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FLI10_OBJ_St1_Vertragsentwurf.pdf

Objektplanung für den Neubau eines Laborgebäudes in Jena

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 02.10.2026, 05:45 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.tender24.de

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-Entwurf- Leibniz-Institut für Alternsforschung – Fritz-Lipmann-Institut e.V. (FLI) • Beutenbergstraße 11 • 07745 Jena

Architektenvertrag

Objektplanung für Gebäude und Innenräume

(§ 650p BGB, § 33 bis 37 HOAI, Anlage 10 zur HOAI)

Zwischen dem Leibniz-Institut für Alternsforschung Fritz-Lipmann-Institut e.V. (FLI) Administration/Betriebsorganisation Beutenbergstraße 11 07745 Jena

vertreten durch: ……………..

  • nachstehend Auftraggeber genannt –

und der

vertreten durch: …………..

  • nachstehend Auftragnehmer genannt –

wird auf der Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure in der Fassung 2021 folgender Architektenvertrag geschlossen:

§ 1 Vertragsgegenstand

  1. Gegenstand dieses Vertrags sind Leistungen der Objektplanung gemäß § 3 für folgende Baumaßnahme:

Maßnahme ………….. „Errichtung Gebäude FLI 10 Laborgebäude“ Leibniz Institut für Alternsforschung, Fritz-Lipmann-Institut e.V. (FLI) Beutenbergstr. 11, 07745 Jena

Leibniz-Institut für Alternsforschung – Vorstand: Vereinsregister: Bankverbindung: Sparkasse Jena Fritz-Lipmann-Institut e.V. (FLI) Prof. Dr. Dario Riccardo Valenzano Nr. 230296, Amtsgericht Jena BLZ 830 530 30 Beutenbergstraße 11 • 07745 Jena Dr. Daniele Barthel Vorsitzender des Kuratoriums: Konto Nr. 655 Tel. +49 (3641) 65-6000 Burkhard Zinner BIC: HELADEF1JEN Fax +49 (3641) 65-6351 USt-IdNr.: DE 153 925 464 (VAT) IBAN: DE19 8305 3030 0000 0006 55

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§ 2 Vertragsbestandteile/-grundlagen

  1. Bestandteile dieses Vertrags sind:

 ……………..  ……………..  ……………..

  1. Grundlagen des Vertrags sind zudem alle für das Bauvorhaben einschlägigen gesetzlichen, öffentlich-rechtlichen und behördlichen Vorschriften, Verordnungen, Richtlinien sowie technischen Bestimmungen und allgemein anerkannten Regeln der Technik und Baukunst unter Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit. Die unter Abs. 1 genannten Vertragsbestandteile gelten ohne Rang - und Reihenfolge und sind vom Auftragnehmer im Interesse der Planungsaufgabe als sinnvolles Ganzes auszulegen und umzusetzen.

§ 3 Leistungen des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer erbringt die unter Ziff. 1 und 2 genannten Leistungen nach § 34 HOAI „Leistungsbild Gebäude und Innenräume“

  1. Planung und Bauüberwachung im Leistungsbild Gebäude und Innenräume Folgende Grundleistungen und Besondere Leistungen werden vereinbart:
Lph 3Bewertung
Anteilige Wiederholung von Planungsleistungen
Gesamt
Lph 4Bewertung
Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen
oder Zustimmungen einschließl. der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen, sowie notwendiger
Verhandlungen mit Behörden unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
Einreichen der Vorlagen
Ergänzen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen
Gesamt
Lph 5Bewertung
Erarbeiten der Ausführungsplanung mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben
(zeichnerisch und textlich) auf der Grundlage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung bis zur
ausführungsreifen Lösung, als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen
Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen nach Art und Größe des Objekts im erforderlichen
Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen, z.B. bei
Gebäuden im Maßstab 1 : 50 bis 1 : 1, bei Innenräumen im Maßstab 1 : 20 bis 1 : 1

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Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten
sowie Koordination und Integration von deren Leistungen
Fortschreibung des Terminplanes
Fortschreiben der Ausführungsplanung auf Grund der gewerkeorientierten Bearbeitung während der
Objektausführung
Überprüfen erforderlicher Montagepläne der vom Objektplaner geplanten Baukonstruktionen und
baukonstruktiven Einbauen auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung
Gesamt
Lph 6Bewertung
Aufstellen eines Vergabeterminplans
Aufstellen der Vergabeunterlagen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen, Ermitteln und
Zusammenstellen von Mengen auf der Grundlage der Ausführungsplanung unter Verwendung der
Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter.
Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der anderen an der
Planung fachlich Beteiligten
Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse
Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der
Kostenberechnung
Zusammenstellen der Vergabeunterlagen für alle Leistungsbereiche
Gesamt
Lph 7
Koordinieren der Vergaben der Fachplaner
Einholen von Angeboten
Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Einzelpositionen
oder Teilleistungen.
Prüfen und Werten der Angebote zusätzlicher und geänderter Leistungen der ausführenden
Unternehmen und der Angemessenheit der Preise.
Führen von Bietergesprächen
Erstellen der Vergabevorschläge
Mitwirken bei der Dokumentation der Vergabeverfahren
Zusammenstellen der Vertragsunterlagen für alle Leistungsbereiche
Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen
oder der Kostenberechnung

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Mitwirken bei der Auftragserteilung
Gesamt
Lph 8Bewertung
Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen
Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit den ausführenden Unternehmen, den
Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln
der Technik
Überwachen der Ausführung von Tragwerken mit sehr geringen und geringen Planungsanforderungen
auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis
Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten
Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplanes (Balkendiagramm)
Dokumentation des Bauablaufs (insbesondere mit einem Bautagebuch)
Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen
Rechnungsprüfung einschließlich Prüfen der Aufmaße der bauausführenden Unternehmen
Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit den Auftragssummen einschließlich Nachträgen
Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im
Vergleich zu den Vertragspreisen
Kostenfeststellung nach DIN 276
Organisation der Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und
Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellung von Mängeln, Abnahmeempfehlung für den
Auftraggeber
Antrag auf öffentlich-rechtliche Abnahmen und Teilnahme daran
Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, zeichnerischen Darstellungen und rechnerische
Ergebnisse des Objekts
Übergabe des Objekts
Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche
Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel
Gesamt
Lph 9Bewertung
Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten
Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich
notwendiger Begehungen
Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche

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Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen
Gesamt

§ 4 Besondere und zusätzliche Leistungen zu den Leistungen in § 3 Abs. 2

Sind bei Erfordernis dem Auftraggeber anzuzeigen. Die Vergütung erfolgt nach Stundensätzen entsprechend § 6.

§ 5 Termine

  1. Für die vereinbarten Leistungen sind folgende Termine vereinbart:

Nr. 1 Vorlage Haushaltunterlage Bau ………. Nr. 2 Einreichung Bauantrag Stadt Jena ………. Nr. 3 Bekanntmachung Ausschreibungen ………. Nr. 4 Ausschreibungsunterlagen Erschließung Bodenplatte ………. Nr. 5 Ausschreibungsunterlagen Bauleistungen ………. Nr. 6 Baubeginn ……….

  1. Werden o. g. Termine verschoben, ohne dass dies vom Auftragnehmer zu vertreten ist, verpflichten sich die Parteien, kurzfristig nach Bekanntwerden der Verschiebung eine neue Terminvereinbarung für die Leistungen dieses Vertrags zu treffen.

§ 6 Honorar

  1. Die Parteien vereinbaren für die Leistungen nach § 3 Abs. 2 dieses Vertrags auf Grundlage der HOAI folgende Honorarermittlungsgrundlagen:

Honorarzone: ……. Honorarsatz: …….

Insgesamt gilt ein pauschaler Abschlag von …. % als vereinbart.

Die Bewertung der einzelnen Leistungen in den beauftragten Leistungsphasen ist in § 3 geregelt.

  1. Die anrechenbaren Kosten ergeben sich aus der Kostenberechnung.
  2. Für den Fall, dass das Honorar für Leistungen des Auftragnehmers (z.B. Besondere Leistungen) als Zeithonorar zu berechnen ist, gelten folgende Stundensätze:

für den Projektleiter ……. EUR netto für den Fachingenieur ……. EUR netto für den technischen Mitarbeiter ……. EUR netto für den sonstigen Mitarbeiter ……. EUR netto (zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer)

Die Abrechnung erfolgt monatlich auf der Grundlage von Stundennachweisen, in denen Art der Tätigkeit, Tag der Leistungserbringung, Name und Funktion des Leistenden sowie Stundenaufwand nachvollziehbar ausgewiesen sind.

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  1. Die Nebenkosten gemäß § 14 HOAI werden pauschal mit …% des Nettohonorars vereinbart. In dieser Pauschale sind die auszuarbeitenden textlichen Unterlagen und Berechnungen in … -facher Ausfertigung enthalten. Gleiches gilt für Pläne und zeichnerische Darstellungen in … -facher Ausfertigung als Papierausdruck [s/w oder farbig] sowie einfach in digitaler Form. Die digitale Form besteht aus Dateien des Formats dwg und pdf. Weitere Ausfertigungen, sowie Druck und Versand von Ausschreibungsunterlagen werden auf Einzelnachweis gesondert abgerechnet. Soweit Vergaben als sogenannte e- Vergabe durchgeführt werden, obliegt dem Auftraggeber das gesamte Verfahren und die damit zusammen-hängenden Aufwendungen, einschl. entsprechender Dokumentation und Bereitstellung von EDV-Technik und Software.

  2. Sämtliche in diesem Vertrag vereinbarten Honorare sowie Nebenkosten verstehen sich jeweils zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

§ 7 Änderungen

Verlangt der Auftraggeber eine Änderung des vereinbarten Planungsziels oder eine Änderung, die zur Erreichung des vereinbarten Planungsziels notwendig ist und/oder eine Änderung des Leistungsumfangs, steht dem Auftragnehmer - sofern er dies nicht zu vertreten hat - ein Honoraranpassungsanspruch zu. Wenn und soweit dieser nicht bereits von den Regelungen der HOAI erfasst ist – wobei die hier vereinbarten Honorarparameter auch bei der Berechnung des Änderungshonorars Anwendung finden - bzw. sich der Honoraranspruch nicht nach der HOAI berechnen lässt, wird ein etwaiger Mehraufwand auf Grundlage der Stundensätze gemäß § 6 Abs. 5 honoriert.

§ 8 Pflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer bei der Durchführung des Auftrags umfassend zu unterstützen, insbesondere Fragen in angemessener Frist zu beantworten und Entscheidungen so rechtzeitig zu treffen, dass Planung und Ausführung gegenüber dem vorgesehenen Ablauf nicht verzögert wird.

  2. Der Auftraggeber hat fachlich erforderliche Verträge und Vereinbarungen mit Dritten so rechtzeitig abzuschließen bzw. so rechtzeitig zu entscheiden, an wen weitere Planungs-, Bau- und sonstige Leistungen vergeben werden, dass die Planung und die Ausführung gegenüber dem vorgesehenen Ablauf nicht verzögert wird.

§ 9 Weitere Beteiligte

  1. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber die Beauftragung von weiteren Beratungs-, Planungs- und Überwachungsleistungen Dritter vorschlagen, soweit entsprechende Leistungen erforderlich sind, um die vereinbarten Planungs- und Überwachungsziele zu erfüllen. Die fachtechnischen Teile der Vertragsinhalte stimmt der Auftraggeber mit dem Auftragnehmer so ab, dass eine sachgemäße Planung und Bauüberwachung ermöglicht wird. Über die Beauftragung wird der Auftraggeber kurzfristig entscheiden und seine Entscheidung dem Auftragnehmer schriftlich mitteilen. Der Auftraggeber beauftragt bei Erfordernis bei einem Dritten die erforderlichen Leistungen gemäß Baustellenverordnung (BaustellV) für die Planung und Bauausführung einschließl. Vorbereitung der Vorankündigung (SiGeKo-Leistungen) bei der zuständigen Behörde. Die Beauftragung soll bis zur Entwurfsplanung erfolgen, damit die Vorbereitungsphase möglich ist.

§ 10 Zahlungen

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  1. Das Honorar wird fällig, wenn die Leistungen abgenommen sind und eine prüffähige Honorarschlussrechnung beim Auftraggeber eingegangen ist.

  2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen in angemessenen zeitlichen Abständen für nachgewiesene Leistungen zu verlangen.

  3. Die Zahlung erfolgt 14 Tage nach Eingang der prüffähigen Honorarrechnung. Skontoabzüge werden nicht vereinbart.

§ 11 Teilabnahme

Der Auftragnehmer kann nach vertragsgemäßer Erbringung seiner in der Leistungsphase acht erbrachten Leistungen eine Teilabnahme verlangen. § 650 s BGB bleibt unberührt.

§ 12 Haftung und Haftpflichtversicherung

  1. Soweit der Auftraggeber die fachtechnisch erforderlichen Planungs-, Beratungs- oder Überwachungsleistungen gemäß § 9 trotz entsprechender beratender Hinweise des Auftragnehmers nicht beauftragt, haftet der Auftragnehmer nicht für daraus entstehende Risiken und/oder Planungs- bzw. Überwachungsmängel.

  2. Der Auftragnehmer hat eine Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragslaufzeit einschl. der Verjährungsfrist von Mängelansprüchen zu unterhalten, die mindestens folgende Deckungssummen aufweist:

  • für Personenschäden …….. Euro
  • für sonstige Schäden ……. Euro

Der Auftragnehmer ist zur unverzüglichen schriftlichen Anzeige verpflichtet, soweit Deckung in der vereinbarten Höhe nicht mehr besteht. Er ist in diesem Fall verpflichtet, unverzüglich durch Abschluss eines neuen Versicherungsvertrags Deckung in der vereinbarten Höhe für die gesamte Vertragszeit nachzuholen, zu gewährleisten und nachzuweisen.

§ 13 Urheberrecht

  1. Der Auftraggeber ist berechtigt, die vom Auftragnehmer erstellten Planungen einmalig entsprechend der Planung des Auftragnehmers, bezogen auf das konkrete Bauvorhaben auf dem vorgesehenen Grundstück zu realisieren. Der Auftraggeber hat Veröffentlichungen mit einer Namensangabe des Auftragnehmers zu versehen.

  2. Der Auftraggeber darf die Unterlagen, die Leistungen des Auftragnehmers für das Bauvorhaben und das ausgeführte Bauwerk ohne Mitwirkung des Auftragnehmers nutzen und ändern, insbesondere das Bauwerk modernisieren und/oder in sonstiger Weise den aktuellen Erfordernissen anpassen.

  3. Wenn der Auftraggeber dies gestattet, ist der Auftragnehmer berechtigt, das Werk zu Referenzzwecken auf seiner Webseite bzw. in Fachbeiträgen mit architektonischem Bezug zu veröffentlichen.

§ 14 Kündigung

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  1. Auftraggeber und Auftragnehmer können den Vertrag nur aus wichtigem Grund kündigen. Einer Kündigungsfrist bedarf es nicht. Ein wichtiger Grund liegt auch vor, wenn die Baumaßnahme nicht durchgeführt oder nicht weitergeführt wird.

2.) Wird aus einem Grund gekündigt, den der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, erhält er für die ihm übertragenen und bis dahin erbrachten Leistungen die vereinbarte Vergütung unter Abzug der ersparten Aufwendungen.

3.) Hat der Auftragnehmer den Kündigungsgrund zu vertreten, so sind nur die bis dahin vertragsgemäß erbrachten, in sich abgeschlossenen und nachgewiesenen Leistungen zu vergüten und die für diese nachweisbar entstandenen notwendigen Nebenkosten zu erstatten. Der Schadenersatzanspruch des Auftraggebers bleibt unberührt. § 9 HOAI findet keine Anwendung; im Vertrag vorgesehene Zuschläge für Einzelleistungen fallen weg.

§ 15 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.

  2. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Regelungen dieses Vertrags lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dieses Vertrags unberührt.

  3. Für diesen Vertrag gilt – unter Ausschluss des UN-Kaufrechts – ausschließlich deutsches Recht.

Anlagenverzeichnis: Anlage 1 - XXXX

Ort, Datum Ort, Datum

..................................................................................... ................................................................................... Auftraggeber Auftragnehmer

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