Anlage_5_Ausschluss und Eignungskriterien TNW.pdf

Objektplanung für den Neubau eines Schulgebäudes zur Erweiterung einer Gesamtschule

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 20.10.2026, 09:39 (Europe/Berlin)

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Anlage 5 Ausschluss- und Eignungskriterien

Stadt Gütersloh Erweiterung Janusz Korczak - Gesamtschule, Neubau eines Schulgebäudes Vergabeverfahren Objektplanung Gebäude und Innenräume Vergabenummer: SGT26-65-22

Nachfolgend sind die relevanten Ausschluss- und Eignungskriterien zusammengefasst, die sich auch aus der EU-weiten Auftragsbekanntmachung, die vorrangig ist, ergeben. Für die Abgabe der Erklärungen können Sie die Anlage 3 der Vergabeunterlagen (Formblatt Teilnahmeantrag) nutzen. Ggf. verlangte Nachweise müssen dem Teilnahmeantrag beigefügt werden.

Angaben zur Prüfung von Ausschlusskriterien
1. Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen gem. § 123 GWB, also über das Nichtvorliegen von Verurteilungen im Sinne von § 123 Abs. 1 bis 3 GWB sowie Erklärung zum Nachkommen der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung. 2. Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen gem. § 124 GWB, Eintrag im Wettbewerbsregister, Verpflichtungen nach MiLoG, Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. 3. Eigenerklärung zum „Russland-Sanktionspaket“. Hinweise: • Bei einer Bewerbergemeinschaft sind alle Erklärungen von jedem Mitglied abzugeben. • Eignungsverleiher müssen alle Erklärungen einreichen, außer zum Russland-Sanktionspaket. • Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe müssen spätestens auf gesondertes Verlangen nach Angebotsabgabe die vorstehenden Erklärungen zu Ziffern 1 und 2 abgeben.

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Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
1. Angabe des vollständigen Namens des Bewerbers bzw. des jeweiligen Mitglieds der Bewerbergemeinschaft unter Nennung von: Firmenbezeichnung, Anschrift, Gründungsjahr des Unternehmens, Stellung (Einzelbewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, Drittunternehmen), Hauptsitz des Unternehmens und vollständige Adresse, Name und Vorname des Büroinhabers (bei juristischen Personen bevollmächtigter Vertreter), Registrierung (Handels- oder Partnerschaftsregister mit Amtsgericht und Register-Nr. bzw. vergleichbare Angaben oder Angabe keine Eintragung), Betreuungsstandort und vollständige Adresse (falls abweichend vom Hauptsitz), Angabe zu KMU, Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer (Nationale Identifikationsnummer und Art der Nummer, Erklärung zur Börsennotierung des Unternehmens, Staatsangehörigkeit(en) des/der wirtschaftlichen Eigentümer(s), falls nicht börsennotiert). 2. Mindestanforderung: Benennung einer für die Durchführung der Aufgabe verantwortlichen Person mit Angabe zur Berechtigung, die Berufsbezeichnung Architekt (m/w/d) nach den Architektengesetzen der Länder zu tragen oder in Deutschland als Architekt (m/w/d) tätig zu werden; Angaben zur Mitgliedschaft in einer Berufskammer (falls zutreffend) mit Kammer und Listen-/Mitgliedsnummer. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der eine der vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Einzelunternehmer und Freiberufler geben eine entsprechende Person an. Hinweise: • Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung zu Ziffer 1 von jedem Mitglied abzugeben, für die Mindestanforderung Ziffer 2 ist es ausreichend, wenn ein Mitglied sie erfüllt. • Bei Eignungsleihe muss der Eignungsverleiher die Angaben zu Ziffer 1 und ferner Angaben zu der Mindestanforderung Ziffer 2 machen, sofern seine Leistung insoweit in Anspruch genommen werden soll.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Objektplanung Gebäude und Innenräume) der letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Alle Werte sind netto anzugeben, also ohne Umsatzsteuer. Die Umsatzzahlen sollen belegen, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft wirtschaftlich zur Ausführung des Auftrags in der Lage sein wird. 2. Mindestanforderung: Eigenerklärung zum Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens EUR 3,0 Mio. für Personenschäden und mindestens EUR 3,0 Mio. für sonstige Schäden, jährlich mindestens zweifach maximiert. Alternativ verbindliche Erklärung des Bewerbers zur Verpflichtung, im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens EUR 3,0 Mio. für Personenschäden und mindestens EUR 3,0 Mio. für sonstige Schäden, jährlich mindestens zweifach maximiert, abzuschließen.

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Hinweise: • Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Eigenerklärung zu Ziffer 1 von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben, die Mindestanforderung Ziffer 2 zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung ist von jedem Mitglied zu erfüllen. • Im Falle der Eignungsleihe sind die Angaben des Eignungsverleihers zu Ziffer 1 ebenfalls abzugeben. Ferner muss auch der Eignungsverleiher die Mindestanforderung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung nach Ziffer 2 erfüllen. • Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch, muss dieses im Auftragsfall gemeinsam mit dem Bewerber für die Auftragsausführung haften.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
1. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens, die Zahl der Führungskräfte und jeweils die Anzahl der beschäftigten/tätigen Architekten und Ingenieure (je w/m/d) der letzten 3 Jahre und aktuell ersichtlich ist, jeweils umgerechnet auf Vollzeitstellen. 2. Angabe, welche Teile des Auftrags der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt, möglichst unter Angabe des Unterauftragnehmers. 3. Mindestanforderung: Anzugeben ist mindestens ein Referenzprojekt, das mindestens alle nachstehenden Kriterien erfüllt: • Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, mindestens Leistungsphasen (LPH) 2 bis 8 nach § 34 Abs. 3 HOAI (oder vergleichbare Leistungen), wobei LPH 2 bis 7 erbracht sein müssen; für LPH 8 ist es ausreichend, wenn mindestens die Nutzungsübergabe erfolgt ist, • das Projekt war mindestens in Honorarzone III (oder vergleichbar) einzuordnen, • Projekt betraf den Neubau, die Erweiterung oder den Umbau eines Schul- oder Bildungsbaus oder eines Objektes mit vergleichbaren Planungs- und Objektüberwachungsanforderungen, • für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des EU-Vergaberechts, • Übergabe des Objektes an den Nutzer nach dem 31.12.2021, • mit Mindestbaukosten von zusammen EUR 6,0 Mio. netto in Kostengruppen 300 und 400 nach DIN 276 (bzw. DIN 276 vergleichbar). Pflichtangaben Referenzprojekte: Erforderlich ist mindestens die Angabe der Projektbezeichnung und des Ortes des Auftrags, des Objekttyps, der Auftragsart (insbesondere, ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Auftraggeber handelte), der Art der Maßnahme mit ausführlicher Beschreibung des Leistungsanteils des eigenen Unternehmens (beauftragte und erbrachte Leistungsphasen sowie wesentliche erbrachte Leistungen), die Benennung des Auftraggebers und der Position einer Ansprechperson (zum Beispiel Fachbereichsleiter) mit Kontaktdaten, des

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Bearbeitungszeitraumes (jeweils von-bis und Monat/Jahr), des Zeitpunktes der Übergabe an den Nutzer, der Honorarzone nach HOAI (oder vergleichbar) und der Baukosten in den Kostengruppen 300 und 400 nach DIN 276 (bzw. DIN 276 vergleichbar).

Hinweise: • Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Eigenerklärung zu Ziffer 1 von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben, die Mindestanforderung nach Ziffer 3 muss allerdings nur von der Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt werden. Anzugeben ist bei jedem Referenzprojekt, welches Mitglied der Bewerbergemeinschaft das Referenzprojekt erbracht hat. • Bei Eignungsleihe muss der Eignungsverleiher die entsprechenden Eigenerklärungen abgeben, sofern seine Leistung insoweit in Anspruch genommen wird. Bei einer Eignungsleihe hinsichtlich der Mindestanforderungen nach Ziffer 3 ist anzugeben, ob das jeweilige Referenzprojekt vom Bewerber oder vom Eignungsverleiher bearbeitet wurde.

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