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Anlage 7
Leistungsbeschreibung
Stadt Gütersloh
Erweiterung Janusz Korczak - Gesamtschule,
Neubau eines Schulgebäudes–
Vergabeverfahren Objektplanung Gebäude und Innenräume
Vergabenummer: SGT26-65-22
Inhaltsverzeichnis
- Einführung und Ziele .................................................................................................. 2 1.1 Einführung ................................................................................................................. 2 1.2 Ziele ........................................................................................................................... 3
- Projekt........................................................................................................................ 6 2.1 Vergabestelle und Auftraggeber ................................................................................. 6 2.2 Örtliche Grundlagen, Bestand .................................................................................... 6 2.3 Projektgrundlagen und Planungsstand ....................................................................... 8 2.4 Bislang keine Zuwendungen .....................................................................................11
- Leistungen ................................................................................................................12 3.1 Allgemein ..................................................................................................................12 3.2 Grundleistungen ........................................................................................................16 3.3 Stufenweise Beauftragung ........................................................................................16 3.4 Besondere Leistungen/Zusatzleistungen ...................................................................18 3.5 Projektteam des Auftragnehmers ..............................................................................32 3.6 Weitere Planungsleistungen und Abstimmungen ......................................................33 3.7 Projekt- und Planungskonzept ..................................................................................36 3.8 Termine .....................................................................................................................38 3.9 Präsenz/Besprechungen ...........................................................................................39 3.10 Kommunikation/EDV .................................................................................................40 3.11 Zuwendungen ...........................................................................................................41 3.12 Vertragsgrundlagen und zu beachtende Vorschriften ................................................42
- Angaben zum Honorar ..............................................................................................44 4.1 Grundleistungen Leistungsphasen 1 bis 9 HOAI .......................................................44 4.2 Besondere Leistungen/Zusatzleistungen ...................................................................46 4.3 Stundenhonorare ......................................................................................................46
- Anlagenverzeichnis Vergabeunterlagen ....................................................................47
- Anlagenverzeichnis Grundlagen................................................................................48
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1. Einführung und Ziele
1.1 Einführung
Die Stadt Gütersloh beabsichtigt die Erweiterung der Janusz-Korczak-Gesamtschule am
Standort Schledebrückstraße 170 in 33334 Gütersloh durch die Errichtung eines zusätzlichen
Schulgebäudes.
Die Janusz-Korczak-Gesamtschule wurde 1998 gegründet und wird als Gesamtschule mit
gymnasialer Oberstufe geführt. Sie wird derzeit von mehr als 1.200 Schülerinnen und Schülern
besucht. Die Schule ermöglicht sämtliche Schulabschlüsse bis zum Abitur nach G9. Das
pädagogische Konzept ist insbesondere durch gemeinsames Lernen, Chancengleichheit,
individuelle Förderung und Inklusion geprägt.
Die Schule wurde ursprünglich für eine Vierzügigkeit in der Sekundarstufe I und eine
Zweizügigkeit in der Sekundarstufe II konzipiert. Aufgrund der Entwicklung der Schülerzahlen
wird sie inzwischen dauerhaft sechszügig in der Sekundarstufe I und vierzügig in der
Sekundarstufe II geführt. Die vorhandenen räumlichen Kapazitäten sind damit ausgeschöpft
bzw. überschritten. Zur Deckung des hieraus resultierenden zusätzlichen Raumbedarfs soll
der bestehende Schulstandort durch einen Neubau erweitert werden.
Mit dem Erweiterungsneubau sollen insbesondere zusätzliche Unterrichts-, Differenzierungs-,
Team-, Beratungs- und Aufenthaltsflächen geschaffen werden. Zugleich sollen die räumlichen
Voraussetzungen für die weitere Umsetzung des pädagogischen und inklusiven Konzepts der
Schule verbessert werden. Grundlage hierfür bildet das vom Auftraggeber vorgegebene
Raum- und Funktionsprogramm.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude
und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI für den Erweiterungsneubau einschließlich der in den
Vergabeunterlagen näher bezeichneten Besonderen Leistungen und Zusatzleistungen.
Die Leistungen werden im Wege eines EU-weiten Verhandlungsverfahrens mit
Teilnahmewettbewerb vergeben. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Einzelheiten zum
Leistungsumfang und zur stufenweisen Beauftragung ergeben sich aus Kapitel 3 dieser
Leistungsbeschreibung und den weiteren Vergabe- und Vertragsunterlagen.
Die vorliegende Leistungsbeschreibung beschreibt die wesentlichen Projektziele,
Projektgrundlagen und Rahmenbedingungen sowie die vom Auftragnehmer zu erbringenden
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Leistungen. Ergänzend sind die weiteren Vergabeunterlagen und die als Anlagen zur
Verfügung gestellten Projektgrundlagen zu beachten.
Die verfahrenstechnischen Vergabeunterlagen finden Sie in den Anlagen 1
(Bewerberanschreiben TNW) bis 13 (BVB TVgG NRW). Bestandsunterlagen bzw. Grundlagen
sind in den Anlagen A bis L beigefügt.
1.2 Ziele
Ziel der Stadt Gütersloh ist die Planung und Realisierung eines funktionalen, wirtschaftlichen,
nachhaltigen und zukunftsfähigen Erweiterungsneubaus, der den pädagogischen, inklusiven
und organisatorischen Anforderungen der Janusz-Korczak-Gesamtschule gerecht wird und
sich funktional und städtebaulich in den bestehenden Schulstandort einfügt.
Für die Planung und Realisierung des Vorhabens sind insbesondere die nachfolgenden
Projektziele maßgeblich:
Terminziele:
Die Stadt Gütersloh strebt eine möglichst zügige Planung und Realisierung des
Erweiterungsneubaus an.
• Beginn Leistungserbringung: geplant 01.03.2027 (rechtzeitige Zuschlagserteilung
mindestens eine Woche vorher vorausgesetzt);
• Vorlage Vorplanung: spätestens 17.05.2027 (verbindlicher Vertragstermin);
• Vorlage Entwurfsplanung mit Kostenberechnung: spätestens am 02.08.2027
(verbindlicher Vertragstermin);
• Einreichung des Bauantrages: bis 05.10.2027;
• Ende der Baumaßnahme (bauliche Fertigstellung nach allen Abnahmen und Übergabe
an Nutzer): zum Schulbeginn NRW 2029/30.
Kostenziele:
• Für das Vorhaben wird durch den Auftraggeber ein Kostenrahmen vorgegeben.
Vorläufiges Ziel ist die Einhaltung von Kosten der Kostengruppe (KG) 300
(Baukonstruktion) in Höhe von EUR 5.941.176,47 netto und für die KG 400
(Technische Anlagen) in Höhe von EUR 2.141.176,47 netto.
• Die Einhaltung des genannten Kostenrahmens stellt ein wesentliches Projektziel dar.
Die Planung ist daher von Beginn an unter besonderer Berücksichtigung der
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Wirtschaftlichkeit sowie der Investitions-, Betriebs-, Wartungs- und
Instandhaltungskosten zu entwickeln.
• Planungsentscheidungen und Varianten sind hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen
Auswirkungen zu bewerten. Erkennbare Kostenrisiken und Abweichungen vom
vorgegebenen Kostenrahmen sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen und zu
begründen. Gleichzeitig sind geeignete Maßnahmen zur Gegensteuerung und, soweit
erforderlich, wirtschaftlich geeignete Planungsalternativen als
Entscheidungsgrundlage aufzuzeigen.
• Die Wirtschaftlichkeit der Gesamtmaßnahme ist bei sämtlichen
Planungsentscheidungen besonders zu berücksichtigen. Dabei sind neben den
Herstellungskosten auch die während der Nutzungsdauer zu erwartenden Betriebs-,
Wartungs-, Instandhaltungs- und Erneuerungskosten zu berücksichtigen.
Einsparungen bei den Herstellungskosten sollen insbesondere nicht zu Lösungen
führen, bei denen absehbar höhere Folgekosten während der Nutzung entstehen.
Die konkreten Anforderungen an die Kostenermittlung, Kostenfortschreibung und
Kostenkontrolle werden unter den Leistungen des Auftragnehmers näher beschrieben.
Qualitätsziele:
Der Erweiterungsneubau soll insbesondere folgende qualitative Anforderungen erfüllen:
• Umsetzung des vorgegebenen Raum- und Funktionsprogramms (dazu unten) und
Entwicklung einer funktionalen, pädagogisch geeigneten Gebäudestruktur;
• Umsetzung des vorgesehenen Clusterkonzepts mit drei Lernclustern für jeweils eine
sechszügige Jahrgangsstufe;
• Schaffung einer modernen, inklusiven und umfassend barrierefreien Lernumgebung
unter besonderer Berücksichtigung des Förderschwerpunkts körperliche und
motorische Entwicklung (KME);
• flexible und anpassungsfähige Raum- und Gebäudestrukturen, die auch zukünftige
pädagogische und organisatorische Entwicklungen ermöglichen;
• funktionale und gestalterische Einbindung des Neubaus in den bestehenden
Schulcampus;
• hohe Energie- und Ressourceneffizienz sowie Einsatz nachhaltiger, emissions- und
schadstoffarmer sowie ressourcenschonender Baustoffe;
• Verwendung robuster, langlebiger, wartungs- und instandhaltungsfreundlicher
Materialien und Konstruktionen;
• Berücksichtigung der Recycling- und Rückbaufähigkeit von Konstruktionen und
Materialien;
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• Minimierung des Energieverbrauchs sowie der Betriebs-, Wartungs-, Instandhaltungs-
und Lebenszykluskosten;
• hohe Planungs-, Kosten-, Termin- und Ausführungsqualität sowie
• Berücksichtigung der besonderen Anforderungen aus der Realisierung der
Baumaßnahme bei laufendem Schulbetrieb.
Die Planung ist über den gesamten Planungsprozess hinweg unter Berücksichtigung der
funktionalen, pädagogischen, gestalterischen, technischen, wirtschaftlichen und
nachhaltigkeitsbezogenen Anforderungen integrativ zu entwickeln.
Das bestehende Raumprogramm (näheres dazu unten) sieht derzeit eine pädagogische
Nutzfläche von ca. 2.055 m² und drei Lerncluster vor. Aufgrund des KME-Schwerpunkts sind
insbesondere ausreichende Bewegungsflächen, barrierefreie Erschließungen und
entsprechend geeignete Raum- und Sanitärstrukturen zu berücksichtigen.
Die Planung ist über den gesamten Planungsprozess hinweg unter Berücksichtigung der
funktionalen, gestalterischen, technischen, wirtschaftlichen und nachhaltigkeitsbezogenen
Anforderungen integrativ zu entwickeln. Dabei sind neben den Investitionskosten auch die
langfristige Nutzbarkeit, Betriebsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit des Gebäudes zu
berücksichtigen.
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2. Projekt
2.1 Vergabestelle und Auftraggeber
Vergabestelle, Projektträger und Auftraggeber ist die Stadt Gütersloh (nachfolgend auch
„Vergabestelle“ oder „Auftraggeber“), Berliner Straße 70, 33330 Gütersloh. Sie wird durch
ihren Bürgermeister, Herrn Matthias Trepper, vertreten.
2.2 Örtliche Grundlagen, Bestand
Die Janusz-Korczak-Gesamtschule befindet sich an der Schledebrückstraße 170 in
33334 Gütersloh. Der bestehende Schulstandort umfasst mehrere miteinander verbundene
Schulgebäude sowie eine freistehende Dreifachsporthalle.
Die Lage des Schulstandortes im Stadtgebiet sowie die örtlichen Gegebenheiten sind den
beigefügten Planunterlagen zu entnehmen:
Anlage A - Übersichtskarte Lage im Stadtgebiet
Anlage B - Luftbild Schulstandort.
Das für die Erweiterung vorgesehene Baufeld umfasst die Flurstücke 2415 und 2728, Flur 45,
Gemarkung Gütersloh. Die Grundstücke befinden sich im Eigentum der Stadt Gütersloh. Die
Gesamtfläche beträgt ca. 30.582 m². Die Grundstückssituation sowie die Abgrenzung des
vorgesehenen Projektbereichs ergeben sich aus:
Anlage C - Flurkarte, Grundstücksübersicht
Anlage D - Lageplan Bestand und vorgesehenes Baufeld
Der geplante Erweiterungsneubau soll auf dem Flurstück 2415 auf einer derzeit unbebauten
Fläche nordwestlich des bestehenden Schulkomplexes errichtet werden. Die für den Neubau
vorgesehene Fläche wird derzeit als Retentionsfläche genutzt. Zur Sicherstellung des
erforderlichen Retentionsraums ist vorgesehen, diese auf das angrenzende Flurstück 2728 zu
verlagern.
Die Erschließung und Zufahrt zum Erweiterungsneubau sollen über die Straße Alter Hellweg
erfolgen.
Die Lage der derzeitigen Retentionsfläche, des vorgesehenen Baufeldes sowie die
vorhandenen Erschließungsbeziehungen sind den entsprechenden Lage- und Planunterlagen
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zu entnehmen. Soweit gesonderte Unterlagen zur Entwässerung bzw. Verlagerung der
Retentionsfläche vorliegen, werden diese ebenfalls als Projektgrundlage zur Verfügung
gestellt.
Das Umfeld des Schulstandortes ist durch Wohnbebauung, öffentliche Einrichtungen, Sport-
und Freiflächen sowie Verkehrsflächen geprägt. Bei der Planung sind die vorhandenen
städtebaulichen, verkehrlichen und funktionalen Zusammenhänge des Schulstandortes sowie
die angrenzenden Nutzungen zu berücksichtigen.
Für das Grundstück besteht kein rechtsverbindlicher Bebauungsplan. Das Flurstück 2415 ist
im Flächennutzungsplan als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Schule
dargestellt, das Flurstück 2728 als Grünfläche. Die planungsrechtliche Beurteilung erfolgt nach
derzeitiger Einschätzung auf Grundlage des § 34 BauGB. Dazu sind beigefügt:
Anlage E - Datenauszug Verzeichnis Bebauungspläne der Stadt
Anlage F - Flächennutzungsplan mit Legende
Der bestehende Schulkomplex setzt sich aus mehreren, überwiegend miteinander
verbundenen Gebäudeteilen unterschiedlicher Baujahre zusammen. Hierzu gehören
insbesondere der Altbau mit Gebäudeteilen aus den 1960er- und 1980er-Jahren sowie die in
den Jahren 1997 und 2002 errichteten bzw. ergänzten Gebäudeteile. Zum Schulstandort
gehört darüber hinaus eine freistehende Dreifachsporthalle. Zu Orientierung sind einige Fotos
der Örtlichkeiten und des Bestands beigefügt:
Anlage G - Fotodokumentation
Der Erweiterungsneubau ist als Bestandteil des bestehenden Schulcampus zu entwickeln. Die
funktionalen, räumlichen und gestalterischen Beziehungen zwischen Neubau und Bestand
sowie die bestehenden und zukünftigen Wege- und Erschließungsbeziehungen sind daher bei
der Planung zu berücksichtigen.
Die Janusz-Korczak-Gesamtschule wurde ursprünglich für eine Vierzügigkeit in der
Sekundarstufe I und eine Zweizügigkeit in der Sekundarstufe II konzipiert. Aufgrund der
Entwicklung der Schülerzahlen wird die Schule inzwischen dauerhaft sechszügig in der
Sekundarstufe I und vierzügig in der Sekundarstufe II geführt. Die vorhandenen
räumlichen Kapazitäten sind damit ausgeschöpft bzw. überschritten. Hieraus ergibt sich der
Bedarf zur baulichen Erweiterung des Schulstandortes.
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Der Schulbetrieb wird während der Planung und Realisierung des Erweiterungsneubaus im
Bestand fortgeführt. Der bestehende Schulstandort bleibt damit während der Baumaßnahme
grundsätzlich in Nutzung. Die hieraus resultierenden besonderen Anforderungen an Planung,
Bauablauf, Baustellenlogistik und Sicherheit werden in Kapitel 3 dieser Leistungsbeschreibung
näher beschrieben.
2.3 Projektgrundlagen und Planungsstand
Für das Vorhaben liegen bereits verschiedene projektbezogene Grundlagen,
Voruntersuchungen und vorbereitende Untersuchungen bzw. Planungen vor. Diese werden
den im Vergabeverfahren ausgewählten Bewerbern bzw. Bietern, soweit für die
Angebotsbearbeitung erforderlich, mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt und sind
nach Beauftragung durch den Auftragnehmer bei der weiteren Planung zu berücksichtigen.
Raum- und Funktionsprogramm
Grundlage der weiteren Planung ist das durch den Auftraggeber vorgegebene Raum- und
Funktionsprogramm:
Anlage H - Raumbuch und Funktionsprogramm
Für den Erweiterungsneubau ist derzeit eine pädagogische Nutzfläche von ca. 2.055 m²
vorgesehen. Das Raum- und Funktionsprogramm basiert im Wesentlichen auf einem
Clusterkonzept mit drei Lernclustern für jeweils eine sechszügige Jahrgangsstufe.
Je Lerncluster sind insbesondere sechs Klassenräume sowie ergänzende Differenzierungs-,
Team-, Büro-, Beratungs- und offene Lernbereiche vorgesehen. Insgesamt sollen mit dem
Erweiterungsneubau 18 zusätzliche Klassenräume einschließlich der für das pädagogische
Konzept erforderlichen Neben- und Ergänzungsflächen geschaffen werden.
Die räumliche Organisation soll insbesondere das gemeinsame Lernen, die individuelle
Förderung sowie unterschiedliche Unterrichts- und Lernformen unterstützen. Die Cluster sind
als funktional zusammenhängende Lernbereiche zu entwickeln.
Aufgrund des an der Janusz-Korczak-Gesamtschule bestehenden Förderschwerpunkts
körperliche und motorische Entwicklung (KME) kommt der Barrierefreiheit und inklusiven
Nutzbarkeit des Gebäudes eine besondere Bedeutung zu. Bei der weiteren Planung sind
insbesondere ausreichende Bewegungs- und Begegnungsflächen, eine durchgängig
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barrierefreie Erschließung sowie entsprechend geeignete Raum- und Sanitärstrukturen zu
berücksichtigen.
Das Raum- und Funktionsprogramm bildet eine wesentliche Projektgrundlage für die weitere
Planung. Soweit sich im weiteren Planungsverlauf Anpassungs- oder Konkretisierungsbedarfe
ergeben, sind diese unverzüglich mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Erste konzeptionelle Überlegung
Im Rahmen der bisherigen Abstimmungen mit der Janusz Korczak - Gesamtschule wurden
erste Überlegungen zur möglichen räumlichen Organisation des Erweiterungsneubaus
entwickelt. Diese sind in einem Grundrissvorschlag der Schule zur räumlichen Organisation
dargestellt, der den Bietern als Anlage J zur Verfügung gestellt wird:
Anlage I - Grundrissvorschlag der Schule zur räumlichen Organisation – unverbindliche Projektgrundlage
Die Skizze bildet Vorstellungen und erste Überlegungen der Schule zur räumlichen und
funktionalen Organisation ab und dient dazu, den bisherigen Abstimmungsstand und einzelne
pädagogisch-räumliche Überlegungen nachvollziehbar zu machen.
Die Skizze stellt keine planerische Vorgabe, keine Vorzugsvariante und keine Vorplanung des
Auftraggebers dar. Die dargestellten Anordnungen, Zuordnungen, Abmessungen,
Erschließungen und sonstigen Lösungsansätze sind nicht verbindlich zu übernehmen.
Von den Bietern bzw. dem späteren Auftragnehmer wird vielmehr erwartet, dass sie sich auf
Grundlage des Raum- und Funktionsprogramms, der pädagogischen Anforderungen, der
Projektziele und der weiteren Projektgrundlagen eigenständig mit der Aufgabenstellung
auseinandersetzen. Die in der Skizze enthaltenen Ansätze können dabei aufgegriffen,
weiterentwickelt, verändert oder durch andere fachlich begründete Ansätze ersetzt werden.
Beigefügt erhalten Sie ferner eine Kostenaufstellung der Vergabestelle, aus der die vorläufig
ermittelten Baukosten der Kostengruppen (KG) 300 bis KG 600 ersichtlich sind, die Kosten
der KG 400 unterteilt in Anlagengruppen. Diese Kostenaufstellung ist Grundlage der von der
Stadt Gütersloh getroffenen Budgetentscheidung und wie oben dargestellt das wesentliche
Kostenziel.
Anlage J - Kostenaufstellung Baukosten
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Vorliegende Untersuchungen und Planungsgrundlagen
Für das Vorhaben wurden bereits verschiedene vorbereitende Untersuchungen durchgeführt
bzw. veranlasst. Hierzu gehören insbesondere:
Baugrunduntersuchung Baugrundbeurteilung (Anlage K),
vorhandene Lage- und Bestandsunterlagen (Anlagen A bis D),
Raum- und Funktionsprogramm (Anlage H).
Beigefügt sind ferner eine Übersicht über Regen- und Schmutzwasserleitungen sowie zur
Retentionsfläche, die ebenfalls Projektgrundlage werden:
Anlage L - Unterlagen Entwässerung, Retentionsfläche
Die vollständige Zusammenstellung der mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten
Projektgrundlagen ergibt sich aus Kapitel 6 – Anlagenverzeichnis Grundlagen.
Parallellaufende Untersuchungen und Maßnahmen im Bestand
Parallel zur Vorbereitung des Erweiterungsneubaus werden der bauliche Bestand der Janusz-
Korczak-Gesamtschule und die dort erforderlichen baulichen Anpassungs- und
Entwicklungsmaßnahmen untersucht. Hierzu erfolgen derzeit insbesondere eine
Bestandsanalyse sowie Untersuchungen zur Machbarkeit und Priorisierung
erforderlicher Maßnahmen im Bestand.
Diese Untersuchungen und die hieraus resultierenden Maßnahmen im Bestand sind
grundsätzlich nicht Gegenstand der mit diesem Vergabeverfahren ausgeschriebenen
Objektplanung für den Erweiterungsneubau, soweit in den Vergabe- und Vertragsunterlagen
nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Sie können jedoch Auswirkungen auf die
zeitliche, räumliche und organisatorische Umsetzung des Erweiterungsneubaus haben.
Insbesondere sind die Bau- und Umsetzungszeiträume des Erweiterungsneubaus und der
erforderlichen Maßnahmen im Bestand aufeinander abzustimmen.
Sicherheitsrelevante Maßnahmen im Bestand sind hierbei vorrangig zu berücksichtigen. Eine
gleichzeitige Durchführung umfangreicher Bestandsmaßnahmen und des
Erweiterungsneubaus soll insbesondere dann vermieden werden, wenn hierdurch erhebliche
zusätzliche Beeinträchtigungen des laufenden Schulbetriebs entstehen würden.
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Die weitere Terminierung und Koordination der Untersuchungen erfolgt projektbegleitend unter
Berücksichtigung der Ergebnisse der derzeit laufenden Untersuchungen.
Nach Abschluss und soweit für die Planung des Erweiterungsneubaus relevant, können
weitere Unterlagen aus den laufenden Untersuchungen dem Auftragnehmer im weiteren
Projektverlauf zur Verfügung gestellt werden.
Umgang mit den Projektgrundlagen
Die durch den Auftraggeber bereitgestellten Projektgrundlagen sind vom Auftragnehmer im
Rahmen seiner beauftragten Leistungen zu berücksichtigen.
Die Bereitstellung vorhandener Unterlagen und Voruntersuchungen entbindet den
Auftragnehmer nicht von der im Rahmen des beauftragten Leistungsbildes erforderlichen
eigenverantwortlichen Prüfung der für seine Planung maßgeblichen Grundlagen.
Erkennbare Widersprüche, Unklarheiten, fehlende Grundlagen oder Schnittstellen sowie sich
hieraus ergebende Risiken für die Planung und Realisierung sind dem Auftraggeber frühzeitig
anzuzeigen und mit diesem abzustimmen.
2.4 Bislang keine Zuwendungen
Für die Maßnahme wurden bislang keine Zuwendungen beantragt bzw. bewilligt. Es sollen
aber Zuwendungen aus dem Programm LuKIFG Länder-und-Kommunal-
Infrastrukturfinanzierungsgesetz beantragt werden. Der Auftraggeber informiert den
Auftragnehmer unverzüglich über Antragstellungen, Zuwendungsbescheide und die
entsprechenden Zuwendungsbedingungen. Der Auftragnehmer wird die Vorgaben von
Zuwendungsbescheiden anschließend im Rahmen seiner Leistungserbringung
berücksichtigen, insbesondere auch die (Allgemeinen) Nebenbestimmungen.
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3. Leistungen
3.1 Allgemein
Der Auftragnehmer übernimmt die Objektplanung Gebäude und Innenräume für den geplanten
Erweiterungsneubau der Janusz Korczak - Gesamtschule am Standort
Schledebrückstraße 170 in 33334 Gütersloh.
Die Planung ist auf Grundlage der unter Ziffer 2 beschriebenen örtlichen und
projektbezogenen Grundlagen sowie unter Beachtung der unter Ziffer 1.2 festgelegten
Projektziele zu entwickeln.
Gegenstand der Planung ist die Entwicklung und Realisierung eines funktionalen,
wirtschaftlichen, nachhaltigen, inklusiven und barrierefreien Erweiterungsneubaus, der den
pädagogischen und organisatorischen Anforderungen der Janusz-Korczak-Gesamtschule
entspricht und sich funktional, gestalterisch und städtebaulich in den bestehenden
Schulstandort einfügt.
Grundlage der Planung ist insbesondere das vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Raum-
und Funktionsprogramm. Die dort beschriebenen Flächen, Funktionen und funktionalen
Zusammenhänge sind im Rahmen der Planung zu prüfen, planerisch umzusetzen und –
soweit im Planungsverlauf Konkretisierungen oder Anpassungen erforderlich werden – mit
dem Auftraggeber abzustimmen.
Besondere Bedeutung kommt der Umsetzung des vorgesehenen Clusterkonzepts zu. Die
räumliche Organisation soll gemeinsames Lernen, individuelle Förderung, unterschiedliche
Unterrichts- und Lernformen sowie die Zusammenarbeit innerhalb der jeweiligen
Jahrgangsstufen unterstützen.
Aufgrund des Förderschwerpunkts körperliche und motorische Entwicklung (KME) sind die
Anforderungen an Barrierefreiheit und inklusive Nutzbarkeit integraler Bestandteil der Planung.
Dies betrifft insbesondere die Erschließung und Orientierung innerhalb des Gebäudes,
ausreichende Bewegungs- und Begegnungsflächen sowie die barrierefreie und
bedarfsgerechte Ausbildung der Unterrichts-, Aufenthalts- und Sanitärbereiche.
Der Erweiterungsneubau ist als Bestandteil des bestehenden Schulcampus zu entwickeln. Die
funktionalen, räumlichen und gestalterischen Beziehungen zwischen Neubau und Bestand
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sowie die bestehenden und zukünftigen Wege- und Erschließungsbeziehungen sind in der
Planung zu berücksichtigen.
Laufender Schulbetrieb und Bauablauf
Die Planung und spätere Realisierung des Vorhabens erfolgen bei grundsätzlich
weiterlaufendem Schulbetrieb im Bestand. Der Auftragnehmer hat diesen Umstand bei der
Planung und Umsetzung von Beginn an angemessen zu berücksichtigen.
Die Planung ist insbesondere so zu entwickeln, dass Gefährdungen und vermeidbare
Beeinträchtigungen des Schulbetriebs möglichst ausgeschlossen bzw. minimiert werden.
Hierbei sind insbesondere sichere und möglichst eindeutige Trennungen zwischen Schul-,
Baustellen- und Lieferverkehr, die Aufrechterhaltung erforderlicher Zugänge und Wege sowie
die dauerhafte Funktionsfähigkeit notwendiger Feuerwehr-, Rettungs- und Fluchtwege zu
berücksichtigen.
Erforderliche Bauabschnitte, bauzeitliche Zustände, temporäre Wegeführungen und sonstige
für die Umsetzung erforderliche Maßnahmen sind frühzeitig in die Planung einzubeziehen und
mit dem Auftraggeber sowie den weiteren fachlich Beteiligten abzustimmen.
Dabei sind auch die Schnittstellen zu den parallel untersuchten bzw. geplanten Maßnahmen
im Gebäudebestand zu berücksichtigen. Soweit sich hieraus Auswirkungen auf Bauablauf,
Baustellenlogistik, Termine oder die Aufrechterhaltung des Schulbetriebs ergeben, sind diese
frühzeitig aufzuzeigen und mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Funktion, Gestaltung und Wirtschaftlichkeit
Die Planung ist unter besonderer Berücksichtigung einer hohen funktionalen und
gestalterischen Qualität sowie einer wirtschaftlichen Herstellung und eines langfristig
wirtschaftlichen Gebäudebetriebs zu entwickeln.
Hierbei sind insbesondere robuste, langlebige, wartungs- und instandhaltungsfreundliche
Lösungen anzustreben. Die Auswirkungen wesentlicher Planungsentscheidungen auf
Investitions-, Betriebs-, Wartungs-, Instandhaltungs- und Lebenszykluskosten sind
angemessen zu berücksichtigen.
Die Planung ist so zu entwickeln, dass eine möglichst flexible Nutzung und Anpassung an
zukünftige pädagogische, organisatorische und technische Anforderungen ermöglicht wird.
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Nachhaltigkeit und Energie
Der Erweiterungsneubau ist unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen an
Energieeffizienz, Ressourcenschonung und Nachhaltigkeit zu planen.
Bereits im Rahmen der frühen Planungsphasen sind gemeinsam mit den beteiligten
Fachplanern geeignete bauliche und technische Konzepte zu entwickeln und hinsichtlich ihrer
funktionalen, wirtschaftlichen und nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen zu bewerten.
Bei der Material- und Konstruktionswahl sind insbesondere Langlebigkeit, Wartungs- und
Instandhaltungsaufwand, Ressourcenverbrauch sowie Recycling- und Rückbaufähigkeit
angemessen zu berücksichtigen.
Für das Vorhaben wird ein hoher energetischer Standard angestrebt. Die Planung soll sich an
einem energetischen Standard vergleichbar mit einem Effizienzgebäude 40 (EG 40)
orientieren. Die Erreichung dieses Standards steht dabei unter dem Vorbehalt der
wirtschaftlichen Vertretbarkeit und der Einhaltung des für das Projekt zur Verfügung stehenden
Kostenrahmens. Die hierfür erforderlichen Maßnahmen und deren wirtschaftliche
Auswirkungen sind im Planungsverlauf zu untersuchen und mit dem Auftraggeber
abzustimmen.
Planungsvarianten und Entscheidungen
Im Rahmen der Grundleistungen sind die nach HOAI erforderlichen Planungsvarianten und
alternativen Lösungsmöglichkeiten zu untersuchen und zu bewerten. Soweit im Projektverlauf
weitergehende Variantenuntersuchungen erforderlich oder vom Auftraggeber gesondert
angefordert werden, können diese als Besondere Leistungen bzw. Zusatzleistungen
beauftragt werden.
Varianten und wesentliche Planungsentscheidungen sind nachvollziehbar aufzubereiten und
insbesondere hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf
• Funktion und pädagogische Nutzung,
• Barrierefreiheit und Inklusion,
• Gestaltung,
• technische Umsetzbarkeit,
• Investitions- und Folgekosten,
• Nachhaltigkeit und Energieeffizienz,
• Termine und Bauablauf sowie
• den laufenden Schulbetrieb
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zu bewerten.
Entscheidungserhebliche Vor- und Nachteile, Risiken und Zielkonflikte sind dem Auftraggeber
transparent darzustellen.
Koordination und Schnittstellen
Der Auftragnehmer hat die für die Objektplanung erforderlichen Beiträge der weiteren fachlich
Beteiligten in seine Planung zu integrieren und die sich aus der Objektplanung ergebenden
Schnittstellen zu koordinieren.
Die Fachplanungsleistungen, insbesondere für Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung
und weitere erforderliche Fachdisziplinen, werden grundsätzlich gesondert durch den
Auftraggeber beauftragt, soweit in den Vergabeunterlagen nichts Abweichendes geregelt ist.
Der Auftragnehmer ist daher nicht Generalplaner. Er hat jedoch im Rahmen des
Leistungsbildes der Objektplanung die Planungsergebnisse der beteiligten Fachplaner und
sonstigen fachlich Beteiligten zusammenzuführen, auf erkennbare Schnittstellen und
Widersprüche hinzuweisen und deren Integration in die Objektplanung sicherzustellen.
Die nähere Abgrenzung der weiteren Planungs- und Beratungsleistungen sowie die
Anforderungen an die Zusammenarbeit werden unter Ziffer 3.6 beschrieben.
Kosten und Termine
Die Einhaltung der unter Ziffer 1.2 festgelegten Kosten- und Terminziele ist wesentliche
Grundlage der Planung.
Die Kosten sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Leistungsphasen zu
ermitteln, fortzuschreiben und mit den vorgegebenen Kostenzielen abzugleichen. Die
vertraglichen Vorgaben (Anlage 12) sind zu berücksichtigen.
Erkennbare Kosten- oder Terminrisiken sowie Abweichungen von den Projektzielen sind dem
Auftraggeber frühzeitig anzuzeigen. Ursachen und Auswirkungen sind nachvollziehbar
darzustellen und geeignete Maßnahmen zur Gegensteuerung vorzuschlagen.
Soweit zur Sicherung der Projektziele erforderlich, sind geeignete Optimierungs- und
Handlungsvarianten zu entwickeln und dem Auftraggeber als Entscheidungsgrundlage
vorzulegen.
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Alle erforderlichen Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume sind
Bestandteil der zu erbringenden Leistungen, soweit sie nach den nachfolgenden Regelungen
beauftragt werden.
Für die bauliche Umsetzung sind grundsätzlich gewerkeweise Ausschreibungen und
Einzelvergaben vorgesehen.
3.2 Grundleistungen
Auftragsgegenstand sind – vorbehaltlich der stufenweisen Beauftragung – die
Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 34 Abs. 3 HOAI für Gebäude und
Innenräume in Verbindung mit Anlage 10.1 zur HOAI. Alle Grundleistungen der jeweils
beauftragten Leistungsphasen sind vollständig zu erbringen, soweit in den Vergabe- und
Vertragsunterlagen nicht ausdrücklich etwas Abweichendes geregelt ist. Die Grundleistungen
sind unter Berücksichtigung der in dieser Leistungsbeschreibung beschriebenen Projektziele,
Projektgrundlagen und besonderen Rahmenbedingungen des Vorhabens zu erbringen.
Abweichend hiervon werden in der Leistungsphase 7 folgende Grundleistungen durch
den Auftraggeber selbst erbracht und sind nicht Gegenstand des Auftrags:
• Einholen von Angeboten;
• Führen von Bietergesprächen;
• Mitwirken bei der Auftragserteilung.
Die übrigen Grundleistungen der Leistungsphase 7, insbesondere die Prüfung und Wertung
der Angebote einschließlich des Aufstellens eines Preisspiegels nach Einzelpositionen oder
Teilleistungen, die Prüfung und Wertung der Angebote zusätzlicher und geänderter Leistungen
der ausführenden Unternehmen und der Vergleich der Ausschreibungsergebnisse mit den
vom Auftragnehmer aufgestellten bepreisten Leistungsverzeichnissen bzw. der
Kostenberechnung, verbleiben beim Auftragnehmer. Die sich hieraus ergebende Bewertung
und Gewichtung der Leistungsphase 7 sowie die Auswirkungen auf die Honorarermittlung
werden in Ziffer 4.1 dieser Leistungsbeschreibung und im Angebotsformular (Anlage 9)
berücksichtigt.
3.3 Stufenweise Beauftragung
Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise. Mit Erteilung des Zuschlags werden
zunächst die Leistungen der Beauftragungsstufe 1 beauftragt. Die Beauftragungsstufen
stellen sich wie folgt dar:
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• Beauftragungsstufe 1: Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß § 34 Abs. 3 HOAI in
Verbindung mit Anlage 10.1 zur HOAI;
• Beauftragungsstufe 2: Leistungsphasen 5 bis 8 gemäß § 34 Abs. 3 HOAI in
Verbindung mit Anlage 10.1 zur HOAI;
• Beauftragungsstufe 3: Leistungsphase 9 gemäß § 34 Abs. 3 HOAI in Verbindung mit
Anlage 10.1 zur HOAI.
Besondere Leistungen und Zusatzleistungen werden entsprechend den Regelungen dieser
Leistungsbeschreibung, des Vertrages und des Angebotsformulars (Anlage 9) beauftragt.
Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung weiterer Beauftragungsstufen über die
mit Zuschlagserteilung beauftragte Beauftragungsstufe 1 hinaus besteht nicht. Die
Beauftragung weiterer Stufen erfolgt durch den Auftraggeber in Abhängigkeit vom weiteren
Projektfortschritt und der Entscheidung über die Fortführung und Realisierung des Vorhabens.
Voraussetzung einer Beauftragung der Beauftragungsstufe 2 im Sinne von
§ 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWB ist eine Beschlussfassung zur Durchführung/Nichtdurchführung
des Projektes durch das zuständige Gremium der Stadt Gütersloh nach Abschluss der
Leistungsphase 4 Objektplanung Gebäude und Innenräume. Voraussetzung des Abrufs der
Beauftragungsstufe 3 im Sinne von § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWB ist die Entscheidung des
Auftraggebers, das Projekt mit dem erreichten Projektstand in Leistungsphase 9 nicht selbst zu
begleiten, die der Auftraggeber insbesondere unter Berücksichtigung seiner personellen
Ressourcen am Ende der Leistungsphase 8 treffen wird.
Ein Anspruch des Auftragnehmers auf eine weitergehende Beauftragung von Leistungen über
die mit Zuschlagserteilung beauftragte Beauftragungsstufe 1 hinaus besteht auch dann nicht,
wenn eine vorstehend genannte Voraussetzung erfüllt ist. Der Auftraggeber kann vielmehr
einseitig in jeweils freier Entscheidung die Beauftragungsstufen 2 und 3 im Wege der
Vertragserweiterung beauftragen. Der Auftragnehmer kann aus der stufenweisen Beauftragung
keine zusätzlichen Ansprüche herleiten. Für weitere Einzelheiten wird auf den beigefügten
Vertragsentwurf verwiesen (Anlage 12).
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3.4 Besondere Leistungen/Zusatzleistungen
Zu erbringen sind nach entsprechender Beauftragung ferner Besondere Leistungen und
Zusatzleistungen. Anzubieten und bei Beauftragung zu erbringen sind:
| Pos. | Beschreibung |
|---|---|
| A 1a | Im Rahmen der Leistungsphasen 1 bis 4: Nutzung und Pflege einer projektbezogenen Internetplattform (z.B. Projektraum) Der Auftraggeber stellt zu Projektbeginn eine projektbezogene digitale Plattform (Projektraum) bereit und betreibt diese für die Dauer des Projekts. Der Auftragnehmer hat sämtliche von ihm zu erbringenden Planungsunterlagen, Berechnungen, Protokolle und sonstigen projektrelevanten Dokumente vollständig, prüffähig und entsprechend der vereinbarten Ablage- und Dateistruktur in den Projektraum einzustellen und fortlaufend aktuell zu halten. Der Auftragnehmer trägt die fachliche Verantwortung für die Richtigkeit und Aktualität der von ihm eingestellten Unterlagen sowie deren fristgerechte Bereitstellung. |
| A 1b | Im Rahmen der Leistungsphasen 5 bis 8: Nutzung und Pflege einer projektbezogenen Internetplattform (z.B. Projektraum) Der Auftragnehmer stellt alle von ihm zu erbringenden Planungsunterlagen, Modelle, Berechnungen, Protokolle und sonstigen projektrelevanten Dokumente vollständig, prüffähig und in den vereinbarten Strukturen und Dateiformaten auf der bei Leistung A 1a erwähnten Plattform ein und hält sie während der gesamten Vertragslaufzeit fortlaufend aktuell. Der Auftragnehmer übernimmt die fachliche Verantwortung für die Richtigkeit und Aktualität der von ihm eingestellten Daten sowie deren fristgerechte Bereitstellung. |
| A 2a | Im Rahmen der Leistungsphasen 1 bis 4: Teilnahme an zusätzlich wöchentlich stattfindenden Planungs- und Bauherrenberatungen. Die Termine sollen zu ca. 60 % digital und zu ca. 40 % als Präsenztermine in Gütersloh stattfinden. Die Leistung umfasst insbesondere die Vorbereitung und Teilnahme an den Besprechungen, die fachliche Beratung des Auftraggebers zu den die Objektplanung betreffenden Fragestellungen sowie die erforderliche Nachbereitung der getroffenen Festlegungen. |
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| A 2b | Im Rahmen der Leistungsphasen 5 bis 7: Teilnahme an zusätzlich wöchentlich stattfindenden Planungs- und Bauherrenberatungen, die ca. 60 % online und zu ca. 40 % als Präsenztermin in Gütersloh stattfinden sollen. Die Leistung umfasst insbesondere die Vorbereitung und Teilnahme an den Besprechungen, die fachliche Beratung des Auftraggebers zu den die Objektplanung betreffenden Fragestellungen sowie die erforderliche Nachbereitung der getroffenen Festlegungen. |
|---|---|
| A 2c | Im Rahmen der Leistungsphase 8: Intensive Baustellenpräsenz und erweiterte Bauüberwachung. Der Auftragnehmer erbringt im Rahmen der Leistungsphase 8 eine über das übliche Maß der Grundleistungen hinausgehende, intensive Baustellenpräsenz und vertiefte Bauüberwachung für die komplexen Bauabschnitte des Projekts. Die Leistungen umfassen insbesondere: • Regelmäßige und erhöhte Präsenz vor Ort zur Überwachung der Bauausführung o im Durchschnitt an mindestens vier Tagen pro Woche o in Phasen besonders komplexer oder kritischer Bauabläufe ist auf Anforderung des Auftraggebers eine werktägliche Baustellenpräsenz sicherzustellen. • Vertiefte Kontrolle der Bauausführung hinsichtlich der Übereinstimmung mit den Planungsunterlagen und Qualitätsanforderungen sowie hinsichtlich technischer Schnittstellen und Terminabläufe, insbesondere bei o Schnittstellen und Anschlüssen zwischen Neubau und Bestand, o komplexen Schnittstellen zwischen Objektplanung und Technischer Ausrüstung, o komplexen bau- und baustellenlogistischen Abläufen, o sicherheitsrelevanten oder lärmintensiven Bauabschnitten sowie o Bauabläufen mit besonderen Auswirkungen auf den laufenden Schulbetrieb; • Erweiterte Koordination vor Ort zwischen den beteiligten Fachplanern und Fachbauüberwachungen, den ausführenden Unternehmen, dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo), Gutachtern und dem Auftraggeber einschließlich der kurzfristigen Koordination und Klärung offener Schnittstellen und Fragestellungen im Bauablauf; • Ergänzende Dokumentation, insbesondere durch o fortlaufende Fotodokumentation, o Dokumentation festgestellter Mängel und wesentlicher Abweichungen, o baubegleitende Entscheidungsvorlagen bei erforderlichen Entscheidungen des Auftraggebers sowie |
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| o Kurzberichte zu wesentlichen Ereignissen, Risiken und erkennbaren Störungen des Bauablaufs; • Unterstützung bei baubegleitenden Abstimmungen, insbesondere bei o Schnittstellen zwischen Neubau und Bestand, o Baustellenerschließung und Verkehrsführung, o Schnittstellen zur Technischen Ausrüstung, o lärmintensiven bzw. lärmschutzrelevanten Arbeiten, o sicherheitsrelevanten Bauabläufen sowie o Auswirkungen der Bauausführung auf den laufenden Schulbetrieb; • Teilnahme an den erforderlichen Baustellenbesprechungen einschließlich bei relevanten technischen oder terminlichen Entscheidungen vor Ort. | |
|---|---|
| A 3 | Optional in Leistungsphase 2 und 3: 3D-Visualisierungen und Abstimmung mit Stakeholdern. Der Auftragnehmer erstellt auf Anforderung des Auftraggebers zusätzliche 3D- Visualisierungen der geplanten Baumaßnahme zur Unterstützung von Entscheidungs-, Beteiligungs- und Abstimmungsprozessen. Die Leistungen umfassen insbesondere: • Erstellung aussagekräftiger dreidimensionaler Ansichten des geplanten Baukörpers und seiner Einbindung in den bestehenden Schulcampus, • Darstellung wesentlicher städtebaulicher, architektonischer und funktionaler Zusammenhänge, • bei Bedarf Darstellung der vom Auftraggeber ausgewählten Planungsvarianten, • Aufbereitung der Visualisierungen für Präsentationen und Abstimmungsrunden, • Unterstützung des Auftraggebers bei der Vorstellung und Erläuterung der Planung gegenüber Schule, Verwaltung, politischen Gremien und weiteren Projektbeteiligten. Die Anzahl und der erforderliche Detaillierungsgrad der Visualisierungen sind vor der Bearbeitung mit dem Auftraggeber abzustimmen. |
| A 4 | Optional in Leistungsphase 2 und 3: Zusätzliche Variantenuntersuchungen Auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers untersucht und bewertet der Auftragnehmer bis zu zwei zusätzliche Planungsvarianten, die über die im Rahmen der Grundleistungen geschuldeten Variantenuntersuchungen hinausgehen. Die zusätzlichen Variantenuntersuchungen können sich insbesondere beziehen auf: • alternative Anordnung und Orientierung des Neubaus auf dem Grundstück, |
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| • unterschiedliche Baukörperstrukturen, Kubaturen und Geschossigkeiten, • alternative Erschließungs- und Wegekonzepte, • unterschiedliche Anordnungen und Ausbildungen der Lerncluster und sonstigen Funktionsbereiche, • alternative Zuordnungen und Verknüpfungen der schulischen Funktionsbereiche, • unterschiedliche Möglichkeiten der Anbindung und Einbindung des Neubaus in den bestehenden Schulcampus, • alternative konstruktive bzw. bauliche Lösungsansätze. Die Varianten sind jeweils in einem für die Entscheidungsfindung angemessenen Planungsstand auszuarbeiten und insbesondere hinsichtlich • Funktionalität und Erfüllung des Raum- und Funktionsprogramms, • pädagogischer Anforderungen und Qualität der Lerncluster, • Barrierefreiheit und inklusiver Nutzbarkeit, • städtebaulicher und architektonischer Qualität, • Flächen- und Raumeffizienz, • Wirtschaftlichkeit und voraussichtlicher Baukosten, • Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz, • terminlicher Auswirkungen und Realisierbarkeit sowie • Auswirkungen auf den laufenden Schulbetrieb vergleichend zu bewerten. Die Ergebnisse sind in geeigneten Planunterlagen und einer vergleichenden Bewertungsmatrix nachvollziehbar aufzubereiten. Vor- und Nachteile sowie wesentliche Kosten-, Termin- und Projektrisiken der untersuchten Varianten sind darzustellen. Die Varianten sind dem Auftraggeber vorzustellen und als Grundlage für die weitere Entscheidungsfindung zu erläutern. | |
|---|---|
| A 5a | Im Rahmen der Leistungsphasen 1-4: Aufstellen eines Raumbuchs Der Auftragnehmer erstellt für die mit dem Auftraggeber abgestimmte Vorzugsvariante ein projektbezogenes Raumbuch für sämtliche Räume und relevanten Nutzungsbereiche des Neubaus. Das Raumbuch ist auf Grundlage des vom Auftraggeber vorgegebenen Raum- und Funktionsprogramms sowie der im Planungsprozess abgestimmten Anforderungen aufzustellen und entsprechend dem jeweiligen Planungsstand fortzuschreiben. Das Raumbuch enthält insbesondere: • eindeutige Raumnummer und Raumbezeichnung, • Zuordnung zu Nutzungs- und Funktionsbereichen, • vorgesehene Nutzung und Nutzergruppen, • Soll- und Planflächen, |
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| • vorgesehene Personenbelegung, • wesentliche funktionale und pädagogische Anforderungen, • besondere Anforderungen an Barrierefreiheit und inklusive Nutzung, • Anforderungen an Boden-, Wand- und Deckenoberflächen, • Anforderungen an Türen, Verglasungen und sonstige raumbildende Bauteile, • feste Einbauten und wesentliche Ausstattungsanforderungen, • wesentliche Anforderungen an Beleuchtung, Elektro-/Datenversorgung, Raumakustik, Lüftung und sonstige technische Ausstattung, soweit diese für die Objektplanung und Koordination der Fachplanungen relevant sind, • besondere Anforderungen an Sicherheit, Sichtbeziehungen und Aufsicht sowie • sonstige raumspezifische Anforderungen. Die Angaben der beteiligten Fachplaner sind, soweit für das Raumbuch relevant, zu koordinieren und in geeigneter Weise in das Raumbuch zu übernehmen. Abweichungen gegenüber dem Raum- und Funktionsprogramm bzw. bereits abgestimmten Raumstandards sind kenntlich zu machen und mit dem Auftraggeber abzustimmen. Das Raumbuch ist dem Auftraggeber in digitaler, bearbeitbarer Form sowie als PDF zur Verfügung zu stellen. | |
|---|---|
| A 5b | Im Rahmen der Leistungsphasen 5 bis 8: Fortschreiben des Raumbuchs Das gemäß A5a aufgestellte Raumbuch ist auf Grundlage der Ausführungsplanung, Ausschreibung, Vergabe und tatsächlichen Ausführung kontinuierlich fortzuschreiben und zu konkretisieren. Änderungen gegenüber dem zuvor abgestimmten Planungsstand sind nachvollziehbar zu dokumentieren. Die Angaben der beteiligten Fachplanungen sind weiterhin zu koordinieren und, soweit für das Raumbuch relevant, zu integrieren. Zum Abschluss der Baumaßnahme ist das Raumbuch auf den tatsächlich ausgeführten Stand zu aktualisieren und dem Auftraggeber als Bestandteil der Projektdokumentation in digitaler, bearbeitbarer Form sowie als PDF zu übergeben. |
| A 6a | Im Rahmen der Leistungsphasen 2 bis 4: Erstellung eines Barrierefreiheits- und Inklusionskonzepts Der Auftragnehmer erstellt für den Erweiterungsneubau der Janusz-Korczak- Gesamtschule ein projektspezifisches Barrierefreiheits- und Inklusionskonzept. Das Konzept ist unter besonderer Berücksichtigung der schulischen Nutzung sowie der Anforderungen an die inklusive Beschulung und des Förderschwerpunkts körperliche und motorische Entwicklung (KME) zu entwickeln. |
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| Die Leistungen umfassen insbesondere: • Ermittlung und Analyse der rechtlichen und normativen Anforderungen an die Barrierefreiheit sowie der projekt-, schul- und nutzerspezifischen Anforderungen, • Ermittlung und Berücksichtigung der besonderen Anforderungen aus der inklusiven Beschulung und dem Förderschwerpunkt KME, • Definition der barrierefreien und inklusiven Planungsziele für alle relevanten Bereiche des Neubaus, • Berücksichtigung ausreichender Bewegungs-, Begegnungs- und Rangierflächen, insbesondere für die Nutzung mit Rollstühlen und elektrischen Rollstühlen, • Konzeption barrierefreier Zugänge, Erschließungs- und Wegebeziehungen sowie der vertikalen Erschließung, • Berücksichtigung der Anforderungen an Unterrichts-, Differenzierungs-, Team-, Aufenthalts- und Sanitärbereiche, • Entwicklung geeigneter Lösungen für Orientierung, Wahrnehmbarkeit und Bedienbarkeit, • Berücksichtigung der Anforderungen an Türen, Bedienelemente und sonstige für die barrierefreie Nutzung relevante Bauteile, • Berücksichtigung der barrierefreien Anbindung des Neubaus an die wesentlichen Wegebeziehungen und Funktionsbereiche des bestehenden Schulcampus, • Integration der Anforderungen in die Entwurfsplanung einschließlich Grundrissen, Schnitten und Lageplänen, • Abstimmung der Anforderungen und Schnittstellen mit den beteiligten Fachplanern, dem Auftraggeber, der Schule und gegebenenfalls weiteren beteiligten Stellen, • Erstellung des Barrierefreiheits- und Inklusionskonzepts mit textlicher Erläuterung, Maßnahmenbeschreibung und geeigneten planlichen Darstellungen sowie • Fortschreibung und Konkretisierung des Konzepts im Rahmen der Genehmigungsplanung. | |
|---|---|
| A 6b | Im Rahmen der Leistungsphase 5: Fortschreibung und Detailplanung des Barrierefreiheits- und Inklusionskonzepts Der Auftragnehmer schreibt das gemäß A6a erstellte Barrierefreiheits- und Inklusionskonzept auf Grundlage der Ausführungsplanung fort und konkretisiert die darin festgelegten Anforderungen und Maßnahmen bis zur Ausführungsreife. Die Leistungen umfassen insbesondere: • Detaillierung und planerische Konkretisierung der im Barrierefreiheits- und Inklusionskonzept festgelegten Maßnahmen, |
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| • Konkretisierung der erforderlichen Bewegungs-, Begegnungs- und Rangierflächen, insbesondere für die Nutzung mit Rollstühlen und elektrischen Rollstühlen, • Detaillierung der barrierefreien horizontalen und vertikalen Erschließung sowie der Zugänge und Wegeführungen, • Detaillierung der Anforderungen an Türen, Schwellen, Bedienelemente, Handläufe und sonstige für die barrierefreie Nutzung relevante Bauteile, • Konkretisierung der besonderen Anforderungen an Unterrichts-, Differenzierungs-, Team-, Aufenthalts- und Sanitärbereiche, • planerische Konkretisierung der für den Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung (KME) erforderlichen besonderen Maßnahmen, • Integration der Anforderungen in die Ausführungsplanung einschließlich der erforderlichen Detaildarstellungen, • Abstimmung der relevanten Schnittstellen mit der Technischen Ausrüstung, Tragwerksplanung, Freianlagenplanung und weiteren beteiligten Fachplanungen, • Koordination der für die Barrierefreiheit relevanten Angaben der beteiligten Fachplaner, • Prüfung der für die Objektplanung relevanten Werk- und Montageplanungen hinsichtlich der Umsetzung der festgelegten Anforderungen an die Barrierefreiheit, • Fortschreibung der textlichen und planlichen Dokumentation des Barrierefreiheits- und Inklusionskonzepts sowie • Kennzeichnung und Abstimmung erforderlicher Änderungen gegenüber dem in den Leistungsphasen 2 bis 4 abgestimmten Konzept. Die fachliche Verantwortung der jeweils gesondert beauftragten Fachplaner für deren Fachplanung bleibt hiervon unberührt. | |
|---|---|
| A 7a | Im Rahmen der Leistungsphase 3: Vertiefte Kostenplanung und Kostenkontrolle: Der Auftragnehmer erstellt ergänzend zur Kostenberechnung im Rahmen der Grundleistungen eine vertiefte Kostenberechnung nach DIN 276. Die Leistungen umfassen insbesondere: • Aufstellung der Kostenberechnung auf Grundlage der Entwurfsplanung bis zur 3. Ebene der DIN 276, • nachvollziehbare Darstellung der der Kostenberechnung zugrunde liegenden Mengen, Ansätze und Einheitspreise, • zusätzliche Aufbereitung der Kosten entsprechend den vorgesehenen Vergabegewerken, • nachvollziehbare Zuordnung der Vergabegewerke zu den Kostengruppen der DIN 276, |
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| • Darstellung wesentlicher Kostenrisiken und noch bestehender Kostenunsicherheiten, • Erläuterung wesentlicher Abweichungen gegenüber dem vorangegangenen Kostenstand sowie • Erstellung eines erläuternden Berichts zur vertieften Kostenberechnung. Die Kostenberechnung nach DIN 276 und die gewerkeweise Kostenaufstellung sind so aufzubauen, dass sie im weiteren Projektverlauf als einheitliche Grundlage für die fortlaufende Kostenkontrolle und Kostenfortschreibung verwendet werden können. | |
|---|---|
| A 7b | Im Rahmen der Leistungsphasen 5 und 6: Fortschreibung der vertieften Kostenkontrolle: Der Auftragnehmer schreibt die unter A7a erstellte vertiefte Kostenberechnung und die gewerkeweise Kostenaufstellung entsprechend dem fortschreitenden Planungsstand fort. Die Leistungen umfassen insbesondere: • fortlaufenden Abgleich der aktuellen Planung mit der vertieften Kostenberechnung, • Fortschreibung der Kosten nach DIN 276 und Vergabegewerken, • Abgleich der bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der vertieften Kostenberechnung und der gewerkeweisen Kostenaufstellung, • nachvollziehbare Darstellung wesentlicher Kostenabweichungen, • Analyse und Erläuterung der Ursachen festgestellter Abweichungen, • Darstellung erkennbarer Kostenrisiken und deren voraussichtlicher Auswirkungen auf die Gesamtkosten, • frühzeitige Information des Auftraggebers bei erkennbaren Kostenüberschreitungen sowie • Erarbeitung und Darstellung geeigneter Handlungs- bzw. Gegensteuerungsmaßnahmen. Die Ergebnisse sind dem Auftraggeber in einer fortlaufend aktualisierten und nachvollziehbaren Kostenübersicht zur Verfügung zu stellen. |
| A 7c | Im Rahmen der Leistungsphasen 7 und 8: Fortlaufende Kostenkontrolle während Vergabe und Bauausführung: Der Auftragnehmer führt die vertiefte Kostenkontrolle während der Vergabe und Bauausführung fort. Grundlage sind die vertiefte Kostenberechnung nach DIN 276 sowie die Kostenaufstellung nach Vergabegewerken. Die Leistungen umfassen insbesondere: |
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| • Vergleich der Ausschreibungs- und Vergabeergebnisse mit den bepreisten Leistungsverzeichnissen und den zugehörigen Kostenansätzen, • fortlaufende Aktualisierung der Kostenübersicht nach DIN 276 und Vergabegewerken, • Berücksichtigung und kostenmäßige Zuordnung von Nachträgen sowie geänderten und zusätzlichen Leistungen, • Darstellung bereits beauftragter, abgerechneter und prognostizierter Kosten, • Darstellung von Kostenabweichungen einschließlich deren Ursachen und Auswirkungen, • fortlaufende Prognose der voraussichtlichen Gesamtkosten, • frühzeitige Information des Auftraggebers über erkennbare Kostenrisiken und Kostenüberschreitungen, • Darstellung geeigneter Gegensteuerungsmaßnahmen sowie • Aufbereitung der fortgeschriebenen Kostendaten als Grundlage für die Kostenfeststellung. Die Kostenentwicklung ist dem Auftraggeber in einer fortlaufend aktualisierten Kostenübersicht transparent darzustellen. | |
|---|---|
| A 8a | Im Rahmen der Leistungsphasen 2 bis 4: Vertiefte Koordination technischer Schnittstellen und Leitungsführungen. Der Auftragnehmer übernimmt über die allgemeine Koordinations- und Integrationspflicht der Objektplanung hinaus eine vertiefte gewerkeübergreifende Koordination der für die Objektplanung relevanten technischen Schnittstellen und Leitungsführungen. Die Fachplanung der Technischen Ausrüstung sowie weiterer Fachdisziplinen erfolgt durch die jeweils gesondert beauftragten Fachplaner. Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen insbesondere: • Zusammenführung und Koordination der von den Fachplanern vorgesehenen wesentlichen Leitungs- und Trassenführungen, • Abstimmung der erforderlichen Schächte, Technikflächen, Installationszonen, Durchbrüche und Aussparungen mit der Objektplanung, • Koordination der Schnittstellen zwischen Objektplanung, Technischer Ausrüstung, Tragwerksplanung und weiteren beteiligten Fachplanungen, • Prüfung der räumlichen Integrierbarkeit der vorgesehenen Leitungsführungen und technischen Anlagen in die Gebäudeplanung, • frühzeitige Identifikation räumlicher Konflikte und Kollisionen, • Koordination erforderlicher Anpassungen mit den jeweils zuständigen Fachplanern sowie • nachvollziehbare Dokumentation der wesentlichen Schnittstellen und Koordinationsergebnisse. |
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| Die fachliche Verantwortung der jeweils beauftragten Fachplaner für deren Fachplanung bleibt hiervon unberührt. | |
|---|---|
| A 8b | Im Rahmen der Leistungsphasen 5 und 6: Vertiefte Koordination in den Leistungsphasen 5 und 6. Der Auftragnehmer führt die unter A8a beschriebene vertiefte Schnittstellen- und Koordinationsplanung auf Grundlage der Ausführungsplanung fort. Die Leistungen umfassen insbesondere: • Fortschreibung und Konkretisierung der Koordination von Leitungsführungen, Trassen, Schächten, Installationszonen, Durchbrüchen und Aussparungen, • Abstimmung der Ausführungsplanungen der Objektplanung mit den Planungen der Technischen Ausrüstung, Tragwerksplanung und weiteren beteiligten Fachplanungen, • Prüfung der räumlichen Vereinbarkeit der Fachplanungen untereinander und mit der Objektplanung, • Identifikation und Koordination von Planungs- und Schnittstellenkonflikten vor Ausführung, • Koordination erforderlicher Anpassungen mit den jeweils verantwortlichen Fachplanern sowie • Dokumentation der abgestimmten Planungsergebnisse. Die fachliche Planung und Dimensionierung der technischen Anlagen und Leitungsführungen sowie deren Fachbauüberwachung verbleiben bei den jeweils zuständigen Fachplanern. |
| A 9a | Im Rahmen der Leistungsphase 3 bis 4 Baustellenlogistik- und Sicherheitskonzept bei laufendem Schulbetrieb. Der Auftragnehmer erstellt ein projektbezogenes Baustellenlogistik- und Sicherheitskonzept unter besonderer Berücksichtigung des während der Bauzeit fortzuführenden Schulbetriebs. Ziel ist es, bereits im Rahmen der Entwurfs- und Genehmigungsplanung die wesentlichen Anforderungen an die spätere Baustellenorganisation, die Baustellenerschließung und die sichere Abwicklung der Baumaßnahme zu entwickeln und mit den Projektbeteiligten abzustimmen. Die Leistungen umfassen insbesondere: • Entwicklung eines Grundkonzepts für die Baustelleneinrichtung und Baustellenerschließung, • Konzeption der Zu- und Abfahrten für Bau- und Lieferverkehr, • Entwicklung einer sicheren Trennung von Baustellenverkehr und Schulbetrieb, |
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| • Berücksichtigung der Zugänge und Wegebeziehungen für Schülerinnen und Schüler, Beschäftigte, Besucher und sonstige Nutzer, • Berücksichtigung der erforderlichen Feuerwehr-, Rettungs- und Fluchtwege während der Bauzeit, • Darstellung wesentlicher bauzeitlicher Zustände und erforderlicher temporärer Wegeführungen, • Entwicklung einer grundsätzlichen Bauabschnitts- und Logistikplanung unter Berücksichtigung des laufenden Schulbetriebs, • Identifikation besonders sicherheitsrelevanter, lärmintensiver, staubintensiver oder den Schulbetrieb anderweitig beeinträchtigender Bauabläufe, • Berücksichtigung der für die Baustellenlogistik relevanten Schnittstellen zwischen Neubau, bestehendem Schulgebäude, Außenanlagen und sonstigen Maßnahmen auf dem Schulgelände, • Darstellung wesentlicher logistischer und sicherheitsrelevanter Risiken sowie geeigneter Maßnahmen zu deren Vermeidung bzw. Minimierung, • Abstimmung des Konzepts mit dem Auftraggeber, der Schule, den beteiligten Fachplanern und – soweit zu diesem Zeitpunkt bereits eingebunden – weiteren erforderlichen Projektbeteiligten sowie • textliche und planliche Dokumentation des Baustellenlogistik- und Sicherheitskonzepts. Das Konzept ist so aufzustellen, dass es in den nachfolgenden Leistungsphasen als Grundlage für die weitere Konkretisierung der Baustellenorganisation und des Bauablaufs verwendet werden kann. | |
|---|---|
| A 9b | Im Rahmen der Leistungsphase 5 und 6 Fortschreibung und Konkretisierung des Baustellenlogistik- und Sicherheitskonzepts Der Auftragnehmer schreibt das gemäß A9a entwickelte Baustellenlogistik- und Sicherheitskonzept auf Grundlage der fortgeschriebenen Planung weiter und konkretisiert dieses im Hinblick auf die spätere Bauausführung und Ausschreibung. Dabei sind die besonderen Anforderungen aus der Durchführung der Baumaßnahme auf dem bestehenden und während der Bauzeit weiterhin genutzten Schulcampus zu berücksichtigen. Die Sicherheit des Schulbetriebs und eine möglichst geringe Beeinträchtigung des Unterrichts- und Schulbetriebs sind bei der Entwicklung der Baustellenlogistik besonders zu berücksichtigen. Die Leistungen umfassen insbesondere: • Analyse und Konkretisierung der örtlichen Gegebenheiten und Randbedingungen für die Baustellenlogistik, insbesondere der verfügbaren Zufahrten, Verkehrs- und Wegebeziehungen, Anlieferungsmöglichkeiten sowie der verfügbaren Aufstell-, Lager- und Bewegungsflächen, |
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| • Berücksichtigung der besonderen Verkehrs- und Nutzungszeiten des Schulbetriebs, insbesondere der Schulanfangs- und -endzeiten sowie weiterer Zeiten mit erhöhtem Schülerverkehr, • Konkretisierung der Baustellenzufahrten sowie der Verkehrsführung für Bau- , Liefer- und Entsorgungsverkehr, • Entwicklung einer möglichst konsequenten räumlichen und organisatorischen Trennung von Baustellenverkehr und Schulverkehr, • Festlegung bzw. Konkretisierung sicherer Wege für Schülerinnen und Schüler, Beschäftigte, Besucher und sonstige Nutzer des Schulcampus, • Berücksichtigung der erforderlichen Feuerwehr-, Rettungs- und Fluchtwege während sämtlicher relevanter Bauzustände, • Konkretisierung der erforderlichen Baustelleneinrichtungs-, Lager-, Anlieferungs- und temporären Aufstellflächen, • Berücksichtigung erforderlicher zeitlicher Beschränkungen oder Zeitfenster für Anlieferungen und sonstige besonders störende Baustellenverkehre, • Berücksichtigung lärmintensiver, staubintensiver oder anderweitig besonders störender Arbeiten und deren Auswirkungen auf den laufenden Schulbetrieb, • Konkretisierung der Bauabschnitte, temporären Verkehrs- und Wegeführungen sowie sonstiger bauzeitlicher Zustände, • Koordination der relevanten logistischen Schnittstellen mit dem Auftraggeber, der Schule, den beteiligten Fachplanern sowie gegebenenfalls weiteren Beteiligten und zuständigen Stellen, • Integration der für die Bauausführung relevanten Anforderungen in die Ausführungsplanung und Terminplanung sowie • Mitwirkung bei der Übernahme der maßgeblichen Anforderungen in die Vergabeunterlagen der ausführenden Unternehmen. Das fortgeschriebene Baustellenlogistik- und Sicherheitskonzept ist dem Auftraggeber in textlicher und planlicher Form vorzulegen. Die für die Ausführung maßgeblichen Anforderungen sind so aufzubereiten, dass sie bei der Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen berücksichtigt werden können. | |
|---|---|
| A 10a | Im Rahmen der Leistungsphasen 2 bis 4: Koordination der Schnittstellen zwischen Neubau und Bestandsmaßnahmen Der Auftragnehmer übernimmt über die allgemeinen Koordinations- und Integrationspflichten der Objektplanung hinaus die vertiefte Koordination der für den Erweiterungsneubau relevanten Schnittstellen zu den parallel geplanten bzw. vorgesehenen Maßnahmen im Gebäudebestand. Ziel ist es, die Planungen für den Neubau und die Maßnahmen im Bestand frühzeitig aufeinander abzustimmen, gegenseitige Beeinträchtigungen und Planungswidersprüche zu vermeiden und die Voraussetzungen für eine mit dem laufenden Schulbetrieb verträgliche Gesamtumsetzung zu schaffen. Die Leistungen umfassen insbesondere: |
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| • Ermittlung und Darstellung der für den Neubau relevanten räumlichen, funktionalen, technischen, terminlichen und logistischen Schnittstellen zu den Maßnahmen im Bestand, • Auswertung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Planungs- und Untersuchungsergebnisse zu den Bestandsmaßnahmen, soweit diese für den Neubau relevant sind, • Abstimmung der Neubauplanung mit den für die Bestandsmaßnahmen zuständigen Planern und sonstigen Projektbeteiligten, • Berücksichtigung gegenseitiger Abhängigkeiten bei Erschließung, Zugängen, Wegebeziehungen, Baustelleneinrichtung und Baustellenlogistik, • Berücksichtigung möglicher Überschneidungen und Abhängigkeiten bei Bauabschnitten und vorgesehenen Ausführungszeiträumen, • Berücksichtigung der Auswirkungen der jeweiligen Maßnahmen auf den laufenden Schulbetrieb, • Identifikation von Schnittstellenkonflikten, Terminrisiken und gegenseitigen Beeinträchtigungen, • Entwicklung und Darstellung geeigneter Lösungsmöglichkeiten zur Vermeidung bzw. Minimierung erkannter Konflikte, • Mitwirkung bei der Entwicklung einer aufeinander abgestimmten grundsätzlichen Termin- und Bauabschnittsstrategie für Neubau und Bestandsmaßnahmen, • frühzeitige Information des Auftraggebers über erforderliche Entscheidungen und erkennbare Risiken sowie • nachvollziehbare Dokumentation der wesentlichen Schnittstellen, Abstimmungsergebnisse und noch offenen Punkte. Die Leistung umfasst ausdrücklich nicht die Planung, Ausschreibung, Vergabe oder Objektüberwachung der Maßnahmen im Bestand. Die fachliche und vertragliche Verantwortung der für die Bestandsmaßnahmen gesondert beauftragten Planer bleibt unberührt. | |
|---|---|
| A 10b | Im Rahmen der Leistungsphasen 5 und 6 Fortschreibung der Koordination der Schnittstellen zwischen Neubau und Bestandsmaßnahmen Der Auftragnehmer führt die gemäß A10a begonnene vertiefte Koordination der für den Erweiterungsneubau relevanten Schnittstellen zu den parallel geplanten bzw. vorgesehenen Maßnahmen im Gebäudebestand auf Grundlage der fortgeschrittenen Planungen fort und konkretisiert diese. Ziel ist es, die in der Ausführungs- und Vergabeplanung entstehenden Schnittstellen zwischen Neubau und Bestandsmaßnahmen frühzeitig zu erkennen, aufeinander abzustimmen und in den jeweiligen Planungs- und Vergabeunterlagen angemessen zu berücksichtigen. Die Leistungen umfassen insbesondere: |
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| • Fortschreibung und Konkretisierung der räumlichen, funktionalen, technischen, terminlichen und logistischen Schnittstellen zwischen Neubau und Bestandsmaßnahmen, • fortlaufende Abstimmung mit den für die Bestandsmaßnahmen zuständigen Planern und sonstigen Projektbeteiligten, • Konkretisierung der gegenseitigen Abhängigkeiten hinsichtlich Erschließung, Zugängen, Wegebeziehungen, Baustelleneinrichtung und Baustellenlogistik, • Abstimmung der vorgesehenen Bauabschnitte und Ausführungszeiträume unter besonderer Berücksichtigung gegenseitiger Abhängigkeiten, • Berücksichtigung der Auswirkungen auf den laufenden Schulbetrieb, • Fortschreibung und Konkretisierung der in A10a identifizierten Schnittstellenkonflikte, Terminrisiken und gegenseitigen Beeinträchtigungen, • Entwicklung und Abstimmung geeigneter Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minimierung erkannter Konflikte, • Fortschreibung der abgestimmten Termin- und Bauabschnittsstrategie für Neubau und Bestandsmaßnahmen, • Berücksichtigung der für den Neubau relevanten Schnittstellen in der Ausführungsplanung und – soweit erforderlich – in den Vergabeunterlagen der Bauleistungen, • frühzeitige Information des Auftraggebers über neu auftretende bzw. veränderte Schnittstellen, Risiken und erforderliche Entscheidungen sowie • Fortschreibung der Dokumentation der wesentlichen Schnittstellen, Abstimmungsergebnisse, Festlegungen und offenen Punkte. Die Leistung umfasst ausdrücklich nicht die Planung, Ausschreibung, Vergabe oder Objektüberwachung der Maßnahmen im Bestand. Die fachliche und vertragliche Verantwortung der für die Bestandsmaßnahmen gesondert beauftragten Planer bleibt unberührt. | |
|---|---|
| A 11 | Im Rahmen der Leistungsphase 9 und nach deren Abschluss Der Auftragnehmer übernimmt über die Grundleistungen der Leistungsphase 9 hinaus die Überwachung der Beseitigung festgestellter Mängel innerhalb der Verjährungsfristen für Mängelansprüche. Die Leistungen umfassen insbesondere: • Überwachung und Kontrolle der fachgerechten Beseitigung festgestellter Mängel durch die ausführenden Unternehmen, • Nachverfolgung der festgestellten Mängel sowie der vereinbarten Fristen zur Mängelbeseitigung, • Koordination der Mängelbearbeitung zwischen dem Auftraggeber, den ausführenden Unternehmen und den jeweils beteiligten Fachplanern, • Überprüfung der ausgeführten Mängelbeseitigungsmaßnahmen, |
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• Dokumentation der Mängel, Bearbeitungsstände und durchgeführten Maßnahmen, • Beratung des Auftraggebers bei der fachlichen Bewertung und Priorisierung festgestellter Mängel, • Abstimmung terminlicher und technischer Lösungen bei komplexen Mängelsachverhalten, • Information des Auftraggebers über nicht, nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß beseitigte Mängel sowie • Dokumentation des Abschlusses der jeweiligen Mängelbeseitigung.
Die Leistung erfolgt nach Aufforderung durch den Auftraggeber und entsprechend dem tatsächlichen Bedarf.
Die Leistung umfasst ausschließlich Mängel, die dem Leistungsbereich der Objektplanung Gebäude und Innenräume zuzuordnen sind. Die fachliche Überwachung der Mängelbeseitigung in den Leistungsbereichen der gesondert beauftragten Fachplaner verbleibt in deren jeweiliger Verantwortung. Die erforderliche Koordination mit diesen Fachplanern ist Bestandteil dieser Leistung.
3.5 Projektteam des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer hat für die Bearbeitung des Projekts ein fachlich geeignetes und
leistungsfähiges Projektteam einzusetzen und über die gesamte Vertragslaufzeit eine
kontinuierliche Projektbearbeitung sicherzustellen.
Für das Projekt sind mindestens folgende Funktionen verbindlich zu benennen:
• Projektleitung als zentrale Ansprechperson für den Auftraggeber,
• stellvertretende Projektleitung zur Sicherstellung einer kontinuierlichen Vertretung
sowie
• verantwortliche Objektüberwachung/Bauleitung für die Leistungsphase 8.
Die Projektleitung ist für die übergeordnete Steuerung und Koordination der vom Auftragnehmer
zu erbringenden Leistungen verantwortlich. Sie ist zentrale Ansprechperson des Auftraggebers
und stellt insbesondere die kontinuierliche Abstimmung innerhalb des eigenen Projektteams
sowie mit dem Auftraggeber und den weiteren Projektbeteiligten sicher.
Die stellvertretende Projektleitung muss in einem Umfang in das Projekt eingebunden sein, der
eine qualifizierte und ohne wesentliche Einarbeitungszeit mögliche Vertretung der Projektleitung
gewährleistet.
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Die für die Objektüberwachung/Bauleitung benannte Person übernimmt in der Leistungsphase 8
die verantwortliche Wahrnehmung der Leistungen der Objektüberwachung Gebäude und
Innenräume. Aufgrund der Durchführung der Baumaßnahme bei laufendem Schulbetrieb sind
hierbei insbesondere die Anforderungen an Sicherheit, Baustellenorganisation, Bauablauf sowie
die Minimierung von Beeinträchtigungen des Schulbetriebs zu berücksichtigen.
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass das eingesetzte Projektteam über die für die jeweilige
Aufgabe erforderliche fachliche Qualifikation und Erfahrung verfügt und in ausreichendem
Umfang für das Projekt zur Verfügung steht. Der Projektleiter, der stellvertretende Projektleiter
und die verantwortliche Objektüberwachung/Bauleitung müssen je über mindestens vier Jahre
Berufserfahrung nach Abschluss des Studiums verfügen (Mindestanforderung), andernfalls
wird das Angebot ausgeschlossen.
Die im Vergabeverfahren benannten und für die Auftragsausführung vorgesehenen
Schlüsselpersonen sind grundsätzlich für die Vertragsdurchführung einzusetzen. Ein Austausch
dieser Personen ist nur aus wichtigem Grund und nach vorheriger Abstimmung mit dem
Auftraggeber zulässig. Eine Ersatzperson muss mindestens über eine gleichwertige fachliche
Qualifikation und Erfahrung verfügen.
Der Projektleiter (w/m/d) oder stellvertretender Projektleiter (w/m/d) müssen
bauvorlageberechtigt nach BauO NRW sein (Mindestanforderung), andernfalls wird das
Angebot des Bieters ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer hat eine eindeutige Aufgaben- und Verantwortungsverteilung innerhalb
seines Projektteams sicherzustellen und dem Auftraggeber die jeweiligen Ansprechpartner
sowie Änderungen der Zuständigkeiten unverzüglich mitzuteilen.
Die Koordination der vom Auftraggeber gesondert beauftragten Fachplaner und sonstigen
fachlich Beteiligten erfolgt im Rahmen der für die Objektplanung bestehenden Koordinations-
und Integrationspflichten. Eine Generalplanerverantwortung des Auftragnehmers wird hierdurch
nicht begründet.
3.6 Weitere Planungsleistungen und Abstimmungen
Neben der Objektplanung Gebäude und Innenräume sind für die Realisierung der Maßnahme
weitere Fachplanungs-, Beratungs-, Gutachter- und sonstige Leistungen erforderlich. Diese
werden, soweit sie nicht ausdrücklich Bestandteil des Leistungsumfangs des Auftragnehmers
sind, gesondert durch den Auftraggeber beauftragt.
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Hierzu gehören nach derzeitigem Planungsstand insbesondere:
• Tragwerksplanung,
• Fachplanung Technische Ausrüstung – Heizung, Lüftung, Sanitär,
• Fachplanung Technische Ausrüstung – Elektro- und Informationstechnik,
• Freianlagenplanung,
• Ingenieurbauwerke,
• Brandschutzplanung bzw. Brandschutzsachverständige,
• Bauphysik, insbesondere Wärme-, Schall- und ggf. Raumakustik,
• ggf. weitere erforderliche Fachplaner, Gutachter und Sachverständige.
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Im weiteren Projektverlauf können entsprechend den
Anforderungen des Projekts weitere Fachplaner, Gutachter, Sachverständige oder sonstige
fachlich Beteiligte durch den Auftraggeber hinzugezogen werden.
Die Fachplaner, Gutachter und sonstigen fachlich Beteiligten werden dem Auftragnehmer durch
den Auftraggeber benannt bzw. entsprechend dem Planungsfortschritt beauftragt.
Koordination und Integration der Fachplanungen
Der Auftragnehmer hat die Leistungen der weiteren fachlich Beteiligten im Rahmen seiner
Koordinations- und Integrationspflichten in die Objektplanung einzubeziehen. Er ist dabei
insbesondere verpflichtet, die für seine Planung erforderlichen Schnittstellen frühzeitig zu
erkennen, den erforderlichen Abstimmungsbedarf aufzuzeigen und die für die Objektplanung
relevanten Ergebnisse der Fachplanungen und Fachbeiträge in seine Planung zu integrieren.
Hierzu gehören insbesondere: • Abstimmung und Koordination der Objektplanung mit den Fachplanungen,
insbesondere der Technischen Ausrüstung, Tragwerksplanung sowie der
Freianlagenplanung und den Ingenieurbauwerken,
• Abstimmung mit weiteren vom Auftraggeber beauftragten Fachplanern,
Sachverständigen, Gutachtern und sonstigen Projektbeteiligten,
• Berücksichtigung und Integration der für die Objektplanung relevanten Ergebnisse aus
Fachgutachten, Untersuchungen und sonstigen Fachbeiträgen,
• Koordination der räumlichen, funktionalen, gestalterischen und konstruktiven
Schnittstellen zwischen der Objektplanung und den Fachplanungen,
• Berücksichtigung der für die Objektplanung relevanten Anforderungen an die
technische Ausstattung des Schulgebäudes,
• Abstimmung der erforderlichen Flächen, Räume, Schächte, Installationsbereiche,
34
[Seite 35]
Durchbrüche und sonstigen baulichen Voraussetzungen für die Technische Ausrüstung,
• Abstimmung der Schnittstellen zwischen Neubau, Außenanlagen und den bestehenden
Gebäuden und Einrichtungen des Schulcampus, soweit diese für die Planung des
Neubaus relevant sind,
• Koordination der für die Genehmigungsplanung erforderlichen Fachbeiträge und
Fachgutachten sowie Integration der für die Objektplanung relevanten Ergebnisse in die
Genehmigungsunterlagen,
• Abstimmung der für das Projekt vorgesehenen Anforderungen an die Schließ- und
Zutrittsorganisation sowie deren Berücksichtigung in der Objektplanung,
• frühzeitige Identifikation und Dokumentation von Widersprüchen, fehlenden
Grundlagen, ungeklärten Schnittstellen oder sonstigem zusätzlichem
Abstimmungsbedarf sowie
• unverzügliche Information des Auftraggebers, sofern Entscheidungen, zusätzliche
Untersuchungen, Fachplanungen oder Fachgutachten erforderlich werden.
Der Auftragnehmer hat darauf hinzuwirken, dass die für seine Leistung erforderlichen
Planungsbeiträge der weiteren fachlich Beteiligten rechtzeitig vorliegen. Er hat den
Auftraggeber frühzeitig darauf hinzuweisen, wenn fehlende oder verspätete Planungsbeiträge
Auswirkungen auf die Qualität, Kosten, Termine oder Genehmigungsfähigkeit der Maßnahme
haben können.
Genehmigungsrelevante Fachplanungen und Fachgutachten
Der Auftragnehmer hat die für die Objekt- und Genehmigungsplanung relevanten Ergebnisse
und Anforderungen der Fachplanungen, Fachgutachten und sonstigen Fachbeiträge im
Rahmen seiner Koordinations- und Integrationspflichten zu berücksichtigen.
Er hat insbesondere die erforderlichen Schnittstellen abzustimmen, die für die Objektplanung
relevanten Ergebnisse in die Genehmigungsplanung zu integrieren und auf eine inhaltlich und
planerisch konsistente Zusammenführung der für die Genehmigungsplanung erforderlichen
Unterlagen hinzuwirken.
Fehlende, widersprüchliche oder aus Sicht des Auftragnehmers für die Genehmigungsfähigkeit
nicht ausreichende Fachbeiträge sind dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen.
Technische Ausstattung
Die für den Schulneubau erforderliche technische Ausstattung ist in enger Abstimmung mit den
jeweils zuständigen Fachplanern und dem Auftraggeber in die Objektplanung zu integrieren.
35
[Seite 36]
Der Auftragnehmer hat insbesondere die sich hieraus ergebenden räumlichen, baulichen,
gestalterischen und funktionalen Anforderungen sowie die erforderlichen Schnittstellen zu
berücksichtigen.
Schließ- und Zutrittsorganisation
Die Anforderungen an die Schließ- und Zutrittsorganisation sind frühzeitig mit dem Auftraggeber
und den betroffenen Fachplanungen abzustimmen und in der Objektplanung zu
berücksichtigen.
Die vom Auftraggeber vorgegebenen Anforderungen und Systemstandards sind bei der
Planung zu beachten. Insbesondere sind die hierfür erforderlichen baulichen, technischen und
organisatorischen Schnittstellen mit den beteiligten Fachplanungen abzustimmen.
Abgrenzung der Verantwortlichkeiten
Die fachliche Verantwortung für die gesondert beauftragten Fachplanungs-, Beratungs-,
Gutachter- und Sachverständigenleistungen verbleibt bei den jeweils hierfür beauftragten
Beteiligten.
Die dem Auftragnehmer im Rahmen der Objektplanung obliegenden Koordinations- und
Integrationspflichten begründen keine Generalplanerverantwortung.
3.7 Projekt- und Planungskonzept
Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat mit seinem Angebot ein auf das konkrete Projekt
bezogenes Projekt- und Planungskonzept einzureichen.
Das Konzept soll erkennen lassen, wie der Bieter die besonderen Anforderungen des Projekts
organisatorisch und methodisch bearbeiten und eine qualitäts-, kosten- und termingerechte
Leistungserbringung über die vorgesehenen Leistungsphasen sicherstellen will. Dies wird in
Unterkriterien abgefragt.
Das Konzept muss sich auf die in den Vergabeunterlagen festgelegten Unterkriterien des
Zuschlagskriteriums „Projekt- und Planungskonzept“ beziehen. Die Gliederung des
Konzepts hat sich an der vorgegebenen Untergliederung der Zuschlagskriterien (Anlage 11,
Kriterium 2) zu orientieren, sodass eine eindeutige Zuordnung der Ausführungen zu den
jeweiligen Unterkriterien/Unter-Unterkriterien möglich ist.
36
[Seite 37]
Die Ausführungen sind konkret auf das Projekt Janusz Korczak - Gesamtschule und die
ausgeschriebene Aufgabenstellung zu beziehen. Allgemeine Unternehmensdarstellungen,
Textbausteine oder lediglich allgemeine Beschreibungen üblicher Arbeitsweisen sind nicht
ausreichend. Die Vergabestelle verweist zu den Inhalten auf die ausführlichen Darstellungen
und Anforderungen zu den einzelnen Unterkriterien/Unter-Unterkriterien in der Anlage 11,
Kriterium 2.
Das Konzept soll mit Schriftgrad Arial 11 oder vergleichbar und Zeilenabstand von 1,5 erstellt
werden und die einzelnen, angegebenen Unterkriterien/Unter-Unterkriterien eindeutig
unterscheiden (insbesondere durch Übernahme der Nummerierung). Skizzen oder Bilder zur
Unterstützung der Ausführungen sind zulässig und hilfreich, gewünscht ist aber im Wesentlichen
ein Konzept in Textform, keine Präsentation. Nur Ausführungen zu den Unterkriterien werden
bewertet. Der Bieter ist gehalten, ausführliche Darstellungen zum konkreten Projekt zu machen
und sich nicht auf Textbausteine oder allgemeine Angaben zu beschränken.
Bewertet werden ausschließlich die Ausführungen zu den vorgegebenen Unterkriterien. Das
Konzept soll sich auf alle für die Beauftragung vorgesehenen Leistungsphasen 1 bis 9 sowie
die Besonderen Leistungen und Zusatzleistungen beziehen und die stufenweise
Beauftragung gemäß Ziffer 3.3 berücksichtigen. Die Vergabestelle geht nach derzeitigen
Erkenntnissen davon aus, dass alle Beauftragungsstufen auch tatsächlich beauftragt werden.
Die Besonderen Leistungen und Zusatzleistungen werden weitestgehend zusammen mit
zugeordneten Beauftragungsstufen vergeben.
Die Vergabestelle verlangt und erwartet ausdrücklich keine Ausarbeitung von
Lösungsvorschlägen für die gestellte Planungsaufgabe im Sinne von § 77 Abs. 2 VgV.
Nach § 76 Abs. 2 S. 3 VgV darf die Vergabestelle unaufgefordert eingereichte Ausarbeitungen
nicht berücksichtigen.
Die im Konzept dargestellten und im Vergabeverfahren zugesagten Vorgehensweisen werden,
soweit sie den ausgeschriebenen Leistungsumfang konkretisieren und mit den übrigen
Vergabeunterlagen vereinbar sind, Bestandteil der Leistungserbringung.
Das Projekt- und Planungskonzept stellt keine Mindestanforderung an das Angebot dar. Wird
mit dem Angebot kein Konzept eingereicht, führt dies nicht zum Ausschluss des Bieters; eine
Bewertung des Zuschlagskriteriums/der Unterkriterien kann in diesem Fall jedoch nicht erfolgen.
Das Konzept wird nicht nachgefordert.
37
[Seite 38]
3.8 Termine
Die Terminziele des Auftraggebers ergeben sich aus Ziffer 1.2 dieser
Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf (Anlage 12 der Vergabeunterlagen). Im
Rahmen der Leistungsphase 3 wird die weitere Terminplanung mit dem Auftraggeber
abgestimmt und konkretisiert. Einzelheiten hierzu ergeben sich aus dem Vertrag.
Der Auftragnehmer hat seine Leistungen so zu organisieren und zu erbringen, dass die
vereinbarten Projekttermine und Meilensteine eingehalten werden können. Hierzu sind die
eigenen Planungsleistungen sowie die erforderlichen Abstimmungs-, Entscheidungs- und
Freigabeprozesse und die Schnittstellen zu den weiteren Projektbeteiligten frühzeitig in der
Terminplanung zu berücksichtigen.
Dabei sind insbesondere zu berücksichtigen:
• die Bearbeitungszeiträume der einzelnen Leistungsphasen,
• erforderliche Abstimmungs- und Entscheidungszeiträume des Auftraggebers,
• die Einbindung der Schule und weiterer Projektbeteiligter,
• die erforderlichen Leistungen und Planungsbeiträge der gesondert beauftragten
Fachplaner, Gutachter und Sachverständigen,
• erforderliche Genehmigungs- und Behördenverfahren,
• die Vorbereitung und Durchführung der Vergabeverfahren für die Bauleistungen,
• erforderliche Vorlauf-, Liefer- und Ausführungszeiten,
• die Bauabschnitte und wesentlichen Abhängigkeiten der Bauausführung,
• die besonderen Anforderungen aus dem laufenden Schulbetrieb sowie
• die zeitlichen und organisatorischen Schnittstellen zu den parallel geplanten bzw.
durchzuführenden Maßnahmen im Gebäudebestand.
Der Auftragnehmer hat die für seinen Leistungsbereich maßgeblichen Termine und
Abhängigkeiten laufend zu überwachen.
Erkennbare Terminrisiken, Verzögerungen oder sonstige Umstände, die Auswirkungen auf
vereinbarte Termine oder Meilensteine haben können, sind dem Auftraggeber unverzüglich
mitzuteilen. Dabei sind die Ursachen und Auswirkungen auf den weiteren Projektablauf
darzustellen und geeignete Maßnahmen zur Stabilisierung des Terminplans vorzuschlagen.
Soweit erforderlich, sind alternative Termin- oder Ablaufvarianten einschließlich ihrer
Auswirkungen auf Kosten, Qualität, Bauablauf und Schulbetrieb aufzuzeigen.
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[Seite 39]
Der Auftragnehmer hat in diesem Fall im Rahmen seines Leistungsbereichs geeignete
Maßnahmen zur Stabilisierung des Projektablaufs aufzuzeigen und mit dem Auftraggeber
sowie den betroffenen Projektbeteiligten abzustimmen. Soweit erforderlich, sind alternative
Termin- oder Ablaufvarianten einschließlich ihrer Auswirkungen auf Kosten, Qualität,
Bauablauf und Schulbetrieb darzustellen.
Die Terminplanung ist mit den Planungen der weiteren Projektbeteiligten abzustimmen,
fortzuschreiben und dem Auftraggeber in geeigneter digitaler Form zur Verfügung zu stellen,
mindestens als PDF und zusätzlich in einem bearbeitbarem und weiterverarbeitbaren Format
(z.B. DWG, DXF).
3.9 Präsenz/Besprechungen
Der Auftragnehmer hat während seiner Leistungszeit an den für die ordnungsgemäße
Projektbearbeitung erforderlichen Planungs-, Bauherren- und sonstigen Projektbesprechungen
teilzunehmen. Diese finden abhängig von Anlass, Projektphase und Teilnehmerkreis teils
online, teils vor Ort in Gütersloh statt.
Der Auftragnehmer hat die Teilnahme der jeweils erforderlichen Mitglieder seines Projektteams
sicherzustellen. Die Projektleitung nimmt an den für sie relevanten Projekt- und
Planungsbesprechungen teil. Soweit fachliche oder projektbezogene Fragestellungen dies
erfordern, sind weitere geeignete Mitglieder des Projektteams hinzuzuziehen.
Die im Rahmen der Grundleistungen erforderlichen Abstimmungen und Besprechungen sind mit
dem vereinbarten Honorar abgegolten.
Die zusätzlichen regelmäßigen Planungs- und Bauherrenberatungen sowie die hierfür
vorgesehene Vergütung richten sich nach den unter Ziffer 3.4 beschriebenen Besonderen
Leistungen A2a bis A2b. Die hierfür anzubietenden Pauschalpreise werden im
Angebotsformular (Anlage 9 der Vergabeunterlagen) abgefragt.
Die Anforderungen an die über die Grundleistungen hinausgehende erhöhte Präsenz während
der Leistungsphase 8 richten sich nach der unter Ziffer 3.4 beschriebenen Besonderen Leistung
A2c – Intensive Baustellenpräsenz und erweiterte Objektüberwachung.
Protokollierung
Die Inhalte und Ergebnisse der Planungs-, Bauherren- und Jour-fixe-Termine sind, soweit die
Protokollführung dem Auftragnehmer obliegt, durch den Auftragnehmer zu protokollieren.
39
[Seite 40]
Die Protokolle haben insbesondere die wesentlichen Besprechungsinhalte, getroffenen
Entscheidungen und Festlegungen, offenen Punkte, Zuständigkeiten sowie vereinbarten
Termine und Fristen nachvollziehbar wiederzugeben.
Die Protokolle sind im DOCX- und PDF-Dateiformat zu erstellen und spätestens am zweiten
Arbeitstag nach dem jeweiligen Abstimmungstermin dem Auftraggeber digital zur Verfügung zu
stellen. Das Protokoll gilt als freigegeben und abgestimmt, sobald der Auftraggeber dies in
Textform erklärt hat. Teilt der Auftraggeber Änderungen oder Ergänzungen mit, hat der
Auftragnehmer diese zu prüfen und erforderliche Anpassungen unverzüglich vorzunehmen.
Widerspricht der Auftragnehmer einer durch den Auftraggeber angepassten Fassung nicht
innerhalb von zwei Werktagen nach deren Übermittlung, gilt das Protokoll als final abgestimmt.
Vorbereitung und kurzfristige Abstimmungen
Besprechungen und Abstimmungen sind durch den Auftragnehmer so vorzubereiten, dass
erforderliche Entscheidungen möglichst zielgerichtet getroffen werden können. Hierzu
erforderliche Entscheidungsgrundlagen sind den Beteiligten rechtzeitig vor dem jeweiligen
Termin zur Verfügung zu stellen.
Bei dringenden oder projektkritischen Sachverhalten hat der Auftragnehmer eine kurzfristige
Abstimmung mit dem Auftraggeber sicherzustellen.
3.10 Kommunikation/EDV
Eine vorrangige Kommunikation bei der Projektabwicklung per E-Mail ist gewünscht, soweit
nicht gesetzlich oder vertraglich eine andere Form, insbesondere Schriftform, vorgesehen ist.
Für das Projekt wird ein digitaler Projektraum genutzt, der durch den Auftraggeber
bereitgestellt wird. Der Auftragnehmer hat den Projektraum für den Austausch und die
Bereitstellung der für seine Leistung relevanten Projektunterlagen zu nutzen und die vom
Auftraggeber vorgegebenen Ablage-, Benennungs- und Dokumentationsstrukturen einzuhalten.
Die über die allgemeinen Anforderungen an die digitale Zusammenarbeit hinausgehenden
Leistungen zur Pflege und Dokumentation des Projektraums richten sich nach der unter
Ziffer 3.4 beschriebenen Besonderen Leistung A1 – Digitaler Projektraum.
Der Auftragnehmer hat sowohl die Erbringung der eigenen Planungsleistungen als auch die
Koordination und Integration der weiteren Fachplanungen nachvollziehbar zu
dokumentieren.
40
[Seite 41]
Die Dokumentation erfolgt grundsätzlich digital. Planungsunterlagen sind mindestens in
folgenden Formaten bereitzustellen:
• PDF als allgemein lesbares Ausgabeformat,
• DWG und/oder DXF als bearbeitbares CAD-Austauschformat.
Textdokumente, Tabellen, Berechnungen und sonstige vom Auftragnehmer erstellte Unterlagen
sind, soweit erforderlich, zusätzlich in einem geeigneten bearbeitbaren Format zur Verfügung zu
stellen.
Papierbasierte Dokumentationen und für die Projektbearbeitung relevante Unterlagen sind,
soweit erforderlich, in ein geeignetes digitales Format zu übertragen.
Die Dokumentation ist dem Auftraggeber auf Verlangen jederzeit in ihrem jeweils aktuellen
Bearbeitungsstand bereitzustellen.
Die eingesetzten Datenformate und Softwarestände sind zu Beginn der Planung mit dem
Auftraggeber und den beteiligten Fachplanern abzustimmen. Der Auftragnehmer hat einen
möglichst verlustfreien Datenaustausch mit den weiteren Projektbeteiligten sicherzustellen.
Spätestens zum Abschluss der jeweiligen Beauftragungsstufe sind die vom Auftragnehmer
erstellten und fortgeschriebenen Unterlagen und Daten dem Auftraggeber vollständig,
strukturiert und in den vereinbarten Formaten zur Verfügung zu stellen.
3.11 Zuwendungen
Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich, sofern für die Maßnahme
Zuwendungen beantragt oder bewilligt werden. Die beabsichtigten Antragsstellungen sind oben
in Ziffer 2.4 dargestellt. Die Vorgaben des jeweiligen Zuwendungsprogramms sowie eines
etwaigen Zuwendungsbescheides sind vom Auftragnehmer im Rahmen seiner
Leistungserbringung zu beachten und in der weiteren Planung, Ausschreibung und
Dokumentation entsprechend zu berücksichtigen.
Soweit sich aus den Förderbedingungen besondere Anforderungen an die Planung,
Kostenaufstellung, Vergabe, Dokumentation oder Nachweisführung ergeben, sind diese vom
Auftragnehmer im Rahmen seines beauftragten Leistungsumfangs zu berücksichtigen.
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[Seite 42]
Erkennbare Auswirkungen der Förderbedingungen auf Kosten, Termine, Planung oder
Ausführung sind dem Auftraggeber frühzeitig mitzuteilen.
3.12 Vertragsgrundlagen und zu beachtende Vorschriften
Die Vertragspflichten des Auftragnehmers ergeben sich insbesondere aus dem Vertragsentwurf,
der den Vergabeunterlagen als Anlage 12 beigefügt ist.
Bei der Leistungserbringung sind insbesondere die jeweils einschlägigen und für die Maßnahme
geltenden gesetzlichen, behördlichen, technischen und sonstigen Anforderungen zu beachten.
Hierzu gehören insbesondere:
• die allgemein anerkannten Regeln der Technik,
• die einschlägigen planungs- und bauordnungsrechtlichen Bestimmungen,
insbesondere die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW),
• die einschlägigen technischen Regelwerke, Normen und Richtlinien,
• die für das Projekt einschlägigen Anforderungen des Arbeits-, Gesundheits- und
Unfallschutzes sowie die anerkannten sicherheitstechnischen und
arbeitsmedizinischen Regeln,
• die für den Auftraggeber geltenden vergabe- und vertragsrechtlichen Vorgaben, soweit
diese für die Leistungserbringung des Auftragnehmers relevant sind,
• die Besonderen Vertragsbedingungen zur Einhaltung des Tariftreue- und
Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen, die den Vergabeunterlagen als Anlage 13
beigefügt sind und im Falle der Zuschlagserteilung Vertragsbestandteil werden,
• die für das Projekt festgelegten energetischen Anforderungen sowie
• sonstige projektbezogene Vorgaben und Standards des Auftraggebers, soweit diese
dem Auftragnehmer mitgeteilt und für seine Leistung relevant sind.
• Werden während der Projektbearbeitung aufgrund gesetzlicher oder behördlicher
Änderungen oder aufgrund von Entscheidungen des Auftraggebers neue oder
geänderte Anforderungen für das Projekt maßgeblich, sind diese im Rahmen der
beauftragten Leistungen zu prüfen und nach entsprechender Abstimmung mit dem
Auftraggeber zu berücksichtigen.
• Hieraus resultierende Auswirkungen auf Planung, Kosten, Termine, Qualität oder
Ausführung sind dem Auftraggeber frühzeitig mitzuteilen. Erforderliche Anpassungen
und deren Auswirkungen sind nachvollziehbar zu dokumentieren.
• Weitere Einzelheiten und die Rangfolge der Vertragsgrundlagen ergeben sich aus dem
Vertrag.
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[Seite 43]
Weitere Einzelheiten regelt der Vertrag (Anlage 12).
43
[Seite 44]
4. Angaben zum Honorar
4.1 Grundleistungen Leistungsphasen 1 bis 9 HOAI
Den Honorarabrechnungen des Auftragnehmers werden die vertraglichen Regelungen und
nachrangig die HOAI 2021 zu Grunde gelegt. Mindest- oder Höchstsätze der HOAI a.F. gelten
also nicht. Die im Angebot vom Auftraggeber fest vorgegebenen sowie die vom Bieter
angebotenen Honorarparameter mit Ausnahme der anrechenbaren Kosten gelten für das
Vergabeverfahren und werden für die spätere Honorierung des Auftragnehmers
festgeschrieben.
Vorläufige Kosten Objektplanung Gebäude und Innenräume: KG 300 (Baukonstruktion) in
Höhe von EUR 5.941.176,47 netto und KG 400 (Technische Anlagen) in Höhe von
EUR 2.141.176,47 netto. Unter Berücksichtigung von § 33 HOAI ergeben sich für die
Objektplanung Gebäude vorläufige anrechenbare Kosten von EUR 7.754.411,80 netto. Die
vorläufigen Kosten beruhen auf der vorläufigen Kosteneinschätzung der Vergabestelle.
Die vorgenannten vorläufigen anrechenbaren Kosten sind der Berechnung des
Honorarangebots zugrunde zu legen. Die Angabe dient dazu, für alle Honorarangebote eine
gleiche Bemessungsgrundlage herzustellen. Die tatsächliche Abrechnung erfolgt später nach
den vertraglichen Regelungen und nachrangig der HOAI.
Als Honorarzone/Honorarsatz wird von der Vergabestelle Honorarzone III, unten verbindlich
vorgegeben.
Die nachfolgend genannten Prozentwerte für die Grundleistungen der zu vergebenden
Leistungsphasen werden vom Auftraggeber verbindlich vorgegeben und sind der Kalkulation
des Honorarangebots zugrunde zu legen.
Hat ein Bieter eine abweichende Einschätzung zu den vorgegebenen von-Hundert-Sätzen, zur
Honorarzone oder zum Honorarsatz, kann er dies kalkulatorisch im Rahmen des angebotenen
prozentualen Abschlags oder Zuschlags berücksichtigen.
Für die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 der Objektplanung Gebäude werden
(soweit stufenweise beauftragt) grundsätzlich die Prozentwerte nach § 34 Abs. 3 HOAI
angesetzt. Ausnahme: Bei der LPH 7 wird ein Abzug von 2 % vorgenommen, da die
Grundleistungen „Einholen von Angeboten“, „Führen von Bietergesprächen“ und „Mitwirken
bei der Auftragserteilung“ durch den Auftraggeber durchgeführt werden. Diese
44
[Seite 45]
Grundleistungen müssen daher vom Auftragnehmer nicht erbracht werden. Angesetzt werden
damit 98 % wie folgt:
| Leistungsphase | von Hundert |
|---|---|
| LPH 1 | 2 |
| LPH 2 | 7 |
| LPH 3 | 15 |
| LPH 4 | 3 |
| LPH 5 | 25 |
| LPH 6 | 10 |
| LPH 7 | 2 |
| LPH 8 | 32 |
| LPH 9 | 2 |
| Summe | 98 |
Bieter haben die Möglichkeit, auf das HOAI-Honorar, also auf die Grundleistungen, einen
pauschalen, prozentualen Abschlag oder Zuschlag anzubieten. Dieser wird im
Angebotsformular (Anlage 9) abgefragt. Der prozentuale Abschlag oder Zuschlag wird nur auf
das Honorar für die zu erbringenden Grundleistungen und evtl. Umbau- und
Modernisierungszuschläge berechnet. Er wird nicht auf Honorarpauschalen, Nebenkosten
oder auf Stundenhonorare angewendet.
Fiktives Beispiel der Berechnung bei Angebot von Abschlag oder Zuschlag: Wurde ein
pauschaler Abschlag von 10 Prozent auf das Gesamthonorar der Grundleistungen vereinbart,
wird zunächst das Honorar für die Grundleistungen auf Basis der Honorarparameter berechnet
(insbesondere nach anrechenbaren Kosten, Honorarzone und -satz, ggf. Umbau- und
Modernisierungszuschlag) und anschließend der Abschlag bzw. Zuschlag berücksichtigt. Ergibt
sich im Beispiel für alle erbrachten Grundleistungen ein Netto-Honorar von EUR 100.000,00,
wird das Honorar um 10 Prozent von EUR 100.000,00 gekürzt (EUR 10.000,00), zu zahlen sind
dann EUR 90.000,00 netto, zzgl. Nebenkosten und Umsatzsteuer.
Nebenkosten werden pauschaliert abgefragt und sind im Angebotsformular entsprechend
anzugeben.
Abgefragt wird ferner ein Zuschlag für Umbau und Modernisierung. Die Vergabestelle weist
darauf hin, dass nach ihrer Auffassung der Anteil an Umbau und Modernisierung gering sein
wird, weil im Wesentlichen ein Neubau errichtet wird.
45
[Seite 46]
Für die Abfrage von Nebenkosten und Zuschlägen für Umbau und Modernisierung wäre auch
ein Angebot von 0 % zulässig, wenn der Bieter insoweit keine Kosten geltend machen will. Dann
müsste im Angebotsformular entsprechend „0“ angegeben werden.
Die mitzuverarbeitende Bausubstanz ist mit den Vereinbarungen zu Zuschlägen für Umbauten
und Modernisierung sowie Abschlägen/Zuschlägen abgegolten und wird ausdrücklich mit
EUR 0,00 vereinbart. Ein zusätzlicher Ansatz für die Berücksichtigung mitzuverarbeitender
Bausubstanz (insbesondere § 4 Abs. 3 HOAI) erfolgt also nicht.
Der Auftragnehmer hat ferner Anspruch auf die Umsatzsteuer auf die Netto-Beträge in
gesetzlicher Höhe, wenn Umsatzsteuer anfällt.
Weitere Einzelheiten zum Honorar ergeben sich auch aus dem Vertragsentwurf (Anlage 12).
4.2 Besondere Leistungen/Zusatzleistungen
Die Besonderen Leistungen und Zusatzleistungen werden grundsätzlich nach
Pauschalpreisen vergütet, soweit nicht anders geregelt. Nebenkosten sind insoweit bereits zu
inkludieren. (Angebotsformular, Anlage 9, Ziffer 2). Für die Leistung A11 ist eine Abrechnung
nach Stundenaufwand vorgesehen, da diese Leistung zum jetzigen Zeitpunkt nicht
hinreichend kalkulierbar ist.
4.3 Stundenhonorare
Angeboten werden sollen ferner Stundenpreise für verschiedene Bearbeiterstufen, nämlich für
die Projektleitung (w/m/d), die die Positionen Projektleiter (w/m/d) und stellvertretenden
Projektleiter (w/m/d) umfasst -, Architekten/Ingenieure/Beratende Ingenieure (w/m/d) und
Technische Mitarbeiter (w/m/d). Auf diese Stundenhonorare werden keine Nebenkosten
gezahlt. Diese sind also in den Stundenhonoraren zu inkludieren. Die anzubietenden
Stundenansätze (Angebotsformular, Anlage 9, Ziffer 3, „Faktor“) dienen ausschließlich
Wertungszwecken im Vergabeverfahren und begründen keinen Anspruch des Auftragnehmers
auf Beauftragung oder einen entsprechenden Leistungsumfang. Eine spätere Abrechnung nach
Stunden setzt eine vertragliche Grundlage oder eine vorherige schriftliche Beauftragung durch
den Auftraggeber voraus.
46
[Seite 47]
5. Anlagenverzeichnis Vergabeunterlagen
Anlage 1 Bewerberanschreiben TNW
Anlage 2 Bewerbungsbedingungen TNW
Anlage 3 Formblatt Teilnahmeantrag TNW
Anlage 4 Verpflichtungserklärung Eignungsverleiher TNW
Anlage 5 Ausschluss- und Eignungskriterien TNW
Anlage 6 Auswahlkriterien TNW
Anlage 7 Leistungsbeschreibung Entwurf ANG
Anlage 8 Aufforderung Erstangebot Entwurf ANG
Anlage 9 Angebotsformular Erstangebot Entwurf ANG
Anlage 10 Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer ANG
Anlage 11 Zuschlagskriterien ANG
Anlage 12 Architektenvertrag Objektplanung Entwurf ANG
Anlage 13 BVB TVgG NRW ANG
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6. Anlagenverzeichnis Grundlagen
Anlage A Übersichtskarte Lage JKG im Stadtgebiet
Anlage B Luftbild Schulstandort
Anlage C Flurkarte, Grundstücksübersicht
Anlage D Lageplan Bestand und vorgesehenes Baufeld
Anlage E Datenauszug Verzeichnis Bebauungspläne der Stadt
Anlage F Flächennutzungsplan mit Legende
Anlage G Fotodokumentation
Anlage H Raum- und Funktionsprogramm
Anlage I Grundrissvorschlag Erweiterungsneubau – unverbindliche
Projektgrundlage
Anlage J Kostenaufstellung Baukosten
Anlage K Baugrunduntersuchung Baugrundbeurteilung
Anlage L Unterlagen Entwässerung, Retentionsfläche
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