[Seite 1]
Anlage 9 Angebotsformular Erstangebot
Stadt Gütersloh Erweiterung Janusz Korczak - Gesamtschule, Neubau eines Schulgebäudes Vergabeverfahren Objektplanung Gebäude und Innenräume Vergabenummer: SGT26-65-22
Hinweise: Auszufüllen bzw. anzukreuzen sind die jeweils grau unterlegten Felder, Zeilen, Zellen oder Ankreuzoptionen. Dort voreingetragene Platzhalter (Punkte oder Striche etc.) kann der Bieter bei der Eingabe löschen. Weiß unterlegte Textbereiche dürfen nicht verändert werden. Ankreuzoptionen können alternativ sein (z.B. „Abschlag“ oder „Zuschlag“) oder dienen der Überprüfung der Vollständigkeit des Angebotes durch den Bieter (z.B. „Ziffer 5. Projekt- und Planungskonzept“).
Name und Anschrift des Bieters/der Bietergemeinschaft
Einzureichen über die Vergabeplattform
An die Stadt Gütersloh
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir erklären, dass wir die Vergabeunterlagen nebst Anlagen vollständig erhalten haben und diese Grundlage unseres nachfolgenden, unverbindlichen Erstangebots sind. Dies gilt insbesondere für die Leistungsbeschreibung (Anlage 7 der Vergabeunterlagen) und den Vertragsentwurf (Anlage 12 zu den Vergabeunterlagen) mit dessen Anlagen. Auch etwaige Antworten der Vergabestelle auf Bieterfragen, die im Rahmen von Fragen- und Antwortenkatalogen mitgeteilt wurden, sind Grundlage des Angebotes. Wir haben uns mit den uns zur Verfügung gestellten Unterlagen ausreichend auseinandergesetzt. Die von der Vergabestelle beschriebenen und zu erbringenden Leistungen erkennen wir als allgemein verbindlich an.
Wir bieten folgende Leistungen an:
- Honorar Grundleistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume
Vorläufige Kosten Objektplanung Gebäude und Innenräume: Kostengruppe („KG“) 300 (Baukonstruktion) in Höhe von EUR 5.941.176,47 netto und KG 400 (Technische Anlagen) in Höhe von EUR 2.141.176,47 netto. Unter Berücksichtigung von § 33 HOAI ergeben sich für die Objektplanung Gebäude vorläufige anrechenbare Kosten von EUR 7.754.411,80 netto. Die
1
[Seite 2]
vorläufigen Kosten beruhen auf der vorläufigen Kosteneinschätzung der Vergabestelle. Die vorgenannten vorläufigen anrechenbaren Kosten sind der Berechnung des Honorarangebots zugrunde zu legen. Die Angabe dient dazu, für alle Honorarangebote eine gleiche Bemessungsgrundlage herzustellen. Die tatsächliche Abrechnung erfolgt später nach den vertraglichen Regelungen und der HOAI.
Leistungen: Grundleistungen Leistungsphasen (LPH) 1 bis 9 nach § 34 Abs. 3, 4 HOAI i.V.m. Anlage 10.1 zur HOAI.
Ausnahme: Bei der LPH 7 wird ein Abzug von 2 % vorgenommen, da die Grundleistungen „Einholen von Angeboten“, „Führen von Bietergesprächen“ und „Mitwirken bei der Auftragserteilung“ durch den Auftraggeber durchgeführt werden. Diese Grundleistungen müssen daher vom Auftragnehmer nicht erbracht werden. Angesetzt werden damit 98 % wie folgt:
| Leistungsphase | von Hundert |
|---|---|
| LPH 1 | 2 |
| LPH 2 | 7 |
| LPH 3 | 15 |
| LPH 4 | 3 |
| LPH 5 | 25 |
| LPH 6 | 10 |
| LPH 7 | 2 |
| LPH 8 | 32 |
| LPH 9 | 2 |
| Summe | 98 |
Die Prozentsätze sind verbindlich vorgegeben und dürfen vom Bieter nicht verändert werden. Hat ein Bieter eine andere Einschätzung zur Angemessenheit der vorgenannten Prozentsätze, kann er dies bei der Möglichkeit, einen Abschlag oder Zuschlag auf die Grundleistungen anzubieten, berücksichtigen (siehe unten).
Als Honorarzone/Honorarsatz wird von der Vergabestelle Honorarzone III, Basishonorarsatz vorgegeben.
Es ergäbe sich bei 98 von 100 % ein Gesamtgrundhonorar in Höhe von EUR 693.144,64 netto (ohne Nebenkosten, Zu- oder Abschläge). Wie bereits dargestellt dient dieser Betrag als Ausgangswert der Berechnung des Angebotspreises des Bieters auf Basis der angebotenen Honorarparameter. Die tatsächliche Abrechnung des Honorars des späteren Auftragnehmers richtet sich im Zuschlagsfall nach den vertraglichen Regelungen und der HOAI. Insbesondere werden die oben genannten anrechenbaren Kosten also nicht für das Vertragsverhältnis festgeschrieben.
Umbau- und Modernisierungszuschlag Objektplanung Gebäude: Wir bieten den folgenden prozentualen Zuschlag für Umbauten und Modernisierungen an (§ 36 Abs. 1 HOAI):
%.
2
[Seite 3]
Kein zusätzlicher Ansatz mitzuverarbeitender Bausubstanz: Die mitzuverarbeitende Bausubstanz ist mit den Vereinbarungen zu Zuschlägen für Umbauten und Modernisierung sowie Abschlägen/Zuschlägen abgegolten und wird ausdrücklich mit EUR 0,00 vereinbart. Ein zusätzlicher Ansatz für die Berücksichtigung mitzuverarbeitender Bausubstanz (insbesondere § 4 Abs. 3 HOAI) erfolgt also nicht.
Abschlag bzw. Zuschlag auf die Grundleistungen Objektplanung Gebäude: Nach § 2a HOAI (Fassung 2021) stellen die Honorartafeln mit den darin aufgeführten Honorarspannen Orientierungswerte dar, die sich an Art und Umfang der Aufgabe sowie an der Leistung ausrichten. Bieter haben daher die Möglichkeit, einen prozentualen Abschlag oder Zuschlag auf das Honorar für die Grundleistungen nach HOAI anzubieten.
Wir bieten folgenden Abschlag/Zuschlag auf das Honorar der Grundleistungen Objektplanung Gebäude an:
☐ Abschlag oder ☐ Zuschlag
in Höhe von %.
oder
☐ Kein Abschlag/Zuschlag.
Der prozentuale Abschlag oder Zuschlag wird nur auf das Honorar für die zu erbringenden Grundleistungen einschließlich eines evtl. Zuschlags für Umbau und Modernisierung berechnet. Er wird nicht auf Honorarpauschalen, Nebenkosten oder auf Stundenhonorare angewendet.
Nebenkostenpauschale: Wir bieten eine Nebenkostenpauschale Objektplanung Gebäude an in Höhe von
%.
Unter Berücksichtigung der vorgenannten Honorarparameter ergibt sich folgendes Honorarangebot für die Grundleistungen der Objektplanung Gebäude (bitte ausfüllen und berechnen):
| Beschreibung | Preis EUR netto |
|---|---|
| Gesamthonorar Leistungsphasen 1 – 9, 98 % | 693.144,64 |
| Umbau- und Modernisierungszuschlag, ausrechnen mit Prozentsatz wie oben ggf. angeboten | |
| Zwischensumme 1 (Summe vorherige 2 Zeilen) | |
| Abschlag/Zuschlag auf Grundleistungen, ausrechnen mit Prozentsatz wie oben angeboten, bei Abschlag Betrag abziehen |
3
[Seite 4]
| Zwischensumme (Summe vorherige 2 Zeilen) | |
|---|---|
| Nebenkostenpauschale (auf Zwischensumme), ausrechnen mit Prozentsatz wie oben angeboten | |
| Gesamthonorar Grundleistungen Objektplanung Gebäude netto |
- Besondere Leistungen/Zusatzleistungen
Wir bieten folgende Pauschalpreise für die nachfolgend abgefragten Leistungen jeweils inklusive aller Nebenkosten an:
| Pos. | Beschreibung | Preis EUR |
|---|---|---|
| A 1a | Im Rahmen der Leistungsphasen 1 bis 4: Nutzung und Pflege einer projektbezogenen Internetplattform (z.B. Projektraum) Der Auftraggeber stellt zu Projektbeginn eine projektbezogene digitale Plattform (Projektraum) bereit und betreibt diese für die Dauer des Projekts. Der Auftragnehmer hat sämtliche von ihm zu erbringenden Planungsunterlagen, Berechnungen, Protokolle und sonstigen projektrelevanten Dokumente vollständig, prüffähig und entsprechend der vereinbarten Ablage- und Dateistruktur in den Projektraum einzustellen und fortlaufend aktuell zu halten. Der Auftragnehmer trägt die fachliche Verantwortung für die Richtigkeit und Aktualität der von ihm eingestellten Unterlagen sowie deren fristgerechte Bereitstellung. | |
| A 1b | Im Rahmen der Leistungsphasen 5 bis 8: Nutzung und Pflege einer projektbezogenen Internetplattform (z.B. Projektraum) Der Auftragnehmer stellt alle von ihm zu erbringenden Planungsunterlagen, Modelle, Berechnungen, Protokolle und sonstigen projektrelevanten Dokumente vollständig, prüffähig und in den vereinbarten Strukturen und Dateiformaten auf der bei Leistung A 1a erwähnten Plattform ein und hält sie während der gesamten Vertragslaufzeit fortlaufend aktuell. Der Auftragnehmer übernimmt die fachliche Verantwortung für die Richtigkeit und Aktualität der von ihm eingestellten Daten sowie deren fristgerechte Bereitstellung. | |
| A 2a | Im Rahmen der Leistungsphasen 1 bis 4: Teilnahme an zusätzlich wöchentlich stattfindenden Planungs- und Bauherrenberatungen. Die Termine sollen zu ca. 60 % digital und zu ca. 40 % als Präsenztermine in Gütersloh stattfinden. |
4
[Seite 5]
| Die Leistung umfasst insbesondere die Vorbereitung und Teilnahme an den Besprechungen, die fachliche Beratung des Auftraggebers zu den die Objektplanung betreffenden Fragestellungen sowie die erforderliche Nachbereitung der getroffenen Festlegungen. | ||
|---|---|---|
| A 2b | Im Rahmen der Leistungsphasen 5 bis 7: Teilnahme an zusätzlich wöchentlich stattfindenden Planungs- und Bauherrenberatungen, die ca. 60 % online und zu ca. 40 % als Präsenztermin in Gütersloh stattfinden sollen. Die Leistung umfasst insbesondere die Vorbereitung und Teilnahme an den Besprechungen, die fachliche Beratung des Auftraggebers zu den die Objektplanung betreffenden Fragestellungen sowie die erforderliche Nachbereitung der getroffenen Festlegungen. | |
| A 2c | Im Rahmen der Leistungsphase 8: Intensive Baustellenpräsenz und erweiterte Bauüberwachung. Der Auftragnehmer erbringt im Rahmen der Leistungsphase 8 eine über das übliche Maß der Grundleistungen hinausgehende, intensive Baustellenpräsenz und vertiefte Bauüberwachung für die komplexen Bauabschnitte des Projekts. Die Leistungen umfassen insbesondere: • Regelmäßige und erhöhte Präsenz vor Ort zur Überwachung der Bauausführung o im Durchschnitt an mindestens vier Tagen pro Woche o in Phasen besonders komplexer oder kritischer Bauabläufe ist auf Anforderung des Auftraggebers eine werktägliche Baustellenpräsenz sicherzustellen. • Vertiefte Kontrolle der Bauausführung hinsichtlich der Übereinstimmung mit den Planungsunterlagen und Qualitätsanforderungen sowie hinsichtlich technischer Schnittstellen und Terminabläufe, insbesondere bei o Schnittstellen und Anschlüssen zwischen Neubau und Bestand, o komplexen Schnittstellen zwischen Objektplanung und Technischer Ausrüstung, o komplexen bau- und baustellenlogistischen Abläufen, o sicherheitsrelevanten oder lärmintensiven Bauabschnitten sowie o Bauabläufen mit besonderen Auswirkungen auf den laufenden Schulbetrieb; • Erweiterte Koordination vor Ort zwischen den beteiligten Fachplanern und Fachbauüberwachungen, den ausführenden |
5
[Seite 6]
| Unternehmen, dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo), Gutachtern und dem Auftraggeber einschließlich der kurzfristigen Koordination und Klärung offener Schnittstellen und Fragestellungen im Bauablauf; • Ergänzende Dokumentation, insbesondere durch o fortlaufende Fotodokumentation, o Dokumentation festgestellter Mängel und wesentlicher Abweichungen, o baubegleitende Entscheidungsvorlagen bei erforderlichen Entscheidungen des Auftraggebers sowie o Kurzberichte zu wesentlichen Ereignissen, Risiken und erkennbaren Störungen des Bauablaufs; • Unterstützung bei baubegleitenden Abstimmungen, insbesondere bei o Schnittstellen zwischen Neubau und Bestand, o Baustellenerschließung und Verkehrsführung, o Schnittstellen zur Technischen Ausrüstung, o lärmintensiven bzw. lärmschutzrelevanten Arbeiten, o sicherheitsrelevanten Bauabläufen sowie o Auswirkungen der Bauausführung auf den laufenden Schulbetrieb; • Teilnahme an den erforderlichen Baustellenbesprechungen einschließlich bei relevanten technischen oder terminlichen Entscheidungen vor Ort. | ||
|---|---|---|
| A 3 | Optional in Leistungsphase 2 und 3: 3D-Visualisierungen und Abstimmung mit Stakeholdern. Der Auftragnehmer erstellt auf Anforderung des Auftraggebers zusätzliche 3D-Visualisierungen der geplanten Baumaßnahme zur Unterstützung von Entscheidungs-, Beteiligungs- und Abstimmungsprozessen. Die Leistungen umfassen insbesondere: • Erstellung aussagekräftiger dreidimensionaler Ansichten des geplanten Baukörpers und seiner Einbindung in den bestehenden Schulcampus, • Darstellung wesentlicher städtebaulicher, architektonischer und funktionaler Zusammenhänge, • bei Bedarf Darstellung der vom Auftraggeber ausgewählten Planungsvarianten, • Aufbereitung der Visualisierungen für Präsentationen und Abstimmungsrunden, • Unterstützung des Auftraggebers bei der Vorstellung und Erläuterung der Planung |
6
[Seite 7]
| gegenüber Schule, Verwaltung, politischen Gremien und weiteren Projektbeteiligten. Die Anzahl und der erforderliche Detaillierungsgrad der Visualisierungen sind vor der Bearbeitung mit dem Auftraggeber abzustimmen. | ||
|---|---|---|
| A 4 | Optional in Leistungsphase 2 und 3: Zusätzliche Variantenuntersuchungen Auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers untersucht und bewertet der Auftragnehmer bis zu zwei zusätzliche Planungsvarianten, die über die im Rahmen der Grundleistungen geschuldeten Variantenuntersuchungen hinausgehen. Die zusätzlichen Variantenuntersuchungen können sich insbesondere beziehen auf: • alternative Anordnung und Orientierung des Neubaus auf dem Grundstück, • unterschiedliche Baukörperstrukturen, Kubaturen und Geschossigkeiten, • alternative Erschließungs- und Wegekonzepte, • unterschiedliche Anordnungen und Ausbildungen der Lerncluster und sonstigen Funktionsbereiche, • alternative Zuordnungen und Verknüpfungen der schulischen Funktionsbereiche, • unterschiedliche Möglichkeiten der Anbindung und Einbindung des Neubaus in den bestehenden Schulcampus, • alternative konstruktive bzw. bauliche Lösungsansätze. Die Varianten sind jeweils in einem für die Entscheidungsfindung angemessenen Planungsstand auszuarbeiten und insbesondere hinsichtlich • Funktionalität und Erfüllung des Raum- und Funktionsprogramms, • pädagogischer Anforderungen und Qualität der Lerncluster, • Barrierefreiheit und inklusiver Nutzbarkeit, • städtebaulicher und architektonischer Qualität, • Flächen- und Raumeffizienz, • Wirtschaftlichkeit und voraussichtlicher Baukosten, • Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz, • terminlicher Auswirkungen und Realisierbarkeit sowie • Auswirkungen auf den laufenden Schulbetrieb vergleichend zu bewerten. Die Ergebnisse sind in geeigneten Planunterlagen und einer vergleichenden Bewertungsmatrix nachvollziehbar aufzubereiten. Vor- und Nachteile sowie wesentliche Kosten-, Termin- und Projektrisiken der untersuchten Varianten sind darzustellen. | 1 x Einzelpreis pro Variante: |
| EUR ____________ netto | ||
| Einzelpreis x 2 (bitte | ||
| ausrechnen) = | ||
| EUR ____________ netto (= | ||
| Gesamtbetrag netto zu | ||
| Wertungszwecken) |
7
[Seite 8]
| Die Varianten sind dem Auftraggeber vorzustellen und als Grundlage für die weitere Entscheidungsfindung zu erläutern. | ||
|---|---|---|
| A 5a | Im Rahmen der Leistungsphasen 1-4: Aufstellen eines Raumbuchs Der Auftragnehmer erstellt für die mit dem Auftraggeber abgestimmte Vorzugsvariante ein projektbezogenes Raumbuch für sämtliche Räume und relevanten Nutzungsbereiche des Neubaus. Das Raumbuch ist auf Grundlage des vom Auftraggeber vorgegebenen Raum- und Funktionsprogramms sowie der im Planungsprozess abgestimmten Anforderungen aufzustellen und entsprechend dem jeweiligen Planungsstand fortzuschreiben. Das Raumbuch enthält insbesondere: • eindeutige Raumnummer und Raumbezeichnung, • Zuordnung zu Nutzungs- und Funktionsbereichen, • vorgesehene Nutzung und Nutzergruppen, • Soll- und Planflächen, • vorgesehene Personenbelegung, • wesentliche funktionale und pädagogische Anforderungen, • besondere Anforderungen an Barrierefreiheit und inklusive Nutzung, • Anforderungen an Boden-, Wand- und Deckenoberflächen, • Anforderungen an Türen, Verglasungen und sonstige raumbildende Bauteile, • feste Einbauten und wesentliche Ausstattungsanforderungen, • wesentliche Anforderungen an Beleuchtung, Elektro-/Datenversorgung, Raumakustik, Lüftung und sonstige technische Ausstattung, soweit diese für die Objektplanung und Koordination der Fachplanungen relevant sind, • besondere Anforderungen an Sicherheit, Sichtbeziehungen und Aufsicht sowie • sonstige raumspezifische Anforderungen. Die Angaben der beteiligten Fachplaner sind, soweit für das Raumbuch relevant, zu koordinieren und in geeigneter Weise in das Raumbuch zu übernehmen. Abweichungen gegenüber dem Raum- und Funktionsprogramm bzw. bereits abgestimmten Raumstandards sind kenntlich zu machen und mit dem Auftraggeber abzustimmen. Das Raumbuch ist dem Auftraggeber in digitaler, bearbeitbarer Form sowie als PDF zur Verfügung zu stellen. |
8
[Seite 9]
| A 5b | Im Rahmen der Leistungsphasen 5 bis 8: Fortschreiben des Raumbuchs Das gemäß A5a aufgestellte Raumbuch ist auf Grundlage der Ausführungsplanung, Ausschreibung, Vergabe und tatsächlichen Ausführung kontinuierlich fortzuschreiben und zu konkretisieren. Änderungen gegenüber dem zuvor abgestimmten Planungsstand sind nachvollziehbar zu dokumentieren. Die Angaben der beteiligten Fachplanungen sind weiterhin zu koordinieren und, soweit für das Raumbuch relevant, zu integrieren. Zum Abschluss der Baumaßnahme ist das Raumbuch auf den tatsächlich ausgeführten Stand zu aktualisieren und dem Auftraggeber als Bestandteil der Projektdokumentation in digitaler, bearbeitbarer Form sowie als PDF zu übergeben. | |
|---|---|---|
| A 6a | Im Rahmen der Leistungsphasen 2 bis 4: Erstellung eines Barrierefreiheits- und Inklusionskonzepts Der Auftragnehmer erstellt für den Erweiterungsneubau der Janusz-Korczak- Gesamtschule ein projektspezifisches Barrierefreiheits- und Inklusionskonzept. Das Konzept ist unter besonderer Berücksichtigung der schulischen Nutzung sowie der Anforderungen an die inklusive Beschulung und des Förderschwerpunkts körperliche und motorische Entwicklung (KME) zu entwickeln. Die Leistungen umfassen insbesondere: • Ermittlung und Analyse der rechtlichen und normativen Anforderungen an die Barrierefreiheit sowie der projekt-, schul- und nutzerspezifischen Anforderungen, • Ermittlung und Berücksichtigung der besonderen Anforderungen aus der inklusiven Beschulung und dem Förderschwerpunkt KME, • Definition der barrierefreien und inklusiven Planungsziele für alle relevanten Bereiche des Neubaus, • Berücksichtigung ausreichender Bewegungs-, Begegnungs- und Rangierflächen, insbesondere für die Nutzung mit Rollstühlen und elektrischen Rollstühlen, • Konzeption barrierefreier Zugänge, Erschließungs- und Wegebeziehungen sowie der vertikalen Erschließung, • Berücksichtigung der Anforderungen an Unterrichts-, Differenzierungs-, Team-, Aufenthalts- und Sanitärbereiche, • Entwicklung geeigneter Lösungen für Orientierung, Wahrnehmbarkeit und Bedienbarkeit, |
9
[Seite 10]
| • Berücksichtigung der Anforderungen an Türen, Bedienelemente und sonstige für die barrierefreie Nutzung relevante Bauteile, • Berücksichtigung der barrierefreien Anbindung des Neubaus an die wesentlichen Wegebeziehungen und Funktionsbereiche des bestehenden Schulcampus, • Integration der Anforderungen in die Entwurfsplanung einschließlich Grundrissen, Schnitten und Lageplänen, • Abstimmung der Anforderungen und Schnittstellen mit den beteiligten Fachplanern, dem Auftraggeber, der Schule und gegebenenfalls weiteren beteiligten Stellen, • Erstellung des Barrierefreiheits- und Inklusionskonzepts mit textlicher Erläuterung, Maßnahmenbeschreibung und geeigneten planlichen Darstellungen sowie • Fortschreibung und Konkretisierung des Konzepts im Rahmen der Genehmigungsplanung. | ||
|---|---|---|
| A 6b | Im Rahmen der Leistungsphase 5: Fortschreibung und Detailplanung des Barrierefreiheits- und Inklusionskonzepts Der Auftragnehmer schreibt das gemäß A6a erstellte Barrierefreiheits- und Inklusionskonzept auf Grundlage der Ausführungsplanung fort und konkretisiert die darin festgelegten Anforderungen und Maßnahmen bis zur Ausführungsreife. Die Leistungen umfassen insbesondere: • Detaillierung und planerische Konkretisierung der im Barrierefreiheits- und Inklusionskonzept festgelegten Maßnahmen, • Konkretisierung der erforderlichen Bewegungs-, Begegnungs- und Rangierflächen, insbesondere für die Nutzung mit Rollstühlen und elektrischen Rollstühlen, • Detaillierung der barrierefreien horizontalen und vertikalen Erschließung sowie der Zugänge und Wegeführungen, • Detaillierung der Anforderungen an Türen, Schwellen, Bedienelemente, Handläufe und sonstige für die barrierefreie Nutzung relevante Bauteile, • Konkretisierung der besonderen Anforderungen an Unterrichts-, Differenzierungs-, Team-, Aufenthalts- und Sanitärbereiche, • planerische Konkretisierung der für den Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung (KME) erforderlichen besonderen Maßnahmen, • Integration der Anforderungen in die Ausführungsplanung einschließlich der erforderlichen Detaildarstellungen, |
10
[Seite 11]
| • Abstimmung der relevanten Schnittstellen mit der Technischen Ausrüstung, Tragwerksplanung, Freianlagenplanung und weiteren beteiligten Fachplanungen, • Koordination der für die Barrierefreiheit relevanten Angaben der beteiligten Fachplaner, • Prüfung der für die Objektplanung relevanten Werk- und Montageplanungen hinsichtlich der Umsetzung der festgelegten Anforderungen an die Barrierefreiheit, • Fortschreibung der textlichen und planlichen Dokumentation des Barrierefreiheits- und Inklusionskonzepts sowie • Kennzeichnung und Abstimmung erforderlicher Änderungen gegenüber dem in den Leistungsphasen 2 bis 4 abgestimmten Konzept. Die fachliche Verantwortung der jeweils gesondert beauftragten Fachplaner für deren Fachplanung bleibt hiervon unberührt. | ||
|---|---|---|
| A 7a | Im Rahmen der Leistungsphase 3: Vertiefte Kostenplanung und Kostenkontrolle: Der Auftragnehmer erstellt ergänzend zur Kostenberechnung im Rahmen der Grundleistungen eine vertiefte Kostenberechnung nach DIN 276. Die Leistungen umfassen insbesondere: • Aufstellung der Kostenberechnung auf Grundlage der Entwurfsplanung bis zur 3. Ebene der DIN 276, • nachvollziehbare Darstellung der der Kostenberechnung zugrunde liegenden Mengen, Ansätze und Einheitspreise, • zusätzliche Aufbereitung der Kosten entsprechend den vorgesehenen Vergabegewerken, • nachvollziehbare Zuordnung der Vergabegewerke zu den Kostengruppen der DIN 276, • Darstellung wesentlicher Kostenrisiken und noch bestehender Kostenunsicherheiten, • Erläuterung wesentlicher Abweichungen gegenüber dem vorangegangenen Kostenstand sowie • Erstellung eines erläuternden Berichts zur vertieften Kostenberechnung. Die Kostenberechnung nach DIN 276 und die gewerkeweise Kostenaufstellung sind so aufzubauen, dass sie im weiteren Projektverlauf als einheitliche Grundlage für die fortlaufende Kostenkontrolle und Kostenfortschreibung verwendet werden können. |
11
[Seite 12]
| A 7b | Im Rahmen der Leistungsphasen 5 und 6: Fortschreibung der vertieften Kostenkontrolle: Der Auftragnehmer schreibt die unter A7a erstellte vertiefte Kostenberechnung und die gewerkeweise Kostenaufstellung entsprechend dem fortschreitenden Planungsstand fort. Die Leistungen umfassen insbesondere: • fortlaufenden Abgleich der aktuellen Planung mit der vertieften Kostenberechnung, • Fortschreibung der Kosten nach DIN 276 und Vergabegewerken, • Abgleich der bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der vertieften Kostenberechnung und der gewerkeweisen Kostenaufstellung, • nachvollziehbare Darstellung wesentlicher Kostenabweichungen, • Analyse und Erläuterung der Ursachen festgestellter Abweichungen, • Darstellung erkennbarer Kostenrisiken und deren voraussichtlicher Auswirkungen auf die Gesamtkosten, • frühzeitige Information des Auftraggebers bei erkennbaren Kostenüberschreitungen sowie • Erarbeitung und Darstellung geeigneter Handlungs- bzw. Gegensteuerungsmaßnahmen. Die Ergebnisse sind dem Auftraggeber in einer fortlaufend aktualisierten und nachvollziehbaren Kostenübersicht zur Verfügung zu stellen. | |
|---|---|---|
| A 7c | Im Rahmen der Leistungsphasen 7 und 8: Fortlaufende Kostenkontrolle während Vergabe und Bauausführung: Der Auftragnehmer führt die vertiefte Kostenkontrolle während der Vergabe und Bauausführung fort. Grundlage sind die vertiefte Kostenberechnung nach DIN 276 sowie die Kostenaufstellung nach Vergabegewerken. Die Leistungen umfassen insbesondere: • Vergleich der Ausschreibungs- und Vergabeergebnisse mit den bepreisten Leistungsverzeichnissen und den zugehörigen Kostenansätzen, • fortlaufende Aktualisierung der Kostenübersicht nach DIN 276 und Vergabegewerken, • Berücksichtigung und kostenmäßige Zuordnung von Nachträgen sowie geänderten und zusätzlichen Leistungen, • Darstellung bereits beauftragter, abgerechneter und prognostizierter Kosten, • Darstellung von Kostenabweichungen einschließlich deren Ursachen und Auswirkungen, • fortlaufende Prognose der voraussichtlichen Gesamtkosten, |
12
[Seite 13]
| • frühzeitige Information des Auftraggebers über erkennbare Kostenrisiken und Kostenüberschreitungen, • Darstellung geeigneter Gegensteuerungsmaßnahmen sowie • Aufbereitung der fortgeschriebenen Kostendaten als Grundlage für die Kostenfeststellung. Die Kostenentwicklung ist dem Auftraggeber in einer fortlaufend aktualisierten Kostenübersicht transparent darzustellen. | ||
|---|---|---|
| A 8a | Im Rahmen der Leistungsphasen 2 bis 4: Vertiefte Koordination technischer Schnittstellen und Leitungsführungen. Der Auftragnehmer übernimmt über die allgemeine Koordinations- und Integrationspflicht der Objektplanung hinaus eine vertiefte gewerkeübergreifende Koordination der für die Objektplanung relevanten technischen Schnittstellen und Leitungsführungen. Die Fachplanung der Technischen Ausrüstung sowie weiterer Fachdisziplinen erfolgt durch die jeweils gesondert beauftragten Fachplaner. Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen insbesondere: • Zusammenführung und Koordination der von den Fachplanern vorgesehenen wesentlichen Leitungs- und Trassenführungen, • Abstimmung der erforderlichen Schächte, Technikflächen, Installationszonen, Durchbrüche und Aussparungen mit der Objektplanung, • Koordination der Schnittstellen zwischen Objektplanung, Technischer Ausrüstung, Tragwerksplanung und weiteren beteiligten Fachplanungen, • Prüfung der räumlichen Integrierbarkeit der vorgesehenen Leitungsführungen und technischen Anlagen in die Gebäudeplanung, • frühzeitige Identifikation räumlicher Konflikte und Kollisionen, • Koordination erforderlicher Anpassungen mit den jeweils zuständigen Fachplanern sowie • nachvollziehbare Dokumentation der wesentlichen Schnittstellen und Koordinationsergebnisse. Die fachliche Verantwortung der jeweils beauftragten Fachplaner für deren Fachplanung bleibt hiervon unberührt. | |
| A 8b | Im Rahmen der Leistungsphasen 5 und 6: Vertiefte Koordination in den Leistungsphasen 5 und 6. Der Auftragnehmer führt die unter A8a beschriebene vertiefte Schnittstellen- und |
13
[Seite 14]
| Koordinationsplanung auf Grundlage der Ausführungsplanung fort. Die Leistungen umfassen insbesondere: • Fortschreibung und Konkretisierung der Koordination von Leitungsführungen, Trassen, Schächten, Installationszonen, Durchbrüchen und Aussparungen, • Abstimmung der Ausführungsplanungen der Objektplanung mit den Planungen der Technischen Ausrüstung, Tragwerksplanung und weiteren beteiligten Fachplanungen, • Prüfung der räumlichen Vereinbarkeit der Fachplanungen untereinander und mit der Objektplanung, • Identifikation und Koordination von Planungs- und Schnittstellenkonflikten vor Ausführung, • Koordination erforderlicher Anpassungen mit den jeweils verantwortlichen Fachplanern sowie • Dokumentation der abgestimmten Planungsergebnisse. Die fachliche Planung und Dimensionierung der technischen Anlagen und Leitungsführungen sowie deren Fachbauüberwachung verbleiben bei den jeweils zuständigen Fachplanern. | ||
|---|---|---|
| A 9a | Im Rahmen der Leistungsphase 3 bis 4 Baustellenlogistik- und Sicherheitskonzept bei laufendem Schulbetrieb. Der Auftragnehmer erstellt ein projektbezogenes Baustellenlogistik- und Sicherheitskonzept unter besonderer Berücksichtigung des während der Bauzeit fortzuführenden Schulbetriebs. Ziel ist es, bereits im Rahmen der Entwurfs- und Genehmigungsplanung die wesentlichen Anforderungen an die spätere Baustellenorganisation, die Baustellenerschließung und die sichere Abwicklung der Baumaßnahme zu entwickeln und mit den Projektbeteiligten abzustimmen. Die Leistungen umfassen insbesondere: • Entwicklung eines Grundkonzepts für die Baustelleneinrichtung und Baustellenerschließung, • Konzeption der Zu- und Abfahrten für Bau- und Lieferverkehr, • Entwicklung einer sicheren Trennung von Baustellenverkehr und Schulbetrieb, • Berücksichtigung der Zugänge und Wegebeziehungen für Schülerinnen und Schüler, Beschäftigte, Besucher und sonstige Nutzer, • Berücksichtigung der erforderlichen Feuerwehr-, Rettungs- und Fluchtwege während der Bauzeit, • Darstellung wesentlicher bauzeitlicher Zustände und erforderlicher temporärer Wegeführungen, |
14
[Seite 15]
| • Entwicklung einer grundsätzlichen Bauabschnitts- und Logistikplanung unter Berücksichtigung des laufenden Schulbetriebs, • Identifikation besonders sicherheitsrelevanter, lärmintensiver, staubintensiver oder den Schulbetrieb anderweitig beeinträchtigender Bauabläufe, • Berücksichtigung der für die Baustellenlogistik relevanten Schnittstellen zwischen Neubau, bestehendem Schulgebäude, Außenanlagen und sonstigen Maßnahmen auf dem Schulgelände, • Darstellung wesentlicher logistischer und sicherheitsrelevanter Risiken sowie geeigneter Maßnahmen zu deren Vermeidung bzw. Minimierung, • Abstimmung des Konzepts mit dem Auftraggeber, der Schule, den beteiligten Fachplanern und – soweit zu diesem Zeitpunkt bereits eingebunden – weiteren erforderlichen Projektbeteiligten sowie • textliche und planliche Dokumentation des Baustellenlogistik- und Sicherheitskonzepts. Das Konzept ist so aufzustellen, dass es in den nachfolgenden Leistungsphasen als Grundlage für die weitere Konkretisierung der Baustellenorganisation und des Bauablaufs verwendet werden kann. | ||
|---|---|---|
| A 9b | Im Rahmen der Leistungsphase 5 und 6 Fortschreibung und Konkretisierung des Baustellenlogistik- und Sicherheitskonzepts Der Auftragnehmer schreibt das gemäß A9a entwickelte Baustellenlogistik- und Sicherheitskonzept auf Grundlage der fortgeschriebenen Planung weiter und konkretisiert dieses im Hinblick auf die spätere Bauausführung und Ausschreibung. Dabei sind die besonderen Anforderungen aus der Durchführung der Baumaßnahme auf dem bestehenden und während der Bauzeit weiterhin genutzten Schulcampus zu berücksichtigen. Die Sicherheit des Schulbetriebs und eine möglichst geringe Beeinträchtigung des Unterrichts- und Schulbetriebs sind bei der Entwicklung der Baustellenlogistik besonders zu berücksichtigen. Die Leistungen umfassen insbesondere: • Analyse und Konkretisierung der örtlichen Gegebenheiten und Randbedingungen für die Baustellenlogistik, insbesondere der verfügbaren Zufahrten, Verkehrs- und Wegebeziehungen, Anlieferungsmöglichkeiten sowie der verfügbaren Aufstell-, Lager- und Bewegungsflächen, |
15
[Seite 16]
• Berücksichtigung der besonderen Verkehrs- und Nutzungszeiten des Schulbetriebs, insbesondere der Schulanfangs- und -endzeiten sowie weiterer Zeiten mit erhöhtem Schülerverkehr, • Konkretisierung der Baustellenzufahrten sowie der Verkehrsführung für Bau-, Liefer- und Entsorgungsverkehr, • Entwicklung einer möglichst konsequenten räumlichen und organisatorischen Trennung von Baustellenverkehr und Schulverkehr, • Festlegung bzw. Konkretisierung sicherer Wege für Schülerinnen und Schüler, Beschäftigte, Besucher und sonstige Nutzer des Schulcampus, • Berücksichtigung der erforderlichen Feuerwehr-, Rettungs- und Fluchtwege während sämtlicher relevanter Bauzustände, • Konkretisierung der erforderlichen Baustelleneinrichtungs-, Lager-, Anlieferungs- und temporären Aufstellflächen, • Berücksichtigung erforderlicher zeitlicher Beschränkungen oder Zeitfenster für Anlieferungen und sonstige besonders störende Baustellenverkehre, • Berücksichtigung lärmintensiver, staubintensiver oder anderweitig besonders störender Arbeiten und deren Auswirkungen auf den laufenden Schulbetrieb, • Konkretisierung der Bauabschnitte, temporären Verkehrs- und Wegeführungen sowie sonstiger bauzeitlicher Zustände, • Koordination der relevanten logistischen Schnittstellen mit dem Auftraggeber, der Schule, den beteiligten Fachplanern sowie gegebenenfalls weiteren Beteiligten und zuständigen Stellen, • Integration der für die Bauausführung relevanten Anforderungen in die Ausführungsplanung und Terminplanung sowie • Mitwirkung bei der Übernahme der maßgeblichen Anforderungen in die Vergabeunterlagen der ausführenden Unternehmen. Das fortgeschriebene Baustellenlogistik- und Sicherheitskonzept ist dem Auftraggeber in textlicher und planlicher Form vorzulegen. Die für die Ausführung maßgeblichen Anforderungen sind so aufzubereiten, dass sie bei der Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen berücksichtigt werden können.
16
[Seite 17]
Im Rahmen der Leistungsphasen 2 bis 4: Koordination der Schnittstellen zwischen Neubau und Bestandsmaßnahmen Der Auftragnehmer übernimmt über die allgemeinen Koordinations- und Integrationspflichten der Objektplanung hinaus die vertiefte Koordination der für den Erweiterungsneubau relevanten Schnittstellen zu den parallel geplanten bzw. vorgesehenen Maßnahmen im Gebäudebestand. Ziel ist es, die Planungen für den Neubau und die Maßnahmen im Bestand frühzeitig aufeinander abzustimmen, gegenseitige Beeinträchtigungen und Planungswidersprüche zu vermeiden und die Voraussetzungen für eine mit dem laufenden Schulbetrieb verträgliche Gesamtumsetzung zu schaffen. Die Leistungen umfassen insbesondere: • Ermittlung und Darstellung der für den Neubau relevanten räumlichen, funktionalen, technischen, terminlichen und logistischen Schnittstellen zu den Maßnahmen im Bestand, • Auswertung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Planungs- und Untersuchungsergebnisse zu den Bestandsmaßnahmen, soweit diese für den Neubau relevant sind, A 10a • Abstimmung der Neubauplanung mit den für die Bestandsmaßnahmen zuständigen Planern und sonstigen Projektbeteiligten, • Berücksichtigung gegenseitiger Abhängigkeiten bei Erschließung, Zugängen, Wegebeziehungen, Baustelleneinrichtung und Baustellenlogistik, • Berücksichtigung möglicher Überschneidungen und Abhängigkeiten bei Bauabschnitten und vorgesehenen Ausführungszeiträumen, • Berücksichtigung der Auswirkungen der jeweiligen Maßnahmen auf den laufenden Schulbetrieb, • Identifikation von Schnittstellenkonflikten, Terminrisiken und gegenseitigen Beeinträchtigungen, • Entwicklung und Darstellung geeigneter Lösungsmöglichkeiten zur Vermeidung bzw. Minimierung erkannter Konflikte, • Mitwirkung bei der Entwicklung einer aufeinander abgestimmten grundsätzlichen Termin- und Bauabschnittsstrategie für Neubau und Bestandsmaßnahmen, • frühzeitige Information des Auftraggebers über erforderliche Entscheidungen und erkennbare Risiken sowie • nachvollziehbare Dokumentation der wesentlichen Schnittstellen,
17
[Seite 18]
| Abstimmungsergebnisse und noch offenen Punkte. Die Leistung umfasst ausdrücklich nicht die Planung, Ausschreibung, Vergabe oder Objektüberwachung der Maßnahmen im Bestand. Die fachliche und vertragliche Verantwortung der für die Bestandsmaßnahmen gesondert beauftragten Planer bleibt unberührt. | ||
|---|---|---|
| A 10b | Im Rahmen der Leistungsphasen 5 und 6 Fortschreibung der Koordination der Schnittstellen zwischen Neubau und Bestandsmaßnahmen Der Auftragnehmer führt die gemäß A10a begonnene vertiefte Koordination der für den Erweiterungsneubau relevanten Schnittstellen zu den parallel geplanten bzw. vorgesehenen Maßnahmen im Gebäudebestand auf Grundlage der fortgeschrittenen Planungen fort und konkretisiert diese. Ziel ist es, die in der Ausführungs- und Vergabeplanung entstehenden Schnittstellen zwischen Neubau und Bestandsmaßnahmen frühzeitig zu erkennen, aufeinander abzustimmen und in den jeweiligen Planungs- und Vergabeunterlagen angemessen zu berücksichtigen. Die Leistungen umfassen insbesondere: • Fortschreibung und Konkretisierung der räumlichen, funktionalen, technischen, terminlichen und logistischen Schnittstellen zwischen Neubau und Bestandsmaßnahmen, • fortlaufende Abstimmung mit den für die Bestandsmaßnahmen zuständigen Planern und sonstigen Projektbeteiligten, • Konkretisierung der gegenseitigen Abhängigkeiten hinsichtlich Erschließung, Zugängen, Wegebeziehungen, Baustelleneinrichtung und Baustellenlogistik, • Abstimmung der vorgesehenen Bauabschnitte und Ausführungszeiträume unter besonderer Berücksichtigung gegenseitiger Abhängigkeiten, • Berücksichtigung der Auswirkungen auf den laufenden Schulbetrieb, • Fortschreibung und Konkretisierung der in A10a identifizierten Schnittstellenkonflikte, Terminrisiken und gegenseitigen Beeinträchtigungen, • Entwicklung und Abstimmung geeigneter Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minimierung erkannter Konflikte, • Fortschreibung der abgestimmten Termin- und Bauabschnittsstrategie für Neubau und Bestandsmaßnahmen, • Berücksichtigung der für den Neubau relevanten Schnittstellen in der Ausführungsplanung und – |
18
[Seite 19]
| soweit erforderlich – in den Vergabeunterlagen der Bauleistungen, • frühzeitige Information des Auftraggebers über neu auftretende bzw. veränderte Schnittstellen, Risiken und erforderliche Entscheidungen sowie • Fortschreibung der Dokumentation der wesentlichen Schnittstellen, Abstimmungsergebnisse, Festlegungen und offenen Punkte. Die Leistung umfasst ausdrücklich nicht die Planung, Ausschreibung, Vergabe oder Objektüberwachung der Maßnahmen im Bestand. Die fachliche und vertragliche Verantwortung der für die Bestandsmaßnahmen gesondert beauftragten Planer bleibt unberührt. | ||
|---|---|---|
| A 11 | Im Rahmen der Leistungsphase 9 und nach deren Abschluss Der Auftragnehmer übernimmt über die Grundleistungen der Leistungsphase 9 hinaus die Überwachung der Beseitigung festgestellter Mängel innerhalb der Verjährungsfristen für Mängelansprüche. Die Leistungen umfassen insbesondere: • Überwachung und Kontrolle der fachgerechten Beseitigung festgestellter Mängel durch die ausführenden Unternehmen, • Nachverfolgung der festgestellten Mängel sowie der vereinbarten Fristen zur Mängelbeseitigung, • Koordination der Mängelbearbeitung zwischen dem Auftraggeber, den ausführenden Unternehmen und den jeweils beteiligten Fachplanern, • Überprüfung der ausgeführten Mängelbeseitigungsmaßnahmen, • Dokumentation der Mängel, Bearbeitungsstände und durchgeführten Maßnahmen, • Beratung des Auftraggebers bei der fachlichen Bewertung und Priorisierung festgestellter Mängel, • Abstimmung terminlicher und technischer Lösungen bei komplexen Mängelsachverhalten, • Information des Auftraggebers über nicht, nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß beseitigte Mängel sowie • Dokumentation des Abschlusses der jeweiligen Mängelbeseitigung. Die Leistung erfolgt nach Aufforderung durch den Auftraggeber und entsprechend dem tatsächlichen Bedarf. Die Leistung umfasst ausschließlich Mängel, die dem Leistungsbereich der Objektplanung Gebäude und Innenräume zuzuordnen sind. Die fachliche Überwachung der Mängelbeseitigung in den Leistungsbereichen der gesondert beauftragten | Keine Angabe erforderlich (Abrechnung nach Stundensatz) |
19
[Seite 20]
| Fachplaner verbleibt in deren jeweiliger Verantwortung. Die erforderliche Koordination mit diesen Fachplanern ist Bestandteil dieser Leistung. | ||
|---|---|---|
| Gesamtpreis Besondere Leistungen und Zusatzleistungen netto (bei A 4 nur der „Gesamtbetrag netto zu Wertungszwecken“ einrechnen, A 11 ist nicht einzurechnen) |
Für die genannten Besonderen und Zusätzlichen Leistungen mit Ausnahme der Leistungen A 11 hat der Bieter Pauschalpreise inklusive aller zusätzlichen Kosten (insbesondere Nebenkosten) anzugeben.
Bei der Leistung A 4 bezieht sich die Pauschale auf den Einzelpreis pro Variante. Später abgerechnet werden nur tatsächlich beauftragte und erbrachte Variantenuntersuchungen. Alle Pauschalpreise sind für die gesamte Vertragslaufzeit fest und unveränderlich, wobei Ansprüche aus Störung der Geschäftsgrundlage unberührt bleiben. Leistungen nach Pos. A 11 werden nach tatsächlichem Zeitaufwand anhand der nachfolgend angebotenen Stundensätze abgerechnet.
- Stundensätze
Für weitere besondere und zusätzliche Leistungen, die nachträglich in dem Projekt beauftragt werden, werden Auftraggeber und Auftragnehmer vor Erbringung dieser Leistungen eine Honorarvereinbarung treffen. Soll solcher Aufwand nach Stundensätzen abgerechnet werden, gelten die nachfolgenden Stundensätze als für die gesamte Vertragslaufzeit verbindlich vereinbart:
| Person | Stundenhonorar in EUR netto | x Faktor | Gesamtpreis zu Wertungszwecken in EUR netto |
|---|---|---|---|
| Projektleitung (w/m/d) | x 90 | ||
| Architekten/Ingenieure/ Beratende Ingenieure (w/m/d) | x 80 | ||
| Technische Mitarbeiter (w/m/d) | x 50 | ||
| Gesamtpreis Stundenhonorare netto | ---- | ---- |
Die Position Projektleitung umfasst Projektleiter (w/m/d) und stellvertretenden Projektleiter (w/m/d). Alle Stundensätze sind für die gesamte Vertragslaufzeit fest und unveränderlich, wobei Ansprüche aus Störung der Geschäftsgrundlage unberührt bleiben.
Für die Stundenleistungen werden ausschließlich zu Wertungszwecken die angegebenen Stundensätze jeweils x angegebenem Faktor genommen. Ein Anspruch auf eine entsprechende Beauftragung von Stundenhonorarleistungen generell oder in dem angenommenen Umfang folgt hieraus nicht. Nebenkosten sind in den genannten Stundenhonorarsätzen bereits inkludiert.
20
[Seite 21]
- Zusammenstellung Angebotspreise
| Zeile | Beschreibung | Preis in EUR |
|---|---|---|
| 1 | Honorar Grundleistungen Objektplanung Gebäude netto (oben Ziffer 1) | |
| 2 | Gesamtpreis Besondere Leistungen und Zusatzleistungen netto (oben Ziffer 2) | |
| 3 | Gesamtpreis Stundenhonorare netto (oben Ziffer 3) | |
| 4 | Zwischensumme (Summe Zeilen 1-3) | |
| 5 | Umsatzsteuer 19% auf Zwischensumme Zeile 4 | |
| Gesamtangebotspreis brutto (wertungsrelevant) (Summe aus Zeilen 4 und 5) |
- Projekt- und Planungskonzept
☐ Das Projekt- und Planungskonzept ist beigefügt. Es umfasst die Unterkriterien 2.1 bis 2.4 nach Anlage 11 (Zuschlagskriterien), Kriterium 2 (vgl. zu Inhalten und Bewertung Anlage 11 der Vergabeunterlagen):
- Personal
Das für den Einsatz vorgesehene Personal geben wir namentlich wie folgt an:
6.1 Projektverantwortlicher Geschäftsführer/Inhaber/Partner (w/m/d) oder vergleichbare Person:
Position:
6.2 Projektleiter (w/m/d):
Berufliche Qualifikation Projektleiter (w/m/d):
Berufserfahrung Projektleiter (w/m/d): Jahre (Angabe in vollen Jahren).
Mindestanforderung: Berufserfahrung ≥ 4 Jahre
21
[Seite 22]
Projektleiter (w/m/d) ist bauvorlageberechtigt: ☐ Ja ☐ Nein.
Mindestanforderung: Projektleiter (w/m/d) oder stellvertretender Projektleiter (w/m/d) müssen bauvorlageberechtigt nach BauO NRW sein. Wird diese Anforderung nicht erfüllt, wird das Angebot des Bieters ausgeschlossen.
6.3 Stellvertretender Projektleiter (w/m/d):
Berufliche Qualifikation stellvertretender Projektleiter (w/m/d):
Berufserfahrung stellvertretender Projektleiter (w/m/d): Jahre (Angabe in vollen Jahren).
Mindestanforderung: Berufserfahrung ≥ 4 Jahre
Stellvertretender Projektleiter (w/m/d) bauvorlageberechtigt: ☐ Ja ☐ Nein.
6.4 Verantwortlicher Objektüberwacher/Bauleiter (w/m/d):
Berufliche Qualifikation verantwortlicher Objektüberwacher/Bauleiter (w/m/d):
Berufserfahrung verantwortlicher Objektüberwacher/Bauleiter (w/m/d): Jahre (Angabe in vollen Jahren).
Mindestanforderung: Berufserfahrung ≥ 4 Jahre.
Namen und Daten für projektverantwortlichen Geschäftsführer/Inhaber/Partner oder vergleichbare Person, Projektleiter, stellvertretenden Projektleiter und verantwortlicher Objektüberwacher/Bauleiter (je w/m/d) sind zwingend anzugeben. Bitte geben Sie jeweils nur eine konkret benannte Person an. Der Projektleiter oder der stellvertretende Projektleiter können gleichzeitig auch als verantwortlicher Objektüberwacher/Bauleiter benannt werden.
Der Einsatz weiterer Mitarbeitender neben den genannten Personen bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. Gibt eine Bietergemeinschaft das Angebot ab, soll hinter der Angabe der jeweiligen Person jeweils vermerkt werden, bei welchem Bietergemeinschaftsmitglied die Person tätig ist.
22
[Seite 23]
- Referenzen Projektleitung, stellvertretende Projektleitung, verantwortliche Objektüberwachung/Bauleitung
Hinweis: Die nachfolgend anzugebenden Referenzen der Projektleitung, stellvertretenden Projektleitung und verantwortlichen Objektüberwachung/Bauleitung sind ein Zuschlagskriterium. Zu Inhalt und Bewertung vgl. Anlage 11 der Vergabeunterlagen, Kriterium 1, Unterkriterium 1.2. Abgefragt werden hier nicht die Referenzen des Bieterunternehmens, sondern die individuellen Referenzprojekte der drei genannten Personen. Pro Person können nach den Vorgaben in Anlage 11 der Vergabeunterlagen, Unterkriterium 1.2 zu den Kriterien 1.2.1, 1.2.2 und 1.2.3 grundsätzlich je zwei Referenzprojekte bewertet werden (Ausnahme: Kriterium 1.2.3, dort werden keine Referenzen der verantwortlichen Objektüberwachung/Bauleitung gewertet). Für die Beantwortung der Abfragen werden die nachfolgenden Formularmuster zur Verfügung gestellt. Hierzu machen wir folgende Angaben („Ja“ und „Nein“ sind alternativ):
7.1 Referenzprojekte Projektleiter (w/m/d)
Projektleiter
| Referenz 1 PL gemäß Anlage 11 der Vergabeunterlagen, Kriterium 1.2.1 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Referenzprojekt Bezeichnung: | ||||
| Projektort: | ||||
| Position des Projektleiters im Referenzprojekt: | ||||
| Auftraggeber Referenzprojekt mit Ansprechpartner und dessen Kontaktdaten: | ||||
| Ja | Nein | Erläuterungen | ||
| Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, mindestens Leistungsphasen (LPH) 2 bis 8 nach § 34 Abs. 3 HOAI (oder vergleichbare Leistungen), wobei LPH 2 bis 7 erbracht sein müssen; für LPH 8 ist es ausreichend, wenn mindestens die Nutzungsübergabe erfolgt ist | ☐ | ☐ | Leistungsphasen (oder vergleichbar): | |
| das Projekt war mindestens in Honorarzone III (oder vergleichbar) einzuordnen | ☐ | ☐ | Honorarzone nach HOAI (oder vergleichbar): | |
| Projekt betraf den Neubau, die Erweiterung oder den Umbau eines Schul- oder Bildungsbaus oder eines Objektes mit vergleichbaren Planungs- und Objektüberwachungsanforderungen | ☐ | ☐ | ☐ Neubau ☐ Erweiterung ☐ Umbau Art des Objekts: |
23
[Seite 24]
| für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des EU- Vergaberechts | ☐ | ☐ | Auftraggeber: |
|---|---|---|---|
| Übergabe des Objektes an den Nutzer nach dem 31.12.2021 | ☐ | ☐ | Übergabe an Nutzer (Monat/Jahr): |
| mit Mindestbaukosten von zusammen EUR 6,0 Mio. netto in Kostengruppen 300 und 400 nach DIN 276 (bzw. DIN 276 vergleichbar). | ☐ | ☐ | Baukosten in KG 300 und 400 (oder vergleichbar) zusammen: |
| Referenz 2 PL gemäß Anlage 11 der Vergabeunterlagen, Kriterium 1.2.1 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Referenzprojekt Bezeichnung: | ||||
| Projektort: | ||||
| Position des Projektleiters im Referenzprojekt: | ||||
| Auftraggeber Referenzprojekt mit Ansprechpartner und dessen Kontaktdaten: | ||||
| Ja | Nein | Erläuterungen | ||
| Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, mindestens Leistungsphasen (LPH) 2 bis 8 nach § 34 Abs. 3 HOAI (oder vergleichbare Leistungen), wobei LPH 2 bis 7 erbracht sein müssen; für LPH 8 ist es ausreichend, wenn mindestens die Nutzungsübergabe erfolgt ist | ☐ | ☐ | Leistungsphasen (oder vergleichbar): | |
| das Projekt war mindestens in Honorarzone III (oder vergleichbar) einzuordnen | ☐ | ☐ | Honorarzone nach HOAI (oder vergleichbar): | |
| Projekt betraf den Neubau, die Erweiterung oder den Umbau eines Schul- oder Bildungsbaus oder eines Objektes mit vergleichbaren Planungs- und Objektüberwachungsanforderungen | ☐ | ☐ | ☐ Neubau ☐ Erweiterung ☐ Umbau Art des Objekts: | |
| für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des EU- Vergaberechts | ☐ | ☐ | Auftraggeber: | |
| Übergabe des Objektes an den Nutzer nach dem 31.12.2021 | ☐ | ☐ | Übergabe an Nutzer (Monat/Jahr): |
24
[Seite 25]
| mit Mindestbaukosten von zusammen EUR 6,0 Mio. netto in Kostengruppen 300 und 400 nach DIN 276 (bzw. DIN 276 vergleichbar). | ☐ | ☐ | Baukosten in KG 300 und 400 (oder | ||
|---|---|---|---|---|---|
| vergleichbar) zusammen: |
| Referenz 1 PL gemäß Anlage 11 der Vergabeunterlagen, Kriterium 1.2.2 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Referenzprojekt Bezeichnung: | ||||
| Projektort: | ||||
| Position des Projektleiters im Referenzprojekt: | ||||
| Auftraggeber Referenzprojekt mit Ansprechpartner und dessen Kontaktdaten: | ||||
| Ja | Nein | Erläuterungen | ||
| Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, mindestens Leistungsphasen (LPH) 2 bis 8 nach § 34 Abs. 3 HOAI (oder vergleichbare Leistungen), wobei LPH 2 bis 7 erbracht sein müssen; für LPH 8 ist es ausreichend, wenn mindestens die Nutzungsübergabe erfolgt ist | ☐ | ☐ | Leistungsphasen (oder vergleichbar): | |
| das Projekt war mindestens in Honorarzone III (oder vergleichbar) einzuordnen | ☐ | ☐ | Honorarzone nach HOAI (oder vergleichbar): | |
| Projekt betraf den Neubau, die Erweiterung oder den Umbau eines Gebäudes | ☐ | ☐ | ☐ Neubau ☐ Erweiterung ☐ Umbau Art des Objekts: | |
| Projekt wurde in Modulbauweise und/oder elementierter Bauweise umgesetzt. | ☐ | ☐ | Erläuterungen: |
| Referenz 2 PL gemäß Anlage 11 der Vergabeunterlagen, Kriterium 1.2.2 | |
|---|---|
| Referenzprojekt Bezeichnung: | |
| Projektort: | |
| Position des Projektleiters im Referenzprojekt: | |
| Auftraggeber Referenzprojekt mit Ansprechpartner und dessen Kontaktdaten: |
25
[Seite 26]
| Ja | Nein | Erläuterungen | |
|---|---|---|---|
| Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, mindestens Leistungsphasen (LPH) 2 bis 8 nach § 34 Abs. 3 HOAI (oder vergleichbare Leistungen), wobei LPH 2 bis 7 erbracht sein müssen; für LPH 8 ist es ausreichend, wenn mindestens die Nutzungsübergabe erfolgt ist | ☐ | ☐ | Leistungsphasen (oder vergleichbar): |
| das Projekt war mindestens in Honorarzone III (oder vergleichbar) einzuordnen | ☐ | ☐ | Honorarzone nach HOAI (oder vergleichbar): |
| Projekt betraf den Neubau, die Erweiterung oder den Umbau eines Gebäudes | ☐ | ☐ | ☐ Neubau ☐ Erweiterung ☐ Umbau Art des Objekts: |
| Projekt wurde in Modulbauweise und/oder elementierter Bauweise umgesetzt. | ☐ | ☐ | Erläuterungen: |
| Referenz 1 PL gemäß Anlage 11 der Vergabeunterlagen, Kriterium 1.2.3 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Referenzprojekt Bezeichnung: | ||||
| Projektort: | ||||
| Position des Projektleiters im Referenzprojekt: | ||||
| Auftraggeber Referenzprojekt mit Ansprechpartner und dessen Kontaktdaten: | ||||
| Ja | Nein | Erläuterungen | ||
| Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, mindestens Leistungsphasen (LPH) 2 bis 8 nach § 34 Abs. 3 HOAI (oder vergleichbare Leistungen), wobei LPH 2 bis 7 erbracht sein müssen; für LPH 8 ist es ausreichend, wenn mindestens die Nutzungsübergabe erfolgt ist | ☐ | ☐ | Leistungsphasen (oder vergleichbar): | |
| das Projekt war mindestens in Honorarzone III (oder vergleichbar) einzuordnen | ☐ | ☐ | Honorarzone nach HOAI (oder vergleichbar): | |
| Projekt betraf den Neubau, die Erweiterung oder den Umbau eines Gebäudes | ☐ | ☐ | ☐ Neubau ☐ Erweiterung ☐ Umbau Art des Objekts: |
26
[Seite 27]
Gegenstand waren mindestens auch pädagogische Erläuterungen: Raumkonzepte und/oder offenen/clusterorientierte ☐ ☐ Lernlandschaften.
| Referenz 2 PL gemäß Anlage 11 der Vergabeunterlagen, Kriterium 1.2.3 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Referenzprojekt Bezeichnung: | ||||
| Projektort: | ||||
| Position des Projektleiters im Referenzprojekt: | ||||
| Auftraggeber Referenzprojekt mit Ansprechpartner und dessen Kontaktdaten: | ||||
| Ja | Nein | Erläuterungen | ||
| Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, mindestens Leistungsphasen (LPH) 2 bis 8 nach § 34 Abs. 3 HOAI (oder vergleichbare Leistungen), wobei LPH 2 bis 7 erbracht sein müssen; für LPH 8 ist es ausreichend, wenn mindestens die Nutzungsübergabe erfolgt ist | ☐ | ☐ | Leistungsphasen (oder vergleichbar): | |
| das Projekt war mindestens in Honorarzone III (oder vergleichbar) einzuordnen | ☐ | ☐ | Honorarzone nach HOAI (oder vergleichbar): | |
| Projekt betraf den Neubau, die Erweiterung oder den Umbau eines Gebäudes | ☐ | ☐ | ☐ Neubau ☐ Erweiterung ☐ Umbau Art des Objekts: | |
| Gegenstand waren mindestens auch pädagogische Raumkonzepte und/oder offenen/clusterorientierte Lernlandschaften. | ☐ | ☐ | Erläuterungen: |
27
[Seite 28]
7.2 Referenzprojekte stellvertretender Projektleiter (w/m/d)
Stellvertretender Projektleiter
| Referenz 1 stv. PL gemäß Anlage 11 der Vergabeunterlagen, Kriterium 1.2.1 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Referenzprojekt Bezeichnung: | ||||
| Projektort: | ||||
| Position des stellvertretenden Projektleiters im Referenzprojekt: | ||||
| Auftraggeber Referenzprojekt mit Ansprechpartner und dessen Kontaktdaten: | ||||
| Ja | Nein | Erläuterungen | ||
| Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, mindestens Leistungsphasen (LPH) 2 bis 8 nach § 34 Abs. 3 HOAI (oder vergleichbare Leistungen), wobei LPH 2 bis 7 erbracht sein müssen; für LPH 8 ist es ausreichend, wenn mindestens die Nutzungsübergabe erfolgt ist | ☐ | ☐ | Leistungsphasen (oder vergleichbar): | |
| das Projekt war mindestens in Honorarzone III (oder vergleichbar) einzuordnen | ☐ | ☐ | Honorarzone nach HOAI (oder vergleichbar): | |
| Projekt betraf den Neubau, die Erweiterung oder den Umbau eines Schul- oder Bildungsbaus oder eines Objektes mit vergleichbaren Planungs- und Objektüberwachungsanforderungen | ☐ | ☐ | ☐ Neubau ☐ Erweiterung ☐ Umbau Art des Objekts: | |
| für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des EU- Vergaberechts | ☐ | ☐ | Auftraggeber: | |
| Übergabe des Objektes an den Nutzer nach dem 31.12.2021 | ☐ | ☐ | Übergabe an Nutzer (Monat/Jahr): | |
| mit Mindestbaukosten von zusammen EUR 6,0 Mio. netto in Kostengruppen 300 und 400 nach DIN 276 (bzw. DIN 276 vergleichbar). | ☐ | ☐ | Baukosten in KG 300 und 400 (oder vergleichbar) zusammen: |
28
[Seite 29]
| Referenz 2 stv. PL gemäß Anlage 11 der Vergabeunterlagen, Kriterium 1.2.1 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Referenzprojekt Bezeichnung: | ||||
| Projektort: | ||||
| Position des stellvertretenden Projektleiters im Referenzprojekt: | ||||
| Auftraggeber Referenzprojekt mit Ansprechpartner und dessen Kontaktdaten: | ||||
| Ja | Nein | Erläuterungen | ||
| Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, mindestens Leistungsphasen (LPH) 2 bis 8 nach § 34 Abs. 3 HOAI (oder vergleichbare Leistungen), wobei LPH 2 bis 7 erbracht sein müssen; für LPH 8 ist es ausreichend, wenn mindestens die Nutzungsübergabe erfolgt ist | ☐ | ☐ | Leistungsphasen (oder vergleichbar): | |
| das Projekt war mindestens in Honorarzone III (oder vergleichbar) einzuordnen | ☐ | ☐ | Honorarzone nach HOAI (oder vergleichbar): | |
| Projekt betraf den Neubau, die Erweiterung oder den Umbau eines Schul- oder Bildungsbaus oder eines Objektes mit vergleichbaren Planungs- und Objektüberwachungsanforderungen | ☐ | ☐ | ☐ Neubau ☐ Erweiterung ☐ Umbau Art des Objekts: | |
| für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des EU- Vergaberechts | ☒ | ☐ | Auftraggeber: | |
| Übergabe des Objektes an den Nutzer nach dem 31.12.2021 | ☐ | ☐ | Übergabe an Nutzer (Monat/Jahr): | |
| mit Mindestbaukosten von zusammen EUR 6,0 Mio. netto in Kostengruppen 300 und 400 nach DIN 276 (bzw. DIN 276 vergleichbar). | ☐ | ☐ | Baukosten in KG 300 und 400 (oder vergleichbar) zusammen: |
| Referenz 1 stv. PL gemäß Anlage 11 der Vergabeunterlagen, Kriterium 1.2.2 | |
|---|---|
| Referenzprojekt Bezeichnung: | |
| Projektort: | |
| Position des stellvertretenden Projektleiters im Referenzprojekt: |
29
[Seite 30]
| Auftraggeber Referenzprojekt mit Ansprechpartner und dessen Kontaktdaten: | ||||
|---|---|---|---|---|
| Ja | Nein | Erläuterungen | ||
| Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, mindestens Leistungsphasen (LPH) 2 bis 8 nach § 34 Abs. 3 HOAI (oder vergleichbare Leistungen), wobei LPH 2 bis 7 erbracht sein müssen; für LPH 8 ist es ausreichend, wenn mindestens die Nutzungsübergabe erfolgt ist | ☐ | ☐ | Leistungsphasen (oder vergleichbar): | |
| das Projekt war mindestens in Honorarzone III (oder vergleichbar) einzuordnen | ☐ | ☐ | Honorarzone nach HOAI (oder vergleichbar): | |
| Projekt betraf den Neubau, die Erweiterung oder den Umbau eines Gebäudes | ☐ | ☐ | ☐ Neubau ☐ Erweiterung ☐ Umbau Art des Objekts: | |
| Projekt wurde in Modulbauweise und/oder elementierter Bauweise umgesetzt. | ☐ | ☐ | Erläuterungen: |
| Referenz 2 stv. PL gemäß Anlage 11 der Vergabeunterlagen, Kriterium 1.2.2 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Referenzprojekt Bezeichnung: | ||||
| Projektort: | ||||
| Position des stellvertretenden Projektleiters im Referenzprojekt: | ||||
| Auftraggeber Referenzprojekt mit Ansprechpartner und dessen Kontaktdaten: | ||||
| Ja | Nein | Erläuterungen | ||
| Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, mindestens Leistungsphasen (LPH) 2 bis 8 nach § 34 Abs. 3 HOAI (oder vergleichbare Leistungen), wobei LPH 2 bis 7 erbracht sein müssen; für LPH 8 ist es ausreichend, wenn mindestens die Nutzungsübergabe erfolgt ist | ☐ | ☐ | Leistungsphasen (oder vergleichbar): | |
| das Projekt war mindestens in Honorarzone III (oder vergleichbar) einzuordnen | ☐ | ☐ | Honorarzone nach HOAI (oder vergleichbar): |
30
[Seite 31]
| Projekt betraf den Neubau, die Erweiterung oder den Umbau eines Gebäudes | ☐ | ☐ | ☐ Neubau ☐ Erweiterung ☐ Umbau Art des Objekts: |
|---|---|---|---|
| Projekt wurde in Modulbauweise und/oder elementierter Bauweise umgesetzt. | ☐ | ☐ | Erläuterungen: |
| Referenz 1 stv. PL gemäß Anlage 11 der Vergabeunterlagen, Kriterium 1.2.3 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Referenzprojekt Bezeichnung: | ||||
| Projektort: | ||||
| Position des stellvertretenden Projektleiters im Referenzprojekt: | ||||
| Auftraggeber Referenzprojekt mit Ansprechpartner und dessen Kontaktdaten: | ||||
| Ja | Nein | Erläuterungen | ||
| Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, mindestens Leistungsphasen (LPH) 2 bis 8 nach § 34 Abs. 3 HOAI (oder vergleichbare Leistungen), wobei LPH 2 bis 7 erbracht sein müssen; für LPH 8 ist es ausreichend, wenn mindestens die Nutzungsübergabe erfolgt ist | ☐ | ☐ | Leistungsphasen (oder vergleichbar): | |
| das Projekt war mindestens in Honorarzone III (oder vergleichbar) einzuordnen | ☐ | ☐ | Honorarzone nach HOAI (oder vergleichbar): | |
| Projekt betraf den Neubau, die Erweiterung oder den Umbau eines Gebäudes | ☐ | ☐ | ☐ Neubau ☐ Erweiterung ☐ Umbau Art des Objekts: | |
| Gegenstand waren mindestens auch pädagogische Raumkonzepte und/oder offenen/clusterorientierte Lernlandschaften. | ☐ | ☐ | Erläuterungen: |
31
[Seite 32]
| Referenz 2 stv. PL gemäß Anlage 11 der Vergabeunterlagen, Kriterium 1.2.3 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Referenzprojekt Bezeichnung: | ||||
| Projektort: | ||||
| Position des stellvertretenden Projektleiters im Referenzprojekt: | ||||
| Auftraggeber Referenzprojekt mit Ansprechpartner und dessen Kontaktdaten: | ||||
| Ja | Nein | Erläuterungen | ||
| Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, mindestens Leistungsphasen (LPH) 2 bis 8 nach § 34 Abs. 3 HOAI (oder vergleichbare Leistungen), wobei LPH 2 bis 7 erbracht sein müssen; für LPH 8 ist es ausreichend, wenn mindestens die Nutzungsübergabe erfolgt ist | ☐ | ☐ | Leistungsphasen (oder vergleichbar): | |
| das Projekt war mindestens in Honorarzone III (oder vergleichbar) einzuordnen | ☒ | ☐ | Honorarzone nach HOAI (oder vergleichbar): | |
| Projekt betraf den Neubau, die Erweiterung oder den Umbau eines Gebäudes | ☐ | ☐ | ☐ Neubau ☐ Erweiterung ☐ Umbau Art des Objekts: | |
| Gegenstand waren mindestens auch pädagogische Raumkonzepte und/oder offenen/clusterorientierte Lernlandschaften. | ☐ | ☐ | Erläuterungen: |
32
[Seite 33]
7.3 Referenzprojekte verantwortliche Objektüberwachung/Bauleitung (je w/m/d)
Verantwortliche Objekt- überwachung/Bauleitung (OÜ/BL):
| Referenz 1 OÜ/BL gemäß Anlage 11 der Vergabeunterlagen, Kriterium 1.2.1 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Referenzprojekt Bezeichnung: | ||||
| Projektort: | ||||
| Position verantwortliche Objektüberwachung/Bauleitung im Referenzprojekt: | ||||
| Auftraggeber Referenzprojekt mit Ansprechpartner und dessen Kontaktdaten: | ||||
| Ja | Nein | Erläuterungen | ||
| Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, mindestens Leistungsphasen (LPH) 2 bis 8 nach § 34 Abs. 3 HOAI (oder vergleichbare Leistungen), wobei LPH 2 bis 7 erbracht sein müssen; für LPH 8 ist es ausreichend, wenn mindestens die Nutzungsübergabe erfolgt ist | ☐ | ☐ | Leistungsphasen (oder vergleichbar): | |
| das Projekt war mindestens in Honorarzone III (oder vergleichbar) einzuordnen | ☐ | ☐ | Honorarzone nach HOAI (oder vergleichbar): | |
| Projekt betraf den Neubau, die Erweiterung oder den Umbau eines Schul- oder Bildungsbaus oder eines Objektes mit vergleichbaren Planungs- und Objektüberwachungsanforderungen | ☐ | ☐ | ☐ Neubau ☐ Erweiterung ☐ Umbau Art des Objekts: | |
| für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des EU- Vergaberechts | ☐ | ☐ | Auftraggeber: | |
| Übergabe des Objektes an den Nutzer nach dem 31.12.2021 | ☐ | ☐ | Übergabe an Nutzer (Monat/Jahr): | |
| mit Mindestbaukosten von zusammen EUR 6,0 Mio. netto in Kostengruppen 300 und 400 nach DIN 276 (bzw. DIN 276 vergleichbar). | ☐ | ☐ | Baukosten in KG 300 und 400 (oder vergleichbar) zusammen: |
33
[Seite 34]
| Referenz 2 OÜ/BL gemäß Anlage 11 der Vergabeunterlagen, Kriterium 1.2.1 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Referenzprojekt Bezeichnung: | ||||
| Projektort: | ||||
| Position verantwortliche Objektüberwachung/Bauleitung im Referenzprojekt: | ||||
| Auftraggeber Referenzprojekt mit Ansprechpartner und dessen Kontaktdaten: | ||||
| Ja | Nein | Erläuterungen | ||
| Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, mindestens Leistungsphasen (LPH) 2 bis 8 nach § 34 Abs. 3 HOAI (oder vergleichbare Leistungen), wobei LPH 2 bis 7 erbracht sein müssen; für LPH 8 ist es ausreichend, wenn mindestens die Nutzungsübergabe erfolgt ist | ☐ | ☐ | Leistungsphasen (oder vergleichbar): | |
| das Projekt war mindestens in Honorarzone III (oder vergleichbar) einzuordnen | ☐ | ☐ | Honorarzone nach HOAI (oder vergleichbar): | |
| Projekt betraf den Neubau, die Erweiterung oder den Umbau eines Schul- oder Bildungsbaus oder eines Objektes mit vergleichbaren Planungs- und Objektüberwachungsanforderungen | ☐ | ☐ | ☐ Neubau ☐ Erweiterung ☐ Umbau Art des Objekts: | |
| für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des EU- Vergaberechts | ☐ | ☐ | Auftraggeber: | |
| Übergabe des Objektes an den Nutzer nach dem 31.12.2021 | ☐ | ☐ | Übergabe an Nutzer (Monat/Jahr): | |
| mit Mindestbaukosten von zusammen EUR 6,0 Mio. netto in Kostengruppen 300 und 400 nach DIN 276 (bzw. DIN 276 vergleichbar). | ☐ | ☐ | Baukosten in KG 300 und 400 (oder vergleichbar) zusammen: |
| Referenz 1 OÜ/BL gemäß Anlage 11 der Vergabeunterlagen, Kriterium 1.2.2 | |
|---|---|
| Referenzprojekt Bezeichnung: | |
| Projektort: | |
| Position verantwortliche Objektüberwachung/Bauleitung im Referenzprojekt: |
34
[Seite 35]
| Auftraggeber Referenzprojekt mit Ansprechpartner und dessen Kontaktdaten: | ||||
|---|---|---|---|---|
| Ja | Nein | Erläuterungen | ||
| Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, mindestens Leistungsphasen (LPH) 2 bis 8 nach § 34 Abs. 3 HOAI (oder vergleichbare Leistungen), wobei LPH 2 bis 7 erbracht sein müssen; für LPH 8 ist es ausreichend, wenn mindestens die Nutzungsübergabe erfolgt ist | ☐ | ☐ | Leistungsphasen (oder vergleichbar): | |
| das Projekt war mindestens in Honorarzone III (oder vergleichbar) einzuordnen | ☐ | ☐ | Honorarzone nach HOAI (oder vergleichbar): | |
| Projekt betraf den Neubau, die Erweiterung oder den Umbau eines Gebäudes | ☐ | ☐ | ☐ Neubau ☐ Erweiterung ☐ Umbau Art des Objekts: | |
| Projekt wurde in Modulbauweise und/oder elementierter Bauweise umgesetzt. | ☐ | ☐ | Erläuterungen: |
| Referenz 2 OÜ/BL gemäß Anlage 11 der Vergabeunterlagen, Kriterium 1.2.2 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Referenzprojekt Bezeichnung: | ||||||
| Projektort: | ||||||
| Position verantwortliche Objektüberwachung/Bauleitung im Referenzprojekt: | ||||||
| Auftraggeber Referenzprojekt mit Ansprechpartner und dessen Kontaktdaten: | ||||||
| Ja | Nein | Erläuterungen | ||||
| Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, mindestens Leistungsphasen (LPH) 2 bis 8 nach § 34 Abs. 3 HOAI (oder vergleichbare Leistungen), wobei LPH 2 bis 7 erbracht sein müssen; für LPH 8 ist es ausreichend, wenn mindestens die Nutzungsübergabe erfolgt ist | ☐ | ☐ | Leistungsphasen (oder vergleichbar): | |||
| das Projekt war mindestens in Honorarzone III (oder vergleichbar) einzuordnen | ☐ | ☐ | Honorarzone nach HOAI (oder | |||
| vergleichbar): |
35
[Seite 36]
| Projekt betraf den Neubau, die Erweiterung oder den Umbau eines Gebäudes | ☐ | ☐ | ☐ Neubau ☐ Erweiterung ☐ Umbau Art des Objekts: |
|---|---|---|---|
| Projekt wurde in Modulbauweise und/oder elementierter Bauweise umgesetzt. | ☐ | ☐ | Erläuterungen: |
Hinweis: Für die verantwortlicher Objektüberwachung/Bauleitung (w/m/d) können nach Anlage 11 (Zuschlagskriterien) bei Kriterium 1.2.3 keine Punkte erzielt werden, daher sind hierfür keine Muster beigefügt.
- Unterauftragnehmer
Wir beabsichtigen, folgende Unterauftragnehmer einzusetzen (auszufüllen, wenn Unterauftragnehmer eingesetzt werden sollen, sonst ist keine Eintragung erforderlich):
Bereich Unterauftragnehmer
- Präsentations- und Verhandlungstermin
☐ Wir haben zur Kenntnis genommen, dass am 19. oder 20.01.2027 ein Termin zur Präsentation und Verhandlung stattfinden soll. Wir haben diesen notiert und werden daran teilnehmen. Wir haben auch zur Kenntnis genommen, dass aus organisatorischen Gründen auf Bieterwunsch keine Verschiebung des Termins erfolgen kann.
☐ Der Termin zur Präsentation und Verhandlung soll mit einer Bieterpräsentation beginnen. Diese soll anhand von Folien, zum Beispiel in Form einer Power-Point-Präsentation o.ä., vorbereitet werden. Eine Druckversion der Präsentation fügen wir diesem Erstangebot wie gefordert bei.
☐ Wir haben zur Kenntnis genommen, dass von Bieterseite an dem Präsentations- und Verhandlungstermin mindestens ein projektverantwortlicher Geschäftsführer/Inhaber/Partner oder eine vergleichbare Person, der Projektleiter, der stellvertretende Projektleiter und die verantwortliche Objektüberwachung/Bauleitung (je w/m/d) teilnehmen sollen.
36
[Seite 37]
- Weiterer Angebotsinhalt
Unser Angebot umfasst ferner die nachstehend angegebenen Unterlagen:
| ☐ | |
|---|---|
| ☐ |
Änderungen zum Vertragsentwurf des Planungsvertrages gewünscht:
☐ Ja, Änderungswünsche sind auf gesonderter Anlage dem Erstangebot beigefügt bzw. erläutert. ☐ Nein.
- Bestätigung
Wir bestätigen ausdrücklich die Richtigkeit aller von uns gemachten Angaben. Dies bezieht sich auch auf Anlagen zum Angebot. Uns ist bekannt, dass unrichtige Angaben den Ausschluss unseres Angebotes zur Folge haben können bzw. - je nach Erheblichkeit - zum Ausschluss führen.
- Angebot abgebende Person
Die namentliche Bezeichnung der das Angebot abgebenden Person ist nachfolgend nur erforderlich, wenn diese Person von der im Vergabeportal angegebenen Person abweicht.
37