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St.-Marien-Krankenhaus in Dresden-Klotzsche BA4 – Aufstockung Haus G, Anbau Haus K und Interimsmaßnahmen Los 1 – Objektplanung Gebäude einschl. baukonstruktiver Einbauten und allg. Ausstattung
Erläuterungen zum Vergabeverfahren
zum Projekt: St.-Marien-Krankenhaus in Dresden-Klotzsche BA4 – Aufstockung Haus G, Anbau Haus K und Interimsmaßnahmen Los 1 – Objektplanung Gebäude einschl. baukonstruktiver Einbauten und allg. Ausstattung
Luftbild Geoportal Sachsenatlas 2023
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Inhaltsverzeichnis
A Allgemeines
A.1. Projektbeschreibung Seite 3 A.2. Ausgeschriebener Leistungsumfang Seite 3 A.3. Verfahrensart Seite 3 A.4. Beteiligte des Vergabeverfahrens Seite 4 A.5. Zeitablauf Verfahren Seite 4 A.6. Sonstiges Seite 4
B Mindestanforderungen an die Eignung / Auswahlkriterien
B.1. Formale Anforderungen Seite 5 B.1.1 Allgemeine Informationen Seite 5 B.1.2 Teilnahmeantrag Seite 5 B.1.3 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Seite 5 B.1.4 Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung Seite 6 B.1.5 Bietererklärung zu Wirtschaftlichen Verknüpfung mit Anderen Seite 6 B.1.6 Bietergemeinschaften, Nachunternehmereinsatz Seite 6 B.1.7 Leistungen Dritter (Nachunternehmer), Eignungsleihe Seite 7 B.1.8 Angaben zum Personal Seite 7 B.1.9 Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen Seite 8 B.1.10 Eigenerklärungen zu Sanktionen gegen Russland Seite 8 B.1.11 Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen Seite 8 B.1.12 Wettbewerbsbeschränkende Absprachen Seite 8
B.2. Anforderungen an die techn. Eignung und Auswahl der geeignetsten Bewerber Seite 9 B.2.1 Allgemeine technische Mindestanforderungen Seite 9 B.2.2 Mindestanforderungen an die Referenzprojekte Seite 9 B.2.3 Mindestanforderungen an das Projektteam Seite 10 B.2.4 Auswahlkriterien Seite 11
C. Angebots- und Verhandlungsphase C.1. Wichtung der Zuschlagskriterien Seite 12
C.2. Zuschlagskriterium Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung Seite 12 C.2.1 Anforderungen an das Zuschlagkriterium Auseinandersetzung mit der ASt Seite 12 C.2.2 Wertung des Zuschlagkriteriums Auseinandersetzung mit der ASt Seite 12
C.3. Zuschlagskriterium Kompetenz, Verfügbarkeit Projektteam Seite 13 C.3.1 Anforderungen an das Zuschlagkriterium Projektteam Seite 13 C.3.2 Wertung des Zuschlagkriteriums Projektteam Seite 13
C.4. Zuschlagskriterium Projektabwicklung Seite 14 C.4.1 Anforderungen an das Zuschlagkriterium Projektabwicklung Seite 14 C.4.2 Wertung des Zuschlagkriteriums Projektabwicklung Seite 14
C.5. Zuschlagskriterium Preis Seite 15
C.6. Gesamtbewertung / Festlegung Bestbieter Seite 15
C.7. Vergabeverhandlungen Seite 15 C.7.1 Teilnehmer Seite 15 C.7.2 Datum und Ort Seite 16 C.7.3 Ablauf Vergabeverhandlungen Seite 16 C.7.4 Sonstige organisatorische Hinweise Seite 16
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A. ALLGEMEINES
A.1. Projektbeschreibung
Der Caritasverband für das Bistum Dresden-Meißen e.V. ist Bauherr für das Projekt Erweiterung des St. Marien Krankenhauses in Dresden. Im Zuge der geplanten Erweiterung ist krankenhausintern eine Verschiebung der bisherigen Funktionsverteilung geplant, um die bestehenden und neu zu gewinnenden Fachbereiche sinnvoll und effizient zu vernetzen bzw. Synergiepotentiale zu nutzen und den Betrieb zu optimieren. Ergänzend soll zur Verbesserung der Versorgung von Parkinson-Erkrankungen eine Spezialstation eingerichtet und die Ein- richtung um ein Therapiebad erweitert werden.
Das Gesamtbudget einschl. Baunebenkosten und Bauherrenaufgaben beträgt: 21,4 Mio. Euro brutto (ohne Maßnahmen im Bestand)
Eine Machbarkeitsstudie liegt dem AG bereits vor.
Folgende 6 Lose werden ausgeschrieben: Los 1: Objektplanung Gebäude einschl. baukonstruktiver Einbauten und allg. Ausstattung Los 2: Tragwerksplanung einschl. Brandschutzplanung Los 3: Planung Technische Ausrüstung der Anlagengruppen 1,2, 3 und 7 (Medizin-/Küchentechnik) Los 4: Planung Technische Ausrüstung der Anlagengruppen 4 bis 6 und 8 Los 5: Objektplanung Freianlagen Los 6: Bauphysik (Wärmeschutz / Akustik)
Mit dieser Ausschreibung werden die Planungsleistungen zur Objektplanung Gebäude als Los 1 ausgeschrie- ben.
A.2. Ausgeschriebener Leistungsumfang
Die Planung umfasst folgende Leistungen:
- Grundleistungen, Besondere und weitere Leistungen zur Objektplanung Gebäude einschl. baukonstrukti- ver Einbauten und allg. Ausstattung LPH 1-9 gemäß § 34 HOAI
Die Leistungen werden stufenweise vergeben: Stufe 1 – LPH 1 – 4 / Stufe 2 – LPH 5 – 6 / Stufe 3 – LPH 7 - 9
Eine ausführliche Leistungsbeschreibung ist dem Vertrag § 4 zu entnehmen.
A.3. Verfahrensart
Die ausgeschriebenen Planungsleistungen gemäß A.2 werden im Zuge eines Verhandlungsverfahrens mit Teil- nahmewettbewerb gemäß § 17 VgV vergeben.
Das bedeutet, dass zuerst ein Teilnahmeantrag einzureichen ist. Dazu sind die den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Formblätter zu verwenden.
In diesen Erläuterungen wird unter Buchstabe C auch auf die Angebots- und Verhandlungsphase eingegangen. Zur Angebotsabgabe werden die fünf punktbesten Teilnahmeanträge aufgefordert. Die weiteren Teilnahmean- träge erhalten ein Informationsschreiben, dass deren Teilnahmeantrag nicht ausgewählt wurde. Für diese Teil- nehmer ist das Verfahren beendet.
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A.4. Beteiligte des Vergabeverfahrens
A.4.1. Nutzer / Auftraggeber:
Name: Caritasverband für das Bistum Dresden-Meißen e.V. Adresse: Magdeburger Straße 33, 01067 Dresden Ansprechpartner: Anja Glöckner Tel.: (0351) 4983 767 Mail: gloeckner@caritas-dicvdresden.de
A.4.2. Verfahrensbetreuung:
Name: Funke Management und Bauberatung, Inhaber Steffen Funke Adresse Prager Str. 60, 04317 Leipzig Ansprechpartner: Herr Steffen Funke Tel.: (0341) 479 2556 Mail: kontakt@funke-mb.de
A.4.3. Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren:
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Standort Leipzig Adresse Braustraße 2, 04107 Leipzig Tel.: (0341) 977 3800 Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de
A.5. Zeitablauf des Verfahrens
Zwischen Auftraggeber und Verfahrensbetreuung wurde folgender Zeitablauf für das Vergabeverfahren abge- stimmt:
- Eingang von Fragen zum Verfahren bis: 07.09.2026
- Eingang Teilnahmeanträge, spätestens bis: 14.09.2026 / 13 Uhr
- Versand Absagen, Aufforderungen zur Angebotsabgabe: voraussichtlich 40/41. KW 2026
- Angebotseingang: voraussichtlich 46. KW 2026
- Verhandlungsgespräche: voraussichtlich 46. KW 2026
- Beauftragung: voraussichtlich 51. KW 2026
- Leistungsbeginn: Januar 2027
A.6. Sonstiges
Für die Ausarbeitung des Teilnahmeantrages / des Angebotes und einer eventuellen Teilnahme an einem Ver- handlungsgespräch erfolgt keine Vergütung oder Aufwandsentschädigung durch den Auftraggeber.
Fragen zum Verfahren sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zu stellen. Die verfahrensleitende Stelle wird aus Gründen der Gleichbehandlung die Antworten auf Fragen zum Verfahren allen Bewerbern/Bietern anonymisiert übermitteln. Fragen, die nicht frist- und form gerecht bei der verfahrens- leitenden Stelle eingegangen sind, werden nicht beantwortet. Das gesamte Verfahren unterliegt den allgemei- nen Grundsätzen des Geheimwettbewerbs und der Vertraulichkeit. Antworten auf als vertraulich eingestufte Fragen werden daher auch inhaltlich nur anonymisiert beantwortet. Bewerber- bzw. Bieterinformationen und sonstige Hinweise der verfahrensleitenden Stelle, die die Vergabeunterlagen ergänzen, präzisieren oder abän- dern, gehen diesen Vergabeunterlagen vor. Die Bewerber/Bieter sind zudem gehalten, die verfahrensleitende Stelle unverzüglich auf Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche in den Ausschreibungsunterlagen hinzuweisen sowie Rügen gegen das Verfahren unverzüglich im laufenden Verfahren geltend zu machen.
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B. MINDESTANFORDERUNGEN AN DIE EIGNUNG / AUSWAHLKRITERIEN
B.1. Formale Anforderungen
B.1.1. Allgemeine Informationen:
Der Teilnahmeantrag muss fristgerecht vorliegen und darf nicht auf anderem Weg, als über die digitale Plattform eingereicht werden.
Die Bewerber haben die Vertraulichkeit der Unterlagen zu wahren. Die Ausschreibungsunterlagen dürfen durch den Bewerber nur zur Erstellung des Teilnahmeantrages verwendet werden. Eine sonstige Verwendung, ins- besondere die Weitergabe an Dritte, bedarf der schriftlichen Freigabe durch den Auftraggeber. Dies betrifft nicht die Weitergabe an Unternehmen, die als Nachunternehmer eingesetzt werden sollen, soweit diese die Unterla- gen für die Erstellung des Teilnahmeantrages benötigen. Soweit der Bewerber die Unterlagen an Nachunter- nehmer zur Erstellung des Teilnahmeantrages weitergibt, verpflichtet er sich, diesen in gleichem Maße zur Vertraulichkeit zu verpflichten, in welchem er gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet ist. Der Bewerber erklärt sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten für das Vergabeverfahren verarbeitet und gespeichert werden können und im Falle einer vorgesehenen Zuschlagserteilung an ihn gegen- über nicht berücksichtigten Bietern eine Vorabinformation gem. § 134 GWB sowie die Auftragsbekanntmachung zu vergebenen Aufträgen erfolgt.
B.1.2. Teilnahmeantrag:
Es ist der Teilnahmeantrag zusammen mit den geforderten Anlagen bis zum 14.09.2026 / 13 Uhr über die digitale Ausschreibungsplattform eVergabe.de einzureichen.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem ausgefüllten Formular „Teilnahmeantrag“ mit den dort aufgeführten An- lagen. Dazu liegen Formularvorlagen den Ausschreibungsunterlagen bei.
B.1.3. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Inge- nieur“ berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Herkunftsland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnach- weis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. Juristische Personen werden gemäß § 43 Absatz 1 VgV zugelassen, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt wird, der zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ berechtigt ist.
Der Nachweis einer Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung sind dem Teilnahmeantrag beizulegen.
Zum Nachweis der Bauvorlageberechtigung bitte Eintragungs-Nr. und Ort der Architektenkammer des bei der Architektenkammer registrierten Architekten bzw. bei Bauingenieuren der Mitgliedschaft in einer Ingenieurkam- mer, bei der der Bauingenieur als bauvorlageberechtigter Ingenieur eingetragen ist, vorlegen.
Juristische Personen und Gesellschaften geben zusätzlich die Stellung der Person an, für die dieser Nachweis beigefügt wird, sowie eine Eigenerklärung zur Übernahme der inhaltlichen Projektführung durch diese Person.
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B.1.4. Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung
Nachzuweisen ist das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haft- pflichtversicherungs- bzw. Kreditinstitut mit einer jährlichen Deckung von mindestens 3,0 Mio. Euro für Perso- nenschäden und mindestens 2,0 Mio. Euro für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden).
Bei Bewerbergemeinschaften sind diese Erklärungen zur Haftpflichtversicherung für jedes Mitglied der Bewer- bergemeinschaft beizufügen und der Versicherungsschutz muss für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Der Nachweis bzw. die Erklärungen dürfen nicht älter als 12 Monate zum Schlusstermin der Abgabe der Teilnah- meanträge sein. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Sollte eine Berufshaftpflicht mit einer geringen Deckungssumme bestehen, ist eine Erklärung eines (oder mehrerer) in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherungs- bzw. Kreditinstituts beizufügen, dass im Auftragsfall die Versiche- rungssumme auf die oben festgesetzten Summen erhöht wird.
Eine Erklärung einer (oder mehrerer) Versicherungsgesellschaft(en), dass sie mit dem Bewerber bzw. den Mit- gliedern der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung bereit ist abzuschließen oder diese Forderung bereits in bestehenden Verträgen abgedeckt ist, ist beizulegen.
B.1.5 Erklärung zu Wirtschaftlichen Verknüpfung mit Anderen
Zu erklären ist vom Bewerber und evtl. Nachunternehmern bzw. von den Mitgliedern der Bewerbergemein- schaft, ob es wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen gibt. Die Forderung, wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen offenzulegen, dient mehreren Zwe- cken:
- Sicherung des Wettbewerbs: Der AG muss prüfen können, ob mehrere Bewerber tatsächlich unabhängig voneinander anbieten. Wenn beispielsweise zwei Bewerber demselben Konzern angehören oder eng wirtschaftlich miteinander verbunden sind, besteht das Risiko, dass der Wettbewerb verfälscht wird.
- Aufdeckung möglicher Interessenkonflikte: Wirtschaftliche Verbindungen können zu Interessenkonflikten führen. Der AG muss erkennen können, ob Beziehungen bestehen, die die Objektivität oder Unabhängig- keit eines Angebots beeinträchtigen könnten.
- Prüfung von Wettbewerbsbeschränkungen: Nach dem Vergaberecht sind Absprachen zwischen Bietern unzulässig. Angaben zu Konzernverflechtungen oder Beteiligungsverhältnissen helfen dem AG einzu- schätzen, ob mehrere Angebote möglicherweise nicht unabhängig erstellt wurden.
- Transparenz über die tatsächlichen Leistungserbringer: Bei Nachunternehmern oder Bietergemeinschaf- ten möchte der AG nachvollziehen können, welche Unternehmen tatsächlich hinter dem Angebot stehen und wie diese miteinander verbunden sind.
- Bewertung der Eignung und Zuverlässigkeit: In bestimmten Fällen können wirtschaftliche Verflechtungen auch für die Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit oder für Ausschlussgründe relevant sein.
Mit „wirtschaftlichen Verknüpfungen“ sind typischerweise gemeint:
- Konzernzugehörigkeit,
- Mutter-, Tochter- oder Schwesterunternehmen,
- Beteiligungen an anderen Unternehmen,
- gemeinsame Gesellschafter,
- Beherrschungs- oder Gewinnabführungsverträge,
- sonstige enge wirtschaftliche Abhängigkeiten.
B.1.6. Bewerbergemeinschaften, Nachunternehmereinsatz
Um alle geforderten Planungsleistungen erbringen zu können, werden Einzelbewerber, Bewerbergemeinschaf- ten mit oder ohne Nachunternehmern zugelassen.
Sofern sich Bewerbergemeinschaften bilden, haben diese mit ihrem Teilnahmeantrag jeweils die Mitglieder zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages anzugeben. Im Übrigen sind die Angaben und Unterlagen von der Bewerbergemeinschaft durch den bevollmächtigten Vertreter gemeinschaftlich vorzulegen. Die Ausführungen müssen jedoch erkennen las- sen, auf wessen Leistungsfähigkeit sich die Bewerbergemeinschaft jeweils beruft. Bewerbergemeinschaften
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müssen sich zu einer gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Auf Anforderung sind ebenso die Gründe zur Bildung der Bewerbergemeinschaft darzustellen. Letzteres ermöglicht es der Vergabestelle zu prüfen, dass kein Verstoß gegen den Wettbewerbsgrundsatz vorliegt.
Hinsichtlich der Eignungsnachweise können sich alle Bewerber im Wege der Eignungsleihe auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. Nachunternehmer) stützen, unabhängig von dem Rechtsverhältnis, in dem die Bewerber zu dem anderen Unternehmen stehen. In diesem Fall muss der Bewerber mit Einreichung der Eig- nungsnachweise nachweisen, dass ihm die Mittel des anderen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung ste- hen, die für eine vertragsgemäße Leistungserbringung erforderlich sind. Hierfür genügt eine rechtsverbindliche Erklärung des Dritten, dass und welche Kapazitäten er zur Verfügung steht. Bitte beachten Sie, dass ein Be- werber im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unterneh- men nur dann in Anspruch nehmen kann, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Der Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Be- werber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungs- kriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Entsprechende Belege sind also in diesem Fall auch für dieses Unternehmen vorzulegen. Soweit der Bewerber Nachunternehmer einsetzen möchte (Unteraufträge), hat er Art und Umfang der Leistun- gen anzugeben, die er an den Nachunternehmer übertragen will. Die Nachunternehmer müssen schließlich gegenüber dem Auftraggeber schriftlich die Bindung an alle für den Umfang ihres Einsatzes maßgeblichen Regelungen des ausgeschriebenen Auftrages erklären.
Dazu ist das Formblatt „Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft“ auszufüllen und dem Teilnahmeantrag beizufü- gen.
B.1.7 Leistungen Dritter (Nachunternehmer), Eignungsleihe
Werden zur Erfüllung des Auftrags Kapazitäten Dritter gemäß § 36 VgV herangezogen (bei Bewerbergemein- schaften auch von einzelnen Mitgliedern), dann sind mit dem Teilnahmeantrag die Namen, Adressen und Leis- tungen der Nachunternehmer zu nennen.
Gleichzeitig ist von den Nachauftragnehmern zu erklären, dass sie im Auftragsfall sich verpflichten, die Leistun- gen zu erbringen. Deshalb muss von den NAN eine Verpflichtungserklärung dem Teilnahmeantrag beigefügt werden.
Ist eine Eignungsleihe gemäß § 47 VgV vorgesehen, dann ist anzugeben, inwiefern sich der Bewerber bzw. die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft auf welche Eignung welcher anderen Unternehmen berufen möchte. In diesem Fall muss der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag nachweisen, dass ihm die Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, beispielsweise durch eine Verpflichtungserklärung. Ferner muss der Be- werber mit dem Teilnahmeantrag Unterlagen vorlegen, die belegen, dass das andere Unternehmen über dieje- nige Eignung auch tatsächlich verfügt, auf die sich der Bewerber beruft.
Dazu sind die Formblätter „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ und „Verzeichnis der Leistungen/Ka- pazitäten anderer Unternehmen“ auszufüllen und dem Teilnahmeantrag beizufügen.
B.1.8 Angaben zum Personal
Es ist die Anzahl an festangestellten Mitarbeitern des Bewerbers im Mittel in den Jahren 2023 bis 2025 anzu- geben. Bei Bewerbergemeinschaften oder dem Einsatz von anderen Unternehmen (Nachunternehmer, wenn sich der Bewerber auf die Leistungsfähigkeit des Nachunternehmers beruft sowie Eignungsleihe) wird die An- zahl der Beschäftigten addiert. Beträgt die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter aktuell weniger als 2 Perso- nen, die zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ berechtigt sind, wird der Teilnahme- antrag von der Wertung ausgeschlossen.
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B.1.9 Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen gemäß § 123 / § 124 GWB
Eine Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB wird benötigt, damit der AG prüfen kann, ob ein Unternehmen überhaupt berechtigt ist, an dem Vergabeverfahren teilzunehmen.
Das Vergaberecht verpflichtet den öffentlichen Auftraggeber, die Zuverlässigkeit und Integrität der Bewerber / Bieter zu prüfen. Die §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) enthalten die Gründe, aus denen Unternehmen von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden können oder müssen. Da der AG nicht von jedem Bewerber / Bieter bereits zu Beginn umfangreiche Nachweise anfordern möchte, erfolgt die erste Prüfung regelmäßig über eine Eigenerklärung.
Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und von jedem Nachunternehmer vorzulegen.
B.1.10 Eigenerklärungen zu Sanktionen gegen Russland
Entsprechend der Verordnung (EU) 833/2014 in der jeweils geltenden Fassung ist das Formblatt „Eigenerklä- rung Russland“ vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und dem Teilnahmeantrag beizufügen. Ein Formblatt liegt dazu den Ausschreibungsunterlagen bei.
Die Eigenerklärung wird im Vergabeverfahren verlangt, weil öffentliche Auftraggeber aufgrund der EU- Sanktionen gegen Russland bestimmte Unternehmen von öffentlichen Aufträgen ausschließen müssen. Im Zuge der Sanktionen nach dem russischen Angriff auf die Ukraine wurde ein Vergabeverbot eingeführt, das öffentlichen Auftraggebern untersagt, Aufträge an bestimmte russische Personen, Unternehmen oder Organi- sationen zu vergeben. Der Auftraggeber muss daher prüfen, ob ein Bewerber unter die Sanktionen fällt.
Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und von jedem Nachunternehmer vorzulegen.
B.1.11 Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen
Der Bewerber erklärt mit Abgabe des Teilnahmeantrages, dass die ILO-Kernarbeitsnormen im Sinne der ILO- Konventionen (siehe www.ilo.org) für die ausgeschriebenen Leistungen im Zuge der Leistungserbringung ein- gehalten werden. Diese Erklärung gilt auch hinsichtlich der Aktivitäten eventueller Nachunternehmer.
Eine Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen wird im Vergabeverfahren verlangt, weil öffent- liche Auftraggeber zunehmend verpflichtet sind, soziale Mindeststandards bei der Beschaffung zu berücksich- tigen. Die ILO-Kernarbeitsnormen wurden von der Internationale Arbeitsorganisation (ILO) festgelegt und gelten als grundlegende Arbeitnehmerrechte weltweit.
Dazu ist das Formblatt „Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen“ auszufüllen und dem Teil- nahmeantrag beizufügen.
B.1.12 Wettbewerbsbeschränkende Absprachen
Bewerber, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache beteiligen, werden ausgeschlossen. Sofern personell oder rechtlich miteinander verbundene Bewer- ber mehrere Teilnahmeanträge für ein Vergabeverfahren abgeben, wird widerlegbar vermutet, dass der Ge- heimhaltungsgrundsatz verletzt ist. Es obliegt den Bewerbern, diese Vermutung zu widerlegen. Sollte dem Be- werber bereits mit Abgabe des Teilnahmeantrages bekannt sein, dass ein personell oder rechtlich miteinander verbundenes Unternehmen ebenfalls einen Teilnahmeantrag abgibt, muss bereits mit Abgabe des Teilnahme- antrag nachgewiesen bzw. offengelegt werden, dass effektive Vorkehrungen und Maßnahmen zur Einhaltung des Geheimwettbewerbes getroffen wurden. Sollte der Nachweis nicht geführt werden können, führt dies zum Ausschluss des Bewerbers und der verbundenen Unternehmen. Diese Grundsätze gelten auch für Mitglieder von Bewerbergemeinschaften, die zusätzlich einen eigenständigen Teilnahmeantrag abgeben.
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B.2. Anforderungen an die technische Eignung und Auswahl der geeignetsten Bewerber
B.2.1 Allgemeine technische Mindestanforderungen
Zur Beurteilung der Eignung werden vom Bewerber oder der Bewerbergemeinschaften von einzelnen Mitglie- dern oder gemäß VgV gebundenen Nachunternehmern Referenzprojekte zu selbst erbrachten Leistungen be- nannt.
In Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen erwartet der AG, dass von den Bewerbern Referenzprojekte nachgewiesen werden, die die in den folgenden beschriebenen Mindestanforderungen erfüllen.
Der Nachweis der technischen Eignung erfolgt durch Referenzprojekte und Mindestanforderungen an das Pro- jektteam hinsichtlich Berufserfahrung und eigenen persönlichen Referenzprojekten.
B.2.2 Mindestanforderungen an die Referenzprojekte
Es ist sind mindestens zwei Referenzprojekte zur Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI zu benennen. Die Referenzen müssen verschieden sein.
Neben den Angaben zur Prüfung der Erfüllung der (Mindest-) Anforderungen an die Referenzprojekte sind auch Angaben zu machen, auf Basis derer noch eine punktuelle Bewertung der Referenzen erfolgt. Die Punktbewer- tung dient der Differenzierung, wenn die Anzahl der geeigneten Kandidaten die festgelegte Menge, der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber, übersteigt.
Bitte beachten Sie bei der Auswahl der Referenzprojekte die nachfolgenden Mindestanforderungen. Es erfolgt ein Ausschluss des Teilnahmeantrages, wenn die Mindestanforderungen nicht vollständig erfüllt werden.
Mindestanforderungen an das Referenzprojekt 1 Krankenhausbau sind:
- Es handelt sich um den Neubau, die Erweiterung oder die Sanierung eines Krankenhausbau.
- Es wurden mind. eine Leistungsphase gemäß § 34 HOAI vollständig erbracht.
- Im Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum Fristende der Abgabe des Teilnahmeantrages wurden die Pla- nungsleistungen zur Objektplanung gemäß § 34 HOAI durchgeführt. Die Bauausführung muss noch nicht abgeschlossen sein.
- Die Kosten der KG 300 + 400 betrugen mindestens 1,0 Mio. Euro netto.
- Beschreibungen zur Referenz und zu den erbrachten Leistungen in Wort und Bild liegen zu den Refe- renzprojekten als Anlagen dem Teilnahmeantrag bei. Diese Projektbeschreibungen sind auf jeweils vier DIN A4 Seiten zu begrenzen.
Mindestanforderungen an das Referenzprojekt zu Neubau/Modernisierung/Erweiterung eines Gesundheits- baus sind:
- Es handelt sich um den Neubau oder die Modernisierung eines Gebäudes, dass gleichzeitig um Haupt- nutzflächen erweitert wurde. Die Nutzung des Gebäudes dient hauptsächlich dem Bereich Gesundheit, d.h. es handelt sich um ein Gebäude, dass der Objektliste Anlage 10.2 Bereich Gesundheit der HOAI zuzuordnen ist. Dazu zählen: o Pflegeheime oder Bettenhäuser mit medizinisch-technischen Einrichtungen, o Unfall-, Sanitätswachen, Ambulatorien, o Therapie- oder Rehabilitations-Einrichtungen, Gebäude f. Erholung, Kur oder Genesung, o (Hilfs-) Krankenhäuser, Kliniken.
- Es wurde mind. eine Leistungsphase gemäß § 34 HOAI vollständig erbracht.
- Im Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum Fristende der Abgabe des Teilnahmeantrages wurden die Pla- nungsleistungen zur Objektplanung gemäß § 34 HOAI durchgeführt. Die Bauausführung muss noch nicht abgeschlossen sein.
- Die Kosten der KG 300 + 400 betrugen mindestens 1,0 Mio. Euro netto.
- Beschreibungen zur Referenz und zu den erbrachten Leistungen in Wort und Bild liegen zu den Refe- renzprojekten als Anlagen dem Teilnahmeantrag bei. Diese Projektbeschreibungen sind auf jeweils vier DIN A4 Seiten zu begrenzen.
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Als Zusatzpunkt kann ein Referenzprojekt zu Erfahrungen im Denkmalschutz mit folgenden Mindestanforde- rungen angegeben werden. Werden diese Anforderungen nicht erfüllt, wird die Referenz nicht gewertet, es erfolgt kein Ausschluss des Teilnahmeantrages. Diese Referenz muss nicht verschieden zu den Referenzpro- jekten 1 und 2 sein.
- Es handelt sich um die Sanierung oder die Erweiterung eines unter Denkmalschutz stehenden Gebäu- des.
- Es wurden mind. die Leistungsphasen 2 – 8 gemäß § 34 HOAI vollständig erbracht.
- Im Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum Fristende der Abgabe des Teilnahmeantrages wurden die Pla- nungsleistungen zur Objektplanung gemäß § 34 HOAI durchgeführt. Die Bauausführung muss noch nicht abgeschlossen sein.
- Die Kosten der KG 300 + 400 betrugen mindestens 0,5 Mio. Euro netto.
- Beschreibungen zur Referenz und zu den erbrachten Leistungen in Wort und Bild liegen als Anlage dem Teilnahmeantrag bei. Diese Projektbeschreibung ist auf vier DIN A4 Seiten zu begrenzen.
B.2.3 Mindestanforderungen an das Projektteam
Das hier anzugebende Projektteam besteht aus mindestens 2 Personen. Anzugeben sind die Personen, die folgende Leistungen erbringen:
- die Projektleitung
- die stellvertretende Projektleitung
- die Objektüberwachung
Sollte der Bewerber im Rahmen des Vergabeverfahrens Teammitglieder austauschen müssen, sorgt der Be- werber für qualitativ gleichwertigen Ersatz. Die Qualität der Teammitglieder wird dabei durch die im Auswahl- verfahren erzielten Punkte definiert. Sollte sich nach Abschluss des Auswahlverfahrens (1.Stufe des Vergabe- verfahrens) herausstellen, dass aufgrund eines Wechsels im Projektteam eine Punktzahl erreicht wird, die nicht zur Auswahl geführt hätte, erfolgt nachträglich der Ausschluss des Bewerbers.
Mindestanforderung an die benannten Teammitglieder sind:
- Projektleitung und stellvertretende Projektleitung: Vorlage des Nachweises zum Abschluss eines Studi- ums der Architektur als Master, Dipl.-Ing. oder Bachelor mit einer Berufserfahrung von 5 Jahren,
- Person für die Objektplanung LPH 8: Nachweis zum Abschluss eines technischen Studiums als Master oder Dipl.-Ing. mit einer Berufserfahrung von 5 Jahren,
- Kurze Beschreibung des beruflichen Werdegangs,
- Nachweis einer geeigneten persönlichen Referenz.
Die Studiennachweise, Angaben zu den beruflichen Werdegängen und zu den persönlichen Referenzen der Teammitglieder sind den betreffenden Anlagen des Teilnahmeantrages beizufügen. Die Büroreferenzen kön- nen bei entsprechender Eignung auch als persönliche Referenzprojekte angegeben werden. Dabei ist zu be- achten, dass der für die Teammitglieder geforderte, selbst erbrachte Leistungsumfang bereits erbracht worden und abgeschlossen ist.
| Person für | Mindestanforderungen an persönliches Referenzprojekt: |
|---|---|
| Projektleitung | Es ist ein Referenzprojekt nachzuweisen, dass den Anforderungen an eine der Büroreferenzen gemäß Punkt B.2.2 entspricht. Die Person muss dabei an der Projektleitung (min. LPH 2 – 7) beteiligt gewesen sein. |
| Stellv. Projektleitung | Es ist ein Referenzprojekt nachzuweisen, dass den Anforderungen an eine der Büroreferenzen gemäß Punkt B.2.2 entspricht. Die Person muss dabei an der Projektleitung (min. LPH 2 – 7) beteiligt gewesen sein. |
| Objektüberwachung | Es ist ein Referenzprojekt nachzuweisen, dass den Anforderungen an eine der Büroreferenzen gemäß Punkt B.2.2 entspricht. Die Person muss dabei mindestens die LPH 8 gemäß § 34 HOAI selbst erbracht haben. |
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Erläuterungen zum Vergabeverfahren
B.2.4 Auswahlkriterien
Jeder Teilnahmeantrag, der die Mindestanforderungen an die Eignung erfüllt, wird hinsichtlich der Bürorefe- renzen noch bewertet. Die Wertung der Teilnahmeanträge dient dazu eine Auswahl zwischen den geeigneten Bewerbungen zu erhalten. Es werden 5 Teilnahmeanträge ausgewählt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Die Ermittlung der besten Teilnahmeanträge erfolgt nach projektspezifischen Kriterien:
- Leistungsumfang der Planung
- Höhe der Baukosten
- Ist beim Referenzprojekt 1 eine Station als geschlossene oder forensische Psychiatrie vorhanden?
- Handelt es sich beim Referenzprojekt 2 um eine Modernisierung mit Erweiterung?
- Handelt es sich beim Referenzprojekt 2 um ein Krankenhausbau?
- Erfahrungen im Denkmalschutz
Gibt es nach der Bewertung mehr als fünf Büros auf den Plätzen 1-5, erfolgt die Festlegung der Plätze 1-5 im Losverfahren.
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Erläuterungen zum Vergabeverfahren
C. Angebots- und Verhandlungsphase
C.1 Wichtung der Zuschlagskriterien
Der Vertrag wird mit demjenigen Bieter abgeschlossen, der das wirtschaftlichste Angebot in Bezug auf die nachstehenden Zuschlagskriterien abgibt. Diese vier Zuschlagskriterien werden prozentual gewichtet:
- Kriterium 1: Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung 30 %
- Kriterium 2: Kompetenz und Verfügbarkeit Projektteam 20 %
- Kriterium 3: Projektabwicklung 20 %
- Kriterium 4: Preis 30 %
Die Anforderungen an die Angebote der Bieter und Wertung der genannten Kriterien wird in den folgenden Punkten beschrieben.
C.2 Zuschlagskriterium Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung (ASt)
C.2.1 Anforderungen an das Zuschlagkriterium Auseinandersetzung mit der ASt
Der Bieter soll anhand seiner Erfahrungen aus vergleichbaren Projekten erläutern, welche Lösungsmöglichkei- ten zu den hier anstehenden Aufgaben bei den vergleichbaren Projekten gewählt wurden. Es ist zu erläutern, warum die bei den Vergleichsprojekten gewählten Lösungen auch hier erfolgreich angewandt werden könnten oder welche alternativen Lösungen sich anbieten. Vom Bieter ist dabei auch zu erläutern, welche Risiken hin- sichtlich der planerischen Randbedingungen sich aus der Aufgabe ergeben und wie unter Beachtung der Risi- ken die vorgegebenen Ziele hinsichtlich Kosten und Terminen eingehalten werden können.
C.2.2 Wertung des Zuschlagkriteriums Auseinandersetzung mit der ASt
In die Wertung gehen die schriftliche Darstellung des Bieters (Präsentationsunterlage) und die Eindrücke aus der Vergabeverhandlung ein. Die Mitglieder des Wertungsgremiums werden die Aussagen mit 0 - 5 Punkten bewerten.
In die Wertung geht der Mittelwert der einzelnen Wertungen der Mitglieder des Vergabegremiums multipliziert mit dem Faktor 30, gerundet auf 2 Nachkommastellen, ein. Somit können maximal 150 Punkte erreicht werden.
Die vom Gremium zu vergebende Punkte stehen für folgende Erfüllungsgrade: 5 Punkte: fachlich und inhaltlich sehr hohe Qualität, besonders gelungene Beschreibung, alle Kriterien wurden vorgestellt. 4 Punkte: fachlich und inhaltlich hohe Qualität, gelungene Beschreibung, alle Kriterien wurden vorge- stellt. 3 Punkte: fachlich und inhaltlich durchschnittliche Qualität, durchschnittliche Beschreibung, überwie- gend wurden Kriterien vorgestellt. 2 Punkte: fachlich und inhaltlich geringe Qualität, wenige wesentliche Kriterien fehlen. 1 Punkt: fachlich und inhaltlich sehr geringe Qualität, wesentliche Kriterien nicht erfüllt. 0 Punkte: Keine Aussagen dazu enthalten.
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Erläuterungen zum Vergabeverfahren
C.3 Zuschlagskriterium Kompetenz und Verfügbarkeit Projektteam
C.3.1 Anforderungen an das Zuschlagkriterium Projektteam
Für den Auftraggeber ist es von großem Interesse die Personen kennen zu lernen, die die Planungsaufgabe erbringen. Mit dem Angebot beschreibt der Bieter, warum er meint, dass die angebotenen (im Teilnahmeantrag benannten) und ggf. weitere vorgesehene Personen die Fähigkeit/Kompetenz besitzen, ihre vorgesehene Auf- gabe so abzuwickeln, dass der Projektverlauf erfolgreich für den Auftraggeber sein wird.
Vom Bieter sind dabei auch die Einsatzzeiten des Teams zu erläutern, sowie wie bei Urlaub, Krankheit oder sonstigem Personalausfall Wissensverlust vermieden wird, damit eine kontinuierliche Projektbearbeitung erfol- gen kann.
Wichtig ist, dass der AG einen Eindruck von der Kompetenz und der Verfügbarkeit der Teammitglieder über alle Leistungsphasen erhält. Die Kompetenz der Teammitglieder wird durch Aussagen über erfolgreich abge- schlossene Referenzen und Aus- bzw. Weiterbildungen erläutert. Die Verfügbarkeit ist anhand eines Personal- einsatzplanes zu erläutern. In einem Organigramm werden die Zuständigkeiten und Vertretungsreglungen er- läutert.
C.3.2 Wertung des Zuschlagkriteriums Projektteam
Die Mitglieder des Wertungsgremiums werden die Informationen zum Projektteam in Bezug auf folgende Un- terkriterien jeweils mit 5 bis 0 Punkten mit folgender Wichtung bewerten:
- 40% Team Projektleitung max. 40 von 100 Punkten Faktor 8
- 30% Team Planung max. 30 von 100 Punkten Faktor 6
- 30% Team Objektüberwachung max. 30 von 100 Punkten Faktor 6
In die Wertung geht der Mittelwert der einzelnen Wertungen der Mitglieder des Vergabegremiums je Unterkri- terium multipliziert mit dem jeweiligen Faktor, gerundet auf 2 Nachkommastellen, ein. Somit können maximal 100 Punkte erzielt werden.
Die Bewertung der Aussagen zum Projektteam erfolgt nach folgendem Schema: 5 Punkte: Die Informationen zum Projektteam / Teammitglied weisen auf eine sehr hohe Kompetenz hin und lassen einen sehr erfolgreichen und reibungslosen Projektverlauf erwarten. 4 Punkte: Die Informationen zum Projektteam / Teammitglied weisen auf eine hohe Kompetenz hin und lassen einen reibungslosen Projektverlauf erwarten. 3 Punkte: Die Informationen zum Projektteam / Teammitglied weisen auf eine gute Kompetenz hin und lassen einen im Wesentlichen reibungslosen Projektverlauf erwarten. 2 Punkte: Die Informationen zum Projektteam / Teammitglied weisen auf eine eingeschränkte Kompetenz hin und lassen gewisse Schwierigkeiten im Projektverlauf erwarten. 1 Punkte: Die Informationen zum Projektteam / Teammitglied sind nicht schlüssig oder nur schwer nach- vollziehbar und lassen erhebliche Schwierigkeiten im Projektverlauf erwarten. 0 Punkte: Keine Aussagen dazu im Angebot enthalten.
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C.4 Zuschlagskriterium Projektabwicklung
C.4.1 Anforderungen an das Zuschlagkriterium Projektabwicklung
Es ist eine Darstellung der vorgesehenen Aktivitäten zur Projektabwicklung und eingesetzter Hilfsmittel zur Verdeutlichung des vorgesehenen Ablaufs gefordert. Erwartet werden dazu Aussagen zur Herangehensweise an die Planungsaufgabe, zur geplante Projektorganisation, Kosten- und Terminmanagement in den einzelnen Leistungsphasen. Neben den Ausführungen dazu werden auch die dafür vorgesehenen Hilfsmittel (Bespre- chungsablauf, Schnittstellenliste, Berichtswesen etc.) benannt.
Ziel der Ausführungen soll es sein, dass der AG eine klare Vorstellung zur vorgesehenen Projektabwicklung des Bieters erhält. Bewertet wird, ob die geplante Projektabwicklung und Organisation einschließlich einzuset- zender Hilfsmittel eine optimale Umsetzung in allen Projektstufen des Vorhabens erwarten lassen.
C.4.2 Wertung des Zuschlagkriteriums Projektabwicklung
In die Wertung gehen die schriftliche Darstellung des Bieters (Präsentationsunterlage) und die Eindrücke aus der Präsentation ein. Die Mitglieder des Wertungsgremiums werden die Aussagen zur Projektabwicklung in Bezug auf Projektorganisation, Kostenmanagement und auf Terminmanagement jeweils mit 5 bis 0 Punkten bewerten. Maximal können 100 Punkte erreicht werden, die sich auf die drei Unterkriterien bei maximaler Be- wertung wie folgt verteilen:
- 40% Projektorganisation maximal 40 von 100 Punkten Faktor 8
- 30% Kostenmanagement maximal 30 von 100 Punkten Faktor 6
- 30% Terminmanagement maximal 30 von 100 Punkten Faktor 6
In die Wertung geht der Mittelwert der einzelnen Wertungen der Mitglieder des Vergabegremiums je Unterkri- terium multipliziert mit dem jeweiligen Faktor, gerundet auf 2 Nachkommastellen, ein. Somit können maximal 100 Punkte erzielt werden.
Die Bewertung der Aussagen zur Projektabwicklung erfolgt nach folgendem Schema:
5 Punkte: Der Bieter hat alle wesentlichen Gesichtspunkte der geplanten Projektabwicklung (Orga., Kos- ten, Termine) sehr gut verständlich und logisch dargestellt und erläutert. Auf Risiken in der Projektabwicklung wurde sehr überzeugend eingegangen. Die Vorstellungen des Bieters zur Organisation sind in hohem Maße schlüssig und nachvollziehbar. Die Vorstellungen des Bie- ters hinsichtlich der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber und den weiteren Projektbeteilig- ten lassen einen absolut reibungslosen Projektablauf erwarten. 4 Punkte: Der Bieter hat alle wesentlichen Gesichtspunkte der geplanten Projektabwicklung (Orga., Kos- ten, Termine) verständlich und logisch dargestellt und erläutert. Auf Risiken in der Projektabwicklung wurde eingegangen. Die Vorstellungen des Bieters zur Organisation sind schlüssig und nachvollziehbar. Die Vorstellungen des Bieters hinsichtlich der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber und den weiteren Projektbeteiligten lassen einen rei- bungslosen Projektablauf erwarten. 3 Punkte: Der Bieter hat alle wesentlichen Gesichtspunkte der geplanten Projektabwicklung (Orga., Kos- ten, Termine) im Wesentlichen verständlich und logisch dargestellt und erläutert. Auf Risiken in der Projektabwicklung wurde im Wesentlichen eingegangen. Die Vorstellungen des Bieters zur Organisation sind im Wesentlichen schlüssig und nachvollziehbar. Die Vorstellungen des Bieters hinsichtlich der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber und den weiteren Projektbetei- ligten lassen im Wesentlichen einen reibungslosen Projektablauf erwarten. 2 Punkte: Der Bieter hat alle wesentlichen Gesichtspunkte der geplanten Projektabwicklung (Orga., Kos- ten, Termine) eingeschränkt verständlich und logisch dargestellt und erläutert. Auf Risiken in der Projektabwicklung wurde kaum eingegangen. Die Vorstellungen des Bieters zur Organisa- tion sind kaum schlüssig und nur schwer nachvollziehbar. Die Vorstellungen des Bieters hin- sichtlich der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber und den weiteren Projektbeteiligten lassen gewisse Schwierigkeiten im Projektablauf erwarten.
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1 Punkt: Der Bieter hat alle wesentlichen Gesichtspunkte der geplanten Projektabwicklung (Orga., Kos- ten, Termine) nur in Ansätzen verständlich dargestellt und erläutert. Auf Risiken in der Projek- tabwicklung wurde nicht eingegangen. Die Vorstellungen des Bieters zur Organisation sind nicht schlüssig und nicht nachvollziehbar. Die Vorstellungen des Bieters hinsichtlich der Zusammen- arbeit mit dem Auftraggeber und den weiteren Projektbeteiligten lassen erhebliche Schwierig- keiten im Projektablauf erwarten. 0 Punkte: Keine Aussagen dazu im Angebot enthalten.
C.5 Zuschlagskriterium Preis (Honorarangebot)
Auf Basis der Vertragsbedingungen des AG ist das Honorarangebot zu erstellen. Zum Honorarangebot zählt:
- Ausgefüllter und unterzeichneter Vertragsentwurf (einschließlich aller Anlagen)
- Ausgefülltes Honorardatenblatt
Das Honorardatenblatt wird als auszufüllendes Formblatt der Aufforderung zur Angebotsabgabe beigelegt.
Nach rechnerischer und inhaltlicher Prüfung der Angebote erhält jeweils das preiswerteste Angebot die maxi- male Punktzahl von 5 Punkten. Die nachfolgenden Angebote erhalten indirekt proportional zu dem jeweiligen Mehrpreis weniger Punkte; die Berechnung: Bestangebot x 5 / Angebotspreis.
Der Punktwert wird mit dem Faktor 30 multipliziert. Anschließend erfolgt eine kaufmännische Rundung auf die zweite Nachkommastelle. Es können maximal 150 Punkte erzielt werden. (Berechnung: Bestangebot x 5 / An- gebotspreis x Faktor 30).
C.6 Gesamtbewertung / Festlegung Bestbieter
Insgesamt werden 500 Punkte vergeben. Die maximale Gesamtpunktzahl verteilt sich wie folgt auf die Zu- schlagskriterien:
-
- Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung: 150 Punkte
-
- Kompetenz/Verfügbarkeit Projektteam: 100 Punkte
-
- Projektabwicklung: 100 Punkte
-
- Preis (Honorarangebot): 150 Punkte
Die Punktwertung erfolgt in der in diesem Dokument beschriebenen Art. Der Bieter mit der höchsten Gesamt- punktzahl (Summe aus allen Einzelkriterien) erhält als Bestbieter den Zuschlag. Bei Punktgleichheit erhält der Bieter mit dem niedrigeren Gesamthonorar den Zuschlag.
C.7 Vergabeverhandlungen
C.7.1 Teilnehmer
Vergabeverhandlungen werden mit den Büros geführt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden und da- raufhin ein Angebot einreichten, dass den Mindestanforderungen entsprach.
Als Vergabegremium werden Vertreter des Auftraggebers tätig werden. Die Moderation und Protokollierung erfolgt durch die Verfahrensbetreuung. Ggf. können als Gäste weitere Vertreter des oben genannten Personen- kreises anwesend sein.
Seitens der Bieter ist es notwendig, dass eine Person anwesend ist, die befugt ist, bindende Erklärungen ab- zugeben. Wünschenswert wäre es, wenn die zuständige Person für die Projektleitung anwesend ist und ggf. mit Einbindung weiterer Teammitglieder präsentiert.
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Erläuterungen zum Vergabeverfahren
C.7.2 Datum und Ort
Termin: voraussichtlich am 11.11.2026 Die genaue Uhrzeit wird den ausgewählten Bewerbern als Nachricht über eVergabe mitgeteilt. Ort: Mehrzweckraum neben Haus C im EG am Innenhof, Caritasverband für das Bistum Dresden-Meißen e.V. Magdeburger Straße 33, 01067 Dresden
C.7.3 Ablauf
Folgender Ablauf ist vorgesehen:
- Begrüßung und Vorstellung der Anwesenden Vertreter des AG (ca. 5 Minuten)
- Bieterpräsentation (maximal 30 Minuten)
- Klärung evtl. bestehender Fragen zur Präsentation und zum Honorarangebot (ca. 20 Minuten)
- Vorlesung des Protokolls durch den Versammlungsleiter, Ausdruck, Unterzeichnung und Vervielfälti- gung des Protokolls zur Vergabeverhandlung (ca. 5 Minuten).
C.7.4 Sonstige organisatorische Hinweise
Die Aussagen zu den Zuschlagskriterien (Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung, Projektteam und Pro- jektabwicklung) sind in einer maximal 30-minütigen Präsentation vom Bieter vorzutragen. Für die Präsentation ist ein Laptop (Betriebssystem Windows wird aufgrund Kompatibilität Großbildschirm empfohlen) vom Bieter mitzubringen. Ein Großbildschirm oder ein Beamer wird seitens des AG gestellt.
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