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Über die Vergabeplattform
Leibniz-Institut für Altersforschung Fritz-Lipmann-Institut e.V.
| Prüfvermerk | ||
|---|---|---|
| (auszufüllen von Drees & Sommer) | ||
| Erstprüfung: Zweitprüfung: | ||
| Erstprüfung: | ||
| Zweitprüfung: |
Errichtung Gebäude FLI-10 Laborgebäude (Killifisch-Biotop) Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI, LPH 3tlw., 4-9 Bewerbung um Teilnahme am Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV (Teilnahmewettbewerb - Stufe 1)
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bewerben wir uns für die ausgeschriebenen Planungsleistungen für das Projekt „Errichtung Gebäude FLI-10 Laborgebäude (Killifisch-Biotop)“ und sichern im Falle der Auswahl die Teilnahme am Auftrags- / Verhandlungsverfahren (Stufe 2) zu.
Wir versichern, dass die von uns in diesem Bewerbungsformular gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen und das die genannten Referenzprojekte von unserem Büro bzw. Bewerbergemeinschaft entsprechend unseren Angaben bearbeitet wurden.
Weiterhin erklären wir, dass − sämtliche in diesem Verfahren von der Auftraggeberin bzw. ihren Beratern mündlich oder schriftlich mitgeteilte Daten, Fakten und Informationen gemäß den Verfahrensbedingungen vertraulich zu behandeln und diese Daten, Fakten und Informationen nur zum Zwecke der Teilnahme in diesem Verfahren und im Falle der Zuschlagserteilung zur Auftragsdurchführung zu verwenden und Dritten nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung der Auftraggeberin zur Verfügung zu stellen. Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind bereits bekannte oder öffentlich zugängliche Informationen. Weiterhin gilt die vorstehende Verpflichtung nicht, wenn der Bewerber/Bieter/Auftragnehmer zur Weitergabe der Daten, Fakten und Informationen durch Gesetz oder behördliche Anordnung verpflichtet ist oder eine Weitergabe an von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtete Berater (z. B. Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer) des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft/Bieter/Bieter- gemeinschaft/Auftragnehmers erfolgt,
Ort, Datum Firma, ggf. digitaler Firmenstempel, Unterschrift (Textform, durch das vertretende Mitglied der Bietergemeinschaft)
Drees & Sommer <FLI10_OBJ_St1_Bewerbungsformular.docx>24.09.2026/alma- Seite 1
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Fritz-Lipmann-Institut e.V. Errichtung Gebäude FLI-10 Laborgebäude (Killifisch-Biotop) Objektplanung Gebäude
Bewerbungsformular für Teilnahmeantrag
Fritz-Lipmann-Institut e.V.
Errichtung Gebäude FLI-10 Laborgebäude (Killifisch-Biotop)
Zu vergebene Leistungen: − Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI, LPH 3 tlw., 4-9 zzgl. besondere Leistungen
Hinweise zu den Bewerbungsunterlagen:
-
Dieses Bewerbungsformular einschließlich Anlagen ist zwingend zu verwenden. (Ausschlusskriterium).
-
Das Bewerbungsformular ist in deutscher Sprache zu verfassen.
-
Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt.
-
Bewerbergemeinschaften geben eine (gemeinsame) Bewerbung ab, d. h. Angaben zu Mitarbeiterzahlen, Umsatz und vergleichbare Angaben werden addiert und zur Wertung verwendet. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bewerbergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bewerbergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt.
-
Ferner ist eine Bewerbergemeinschaftserklärung (Anlage 1) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bewerbergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist.
-
Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen.
-
Die Anlagen sind entsprechend der Nummerierung dem Bewerbungsformular beizufügen.
-
Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 12 Monate sein.
-
Die Abgabe des Bewerbungsformulars erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform. Der Teilnahmeantrag ist in Form einer unveränderbaren Datei im .pdf Format einzureichen.
-
Eine Einreichung der Bewerbungsunterlagen über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform ist nicht zulässig und kann zum Ausschluss führen. Gleiches gilt für eine schriftliche Einreichung der Bewerbungsunterlagen (per Post oder Boten) sowie per E-Mail oder Telefax. Die vorgenannten Wege genügen nicht den formalen Anforderungen der E-Vergabe.
Drees & Sommer <FLI10_OBJ_St1_Bewerbungsformular.docx>24.09.2026/fhey Seite 2
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-
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft Unklarheiten, Widersprüche oder Unvollständigkeiten, insbesondere solche, welche Anforderungen, Inhalt und Vollständigkeit des Teilnahmeantrages betreffen, so hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen (über die Vergabeplattform – Bieterkommunikation).
-
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
-
Die Bewerber erhalten für ihre Aufwendungen im Teilnahmewettbewerb keine Entschädigung. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
-- Ende der Hinweise. –
Drees & Sommer <FLI10_OBJ_St1_Bewerbungsformular.docx>24.09.2026/fhey Seite 3
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1 Allgemeine Angaben
| Allgemeine Angaben | |
|---|---|
| Name des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft | |
| Bei Bewerbergemeinschaften: Vertreter der Bewerbergemeinschaft | |
| Straße: Anschrift PLZ, Ort: Telefon: Telefax: E-Mail: | |
| Name, Ansprechpartner Vorname: | |
| Gesellschaftsform (GbR, GmbH, AG, o.ä.) | |
| Bewerbung als… | |
| Einzelbewerbung | |
| Einzelbewerbung mit Nachunternehmer (Verpflichtungserklärung Nachunternehmer – Anlage 2) | |
| Bewerbergemeinschaft (Bewerbergemeinschaftserklärung - Anlage 1) |
Bitte beachten Sie die Hinweise zu den Bewerbungsunterlagen auf der folgenden Seite!
Drees & Sommer <FLI10_OBJ_St1_Bewerbungsformular.docx>24.09.2026/fhey Seite 4
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Bei Bewerbergemeinschaften (Angabe Firma): ______________________
Bei Einzelbewerbung mit Nachunternehmer-Angabe Nachunternehmer: ______________________
2 Teil I – Ausschlusskriterien
A – Formalien (auszufüllen von Drees & Sommer)
-
Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrages Nein Ja
-
Vollständigkeit des Teilnahmeantrages (Bewerbungsformular ausgefüllt und unterschrieben) Nein Ja
B – Eigenerklärungen zur Rechtslage
- Liegen Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vor? Nein Ja (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung)
Wenn ja, welche: _________________________________________________________________
Wenn ja, wann wurde die Verurteilung rechtskräftig? ____________________________________
Wenn ja, legen Sie mit dem Teilnahmeantrag Nachweise der Selbstreinigung gem. § 125 GWB vor. (hinter dieses Blatt einlegen)
- Liegen Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 4 GWB vor? Nein Ja (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben)
Wenn ja, welche: _________________________________________________________________
Wenn ja, wann wurde die Verurteilung rechtskräftig/die Verwaltungsentscheidung bestandskräftig? __________________________________
Wenn ja, legen Sie mit dem Teilnahmeantrag Nachweise gem. § 123 Abs. 4 S. 2 GWB vor. (hinter dieses Blatt einlegen)
- Liegen Ausschlussgründe gem. §124 GWB vor? Nein Ja (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenkonflikten oder beruflichem Fehlverhalten)
Wenn ja, welche: __________________________________________________________________
Wenn ja, legen Sie mit dem Teilnahmeantrag Nachweise der Selbstreinigung gem. § 125 GWB vor. (hinter dieses Blatt einlegen)
Drees & Sommer <FLI10_OBJ_St1_Bewerbungsformular.docx>24.09.2026/fhey Seite 5
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Bei Bewerbergemeinschaften (Angabe Firma): ______________________
Bei Einzelbewerbung mit Nachunternehmer-Angabe Nachunternehmer: ______________________
- Liegen Ausschlussgründe gem. §124 GWB vor? Nein Ja (Gründe im Zusammenhang mit relevanten Abhängigkeiten vom Ausführungs- /Lieferinteressen)
Wenn ja, welche: __________________________________________________________________
- Liegen Ausschlussgründe gem. Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 vor? (EU-Sanktionen gegen Russland) Nein Ja
Eine Entsprechende Eigenerklärung liegt in Anlage 3 bei.
- Liegen Ausschlussgründe im Sinne der Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 vor? (siehe auch Erläuterungen zur Eigenerklärung) Nein Ja
Eine Entsprechende Eigenerklärung liegt in Anlage 4 bei.
C – Eigenerklärungen zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
-
Nachweis, dass die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist, soweit die Gesellschaftsform dies erfordert gem. § 44 Abs. 1 bzw. 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV. Nein Ja Legen Sie einen Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder eine entsprechende Eigenerklärung in Anlage 5 bei.
-
Nachweis, dass als Berufsqualifikation der Beruf des Architekten vorliegt gem. § 75 Abs. 1 VgV
Nein Ja
Legen Sie einen Nachweis oder eine entsprechende Eigenerklärung in Anlage 6 bei.
D – Eigenerklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
- Liegt eine Berufshaftpflichtversicherung bzw. die Bestätigung der Berufshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens 3 Mio. EUR für Personenschäden und mindestens 3 Mio. EUR für sonstige Schäden gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV vor? Nein Ja
Drees & Sommer <FLI10_OBJ_St1_Bewerbungsformular.docx>24.09.2026/fhey Seite 6
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Legen Sie einen Nachweis der vorhandenen Berufshaftpflichtversicherungsdeckung oder eine entsprechende Eigenerklärung in Anlage 7 bei. Alternativ kann eine Bestätigung durch eine Versicherungsgesellschaft eingereicht werden, dass im Falle einer Auftragsvergabe durch die Bewerber-/Bietergemeinschaft eine auftragsbezogene Versicherung in der vorgegebenen Deckungshöhe abgeschlossen wird, die die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft abdeckt.
Für die Richtigkeit der vorgenannten Angaben:
Ort, Datum Firma, ggf. digitaler Firmenstempel, Unterschrift (Textform, durch das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft)
Drees & Sommer <FLI10_OBJ_St1_Bewerbungsformular.docx>24.09.2026/fhey Seite 7
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Bei Bewerbergemeinschaften (Angabe Firma): ______________________
Bei Einzelbewerbung mit Nachunternehmer-Angabe Nachunternehmer: ______________________
3 Teil II - Auswahlkriterien
| II.A Eigenerklärungen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl im Fachbereich der Objektplanung/Architektur des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist. (Wichtung 10,00 %) Hinweis: Bei Bewerbergemeinschaften ist die Aufschlüsselung der Personalstruktur für jeden Bewerber beizufügen. Bewertet werden die summierten Angaben in dieser Tabelle. Bitte fügen Sie ggf. eine Anlage hinter dieses Blatt ein. | ||||||||||
| gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV | 2023 | 2024 | 2025 | Ø Jahresmittel (Wertung) | ||||||
| Führungskräfte | ||||||||||
| Architekten/Ingenieure | ||||||||||
| Zeichner/Sonstige | ||||||||||
| Summe (Wertung) | ||||||||||
| II.B Eigenerklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit | ||||||||||
| Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz für Leistungen der Objektplanung/Architektur (oder vergleichbar) (Wichtung 10,00 %) Hinweis: Bei Bewerbergemeinschaften ist die Aufschlüsselung der zu bewertenden Umsätze für jeden Bewerber beizufügen. Bewertet werden die summierten Angaben in dieser Tabelle. Bitte fügen Sie ggf. eine Anlage hinter dieses Blatt ein. | ||||||||||
| gem. § 45 Abs. 1-5 VgV | Jahr | Jahr | Jahr | Ø Jahresmittel (Wertung) | ||||||
| 2023 | 2024 | 2025 | ||||||||
| durchschnittlichen Gesamtjahres- umsatzes in den letzten drei Geschäftsjahren in Tausend-Euro netto |
Drees & Sommer <FLI10_OBJ_St1_Bewerbungsformular.docx>24.09.2026/fhey Seite 8
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| II.C Fachliche Eignung - Referenzliste | ||
|---|---|---|
| 1. Vorlage einer Referenzliste geeigneter Referenzen, über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste für die Leistung Objektplanung Gebäude. Regelwerk: § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV (Wichtung 80,00 %) Anzahl der auszuwertenden Referenzprojekte: 2 (Wichtung je Referenz 40,00 %) Wichtung innerhalb der Referenz Mindestanforderungen: 1) Vergleichbarkeit des Referenz: Neubau und zuzuordnen in Bauwerkszuordnungskatalog Nr. 1000, 2000, 3000 2) Objektplanung Gebäude § 34 HOAI, LPH 3 bis 8 vollständig erbracht 3) Mindesthonorarzone III oder höher 4) Projektfertigstellung seit 01.08.2018 | ||
| Referenz 1: Liegt vor Nein Ja Die Angaben zum Referenzprojekt sind in der Anlage 8 zu ergänzen. | ||
| Referenz 2: Liegt vor Nein Ja Die Angaben zum Referenzprojekt sind in der Anlage 9 zu ergänzen. |
Wichtige Hinweise zur Bewertung der Referenzen:
− Die Auswahlkriterien werden mit der in der Bewertungsmatrix angegebenen Punktzahl bewertet. Ist ein Kriterium nicht oder unvollständig erfüllt, wird es entsprechend mit 0 Punkten bewertet.
− Die geforderten Angaben zum jeweiligen Referenzprojekt sind auf den Seiten der jeweiligen Anlagen der Bewerbungsunterlage entsprechend dargestellt.
− Für die Referenzprojekte sind jeweils Mindestanforderungen festgelegt worden. Für das Erfüllen der Mindestanforderungen werden keine Punkte vergeben. Die Punkte können über den Nachweis der entsprechenden Auswahlkriterien erreicht werden. (Bitte beachten Sie die Bewertungsmatrix.)
− Je Referenz ist ein Projektexposé in kompaktem Fließtext beizulegen, wobei auf Besonderheiten des Projektes bzw. auf Spezifikationen eingegangen werden soll.
− Alle Angaben im Projektexposé sind mit geeigneten Nachweisen zu hinterlegen. Dies erfolgt vorzugsweise durch Referenzbescheinigung des entsprechenden Auftraggebers, mit geeigneten Eigenerklärungen oder Beschreibungen.
Drees & Sommer <FLI10_OBJ_St1_Bewerbungsformular.docx>24.09.2026/fhey Seite 9
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− Stimmen die Angaben auf den Bewerbungsformblättern nicht mit denen der Referenzbescheinigungen/Eigenerklärungen in der Referenzanlage überein, werden der Wertung in jedem Fall die Angaben in den Referenzbescheinigungen/Eigenerklärungen in der Referenzanlage zugrunde gelegt.
− Für Bewerbergemeinschaften/Bewerber mit Nachunternehmer: Es wird vorausgesetzt, dass das Büro, welches das Referenzprojekt zur Verfügung stellt, ebenso die Erbringung dieser Teilleistung im Auftragsfall übernimmt.
− Eine Mehrfachnennung von Referenzen innerhalb einer Referenzkategorie ist nicht zulässig.
Drees & Sommer <FLI10_OBJ_St1_Bewerbungsformular.docx>24.09.2026/fhey Seite 10
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4 Anlagen
Drees & Sommer <FLI10_OBJ_St1_Bewerbungsformular.docx>24.09.2026/fhey Seite 11
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Anlage 1
Bewerbergemeinschaftserklärung
Falls Sie eine Bewerbergemeinschaft sind: Füllen Sie die Bietergemeinschaftserklärung auf der nachfolgenden Seite aus.
Drees & Sommer <FLI10_OBJ_St1_Bewerbungsformular.docx>24.09.2026/fhey Seite 12
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Erklärung Bewerbergemeinschaft (gemeinschaftliche Bewerber)
Wir, die unten näher bezeichneten Unternehmen, bilden für die o.g. Ausschreibung eine Bewerbergemeinschaft im Sinne von §§ 43 Abs. 2 und 3, 53 Abs. 9 VgV. Wir beschließen im Falle einer Auftragserteilung die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft.
Der Bewerbergemeinschaft gehören an:
− __________________________________ vertreten durch Herrn/Frau _____________________
− __________________________________ vertreten durch Herrn/Frau _____________________
− __________________________________ vertreten durch Herrn/Frau _____________________
Herr/Frau _____________________ wird von uns bevollmächtigt, die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber für Angebot, Abschluss und Durchführung des Vertrages rechtsverbindlich zu vertreten. Er/Sie ist berechtigt, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft Zahlungen anzunehmen.
Die o. a. Mitglieder der Bietergemeinschaft erklären, dass sie für die Vertragserfüllung als Gesamtschuldner haften.
Ort, Datum
Unterschrift Unterschrift Unterschrift in Textform in Textform in Textform
Hinweis: Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat die geforderten Nachweise bzgl. der Ausschlusskriterien lückenlos zu erbringen. Das Bewerbungsformular ist im Teil I (B bis D), also die Seiten 5 bis 8, durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auszufüllen.
Drees & Sommer <FLI10_OBJ_St1_Bewerbungsformular.docx>24.09.2026/fhey Seite 13
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Anlage 2
Erklärung Nachunternehmer
Drees & Sommer <FLI10_OBJ_St1_Bewerbungsformular.docx>24.09.2026/fhey Seite 14
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Erklärung Nachunternehmerverpflichtung
Daten
Projekt
Bieter/ Bietergemeinschaft
Verpflichtungserklärung Nachunternehmer
Der/Die o. g. Bieter/Bietergemeinschaft beabsichtigt sich bei Erfüllung des Auftrags der Fähigkeiten unseres Unternehmens (Nachauftragnehmer):
hinsichtlich folgender Leistungen zu bedienen:
−
Hiermit verpflichten wir uns, im Falle einer Auftragserteilung auf das Angebot des/der oben genannten Bieters/Bietergemeinschaft die zur Auftragserfüllung erforderlichen Leistungen zu erbringen.
Ort, Datum Name des Unternehmens (in Textform)
Firmenstempel/ Name des Unterzeichnenden (in Textform)
Drees & Sommer <FLI10_OBJ_St1_Bewerbungsformular.docx>24.09.2026/fhey Seite 15
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Anlage 3
Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der
Fassung des Art. 1 Ziff.23 der Verordnung (EU) 2022/576 des
Rates vom 8. April 2022
Die Eigenerklärung ist von allen Bewerbern / Bietern / allen Mitgliedern von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften auszufüllen.
Drees & Sommer <FLI10_OBJ_St1_Bewerbungsformular.docx>24.09.2026/fhey Seite 16
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Bei Bewerbergemeinschaften (Angabe Firma): ______________________
Bei Einzelbewerbung mit Nachunternehmer-Angabe Nachunternehmer: ______________________
Eigenerklärung
− Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag /Angebot Vertretenen auch für diese): −
- Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom
- April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, − genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.
-
Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.
-
Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Ort, Datum Unterschriften
Drees & Sommer <FLI10_OBJ_St1_Bewerbungsformular.docx>24.09.2026/fhey Seite 17
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Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 lautet wie folgt:
(1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln,
auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.
(2) Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden die Vergabe oder die Fortsetzung der Erfüllung von Verträgen genehmigen, die bestimmt sind für
a) den Betrieb ziviler nuklearer Kapazitäten, ihre Instandhaltung, ihre Stilllegung, die Entsorgung ihrer radioaktiven Abfälle, ihre Versorgung mit und die Wiederaufbereitung von Brennelementen und die Weiterführung der Planung, des Baus und die Abnahmetests für die Indienststellung ziviler Atomanlagen und ihre Sicherheit sowie die Lieferung von Ausgangsstoffen zur Herstellung medizinischer Radioisotope und ähnlicher medizinischer Anwendungen, kritischer Technologien zur radiologischen Umweltüberwachung sowie für die zivile nukleare Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung, die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei Raumfahrtprogrammen,
b) die Bereitstellung unbedingt notwendiger Güter oder Dienstleistungen, wenn sie ausschließlich oder nur in ausreichender Menge von den in Absatz 1 genannten Personen bereitgestellt werden können,
c) die Tätigkeit der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Union und der Mitgliedstaaten in Russland, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, oder internationaler Organisationen in Russland, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen.
d) den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Erdgas und Erdöl, einschließlich raffinierter Erdölerzeugnisse, sowie von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz aus oder durch Russland in die Union, oder den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Kohle und anderen festen fossile Brennstoffen, die in Anhang XXII aufgeführt sind, bis 10. August 2022.
Drees & Sommer <FLI10_OBJ_St1_Bewerbungsformular.docx>24.09.2026/fhey Seite 18
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Fritz-Lipmann-Institut e.V. Errichtung Gebäude FLI-10 Laborgebäude (Killifisch-Biotop) Objektplanung Gebäude
(3) Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach diesem Artikel erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung.
(4) Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten nicht für die Erfüllung — bis zum 10. Oktober 2022 — von Verträgen, die vor dem 9. April 2022 geschlossen wurden.
--- Ende Artikel 5k ---
Drees & Sommer <FLI10_OBJ_St1_Bewerbungsformular.docx>24.09.2026/fhey Seite 19
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Anlage 4
Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz gemäß § 8 Abs. 1 S. 1
Drees & Sommer <FLI10_OBJ_St1_Bewerbungsformular.docx>24.09.2026/fhey Seite 20
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Stand: 01.01.2024
Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz gemäß § 8 Abs. 1 S. 1
- Für Aufträge staatlicher Auftraggeber sowie Universitäten und ihrer Einrichtungen
Wichtiger Hinweis: Diese Eigenerklärung ist der Vergabestelle mit Abgabe des Angebots vollständig ausgefüllt vorzulegen. Wird keine unterschriebene Eigenerklärung abgegeben, wird das Angebot gemäß § 8 Abs. 1 S. 3 ThürVgG vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Nähere Details und rechtliche Hinweise zu den hier aufgelisteten Anforderungen, finden Sie auch in den „Erläuterungen zur Eigenerklärung", abrufbar unter: https:// wirtschaft.thueringen.de/wirtschaft/wirtschaftsverwaltung/oeffentlichesauftragswesen/
Erklärung
Ich/Wir erkläre/erklären, dass mir/uns die Bestimmungen des Thüringer Vergabegesetzes bekannt sind und ich/wir insbesondere die folgenden daraus resultierenden Anforderungen und Verpflichtungen einhalten werde/werden:
- Die Pflicht zur Tariftreue gemäß § 6 Abs. 1 ThürVgG.
- Die Pflicht zur Zahlung des für repräsentativ erklärten Tarifentgelts (§ 6 Abs. 4 S. 1 und 2). Falls keine Bekanntgabe nach § 6 Abs. 4 S. 4 vorliegt oder das Entgelt geringer wäre als das Entgelt nach § 6 Abs. 4 S. 5, die Pflicht zur Zahlung eines Entgelts, das mindes- tens 1,50 Euro über dem aktuell gültigen gesetzlichen Mindestlohn liegt (§ 6 Abs. 4 S. 5 und 6 ThürVgG). Dies gilt auch für jedwede eingesetzte Nachunternehmer.
- Die Anforderungen des § 6 Abs. 5, den Einsatz von Leiharbeitskräften betreffend.
- Die Pflicht zur Entgeltgleichheit nach § 6 Abs. 10 ThürVgG.
- Die Notwendigkeit vor dem Einsatz von jedweden Nachunternehmern gemäß § 7 Abs. 1 ThürVgG die Zustimmung des Auftraggebers einzuholen.
- Die Weitergabe der aus dem ThürVgG resultierenden Pflichten an jedweden von mir/ uns eingesetzten Nachunternehmer gemäß § 7 Abs. 2 und 4 ThürVgG und damit ein- hergehend auch meine/ unsere Verpflichtung zur Kontrolle der Einhaltung dieser Pflichten durch alle Nachunternehmer.
- Die Pflicht zur Vorhaltung von Unterlagen durch mich/uns nach § 12 Abs. 1 sowie jed- weden von mir/ uns eingesetzten Nachunternehmer nach § 12 Abs. 2 ThürVgG für Kon- trollen, auf deren Möglichkeit ich auch meine/ unsere Beschäftigten hinweise.
Mir/ uns ist bewusst, dass die Nichteinhaltung der vorgenannten Verpflichtungen Sanktionen nach sich ziehen kann, namentlich die Verhängung von Vertragsstrafen gemäß § 13 Abs. 1, die fristlose Kündigung des Vertrages gemäß § 13 Abs. 2 oder der Ausschluss von Vergabeverfahren für eine Dauer von bis zu drei 3 Jahren gemäß § 13 Abs. 3 ThürVgG.
Vergabenummer:
Name/ Stempel des Bieters Ort, Datum Unterschrift
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Erläuterungen zur Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz
gemäß § 8 Absatz 1 Satz 1 ThürVgG
Für Aufträge staatlicher Auftraggeber sowie Universitäten und ihrer Einrichtungen
Stand 27.02.2024
I. Versionen der Eigenerklärung
Die Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG liegt in zwei Versionen vor. Grund dafür ist, dass insbesondere der § 6 ThürVgG unterschiedliche Regelungen für zwei verschiedene Auftraggeber-Kreise enthält. So haben staatliche Auftraggeber sowie Universitäten und ihre Einrichtungen die Vorgaben des § 6 Abs. 4 zwingend vorauszusetzen, kommunale sowie sonstige Auftraggeber andererseits müssen diese Regelung nicht beachten. Die Definitionen ergeben sich dabei aus § 2 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 und Abs. 3 ThürVgG, das heißt:
- sonstige Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die nicht staatliche oder kommunale Auftraggeber bzw. Universitäten und ihre Einrichtungen sind, aber dennoch § 55 der Thüringer Landeshaushaltsordnung oder § 31 der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung bzw. § 24 der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik zu beachten haben,
- kommunale Auftraggeber, also Gemeinden, Landkreise, kommunale Anstalten, Zweckverbände, gemeinsame kommunale Anstalten sowie Verwaltungsgemeinschaften und
- juristische Personen des Privatrechts, die die Voraussetzungen des § 99 Nr. 2 GWB erfüllen.
Die Auftraggeber haben den potentiellen Bietern damit die jeweils sie betreffende Fassung der Eigenerklärung im Rahmen der Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung zu stellen.
Den Auftraggebern wird dringend empfohlen, den Bietern neben dem einschlägigen Formular zur Eigenerklärung auch diese Erläuterungen zur Eigenerklärung im Rahmen der Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung zu stellen.
II. Zwingend auszufüllende Bestandteile der Eigenerklärung
Die Eigenerklärung enthält den folgenden „Wichtigen Hinweis“: „Diese Eigenerklärung ist der Vergabestelle mit Abgabe des Angebots vollständig ausgefüllt vorzulegen. Wird keine unterschriebene Eigenerklärung abgegeben, wird das Angebot gemäß § 8 Abs. 1 S. 3 ThürVgG vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.“
Das bedeutet, dass die Eigenerklärung zwingend durch den Bieter zu unterzeichnen ist. Die Art der „Unterschrift“ ist abhängig von der durch die Vergabestelle gemäß § 8 Abs. 2 S. 1 ThürVgG bestimmten Form für die Abgabe des Angebots, für die Vorlage von Nachweisen und Erklärungen und die Einholung von Zustimmungen nach § 7 Abs. 1 und 3 ThürVgG. Das heißt: sind die Unterlagen schriftlich per Briefpost einzureichen, muss die Eigenerklärung händisch unterzeichnet werden.
Sind die Unterlagen elektronisch über eine Vergabeplattform einzureichen, sollte die Eigenerklärung mindestens in Textform unterzeichnet werden. Das heißt, der Name des Bieters muss in das dafür vorgesehene Formularfeld eingegeben bzw. eingetippt werden. Ebenfalls akzeptabel ist das Einfügen eines elektronischen Abbilds der Unterschrift des Bieters oder eine elektronische Signatur oder Siegelung der Eigenerklärung. Dieses Erfordernis dient der Dokumentation, dass der Bieter die Eigenerklärung aktiv zur Kenntnis genommen hat und somit signalisiert, sich der Tragweite seines Handelns bewusst und damit vor übereilten Handlungen geschützt zu sein. Zusätzlich muss das Konvolut der Angebotsunterlagen in
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Gänze ihren Absender zweifelsfrei erkennen lassen (z. B. qualifizierte elektronische Signatur oder Einreichung der Unterlagen über einen eindeutig verifizierten Account der genutzten Vergabeplattform oder auf andere geeignete Art und Weise).
Zudem muss erkennbar sein, wann und im Zusammenhang mit welchem Vergabeverfahren der Bieter die Eigenerklärung unterzeichnet hat.
Im Hinblick auf die folgenden ausfüllbaren Felder des Formulars zur Eigenerklärung genügt es formal, dass diese Angaben im Zusammenhang mit dem Angebot erkennbar sind:
- „Vergabenummer“,
- „Name/Stempel des Bieters“,
- „Ort“ und
- „Datum“. Das heißt: vergisst der Bieter versehentlich, die vier vorgenannten Informationen auf dem Formular zur Eigenerklärung einzutragen, wird er dann nicht von Vergabeverfahren ausgeschlossen, wenn sich diese Angaben aus den übrigen Angebotsunterlagen ergeben.
Fehlt die Unterschrift oder wird die Eigenerklärung nicht den Angebotsunterlagen beigefügt, gelten die allgemeinen Vorschriften zur Nachforderung von Unterlagen (§ 10 Abs. 1 ThürVgG, § 56 VgV, § 41 UVgO, § 16a VOB/A). Obgleich der plakativ gestaltete Hinweis in der Eigenerklärung anderes vermuten lässt, schließt § 8 Abs. 1 ThürVgG eine Nachforderung der Eigenerklärung nicht aus. Vielmehr ergibt sich aus dem Wortlaut von § 8 Abs. 1 S. 3 ThürVgG, dass die Wertung eines Angebotes nur erfolgen kann, wenn die Eigenerklärung vorliegt. Mit "Wertung" ist dabei die inhaltliche Prüfung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien gemeint, welcher eine Prüfung auf Vollständigkeit der Angebotsunterlagen vorauszugehen hat.
Sofern der „Wichtige Hinweis“ ausführt, ein Angebotsausschluss bei fehlender oder nicht unterschriebener Abgabe der Eigenerklärung wird auf § 8 Abs. 1 S. 3 ThürVgG gestützt, wird hiermit klargestellt, dass der Ausschluss eines Angebots gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 ThürVgG unter Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen der VgV, der UVgO und der VOB/A (hier: § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV, § 42 Abs. 1 Nr. 2 UVgO, § 16a Abs. 5 VOB/A bzw. § 16a Abs. 5 EU VOB/A) erfolgt.
III. Bedeutung der einzelnen Inhalte der Eigenerklärung
Die Bieter erklären mit der Unterzeichnung der Eigenerklärung, dass sie alle Anforderungen und Verpflichtungen, die aufgrund des Thüringer Vergabegesetzes an sie gestellt werden, bei der Ausführung des Auftrags einhalten werden.
Die einzuhaltenden Anforderungen und Verpflichtungen werden in der Eigenerklärung als Schlagworte in den Ziffern 1 – 7 dargestellt.
- „Die Pflicht zur Tariftreue gemäß § 6 Abs. 1 ThürVgG“
Ziffer 1 betrifft die Fälle, in denen Leistungen im Geltungsbereich eines für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrages gemäß Tarifvertragsgesetz oder eines nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz anzuwendenden Tarifvertrages vergeben werden sollen.
Hier müssen den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des Bieters bei der Ausführung der Leistung die Arbeitsbedingungen gewährt werden, die mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrags entsprechen, an den der Bieter aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) oder aufgrund des Tarifvertragsgesetzes vom 25. August 1969 (BGBl. I S. 1323) gebunden ist. Dies gilt entsprechend für Beiträge an eine
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gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien im Sinne des § 5 Satz 1 Nr. 3 AEntG sowie für andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte.
- „Die Pflicht zur Zahlung des für repräsentativ erklärten Tarifentgelts (§ 6 Abs. 4 S. 1 und 2). Falls keine Bekanntgabe nach § 6 Abs. 4 S. 4 vorliegt oder das Entgelt geringer wäre als das Entgelt nach § 6 Abs. 4 S. 5, die Pflicht zur Zahlung eines Entgelts, das mindestens 1,50 Euro über dem aktuell gültigen gesetzlichen Mindestlohn liegt (§ 6 Abs. 4 S. 5 und 6 ThürVgG). Dies gilt auch für jedwede eingesetzte Nachunternehmer.“
Zu Ziffer 2: Vergeben staatliche Auftraggeber sowie Universitäten und ihre Einrichtungen öffentliche Aufträge, und liegt für die ausgeschriebenen Leistungen kein für allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag gemäß Tarifvertragsgesetz oder kein nach AEntG anzuwendender Tarifvertrag vor, gilt folgendes:
Den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des Bieters müssen bei der Ausführung der Leistung das in einem in Thüringen als repräsentativ festgestellten Tarifvertrag1 vorgesehene Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten gezahlt und Änderungen des Tarifentgelts während der Ausführungslaufzeit des Auftrages nachvollzogen werden (§ 6 Abs. 4 S. 1 und 2 ThürVgG).
Bzw.
Unterfällt die Leistung keinem als repräsentativ festgestellten Tarifvertrag oder wurde (noch) kein repräsentativer Tarifvertrag für die Branche bekanntgegeben, muss der Bieter seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung ein Stundenentgelt zahlen, das mindestens 1,50 Euro (brutto) über dem aktuell gültigen gesetzlichen Mindestlohn liegt (§ 6 Abs. 4 S. 5 und 6 ThürVgG).
Nach § 6 Abs. 5 S. 1 ThürVgG fallen Auszubildende, Praktikanten und Teilnehmende an Bundes- und Jugendfreiwilligendiensten nicht unter diese Regelung.
- „Die Anforderungen des § 6 Abs. 5, den Einsatz von Leiharbeitskräften betreffend.“
Dies bedeutet, dass bei der Auftragsausführung eingesetzte Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer für die gleiche Tätigkeit mindestens ebenso entlohnt werden müssen, wie die im Unternehmen des Bieters beschäftigten vergleichbaren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Etwas anderes gilt nur, wenn eine Rechtsverordnung mit einer verbindlich festgelegten Lohnuntergrenze nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz vorliegt (§ 6 Abs. 5 S. 2 und 3 ThürVgG).
Liegt eine Rechtsverordnung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz nicht vor, muss den eingesetzten Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern bei der Ausführung des öffentlichen Auftrages mindestens das unter Ziffer 2 erläuterte Entgelt gezahlt werden.
- „Die Pflicht zur Entgeltgleichheit nach § 6 Abs. 10 ThürVgG“
Der Bieter hat seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Auftragsausführung bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu zahlen.
- „Die Notwendigkeit vor dem Einsatz von jedweden Nachunternehmern gemäß § 7 Abs. 1 ThürVgG die Zustimmung des Auftraggebers einzuholen“
1 Die Liste der als repräsentativ festgestellten Tarifverträge kann beim für Arbeit zuständigen Ministeriums erfragt werden – derzeit: Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie.
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Die Vergabebestimmungen gehen grundsätzlich davon aus, dass ein Auftragnehmer die Leistungen im eigenen Betrieb auszuführen hat (Eigenleistungsverpflichtung). Daher dürfen Leistungen nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers an Nachunternehmer übertragen werden.
Dies gilt erst recht, wenn ein Nachunternehmer seinerseits Nachunternehmer beauftragen möchte. Auch hierfür ist zuvor die Zustimmung des Auftraggebers einzuholen.
- „Die Weitergabe der aus dem ThürVgG resultierenden Pflichten an jedweden von mir/ uns eingesetzten Nachunternehmer gemäß § 7 Abs. 2 und 4 ThürVgG und damit ein- hergehend auch meine/ unsere Verpflichtung zur Kontrolle der Einhaltung dieser Pflichten durch alle Nachunternehmer“
Für den Fall des Nachunternehmereinsatzes muss der Bieter:
a) gemäß § 7 Abs. 2 ThürVgG den Nachunternehmern die Bestimmungen zur Beachtung der Tariftreue, des Mindestentgelts und Entgeltgleichheit nach § 6 ThürVgG auferlegen und die Beachtung dieser Pflichten durch die Nachunternehmer kontrollieren.
b) gemäß § 12 Abs. 2 ThürVgG die Nachunternehmer dazu verpflichten, vollständige und prüffähige Unterlagen gemäß § 12 Abs. 1 ThürVgG über die eingesetzten Beschäftigten für Kontrollen bereitzuhalten.
c) gemäß § 7 Abs. 4 ThürVgG,
- bevorzugt kleine und mittlere Unternehmen beteiligen, soweit es mit der vertragsgemäßen Ausführung des Auftrags zu vereinbaren ist,
- die Nachunternehmer davon in Kenntnis setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt,
- bei der Weitergabe von Bauleistungen an Nachunternehmer die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B), bei der Weitergabe von Dienstleistungen die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B) zum Vertragsbestandteil machen und
- den Nachunternehmern keine, insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise, ungünstigeren Bedingungen auferlegen, als zwischen den Auftragnehmer und dem öffentlichen Auftraggeber vereinbart sind.
d) die Beachtung der in Ziffer 6 a – c genannten Pflichten durch die Nachunternehmer kontrollieren.
Die vorgenannten Verpflichtungen gelten unabhängig von der Anzahl der Nachunternehmer gegenüber jedem Nachunternehmer.
Sie gelten auch, wenn ein Nachunternehmer seinerseits Nachunternehmer und dieser wiederum Nachunternehmer beauftragt, also wenn eine „Nachunternehmerkette“ gebildet wird. In diesen Fällen müssen die vorgenannten Pflichten innerhalb der gesamten „Nachunternehmerkette“ bis zum letztbeauftragten Nachunternehmer weitergegeben und deren Einhaltung kontrolliert werden.
- „Die Pflicht zur Vorhaltung von Unterlagen durch mich/uns nach § 12 Abs. 1 sowie jedweden von mir/uns eingesetzten Nachunternehmer nach § 12 Abs. 2 ThürVgG für Kon- trollen, auf deren Möglichkeit ich auch meine/unsere Beschäftigten hinweise“
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Gemäß § 12 Abs. 1 S. 1 ThürVgG hat der Auftraggeber das Recht, die Einhaltung der Vergabevoraussetzungen und Anforderungen des ThürVgG zu überprüfen.
Der Auftragnehmer ist daher verpflichtet, dem Auftraggeber auf dessen Verlangen folgende Unterlagen vorzulegen:
- die Entgeltabrechnungen des Auftragnehmers selbst,
- die Entgeltabrechnungen all seiner Nachunternehmer,
- im Falle einer „Nachunternehmerkette“ die Entgeltabrechnungen aller Nachunternehmer innerhalb dieser Kette, bis zum letztbeauftragten Nachunternehmer,
- die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ThürVgG und
- die zwischen dem Auftragnehmer und dem Nachunternehmer abgeschlossenen Werkverträge.
Der Auftragnehmer muss seine Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinweisen.
IV. Sanktionen
Hält der Auftragnehmer oder ein Nachunternehmer eine oder mehrere der vorgenannten Pflichten nicht ein, kann der Auftraggeber folgende Sanktionen verhängen:
- Vertragsstrafe (§ 13 Abs. 1 ThürVgG)
a) Der Auftraggeber kann für jeden schuldhaften Verstoß des Auftragnehmers gegen eine der Verpflichtungen nach den §§ 6, 7 und 12 Abs. 2 ThürVgG2, eine Vertragsstrafe im Sinne von § 13 Abs. 1 S. 1 ThürVgG in einer bei Vertragsschluss vorgegebenen Höhe verhängen. b) Die Zahlung einer Vertragsstrafe kann auch für Verstöße durch einen vom Auftragnehmer eingesetzten Nachunternehmer oder einen Nachunternehmer innerhalb einer „Nachunternehmerkette“ anfallen - es sei denn, dass der Auftragnehmer den Verstoß weder kannte noch kennen musste.
Gemäß § 13 Abs. 4 ThürVgG kann der Auftraggeber neben der vorgenannten Vertragsstrafe auch Vertragsstrafen aus anderen Gründen sowie sonstige Ansprüche geltend machen.
- Kündigung (§ 13 Abs. 2 ThürVgG)
Der Auftraggeber ist zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn der Auftragnehmer oder dessen Nachunternehmer oder ein Nachunternehmer innerhalb einer „Nachunternehmerkette“ die aus dem § 6 ThürVgG3 resultierenden Anforderungen schuldhaft nicht erfüllen oder wenn sie schuldhaft gegen die Verpflichtungen der §§ 7 und 12 Abs. 2 ThürVgG4 verstoßen.
- Ausschluss von Vergabeverfahren (§ 13 Abs. 3 ThürVgG)
Der Auftraggeber soll den Auftragnehmer für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergabeverfahren ausschließen, wenn der Auftragnehmer gegen die Verpflichtungen aus den
2 Dies entspricht den Ziffern 1 – 7 der Eigenerklärung. 3 Dies entspricht den Ziffern 1 – 4 der Eigenerklärung. 4 Dies entspricht den Ziffern 5 – 7 der Eigenerklärung.
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§§ 6, 7 und 12 Abs. 2 ThürVgG5 verstößt. Gleiches gilt für den Ausschluss von Nachunternehmern.
5 Dies entspricht den Ziffern 1 – 7 der Eigenerklärung.
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Fritz-Lipmann-Institut e.V. Errichtung Gebäude FLI-10 Laborgebäude (Killifisch-Biotop) Objektplanung Gebäude
Anlage 5
Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister, falls dies
die Gesellschaftsform erfordert
Drees & Sommer <FLI10_OBJ_St1_Bewerbungsformular.docx>24.09.2026/fhey Seite 21
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Fritz-Lipmann-Institut e.V. Errichtung Gebäude FLI-10 Laborgebäude (Killifisch-Biotop) Objektplanung Gebäude
Anlage 6
Nachweis, dass als Berufsqualifikation der Beruf des Architekten
vorliegt
Drees & Sommer <FLI10_OBJ_St1_Bewerbungsformular.docx>24.09.2026/fhey Seite 22
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Fritz-Lipmann-Institut e.V. Errichtung Gebäude FLI-10 Laborgebäude (Killifisch-Biotop) Objektplanung Gebäude
Anlage 7
Nachweis der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung
Personenschäden mind. 3 Mio. EUR,
sonstige Schäden mind. 3 Mio. EUR
Drees & Sommer <FLI10_OBJ_St1_Bewerbungsformular.docx>24.09.2026/fhey Seite 23
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Fritz-Lipmann-Institut e.V. Errichtung Gebäude FLI-10 Laborgebäude (Killifisch-Biotop) Objektplanung Gebäude
Anlage 8
Referenz 1
Füllen Sie die geforderten Angaben zum Referenzprojekt auf den nachfolgenden Seiten aus.
Drees & Sommer <FLI10_OBJ_St1_Bewerbungsformular.docx>24.09.2026/fhey Seite 24
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Fritz-Lipmann-Institut e.V. Errichtung Gebäude FLI-10 Laborgebäude (Killifisch-Biotop) Objektplanung Gebäude
Referenz 1
| I.) Angaben zum Referenzprojekt | |||
|---|---|---|---|
| Projektbezeichnung | |||
| Nennung Bauherr/Auftraggeber mit Angabe: Ansprechpartner Anschrift Telefonnummer oder E-Mail-Adresse | |||
| II.) Mindestanforderung | |||
| 1. Vergleichbarkeit der Referenz: Neubau und zuzuordnen in Bauwerkszuordnungskatalog Nr. 1000, 2000, 3000 | Nein Ja | ||
| 2. Objektplanung Gebäude § 34 HOAI, LPH 3 bis 8 vollständig erbracht | Nein Ja | ||
| 3. Zuordnung gem. HOAI: Mindesthonorarzone III oder höher | Nein Ja | ||
| 4. Projektfertigstellung seit 01.01.2018 | Nein Ja | ||
| III.) Auswahlkriterien (Punkteverteilung entsprechend Bewertungsmatrix) | |||
| 5. Referenz umfasst Biologische Labore der Sicherheitsstufe S2 (Angabe in m² NUF) – Wichtung 30% dieser Referenz | _______________m² NUF | ||
| 6. Referenz umfasst Tierhaltungsbereiche für die Forschung (bei „ja“ Nachweis und Angabe der Tierart erforderlich) – Wichtung 40% dieser Referenz | Nein Ja Tierart: _______________ | ||
| 7. Fertigstellung der Bauleistung/Übergabe zur Nutzung – Wichtung 30% dieser Referenz | _______________ |
Bitte fügen Sie die entsprechenden Nachweise hinter dieses Blatt ein.
Drees & Sommer <FLI10_OBJ_St1_Bewerbungsformular.docx>24.09.2026/fhey Seite 25
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Anlage 9
Referenz 2
Füllen Sie die geforderten Angaben zum Referenzprojekt auf den nachfolgenden Seiten aus.
Drees & Sommer <FLI10_OBJ_St1_Bewerbungsformular.docx>24.09.2026/fhey Seite 26
[Seite 34]
Fritz-Lipmann-Institut e.V. Errichtung Gebäude FLI-10 Laborgebäude (Killifisch-Biotop) Objektplanung Gebäude
Referenz 2
| I.) Angaben zum Referenzprojekt | |||
|---|---|---|---|
| Projektbezeichnung | |||
| Nennung Bauherr/Auftraggeber mit Angabe: Ansprechpartner Anschrift Telefonnummer oder E-Mail-Adresse | |||
| II.) Mindestanforderung | |||
| 1. Vergleichbarkeit der Referenz: Neubau und zuzuordnen in Bauwerkszuordnungskatalog Nr. 1000, 2000, 3000 | Nein Ja | ||
| 2. Objektplanung Gebäude § 34 HOAI, LPH 3 bis 8 vollständig erbracht | Nein Ja | ||
| 3. Zuordnung gem. HOAI: Mindesthonorarzone III oder höher | Nein Ja | ||
| 4. Projektfertigstellung seit 01.01.2018 | Nein Ja | ||
| III.) Auswahlkriterien (Punkteverteilung entsprechend Bewertungsmatrix) | |||
| 5. Referenz umfasst Biologische Labore der Sicherheitsstufe S2 (Angabe in m² NUF) – Wichtung 30% dieser Referenz | _______________m² NUF | ||
| 6. Referenz umfasst Tierhaltungsbereiche für die Forschung (bei „ja“ Nachweis und Angabe der Tierart erforderlich) – Wichtung 40% dieser Referenz | Nein Ja Tierart: _______________ | ||
| 7. Fertigstellung der Bauleistung/Übergabe zur Nutzung – Wichtung 30% dieser Referenz | _______________ |
Bitte fügen Sie die entsprechenden Nachweise hinter dieses Blatt ein.
Drees & Sommer <FLI10_OBJ_St1_Bewerbungsformular.docx>24.09.2026/fhey Seite 27
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--- Ende des Bewerbungsformulars ---
Drees & Sommer <FLI10_OBJ_St1_Bewerbungsformular.docx>24.09.2026/fhey Seite 28