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Leibniz-Institut für Alternsforschung – Fritz-Lipmann-Institut e.V. (FLI)
Errichtung Gebäude FLI-10 Laborgebäude
(Killifisch-Biotop)
Umfang der Planungsleistung
Leistungsphase 3 (teilweise) Leistungsphase 4 bis 9 (vollständig)
Leistungsbeschreibung
Stand: September 2026
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Inhalt
1 EINFÜHRUNG........................................................................................................... 3 2 PLANUNGSAUFGABE ................................................................................................ 4 2.1 Sachlage / Standort ................................................................................................................. 4 2.2 Planungstand Lph3 ................................................................................................................. 4
2.3 Funktionsbeschreibung / allgemeine Anforderungen ........................................................ 6 2.3.1 Grundstück.......................................................................................................................................... 6 2.3.2 Gebäude .............................................................................................................................................. 6
2.3.3 Haustechnik ........................................................................................................................................ 8 2.3.4 Tierhaltung .......................................................................................................................................... 8 2.3.5 Labore ................................................................................................................................................ 13 2.3.6 Büro und soziale Bereiche ........................................................................................................ 13
2.3.7 Ver- und Entsorgung .................................................................................................................... 14 2.4 Leistungsbeschreibung ......................................................................................................... 14 2.4.1 Vorbemerkung ................................................................................................................................ 14 2.4.2 KG 100 Grundstück ...................................................................................................................... 15
2.4.3 KG 200 Herrichten und Erschließen ...................................................................................... 15
2.4.4 KG 300 Bauwerk- Baukonstruktion ........................................................................................ 15 2.4.5 KG 400 Bauwerk –Technische Anlagen .............................................................................. 16 KG 410 Gas, Wasser-, Abwasseranlagen .......................................................................................... 16 KG 420 Wärmeversorgungsanlagen .................................................................................................... 21
KG 430 Raumlufttechnische Anlagen .................................................................................................. 23 KG 440 Starkstromanlagen ...................................................................................................................... 28 KG 450 Kommunikations-, Sicherheits- und informationstechnische Anlagen ................... 30 KG 460 Förderanlagen ............................................................................................................................... 31 KG 470 Nutzerspezifische Anlage ......................................................................................................... 32
KG 480 Gebäudeautomation ................................................................................................................... 34 KG 490 Sonstige Maßnahmen für technische Anlagen ................................................................ 34
2.4.6 KG 500 Außenanlagen und Freianlagen ............................................................................. 34 3 ANLAGEN ............................................................................................................. 34 3.1 Anlage 2 Lageplan Medien_08.08.2026 ............................................................................ 34 3.2 Anlage 3 Lageplan Einordnung Gebäude FLI 10_0052026 ........................................... 34
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1 Einführung
Das Leibniz-Institut für Alternsforschung – Fritz-Lipmann-Institut (FLI) ist ein internationales Forschungsinstitut, welches einen Beitrag zu den medizinischen und sozial relevanten Herausforderungen des demographischen Wandels liefert. Das langfristige Ziel der Alternsforschung am FLI ist es, eine rationale Basis für die Entwicklung von neuen Therapien zu schaffen, um Organfunktionen zu verbessern sowie das Risiko für alternsassoziierte Krankheitsentstehung und Krebs zu reduzieren. Ein neuer, wichtiger Forschungszweig am FLI ist die Erforschung des Einflusses des Mikrobioms auf das Altern. Einen entscheidenden Beitrag zur Erreichung dieses Ziels kann das FLI nur leisten, wenn es an der internationalen Spitze auf diesem Gebiet mitwirkt. Eine entscheidende Voraussetzung für den sich immer in Wandlung befindlichen Forschungsbetrieb sind die Erhaltung und der Ausbau der Infrastruktur. Die oben genannten Forschungsschwerpunkte sollen mittels Tiermodellen, in erster Linie Fischen, erforscht werden. Um die Voraussetzungen dafür zu schaffen ist ein spezialisiertes Labor und Tierhaltungsgebäude nötig. Es sollen Tierversuche an Fischen durchgeführt werden, welche unter S2 Bedingungen stattfinden. Dafür werden Fischhaltungsräume sowie die entsprechende Infrastruktur, inkl. Autoklav benötigt. Zur Beantwortung der unterschiedlichen Fragestellungen sind unterschiedliche Haltungsformen notwendig. Diese sollen durch professionelle und standardisierte Fischhaltungsanlagen realisiert werden. Außerdem sind Räume für Verhaltensversuche sowie experimentelle Eingriffe an Fischen vorzusehen. Erzeugte tierische Proben und Daten werden anschließend in den im Gebäude befindlichen Laborräumen prozessiert. Hierfür werden unterschiedliche Geräte und Räume benötigt, wie beispielsweise eine Zellkultur sowie Mikroskopierräume. Weiterführende Analysen werden auf dem Hauptcampus des FLI durchgeführt.
Neben Tierhaltung und Labor sind Büroarbeitsplätze, Pausenräume und Sanitäranlagen für Tierpfleger und wissenschaftliches Personal zur Verfügung zu stellen
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2 Planungsaufgabe
2.1 Sachlage / Standort
Der Standort befindet sich im südlichen Beutenberg-Campus („In den Fichtlerswiesen“) in unmittelbarer Nähe zu einem bestehenden Forschungsgewächshaus in der Rosalind-Franklin- Straße und dem Büro- und Laborbau (Modulbau) der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Es soll ein neues Gebäude FLI-10 „Killifisch-Biotop“ als Laborgebäude mit einer Tierhaltung für Fische auf dem südlichen Beutenberg-Campus durch das Leibniz-Institut für Alternsforschung, Fritz-Lipmann-Institut e.V. (FLI) errichtet werden. Das Gebäude soll mindestens aus zwei Geschossen und einer Teilunterkellerung bestehen, die getrennte Funktionen haben. Im unteren Bereich soll eine autonome Fischhaltung unter S2 Bedingungen mit allen notwendigen Gegebenheiten entstehen. Im oberen Bereich befinden sich die Labor-, Büro und Sozialräume. Diese sollen in erster Linie der Aufarbeitung der anfallenden Proben dienen. Weiterführende Analysen werden in anderen Gebäuden des FLI durchgeführt.
2.2 Planungstand Lph3
Für das Gebäude FLI 10 wurde im Jahr 2022 eine Planung bis zur Leistungsphase 3 erstellt.
Als Basis für die Planung, bis Leistungsphase 3 diente die Aufgabenstellung der Funktions- und Leistungsbeschreibung vom 17.06.2022.
Es wurden diese Unterlagen bis jetzt erstellt. Im offenen Planer Auswahlverfahren Stufe 2 werden dann diese Anlagen versandt: Anlagen B erbrachte Planungsleistung:
Teil 1 Aufgabestellung Planung Gebäude FLI 10 Stand 2022 Teil 2 Planungsunterlagen Gebäude bis Lph 3 Stand 2022 Teil 3 Planungsunterlagen Haustechnik bis Lph 3 Stand 2022 Teil 4 Planungsunterlagen Labortechnik und Tierhaltung bis Lph 3 2022 Teil 5 Brandschutznachweis Version 3.0 – Entwurfsplanung vom 24.11.2022 Teil 5 Zusammenstellung der Kosten- und Gebäudedaten – Kostenberechnung DIN 276- Muster 6A
-
Netto-Grundfläche DIN 277- Muster 6C
-
Brutto -Grundfläche, Rauminhalt DIN Muster 6D
-
Zusammenstellung der Planungsdaten DIN 277 RL Bau Muster6
-
Zusammenstellung der Kostendaten DIN 276 Muster 6 Teil 6 Flächen Stand 2022
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Zu überarbeitende Planung aus Lph 3
Im Rahmen der jetzt fortzuführenden Planung sind die Leistungen ab der Leistungsphase 4 bis 9 vollständig zu bearbeiten. Planungen von Teilleistungen aus der Leistungsphase 3 sind auf Grund von Änderungen der wissenschaftlichen Anforderung, Grundstücksfläche und der Anforderung an die Haustechnik nochmals durchzuführen. Aus der erneuten Prüfung können sich Änderungen und Anpassungen gegenüber der bisherigen LPH-3-Planung ergeben. Diese sind im weiteren Planungsverlauf fachübergreifend zu bewerten und in die Planung zu integrieren. Die Kosten und Gebäudedaten sind daraufhin zu überarbeiten.
Die Überarbeitung der vorliegenden Planung Lph 3 ist in diesen wesentlichen Punkten notwendig:
-
Einordnung und Vermessung des Gebäudes FLI 10 in der Grundstück Fläche von 1450 m²
-
Anbindung der Medien an das Gebäude
-
Berücksichtigung der Ver- und Entsorgung des Laborgebäudes
-
Nachweis und Einordnung Parkplätze
-
Berücksichtigung neuer Anforderung an eine S2 - Fischhaltung und S2- Labor
-
Aufbereitung und Ableitung des Abwassers aus S2 – Bereichen (Redundante- Anlage)
-
Lagerraum für die Ver- und Entsorgung in der Tierhaltung
Besondere Anforderungen an die weitere Planung
Die abgeschlossene Planung bis einschließlich LPH 3 ist im Rahmen der weiteren Planung hinsichtlich der nachfolgend genannten Aspekte erneut zu überprüfen und, soweit erforderlich, anzupassen. Dabei sind insbesondere die betrieblichen Abläufe sowie die hygienischen, sicherheitstechnischen und technischen Anforderungen ganzheitlich zu berücksichtigen.
Die nachfolgend genannten Punkte sind als wesentliche Prüf- und Planungsaspekte und nicht als abschließend vorgegebene Lösungen zu verstehen:
Arbeitsabläufe und Aerosolschutz: Erneute Prüfung aller relevanten Arbeitsprozesse hinsichtlich der Vermeidung bzw. Reduzierung von Aerosolbildung und der daraus erforderlichen baulichen und technischen Maßnahmen. Aquarien- und Haltungssysteme: Überprüfung der geplanten Anlagen hinsichtlich der vorgesehenen wissenschaftlichen Nutzung, Arbeitsabläufe sowie Anforderungen an Arbeitsschutz, Hygiene, Reinigung, Desinfektion und sichere Entleerung. Hygiene- und Betriebskonzept: Überprüfung und ggf. Weiterentwicklung der vorgesehenen Lösungen für Reinigung, Desinfektion, Wasserführung, Entleerung und Entsorgung einschließlich der erforderlichen technischen Kapazitäten. Raum- und Funktionszuordnung: Erneute Bewertung der Raumaufteilung und Wegeführung unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Sicherheitsstufen, Arbeitsabläufe sowie Personen- und Materialflüsse.
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Raumnutzung und Flächenbedarf: Überprüfung der vorgesehenen Nutzungen, Ausstattungen und Flächen hinsichtlich der tatsächlichen bzw. künftig zu erwartenden Arbeitsplätze, Betriebsabläufe und erforderlichen Sicherheits- und Bewegungsflächen. Technische Ausstattung und Redundanz: Überprüfung der wesentlichen technischen Einrichtungen hinsichtlich Eignung, Betriebssicherheit, Verfügbarkeit und ggf. erforderlicher Redundanzen. Bauliche und technische Materialien: Überprüfung der vorgesehenen Oberflächen, Rohrleitungen und sonstigen Installationen hinsichtlich ihrer Eignung für die vorgesehenen Reinigungs- und Desinfektionsverfahren sowie der erforderlichen hygienischen Anforderungen. Anordnung und Ausführung Haltungssysteme Fisch: Die Größe und Anordnung der Haltungsgestelle der Aquarien ist an die neuen wissenschaftlichen Anforderungen anzupassen.
2.3 Funktionsbeschreibung / allgemeine Anforderungen
In der anstehenden Fachplanung (Architektur, TGA und Labor) sind die nachfolgenden Funktionsanforderungen mit dem aktuellen Planungsstand abzugleichen. Ziel ist der betriebsfertige Neubau einer Fischhaltung inklusive angrenzender Labor- und Sozialbereiche.“
2.3.1 Grundstück
Die Grundstücksfläche für die Aufstellung des Gebäude FLI 10 beträgt 1.450 m². Die Einordnung der Grundstücksfläche im Bereich der Rosalin-Fränklin-Straße ist in der Anlage Teil C Lageplan Einordnung Geb. 10_06052026 zu entnehmen. Das geplante Gebäude mit seiner Ver- und Entsorgung sowie Parkflächen ist auf dieser Grundstücksfläche einzuordnen
2.3.2 Gebäude
Es soll ein mehrgeschossiges Gebäude mit einer Teilunterkellerung errichtet werden. Im Erdgeschoss ist die Tierhaltung mit Servicebereichen und in den oberen Geschossen sind Labore, Büros mit Funktionsräumen unterzubringen. Die Einordnung der haustechnischen Anlagen (HLS-Technik Wasseraufbereitung) sind nach räumlichen Möglichkeiten durch die Planung durchzuführen.
Das Bauwerk soll ein umschlossenes Treppenhaus im Gebäude enthalten.
Der Flächenbedarf und die Flächenaufstellung ist anhand der Funktionsanforderung mit den Nutzern (Tierhausleitung Fische) zu entwickeln. Die Planung des Gebäudes umfasst die Gewerke Tief- und Hochbau, Haustechnik und Labortechnik. Entsprechende Flächen im Außenbereich für Logistik, Ver- und Entsorgung sind zu planen.
Die Herstellung erforderlicher Haus-Anschlüsse (Trinkwasser, Abwasser, Fernwärme, Kälte, Elektro, Datennetz) sind vom zentralen Medienanschlusspunkt im Baufeld bis zum Gebäude FLI-10 vorzusehen.
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Bei der Planung ist u.a. auch der Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. B- Am 01.1/2004 „In den Fichtlerswiesen“ der Stadtverwaltung Jena unbedingt zu beachten.
Allgemeine Anforderungen
| Bauteil | Anforderung |
|---|---|
| Wände | - Oberflächen / Arbeitsflächen sowie die an die Arbeitsflächen angrenzenden Wandflächen und Fußböden müssen leicht zu reinigen, dicht (einschl. Fugen) und beständig gegen die verwendeten Stoffe und Reinigungsmittel sein - Fugen sind wasserdicht und dauerhaft verschweißt auszuführen, ebenso Anschlüsse an Wänden, Türen und Möbeln - Wände und Decken müssen bei Bedarf desinfizierbar sein (Wandfarbe der Nassabriebsklasse 2), Flächen hinter Waschbecken oder Nass- Arbeitsflächen Nassabriebsklasse 1 - Wände dürfen keine Risse oder Löcher etc. aufweisen, Rohrdurchführungen müssen dicht verschlossen werden |
| Fußböden | - Oberflächen / Arbeitsflächen sowie die an die Arbeitsflächen angrenzenden Wandflächen und Fußböden müssen leicht zu reinigen, dicht (einschl. Fugen) und beständig gegen die verwendeten Stoffe und Desinfektions- und Reinigungsmittel sein z.B. versiegelter PVC oder Kautschuk-Belag mit Hohlkehle - Fugen sind wasserdicht und dauerhaft verschweißt auszuführen, ebenso Anschlüsse an Wänden, Türen und Möbeln |
| Installation | - Funktionsleuchten von Stellantrieb oder Betriebsanzeigen sind in den Tierhaltungsräumen nicht zulässig, weiterhin sind Sicherheits- beschilderungen nach Möglichkeit fluoreszierend auszuführen. - an der Decke verlaufende Leitungen in Laboren und Geräteräumen und müssen nicht verkleidet werden, jedoch leicht zu reinigen bzw. zu desinfizieren sein - elektr. Leitungen im zugänglichen Bereich müssen unter Putz oder in geschlossenen Kabeltrassen (Kanal mit Deckel) sowie Kabelkanälen Ausführung Metall verlegt sein |
| Türen | - dicht schließend - verschließbar - nach außen aufschlagend - mit Sichtfenster versehen (außer Tierhaltungsräume) - mit Fensterklappe und Sichtfenster vorsehen (in Tierhaltungsräumen) - alle Oberflächen: wiederstandfähig gegenüber Reinigungs- und Desinfektionsmitteln - brandschutztechnische Anforderungen sind zu beachten |
| Fenster | - mit verschließbarer Olive |
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| Bauteil | Anforderung |
|---|---|
| - Rahmenkonstruktion: abwaschbar und desinfizierbar |
2.3.3 Haustechnik
Die haustechnischen Anlagen müssen den einschlägigen Vorschiften und im Übrigen nach Stand der Technik der Betriebsweise von S2-Laboratorien entsprechen.
Die Herstellung erforderlicher Haus-Anschlüsse (Trinkwasser, Abwasser, Fernwärme, Kälte, Elektro, Datennetz) sind vom zentralen Medienanschlusspunkt im Baufeld bis zum Gebäude FLI-10 vorzusehen.
Die zentralen haustechnischen Anlagen sind im Gebäude in dafür erforderlichen Betriebsräumen unterzubringen. Bei Schallquelle wie z.B. Ansaug- und Ausblasöffnungen sind die am Standort geltenden Immissionsrichtwerte außerhalb des Gebäudes tags und nachts zu berücksichtigen. Es wird ausdrücklich auf die Einhaltung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA-Lärm) hingewiesen. Es sind schallschutztechnische Untersuchungen und Betrachtungen vorzunehmen.
Weiterführende Anforderungen sind dem Punkt 2.3. zu entnehmen.
2.3.4 Tierhaltung
Die Laborausstattung muss den einschlägigen Vorschiften und im Übrigen auch dem Stand der Technik von S2-Laboratorien entsprechen.
Erdgeschoss:
Das Gebäude wird seitlich über das Erdgeschoss durch eine Tür betreten. Diese sollte verschlossen und nur für autorisiertes Personal zu öffnen sein. Im anschließenden Eingangsbereich befindet sich ein Treppenhaus, um in den ersten Stock zu gelangen.
Um in die Tierhaltung zu gelangen, muss man eine Umkleide betreten und Bereichskleidung anlegen. Dieser Bereich soll erneut über eine Schließanlage gesichert sein. Die Umkleide sollte ausreichend groß sein, um als 1-Kammer Schleuse zu fungieren und in einen grauen und einen weißen Bereich unterteilt sein. Ein sit-over o.ä. ist nicht notwendig, Trennung nach Geschlechtern sollte gegeben sein.
In der Fischtierhaltung befindet sich in der Mitte ein Flur, links und rechts sind separate Räumen dee Tierhaltung, Protokollierplätze für die Tierpfleger, Lagermöglichkeiten, sowie der Raum für die Beckenaufbereitung mit Autoklav.
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Tierhaltung
Es sind drei Haltungsräume vorgesehen, welche den Standard einer Biologischen Sicherheitsstufe 2 erfüllen müssen. Jeder Haltungsraum soll eine ungefähre Kapazität von 1300-2000 Fischen haben. Die Auswahl der Haltungsanlagen und der Haltungsform bestimmt die finale Größe der Räume. In zwei Räumen sind klassische Haltungsanlagen vorgesehen. In der dritten Haltung sind ein bis zwei Anlagen vorzusehen, die die Möglichkeit geben, die Fische unter natürlichen Bedingungen (mit Enrichment wie Sand und Pflanzen) zu Beobachten. Die Anlagen sind ausreichend groß vorzusehen, ca. 3m Länge und so zu konzipieren, dass die Wasseroberfläche glatt ist (zum Filmen) und einzelne Kompartimente abgegrenzt werden können. Aufgrund notwendiger Größe der Anlagen und um Platz zu sparen, sollten die Anlagen zwei Ebenen haben, auf denen man die Fische beherbergen und Experimente durchführen können muss. Zusätzlich sollten auch hier klassische Haltungsanlagen vorhanden sein. Die großen Aquarienanlagen sollten voneinander abtrennbar sein, sodass die Fische keinen Blickkontakt zu benachbarten Aquarien haben und keine Kontaminationen von einem Aquarium in das benachbarte erfolgen kann. Aufgrund der S2 Haltungsform dürfen nur wenige/keine Aerosole entstehen. Hier sind nach Möglichkeit entsprechende Lüftungsanlagen anzubringen oder vom Aquarienbauer eine Konstruktion zu liefern, bei der eine kondensationsarme Abdeckung gegeben ist. Zusätzlich sind in diesem Bereich ausreichend Steckdosen vorzusehen, um die Fische mittels Videotechnik beobachten zu können. Je nach Konstruktion ist ein Außenfilter an den Haltungsanlagen notwendig.
Die Tierhaltungsräume müssen fensterlos sein. Dies begründet sich in dem künstlichen Tag- /Nachtzyklus der Fische. Das Licht in den Haltungsräumen muss separat voneinander regelbar , sowie dimmbar sein. Eventuelle Unterbauleuchten an den Arbeitsplätzen, sowie Beleuchtung an den Aquarien müssen ebenfalls in das zentrale Beleuchtungssystem eingebunden sein. Des Weiteren ist hier eine Raumtemperatur von ca. 25°C (+/- 1K) notwendig. Die Luftfeuchtigkeit sollte um die 50% betragen. Durch die Arbeiten mit Wasser (29°C Wassertemperatur in den Haltungsanlagen) im Raum besteht die Wahrscheinlichkeit einer Erhöhten Verdunstung von Wasser. Dies sollte die Raumluftanlage kompensieren können.
Die Anlagen zur Haltung der Fische müssen so konstruiert sein, dass sie möglichst wenig offene Fläche für die Verdunstung von Wasser bieten. Dies gehört zu den gesetzlichen Anforderungen an den S2 Tierhaltungsbereich. Jede Anlage braucht einen Wasserzulauf, sowie einen Wasserablauf. Zusätzlich sind ausreichend Steckdosen für benötigte Technik vorzusehen. Die Anzahl ist abhängig vom Aquarienbauer. Die Anlagen müssen die Wasserwerte kontinuierlich überwachen und regeln können und es muss ein System vorhanden sein, welches in der Lage ist Alarme auszusenden.
Das Wasser für die Anlagen muss für eine gleichbleibende Qualität aufbereitet werden. Das Wasser muss deshalb über eine Reverse Osmoseanlage gefiltert werden, idealerweise zusätzlich über eine VE-Wasseranlage. Dazu sind Vorratstanks notwendig. Größe und Anzahl der Vorratstanks ergeben sich aus der Konstruktion der Anlagen und sind abhängig vom Aquarienbauer. Es sollte unabhängige Wasserkreisläufe geben, um eventuelle unterschiedliche Ansprüche der Wissenschaftler an die Aquarienhaltung zu ermöglichen. Entnahmestellen von Wasser der jeweiligen Haltungssysteme sollten vorhanden sein.
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Neben den Anlagen sollte in den Haltungsräumen ausreichend Arbeitsfläche zur Verfügung stehen. Arbeitsfläche wird in erster Linie benötigt, um Aquarien abzustellen und Arbeiten an und mit Fischen durchzuführen. Die mögliche zur Verfügung stehende Arbeitsfläche sollte maximiert werden, nachdem die benötigte Haltungskapazität erreicht ist. Es sollten drei Arbeitsplätze pro Raum zur Verfügung stehen.
Neben Arbeitsfläche werden in den Haltungsräumen Regal-/Schranksysteme für die Lagerung von verschiedenen Verbrauchsmaterialien benötigt. Diese kann sowohl in Form von Hänge- und Unterbauschränken an den Arbeitsplätzen erfolgen, als auch in Form von Regalen an freien Wänden. Es ist auch möglich den Mittelgang so zu konzipieren, dass sich links und rechts ausreichend Lagermöglichkeiten in Form von feuerfesten Schränken ergeben.
Jeder Haltungsraum benötigt ein ausreichend großes Waschbecken, um Reinigungsarbeiten an den Anlagen durchführen zu können. Bodenabläufe könnten vorhanden sein, sollten aber im Sinne der Aerosolminimierung so konstruiert sein, dass das Wasser möglichst schnell abfließt. Im S2 Bereich müsste dieses Wasser gesammelt und autoklaviert werden.
Zur Dokumentation der Tiere wird eine Datenbank verwendet. Diese ist ins FLI Netzwerk eingebunden und über das Internet erreichbar. Aus diesem Grund sollte in allen Räumen ausreichend W-LAN bzw. Netzwerkanschlüsse vorhanden sein.
Experimentalraum
In diesem Raum finden experimentelle Eingriffe an Tieren statt, wie beispielsweise Biopsieentnahmen. In diesem Raum sollte die Möglichkeit gegeben sein, Sektionen durchzuführen. Außerdem sollen auch Injektionen in Oozyten durchgeführt werden, daher ist mindestens ein Anschluss für Stickstoff vorzusehen. Es sind 2-3 Arbeitsplätze in Sitzhöhe und 2 Arbeitsplätze in Stehhöhe vorgesehen. Eventuell auch ein kleines Waschbecken für die Reinigung des verwendeten Equipments. In der Planung ab Lph 4 ist das Raum- und Ver- und Entsorgungskonzept noch einmal grundsätzlich zu betrachten.
Beobachtungsraum (Verhalten der Fische)
In diesem Raum sollen die Fische auch über einen längeren Zeitraum (> 24h) beobachtet werden können. Die Fische befinden sich in Aquarien unterschiedlicher Größe und Form und werden mittels Videosystemen überwacht. Daher sind vorzusehen: Wasserentnahmestellen, Ausreichend Steckdosen, Druckluft für Lufthebepumpen, ein Waschbecken, evtl. hier auch Bodenabläufe. Es sollte die Möglichkeit bestehen, dass der Raum in mehrere kleinere abgrenzte Teile separiert werden kann, damit unterschiedliche Verhaltensexperimente zeitgleich ablaufen können. Es sollten mindestens 4-6 Arbeitsplätze vorgesehen werden. Die Tische müssen so konstruiert sein, dass sie auch ein schweres Gewicht halten können. . In der Planung ab Lph 4 ist das Raum- und Ver- und Entsorgungskonzept noch einmal grundsätzlich zu betrachten.
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Platz für Inkubatoren
Aufgrund der besonderen Biologie der Fische können sie in Form befruchteter Eier im Trockenen über einen langen Zeitraum gehalten werden. Wichtig dabei ist das richtige Klima. Daher sind Inkubatoren für die Lagerung der Eier unabdingbar. Die Inkubatoren sollten in der Lage sein ein bestimmtes feuchtes Klima zu halten. Dafür benötigen sie einen Wasseranschluss. Die Inkubatoren sollten nicht in den Tierhaltungsräumen sein, da es dort zu warm für sie wird. Im Inkubatorplatz sollte die Möglichkeit auch einer Kühlung gegeben sein, da sich aus der Historie gezeigt hat, dass diese Geräte sehr viel Wärme abgeben. Die Anzahl der Inkubatoren ist noch nicht bekannt, da entweder wenige große oder mehrere kleinere Inkubatoren verwendet werden können.
Raum Beckenaufbereitung
Derzeit wird von einer Haltungskapazität von ca. 3500 Tieren in Aquarienanlagen ausgegangen (Haltungskapazität in den großen Aquarien ist hier nicht mit inkludiert). Je nach Haltungssystem bedeutet das entweder mindestens genauso viele Becken oder ca. die Hälfte. In jedem Fall wird eine separate Waschküche zur Aufbereitung der Becken benötigt. Das Gerät zur Beckenaufbereitung sollte so konzipiert sein, dass er ausreichend Kapazität beinhaltet, um diese Anzahl an Becken innerhalb von 2-3 Wochen zu reinigen. Notwendige Anschlüsse dafür sind vorzusehen.
Es sollte weiterhin mindestens ein Waschbecken, sowie ausreichend Abstellfläche/Arbeitsplatz vorhanden sein.
Aufgrund des S2 Standards wird ein Autoklav benötigt. Alle notwendigen Anschlüsse dafür sind vorzusehen. Bei Bedarf sollen auch Becken autoklaviert werden können. In erster Linie dient der Autoklav der Inaktivierung des anfallenden S2 Mülls. Es ist derzeit nicht vorgesehen, dass Verbrauchsmaterialien in die Haltung autoklaviert werden.
Lagerraum
Es sollte ausreichend Lagerplatz vorhanden sein. Dieser kann in Form von feuerfesten Schränken im Gang der Tierhaltung vorgesehen werden. Weiterhin werden Kühlschränke zur Lagerung des Futters benötigt, sowie mindestens zwei Gefrierschränke zur separaten Aufbewahrung von Tierfutter und Kadavern. Diese können sich auch in den Haltungsräumen befinden.
Protokollierplätze für Tierpfleger
Der Raum sollte sich idealerweise innerhalb des Haltungsbereiches befinden. Der Raum sollte aus Arbeitsschutzgründen Fenster beinhalten. Hier sind 4 Arbeitsplätze mit Computern vorzusehen. Ein Drucker sollte ebenfalls vorhanden sein. Internet und Netzwerkanschlüsse sind vorzusehen.
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Anforderungen an die Versorgungstechnik (Fischhaltung)
Wasseraufbereitung (Fischhaltung)
Die Wasseraufbereitungsanlage (Fischhaltung) sollte ihr Wasser aus der Wasserauf- bereitungsanlage (Rohwasser) beziehen. Ob und in welcher Größe Vorratstanks notwendig sind, ergibt sich aus dem gewählten Aquariensystem nach in Absprache mit den Aquarienbauern. Genauere Angaben ergeben sich aus der Planung.
Abwasseraufbereitung und Abluftabführung
Die thermischen Abwasserinaktivierungsanlagen sollen Organismen der Risikogruppe 2 aus der Tierhaltung inaktivieren. Für die Betriebssicherheit der Fischhaltung ist die thermisch Abwasserinaktivierungsanlage als redundante Anlage (100%) zur planen. Eine Anlage ist an das Sicherheitsstromnetz anzuschließen.
Es ist zu prüfen, ob das chemisch belastete Abwasser in einem Pufferbehälter gesammelt wird vor dem Abtransport. Ein Vorbild könnte hier auch beispielsweise die Abwasseraufbereitung von Krankenhäusern sein. Es ist eine Desinfektion mittels Chlor oder Chlordioxid denkbar. Je nach Möglichkeiten könnte auch eine UV-Sterilisation denkbar sein. Es sind die Einleitbedingungen zum Reinheitsgrad des Abwassers der Jenaer Stadtwerke zu beachten.
Gebäudeleittechnik
Betriebsparameter und Störung von Anlagen der Tierhaltung sollen per Internet überwachbar ausgeführt werden.
Anlagen der Haustechnik und einzelne Geräte (wie z.B. Tiefkühlschranke) sind auf die vorhandene zentrale Gebäudeleittechnik des FLI aufzuschalten.
Sicherheitstechnik
Das Gebäude soll in irgendeiner Form an ein Alarmsystem angeschlossen sein.
Stromausfall
Bei Stromausfall sollen funktionswichtige Bereiche und Geräte weiter mit Strom versorgt werden. Hier muss definitiv eine Redundanz vorgesehen sein, da der kontinuierliche Betrieb der Anlagen überlebensnotwendig für die Fische ist.
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2.3.5 Labore
Obergeschoss:
Im Obergeschoss befinden sich die Labore, sowie Büroarbeitsplätze und Pausenräume. Zugang haben hier Wissenschaftler, sowie Tierhauspersonal.
Anforderungen Labore und Geräteräume
Die Laborausstattung muss den einschlägigen Vorschiften und im Übrigen auch dem Stand der Technik von S2-Laboratorien entsprechen.
Es sind 2-3 Laborräume vorgesehen. Es sind pro Labor 3 Arbeitsplätze vorzusehen, sowie ausreichend Platz und Abstellfläche für Geräte. Benötigt wird in jedem Fall auch eine Eismaschine. Es ist Platz für eine Sterilwerkbank vorzusehen, an dem Zellkulturarbeiten durchgeführt werden sollen. Die Inkubatoren benötigen einen CO2 Anschluss. Für Arbeiten am Mikroskop sollte ein abdunkelbarer Bereich/separater kleiner Raum vorgesehen werden.
Es wird eine Kühlzelle 4°C Raum benötigt, überwiegend für die Lagerung, es sollte jedoch auch ein Steharbeitsplatz für kurzzeitige Arbeiten vorgesehen werden.
In einem separaten Raum sollte Platz für zwei bis drei -80°C Gefrierschränke, sowie zwei bis drei -20°C Gefrierschränke sein. Alle entsprechenden Anschlüsse, inklusive eines Alarmsystems sind vorzusehen.
In den Laboren sollte in kleinem Maß auch RO/VE Wasser zur Verfügung stehen.
Umfangreiche Analysearbeiten sollen in anderen Laboren / Gebäuden des FLI durchgeführt werden, daher werden, nach derzeitigem Stand keine großen Geräte oder kompliziertes Equipment benötigt.
Es sollte die Möglichkeit einer kleinen Werkstatt gegeben sein. In dieser sollen vor allem Teile für Verhaltensversuche selbst zusammengebaut werden. Hierfür ist ein kleiner Raum mit 2 Arbeitsplätzen, sowie ausreichend Ablagefläche vorzusehen. Es sollte ausreichend Platz in Form von Regalen, Schränken für Verbrauchsmaterialien und. ein Schrank für Gefahrgut (Ethanol, etc.) eingeräumt werden.
In der Planung ab Lph 4 ist das Raum- und Ver- und Entsorgungskonzept noch einmal grundsätzlich zu betrachten.
2.3.6 Büro und soziale Bereiche
Anforderungen Büroarbeitsplätze
Es sollen 2 Büros/Denkzellen zur Verfügung stehen. Pro Büro sollten 3 Computerarbeitsplätze vorhanden sein. Alle notwendigen Anschlüsse sind vorzusehen. Es können auch Einzelbüros geplant werden.
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Anforderungen Pausenraum
Der Pausenraum sollte die Möglichkeit geben Essen in kleinem Umfang zuzubereiten (Wasserkocher/Mikrowelle) und benötigt auf jeden Fall eine Kaffeemaschine
Anforderung WC
Die Anzahl der WC-Anlagen ist gemäß ASR zu bestimmen.
Anforderung Umkleide Wissenschaftler
In den Büros sind Umkleideschänke vorzusehen.
2.3.7 Ver- und Entsorgung
In dem Gebäude sind unterschiedlichste Funktionsbereiche wie Tierhaltung Fische, Labor und Büro untergebracht.
Für die Ver- und Entsorgung sind die Flächen vorzusehen:
-
Versorgung Tierhaltung Fische o Lagerraum für Verbrauchmaterial und Ersatzteile der Tierhaltung ist jetzt neu vorzusehen, o Kühlschränke zur Lagerung des Futters, o zwei Gefrierschränke zur Aufbewahrung der Kadaver. o Lagerplatz aufbereitete Aquarien, sowie andere saubere Materialien
-
Entsorgung Labore In den Laboren eventuell auch Flurbereiche bzw. Teeküche sind Abfalltrennsysteme in ausreichender Kapazität vorzusehen.
-
Entsorgung allgemein Im Außenbereich sind Stellplatz für mindestens 3 Müllcontainer zu planen.
2.4 Leistungsbeschreibung
2.4.1 Vorbemerkung
In einem neu zu errichtenden Gebäude sind haustechnische Anlagen für die Betreibung der Tierhaltung, Labore, Geräteräume, Büros und Sozialräume zu installieren.
Am Baufeld 1 „In den Fichtlerswiesen“ sind Medien für die haustechnische Versorgung des Gebäude FLI-10 vorgehalten. Die entsprechende Einordnung der Medien im Baufeld kann der Anlage 2 Lageplan Leitungskoordinierung entnommen werden. Am Baufeld liegen diese Medien an: Kälte Vor- und Rücklauf Nahwärme Vor- und Rücklauf
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Wasser Energieversorgung Trasse Telekommunikation / Daten
Der Medienanschlusspunkt im Baufeld ist durch den Laborneubau der Friedrich-Schiller- Universität Jena und dem Fritz-Lipmann-Institut e.V. Gebäude FLI-10 Tierhaus zu nutzen. Die Planung der Medienleitung vom zentralen Anschlusspunkt im Baufeld bis zum Gebäude FLI- 10 ist durchzuführen. Die Elektroversorgung erfolgt vom Trafogebäude aus.
2.4.2 KG 100 Grundstück
Das zu bebauendes Grundstück gehört dem Land Thüringen. Mit einem Nutzungsüberlassungsvertrag wird das Grundstück dem FLI zur Bebauung / Nutzung übertragen. Anteilige Leistung aus der KG 100 sind durch die Planung umzusetzen. Ein Bodengutachten liegt vor. Die Vermessung muss anhand der geänderten Grundstücksfläche von 1.450 m² neu erfolgen.
2.4.3 KG 200 Herrichten und Erschließen
Auf Grund der größeren Grundstücksfläche die jetzt 1.450 m² beträgt, besteht die Notwendigkeit das Gebäude im Grundstück neu einzuordnen. Weiterhin muss die Zuwegung zum Gebäude, die notwendigen Parkplätze und ein Bereich für die Ver- und Entsorgung u.a. Mülltonnenstandplatz, neu eingeordnet werden. Das Grundstück ist unbebaut. Die verkehrstechnische Anbindung des Grundstücks ist über die Rosalind-Franklin-Straße vorgesehen. Seitlich vor dem benachbarten Laborgebäude der Friedrich-Schiller-Universität Jena befinden sich die zentralen Medienanschlüsse: Kälte Vor- und Rücklauf Nahwärme Vor- und Rücklauf Wasser Energieversorgung Trasse Telekommunikation / Daten Die Trafostation befindet sich auf dem Baufeld „In den Fichtlerswiesen“ in der Nähe des Baugrundstücks. Die Leistungen der öffentlichen Erschließung des Grundstücks ist Planungsbestandteil.
2.4.4 KG 300 Bauwerk- Baukonstruktion
Es ist ein neues Gebäude mit allen Bauteilen und Baukonstruktionen als komplett fertige und vollständige Leistung einschließlich aller Untergrundvorbereitungen zu planen. Die betrifft die Kostengruppen der DIN 276 und deren Leistungen:
KG 310 Baugrube KG 320 Gründung KG 330 Außenwände KG 340 Innenwände
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KG 350 Decken KG 360 Dächer KG 390 Schließanlage
Im Rahmen der Planungsphasen sollen Varianten der Raumgliederung und Aufteilung entsprechend den Nutzeranforderungen erarbeitet werden.
2.4.5 KG 400 Bauwerk –Technische Anlagen
KG 410 Gas, Wasser-, Abwasseranlagen
KG 411 Abwasseranlage
Abwasser Die Ausführung der gesamten Abwasserinstallation ist gemäß DIN 1986-100 Gebäude- und Grundstücksentwässerung sowie den zutreffenden DVGW-Richtlinien zu erstellen. Schallschutzmaßnahmen sind gemäß DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ vorzusehen. Diese Abwässer fallen im Gebäude an: Abwasserleitung belastetes Abwasser (Organismen Risikogruppe 2) Tierhaltung; Abwasser chemisch belastet Abwasserleitung unbelastetes Abwasser aus Laboren; Abwasser unbelastet aus sozialen Bereichen; Regenwasser;
Zur Abwasseranlage in den Gebäuden gehören: Grundleitungen einschließlich Reinigungsmöglichkeiten, Fußbodeneinläufe und Ablaufrinnen Innenliegende Regenentwässerung im Freispiegelsystem, bestehend aus Fall- und Sammelleitungen und Dacheinläufen einschließlich Schwitzwasserisolierung Notentwässerung über Attika-Überläufe Schmutzwasser im Freispiegelsystem
Die gesamte Installation innerhalb des Gebäudes erfolgt im Trennsystem. Die Entwässerung im Gebäude erfolgt grundsätzlich im natürlichen Gefälle.
Es sind Kondensatleitungen für Umluftkühler, Lüftungsgeräte etc. vorzusehen. Die Kondensatleitungen werden über Geruchverschlüsse an das Abwassersystem angeschlossen. Die Ableitung erfolgt im freien Gefälle. Generell sind an Umluftkühlern keine Kondensatpumpen vorgesehen.
Die Entwässerung erfolgt im Gebäude über Fall- und Sammelleitungen innerhalb der vorgesehenen Schächte und abgehängten Decken. Die Fallleitungen liegen in Schächten an den Nasszellen bzw. innerhalb der Sanitärbereiche. Die Fallleitungen werden gemäß DIN EN 12056 entlüftet. Sämtliche Fallleitungen werden einzeln oder, soweit möglich, als Sammellüftung über das Dach geführt.
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Notwendige Reinigungsmöglichkeiten / Kontrollöffnungen für Grund- und Sammelleitungen sind als Finore vorzusehen.
Regenwasser Bei dem Dach handelt es sich um ein Flachdach. Dieses wird mittels Flachdachabläufen in das Gebäude entwässert, innerhalb von abgehängten Decken zusammengefasst und über Regenfallleitungen und Grundleitungen nach außen geführt.
Die Dachabläufe sind entsprechend Dachaufbauten und Dachflächenaufteilungen, unter Beachtung der DIN-Normen und örtlichen Vorschriften vorzusehen.
Die innen liegenden Regenwasserleitungen werden wie die Schmutzwasserleitungen ausgeführt und erhalten entsprechend den gültigen Vorschriften eine Dämmung mit dampfdiffusionsdichtem Dämmmaterial. Die Regenfallleitungen sind ausreichend mit Fallrohrstützen zu versehen.
Abwasser Tierhaltung Das Abwasser aus den Anlagen, Wasserbecken der Fischhaltung und Spülen können biologisch durch die S2- Haltungsbedingungen belastet sein. Das Abwassernetz ist aus der Tierhaltung als Trennsystem separat zu einer zentralen Abwasseraufbereitung zu leiten, aufzubereiten und dann erst in das öffentliche Abwassernetz zu leiten.
Im Bereich der Anlagen und Wasserbecken sind Abwasserablaufrinnen mit Schutzvorrichtungen zur Rückhaltung von festen Stoffen vorzusehen.
Abwasseraufbereitung / Thermische Abwasserinaktivierungsanlage Im UG des Gebäudes sind die thermischen Abwasserinaktivierungsanlagen einzuordnen und die Medientechnik zu planen. Die thermischen Abwasserinaktivierungsanlagen sollen Organismen der Risikogruppe 2 aus der Tierhaltung inaktivieren. Für die Betriebssicherheit der Fischhaltung sind die thermischen Abwasserinaktivierungsanlagen als redundante Anlagen (100%) zur planen. Eine Anlage ist an das Sicherheitsstromnetz anzuschließen.
Chemisch belasteten Abwasser ist in eine Pufferbehälter zu sammeln, damit dieses dann abtransportiert werden.
Das Abwasser aus den Laboren (Laborspülen, Laborspülmaschinen), Autoklaven und sozialen Bereichen ist nicht belastet.
Es sind die Einleitbedingungen zum Reinheitsgrad des Abwassers der Jenaer Stadtwerke zu beachten und einzuhalten.
Brandschutz / Wärmeschutz / Isolierung Sämtliche Schmutz- und Regenwasserleitungen erhalten im Bereich von Wänden und Decken eine Isolierung gegen Schallübertragung, Entlüftungsleitungen werden mit dampf- diffusionsdichtem Dämmmaterial gegen Schwitzwasserbildung gedämmt. Bei Durchführungen durch Brandabschnitte in Wänden und Decken sind die Leitungen mit
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Dämmstoffen der entsprechenden Feuerwiderstandsklasse zu dämmen und gegen Rauch- übertragung zu sichern. Im Bereich von Flucht- und Rettungswegen sowie bei Brandwand- durchführungen werden die Anforderungen der LAR beachtet.
Gebäudeautomation Die Regelung erfolgt mit einer dezentralen DDC- Technik mit Übermittlung der Daten Schnittstelle BACnet. Es erfolgt eine Aufschaltung auf die vorhandene Gebäudeleittechnik Firma Johnson Controls System GmbH.
KG 412 Wasseranlage
Wasser Die Ausführung der gesamten Wasserinstallation ist gemäß DIN 1988 und den zutreffenden DVGW-Richtlinien, sowie Anforderungen der Trinkwasserverordnung 2011 zu erstellen. Schallschutzmaßnahmen sind gemäß DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ vorzusehen. Die Trinkwasserversorgung erfolgt über das Campus-Netz, Wasserqualität Thüringer Fernwasserversorgung. Am Gebäudeeingang ist eine Messeinrichtung M-Bus fähig mit Auffindung auf die übergeordnete Gebäudeleittechnik vorzusehen.
Rohrleitungen und Armaturen An Gebäudeeingang der Wasseranlage sind folgende Komponenten vorzusehen: Absperreinrichtung Zähleinrichtung Automatischer Rückspülfilter Sicherheitsarmaturen (u.a. Rohrtrenner)
Entsprechende Absperr- und Regeleinrichtungen sind vor den jeweiligen Funktions-bereichen u.a. Tierhaltung, Labore, Sozialbereiche und technischen Betriebsräumen vorzusehen.
Die Absicherung des Trinkwassernetzes ist mit Einzelabsicherungen vorzusehen.
Die Labore, Anlagen und Geräte sind mit Brauchwasser, die sanitären Einrichtung (u.a. WC und Teeküchen) mit Trinkwasser zu versorgen. Rohrleitungen für Kalt- und Brauchwasser ist in Trinkwasserinstallationen nach DIN 1988, aus hochlegiertem nichtrostendem Cr-Ni-Mo Stahl gemäß DVGW AB GW541 im Systemverbund mit DVGW-Systemzulassung auszuführen. Rohrleitung für die VE-Wasserversorgung ist in Material PP-H auszuführen. Mischinstallationen werden nicht zugelassen.
Die Labore sind mit Brauchwasser, die sanitären Einrichtung (u.a. WC und Teeküchen) sind mit Trinkwasser zu versorgen.
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Bauelement Waschtisch-Anlage Waschtisch, mit Hahnloch, mit Überlauf Tragegerüst Standmischbatterie mit WWB 5l Siphon Seifenspender Desinfektionsmittelspender Papierhandtuchspender Abfallkorb Spiegel
WC-Anlage Wandhänge-Tiefspülklosett UP-Tragegerüst mit Spülkasten und Betätigungsplatte WC-Sitz Toilettenpapierspender für 2 Rollen Bürstengarnitur Hygiene-Abfallbehälter
Duschanlage Duschwanne oder Bodenablauf DN 70 (geflieste Dusche) Thermostat-Brausemischbatterie Aufputz Brauseschlauch 2,0 m weiß Duschkopf aerosolarm Duschstange 1100 mm mit Halter für Brauseschlauch
Anschluss Spüle Standmischbatterie mit WWB 5lWandmischbatterie Papierhandtuchspender KW- Eckventil für Spülmaschine
Wasseraufbereitung (Rohwasser) Es ist eine zweistufige Wasseraufbereitung die eine Wasserqualität VE-Wasser erzeugt, in einen separaten Raum, vorzusehen. Es ist jeweils ein VE-Wasserkreis für die Wasserauf - bereitung (Fischhaltung) und für die Laborgeräte vorzusehen. Laborgeräte sind der Autoklav mit Dampferzeuger, die Laborspülmaschinen, Eismaschine, Reinstwasser Milli-Q Anlagen. Eine permanente Zirkulation ist durch zwei separate Ringleitungen sicher zu stellen.
Es werden verschieden VE –Wassermengen und -qualitäten benötigt:
- Wasseraufbereitung (Fischhaltung) Wasser für Tierhaltung
- Labore Wassermenge gemäß Berechnung Verbraucher (u.a. Anzahl Laborspülen) Wasserqualität ca. 1 µSm
- Autoklav / Dampferzeuger Wassermenge gemäß Berechnung Verbraucher Wasserqualität Dampferzeuger <= 1 µSm
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Anlagenkomponenten Wasseraufbereitungsanlage
- automatischer Rückspülfilter vor Netztrennbehälter
- Netztrennbehälter
- Pufferbehälter jeweils für Filtrationsstufe 1 und 2
- Netzpumpen als Doppelpumpen
- Desinfektion (UV)-Sonden)
- Probennahmeventil (Test Wasserqualität)
- Steuerung mit Visualisierung (Betriebsdaten Ausgabe BACnet)
Messeinrichtungen sind in die Kreisläufe Wasseraufbereitung (Fischhaltung), Autoklav mit Dampferzeuger und Labore vorzusehen.
Wasseraufbereitung (Fischhaltung) Das Wasser für die Fischhaltung wird in einem separaten Verfahren aufbereitet. Diese Wasseraufbereitung ist eine Systemkomponente der Fischhaltung und muss mit diesen Anlagen kompatibel sein. Wenn eine permanente Zirkulation des aufbereiteten Wassers notwendig wird ist ein Wärmetauscher zur Kühlung des aufbereiteten Wassers der Fischhaltung vorzusehen. Weitere Anforderungen und Aufbau der Wasseraufbereitung (Fischhaltung) ist im Punkt 2.2.3 beschrieben. Die Wasseraufbereitungsanlage (Fischhaltung) ist durch einen spezialisierten Anlagenbauer der einschlägigen Erfahrung hat zu errichten.
Warmwasserbereitung Es ist eine dezentrale Warmwasserbereitung über DHL oder WWB vorzusehen.
Brandschutz / Wärmeisolierung / Isolierung Die Wand- und Deckendurchführungen sind gemäß Forderungen des Brandschutzkonzeptes und entsprechend der Leitungsanlagenrichtlinie auszuführen. Die Wärmedämmung/ Isolierung für Kalt- und VE-Wasser wird grundsätzlich nach der ENEV, Stand 2021, durchgeführt. In schwitzwassergefährdeten Bereichen ist Dämmmaterial aus dampfdiffusionsdichtem, synthetischem Kautschuk vorzusehen. Stoßgefährdete Bereiche, z.B. in Technikzentralen bis zu einer Höhe von 2,5 m, erhalten zusätzlich einen Blechmantel. In den Laboren sind alle gedämmten Rohrleitung mit einer abwaschbaren Ummantelung vorzusehen.
Sanitärobjekte und Zubehör In den Sanitärräumen und Umkleideräumen sind entsprechende Sanitärobjekte vorzusehen Die Sanitärräume sind nach ASR 4.1 auszulegen.
In den zentralen Umkleideräumen (Männer und Frauen) ist jeweils ein Waschtisch und eine Dusche vorzusehen. Für die Teeküche ist ein Anschluss für Spüle und Spülmaschine zu planen.
Gebäudeautomation Die Regelung erfolgt mit einer dezentralen DDC- Technik. Übermittlung von Daten aus der Wasseraufbereitung (Rohwasser) und Abwasseranlage erfolgen über die Schnittstelle BACnet. Es erfolgt eine Aufschaltung auf die vorhandene Gebäudeleittechnik Firma Johnson Controls System GmbH.
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KG 413 Gasanlagen Für die Versorgung der Labore und Geräte ist eine zentrale Gasversorgung mit Gasflaschen für Stickstoff und Kohlendioxid vorzusehen. Im Außenbereich ist ein zentraler Gasflaschenschrank für die Aufnahme von je zwei Gasflaschen je Gasart vorzusehen. Die Entspannungsstationen sind mit Kontaktmanometer zur Überwachung des Füllstandes und Weiterleitung an die Gebäudeleittechnik auszustatten. In den Laboren und Geräteräume sind Labor-Gasentnahmearmaturen an den jeweiligen Standorten vorzusehen.
Für die Tierhaltung und Labore wird Druckluft- u. Vakuumversorgung benötigt. Die zentralen Erzeuger sind im Technikraum der Haustechnik unterzubringen. Für Labore wird grundsätzlich die Druckluftqualität (Reinheit) nach DIN/ISO8573-1:2010 die „Reinheitsklasse 1“ bezüglich der Anzahl der Partikel, dem Drucktaupunkt für Wasser und dem Restölgehalt festgelegt. Es ist ein Druckspeicher im Druckluftkreis vorzusehen.
Gebäudeautomation Die Regelung erfolgt mit einer dezentralen DDC- Technik. Übermittlung der Daten wenn möglich mit Schnittstelle BACnet als Mindestanforderung sollen Störmeldung über einen potentialfreien Kontakt übermittelt werden. Es erfolgt eine Aufschaltung auf die vorhandene Gebäudeleittechnik Firma Johnson Controls System GmbH.
KG 420 Wärmeversorgungsanlagen
KG 422 Wärmeverteilnetz
Am Gebäudeeingang ist eine Fernwärmestation mit Verteilung für statische und dynamische Heizung mit Messeinrichtung M-Bus fähig mit Aufschaltung auf die übergeordnete Gebäudeleittechnik vorzusehen.
-
statische Heizung Für die Räume Büro, Flur und Sozialräume sind Hygiene-Kompaktheizkörper mit Thermostat vorzusehen. Aufteilung nach Nutzungseinheit. Die Regelkreise mit witterungsgeführter Regelung.
-
dynamische Heizung (RLT) ist eine Einzelraumversorgung für die Räume der Tierhaltung, Labore, Funktionsräume sowie Einbindung des Lüftungssystems
Redundanzen in Form von Doppelpumpenanlagen sind nicht vorgesehen. Auslegungstemperaturen Die Heizlastberechnung ist nach DIN EN 12831 durchzuführen.
Wärmedämmung Wärmedämmung an haustechnischen Anlagen hat nach den Anforderungen der EnEV und unter Einhaltung der LRA zu erfolgen. Die Vorgaben für die Ausführung der Dämmarbeiten entsprechen dem Arbeitsblatt AGI Q 03. Messeinrichtungen
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Temperaturanzeigen für Vor- und Rücklauf in jedem Regelkreis und Register Druckanzeiger für die betriebstechnische Überwachung von Wärmetauschern Schmutzfängern (nur auf zentralen Verteilern) Umwälzpumpen Registern Wärmemengenmessung (M- BUS) je Verteilerabgang
KG 423 Raumheizflächen
Die Auswahl der Heizflächen richtet sich in erster Linie nach den hygienischen Anforderungen der einzelnen Räume. Die Forderung nach einer Behaglichkeit im Raum bedingt die Anordnung der Heizflächen im Bereich des größten Kälteeinfalls im jeweiligen Raum, d. h die Heizkörper sind in erster Linie unter den Fenstern in Fensterbreite anzuordnen. Es ist in jedem Raum mindestens die Behag- lichkeitsstufe 2 nach VDI 6030 einzuhalten.
Grundsätzlich ist die Anordnung aller Heizflächen mit der büro- und labortechnischen Ausstattung abzustimmen!
Alle Heizflächen müssen den Vorschriften der gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften ent- sprechen. Bei hohen hygienischen Anforderungen sind Heizkörper mit bequemer Reinigungsmöglichkeit zu verwenden. Alle Heizkörper erhalten im Vorlauf ein Thermostatventil, im Rücklauf eine absperrbare Ver - schraubung mit Entleerungsmöglichkeit sowie je ein Entlüftungsventil. Bei Bedarf werden größere Räume mit mehreren Heizflächen werden über gemeinsame elektrische Regelventile mit Raumfühlern zusammengefasst geregelt; diese Heizkörper erhalten keine Thermostatventile.
Als Grundlastversorgung für Tierhaltung, Labore, Funktionsräume sind Hygiene- Kompaktheizkörper mit motorischen Stellantrieb vorzusehen. Die Befestigung der Heizkörper richtet sich nach den baulichen Vorgaben, z. B. an Wänden und Brüstungen. Eine Befestigung auf Standkonsolen soll aus Gründen der Reinigung des Fußbodens die Ausnahme bilden. Sämtliche Heizflächen werden nach Möglichkeit aus der Wand, oder der abgehängten Decke angeschlossen, um eine Bodenfreiheit zu gewährleisten! Folgende Festlegungen sind einzuhalten: Bodenabstand mind. 15 cm Abstand der Heizkörperoberkante zur Unterkante Elektrobrüstungskanal bzw. Fensterbank mind. 5 cm Montage der Thermostatventilköpfe in Flucht der Heizkörper, entsprechende Verwendung von Eck-, Winkeleck- bzw. Axialventilen, sowie entsprechenden Rücklaufverschraubungen in Eckausführung. Raumhohe Heizkörper sind auf Oberkante=Oberkante Türzarge zu montieren, mit mind. 15 cm Bodenabstand. Wandabstand der Heizkörper ca. 3 cm, Verwendung von Wandkonsolen
Gebäudeautomation Die Regelung erfolgt mit einer dezentralen DDC- Technik. Übermittlung der Daten mit Schnittstelle BACnet. Es erfolgt eine Aufschaltung auf die vorhandene Gebäudeleittechnik Firma Johnson Controls System GmbH.
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KG 430 Raumlufttechnische Anlagen
KG 431 Lüftungsanlagen Es ist eine Lüftungsanlage –als zentrales Kompaktgerät mit Wärmerückgewinnung– für die Versorgung der Tierhaltung, Labore und Funktionsräume (u.a. auch Geräteraum, Spülküchen) vorzusehen. Die Abführung belasteten Abluft (u.a. von Laborabzug, Gefahrstoffschrank) erfolgt über einen separaten Abluftventilator.
Zur Raumkonditionierung der Tierhaltung, Wasseraufbereitung Fischhaltung, und Spülküche ist eine Klimatisierung je Raum vorzusehen. Dazu ist in der Zuluft ein Kühl- und Heizregister einzubauen. Durch die besonderen Haltebedingungen ist eine zuverlässige Regulierung des Raumklimas notwendig.
Es ist in den Fischhaltungsräumen eine konstante Raumtemperatur von 26°C sowie eine konstante Luftfeuchtigkeit von 50%-60% zu gewährleisten. Dies ist aufgrund der erhöhten Luftfeuchtigkeit in den Fischräumen und im Tankraum mit diesen Systemen zu realisieren: einem Luftentfeuchter; einer Be- und Entlüftung; mit einem Umluftsystem inklusive Kühlung und Heizung;
Grundlage der Luftmengenermittlung bilden spezifische Luftwechselzahlen für die einzelnen Nutzungsbereiche und Grenzwerte für einzuhaltende Raumkonditionen gemäß den auf - geführten und anzuwendenden Normen und Vorschriften. Die Luftmengenermittlung ist im Zuge der Entwurfsplanung raumweise aufzustellen und dem Bauherrn zur Freigabe vorzulegen. Die raumlufttechnischen Anlagen wurden dabei auf die einzelnen Nutzungsbereiche hin zugeordnet und abgestimmt.
Es werden nur Räume ohne Fenster und mit hygienischer Notwendigkeit be - und entlüftet. Bettenzimmer und Nasszellen werden belüftet und entlüftet. Beispielsweise außenliegende Dienst- und Aufenthaltsräume mit Fenster werden nicht belüftet und entlüftet. Für die Planung, Auswahl, Herstellung, Errichtung, Abnahme und Betrieb der Lüftungsanlagen sind folgende Normen zu berücksichtigen (unabhängig von der nachfolgenden Bauteilbeschreibung): VDI 6022 “Hygiene-Anforderungen an Raumlufttechnische Anlagen und Geräte“; DIN 1946 T7 “Raumlufttechnische Anlagen in Laboratorien; DIN EN 13779 “Lüftung von Nichtwohngebäude - Allgemeine Grundlagen und Anforderungen für Lüftungs- und Klimaanlagen“; DIN EN 1886 “ Lüftung von Gebäuden - Zentrale raumlufttechnische Geräte- Mechanische Eigenschaften und Messverfahren“; VDI 3803 “Zentrale Raumlufttechnische Anlagen - Bauliche und technische Anforderungen“ (Bestimmungen für ein effizientes Errichten und energiesparendes Betreiben); VDI 2081 “Geräuscherzeugung und Lärmminderung in Raumlufttechnischen Anlagen“
Es gelten stets die höheren Qualitätsanforderungen.
Raumlufttechnik:
- Für den S2-Bereich besteht aus Sicht der biologischen Sicherheit keine Forderung nach
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einer speziellen Raumlufttechnik. Diese kann aus anderen Gründen dennoch erforderlich sein und kann sich auch aus der Auflage ergeben, die Fenster und Türen während der Arbeiten geschlossen zu halten
- Bei Installation technischer Lüftungsanlagen, gelten die Empfehlungen der DIN 1946-7
Technik Zentrale Der Standort der Lüftungszentrale ist so zu wählen das die Anforderungen des Immissions- schutzgesetzes eingehalten werden.
Wärmeversorgung Die Versorgung der RLT-Anlagen mit Heizenergie (Pumpenwarmwasser) zur Lufterwärmung ist im Gewerk Heizung enthalten.
Kälteversorgung Die Versorgung der RLT-Anlagen mit Pumpenkaltwasser zur Luftkühlung ist im Gewerk Kälte enthalten.
Energie-Rückgewinnung Aus hygienischen Gründen sind generell nur rekuperative Systeme zu verwenden. Zum Einsatz kommen Kreislauf-Verbundsysteme mit hocheffizienten Wärmetauschern, minimale Rückwärmezahl: 70 %.
Adiabatik Der Einsatz eine Adiabatik ist davon abhängig zu machen ob die notwendigen aufbereiteten Wassermengen zur Verfügung gestellt werden können. Ansonsten ist wie folgt zu verfahren, die resultierende adiabate Kühlung der Abluft wird mittels des KV-Systems zur Vorkühlung der Außenluft verwendet. Zur adiabaten Befeuchtung ist die Verwendung von aufbereitetem Trinkkaltwasser vorgesehen (Bereitstellung vom Gewerk Sanitär). Die Wasserzuführung ist, zur Vermeidung von Verkeimungen, zu schleifen.
Außenluft und Fortluft Die Ansaugung der Außenluft und Ausblasung von Fortluft erfolgt über Lüftungsauslässe. Die Fortluft ist mit Abstand zu den Außenluftansaugstellen so ins Freie abzuleiten, dass eine Wiederansaugung gemäß DIN EN 13779 ausgeschlossen ist. Bei der Anordnung der Außenluft und Fortluftauslässe sind die Anforderungen des Immissionsschutzgesetzes einzuhalten.
Schallschutzmaßnahmen Bei der Auswahl der Luftaufbereitungsgeräte und sonstiger technischer Ausrüstungen sind die Festlegungen der Schallschutzprognose zu beachten. Die darin zu Grunde gelegten Schallpegel sind als Maximalwerte zu betrachten. Für die einzuhaltenden Schallpegel nach Außen und Innen sind des Weiteren die aktuell gültigen Normen, Richtlinien und die anerkannten gültigen Regeln der Technik zu Grunde zu legen. Zur Minimierung der von den RLT-Anlagen ausgehenden Schallpegel sind die zentralen Luft- aufbereitungsgeräte vorzugsweise mit integrierten Schalldämpfern auszustatten. Zu Vermeidung von Schallübertragungen zwischen akustisch zu trennenden Räumen und Raumgruppen sind geeignete Schalldämpfer einzuplanen (z.B. Rohrschalldämpfer).
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Brandschutzmaßnahmen Es gelten die Forderungen aus der Baugenehmigung in Verbindung mit dem Brandschutz- konzept. Es erfolgt die Ausführung gemäß aktueller M-LüAR. Zur automatischen oder manuellen Ansteuerung erhalten die Brandschutzklappen elektrische Stellantriebe mit Federrücklauf. Die automatische Auslösung erfolgt über Rauchmelder in den zentralen Zu- und Abluftkanälen, die die RLT-Zentralen verlassen. Außerdem erfolgt eine Ansteuerung der BSK über die BMA. Die Einbauöffnungen der BSK sind gemäß dem Zulassungsbescheid zu verschließen. Dort wo aus baulichen Gründen die BSK nicht in das Bauelement eingebaut werden kann, werden feuerbeständige Ummantelungen vorgesehen. Alle RLT- Anlagen müssen selbsttätig über Rauchmelder (keine Einbindung in Brandmeldezentrale) abschalten.
Luftfilterung Die Standardausrüstung für Hygieneanlagen besteht aus einer zweistufigen Filterung der Klassen F 7 und F 9 mit Taschenfiltern für hohe Standzeiten.
Kühllast In Abhängigkeit der gewählten Baukonstruktion (massive oder leichte Bauweise) ist im Zuge der weiteren Planungsphase die Kühllast zu erstellen und vorzulegen.
Revisionsöffnungen Anzahl, Größe und Lage von Revisionsöffnungen sind so zu installieren, dass eine spätere Wartung der Kanäle und Anlagenteile vollumfänglich möglich ist. Bei der Festlegung der Revisionsöffnungen sind die anerkannten Regeln der Technik, insbesondere die Vorgaben der VDI 6022 und der DIN 1946 Teil 4 einzuhalten. Die Revisionsöffnungen müssen die gleiche Qualität wie die betroffenen Kanäle aufweisen (z.B. mit Dämmung oder L90 Qualität).
Schalldämmende Unterlagen Alle Lüftungstechnischen Ausrüstungen sind zur Vermeidung von Körperschallübertragungen mit dauerhaft beständigen Unterlagen aufzustellen. Ebenso sind die Befestigungen und Auflager mit schalldämmenden Zwischenlagern zu versehen.
Gebäudeautomation Die Regelung erfolgt mit einer dezentralen DDC- Technik. Übermittlung der Daten mit Schnittstelle BACnet. Es erfolgt eine Aufschaltung auf die vorhandene Gebäudeleittechnik Firma Johnson Controls System GmbH.
Installationen Kanäle können aus verzinktem Stahlblech. Wickelfalzrohre ebenfalls aus verzinktem Stahlblech. Flexible Rohre aus Aluminium. Weitere Hinweise siehe Qualitätsbeschreibung. Als Luftauslässe sind Deckenluftauslässe, Gitter- und Tellerventile sowie Spezialauslässe vorgesehen. Sonderabluft in Rohrmaterial PP-s auszuführen.
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KG 435 Kälteanlage
Am Baufeld liegen die Medien Kälte Vor- und Rücklauf an, die als Kälteversorgung zur Verfügung stehen.
Es ist der Kühllastbedarf zu ermitteln und ein Soll / Ist Abgleich durchzuführen. Die Kälteverteilungsanlage ist für den Ganzjahresbetrieb zu konzipieren.
Am Gebäudeeingang ist eine Messeinrichtung M-Bus fähig mit Auffindung auf die übergeordnete Gebäudeleittechnik vorzusehen.
Kälteverteilung Die hauseigene Anlage ist Kaltwasserseitig in PN 10 zu erstellen. Die Kälteanlage ist für die Versorgung der drei Kreise auszulegen: raumlufttechnischen Anlagen, Umluftkühler in Räume der Tierhaltung, Umluftkühler in labortechnische genutzten Räumen mit hohen Wärmelasten
Umwälzpumpen Jede Pumpe erhält eine automatische elektronische Leistungsregelung. Pumpen sind in schwitzwasserfester Ausführung zu liefern. Die Betriebspunkte der Pumpen sind möglichst im Wirkungsgradmaximum zu wählen.
Armaturen Armaturen aus GG 25 bzw. Edelstahl und mit Grundanstrich versehen. Es werden Flanschenstrangregulierventile an allen Verteilerabgängen und Verbrauchern für den hydraulischen Abgleich vorgesehen. Schmutzfänger sind in allen Regelkreisen und Registeranschlüssen geplant. Weiterhin sind Rückschlagklappen nach sämtlichen Umwälzpumpen vorzusehen.
Verteiler Als Verteiler kommen platzsparende Kompaktverteiler mit einer thermischen Trennlage zum Einsatz. Sie sind einschließlich Standkonsole, Entleerungsrinne und Isolierung vorgesehen. Es ist ein Reservestutzen vorzusehen.
Messeinrichtungen Zur Erfassung der erzeugten Kältemenge sowie zur Beurteilung des Betriebssystems ist ein elektronischer Wärmemengenzähler als Kältezähler in die drei Kältekreise (raumluft- technische Anlage, Kreis Umlüftkühler Tierhaltung und Labore) zu planen. Ausstattung der Zähler mit M-Bus Modul. Es sind Temperaturanzeigen für Vor- und Rücklauf in jedem Regelkreis angeordnet. Druck- bzw. Differenzdruckanzeiger für die betriebs- technische Überwachung, Schmutzfänger, Umwälzpumpen sind vorzusehen.
Brandschutz Rohrleitungen in Flucht- und Rettungswegen sind gemäß LAR zu befestigen und zu dämmen. Die Rohrleitungen sind mit Formglas und einer Blechummantelung schwitzwasserfest und brandlastfrei zu isolieren. Wand- und Deckendurchführungen durch Brandabschnitte und F30 / F90-Wände sind ebenfalls entsprechend LAR auszuführen.
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Rohrleitungsverlegung An den Hochpunkten der Rohrleitungen sind ausreichend groß dimensionierte Entlüftungstöpfe einzubauen. In den Hauptzugängen von Verteilern und Sammlern bzw. Verteiler- und Sammlerkombinationen sind Schmutzfänger vorzusehen. Alle Schmutzfänger sind mit einem Differenzdruckmanometer zu überwachen. Die Rohrausdehnung ist vorzugsweise mit Dehnungsbögen und allgemeinen Richtungsänderungen zu gewährleisten, ansonsten kommen Kompensatoren zum Einsatz. Der Anschluss von RLT-Registern hat so zu erfolgen, dass eine Bedienung der Lüftungsgeräte gewährleistet ist. Jeder Registeranschluss ist mit Entleerungen, Thermometern (VL/RL), Manometern (VL/RL) sowie Absperrarmaturen auszurüsten. Die nach DIN 4140-1 vorgegebenen Mindest-Rohrabstände sind einzuhalten.
Geräteanschluss Umluftkühlgeräte Im Vorlauf sind ein Absperrventil und ein Durchgangsventil zur Mengenregelung einzubauen. Im Rücklauf ist ferner ein Abgleichventil vorzusehen. Im Vor- und Rücklauf am Umluftkühlgeräte sind Thermometer einzubauen. Umluftkühler sind generell ohne Kondensatpumpen im freien Gefälle zu entwässern. Verteilerabgänge sind mit einer Beimischschaltung auszurüsten.
Raumlufttechnische Anlagen Im Vorlauf ist ein Regulierventil einzubauen, im Rücklauf ein Absperrventil und ein Motorventil (Durchgang). Ferner sind im Vor- und Rücklauf jeweils eine Entleerung und ein Thermometer vorzusehen. Im Rücklauf ist zusätzlich noch ein Manometer geplant. Verteilerabgänge sind mit einer Drosselschaltung auszurüsten.
Kältedämmung Für die Kältedämmung der Armaturen, Behälter, Verteiler und Rohrleitungen einschließlich Form- und Verbindungsstücke ist eine schwitzwasserfeste und diffusionsdichte Isolierung aus synthetischen Kautschukschläuchen bzw. -platten geplant, um die Kälteanlage gegen Tauwasserbildung zu schützen. Die Dämmung wird entsprechend den gültigen Vorschriften aus dampfdiffusionsdichtem Dämmmaterial ausgeführt. Das Dämmmaterial besitzt die in der Baustoffklasse DIN 4102-1 B1 (schwerentflammbar) beschriebenen Eigenschaften. Die Vorgaben für die Ausführung entsprechen dem Arbeitsblatt AGI Q 03. Dämmungen an Behältern und Aggregaten werden vorwiegend beim Behälter- bzw. Aggregatehersteller als inklusiv bestellt. Die Dämmung an Armaturen ist so auszuführen, dass Funktionalität und Bedienung nicht behindert werden. Ummantelungen werden mit Hebelverschlüssen aus verzinktem Stahl zur Öffnung und Wiederverwendung ausgerüstet. Die Dämmschichtdicke sollte mindestens gleich der Dämmstärke der anschließenden Rohrleitungen sein.
Eine lückenlose Anarbeitung an die Kälterohrschellen ist erforderlich, um Kältebrücken und Tauwasserbildung am Rohrsystem zu vermeiden. Längs- und Rundnähte sind vollfugig zu verkleben. Am Ende/Rand werden die Dämmstücke mit dem Objekt verklebt. Der Klebstoff darf die Dämmeigenschaften des Dämmmateriales nicht beeinträchtigen. Mit einem Band aus dampfdiffusionsdichtem Material der Baustoffklasse DIN 4102-1 B1 (schwerentflammbar), vollflächig klebend, sind die Nähte zu überkleben.
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In begehbaren Installationsschächten ist als mechanischer Schutz eine PVC-Folie geplant. In Bereichen mit Behinderung durch technische Einrichtungen (z.B. Zentralen) wird bis zu einer Höhe von 2,5m eine Blechummantelung vorgesehen.
Rohrleitung DN 15 bis DN 40 Die Rohrleitungen sind aus nahtlosem, mittelschwerem Gewinderohr nach DIN EN 10255, schwarz, für Wasser bzw. Wasser-Glykol-Gemisch, verbinden durch Schweißen, verlegen in Gebäuden und Zentralen, einschl. entrosten und zweifachem Korrosionsanstrich nach AGI Q 151 zu verlegen.
Gebäudeautomation Die Regelung erfolgt mit einer dezentralen DDC- Technik. Übermittlung der Daten mit Schnittstelle BACnet. Es erfolgt eine Aufschaltung auf die vorhandene Gebäudeleittechnik Firma Johnson Controls System GmbH.
KG 440 Starkstromanlagen
Die Anlagen sind entsprechend der VDE 0100 als wesentliche Norm und Rechtsvorschrift auszuführen.
KG 441 - Hoch- und Mittelspannungsanlagen Keine Leistungen Hoch- und Mittelspannungsanlagen
KG 442 – Eigenstromversorgungsanlagen
Netzersatzanlage (Sicherheitsstromversorgung) Für den störungsfreien Betrieb der Fischhaltung muss geprüft werden ob ein zentraler Notstrom vom Campus anliegt oder ob eine dezentrale Netzersatzanlage vorgesehen werden kann. Wenn eine Netzersatzanlage vorgesehen wird ist die maximalen Unterbrechungszeit <15s realisiert.
KG 444 - Niederspannungsinstallationsanlagen
Starkstromanlagen
Allgemeinstromversorgung (AV) Die allgemeine Aufgabenstellung zur Errichtung von Elektrotechnischen Anlagen stellen nur eine Groborientierung dar und enthält nicht sämtliche Eventualitäten. Die Planung hat nach den aktuellen anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen. Hier sind besonders die Anforderungen der AMEV mit ihren aktuellen Ergänzungen und den Verkabelungsrichtlinien einzuhalten. Dabei sollte die aktuellste Technik zum Einsatz kommen. Dass betrifft besonders den Überspannungsschutz, das Schalterprogram und die Reiheneinbaugeräte in den Verteilungen. Die Verlegung der Kabel und Leistungen ist entsprechend der Häufung und
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Beanspruchung auf Kabelrinnen, Kabelpritschen in Installationskanälen, Schutzrohr bzw. Leerrohren oder mittels Kabelschlaufen auszuführen.
In den Räumen der Tierhaltung, Laboren, Geräteräume und Büros sind geschlossen Installationskanäle aus Metall verzinkt, Farbe Weiß einzusetzen.
Die Arbeitsplätze in der Tierhaltung, Labor und Geräteraum werden über die Festeinbauten Laborausstattung versorgt. Die Absicherung der Arbeitsplätze erfolgt an den jeweiligen Arbeitsplätzen in der Laborausstattung. In den jeweiligen Laboren ist ein Not-Aus vorzusehen. Die Steuerung der Not-Aus erfolgt über Relais, diese sind über eine USV abzusichern. Sicherheitsrelevante Geräte wie z.B. Sicherheitswerkbänke sind vor Not-Aus abzusichern.
Die elektrischen Anschlüsse in Büros können über Brüstungskanale realisiert werden.
Unterverteilungen Strukturierung der Unterverteilung nach Funktionsbereiche, Raumgruppen und Räume Leerplatz von ca. 20% Unterverteilung vorsehen. Überwachung und Weiterleistung Störung (z.B. Phasenausfall) Unterverteilungen sind verschließbar (gleichschließend) auszuführen
Sicherheitsstromversorgung (SV) Wichtige Anlage der Tierhaltung (Systemerhaltende Wasserversorgung Fische), Labore und hautechnisch Anlagen (Abwasseraufbereitung, Lüftung Tierhaltung) und Beleuchtung Tierhaltung sind an die Sicherheitsstromversorgung / Netzersatzanlage anzuschließen.
Unterverteilungen Strukturierung der Unterverteilung nach Funktionsbereiche, Raumgruppen und Räume Leerplatz von ca. 20% Unterverteilung vorsehen. Überwachung und Weiterleistung Störung (z.B. Phasenausfall) Unterverteilungen sind verschließbar (gleichschließend) auszuführen
KG 445 – Beleuchtungsanlagen
Abhängig von der Bauform und dem Einsatzzweck sind Leuchten mit LED- Bestückung einzusetzen.
Beleuchtungsanlage für Tierhaltung In der Tierhaltung ist die Beleuchtung ist eine automatische und zentrale Lichtregulierung mit Tag/Nachtrhythmus zu planen. Außerdem sollte das Licht in den Räumen separat dimmbar und UV-geschützt sein.
Die Steuerung (KNX-Bus-System) soll raumweise über ein gemeinsames Touchpanel erfolgen. Pro Fischspezies soll eine zentrale Schalteinheit außerhalb der Fischräume z.B. im Flur vorgesehen werden.
Es sollte in jedem Raum auch ein Notlicht für Notfälle in Form von rotem Licht vorhanden sein, welches separat zuschaltbar ist.
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Beleuchtungsanlage für Labor, Büro und allgemeine Bereiche Es sind geschlossene Leuchten (tauglich der Anforderungen S2) mit einem Schutzgrad von mind. IP 41 einzusetzen.
Treppenhaus, Flur und WC´s und deren Vorräume sind vorzugsweise mit Präsenzmeldern auszustatten.
Je nach Anwendungsbereich und den Vorgaben durch den Nutzer sind in Laborbereichen ebenfalls die Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätzen einzuhalten. Die Beleuchtung von Laborarbeitsplätzen muss so bemessen sein, dass ein sicheres Arbeiten und ein rechtzeitiges Erkennen von Gefahren jederzeit möglich ist. Als Mindestbeleuchtungsstärke im Labor sind 300 lx, für die Arbeitsplätze 500 lx vorzusehen. In jedem Fall ist auf eine gleichmäßige, schlagschattenfreie Beleuchtung zu achten.
Bildschirmarbeiten sind in Büros und Protokollierbereichen auszuführen, so muss die Beleuchtung den Anforderungen der Bildschirmarbeitsverordnung, insbesondere bezüglich Blend- und Reflexfreiheit, genügen.
Ist in Räumen der Einsatz von fest installierten Lichtprojektionsgeräten vorgesehen, ist die Beleuchtung dimmbar auszuführen.
Sicherheitsbeleuchtung Der Umfang der Sicherheitsbeleuchtung richtet sich nach der Gefährdungsbeurteilung, der Einstufung als Arbeitsstätte und den aktuellen Normen. Als Richtlinie bei der Planung und Realisierung der Sicherheitsbeleuchtungsanlage gelten folgende Werte: bis ca. 30 Sicherheitsleuchten können Einzelbatteriesysteme mit zentraler Prüfeinrichtung verwendet werden, bei mehr Sicherheitsleuchten sind Gruppen- oder Zentralbatterieanlagen einzusetzen.
Entsprechend den gültigen Normen sind Sicherheitsleuchten zu kennzeichnen. Die Ansteuerung der Sicherheitsbeleuchtung durch die BMA ist im Einzelfall abzustimmen.
KG 446 – Blitzschutz- und Erdungsanlagen
Äußerer Blitzschutz Blitzschutzsysteme für bauliche Anlagen, die sich aus baurechtlichen bzw. ggf. gewerberechtlichen Vorschriften ableiten, sind jedoch mindestens entsprechend der Blitzschutzklasse III auszuführen. Innerer Blitzschutz und Überspannungsschutz
In Gebäuden ist der Überspannungsschutz und Innerer Blitzschutz für die Einrichtungen entsprechend der Normen beschriebenen EMV-Blitz-Schutzzonen-Konzept konsequent umzusetzen.
KG 450 Kommunikations-, Sicherheits- und informationstechnische Anlagen
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KG 451 – Telekommunikationsanlagen
Es ist eine zentrale Voice-over-IP Telefonanlage mit Netzwerkrouter für Telefonie und Daten vorzusehen. In den Räumen sind Telefone Hersteller und Typ entsprechend der Vorgabe zu planen.
Das Netzwerk sowie die Funktionsweise ist mit dem Bereich IT des FLI abzustimmen. Verlegung eines Netzwerkkabels (Glasfaser) vom Gebäude FLI-10 zum Gebäude FLI-1 Netzwerkverbindung für Gebäudeleittechnik.
KG 456 – Gefahrenmelde- und Alarmanlagen
Einbruchmeldeanlage (EMA) Um Schutz des Gebäudes insbesondere der Tierhaltung ist eine Einbruchmeldeanlage (Nachweis VdS-Zertifizierung erforderlich) vorzusehen. Der zu schützende Bereich ist mit der Tierhausleitung abzustimmen. Die Anlage ist gemäß den aktuell gültigen DIN VDE sowie in Anlehnung an die VDS- Richtlinien zu planen und zu errichten, wobei Abweichungen zu den VDS-Richtlinien in Absprache mit dem Auftraggeber möglich sind.
Alarme sind an die Rufbereitschaft per SMS weiterzuleiten.
KG 457 – Datenübertragungsnetz
Netzwerk
Es ist eine strukturierte Verkabelung die Netzwerkkomponenten für PC- Telefon und Schließsystem zu planen. Die Verkabelung hat in Cat 7 zu erfolgen. Es sind im Technikraum zwei Datenschränke jeweils getrennt für aktive und passive Komponenten vorzusehen. Für die Überwachung von Geräten der Tierhaltung und der Gebäudeleittechnik sind Netzwerkanschlüsse vorzusehen. Die Verlegung der Kabel und Leitungen ist entsprechend der Häufung und Beanspruchung auf Kabelrinnen, Kabelpritschen in Installationskanälen, Schutzrohr bzw. Leerrohren oder mittels Kabelschlaufen auszuführen. In den Räumen der Tierhaltung, Laboren, Geräteräume und Büros sind geschlossen Installationskanäle aus Metall verzinkt, Farbe Weiß einzusetzen.
Schließanlage Das Schließsystem des Hersteller Simon &Voss als online System ist an allen Gebäuden des FLI im Einsatz. Das Schließsystem im Gebäude FLI-10 ist mit diesen Komponenten auszurüsten:
- Funkrouter-Ethernet, Anzahl nach Notwendigkeit der Planung
- Smart-Relais, Zugang Hauseingang, Tierhaltung
- Digitale-Doppelknauf-Zylinder sind an alle Türen vorzusehen
- Transponder
KG 460 Förderanlagen
Keine Anforderung!
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KG 470 Nutzerspezifische Anlage
KG 472 – Küchentechnisch Anlage
Es ist ein Pausenraum mit einer Teeküche und Sitzgelegenheiten vorzusehen. Die Teeküche ist mit diesen Geräten auszustatten:
- Spüle mit Mischbatterie und WWB 5Liter UT
- Mikrowelle
- Kühlschrank mit Gefrierfach
- Unter- und Hängeschänke
KG 473 – Medienversorgungsanlagen, Medizin- und labortechnische Anlagen
Die Ausstattung der Tierhaltung und Labore muss den einschlägigen Vorschiften und im Übrigen auch dem Stand der Technik von S2-Laboratorien entsprechen.
Tierhaltung Die Planung des Haltungsbereiches der Fische mit angrenzenden Funktionsräumen ist im Erdgeschoß entsprechend der Funktionsbeschreibung Punkt 2.2.3. vorzunehmen.
Im Tierhausbereich sind diese Räume vorzusehen: Schleuse mit Umkleidebereich separate Haltungsräume Anzahl 3 Bereich für theoretische Arbeiten (Protokollier-Arbeitsplatz) Experimentalraum Verhaltensraum Geräteraum u.a. für Inkubatoren Raum für Beckenaufbereitung Bereich für Autoklav Lagerraum Anzahl 2 (Verbrauchsmaterial) Raum Technik (u.a. Wasseraufbereitung der Fischhaltung)
In Rahmen von Nutzerabstimmungen müssen Varianten der Raumanordnung und die gerätetechnische Ausstattung aller Räume geplant werden.
Labor
Die Planung der Labore mit angrenzende Funktionsräumen ist im Obergeschoß entsprechend der Funktionsbeschreibung Punkt 2.2.4. vorzunehmen.
Im Laborbereich sind diese Räume vorzusehen:
Laborräume Anzahl 2 bis 3 Ausstattung Laborraum: o jeweils 3 Arbeitsplätzen Bereich für theoretische Arbeiten (Protokollierarbeitsplatz) o Laborspüle o Anschluss Reinstwasseranlage (MiniRO)
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o Laborfesteinbauten Steharbeitsplatz, Rollcontainer, Hängeschrank mit Arbeitsplatzleuchte o Unterbaukühlgeräte (KS, GS) o Raum für theoretische Arbeiten (Protokollierarbeitsplatz)
Raum Zellkultur / Mikroskopie o Arbeitsplätzen o Mikroskopieplatz o Laborspüle o Stellplatz für Reinstwasseranlage (MiniRO) o Laborfesteinbauten Steharbeitsplatz, Rollcontainer, Hängeschrank mit Arbeitsplatzleuchte o Unterbaukühlgeräte (KS, GS)
Geräteraum u.a. für Inkubatoren, Kühlschrank, Tiefkühlschrank -80°C, Gefahrstoffschrank
Kühlzelle 4°C o Arbeitsplatz o Lagerfläche
Raum Werkstatt o mit 2 Arbeitsplätze o Lagerfläche / Regal
Büro Anzahl 2 o mit 3 Arbeitsplätze
KG 474 – Feuerlöschanlagen Alle nachstehend beschriebenen Feuerlöschanlagen sind nach den örtlichen Auflagen sowie nach dem vorliegenden Brandschutzgutachten auszuführen. Die Erstbrandbekämpfung in den Gebäuden wird durch Handfeuerlöscher sichergestellt. Die Ausstattungsgrundsätze gemäß BGR 133 sind zu beachten. Art und Menge der Feuerlöscher sind von der Größe und der konkreten Nutzung des zu schützenden Bereiches abhängig. Feuerlöscher müssen DIN EN 3 entsprechen und entsprechend den Brandklassen nach DIN EN 2 geeignet sein. Die Feuerlöscher sind an allgemein zugänglichen Stellen anzubringen, an denen sie vor Beschädigung geschützt sind. Auf die Standorte ist mit langnachleuchtenden Kennzeichen hinzuweisen, sofern die Löscher nicht für jedermann gut sichtbar angebracht sind. Bei der Montage ist darauf zu achten, dass die Griffhöhe bei etwa 80 cm bis 120 cm über dem Fußboden liegt. Ausstattung mit: Schaumlöscher 6 kg mit Wandschrank (in den öffentlichen Bereichen, Fluren) Schaumlöscher 9 kg (in Technikzentralen) CO2 - Löscher 2 kg (Technikzentralen Elektro / Schwachstrom, Labore) CO2 - Löscher 5 kg (Technikzentralen Elektro / Starkstrom) Pulverlöscher 6 kg (Technikzentralen und öffentliche Bereiche)
Es ist ein Brandschutzkonzept zu erstellen, deren Anforderung sind umzusetzen.
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KG 480 Gebäudeautomation
Am FLI ist eine übergreifende Gebäudeleittechnik (GLT) System Hersteller Johnson Controls vorhanden. Die Ausgabe von Anlagenparametern, Meldungen, Störungen aus dezentralen Steuerungen (u.a. Lüftungsanlage, Wasseraufbereitung) hat über das BACnet Netzwerkprotokoll an die GLT zu erfolgen. Störmeldung die von Geräten über den potentialfreien Kontakt ausgegeben werden sind direkt an die GLT zu leiten. Die Übergabe der Anlageparameter und Bilder an die im Gebäude FLI-1 befindliche zentrale Gebäudeleittechnik ist einzurichten. Die Ausgabe von Störungen muss per SMS an die betreffenden Handys der Rufbereitschaft erfolgen. Verlegung eines Netzwerkkabels (Glasfaser) vom Gebäude FLI-10 zum Gebäude FLI-1 Netzwerkverbindung für Gebäudeleittechnik.
KG 490 Sonstige Maßnahmen für technische Anlagen
Leistungen sind durch die Planung zu definieren.
2.4.6 KG 500 Außenanlagen und Freianlagen
Die Außenanlage bestehend aus Wege, PKW- Parkplätze (nach Notwendigkeit), Fahrrad- stellfläche sowie Stellflächen für 3 Müllcontainer ist zu planen.
Die Fischhaltung und die Labore sind wöchentlich mit Verbrauchs- und Hilfsmaterial zu versorgen. Der Zugang zum Gebäude barrierefrei sowie befahrbar mit Hubwagen (mechanisch und elektrisch) auszuführen.
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3.1 Lageplan Einordnung Gebäude FLI 10_0052026
3.2 Kostenberechnung nach DIN276, Stand 06.01.2023
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Flächeneinordung
Gebäude FLI-10 Laborgebäude
Verfügungsfläche 1.450 m²
Stand 06.09.2026
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Baumaßnahme / Bauwerk Muster 6 A Kostenberechnung nach DIN 276 Errichtung FLI-10 Laborgebäude (Killifish-Biotop) - UG
Verfahrensstand / Datum: Kostenberechnung 06.01.2023
KG Kostengruppen (KG) nach DIN 276-1 € €
100 Grundstück *) Summe
200 Herrichten und Erschließen Summe 25.000
300 Bauwerk – Baukonstruktion Summe 2.461.178
| 400 | Bauwerk – Technische Anlagen | Summe | 5.991.025 |
|---|---|---|---|
| 410 | Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen | Teilsumme | 952.982 |
| 420 | Wärmeversorgungsanlagen | Teilsumme | 102.590 |
| 430 | Lufttechnische Anlagen | Teilsumme | 664.335 |
| 440 | Starkstromanlagen | Teilsumme | 337.734 |
| 450 | Kommunikations, sicherheits- und informationstechnische Anlagen | Teilsumme | 86.019 |
| 460 | Förderanlagen | Teilsumme | |
| 470 | Nutzungsspezifische Anlagen | Teilsumme | 3.728.365 |
| 480 | Gebäudeautomation | Teilsumme | 119.000 |
| 490 | Sonstige Maßnahmen für technische Anlagen | Teilsumme |
500 Außenanlagen Summe 89.500
600 Ausstattung und Kunstwerke Summe 560.170
700 Baunebenkosten Summe 2.228.000
800 Finanzierung Teilsumme
GBK Gesamtkosten (Summe v.G. KG) 11.354.873
| angenommen Kostensteigerung | |
|---|---|
| Jahr 2023 | 11.922.617 |
| Jahr 2024 | 12.518.747 |
| Jahr 2025 | 13.144.684 |
| Jahr 2026 | 13.801.921 |
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