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Leistungsbild Brandschutz
Die Aufzählung der Optionalen Leistungen ist nicht abschließend. Die Optionalen Leistungen können auch für Leistungsphasen, denen sie nicht zugeordnet sind, oder für andere Leistungsbilder vereinbart werden, sofern sie dort keine Regelleistungen darstellen. Die Honorare für Optionale Leistungen können frei vereinbart werden.
| Regelleistungen | Optionale Leistungen |
|---|---|
| 1. Grundlagenermittlung • Klären der Aufgabenstellung und des Planungsumfangs • Klären, inwieweit besondere Fachplaner einzubeziehen sind und Festlegen der Aufgabenverteilung • Zusammenstellen der Ergebnisse | |
| 2. Vorplanung • Feststellen einschlägiger Rechtsgrundlagen und der wesentlichen materiellrechtlichen Anforderungen aufgrund der Art, Nutzung, Bauweise, Größe, Nachbarschaft und des gestalterischen Konzeptes sowie von eventuell beanspruchten Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Vorschriften • Erarbeiten der Grundzüge des Brandschutzkonzeptes einschließlich der Möglichkeiten beim abwehrenden Brandschutz und der Grundlagen für anlagentechnische Maßnahmen • Erstellen von Brandschutzskizzen zur Visualisierung der baulichen Maßnahmen und des anlagentechnischen Konzeptes • Stichpunkthaftes Zusammenstellen der Vorplanungsergebnisse | |
| 3. Entwurfsplanung • Erarbeiten des Brandschutzkonzeptes ggf. unter Berücksichtigung der Wechselwirkung zwischen den baulichen und anlagentechnischen Maßnahmen • Konkretisieren der objektspezifischen Brandschutzanforderungen • Mitwirken bei Abstimmungen mit Behörden, Prüfingenieuren und Prüfsachverständigen, Brandschutzdienststellen und/oder Feuerwehr • Zusammenstellen wesentlicher Inhalte als Entwurf des textlichen Erläuterungsberichtes zum Stand der Entwurfsplanung | • Erarbeitung eines Evakuierungskonzeptes |
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| Regelleistungen | Optionale Leistungen |
|---|---|
| 4. Genehmigungsplanung • Erarbeiten des Erläuterungsberichtes gemäß den jeweils geltenden bauaufsichtlichen Verfahrensvorschriften mit Darstellung - der Rechtsgrundlagen, die der Planung zugrunde liegen, - des Brandschutzkonzeptes mit den baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Maßnahmen, - der Erfordernisse zur Wahrung der Belange des abwehrenden Brandschutzes • Erstellen von Brandschutzplänen als Visualisierung der baulichen Brandschutzmaßnahmen und des anlagentechnischen Konzeptes • Begründen von Abweichungen, die den Brandschutz betreffen • Zusammenstellen der vorgenannten Unterlagen | • Fortschreiben des prinzipiell genehmigungsfähigen Brandschutzkonzeptes um die Ergebnisse der Vorprüfung der Bauaufsichtsbehörden oder Forderungen des Prüfsachverständigen/Prüfingenieurs bzw. der Brandschutzdienststelle / Feuerwehr |
| 5. Ausführungsplanung • Prüfen der Baugenehmigung auf einen ggf. gebotenen Widerspruch bezogen auf den Brandschutznachweis • Beraten bei Anfragen der Objekt- und Fachplaner hinsichtlich der integrierten brandschutztechnischen Fachleistung auf Basis des genehmigten Brandschutznachweises einschließlich der Auflagen aus der Genehmigung • Erstellen einer Brandfallsteuertabelle • Mitwirken an der Koordination der Fachplanung an brandschutzrelevanten Schnittstellen • Mitwirken beim Feststellen der Eignung vorgelegter Übereinstimmungserklärungen von geregelten Bauprodukten und Bauarten für die Einbausituation • Prüfen, inwieweit zusätzliche genehmigungspflichtige Sachverhalte entstanden sind • Zusammenstellen der Ergebnisse | • • Erarbeitung einer Brandschutzordnung mit den Teilen A, B und C, inkl. Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle |
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| Regelleistungen | Optionale Leistungen |
|---|---|
| 6. Vorbereiten der Vergabe | • Beraten der Objekt- und Fachplaner bei der Erstellung der brandschutztechnischen Teile der Leistungsverzeichnisse |
| 7. Mitwirken bei der Vergabe | • |
| 8. Objektüberwachung (Bauüberwachung) • Prüfen der Ausführung des Objektes auf prinzipielle Übereinstimmung mit dem genehmigten Brandschutznachweis einschließlich der Auflagen aus der Genehmigung • Einmalige Plausibilitätskontrolle der vorgelegten Nachweise für geregelte Bauprodukte und Bauarten sowie Erklärungen zum baulichen Brandschutz • Prüfen der Sachverständigenbescheinigungen oder Sachkundigenbestätigungen hinsichtlich der Feststellung der Wirksamkeit und Betriebssicherheit für sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen • Mitwirken bei der Vorbereitung von behördlichen Prüfungen/Begehungen und Teilnahme daran • Erstellen eines Statusberichtes einschließlich Bewerten der Möglichkeiten für die Inbetriebnahme | • Fachbauleitung Brandschutz als systematisch- stichprobenartige und ggf. zerstörende Kontrolle von baulichen Brandschutzmaßnahmen inkl. Dokumentation • Mitwirken bei der Prüfung der Brandfallsteuertabelle oder gewerkeübergreifenden Brandfallmatrix • Erstellen von Feuerwehrplänen inkl. Abstimmung mit der Feuerwehr • Erstellen von Flucht- und Rettungsplänen |
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