Zusatzhinweis zum Ing.vertrag bezgl. Abgrenzung RDL 05-02-2026.pdf

Objektplanung für den Neubau der Cornelia-Funke-Schule in Schwalmtal

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 03.11.2026, 09:29 (Europe/Berlin)

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Der Kreisausschuss

Vogelsbergkreis - Der Kreisausschuss - 36339 Lauterbach

Zusatzhinweis zum Ingenieurvertrag

Datum: 04.02.2026

Betreff: Abgrenzung Rechtsdienstleistung

Sehr geehrte Damen und Herren,

zur Beachtung:

• Soweit rechtliche Prüfungen im Einzelfall erforderlich sind, die über eine bloß schematische Anwendung von Rechtsnormen ohne weitere rechtliche Prüfung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes hinausgehen, werden diese ausschließlich durch den Auftraggeber oder von ihm beauftragte Rechtsdienstleister erbracht und nicht durch den Dienstleister. Der Dienstleister nimmt keine Prüfung, Bewertung oder Beratung in Bezug auf rechtliche Sachverhalte vor. Dies betrifft insbesondere die unter 1.2, Ziffern 32 und 38 im Ingenieurvertrag genannten Leitungen.

• Das Erfordernis der Erbringung der für die vom Dienstleister geschuldeten Tätigkeiten insoweit erforderlichen Rechtsdienstleistungen sind dem Auftraggeber so rechtzeitig anzuzeigen, damit dieser dafür Sorge tragen kann, dass die betreffenden Leistungen dem Dienstleister durch den Auftraggeber beigestellt werden können.

Mit freundlichen Grüßen

Kreisausschuss des Goldhelg 20 info@vogelsbergkreis.de Bankverbindung: Vogelsbergkreises 36341 Lauterbach www.vogelsbergkreis.de Sparkasse Oberhessen T: +49 6641 977-0 IBAN: DE89 5185 0079 0360 1054 40 F: +49 6641 977-336 BIC: HELADEF1FRI Seite 1 von 1

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