A0 MKH BA4 Vertragsgrundlage OPL 20260810.pdf

Objektplanung für Aufstockung Haus G, Anbau Haus K und Interimsmaßnahmen am St.-Marien-Krankenhaus Dresden-Klotzsche

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 03.10.2026, 17:21 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Kommunales Vertragsmuster

Architektenvertrag

- Gebäude -

Inhaltsverzeichnis: Seite:

Architektenvertrag - Gebäude - 1 - 12

§ 1 Gegenstand des Vertrags 3

§ 2 Grundlagen des Vertrags 3

§ 3 Stufen-/abschnittsweise Beauftragung bzw. Gesamtbeauftragung 4

§ 4 Leistungen des Auftragnehmers 5

§ 5 Leistungen des Auftraggebers und anderer fachlich Beteiligter/Beteiligung 6

§ 6 Termine/Fristen 7

§ 7 Honorarermittlung und Nebenkosten 7

§ 8 Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers 12

§ 9 Ergänzende Vereinbarungen 12

KVM Gebäude !netobrev gnumhahcaN

  • tztühcseg hcilthcerrebehrU GK oC & HbmG galreV grebrooB drahciR )1202 zräM(

eduäbeG

gartrevnetketihcrA 0.221/006.06 Bezeichnung/Projekt-Nr.: Erweiterung St.-Marien-Krankenhaus BA 4 Vertragsgegenstand: Aufstock. BT G, Anbau BT K, Umgest. Wirt.hof, Umbau BT F, Interim BT E, Option Container

§ 3a Vorgehensweise bei fehlender Vereinbarung von Planungs- und 4 Überwachungszielen

von Fachbehörden

Anlage 1 "Nebenkosten" (ggf. beigefügt) 1

Anhang 1: Zusammenstellung der Planungs- und Überwachungsziele

Anhang 2: Ermittlung der Honorarzone 1

Zusätzliche Vertragsbestimmungen für Architekten-/Ingenieurleistungen - ZVB - 1 - 6

Allgemeine Vertragsbestimmungen für Architekten-/Ingenieurleistungen - AVB - 1 - 4

Aufgabenstellung + Ringtausch Funktionen 15+1

Kostenübersicht Budget 4

Übersichten Listen+ Berichte+ Terminpläne+ Besond. Leist. 6

Vorplanungsstudie und Nutzerbedarfsprogramm div.

1

[Seite 2]

Architektenvertrag

- Gebäude -

Zwischen Caritasverband für das Bistum Dresden-Meißen e.V.

vertreten durch Vorständin Frau Claudia Kokott

Magdeburger Straße 33, 01067 Dresden in (Straße, PLZ und Ort)

diese(r) vertreten durch St.-Marien-Krankenhaus Dresden-Klotzsche

Verwaltungsdirektor Herr Roland Zucker

in Selliner Straße 29, 01129 Dresden

(Straße, PLZ und Ort)

-nachstehend Auftraggeber genannt -

und

in

(Straße, PLZ und Ort)

vertreten durch

in

(Straße, PLZ und Ort)

-nachstehend Auftragnehmer genannt -

wird folgender Vertrag geschlossen:

KVM Gebäude 2

[Seite 3]

§ 1 Gegenstand des Vertrags

1.1 Gegenstand dieses Vertrags sind Architektenleistungen für die Baumaßnahme

Aufstock. BT G, Anbau BT K, Umgest. Wirt.hof,

Umbau BT F, Interim BT E, Option Container

(genaue Bezeichnung der Baumaßnahme und Angabe der Art der Baumaßnahme; z.B. Neubau, Umbau, Instandsetzung)

1.2 Dieser Vertrag betrifft folgende Gebäude:

1.2.1 Selliner Str. 29 - Aufstockung Haus G, Anbau Haus K, Freisitz

1.2.2 Geothestraße 27 - Haus F Umbau und Anbau + Kolonnade

1.2.3 Gothestraße 29 - Haus E Instandsetzung als Interimsobjekt

1.2.4 optional Containeranlage als Interimsobjekt während Bauzeit

1.3 Es ist beabsichtigt, die unter 1.1 genannte Baumaßnahme

1.3.1 in einem Zuge durchzuführen.

1.3.2 je nach Finanzierung bzw. Bewilligung der Zuwendungen in zeitlich getrennten Abschnitten in etwa wie folgt durchzuführen:

Gebäude in der Zeit

1.2.1 Planung ab 01/2027 Ausführung 10/2029-12/2031

1.2.2 Planung ab 01/2027 Ausführung 08/2031-08/2032

1.2.3 Planung ab 01/2027 Ausführung 07/2029-01/2030

1.2.4 Planung ab 01/2027 Ausführung 10/2029-12/2029

Die vorstehenden Zeitangaben sind unverbindlich.

1.4 Dieser Vertrag umfasst auch

Grundleistungen für Freianlagen mit weniger als 7.500 Euro anrechenbaren Kosten (§ 37 Abs. 1 HOAI)

Grundleistungen für Innenräume

KG 610 Planung allg. Ausstattung, KG 380 konstruktive Einbauten

KG 210, 220, 250, 390, 474, 563/386/690 sowie KG 344 Schließanlage

Vom Vertragsgegenstand ausgenommen sind: Bestandsbereiche Häuser B und G, außer unmittelbarer Anschluss

(z.B. bestimmte Teile des Objekts)

§ 2 Grundlagen des Vertrags

2.1 Der Auftragnehmer hat die Planungs- und Überwachungsziele zu beachten, die sich aus folgenden Unterlagen ergeben:

Anhang 1 - Zusammenstellung der Planungs- und Überwachungsziele *) Anhänge wie auf Seite 1 genannt

2.2 Der Auftragnehmer hat weiter zu beachten z.B. -Bestimmungen über Zuwendungen an kommunale Auftraggeber (z. B. – ANBest –) bzw. Auflagen in Bewilligungsbescheiden: -gesetzliche Bestimmungen insbes. GWB, SächsHO, VOB, SächsVergabeG

-Richtlinien und Vorschriften zum Krankenhausbau, Unfallschutz etc.

*) Falls diese Option angekreuzt wird, ist Anhang 1 auszufüllen.

KVM Gebäude 3

[Seite 4]

2.3 Soweit dieser Vertrag mit seinen Anlagen nichts anderes bestimmt, gelten die HOAI (Fassung 2021) und folgende Vertragsbestandteile:

  • Zusätzliche Vertragsbestimmungen für Architekten-/Ingenieurleistungen (ZVB).
  • Allgemeine Vertragsbestimmungen für Architekten-/Ingenieurleistungen (AVB).

2.4

§ 3 Stufen-/abschnittsweise Beauftragung bzw. Gesamtbeauftragung

3.1 Der Auftraggeber wählt die stufen-/abschnittsweise Beauftragung **) Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer von den in § 4 gekennzeichneten Leistungsphasen zunächst nur die Leistungsphasen 4.1 bis 4.4 . 3.1.1 Der Auftraggeber beabsichtigt, dem Auftragnehmer bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme die weiteren in § 4 gekennzeichneten Leistungsphasen einzeln oder im Ganzen zu übertragen. Die Übertragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Übertragung weiterer Leistungsphasen auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken (abschnittsweise Beauftragung).

Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.

3.1.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese weiteren Leistungen zu erbringen, wenn sie ihm vom Auf- traggeber innerhalb von Monaten ***) / zwei Jahren nach Fertigstellung der bisher in Auf- trag gegebenen Leistungen schriftlich übertragen werden.

3.1.3 Im Falle einer Übertragung weiterer Leistungen nach 3.1.1 gelten die Bedingungen dieses Vertrages. Aus der stufen- oder abschnittsweisen Übertragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars oder sonstige Ansprüche ableiten.

3.2 Der Auftraggeber wählt die Gesamtbeauftragung **) Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer sämtliche in § 4 gekennzeichneten Leistungs- phasen.

§ 3a Vorgehensweise bei fehlender Vereinbarung von Planungs- und Überwachungszielen Soweit wesentliche Planungs- und Überwachungsziele noch nicht vereinbart sind (vgl. 2.1, Anhang 1), hat der Auftragnehmer zunächst eine Planungsgrundlage zur Ermittlung und Festlegung dieser Ziele sowie eine diesbezügliche Kosteneinschätzung zu erstellen. Die Planungsgrundlage und die Kosteneinschätzung sind dem Auftraggeber zur Zustimmung vorzulegen. Auf das Sonderkündigungsrecht des Auftraggebers bzw. Auftragnehmers nach § 650r BGB wird hingewiesen. Das Honorar für die Erarbeitung der Planungsgrundlage und der Kosteneinschätzung wird in 7.1 geregelt.

Zur Erstellung der Planungsgrundlage nebst Kosteneinschätzung sind folgende Leistungen zu erbringen: ****)

**) Entweder die Variante 3.1 oder die Variante 3.2 wählen. ***) Sollen weniger als zwei Jahre vereinbart werden, ist die Alternative anzukreuzen und auszufüllen. ****) Hier sind die Leistungen einzutragen, die für die Erarbeitung der Planungsgrundlage nebst Kosteneinschätzung zu erbringen sind. Üblicherweise sind dies die Grundleistungen der Leistungsphase 1 sowie die ersten beiden Grundleistungen der Leistungsphase 2. Daneben können weitere Leistungen (Besondere Leistungen) erforderlich bzw. gewünscht sein, so z.B. eine Bedarfsplanung nach DIN 18205.

KVM Gebäude 4

[Seite 5]

§ 4 Leistungen des Auftragnehmers Der Auftragnehmer hat, wenn nach § 3 übertragen, folgende Grundleistungen aus dem Leistungs- bild "Objektplanung Gebäude" nach §§ 3, 34 und Anlage 10 Nr. 10.1 HOAI zu erbringen: *) **)

4.1 Grundlagenermittlung die Grundleistungen der Leistungsphase 1 mit Ausnahme folgender Grundleistung(en): ***)

4.2 Vorplanung die Grundleistungen der Leistungsphase 2 mit Ausnahme folgender Grundleistung(en): ***)

4.3 Entwurfsplanung die Grundleistungen der Leistungsphase 3 mit Ausnahme folgender Grundleistung(en): ***)

4.4 Genehmigungsplanung die Grundleistungen der Leistungsphase 4 mit Ausnahme folgender Grundleistung(en): ***)

Die vereinbarten Grundleistungen der Leistungsphase 4 stehen noch unter dem Vorbehalt der endgültigen Beauftragung (Bedarfsposition). Zeigt sich im Verlauf der Planung, dass für einzelne Grundleistungen der Leistungsphase 4 kein Bedarf besteht, wird das Honorar entsprechend gemindert (Ansprüche nach § 8 AVB i.V.m. § 648 BGB sind insoweit nicht gegeben).

4.5 Ausführungsplanung die Grundleistungen der Leistungsphase 5 mit Ausnahme folgender Grundleistung(en): ***)

4.6 Vorbereitung der Vergabe die Grundleistungen der Leistungsphase 6 mit Ausnahme folgender Grundleistung(en): ***)

4.7 Mitwirkung bei der Vergabe die Grundleistungen der Leistungsphase 7 mit Ausnahme folgender Grundleistung(en): ***)

4.8 Objektüberwachung und Dokumentation die Grundleistungen der Leistungsphase 8 mit Ausnahme folgender Grundleistung(en): ***)

4.9 Objektbetreuung die Grundleistungen der Leistungsphase 9 mit Ausnahme folgender Grundleistung(en): ***)

*) Zu übertragende Leistungsphasen ankreuzen. Grundleistungen, die der AG überträgt, hier auch dann anzukreuzen, wenn sie zur Erstellung der Planungsgrundlage/Kosteneinschätzung erforderlich sind und bereits unter § 3a benannt wurden. **) Auf § 3a (Pflicht des Auftragnehmers zur Erstellung einer Planungsgrundlage nebst Kosteneinschätzung bei fehlender Vereinbarung von Planungs- und Überwachungszielen) wird hingewiesen. ***) Nicht zu übertragende einzelne Grundleistungen innerhalb der Leistungsphase aufführen.

KVM Gebäude 5

[Seite 6]

4.10 Dem Auftragnehmer werden folgende Besondere Leistungen übertragen: *) **)

.1 siehe separate Liste "Besondere Leistungen"

.2

.3

.4

.5

Der Auftraggeber behält sich vor, (weitere) Besondere Leistungen nach Vertragsabschluss zu übertragen.

§ 5 Leistungen des Auftraggebers und anderer fachlich Beteiligter/Beteiligung von Fach- behörden

5.1 Folgende Leistungen aus dem Leistungsbild nach § 34 HOAI werden vom Auftraggeber selbst oder in seinem Auftrag von Dritten erbracht:

durch:

durch:

durch:

durch:

durch:

durch:

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer folgende Unterlagen zur Verfügung:

Bestandspläne Haus G

Baugrundgutachten

Vermessung Baufeld

Bestandsstatik Haus G

Einsicht Bauakte BA3 im Archiv der Einrichtung

5.2 Folgende Leistungen werden von den nachstehend genannten, an der Planung und Überwachung fachlich Beteiligten erbracht:

Objektplanung für Freianlagen/Außenanlagen (Kostengruppe ) durch:

n.n.f.

Objektüberwachung durch: n.n.f.

Tragwerksplanung durch: n.n.f.

Entwurfsvermessung durch: liegt vor

Bauvermessung durch: n.n.f.

Baugrundbeurteilung durch: liegt vor

*) Hier nur etwaige zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses konkret feststehende Besondere Leistungen und nicht Bedarfspositionen aufführen. **) Die Leistungen für die evtl. Erstellung einer Planungsgrundlage nebst Kosteneinschätzung und das Honorar für diese Leistungen werden unter § 3a und 7.1 geregelt.

KVM Gebäude 6

[Seite 7]

Gas-, Wasser-, Abwasseranlagen durch: n.n.f.

Wärmeversorgungsanlagen durch: n.n.f.

Starkstromanlagen: n.n.f.

Sonstige Technik durch: n.n.f.

Wärmeschutz durch: n.n.f.

Innenräume durch: entfällt

Sicherheitskoordinator: n.n.f.

Die Verträge mit den anderen an der Planung und Überwachung fachlich Beteiligten werden vom Auftraggeber geschlossen.

5.3 Bei der Erarbeitung des Planungskonzepts sind folgende Fachbehörden (Dienststellen) oder Versorgungsträger zu beteiligen:

Stadtplanungsamt Untere Natursschutzbehörde Bauaufsichtsamt Amt für Kultur udn Denkmalpflege

§ 6 Termine/Fristen

6.1 Für die Leistungen nach § 4 gelten folgende Termine/Fristen:

  • Vorplanung nach 4.2 3 Monate nach Beauftragung
  • Entwurfsplanung nach 4.3 6 Monate nach Beauftragung -Förderantrag 9 Monate nach Beauftragung

6.2 Im Übrigen hat der Auftragnehmer die ihm übertragenen Leistungen so rechtzeitig zu erbringen, dass Planung und Durchführung der Baumaßnahme nicht aufgehalten werden.

§ 7 Honorarermittlung und Nebenkosten 7.1 Das Honorar für die Erstellung der Planungsgrundlage nebst Kosteneinschätzung (vgl. § 3a) wird wie folgt ermittelt:

Soweit die Erstellung der Planungsgrundlage Grundleistungen der Leistungsphasen Grundlagenermittlung (4.1) und Vorplanung (4.2) umfasst, sind diese in dem unter 7.2 bzw. 7.3 hierfür vereinbarten Honorar enthalten.

Für darüber hinausgehende Leistungen *) wird folgendes Honorar vereinbart:

7.2 Das Honorar für die Grundleistungen wird wie folgt ermittelt:

7.2.1 Nach den anrechenbaren Kosten (§§ 4, 6 und 33 HOAI) auf der Grundlage der Kostenberechnung nach AG-seitig freigegebener Kostenberechnung Index 2029 zuzügl. mitzuverarbeit. Bausubstanz psch +5 v.H. f. 1.2.1-3

*) z.B. eine Bedarfsplanung nach DIN 18205; hier die betreffenden Leistungen nennen und die jeweiligen Honorare festlegen.

KVM Gebäude 7

[Seite 8]

7.2.2 Nach folgender Honorarzone (§§ 5, 35 HOAI):

Gebäude Honorarzone ggf. Anhang

  1. Gebäude nach 1.2.1 IV zum Vertrag

  2. Gebäude nach 1.2.2 III

  3. Gebäude nach 1.2.3 III

  4. Gebäude nach 1.2.4 II

7.2.3 Das Honorar wird aus den anrechenbaren Kosten der unter 7.2.2 Nr. 1 bis Nr. 4 aufgeführten Gebäude

jeweils getrennt ermittelt

zusammengefasst ermittelt

wie folgt teilweise zusammengefasst bzw. getrennt ermittelt

7.2.4 Nach folgender Bewertung der Grundleistungen in den Leistungsphasen (§ 34 HOAI):

Gebäude nach1.2.11.2.21.2.31.2.4
Leistungen
1 Grundlagenermittlung2,00v.H.2,00v.H.2,00v.H.2,00v.H.
2 Vorplanung7,00v.H.7,00v.H.7,00v.H.7,00v.H.
3 Entwurfsplanung15,00v.H.15,00v.H.15,00v.H.15,00v.H.
4 Genehmigungsplanung3,00v.H.3,00v.H.3,00v.H.3,00v.H.
5 Ausführungsplanung25,00v.H.25,00v.H.25,00v.H.25,00v.H.
6 Vorbereitung der Vergabe10,00v.H.10,00v.H.10,00v.H.10,00v.H.
7 Mitwirkung bei der Vergabe4,00v.H.4,00v.H.4,00v.H.4,00v.H.
8 Objektüberwachung32,00v.H.32,00v.H.32,00v.H.32,00v.H.
9 Objektbetreuung2,00v.H.2,00v.H.2,00v.H.2,00v.H.
Gesamt:100,00v.H.100,00v.H.100,00v.H.100,00v.H.

7.2.5 Als Honorarsatz nach § 35 Abs. 1 HOAI wird vereinbart

für das Gebäude nach 1.2.1 der Basishonorarsatz zzgl. v.H. der Honorarspanne

für das Gebäude nach 1.2.2 der Basishonorarsatz zzgl. v.H. der Honorarspanne

für das Gebäude nach 1.2.3 der Basishonorarsatz zzgl. v.H. der Honorarspanne

für das Gebäude nach 1.2.4 der Basishonorarsatz zzgl. v.H. der Honorarspanne

Die Honorarspanne stellt die Differenz zwischen dem Basishonorarsatz und dem oberen Honorar- satz dar.

KVM Gebäude 8

[Seite 9]

7.2.6 Nach folgenden besonderen Honorarvereinbarungen

Umbau-/Modernisierungszuschlag

Gebäude nachUmbau-/Modernisierungszuschlag auf das Honorar der Leistungsphasen 1 bis 9 (soweit diese übertragen sind)
1.2.1v.H.
1.2.2v.H.
1.2.3v.H.
1.2.4v.H.

Instandhaltungs-/Instandsetzungszuschlag

Gebäude nachUmbau-/Modernisierungszuschlag auf das Honorar der Leistungsphase 8 (soweit diese übertragen ist)
1.2.1v.H.
1.2.2v.H.
1.2.3v.H.
1.2.4v.H.

7.2.7 Wenn und soweit im Rahmen der Objektplanung "Gebäude" auch Außenanlagen (-teile) nachrichtlich darzustellen sind (z. B. in Lageplänen, Zufahrten oder Stellplätze), kann der Auftragnehmer allein daraus und ohne ausdrücklichen Auftrag für die Objektplanung "Außenanlagen" noch keinen Honoraranspruch für Freianlagen ableiten.

7.2.8 Nach folgenden weiteren besonderen Honorarvereinbarungen:

Gebäude 1.2.4 ist eine Option, ggf. Beauftr.im Planungsverlauf

(z.B. Regelungen über die Berücksichtigung der mitzuverarbeitenden vorhandenen Bausubstanz, Zu- oder Abschlag auf das nach 7.2.1 bis 7.2.7 ermittelte Honorar)

7.3 Alternativ zu 7.2 *)

Die Grundleistungen werden wie folgt honoriert:

*) Diese Option wählen, falls eine von der Honorarsystematik nach 7.2 abweichende Honorarermittlung vereinbart werden soll. Ggf. auf eine Anlage verweisen, in der die alternative Honorarermittlung näher geregelt wird.

KVM Gebäude 9

[Seite 10]

7.4 Die Besonderen Leistungen nach 4.10 werden wie folgt honoriert: *)

7.4.1 die Besonderen Leistungen

v. H. des Grund- v. H. honorars (100 v. H.) v. H.

7.4.2 die Besonderen Leistungen

EUR netto EUR pauschal EUR

7.4.3 die Besonderen Leistungen

siehe Liste Besondere Leistungen Punkte 1-36

nach dem nachgewiesenen Zeitbedarf und auf der Grundlage nachfolgender Stundensätze.

7.4.4 nach 7.4.3, höchstens jedoch bis zum Betrag von EUR netto.

7.5 Als Stundensätze werden vereinbart:

7.5.1 für den Auftragnehmer und Partner EUR

für Mitarbeiter EUR

für technische Zeichner und sonstige Mitarbeiter EUR mit vergleichbarer Qualifikation, die technische oder wirtschaftliche Aufgaben erfüllen

EUR

7.5.2 Werden Leistungen nach dem nachgewiesenen Zeitbedarf vergütet, hat der Auftragnehmer wöchentlich prüfbare Stundennachweise zu übergeben, wenn im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird.

*) Die Leistungen für die evtl. Erstellung einer Planungsgrundlage nebst Kosteneinschätzung und das Honorar für diese Leistungen werden unter § 3a und 7.1 geregelt.

KVM Gebäude 10

[Seite 11]

7.6 Sämtliche nach § 14 HOAI erstattungsfähige Nebenkosten (mit Ausnahme der Kosten für ein Baustellenbüro) werden wie folgt vergütet:

7.6.1 Pauschal

mit EUR netto

mit v. H. des Nettohonorars

mit v. H. der anrechenbaren Kosten auf der Grundlage

der Kostenberechnung.

der

7.6.2 Alternativ zu 7.6.1 Folgende Nebenkosten werden auf Nachweis und nach Maßgabe der Anlage 1 Anlage 1 "Nebenkosten" erstattet:

Kosten für Vervielfältigungen von Zeichnungen und schriftlichen Unterlagen (Nr. 1.1 bis 1.3 Anlage 1)

Kosten für Reisen (Nr. 2 und 3 Anlage 1) Alle übrigen nach § 14 HOAI erstattungsfähigen Nebenkosten (z. B. Anfertigung von Filmen und Fotos, Versandkosten oder Kosten für Datenübertragungen) werden pauschal

mit v. H. des Nettohonorars

mit EUR netto

erstattet.

7.7 Die Umsatzsteuer für das Honorar des Auftragnehmers und für die Nebenkosten wird gesondert gezahlt.

7.8 Spätestens vor Beginn der Bauarbeiten wird ggf. einvernehmlich noch festgelegt, ob und inwieweit der Auftragnehmer an der Baustelle ein ausreichend besetztes Baubüro zu unterhalten hat. Die Kosten für ein etwaiges erforderliches Baustellenbüro trägt der Auftraggeber. Einzelheiten (z. B. wegen der Räumlichkeiten) werden rechtzeitig vor Baubeginn festgelegt. Der Auftragnehmer ist ohne Zustimmung des Auftraggebers nicht befugt, in die Ausschreibungstexte für die bauausführenden Unternehmen Regelungen bezüglich eines Baustellenbüros aufzunehmen.

7.9 Wird ein Baustellenbüro eingerichtet und ändern sich dadurch die ursprünglichen Annahmen für die Pauschale oder Teilpauschale nach 7.6 nicht unwesentlich, z.B. betr. der Reisen, dann ist ggf. eine neue Pauschale zu vereinbaren.

7.10 Die Pauschale/Teilpauschale unter 7.6 bezieht sich auf das im Vertrag vereinbarte Leistungsbild (Grundleistungen und ggf. Besondere Leistungen). Wird nach Vertragsabschluss das vereinbarte Leistungsbild geändert (z.B. Wegfall oder Hinzutritt bestimmter Leistungsphasen, vorzeitige Vertragsauflösung, Erbringung der Leistungsphase 8 durch ortsansässige Auftragnehmer) und ändern sich dadurch die ursprünglichen Annahmen für die Pauschale/Teilpauschale nach 7.6 nicht unwesentlich, dann ist ggf. eine neue Pauschale zu vereinbaren.

7.11 Mit der Pauschale/Teilpauschale nach 7.6 sind nicht abgegolten die Nebenkosten für solche Besondere Leistungen, die erst nach Vertragsabschluss übertragen werden.

7.12 Vereinnahmte Entschädigungen für die Ausgabe der Vergabeunterlagen (vgl. z.B. § 8b Abs. 1 Nr. 1 VOB/A) stehen dem Auftraggeber zu. Der Auftragnehmer hat nur Anspruch auf Erstattung der Nebenkosten nach 7.6. Hat der Auftragnehmer die Leistungsverzeichnisse zu vervielfältigen, sind seine Nebenkosten mit den Pauschalen 7.6.1 oder 7.6.2 abgegolten.

7.13 Bei Erstattung auf Nachweis sind die Nebenkosten zeitnah abzurechnen, die Kosten für Reisen spätestens vierteljährlich. In Reisekostenabrechnungen sind die notwendigen Angaben zu machen (z. B. Datum, Reisezweck, -ziel und -dauer, Verkehrsmittel).

KVM Gebäude 11

[Seite 12]

§ 8 Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers

Die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung nach § 10 der AVB müssen mindestens betragen:

  • für Personenschäden 3.000.000,00 EUR

  • für sonstige Schäden 2.000.000,00 EUR

§ 9 Ergänzende Vereinbarungen

9.1 Überwachung der Ausführung des Tragwerks

Die Überwachung obliegt dem Auftragnehmer. *) Für die Überwachung folgender Tragwerksteile wird der Tragwerksplaner beauftragt:

(z. B. Bewehrung)

9.2 Baustellenverordnung

Für den Fall, dass die Baustelle unter die Baustellenverordnung fällt und danach ein Baustellenkoordinator (u. a. auch mit der Erstellung eines SiGe-Plans) zu beauftragen ist, werden diese Leistungen

vom Auftragnehmer erbracht (für die Leistungen wird ein gesonderter Vertrag geschlossen).

von einem noch zu beauftragenden Dritten erbracht.

vom Auftraggeber selbst erbracht.

9.3 Anrechnung früherer Entgelte (Vorleistungen)

Im Zusammenhang mit dem Auftrag bereits früher gezahlte Entgelte für / in Höhe von

(z.B. Preisgelder, Honorare für Voruntersuchungen, Gutachten)

werden auf das Honorar ganz (teilweise) wie folgt angerechnet:

oder:

Im Zusammenhang mit dem Auftrag bereits erbrachte Vorleistungen sind im geminderten Leistungsbild (§ 4) berücksichtigt.

9.4 Generalunternehmer

Für den Fall, dass die Bauleistungen an einen Generalunternehmer vergeben werden, wird das Leistungsbild (§ 4) nochmals überprüft und ggf. einvernehmlich neu festgelegt (bewertet).

9.5 Sonderregelungen für anrechenbare Kosten

Die Kosten für KG 473 Medizinversorg. Anlage, 442 PV-Anlage,

480 Gebäude- und Anlagenautomation, 477 Wasseraufbereitung Bad

(z.B. die Kosten der Kostengruppe(n) 370 oder 610 DIN 276 ; z.B. Beschaffung medizinischer Geräte)

sind im Verhältnis zu den gesamten Kosten außergewöhnlich hoch. Diese Kosten werden, falls nach § 1 des Vertrags beauftragt und nach § 33 HOAI überhaupt anrechenbar, nur mit einem Anteil von 0 v.H. angerechnet.

*) Die Leistung ist nach § 34 HOAI i.V. mit Anlage 10 Nr. 10.1 HOAI ggf. eine Grundleistung der Leistungsphase 8.

KVM Gebäude 12

[Seite 13]

9.6 Raum für weitere Vereinbarungen:

A) Die Mehraufwendungen öffentl. Vergabeverfahren, elektronischer Vergabe sowie Formularwesen nach dem Standard Vergabehandbuch sind mit der angebotenen Nebenkostenpauschale abgegolten. Die Kosten der Vergabeplattform trägt der Auftraggeber. B) Ausdrücklich vereinbart ist die Einhaltung des anliegenden Rahmenterminplanes sowie eine blockweise rechtzeitige Bereitstellung der vollständigen Vergabeunterlagen in Leistungsphase 6. C) Der Auftragnehmer bearbeitet im Rahmen der Vertragsinhalte bzw. Vertragsoptionen die in der Anlage A6_1 zugewiesenen LISTEN. D) Der Auftragnehmer übernimmt die in der Liste Besondere und Nebenleistungen aufgeführten Planungs- bzw. Koordinationsleist. gegen das unter Bezug auf diese Punkte angebotene Honorar. E) Beschaffenheitsvereinbarung: Die Baukosten (KG 200-600 nach DIN 276-1:2018-12) für die oben bezeichnete Maßnahme dürfen die in der Anlage Budget benannten Beträge für die einzelnen Bauphasen bzw. Gebäudeteile nicht überschreiten. Wird erkennbar, dass die Kostenobergrenze nicht eingehalten wird, hat der Auftragnehmer im Rahmen der vereinbarten Leistungen eine umfassende Unterrichtungspflicht. F) Im Rahmen der vereinbarten Leistungen hat der Auftragnehmer die Pflicht, den Auftraggeber über alle bei der Durchführung seiner Aufgaben wesentlichen Angelegenheiten zu unterrichten. Dies geschieht insbesondere durch Vorlage beim AG von:

  • schriftlichen Dokumentationen der Planer-/Bauberatungen
  • Berichte gem. Anlage A6_2 BERICHTE mit Kostenkontrolle G) Für die Wahrnehmung der Leistungsphasen 2-6 sind ca. 14-tägig stattfindende Planungsberatungen per Videokonferenz mit der Nebenkostenpauschale abgegolten. Zweimonatlich ist ein Präsenztermin beim AG oder am Ort der Leistung einzukalkulieren. H) Für die Wahrnehmung der Option Leistungsphase 8 ist eine mind. an 2 Tagen pro Woche wahrzunehmende Präsenzpflicht der Objektüber- wachung auf der Baustelle mit der Nebenkostenpauschale abgegolten. I) Alle Planungsergebnisse sind dem Auftraggeber digital als ungeschützte PDF-Daten, für CAD-Pläne zusätzlich als Vektordaten, bei Ausschreibungen zusätzlich als GAEB_XML-Daten im Rahmen der anzubietenden Nebenkostenpauschale zu übergeben. ---ENDE---

Ausgefertigt:

Auftraggeber: Auftragnehmer:

(Ort, Datum) (Ort, Datum)

(Unterschrift, Dienstsiegel) (Unterschrift)

KVM Gebäude 13

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung