Dornhan Bauhof_Aufforderung Bewerbung nebst verbindlichem Erstangebot.pdf

Objekt- und Fachplanungsleistungen für die Erweiterung des Bauhofs in Dornhan (1. Bauabschnitt)

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 04.10.2026, 01:45 (Europe/Berlin)

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Aufforderung zur Bewerbung am öffentlichen Teilnahmewettbewerb nebst verbindlichem Erstangebot

Zum Verbleib beim Bewerber bestimmt! Nicht mit der Bewerbung zurückgeben!

Ort, Datum: Stadt Dornhan Obere Torstraße 2 Dornhan, 19.03.2026 72175 Dornhan Vergabe/Projekt Nr.:

1079/25-KS An Firma

Verhandlungsverfahren mit öffentlichem An alle Bewerber, die die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb, § 17 VgV Teilnahmewettbewerb anfordern Teilnahmefrist für das Bewerbungsverfahren nebst verbindlichem Erstangebot:

08.05.2026, 11:00 Uhr

Ende Zuschlags- und Bindefrist:

31.07.2026

Aufforderung zur Bewerbung am öffentlichen Teilnahmewettbewerb nebst verbindlichem Erstangebot

Vorhaben: Vergabe von Objektplanungsleistungen und Fachplanungsleistungen für die Er-

weiterung des Bauhofs in der Stadt Dornhan (1. Bauabschnitt)

EU-Bekanntmachung

abgesandt am: 19.03.2026

Anlagen Bewerbung (Teilnahmeantrag) (1-fach):

Bewerbungsbedingungen

Anlage Bewerbung (Teilnahmeantrag) mit Formblatt

 Zuverlässigkeit

 MiLOG

 LTMG

 Projektleiter

 Versicherung

 Umsatz

 Referenzen

 Unterauftragnehmer

 Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer

 Bewerbergemeinschaft

 Schwarzarbeit

 Sanktionsverordnung zum Vergabeverfahren

Anlage Eignungskriterien

Anlage Genehmigungsplanung

Hinweis: Die Ausschreibungsunterlagen wurden erstellt durch iuscomm Rechtsanwälte – Schenek und Zimmermann Partner- schaftsgesellschaft mbB und dürfen nur im Zusammenhang mit der laufenden Ausschreibung verwendet und bearbeitet wer- den. Im Übrigen sind die Vorgaben des Gesetzes über Urheberrechte und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) zu beachten.

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Aufforderung zur Bewerbung am öffentlichen Teilnahmewettbewerb nebst verbindlichem Erstangebot

Anlagen verbindliches Erstangebot (1-fach):

Anlage Verbindliches Erstangebot

Anlage Wertungskriterien

Anlage Eignungskriterien

Anlage Architektenvertrag Objektplanung Gebäude und raumbildender Ausbau (Los 1)

Anlage Ingenieurvertrag Fachplanung Tragwerk (Los 2)

Anlage Ingenieurvertrag Verkehrsanlagen mit Versorgungsleitungen (Los 3)

Anlage Ingenieurvertrag Technische Ausrüstung Elektro (Los 4)

Anlagen ZVB und AVB

Anlagen KFB AI Verpflichtung 1 und 2

Anlage Genehmigungsplanung

Sehr geehrte Damen und Herren,

es ist beabsichtigt den Ausschreibungsgegenstand unter Ziffer 5. im Gebiet der Stadt Dorn-

han

im Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb

nach § 17 VgV

in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung geltenden Fassung zu vergeben.

  1. Auftraggeber und Vergabestelle

Stadt Dornhan

Obere Torstraße 2

72175 Dornhan

Nachfolgend: Auftraggeber

  1. Ansprechpartner der Vergabestelle

Frau Melanie Ruoff

Telefon: +49 7455/9381-25

Hinweis: Die Ausschreibungsunterlagen wurden erstellt durch iuscomm Rechtsanwälte – Schenek und Zim- mermann Partnerschaftsgesellschaft mbB und dürfen nur im Zusammenhang mit der laufenden Ausschrei- bung verwendet und bearbeitet werden. Im Übrigen sind die Vorgaben des Gesetzes über Urheberrechte und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) zu beachten. 2

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Aufforderung zur Bewerbung am öffentlichen Teilnahmewettbewerb nebst verbindlichem Erstangebot

Weiterer Ansprechpartner:

c/o iuscomm Rechtsanwälte – Schenek und Zimmermann

Partnerschaftsgesellschaft mbB

Herr Rechtsanwalt Kai-Markus Schenek

Panoramastraße 29, 70174 Stuttgart

Tel: +49711/2535939-61

E-Mail: vergabe@iuscomm.de

  1. Bewerbungsbedingungen

Es gelten die Bewerbungsbedingungen gemäß Anlage Bewerbungsbedingungen.

  1. Lose

Die zu erbringende Leistungen sind in 4 technische Fachlose aufgeteilt:

 Objektplanung Gebäude und Innenräume (raumbildender Ausbau) ab LPh 5 bis

LPh 9 (Los 1) gem. §§ 34 HOAI 2021

 Fachplanung Tragwerk ab LPh 1 bis LPh 6 (Los 2) gem. §§ 51 HOAI 2021

 Fachplanung Verkehrsanlagen mit Versorgungsleitungen ab LPh 5 bis LPh 9 (Los

  1. gem. §§ 55 HOAI 2021

 Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro ab LPh 1 bis LPh 9 (Los 4) gem. §§ 55

HOAI 2021

  1. Ausschreibungsgegenstand, Planungsleistungen

Die Stadt Dornhan beabsichtigt den bestehenden städtischen Bauhof auf dem Grundstück

der Flst.-Nr. 2288/1, Gemarkung Dornhan zu erweitern. Ausschreibungsgegenstand sind die

erforderlichen Planungsleistungen für den 1. Bauabschnitt.

In diesem ersten Bauabschnitt ist das Bestandsgebäude von der Überplanung nicht betrof-

fen. D. h., dass keine Umbauarbeiten Gegenstand des 1. Bauabschnittes sind. Umbauarbei-

ten am Bestandsgebäude werden voraussichtlich erst zu einem späteren Zeitpunkt in einem

  1. Bauabschnitt vergeben.

Hinweis: Die Ausschreibungsunterlagen wurden erstellt durch iuscomm Rechtsanwälte – Schenek und Zim- mermann Partnerschaftsgesellschaft mbB und dürfen nur im Zusammenhang mit der laufenden Ausschrei- bung verwendet und bearbeitet werden. Im Übrigen sind die Vorgaben des Gesetzes über Urheberrechte und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) zu beachten. 3

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Aufforderung zur Bewerbung am öffentlichen Teilnahmewettbewerb nebst verbindlichem Erstangebot

Der Bauhof besteht bisher aus dem Bauhofgebäude mit Werkstatt, Sozial- und Umkleide-

räumen sowie einer Fahrzeughalle und einem externen freistehendem Salzsilo. Im städti-

schen Bauhof sind derzeit 12 Mitarbeitende beschäftigt. Zudem umfasst er einen Fuhrpark

von 25 Fahrzeugen.

Die künftige Erweiterung im 1. Bauabschnitt wird auf dem Flst. 2288/1, Gemarkung Dornhan,

Gundelshausener Straße 4 erfolgen. Gegenstand der baulichen Erweiterung sind 3 Bau-

werke. So der Rückbau des vorhandenen Salzsilos, welches an neuer Position wieder

errichtet werden soll. Zudem ist die Erstellung eines zweiten Salzsilos vorgesehen mit

dazwischen eingebauten Stahlpodest als Zugang zum Füllkontrollpunkt. Eine Funda-

mentplatte mit Entwässerung sowie den umliegenden Förderflächen dienen der Durchfahrt

beim Beladen.

Ferner ist ein neues Palettenlager zu errichten. Zudem muss eine neue Waschhalle mit

einem Waschplatz für einen LKW mit angebauter Tankstelle mit einem 5.000 l Dieseltank

sowie einer Zapfsäule mit Bedienungseinheit und einer Schlauchlänge von 4 m realisiert

werden. Das bestehende Konfiskat-Gebäude wird ebenfalls an einer neuen Position bei der

Zisterne wieder errichtet. Gegensand der ausgeschriebenen Leistung ist zudem die Planung

und Umsetzung aller erforderlichen Versorgungsleitungen sowie der Verkehrswege ein-

schließlich der Umlegung eines vorhandenen Fuß- und Radweges (Verkehrsanlagen).

Zudem soll eine Zisterne mit einem Stahltank vor einer möglichen Feuerwehrerweiterung

eingebaut werden.

Der Stadt liegt die Genehmigungsplanung für die Erweiterung vor gemäß Leistungsphase 4

der HOAI 2021. Diese wird zum aktuellen Planungsstand allen interessierten Bewerbern zur

Verfügung gestellt.

Es ist zu erwarten, dass sich der bisherige Objektplaner, der die Baugenehmigungsplanung

hergestellt hat, sowie der Verkehrsanlagenplaner, auch um die weiteren Aufträge bewerben

werden. Zum Ausgleich des durch seinen Vorauftrag angesammelten Know-how´s werden

alle bisher ausgearbeiteten Planstände dem Wettbewerb zur Verfügung gestellt.

Da der maßgebliche EU-Schwellenwert von 216.000 Euro netto der zu erwartenden Planer-

honorare (Nettohonorarwert) gemäß HOAI 2021 überschritten wird, erfolgt die Vergabe der

fortgesetzten Planungsleistungen im Wege dieser europaweiten Ausschreibung im Verhand-

lungsverfahren nach §§ 73 ff. Vergabeverordnung (VgV).

Hinweis: Die Ausschreibungsunterlagen wurden erstellt durch iuscomm Rechtsanwälte – Schenek und Zim- mermann Partnerschaftsgesellschaft mbB und dürfen nur im Zusammenhang mit der laufenden Ausschrei- bung verwendet und bearbeitet werden. Im Übrigen sind die Vorgaben des Gesetzes über Urheberrechte und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) zu beachten. 4

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Ausschreibungsgegenstand sind die nachfolgenden Architekten- und Ingenieurplanungsleis-

tungen in Gestalt der Grundleistungen des jeweiligen Leistungsbildes nach HOAI 2021:

 Objektplanung Gebäude und Innenräume (raumbildender Ausbau) ab LPh 5 bis

LPh 9 (Los 1) gem. §§ 34 HOAI 2021

 Fachplanung Tragwerk ab LPh 1 bis LPh 6 (Los 2) gem. §§ 51 HOAI 2021

 Fachplanung Verkehrsanlagen mit Versorgungsleitungen ab LPh 5 bis LPh 9 (Los

  1. gem. §§ 55 HOAI 2021

 Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro ab LPh 1 bis LPh 9 (Los 4) gem. §§ 55

HOAI 2021

Die Beauftragung erfolgt stufenweise bezüglich der Objektplanung Gebäude und Innen-

räume (raumbildendem Ausbau) zunächst anteilig für die LPh 5, für die die Fachplanung

Tragwerk für die LPh 1-5. Für die Fachplanungen Verkehrsanlagen mit Versorgungsleitun-

gen erfolgt ebenfalls eine stufenweise Beauftragung zunächst für die LPh 5 sowie für die

Fachplanung technische Ausrüstung Elektro für die LPh 1-5.

Zwischen der Stadt Dornhan als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragneh-

mer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw.

Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabe-

handbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieur-

leistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand März 2021 unter Beach-

tung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von

Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 05.12.2024, Az. 2-2242.0/21, dort

Ziffer 2.3, zu Stande.

Die Erweiterung des vorhandenen Bauhofes, 1. Bauabschnitt, erfolgt mit öffentlichen För-

dermitteln gemäß der VwV Ausgleichstock des Landes Baden-Württemberg. Die Vorgaben

dieser Fördervorschrift haben die den Auftrag ausführenden Auftragnehmer zwingend zu

beachten.

Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und

Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Sanierung des Rathauses der Gemeinde stehen

dem Auftraggeber maximal 2,8 Mio. EUR brutto zur Verfügung. Dies ist bei der Erbringung

der Planungsleistungen zu berücksichtigen.

Hinweis: Die Ausschreibungsunterlagen wurden erstellt durch iuscomm Rechtsanwälte – Schenek und Zim- mermann Partnerschaftsgesellschaft mbB und dürfen nur im Zusammenhang mit der laufenden Ausschrei- bung verwendet und bearbeitet werden. Im Übrigen sind die Vorgaben des Gesetzes über Urheberrechte und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) zu beachten. 5

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  1. Auftragswert

Der nach § 3 VgV geschätzte Auftragswert der Bauleistung für den 1. Bauabschnitt bzgl. der

Erweiterung des Bauhofs in der Stadt Dornhan beträgt voraussichtlich 2.100.858,00 EUR

netto. Es wird klargestellt, dass es sich um eine Schätzung handelt. Ein Anspruch auf Erzie-

lung des daraus geschätzten Honorarwertes wird hierdurch nicht begründet.

  1. Eignungsprüfung im Auswahlverfahren

7.1. Zur Durchführung der Eignungsprüfung sind die in der Bewerbung sowie nachfol-

gend aufgeführten Erklärungen vollständig und zwingend abzugeben:

Befähigung zur Berufsausübung:

a) Vorlage eines Auszugs der Eintragung in die jeweiligen Berufslisten der zuständi-

gen Architekten- und Ingenieurkammern.

b) Bei Bietern, deren Firma im Handelsregister eingetragen ist, die Vorlage eines

Handelsregisterauszuges, nicht älter als 12 Monate ab EU-Bekanntmachung die-

ser Ausschreibung.

c) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß Formblatt Zuverlässigkeit zur Bewerbung.

d) Eigenerklärung darüber, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach §

19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG)

nicht vorliegen gemäß Formblatt MiLOG zur Bewerbung.

e) Darüber hinaus hat der Bewerber die Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt

zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den

Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Ba-

den-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) gemäß

Formblatt LTMG der Bewerbung abzugeben.

f) Angabe des vorgesehenen Projektleiters gemäß Formblatt Projektleiter zur Be-

werbung

Hinweis: Die Ausschreibungsunterlagen wurden erstellt durch iuscomm Rechtsanwälte – Schenek und Zim- mermann Partnerschaftsgesellschaft mbB und dürfen nur im Zusammenhang mit der laufenden Ausschrei- bung verwendet und bearbeitet werden. Im Übrigen sind die Vorgaben des Gesetzes über Urheberrechte und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) zu beachten. 6

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g) Bestätigung gemäß Formblatt Schwarzarbeit

h) Eigenerklärung gemäß Formblatt Sanktionsverordnung zum Vergabeverfah-

ren

Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und Eig-

nung:

i) Eigenerklärung über das Bestehen oder Vorlage einer Bankerklärung über den

Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Vermögens-

schadenversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von

3.000.000,00 Euro je Einzelfall für Personen- und Sachschäden und für Ver-

mögensschäden in Höhe von 2.000.000,00 Euro je Einzelfall im Falle der Zu-

schlagserteilung gemäß Formblatt Versicherung der Bewerbung. Bei Bewerber-

gemeinschaften ist es ausreichend, dass einer der Mitglieder der Bewerberge-

meinschaft über eine Versicherung in entsprechender Höhe verfügt bzw. diese im

Falle der Zuschlagserteilung stellt.

j) Eigenerklärung über den Jahresumsatz einschließlich Umsatz im Tätigkeitsbe-

reich des ausgeschriebenen Auftrages sowie Informationen über Bilanzen gemäß

Formblatt Umsatz zur Bewerbung.

Der Mindestumsatz netto (ohne MwSt.) der letzten 3 abgeschlossenen Ge-

schäftsjahre muss dabei mindestens 500.000,00 EUR je Geschäftsjahr für

das Lose 1 bzw. mindestens 250.000,00 EUR je Geschäftsjahr für die Lose 2

bis 4 betragen haben. Bei Bietergemeinschaften wird der Umsatz aller Mitglieder

der Bietergemeinschaft addiert.

Bei Unterauftragnehmern erfolgt eine Addition der Umsätze nur nach Vor-

lage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer

nach Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer.

Hinweis: Die Ausschreibungsunterlagen wurden erstellt durch iuscomm Rechtsanwälte – Schenek und Zim- mermann Partnerschaftsgesellschaft mbB und dürfen nur im Zusammenhang mit der laufenden Ausschrei- bung verwendet und bearbeitet werden. Im Übrigen sind die Vorgaben des Gesetzes über Urheberrechte und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) zu beachten. 7

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Aufforderung zur Bewerbung am öffentlichen Teilnahmewettbewerb nebst verbindlichem Erstangebot

Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:

k) Darstellung der Referenzen gemäß Formblatt Referenzen zur Bewerbung mit

dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand und Auftragsvolumen vergleichba-

ren Leistungen bzw. durchgeführten Maßnahmen (auch Aufnahme der zurzeit lau-

fenden, aber noch nicht vollständig erfüllten Aufträge) mit sämtlichen im Form-

blatt Referenzen geforderten Angaben. Die Referenzen dürfen sich nur auf Ob-

jekte und Leistungen beziehen:

 Errichtung von Anbauten als Neubau oder Umbau für Gewerbe- und Indust-

riegebäude für Einstufung mindestens HZ III ab Leistungsphase 5 der Objekt-

planung Gebäude HOAI 2021 und HZ II der Fachplanungen

 Nettobaukosten (Gesamtkosten Referenzgebäude) mind. 1,5 Mio. EUR netto

für Neubau oder Sanierung Objektplanung bzw. 1 Mio. EUR netto für Neubau

oder Sanierung der Lose 2 bis 4

 Übergabe an die Nutzer ab 01.01.2016 bis heute

 Vollständig selbst erbrachtes Leistungsbild nach HOAI bzw. AHO (Grundleis-

tungen aller Leistungsphasen bzw. Projektstufen)

Es sind von mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Leistungen für die

Errichtung von Anbauten als Neubau oder Umbau vergleichbarer Gewerbe-

und Industriegebäude mindestens 2 Referenzen je Los als Mindesteignungs-

nachweis zu benennen. Erfüllen mehr als 5 geeignete Bewerber die Mindestan-

forderung an die Eignung erfolgt eine Auswahl der geeigneten Bewerber anhand

der Eignungskriterien (Anlage Eignungskriterien). In diesem Fall werden bis

zu 3 Referenzen des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft bewertet.

l) Benennung der Teile des Auftrages, die unter Umständen als Unteraufträge an Un-

terauftragnehmer vergeben werden sollen gemäß Formblatt Unterauftragnehmer

zur Bewerbung, falls die Beauftragung von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist.

Wenn der Bewerber beabsichtigt, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähig-

keiten anderer Unterauftragnehmer zu bedienen (Eignungsleihe), muss er dem

Auftraggeber hinsichtlich der Eignung (finanzielle, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit

und fachliche Eignung) für den Unterauftragnehmer nachweisen, dass diese in der

Person des Unterauftragnehmers gegeben ist. Er hat dann entsprechende Ver-

pflichtungserklärungen dieser Unterauftragnehmer gemäß Formblatt Verpflich-

tungserklärung Unterauftragnehmer zur Bewerbung vorzulegen. Hinsichtlich der

finanziellen Leistungsfähigkeit ist gemäß Vorgabe im Formblatt

Hinweis: Die Ausschreibungsunterlagen wurden erstellt durch iuscomm Rechtsanwälte – Schenek und Zim- mermann Partnerschaftsgesellschaft mbB und dürfen nur im Zusammenhang mit der laufenden Ausschrei- bung verwendet und bearbeitet werden. Im Übrigen sind die Vorgaben des Gesetzes über Urheberrechte und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) zu beachten. 8

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Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer zur Bewerbung Falle der Eig-

nungsleihe zu bestätigen, dass die Unternehmen gemeinschaftliche für die Vertrags-

durchführung haften.

m) Bei der Bildung von Bewerbergemeinschaften: Beschreibung der Aufgabentei-

lung bzw. Auftragsanteile sowie Vorlage der sämtlicher unter Ziffer 7. geforderter

Erklärungen für alle Unternehmen der Bewerbergemeinschaft sowie Vorlage einer

Eigenerklärung über die Bildung einer Bietergemeinschaft und die gesamtschuldne-

rische Haftung sowie Benennung eines bevollmächtigten Vertreters gemäß Form-

blatt Bewerbergemeinschaft zur Bewerbung.

Alternativ zu den vorgenannten Nachweisen steht es den Bewerbern frei, eine Einheitliche Euro-

päische Eigenerklärung entsprechend § 50 VgV vorzulegen, wobei ebenso die Mindestanforde-

rungen erfüllt werden müssen und sämtliche Angaben zu machen sind, die nach Ziffer 7.1 vorge-

geben werden. Die Vergabestellte behält sich entsprechend § 50 Abs. 2 VgV vor, bei Übermittlung

einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung sämtliche geforderten oder fehlenden Unterla-

gen nachzufordern.

Spätestens vor Zuschlagserteilung fordert die Vergabestelle den Bieter, an den er den Auftrag

vergeben will, dazu auf, die entsprechenden Unterlagen zum Nachweis der Angaben im Rahmen

der Eigenerklärung beizubringen. Hierzu gehören insbesondere die Vorlage eines testierten Jah-

resabschlusses, der die angegebenen Umsatzzahlen bestätigt sowie entsprechende Nachweise

über das Bestehen der Berufshaftpflicht und Vermögenschadenversicherung in entsprechender

Höhe der Eigenklärung. Nach Bedarf werden auch weitere Unterlagen etwa zum Nachweis der

angegebenen Mitarbeiterzahl etc. angefordert. Das gilt gleichermaßen für die angegebenen Un-

terauftragnehmer und Mitglieder eine Bewerbergemeinschaft. Die Vergabestelle behält sich zu-

dem vor, bei Unklarheiten oder Zweifeln über die Richtigkeit von Angaben die entsprechenden

Unterlagen bereits im Rahmen der Eignungsprüfung anzufordern.

Die Nichtvorlage etwa angeforderter Unterlagen bzw. dabei festgestellte Abweichungen von den

gemachten Angaben können zum Ausschluss vom weiteren Verfahren bzw. von der Wertung füh-

ren.

7.2. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Auskünfte von Bewerbern, Partnern, Mitbe-

werber, Nachunternehmer oder von anderen Auftraggebern einzuholen (z.B. zur Beur-

teilung der Zuverlässigkeit).

Hinweis: Die Ausschreibungsunterlagen wurden erstellt durch iuscomm Rechtsanwälte – Schenek und Zim- mermann Partnerschaftsgesellschaft mbB und dürfen nur im Zusammenhang mit der laufenden Ausschrei- bung verwendet und bearbeitet werden. Im Übrigen sind die Vorgaben des Gesetzes über Urheberrechte und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) zu beachten. 9

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7.3. Zur Eignungsprüfung kann darüber hinaus die Vorlage weiterer Nachweise, Bescheini-

gungen oder Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leis-

tungsfähigkeit verlangt werden. Diese sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach

Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen. Hierzu gehören insbesondere

a) ein von einem Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater testierter aktueller Jahresab-

schluss bzw. Geschäftsbericht.

b) Bescheinigung der Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Einrichtung des

jeweiligen Staates darüber, dass der Unternehmer die diesbezüglichen gesetzlichen

Verpflichtungen erfüllt hat.

c) Bescheinigung der zuständigen Stelle des jeweiligen Staates aus der hervorgeht,

dass der Unternehmer seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben

nach den Rechtsvorschriften des Staates erfüllt hat, in dem das Unternehmen an-

sässig ist.

d) Nachweis der Eintragung in das Berufsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrif-

ten des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist (z. B. Handelsregisteraus-

zug).

e) Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch Vorlage ent-

sprechender Bankauskünfte.

f) Nachweis zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge.

  1. Auswahl der Bewerber

Die Auswahl der Bewerber für das Verhandlungsverfahren erfolgt anhand der vorab bzw.

die in der Bewerbung (Formular „Aufforderung zur Bewerbung am öffentlichen Teilnahme-

wettbewerb“) vorgegebenen Nachweise und Erklärungen. Werden sämtliche Nachweise und

Erklärungen in der vorgegebenen Form unter Einhaltung der vom Auftraggeber festgelegten

Mindestkriterien gemacht, wird der Bewerber als geeignet betrachtet, sofern nicht sonstige

Ausschlussgründe (z.B. nach §§ 123, 124 GWB) dem entgegenstehen. Erfüllt ein Bewer-

ber hingegen nicht die Mindestvorgaben an die Eignung, erfolgt der Ausschluss vom

weiteren Verfahren einschließlich des Ausschlusses des verbindlichen Erstangebo-

tes. Im Übrigen müssen Bewerber, die die geforderten Erklärungen nicht oder nicht in

Hinweis: Die Ausschreibungsunterlagen wurden erstellt durch iuscomm Rechtsanwälte – Schenek und Zim- mermann Partnerschaftsgesellschaft mbB und dürfen nur im Zusammenhang mit der laufenden Ausschrei- bung verwendet und bearbeitet werden. Im Übrigen sind die Vorgaben des Gesetzes über Urheberrechte und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) zu beachten. 10

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Aufforderung zur Bewerbung am öffentlichen Teilnahmewettbewerb nebst verbindlichem Erstangebot

der geforderten Form vorlegen, ggf. nach Nachforderung im Rahmen des rechtlich

Zulässigen entsprechend § 56 VgV, mit einem Ausschluss vom weiteren Verfahren

rechnen.

Bewerben sich mehr als 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften je Los, die ihrerseits

die vorgenannten Mindestvorgaben vollständig erfüllen, erfolgt eine Reduzierung der Be-

werber bzw. Bewerbergemeinschaften auf 5 (fünf) anhand der Eignungskriterien gemäß An-

lage Eignungskriterien. Ausgewählt werden die Bewerber mit der höchsten erreichten

Punktzahl nach Auswertung der Eigenerklärungen der Bieter zum Nachweis des Erfüllungs-

grades der Eignungskriterien.

Sofern mehrere Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften die gleiche Punktzahl erreichen,

erfolgt die weitere Auswahl der Bewerber, die zum Angebotsverfahren zugelassen werden,

unter diesen durch Losentscheid.

Interessierte Bewerber haben ihren Teilnahmeantrag und ihr verbindliches Erstangebot

bis spätestens zum Ablauf der Teilnahme- und Erstangebotsfrist auf der Vergabeplattform

https://www.deutsche-evergabe.de/ einzureichen und hochzuladen!

  1. Verhandlungsverfahren

Das Verhandlungsverfahren selbst erfolgt nach Abschluss des Auswahlverfahrens mit den

ausgewählten Bewerbern. Deren eingereichte, verbindliche Erstangebote werden anschlie-

ßend geprüft und -soweit keine Ausschlussgründe nach § 57 Abs. 1 VgV vorliegen- zum

Verhandlungsverfahren zugelassen.

Die zum Verhandlungsverfahren zugelassenen Bewerber werden zu den Verhandlungsge-

sprächen in Textform gesondert über die Vergabeplattform der Deutschen eVergabe einge-

laden.

Die Verhandlungsgespräche mit den zum Verhandlungsverfahren zugelassenen Bewerbern

finden voraussichtlich am 19.05.2026 statt. Bei zusätzlichem Bedarf werden die Termine

nach Abstimmung mitgeteilt. Die Termine sind von den Bewerbern in ihren Terminkalen-

dern zu blockieren und ganztägig freizuhalten! Soweit ein Bewerber zu einem Ver-

handlungstermin eingeladen wird, zu diesem aber nicht erscheint und das Nichter-

scheinen zu vertreten hat, wird der Bewerber vom Ausschreibungsverfahren ausge-

schlossen. Die Vergabestelle behält sich eine Änderung der Termine ausdrücklich

vor!

Hinweis: Die Ausschreibungsunterlagen wurden erstellt durch iuscomm Rechtsanwälte – Schenek und Zim- mermann Partnerschaftsgesellschaft mbB und dürfen nur im Zusammenhang mit der laufenden Ausschrei- bung verwendet und bearbeitet werden. Im Übrigen sind die Vorgaben des Gesetzes über Urheberrechte und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) zu beachten. 11

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Aufforderung zur Bewerbung am öffentlichen Teilnahmewettbewerb nebst verbindlichem Erstangebot

Der Auftraggeber behält sich gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der ver-

bindlichen Erstangebote zu erteilen, ohne in Verhandlungen einzutreten (§ 17 Abs. 11 VgV).

Wird der Zuschlag bereits auf das verbindliche Erstangebot erteilt, welches anhand der ver-

öffentlichten Wertungskriterien die höchste Punktzahl erreicht, entfallen die Verhandlungs-

termine. Mitbewerber werden zuvor gemäß § 134 GWB hierüber informiert.

  1. Gegenstand des Verhandlungsverfahrens

Gegenstand der Verhandlungsgespräche sind insbesondere die im Rahmen des verbindli-

che Erstangebots gemäß der Anlage Bewerbererklärung geforderten Angaben bzw. Erklä-

rungen (Vorschläge, Vorstellungen, Anregungen) zur Aufgabenstellung bzw. zu den einzel-

nen Zuschlagskriterien sowie die Angaben im verbindlichen Erstangebotsschreiben. Eine

Angebotspräsentation wird erwartet. Gerne per Power-Point oder vergleichbar. Der

Anschluss eigener Technik ist hierbei nicht möglich. Die entsprechenden Dateien sind

auf einem USB-Stick zum Gespräch mitzubringen. Notebook und Beamer werden zur

Verfügung gestellt.

  1. Wertungskriterien (verbindliches Erstangebot)

Der Auftraggeber entscheidet nach Aufforderung und Eingang der verbindlichen Angebote

(last and final offer), die in der 2. Phase mit gesondertem Schreiben erfolgt, auf Grundlage

der dann abgegebenen verbindlichen Endangebote, die zur Wertung zugelassen wurden,

über die Auftragsvergabe anhand der in der Anlage Wertungskriterien benannten Kriterien.

Die Wertung kann bereits auf Grundlage der eingereichten Erstangebote erfolgen

ohne in Verhandlungen zu treten (§ 17 Abs. 11 VgV).

Hinweis: Die Ausschreibungsunterlagen wurden erstellt durch iuscomm Rechtsanwälte – Schenek und Zim- mermann Partnerschaftsgesellschaft mbB und dürfen nur im Zusammenhang mit der laufenden Ausschrei- bung verwendet und bearbeitet werden. Im Übrigen sind die Vorgaben des Gesetzes über Urheberrechte und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) zu beachten. 12

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  1. Einreichung Teilnahmeantrag zur Bewerbung sowie verbindliches Erstangebotes

Sie werden dazu aufgefordert, Ihre Bewerbung (Teilnahmeantrag) und Ihr verbindli-

ches Erstanagebot bis spätestens

08.05.2026, 11.00 Uhr

wie folgt für die unter Ziffer 1. benannten Vergabestelle einzureichen:

Zur Einreichung der Bewerbung (Teilnahmeantrag) und das verbindliche Erstangebot

sind beilliegende Anlagen und Formblätter auszufüllen und diese in Textform über die

Vergabeplattform https://www.deutsche-evergabe.de/ einzureichen. Eine Unterschrift

im Original ist bei Textform nicht erforderlich. Deshalb genügt das Hochladen und

versenden der handschriftlich unterschriebenen Bewerbung (Teilnahmeantrag) und

Erklärungen sowie das verbindliche Erstangebot oder der Eintrag in Textform des Be-

vollmächtigten und Zeichnungsberechtigten des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft.

Das Gleiche gilt für sonstige Nachweise, Bescheinigungen und Erklärungen, die nicht

Gegenstand der Formulare sind, deren Vorlage aber dennoch gefordert wird. Die vor-

gegebene Teilnahme/Angebotsfrist für das Verfahren ist zwingend einzuhalten. Die

Fristversäumnis führt zum Ausschluss der Bewerbung (Teilnahmeantrag) / verbindli-

ches Erstangebot!

Bei einer Bewerbung von Bewerber-/Bietergemeinschaften muss die Bewerbung (Teil-

nahmeantrag) sowie das verbindliche Erstangebot in der vorgenannten Form zusätz-

lich durch sämtliche Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft wie vorab beschrie-

ben unterschrieben werden oder die Eintragung in Textform des Bevollmächtigten

und Zeichnungsberechtigten des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft erfolgen.

Wird die Bewerbung (Teilnahmeantrag) nebst verbindlichem Erstangebot nicht wie

vorgegeben unterschrieben (gescannte Unterschrift ist ausreichend!) oder der Ein-

trag in Textform des Bevollmächtigten und Zeichnungsberechtigten des Bieters bzw.

der Bietergemeinschaft vorgenommen, wird der Bieter bzw. wird die Bietergemein-

schaft vom weiteren Verfahren ausgeschlossen!

Hinweis: Die Ausschreibungsunterlagen wurden erstellt durch iuscomm Rechtsanwälte – Schenek und Zim- mermann Partnerschaftsgesellschaft mbB und dürfen nur im Zusammenhang mit der laufenden Ausschrei- bung verwendet und bearbeitet werden. Im Übrigen sind die Vorgaben des Gesetzes über Urheberrechte und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) zu beachten. 13

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Aufforderung zur Bewerbung am öffentlichen Teilnahmewettbewerb nebst verbindlichem Erstangebot

Etwaige Erklärungen Dritter (z.B. Verpflichtungserklärung Nachunternehmer) sind von die-

sen unterschrieben (gescannte Unterschrift ist ausreichend) oder der Eintrag in Textform

des Bevollmächtigten und Zeichnungsberechtigten des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft

der Bewerbung beizufügen. Hierzu können wahlweise die Datei der unterschriebenen und

eingescannten Dritterklärung, die Datei der unterschriebenen und abfotografierten Dritter-

klärung oder die Datei der E-Mail, mit der der Dritte seine Erklärung an den Bewerber über-

sandt hat verwendet werden. Die Vergabestelle behält sich vor, Originale anzufordern.

Etwaige Änderungen bzw. Berichtigungen der Bewerbung sind bis zum Ende der oben ge-

nannten Teilnahmefrist in entsprechender Form wie die Bewerbung einzureichen.

Bis zum Ende der Bewerbung kann diese in entsprechender Form wie die Einreichung zu-

rückgezogen werden.

  1. DSGVO - Hinweise

Die Vergabestelle verarbeitet im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge neben unterneh-

mensbezogenen auch personenbezogene Daten. Mit diesem Datenschutzhinweis möchten

wir Sie über die Verarbeitung lhrer personenbezogenen Daten informieren.

Verantwortlicher Ansprechpartner für die Datenverarbeitung
NameBürgermeister Markus Huber
Telefon+49 7455/9381-0
E-Mailmarkus.huber@dornhan.de
Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten
NameUlrike Miller
Telefon+49 7455/9381-20
E-Mailulrike.miller@dornhan.de

Rechtsgrundlage und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Die Vergabestelle hat bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Vergaberecht zu beachten. Dazu

gehören insbesondere das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Verord-

nung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), die Vergabe— und Vertragsordnung für

Leistungen (VOL/A) bzw. die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), die Vergabe- und

Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) sowie die Landeshaushaltsordnung (LHO).

Hinweis: Die Ausschreibungsunterlagen wurden erstellt durch iuscomm Rechtsanwälte – Schenek und Zim- mermann Partnerschaftsgesellschaft mbB und dürfen nur im Zusammenhang mit der laufenden Ausschrei- bung verwendet und bearbeitet werden. Im Übrigen sind die Vorgaben des Gesetzes über Urheberrechte und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) zu beachten. 14

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Aufforderung zur Bewerbung am öffentlichen Teilnahmewettbewerb nebst verbindlichem Erstangebot

Die Verarbeitung personenbezogener Daten dient der Durchführung des Vergabeverfahrens

und erfolgt auf Grundlage von § 4 LDSG i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. b, c und e DSGVO.

Ohne die Daten sowie die erforderlichen Auskünfte kann kein Zuschlag erteilt werden, da

abgegebene Angebote unvollständig und damit auszuschließen sind.

Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?

Wir erheben, verarbeiten und nutzen die Daten, die Sie uns im Rahmen des Vergabeverfah-

rens zur Verfügung stellen. Das sind insbesondere:

 Persönliche Kontaktdaten und Namen von Bietern, soweit es sich um natürli-

che Personen oder Personengesellschaften handelt, und Kontaktdaten von

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern der Bieter (z.B. Vor- und Nach-

name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer),

 Daten zur Qualifikation/Eignung eingesetzter Beschäftigter des Bieters und

 Referenzen über in der Vergangenheit ausgeführte vergleichbare Leistungen.

Eine Datenerhebung darüber hinaus erfolgt nur, sofern wir dazu rechtlich verpflichtet sind

oder Sie eingewilligt haben.

Wie verarbeiten wir diese Daten?

lhre Daten werden im Rahmen des Vergabeverfahrens dokumentiert und der Vergabeakte beigelegt.

Werden die personenbezogenen Daten weitergegeben?

Alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen verarbei-

tet werden, werden nur dann weitergegeben, wenn die Übermittlung gesetzlich zulässig ist

oder Sie in die Übermittlung eingewilligt haben.

Zu den Empfängern aufgrund einer gesetzlich zulässigen Übermittlung können insbesondere gehö-

ren:

 Unterlegene Bieter, die einen Antrag nach § 62 Abs. 2 VgV stellen bzw. gemäß

§ 46 Abs. 1 UVgO oder § 19 Abs. 2 VOB/A über die Merkmale und Vorteile des

erfolgreichen Angebotes sowie den Namen des erfolgreichen Bieters zu unter-

richten sind.

Hinweis: Die Ausschreibungsunterlagen wurden erstellt durch iuscomm Rechtsanwälte – Schenek und Zim- mermann Partnerschaftsgesellschaft mbB und dürfen nur im Zusammenhang mit der laufenden Ausschrei- bung verwendet und bearbeitet werden. Im Übrigen sind die Vorgaben des Gesetzes über Urheberrechte und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) zu beachten. 15

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Aufforderung zur Bewerbung am öffentlichen Teilnahmewettbewerb nebst verbindlichem Erstangebot

 Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge bei einer Auftragssumme ab 30.000,- Euro

(ohne Umsatzsteuer) muss der öffentliche Auftraggeber für den Bieter, der den

Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen.

 Bei beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Freihändi-

gen Vergaben (Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb) ab einem

Auftragswert von 25.000,- Euro bzw. 15.000,- Euro wird für die Dauer von 6 Mo-

naten über jeden vergebenen Auftrag auf unserer Internetseite informiert. Diese

Information enthält zumindest auch den Namen des beauftragten Unternehmens.

 Die Stelle zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen

(Vergabekammer).

 Gerichte im Falle von Klagen.

 Beratende Ingenieurbüros und Rechtsanwälte bzw. Kanzleien.

Wie lange werden personenbezogene Daten verarbeitet?

Für die Verarbeitung und Speicherung der personenbezogenen Daten gelten die landes-

rechtlichen Aufbewahrungsfristen für Vergabeunterlagen.

Welche Rechte haben betroffene Personen?

Recht auf AuskunftEs besteht ein Recht auf Auskunft der von der Verga-
bestelle verarbeiteten personenbezogenen Daten.
Recht auf BerichtigungEs besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die per-
sonenbezogenen Daten der betroffenen Person nicht
(mehr) zutreffend sind. Bei unvollständigen Daten
kann - unter Berücksichtigung der Zwecke der Verar-
beitung - eine Vervollständigung verlangt werden.
Recht auf LöschungDie betroffene Person kann die Löschung ihrer per-
sonenbezogenen Daten verlangen. Der Anspruch
hängt jedoch u.a. davon ab, ob die Daten noch zur
Erfüllung der Aufgaben benötigt werden.

Hinweis: Die Ausschreibungsunterlagen wurden erstellt durch iuscomm Rechtsanwälte – Schenek und Zim- mermann Partnerschaftsgesellschaft mbB und dürfen nur im Zusammenhang mit der laufenden Ausschrei- bung verwendet und bearbeitet werden. Im Übrigen sind die Vorgaben des Gesetzes über Urheberrechte und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) zu beachten. 16

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Aufforderung zur Bewerbung am öffentlichen Teilnahmewettbewerb nebst verbindlichem Erstangebot

Recht auf Einschränkung der VerarbeitungDie betroffene Person hat das Recht, die Einschrän-
kung der Verarbeitung zu verlangen. Die Einschrän-
kung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit
an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Inte-
resse besteht.
Recht auf WiderspruchSoweit die personenbezogenen Daten der Betroffe-
nen auf Grundlage von Art. 6Abs. 1 lit. e DSGVO ver-
arbeiten werden, hat die betroffene Person das
Recht, aus Grinden, die sich aus ihrer besonderen
Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der sie
betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht
ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine
Rechtsvorschrift dem entgegensteht. Ebenso kann
entgegenstehen, wenn die Verarbeitung für die
Durchführung des Vergabeverfahrens oder die Ab-
wicklung des Vertrages weiterhin erforderlich ist.
Der Widerspruch ist an die für die Datenverarbeitung
verantwortliche Person der Vergabestelle zu richten.
Recht auf WiderrufJede betroffene Person hat das Recht, sofern perso-
nenbezogene Daten auf der Grundlage einer Einwil-
ligung verarbeitet werden, diese Einwilligung mit Wir-
kung für die Zukunft zu widerrufen. Die Rechtmäßig-
keit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf
erfolgten Verarbeitung bleibt von dem Widerruf un-
berührt.
Der Widerruf ist an die für die Datenverarbeitung ver-
antwortliche Person der Vergabestelle zu richten.

Hinweis: Die Ausschreibungsunterlagen wurden erstellt durch iuscomm Rechtsanwälte – Schenek und Zim- mermann Partnerschaftsgesellschaft mbB und dürfen nur im Zusammenhang mit der laufenden Ausschrei- bung verwendet und bearbeitet werden. Im Übrigen sind die Vorgaben des Gesetzes über Urheberrechte und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) zu beachten. 17

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Aufforderung zur Bewerbung am öffentlichen Teilnahmewettbewerb nebst verbindlichem Erstangebot

Recht auf BeschwerdeJede betroffene Person kann sich unbeschadet an-
derweitiger Rechtsbehelfe mit einer Beschwerde an
den Landesbeauftragten für den Datenschutz und
die Informationsfreiheit wenden, wenn sie der Auffas-
sung ist, dass die Auskunft gebende Stelle ihren
Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachge-
kommen ist.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Markus Huber, Bürgermeister der Stadt Dornhan (wird bei elektronischer Bekanntmachung nicht unterzeichnet)

Hinweis: Die Ausschreibungsunterlagen wurden erstellt durch iuscomm Rechtsanwälte – Schenek und Zim- mermann Partnerschaftsgesellschaft mbB und dürfen nur im Zusammenhang mit der laufenden Ausschrei- bung verwendet und bearbeitet werden. Im Übrigen sind die Vorgaben des Gesetzes über Urheberrechte und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) zu beachten. 18

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Anlage Bewerbungsbedingungen

  1. Anwendbares Recht

Die Vergabeverordnung (VgV) trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfah-

ren bei der dem Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unterlie-

genden Vergaben durch den Auftraggeber.

  1. Kommunikation

Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers/Bieters Unklar-

heiten, so hat der Bewerber/Bieter den Auftraggeber vor Abgabe der Bewerbung (Teilnah-

meantrag) nebst verbindlichem Erstangebot unverzüglich hierauf hinzuweisen.

Die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bewerber erfolgt über die Vergabeplattform

https://www.deutsch-evergabe.de/. Bieteranfragen sind ausschließlich über diese Vergabe-

plattform zu stellen. Fragen zum Teilnahmewettbewerb können bis spätestens 7 Tage vor

Ablauf der Teilnahmefrist gestellt werden.

Antworten auf rechtzeitig gestellte Fragen der Bewerber / Bieter werden in Form von Bieter- rundschreiben über die Vergabeplattform beantwortet.

Die Bewerber / Bieter sind selbst dafür zuständig und haben eigenverantwortlich si-

cherzustellen, dass sie sich über aktuelle Informationen im Rahmen des Vergabever-

fahrens auf dem Laufenden halten. Sie haben hierzu laufend die vorbenannte Verga-

beplattform hinsichtlich etwaiger Aktualisierungen, Informationen und ggf. weiterer

Unterlagen zu prüfen. Dies insbesondere kurzfristig vor Ablauf der Bewerbungsfrist.

Ausschließlich im Falle einer (freiwilligen) Registrierung auf der Vergabeplattform

https://www.deutsche-evergabe.de/ werden die Bewerber automatisch über die Ein-

stellung von Bieterrundschreiben informiert. Eine zusätzliche Übersendung oder Be-

nachrichtigung per E-Mail erfolgt nicht!

  1. Wettbewerbsbeschränkende und unlautere Verhaltensweisen

Wettbewerbsbeschränkende und unlautere Verhaltensweisen sind unzulässig. Bewerber,

die eine Einzelbewerbung einreichen und zugleich an einer Bewerbung einer Bewerberge-

meinschaft/ARGE beteiligt sind oder Bewerber, die sich an mehreren Bewerbergemein-

schaften als Bewerber beteiligen, werden als Einzelbewerber ausgeschlossen. Im Übrigen

werden Bewerbungen von Bewerbern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabever-

fahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, ausgeschlossen.

Hinweis: Die Ausschreibungsunterlagen wurden erstellt durch iuscomm Rechtsanwälte – Schenek und Zim- mermann Partnerschaftsgesellschaft mbB und dürfen nur im Zusammenhang mit der laufenden Ausschrei- bung verwendet und bearbeitet werden. Im Übrigen sind die Vorgaben des Gesetzes über Urheberrechte und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) zu beachten. 19

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Anlage Bewerbungsbedingungen

Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen sind insbesondere wettbewerbswidrige Ver-

handlungen und Verabredungen mit anderen Bietern über:

 Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten,

 die zu fordernden Preise,

 Bindungen sonstiger Entgelte,

 Gewinnaufschläge,

 Verarbeitungsspannen und andere Preisbestandteile,

 Zahlungs-, Lieferungs- und andere Bedingungen, soweit sie unmittelbar den Preis beeinflus-

sen,

 Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen,

 Gewinnbeteiligung oder andere Abgaben,

 sonstige Empfehlungen wettbewerbswidriger Natur,

es sei denn, dass sie nach § 22 Abs. 2 und 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschrän-

kungen zulässig sind. Solchen Handlungen von Bewerbern selbst stehen Handlungen von

Personen gleich, die vom Bewerber beauftragt oder für ihn tätig sind.

Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat

der Bewerber auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter

wirtschaftlich und rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist. Dies gilt insbesondere

für Bietergemeinschaften.

Wenn der Auftragnehmer oder die von ihm beauftragten oder ihn tätigen Personen aus An-

lass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen haben, die eine unzulässige Wettbe-

werbsbeschränkung darstellt, hat er als Schadensersatz 10 v. H. der Auftragssumme an den

Auftraggeber zu bezahlen, es sei denn, dass ein Schaden in anderer Höhe von ihm nachge-

wiesen wird. Die Angebotssumme ergibt sich aus dem vom Bieter im Rahmen der verbindli-

chen Angebotsabgabe angebotenen Honorarpreis je Los. Dies gilt auch, wenn der Vertrag

über die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen gekündigt wird oder bereits erfüllt ist.

Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben hiervon unbe-

rührt.

Hinweis: Die Ausschreibungsunterlagen wurden erstellt durch iuscomm Rechtsanwälte – Schenek und Zim- mermann Partnerschaftsgesellschaft mbB und dürfen nur im Zusammenhang mit der laufenden Ausschrei- bung verwendet und bearbeitet werden. Im Übrigen sind die Vorgaben des Gesetzes über Urheberrechte und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) zu beachten. 20

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Anlage Bewerbungsbedingungen

  1. Teilnahmeantrag zur Bewerbung und verbindliches Erstangebot

 Die Bewerbung (Teilnahmeantrag) nebst verbindlichem Erstangebot ist in allen Be-

standteilen in deutscher Sprache abzufassen. Die Kommunikation mit dem Auftragge-

ber ist in deutscher Sprache zu führen.

 Ergänzend zu den Vergabeunterlagen gelten die deutschen Rechtsvorschriften.

 Bewerber/Bieter aus anderen EU-Mitgliedsstaaten haben die besonderen umsatzsteu-

errechtlichen Regelungen für den innergemeinschaftlichen Erwerb zu beachten.

 Für die Bewerbung (Teilnahmeantrag) nebst verbindlichem Erstangebot sind die von

der Vergabestelle ausgegebenen Vordrucke/Formulare zu verwenden, die allein ver-

bindlich sind. Die Verwendung selbst gefertigter Vervielfältigungen oder Abschriften ist

zulässig. Für die Übereinstimmung selbst gefertigter Vervielfältigungen oder Abschrif-

ten mit den von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucken hat der Bewerber Sorge

zu tragen. Bei Abweichungen haben die Vordrucke/Formulare der Vergabestelle Vor-

rang.

 Der Bewerbung (Teilnahmeantrag) nebst verbindlichem Erstangebot liegen die über-

sandten Bewerbungs- und Verfahrensbedingungen zugrunde.

 Informationen, Verlautbarungen oder Bekanntmachungen aus oder im Zusammenhang

mit der Ausschreibung erfolgen ausschließlich durch die Vergabestelle.

 Der Bewerber/Bieter hat in sämtlichen Unterlagen zu seiner Bewerbung (Teilnahmean-

trag) nebst verbindlichem Erstangebot bzw. bei der Bewerbung (Teilnahmeantrag)

nebst verbindlichem Erstangebot selbst deutlich kenntlich zu machen, welche Informa-

tionen als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis zu betrachten sind und daher etwa im

Falle eines Nachprüfungsverfahrens nicht im Rahmen der Akteneinsicht herausgege-

ben werden dürfen.

 Die Bewerbung (Teilnahmeantrag) nebst verbindlichem Erstangebot muss sämtliche

geforderten Erklärungen und Angaben enthalten. Unvollständige Bewerbungen wer-

den, ggf. nach Nachforderung soweit zulässig, vom weiteren Verfahren ausgeschlos-

sen.

 Werden die von der Vergabestelle gesondert verlangten Unterlagen zu dem von der

Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt nicht oder nicht vollständig vorgelegt, kann die Be-

werbung ausgeschlossen werden.

 Änderungen des Bewerbers/Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein.

 Änderungen an den Verfahrensunterlagen sind unzulässig.

 Eigene Bewerbungs- oder Vertragsbedingungen des Bewerbers/Bieters dürfen der Be-

werbung (Teilnahmeantrag) nebst verbindlichem Erstangebot nicht zugrunde gelegt

werden. Im Streitfall haben die Bedingungen der Ausschreibung Vorrang.

Hinweis: Die Ausschreibungsunterlagen wurden erstellt durch iuscomm Rechtsanwälte – Schenek und Zim- mermann Partnerschaftsgesellschaft mbB und dürfen nur im Zusammenhang mit der laufenden Ausschrei- bung verwendet und bearbeitet werden. Im Übrigen sind die Vorgaben des Gesetzes über Urheberrechte und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) zu beachten. 21

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Anlage Bewerbungsbedingungen

  1. Mitteilung an nichtberücksichtigte Bewerber im Auswahlverfahren

Die Vergabestelle teilt den im Auswahlverfahren nichtberücksichtigten Bewerbern/Bietern

die Nichtberücksichtigung schriftlich oder in Textform mit.

  1. Kostenerstattung

Es werden keine Kosten für die Bearbeitung der Bewerbungen erstattet und auch keine Ent-

schädigungen erhoben.

  1. Förderrecht und Vorbehalt der Vergabe

Das Projekt wird nach dem unter Ziffer 1. benannten Förderprogrammen gefördert. Sämtli-

che dort genannten Vorgaben sowie die Vorgaben in den Förderbescheiden sind vom Auf-

tragnehmer einzuhalten.

Der Auftraggeber wird aufgrund dieser Ausschreibung nicht zur Leistung einer Beihilfe

verpflichtet. Er ist auch nicht zur Zuschlagserteilung oder zum sonstigen Vertragsab-

schluss verpflichtet.

Hinweis: Die Ausschreibungsunterlagen wurden erstellt durch iuscomm Rechtsanwälte – Schenek und Zim- mermann Partnerschaftsgesellschaft mbB und dürfen nur im Zusammenhang mit der laufenden Ausschrei- bung verwendet und bearbeitet werden. Im Übrigen sind die Vorgaben des Gesetzes über Urheberrechte und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) zu beachten. 22

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung