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Stark für Städte und Gemeinden.
Kai-Markus Schenek* iuscomm Rechtsanwälte Panoramastr. 29 70174 Stuttgart Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Achim Zimmermann* An alle Bieter Fachanwalt für Verwaltungsrecht Fachanwalt für Arbeitsrecht Einstellung auf der Vergabeplattform Dr. André Friedl* Fachanwalt für Arbeitsrecht
Martin Vollmer* Dipl. Verwaltungswirt (FH) Fachanwalt für Verwaltungsrecht Fachanwalt für IT-Recht
Jérôme Bayard* Fachanwalt für Arbeitsrecht
Nikolas Winter** Fachanwalt für Versicherungsrecht Stuttgart, 30. April 2026 Mathias Kaufmann**
Matthias Goczol** Fachanwalt für Miet- und Vergabe von Objektplanungsleistungen und Fachplanungsleistungen Wohnungseigentumsrecht für die Erweiterung des Bauhofs in der Stadt Dornhan (1. Bauabschnitt) Lorenz Neininger**
Anna-Lena Brieger** Bieterrundschreiben Nr. 1 Andreas Hipp**
Guido Wolf MdL*** Minister a.D.
Sehr geehrte Damen und Herren, Christian Goczol*** Lehrbeauftragter für Bau- und Architektenrecht an der Hochschule Biberach a.d.R. Sie beteiligen sich an vorgenanntem Ausschreibungsverfahren. Mit die- sem Bieterrundschreiben Nr. 1 gehen wir namens und im Auftrag der Professor em. Dr. Hermann Reichold nichtanwaltlicher Kooperationspartner Vergabestelle auf diverse Bewerberfragen ein:
- Partner ** angestellte Rechtsanwälte Frage 1: *** Of Counsel
Ein Bewerber stellt folgende Frage: Unser Zeichen: 01079-25KS
„In der Anlage verbindliches Erstangebot sind die anrechenbaren Referat: Kai-Markus Schenek Kosten als brutto Kosten angegeben. Gemäß HOAI 2021 §4 Abs. 1 Satz 4 ist die Umsatzsteuer nicht Teil der anrechenbaren Kos- Sekretariat: Marcel Heinz ten. Soll das Honorar trotzdem auf Basis der angegebenen Kos- 0711/2535939-61 ten ermittelt werden oder müssen die anrechenbaren Kosten an- heinz@iuscomm.de gepasst werden?“ iuscomm Rechtsanwälte Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbB
Panoramastraße 29 70174 Stuttgart Bankverbindung: Telefon: 0711/ 2 53 59 39-0 Vereinigte Volksbanken eG Telefax: 0711/ 2 53 59 39-27 IBAN: DE66 6039 0000 0745 4440 08 / BIC: GENODES1BBV zentrale@iuscomm.de USt-IdNr.: DE252339068 / AG Stuttgart PR 720542 www.iuscomm.de Seite 1 von 3
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Antwort:
Die Honorarangabe zur Angebotsabgabe dient lediglich der Wertung der angebotenen Honorarparameter im Bietervergleich.
Die tatsächliche Abrechnung erfolgt auf Grundlage der endgültig ermittelten anrechenba- ren Kosten der Kostenberechnung.
Bewertet werden nur die Honorarparameter (%-Satz Honorarrahmen / %-Satz Nebenkos- ten/ Stundensätze), nicht die zusätzlich anzugebenden Tafelwerte.
Deshalb bleibt es bei dem Angebotsvergleich bei den bisher vorgegebenen anrechenba- ren Kosten.
Frage 2:
Ein Bewerber stellt folgende Frage:
„Bei 1.3 sind Kosten über 4.840€ brutto genannt. Die Honorartafeln nach §56 HOAI beginnen jedoch erst bei 5.000 € welcher Ansatz soll für die Honorarermitt- lung hergezogen werden?“
Antwort:
Es ist der Ansatz von 5.000,00 EUR heranzuziehen für die Angebotsabgabe als Vergleichs- parameter.
Diese Angabe dient nur dem Bietervergleich und stellt nicht die im Rahmen der Abrech- nung tatsächlich zu Grunde zu legenden anrechenbaren Kosten dar.
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Frage 3:
Ein Bewerber stellt folgende Frage zu den Wertungskriterien:
„Es werden bei der Berufsqualifikation nur Architekt, Bauingenieur oder Ingeni- eure genannt. Wir gehen davon aus, dass gemäß gemeinsamen Europäischen Qualifikationsrahmen Niveau 6 gefordert ist und somit auch Bachelor oder Meis- ter gleichermaßen mit voller Punktzahl bewertet werden. Ist das so korrekt?“
Antwort:
Nein, dies ist nicht korrekt. Es gilt die Vorgabe Architekt, Bauingenieur oder Ingenieur.
Frage 4:
Ein Bewerber stellt folgende Frage zu den Wertungskriterien:
„Wenn Bau- und Projektleiter dieselbe Person sind, müssen dann 4 unterschied- liche Referenzen angegeben werden oder können für Bau- und Projektleiter die- selben Referenzen verwendet werden?“
Antwort:
Nein, es können dann dieselben Referenzen verwendet werden.
Wichtiger Hinweis:
Jeder Bewerber, der über die Vergabeplattform am Verfahren beigetreten ist, erhält dieses Bieterrundschreiben Nr. 1.
Mit freundlichen Grüßen
Kai-Markus Schenek
Rechtsanwalt I Partner
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