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Anlage 11 Zuschlagskriterien
Stadt Gütersloh Erweiterung Janusz Korczak - Gesamtschule, Neubau eines Schulgebäudes Vergabeverfahren Objektplanung Gebäude und Innenräume Vergabenummer: SGT26-65-22
Zuschlagskriterien und Gewichtung:
Maximal erreichbar mit allen Kriterien/Unterkriterien sind 300 Punkte. Diese verteilen sich wie folgt:
- Projektteam und projektspezifische Erfahrung 75 Punkte (entsprechend 25 %)
- Projekt- und Planungskonzept 90 Punkte (entsprechend 30 %)
- Präsentation und Verhandlungsgespräch 45 Punkte (entsprechend 15 %)
- Honorarangebot 90 Punkte (entsprechend 30 %)
| Kriterium | Erläuterung Vergabe der Wertungspunkte | Wertungs- | Faktor | Max. | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| punkte | Punkte | |||||||||||
| 1. Projektteam und projektspezifische Er- | 75 | |||||||||||
| fahrung | ||||||||||||
| 1.1 Berufserfahrung Projektleiter, stell- | max. 15 | 3 | 45 | |||||||||
| vertretender Projektleiter, verantwortli- | ||||||||||||
| che Objektüberwachung/Bauleitung | ||||||||||||
| Grundlage der Wertung dieses Kriteriums ist die Dauer der Berufserfahrung des Projekt- leiters, des stellvertretenden Projektleiters und der verantwortlichen Objektüberwa- chung/Bauleitung (je w/m/d), die vom Bieter im Angebotsformular finales Angebot ange- | 5 Wertungspunkte: Berufserfahrung ≥ 12 Jahre | Je 0-5 pro Person, 3 Personen | 3 | 45 | ||||||||
| 4 Wertungspunkte: Berufserfahrung ≥ 10 Jahre | ||||||||||||
| 3 Wertungspunkte: Berufserfahrung ≥ 8 Jahre | ||||||||||||
| 2 Wertungspunkte: Berufserfahrung ≥ 6 Jahre | ||||||||||||
| 1 Wertungspunkt: Berufserfahrung ≥ 4 Jahre | ||||||||||||
| Ausschluss vom Verfahren: Berufserfahrung einer Person: |
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| Kriterium | Erläuterung Vergabe der Wertungspunkte | Wertungs- | Faktor | Max. | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| punkte | Punkte | |||||||||||
| geben wird. Die Berufserfahrung der Perso- | < 4 Jahre | |||||||||||
| nen wird anhand der nebenstehenden Auflis- | ||||||||||||
| tung beurteilt. | ||||||||||||
| 1.2 Referenzen Projektleiter, stellvertre- | max. 16, davon | 1,875 | 30 | |||||||||
| tender Projektleiter, verantwortliche Ob- | ||||||||||||
| jektüberwachung/Bauleitung | ||||||||||||
| Grundlage der Wertung dieses Kriteriums sind vom Bieter zu benennende Referenz- projekte des Projektleiters, des stellvertre- tenden Projektleiters und der verantwortli- chen Objektüberwachung/Bauleitung (je w/m/d). Bewertet wird hier die individuelle Erfahrung des Projektleiters, des stellvertretenden Pro- jektleiters und der verantwortlichen Objekt- überwachung/Bauleitung (je w/m/d) nach den dargestellten Kriterien. Berücksichtigt werden je Unterkriterium max. 2 Referenz- projekte pro genannter Person nach den ne- benstehenden Vorgaben. | Bewertung je Person/Projekt wie angegeben: | 6 insges., 1 pro Refe- renz pro Person, max. 2 Re- ferenzen, 3 Personen | 1,875 | 11,25 | ||||||||
| 1.2.1 1 Wertungspunkt pro Projekt / pro Person: | ||||||||||||
| Der Projektleiter, der stv. Projektleiters oder die verantwort- | ||||||||||||
| liche Objektüberwachung/Bauleitung (je w/m/d) hat bereits | ||||||||||||
| ein Projekt bearbeitet, das mindestens die folgenden Krite- | ||||||||||||
| rien erfüllt: | ||||||||||||
| • Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innen- | ||||||||||||
| räume, mindestens Leistungsphasen (LPH) 2 bis 8 nach | ||||||||||||
| § 34 Abs. 3 HOAI (oder vergleichbare Leistungen), wobei | ||||||||||||
| LPH 2 bis 7 erbracht sein müssen; für LPH 8 ist es aus- | ||||||||||||
| reichend, wenn mindestens die Nutzungsübergabe er- | ||||||||||||
| folgt ist, | ||||||||||||
| • das Projekt war mindestens in Honorarzone III (oder ver- | ||||||||||||
| gleichbar) einzuordnen, | ||||||||||||
| • Projekt betraf den Neubau, die Erweiterung oder den Um- | ||||||||||||
| bau eines Schul- oder Bildungsbaus oder eines Objektes | ||||||||||||
| mit vergleichbaren Planungs- und Objektüberwachungs- | ||||||||||||
| anforderungen, | ||||||||||||
| • für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des EU- | ||||||||||||
| Vergaberechts, | ||||||||||||
| • Übergabe des Objektes an den Nutzer nach dem | ||||||||||||
| 31.12.2021, |
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| Kriterium | Erläuterung Vergabe der Wertungspunkte | Wertungs- | Faktor | Max. | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| punkte | Punkte | |||||||||
| • mit Mindestbaukosten von zusammen EUR 6,0 Mio. netto | ||||||||||
| in Kostengruppen 300 und 400 nach DIN 276 (bzw. DIN | ||||||||||
| 276 vergleichbar). | ||||||||||
| Voraussetzung der Berücksichtigung eines solchen Refe- | ||||||||||
| renzprojektes des Projektleiters oder des stv. Projektleiters | ||||||||||
| (je w/m/d) ist, dass sie/er das Projekt in einer Funktion der | ||||||||||
| Projektleitung erbracht hat bzw. bei der Person der verant- | ||||||||||
| wortlichen Objektüberwachung/Bauleitung (w/m/d), dass | ||||||||||
| sie/er auch in dem Referenzprojekt die verantwortliche Ob- | ||||||||||
| jektüberwachung/Bauleitung erbracht hat. | ||||||||||
| 1 Wertungspunkt pro Person, wenn alle Referenzkriterien er- | ||||||||||
| füllt sind, max. 2 Referenzen pro Person berücksichtigungs- | ||||||||||
| fähig, also max. erreichbar 2 Punkte pro Person (Projektlei- | ||||||||||
| ter, stellvertretender Projektleiter und verantwortliche Objekt- | ||||||||||
| überwachung/Bauleitung (je w/m/d), max. 6 Punkte insge- | ||||||||||
| samt. | ||||||||||
| 1.2.2 1 Wertungspunkt pro Projekt / pro Person: | 6 insges., 1 pro Refe- renz pro Person, max. 2 Re- ferenzen, 3 Personen | 1,875 | 11,25 | |||||||
| Der Projektleiter, der stv. Projektleiters oder die verantwort- | ||||||||||
| liche Objektüberwachung/Bauleitung (je w/m/d) hat bereits | ||||||||||
| ein Projekt bearbeitet, das mindestens die folgenden Krite- | ||||||||||
| rien erfüllt: | ||||||||||
| • Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innen- | ||||||||||
| räume, mindestens Leistungsphasen (LPH) 2 bis 8 nach | ||||||||||
| § 34 Abs. 3 HOAI (oder vergleichbare Leistungen), wobei | ||||||||||
| LPH 2 bis 7 erbracht sein müssen, für LPH 8 ist es aus- | ||||||||||
| reichend, wenn mindestens die Nutzungsübergabe er- | ||||||||||
| folgt ist, | ||||||||||
| • das Projekt war mindestens in Honorarzone III (oder ver- | ||||||||||
| gleichbar) einzuordnen, |
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| Kriterium | Erläuterung Vergabe der Wertungspunkte | Wertungs- | Faktor | Max. | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| punkte | Punkte | |||||||||
| • Projekt betraf den Neubau, die Erweiterung oder den Um- | ||||||||||
| bau eines Gebäudes, | ||||||||||
| • Projekt wurde in Modulbauweise und/oder elementierter | ||||||||||
| Bauweise umgesetzt. | ||||||||||
| Voraussetzung der Berücksichtigung eines solchen Refe- | ||||||||||
| renzprojektes des Projektleiters oder des stv. Projektleiters | ||||||||||
| (je w/m/d) ist, dass sie/er das Projekt in einer Funktion der | ||||||||||
| Projektleitung erbracht hat bzw. bei der Person der verant- | ||||||||||
| wortlichen Objektüberwachung/Bauleitung (w/m/d), dass | ||||||||||
| sie/er auch in dem Referenzprojekt die verantwortliche Ob- | ||||||||||
| jektüberwachung/Bauleitung erbracht hat. | ||||||||||
| 1 Wertungspunkt pro Person, wenn alle Referenzkriterien er- | ||||||||||
| füllt sind, max. 2 Referenzen pro Person berücksichtigungs- | ||||||||||
| fähig, also max. erreichbar 2 Punkte pro Person (Projektlei- | ||||||||||
| ter, stellvertretender Projektleiter und verantwortliche Objekt- | ||||||||||
| überwachung/Bauleitung (je w/m/d), max. 6 Punkte insge- | ||||||||||
| samt. | ||||||||||
| 1.2.3 1 Wertungspunkt pro Projekt / pro Person: | 4 insges., 1 pro Refe- renz pro Person, max. 2 Re- ferenzen, 2 Personen | 1,875 | 7,5 | |||||||
| Der Projektleiter oder der stv. Projektleiter (je w/m/d) hat in | ||||||||||
| einer Funktion der Projektleitung bereits ein Projekt bearbei- | ||||||||||
| tet, das mindestens die folgenden Kriterien erfüllt: | ||||||||||
| • Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innen- | ||||||||||
| räume, mindestens Leistungsphasen (LPH) 2 bis 8 nach | ||||||||||
| § 34 Abs. 3 HOAI (oder vergleichbare Leistungen), wobei | ||||||||||
| LPH 2 bis 7 erbracht sein müssen, für LPH 8 ist es aus- | ||||||||||
| reichend, wenn mindestens die Nutzungsübergabe er- | ||||||||||
| folgt ist, | ||||||||||
| • das Projekt war mindestens in Honorarzone III (oder ver- | ||||||||||
| gleichbar) einzuordnen, |
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| Kriterium | Erläuterung Vergabe der Wertungspunkte | Wertungs- | Faktor | Max. | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| punkte | Punkte | |||||||||||||
| • Projekt betraf den Neubau, die Erweiterung oder den Um- | ||||||||||||||
| bau eines Gebäudes, | ||||||||||||||
| • Gegenstand waren mindestens auch pädagogische | ||||||||||||||
| Raumkonzepte und/oder offenen/clusterorientierte Lern- | ||||||||||||||
| landschaften. | ||||||||||||||
| 1 Wertungspunkt pro Person, wenn alle Referenzkriterien er- | ||||||||||||||
| füllt sind, max. 2 Referenzen pro Person berücksichtigungs- | ||||||||||||||
| fähig, also max. erreichbar 2 Punkte pro Person (Projektleiter | ||||||||||||||
| und stellvertretender Projektleiter (je w/m/d), max. 4 Punkte | ||||||||||||||
| insgesamt. Für die verantwortliche Objektüberwachung/Bau- | ||||||||||||||
| leitung werden bei diesem Unterkriterium 1.2.3 keine Refe- | ||||||||||||||
| renzprojekte berücksichtigt. | ||||||||||||||
| 2. Projekt- und Planungskonzept | 90 | |||||||||||||
| 2.1 Pädagogisches Konzept und offene | 0-5 | 30, | ||||||||||||
| Lernlandschaften | davon | |||||||||||||
| Erläutern Sie auf Grundlage unserer Projekt- | Separate Betrachtung der Unterkriterien 2.1 - 2.4 und Beur- teilung jeweils in Anlehnung an eine umgekehrte Schulnoten- bewertung. Beurteilt wird, in welcher Güte das Konzept die Umsetzung des vorgegebenen Leistungssolls erwarten lässt, dies auch unter Berücksichtigung der Konzepte der anderen Bieter. 5 Wertungspunkte: Die Ausführungen sind projektspezifisch und fachlich schlüssig. 4 Wertungspunkte: Die Ausführungen sind teilweise projekt- spezifisch und fachlich schlüssig. 3 Wertungspunkte: Die Ausführungen sind fachlich schlüs- sig. | |||||||||||||
| unterlagen, wie sie die pädagogisch-räumli- | ||||||||||||||
| che Aufgabenstellung der Janusz Korczak - | ||||||||||||||
| Gesamtschule („JKG“) konkret bearbeiten. | ||||||||||||||
| Zu betrachten sind dabei: | ||||||||||||||
| • Organisation und Zusammenspiel von | 0-5 | 2,4 | 12 | |||||||||||
| Klassenräumen, Differenzierungsberei- | ||||||||||||||
| chen, offenen Lernbereichen, Team-/Be- | ||||||||||||||
| ratungsbereichen unter Berücksichtigung | ||||||||||||||
| von Offenheit, Kommunikation, Konzent- | ||||||||||||||
| ration und Ruhe (Unter-Unterkrite- | ||||||||||||||
| rium 2.1.1). |
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| Kriterium | Erläuterung Vergabe der Wertungspunkte | Wertungs- | Faktor | Max. | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| punkte | Punkte | |||||||||
| • Inklusion und Barrierefreiheit, insbeson- | 2 Wertungspunkte: Die Ausführungen sind nur teilweise fach- lich schlüssig. 1 Wertungspunkt: Die Ausführungen sind überwiegend nicht fachlich schlüssig. 0 Wertungspunkte: Die Ausführungen sind nicht fachlich schlüssig oder keine Ausführungen vorhanden. | 0-5 | 1,8 | 9 | ||||||
| dere mit Blick auf Schülerinnen und Schü- | ||||||||||
| ler mit dem Förderschwerpunkt körperli- | ||||||||||
| che und motorische Entwicklung (Unter- | ||||||||||
| Unterkriterium 2.1.2), | ||||||||||
| • funktionale und räumliche Einbindung des | 0-5 | 1,8 | 9 | |||||||
| Neubaus in den bestehenden Campus | ||||||||||
| (Unter-Unterkriterium 2.1.3). | ||||||||||
| 2.2 Modulare bzw. elementierte Bauweise | 0-5 | 15, | ||||||||
| davon | ||||||||||
| Stellen Sie dar, welche modularen bzw. ele- | ||||||||||
| mentierten Bauweisen oder Konstruktions- | ||||||||||
| prinzipien sie für die konkrete Aufgabenstel- | ||||||||||
| lung der JKG als grundsätzlich geeignet an- | ||||||||||
| sehen und anhand welcher Kriterien sie de- | ||||||||||
| ren Eignung im weiteren Planungsprozess | ||||||||||
| untersuchen und bewerten würden. | ||||||||||
| Zu betrachten sind dabei: | ||||||||||
| • Vorfertigungsgrad und dessen Auswir- | 0-5 | 1,2 | 6 | |||||||
| kungen auf Planungs- und Bauzeit sowie | ||||||||||
| Wirtschaftlichkeit (Unter-Unterkrite- | ||||||||||
| rium 2.2.1), | ||||||||||
| • gestalterische und architektonische Qua- | 0-5 | 1,2 | 6 | |||||||
| lität (Unter-Unterkriterium 2.2.2), |
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| Kriterium | Erläuterung Vergabe der Wertungspunkte | Wertungs- | Faktor | Max. | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| punkte | Punkte | |||||||||
| • Raster und konstruktive Flexibilität (Un- | 0-5 | 0,6 | 3 | |||||||
| ter-Unterkriterium 2.2.3). | ||||||||||
| 2.3 Flexibilität und Zukunftsfähigkeit | 0-5 | 15, | ||||||||
| davon | ||||||||||
| Beschreiben Sie, wie das Gebäude bezie- | ||||||||||
| hungsweise die modulare Struktur auf verän- | ||||||||||
| derte pädagogische Anforderungen reagie- | ||||||||||
| ren kann. Stellen Sie mögliche Anpassungs- | ||||||||||
| , Umnutzungs- und Erweiterungsszenarien | ||||||||||
| sowie die daraus resultierenden langfristigen | ||||||||||
| wirtschaftlichen Vorteile dar. | ||||||||||
| Zu betrachten sind dabei: | ||||||||||
| • Anpassbarkeit der Raum- und Gebäu- | 0-5 | 1,2 | 6 | |||||||
| destruktur sowie Möglichkeit der späteren | ||||||||||
| Anpassung (Unter-Unterkriterium 2.3.1), | ||||||||||
| • Langfristige wirtschaftliche Nutzbarkeit | 0-5 | 1,2 | 6 | |||||||
| (Unter-Unterkriterium 2.3.2), | ||||||||||
| • Erweiterungsmöglichkeiten (Unter-Unter- | 0-5 | 0,6 | 3 | |||||||
| kriterium 2.3.3). | ||||||||||
| 2.4 Projektorganisation, Kosten und Ter- | 0-5 | 30, | ||||||||
| mine | davon | |||||||||
| Erläutern Sie Ihre Projektorganisation und | ||||||||||
| stellen Sie dar, wie Sie eine zuverlässige |
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| Kriterium | Erläuterung Vergabe der Wertungspunkte | Wertungs- | Faktor | Max. | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| punkte | Punkte | |||||||||||
| Kosten- und Terminsteuerung gewährleis- | ||||||||||||
| ten. Beschreiben Sie insbesondere Ihren | ||||||||||||
| Umgang mit Projektrisiken, Abweichungen, | ||||||||||||
| erforderlichen Gegensteuerungsmaßnah- | ||||||||||||
| men sowie Schnittstellen zwischen den Pro- | ||||||||||||
| jektbeteiligten. | ||||||||||||
| Darzustellen ist, wie Sie: | ||||||||||||
| • Kosten-, Terminabweichungen sowie | 0-5 | 3 | 15 | |||||||||
| Projektrisiken frühzeitig erkennen und ge- | ||||||||||||
| gensteuern (Unter-Unterkriterium 2.4.1), | ||||||||||||
| • Schule und Nutzer strukturiert in den Pla- | 0-5 | 1,2 | 6 | |||||||||
| nungsprozess einbinden auch im Hinblick | ||||||||||||
| auf den laufenden Schulbetrieb und mög- | ||||||||||||
| liche Anschlüsse im Bestand (Unter-Un- | ||||||||||||
| terkriterium 2.4.2), | ||||||||||||
| • erforderliche Entscheidungen strukturiert | 0-5 | 1,8 | 9 | |||||||||
| vorbereiten, Entscheidungsbedarfe früh- | ||||||||||||
| zeitig aufzeigen und Entscheidungen do- | ||||||||||||
| kumentieren (Unter-Unterkriterium 2.4.3). | ||||||||||||
| 3. Präsentation und Verhandlungsge- | Max. 6 | 7,5 | 45 | |||||||||
| spräch | ||||||||||||
| Grundlage der Wertung ist, inwieweit das Auftreten und die Souveränität des für die Auftragsausführung vorgesehenen Projekt- | Die Bewertung erfolgt je Person wie folgt: | je 0-3 pro Person, 2 Personen | 7,5 | 45 (max. 22,5 pro Person) | ||||||||
| 3 Wertungspunkte: Überdurchschnittlich | ||||||||||||
| 2 Wertungspunkte: Durchschnittlich |
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| Kriterium | Erläuterung Vergabe der Wertungspunkte | Wertungs- | Faktor | Max. | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| punkte | Punkte | |||||||||||
| leiters und des stellvertretenden Projektlei- | 1 Wertungspunkte: Unterdurchschnittlich 0 Wertungspunkte: Unzureichend oder nicht erschienen | |||||||||||
| ters (je w/m/d) bei der Präsentation des Kon- | ||||||||||||
| zepts sowie ihre fachliche Kompetenz bei | ||||||||||||
| der anschließenden Diskussion und Beant- | ||||||||||||
| wortung von wechselseitigen Fragen eine | ||||||||||||
| qualitätsgerechte Wahrnehmung der ihnen | ||||||||||||
| bei der Auftragsausführung obliegenden Lei- | ||||||||||||
| tungs-, Koordinations- und Abstimmungs- | ||||||||||||
| aufgaben erwarten lassen. | ||||||||||||
| Bewertet werden die beiden Personen ge- | ||||||||||||
| trennt. | ||||||||||||
| 4 Honorarangebot | Max. 10 | 9 | 90 | |||||||||
| 0-10 | 9 | 90 | ||||||||||
| Das Honorarangebot wird wie folgt jeweils in Punkte umge- | ||||||||||||
| rechnet: Das günstigste Honorar (Gesamtangebotspreis | ||||||||||||
| brutto in EUR gem. Formblatt Angebot) eines nicht auszu- | ||||||||||||
| schließenden Bieters wird mit 10 Wertungspunkten bewertet. | ||||||||||||
| Von dem Bestbietenden abweichenden Gesamtangebots- | ||||||||||||
| preise werden wie folgt bewertet: | ||||||||||||
| Wertungspunkte = 10 – [GAP – GAPgünst] / GAPgünst x 10 | ||||||||||||
| Dabei sind: | ||||||||||||
| GAP = Gesamtangebotspreis des Bieters | ||||||||||||
| GAPgünst = Gesamtangebotspreis des Bieters mit dem | ||||||||||||
| günstigsten Gesamtangebotspreis. |
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| Kriterium | Erläuterung Vergabe der Wertungspunkte | Wertungs- | Faktor | Max. | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| punkte | Punkte | |||||||||
| Die so ermittelte Wertungspunktzahl wird auf vier Stellen | ||||||||||
| nach dem Komma kaufmännisch gerundet. Rechnerisch ne- | ||||||||||
| gative Werte der Wertungspunktzahl werden auf „0“ gesetzt. | ||||||||||
| Die erreichten Wertungspunkte werden mit dem Faktor mul- | ||||||||||
| tipliziert. |
Erläuterungen:
Vorgehen der Vergabestelle: Jedes Zuschlagskriterium wird bepunktet. Bei dem Zuschlagskriterium „Projekt- und Planungskonzept“ gilt dies für die Un- terkriterien. Die jeweils erreichten Wertungspunkte pro Kriterium werden mit dem jeweils genannten Faktor multipliziert.
Die Vergabestelle geht nach derzeitigen Erkenntnissen davon aus, dass alle vorgesehenen Beauftragungsstufen im Rahmen der stufenweisen Beauftra- gung tatsächlich beauftragt werden. Die Bewertung der Zuschlagskriterien bezieht sich daher, soweit bei dem jeweiligen Zuschlagskriterium relevant, auf den voraussichtlichen Gesamtleistungsumfang einschließlich aller Beauftragungsstufen, also insbesondere Leistungsphasen 1 bis 9 der Objektplanung Gebäude und Innenräume und alle Besonderen Leistungen/Zusatzleistungen.
- Projektteam und projektspezifische Erfahrung: Bei dem Unterkriterium 1.1 Berufserfahrung Projektleiter, stellvertretender Projektleiter, verantwort- liche Objektüberwachung/Bauleitung können maximal können 45 Gesamtpunkte (max. 5 Wertungspunkte x Faktor 3 x 3 Personen) erreicht werden. Die Bewertung erfolgt nach der dargestellten Untergliederung (Spalte „Erläuterung Vergabe der Wertungspunkte“) auf Basis der Angabe des Bieters zur Be- rufserfahrung im Angebot. Als Berufserfahrung zählt dabei jede berufliche Tätigkeit nach Abschluss des Studiums. Die Berufserfahrung ist auf Verlangen der Vergabestelle näher zu konkretisieren und erforderlichenfalls zu belegen.
Bei dem Unterkriterium 1.2 Referenzen Projektleiter, stellvertretender Projektleiter, verantwortliche Objektüberwachung/Bauleitung können maximal 30 Gesamtpunkte erreicht werden (max. 16 Wertungspunkte x Faktor 1,875). Die Bewertung erfolgt nach der dargestellten Untergliederung (Spalte „Erläu- terung Vergabe der Wertungspunkte“) auf Basis der Angabe des Bieters zu den Referenzprojekten der genannten Personen im Angebot. Die Angaben zu den Referenzprojekten ist auf Verlangen der Vergabestelle näher zu konkretisieren und erforderlichenfalls zu belegen.
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Da voraussichtlich alle Leistungsphasen zu erbringen sein werden, beziehen sich die Kriterien auch auf alle Leistungsphasen und die verantwortliche Objektüberwachung/Bauleitung (w/m/d).
Die Abfrage der Berufserfahrung und der Referenzprojekte des Projektleiters, stellvertretenden Projektleiters und der verantwortlichen Objektüberwa- chung/Bauleitung (je w/m/d) dient hier der Beurteilung des Zuschlagskriteriums, nicht der Eignungsprüfung des Bieterunternehmens.
- Projekt- und Planungskonzept: Maximal können hier 90 Gesamtpunkte (je max. 5 Wertungspunkte pro Unter-Unterkriterium x angegebenem Faktor) erreicht werden. Grundlage der Wertung ist das vom Bieter mit dem Angebot einzureichende Konzept zu den einzelnen Unterkriterien/Unter-Unterkriterien. Das Konzept soll mit Schriftgrad Arial 11 oder vergleichbar und Zeilenabstand von 1,5 erstellt werden und die einzelnen, angegebenen Unterkriterien/Unter- Unterkriterien eindeutig unterscheiden (insbesondere durch Übernahme der Nummerierung). Skizzen oder Bilder zur Unterstützung der Ausführungen sind zulässig und hilfreich, gewünscht ist aber im Wesentlichen ein Konzept in Textform, keine Präsentation. Nur Ausführungen zu den Unterkriterien werden bewertet. Der Bieter ist gehalten, ausführliche Darstellungen zum konkreten Projekt zu machen und sich nicht auf Textbausteine oder allgemeine Angaben zu beschränken. Die Bewertung erfolgt nach der dargestellten Untergliederung (Spalte „Erläuterung der Vergabe der Wertungspunkte“).
Weil die Vergabestelle nach jetzigen Erkenntnissen davon ausgeht, dass alle Beauftragungsstufen (also insgesamt Leistungsphasen 1 bis 9 mit den Be- sonderen Leistungen und Zusatzleistungen) auch tatsächlich beauftragt werden, sollen sich die Ausführungen des Bieters zu den Unterkriterien 2.1 bis 2.4 auch auf alle Leistungen beziehen.
Die Vergabestelle verlangt und erwartet ausdrücklich keine Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen für die gestellte Planungsaufgabe im Sinne von § 77 Abs. 2 VgV. Nach § 76 Abs. 2 S. 3 VgV darf die Vergabestelle unaufgefordert eingereichte Ausarbeitungen nicht berücksichtigen.
Das Konzept zur Qualität der zu erwartenden Leistung ist keine Mindestanforderung. Wird mit dem Angebot kein Konzept abgegeben, führt dies nicht zum Ausschluss des Bieters.
Die Bewertung des Konzepts erfolgt durch mindestens zwei Mitarbeitende der Vergabestelle, die je Unterkriterium eine einheitliche Bewertung vornehmen. Es erfolgen also keine Einzelwertungen der Mitarbeitenden und keine Bildung eines Durchschnittswertes.
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- Präsentation und Verhandlungsgespräch: Maximal können hier 45 Gesamtpunkte erreicht werden (max. 3 Wertungspunkte für den Projektleiter und max. 3 Wertungspunkte für den stellvertretenden Projektleiter, jeweils x Faktor 7,5). Projektleiter und stellvertretender Projektleiter werden jeweils geson- dert bewertet. Grundlage der Bewertung und Bewertungsmaßstab sind in der Tabelle dargestellt. Die inhaltliche Qualität des Projekt- und Planungskon- zepts wird ausschließlich mit Zuschlagskriterium 2 bewertet und im Rahmen dieses Zuschlagskriteriums nicht erneut berücksichtigt. Die Bewertung der Präsentations- und Fachgespräche erfolgt für sämtliche Bieter durch dasselbe Wertungsgremium aus mindestens zwei Mitarbeitenden der Vergabestelle. Das Wertungsgremium nimmt für den Projektleiter und den stellvertretenden Projektleiter jeweils eine einheitliche Bewertung vor; Einzelwertungen werden nicht gemittelt.
Die Bewertung der Projektleitung im Präsentations- und Verhandlungsgespräch ist für die Vergabestelle relevant, weil beide Personen im Fall der Zu- schlagserteilung erheblichen Einfluss auf das Niveau der Auftragsausführung haben werden.
- Honorarangebot: Maximal können 90 Gesamtpunkte (max. 10 Wertungspunkte x Faktor 9) erreicht werden. Entscheidend und wertungsrelevant ist der „Gesamtangebotspreis brutto“ (Anlage 9 der Vergabeunterlagen, Ziffer 4, Fassung finales Angebot). Es werden sämtliche abgefragten Leistungen, auch im Rahmen der Stufenbeauftragung bzw. optional zu beauftragende Leistungen, vollständig preislich berücksichtigt (Honorare Grundleistungen Leistungspha- sen 1 bis 9, Honorare für Besondere Leistungen/Zusatzleistungen sowie Stundenhonorare).
0 Punkte bei diesem Kriterium führen nicht zum Ausschluss des Angebots.
Gesamtpunktzahl: Es wird bei allen Kriterien/Unterkriterien kaufmännisch auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet. Die erreichten Gesamtpunkte aller Kriterien/Unterkriterien werden addiert. Die Vergabestelle wird den Zuschlag auf das Angebot erteilen, das unter Berücksichtigung der genannten Zu- schlagskriterien die insgesamt höchste Gesamtpunktzahl erreicht. Ergeben sich identische Punktzahlen bei mehreren Bestbietern, erhält von diesen der Bieter den Zuschlag, der das günstigere Honorarangebot abgegeben hat.
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