterlage Bewertungs- matrix Zuschlagskriterien.
XXIV. Informationspflichten des Auftraggebers nach § 134 GWB
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Vor Auftragserteilung hat der Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksich- tigt werden sollen, gemäß § 134 GWB zu informieren. Der Vertrag darf erst nach Ablauf der Frist gemäß § 134 Abs. 2 GWB geschlossen werden.
XXV. Nachprüfungsverfahren/Rechtsbehelfsverfahren
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der
Vergabekammer Westfalen Albrecht-Thaer-Straße 9 48147 Münster Telefon: 0251/411-1691 (Geschäftsstelle) Telefax: 0251/411-2165
gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Ein wirk- samer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter schriftlich über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat (§ 134 GWB). Den Be- werber/Bieter trifft folgende Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 GWB:
„Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
- der Antragstelle den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht inner- halb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn- bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn- bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber ge- rügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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