A1_1 MKH BA4 Allgemeine Plan_Überw_Ziele 20260808.pdf

Objektplanung für Aufstockung Haus G, Anbau Haus K und Interimsmaßnahmen am St.-Marien-Krankenhaus Dresden-Klotzsche

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 03.10.2026, 17:21 (Europe/Berlin)

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Anhang 1 zum Architektenvertrag - Gebäude -

Zusammenstellung der Planungs- und Überwachungsziele

Bezeichnung Objekt/Art der Maßnahme:

Aufstock. BT G, Anbau BT K, Umgest. Wirt.hof,

Umbau BT F, Interim BT E, Option Container

Auflistung der Planungs- und Überwachungsziele

Die nachfolgende Auflistung unter a) enthält alle vom Auftraggeber vorgegebenen wesentlichen Planungs- und Überwachungsziele. *)

Die nachfolgende Auflistung unter a) enthält nicht alle wesentlichen Planungs- und Überwachungsziele. Es ist beabsichtigt, weitere Ziele festzulegen (vgl. dazu die Vorgehensweise gem. § 3a dieses Vertrags) **)

Diese weiteren Planungs- und Überwachungsziele betreffen die hier genannten Punkte: ***)

a) Der Auftragnehmer hat folgende Planungs- und Überwachungsziele zu beachten: ****)

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1)VerantwortlichesKlärenderplanerischenundorganisatorischen
Rahmenbedingungenfüreinesach-undzielgerechteLösungderinder
AnlageA4_1AufgabenstellungbeschriebenenPlanungs-undUmsetzungaufgabe.
2)KlärenundKonkretisierenderAufgabenstellunganhanddesBestandes,der
Bestandsunterlagen,derEntwurfsidee,bauordnungsrechtlicherund
bautechnischerMöglichkeitenunterBeteiligungderbetroffenenÄmterund
BehördensowieHinzuzeihenderFachplanungen.
3)BeratungdesAGzuOptionen,VariantenundderenKostenfolgendurch
Zusammenfassen,ErläuternundDokumentierenineinemsystematischen
ZielkatalogorientiertamNutzerbedarfsprogramm.
4)ErstellenundMitwirkungbeiderZusammenstellunggenehmigungsfähiger
UnterlagenzuFörderantraggem.SächsKHG,Bauantraggem.SächsBauOsowie
derPrüfunterlagenbeiPrüfingenieurenf.BrandschutzundStandsicherheit.
5)EinhaltungdesRahmenterminplanes,derBudgetgrenzenunddergesondert
ausgeführtenQualitätsziele.
6)AnpassenderPlanungandieBedingungendesFörderbescheidesundder
ForderungenderBaugenehmigung.
7)SicherstellungderstufenweisenBearbeitungzurErmöglichungder
einrichtungsseitigenorganisatorischenFunktionsverschiebungen.
8)SicherstellungdesstörungsarmenWeiterbetriebsderEinrichtungaußerhalb
desBaustellenbereichessowieBerücksichtigungdernachbarlichenBelange.
9)FortschreibungundPräzisierungderPlanungbeiErkenntnissenimBestand.
10)BeachtenundUmsetzenderlistengeführtenProjektorganisation.
11)LaufendeÜberprüfungderPlanungs-udnÜberwachungszieleundBeratungzu
HandlungspielräumenundReaktionsmöglichkeitendesAuftraggebersbei
absehbarenAbweichungen.
12)VertraulicherUmgangmitallenProjektunterlagen.
13)DerAuftragnehmerhatdiefachlichBeteiligteninjederLeistungsstufe
zeitlichundsachlichsozukoordinierenundihreBeiträgerechtzeitig
ordnungsgemäßzuintegrieren,dassdievereinbartenPlanungs-und
Überwachungszieleeingehaltenwerden.

vgl. 2.1 im Vertrag

KVM Gebäude/Anhang 1 1 rtrevnetketihcrA muz 1 gnahnA *) Diese Option ist anzukreuzen und auszufüllen, falls die Planungs- und Überwachungsziele, zu denen der Auftraggeber eine Festlegung treffen will, vollumfänglich feststehen. In diesem Fall kommt § 3a dieses Vertrags nicht zur Anwendung. **) Diese Option ist anzukreuzen und auszufüllen, falls die Planungs- und Überwachungsziele, zu denen der Auftraggeber eine Festlegung treffen will, nur zum Teil feststehen und weitere Ziele noch ermittelt werden sollen. In diesem Fall kommt § 3a dieses Vertrags zur Anwendung. ***) Diese Unteroption ist anzukreuzen und auszufüllen, falls die Punkte, zu denen weitere Zielvereinbarungen erfolgen sollen, bereits feststehen. ****)

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Anhang 1 zum Architektenvertrag - Gebäude -

Zusammenstellung der Planungs- und Überwachungsziele

Bezeichnung Objekt/Art der Maßnahme:

Aufstock. BT G, Anbau BT K, Umgest. Wirt.hof,

Umbau BT F, Interim BT E, Option Container

  • Fortsetzung -: Der Auftragnehmer hat folgende Planungs- und Überwachungsziele zu beachten: *)

*) vgl. 2.1 im Vertrag

KVM Gebäude/Anhang 1 2

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Erläuterungen zu Anhang 1 "Zusammenstellung der Planungs- und Überwachungsziele":

Die Planungs- und Überwachungsziele definieren grundlegende Merkmale des zu planenden und zu realisierenden Objekts, auf die der Auftraggeber besonderen Wert legt. Dabei ist zu beachten, dass diejenigen Einzelheiten, die üblicher Weise erst in der eigentlichen Planungsphase festgelegt werden, nicht zu den Planungs- und Überwachungszielen gehören. Detaillierte Einzelfestlegungen müssen also noch nicht getroffen werden. Grundlegende Entscheidungen reichen aus.

Im Grundsatz lassen sich Planungs- und Überwachungsziele in die folgenden vier Bereiche aufteilen:

  • Qualität (was wird gebaut?)
  • Quantität (wieviel wird gebaut?)
  • Kosten (Vorgaben für Investitions- und Baunutzungskosten)
  • Zeit (Zeitvorgaben, das Objekt und nicht die eigentliche Planung betreffend).

Die Festlegung der Planungs- und Überwachungsziele muss einzelfallbezogen erfolgen. Dabei können zum Beispiel Vorgaben getroffen werden zu:

Art der Maßnahme (z.B. Neubau, Umbau, Sanierung)

Art des Objekts (z.B. Stadthalle, Brücke, Kläranlage)

Umfang des Objekts (z.B. ... Bauabschnitte)

Lage des Objekts (ggf. Lageplan beifügen) (z.B. Grundstück-Nr. ..., Flurstück-Nr. ..., Gemarkung ...,)

angestrebte Größe/Elemente d. Objekts (ggf. Raumprogramm) (z.B. Hauptnutzfläche gem. DIN 277, ... Anzahl Geschosse, Anzahl Pkw-Stellplätze, Tiefgarage)

bevorzugte Bauweise (z.B. herkömmliche Bauweise, Fertigteilbauweise)

gestalterische Vorstellungen des AG (z.B. Farb-/Materialwahl, Formgebung)

Standard der technischen Gebäudeausrüstung (z.B. Klimatisierung)

Vergleichsobjekt (z.B. Stadthalle xxx in A-Stadt)

Baubudget (z.B. Baukostenlimit, ggf. Angabe d. max. Förderung d. Zuwendungsgebers)

Vorgaben hinsichtlich der Energieeffizienz, z.B.

  • Erzielung einer Energiereduktion um einen bestimmten Prozentsatz bei einer energetischen Sanierung,
  • Verwendung von Bauteilen mit bestimmten energetischen Eigenschaften,
  • Erzielung eines KfW-Standards,
  • Passivhaus, Null-Energiehaus, Energie-Plus-Haus

Erlangung eines Green Building - Zertifikats.

Im Regelfall ist es erforderlich, für die Bestimmung und Festlegung der Planungs- und Überwachungsziele eine Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1) durchzuführen sowie Teile der Vorplanung (i.R. die ersten beiden Grundleistungen der Leistungsphase 2) zu erbringen. Des Weiteren kann - gerade bei größeren und komplizierteren Objekten - auch die Durchführung einer Bedarfsplanung nach DIN 18205, vor Eintritt in die Grundlagenermittlung, erforderlich bzw. sinnvoll sein.

Liegt eine Bedarfsplanung bereits vor, kann bei der Beschreibung der Planungs- und Überwachungsziele auf diese Bezug genommen werden. Dies gilt auch für sonstige sachdienliche Unterlagen (wie z.B. Analysenberichte und Bestandsaufnahmen).

Weiter besteht die Möglichkeit, die Festlegung der Planungs- und Überwachungsziele durch Skizzen und erste Pläne zu ergänzen.

KVM Gebäude/Anhang 1

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