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Wiederaufbau Gemeindebrücken Kall 9
WAP 25
BW 1 – Wirtschaftswegbrücke
Im Rosental Keldenich / Urft
Ersatzneubau
- Allgemeine Projektangaben • Maßnahme: Ersatzneubau • Liegenschaft: Gemarkung Keldenich, Flur 006, Flurstück 102 + 109 und Urft, Flur 004, Flurstücke 58 + 105 • Gewässer: Urft • Baulastträger: Gemeinde Kall • Lage: außerhalb Ortschaft, östlich von Urft • Bauwerksart: BW 1 – Im Rosental, Wirtschaftswegbrücke, Einfeld-Rahmenbauwerk mit Stahlbetonplatte und Naturstein-verblendeten Widerlagern, Flachgründung
• Abmessungen: o Spannweite: ca. 10,00 m o Breite: ca. 5,90 m o Höhe: ca. 2,50 m
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Wiederaufbau Gemeindebrücken Kall 9
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BW 1 – Wirtschaftswegbrücke
Im Rosental Keldenich / Urft
Ersatzneubau
- Funktion und verkehrliche Bedeutung
• Die Brücke dient als Wirtschaftswegbrücke. • Eine direkte Betroffenheit von Anliegern besteht nicht, da keine zwingende Erschließungs- funktion für Wohnbebauung vorliegt (ein Anlieger/ Wohnhaus derzeit nicht genutzt). • Es bestehen alternative Wegeführungen, sodass eine Umleitung des Verkehrs möglich ist.
- Zielsetzung der Maßnahme - Ersatzneubau
• Ziel der Maßnahme ist der vollständige Ersatzneubau eines hochwasserresilienten Brückenbauwerks zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit. • Darüber hinaus soll die Maßnahme den aktuellen technischen Standards entsprechen und gleichzeitig die Anforderungen an den Hochwasserschutz berücksichtigen. • Die Brücke besitzt eine untergeordnete städtebauliche Bedeutung, erfüllt jedoch eine wichtige Funktion für den landwirtschaftlichen Verkehr und die lokale Erschließung von Flächen. • Durch den Ersatzneubau kann die Nutzbarkeit langfristig verbessert und die Tragfähigkeit erhöht werden.
- Art und Umfang der Baumaßnahme
• Hochwasserbedingte Schäden: o Ausspülung des Bachbettes vor den Widerlagerwänden bis zur Gründungssohle o Ausspülung der Bachböschungen vor den Flügelwänden o Verkippung des nordöstlichen Widerlagers mit Rissbildung in Flügelwänden
• Allgemeine bauliche Defizite: o Brückenbelag undicht => Durchfeuchtung der Überbauplatte o Betonabplatzungen mit freiliegender Bewehrung an der Überbauunterseite o Holmgeländer nicht entsprechend den RIZ-ING => Füllstabgeländer erforderlich o Schrammbordhöhe nicht ausreichend => Absturzgefahr
• Maßnahmenumfang (gemäß Kostenschätzung): o Ersatzneubau des Brückenbauwerkes, da ▪ verkipptes Widerlager ▪ geschädigter Überbau ▪ Bestandstragfähigkeit und Restnutzungsdauer wegen fehlender Bestandsunterlagen nicht bestimmbar
- Kostenschätzung
• Neubaukosten inkl. Abbruch ohne Behelfsbrücke 2021: ca. 645.000,00 € netto
• Antrag Fördermittel (einschl. 20 % Baunebenkosten) 2025: ca. 1.115.204,00 € netto
• Annahme Baukosten (nach Baukostenindex ermittelt): 804.673,00 € netto
• Annahme Baukosten (Ausschreibung Planungsleistungen): 810.000,00 € netto
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BW 1 – Wirtschaftswegbrücke
Im Rosental Keldenich / Urft
Ersatzneubau
- Rahmenbedingungen und Projektanforderungen
• Flächenverfügbarkeit: o Die Maßnahme kann im Bestand umgesetzt werden. Zusätzliche Flächen für eine Behelfsbrücke sind grundsätzlich vorhanden, jedoch nicht notwendig. • Baustelleneinrichtung und Logistik: o Die Baustellenlogistik ist im Vergleich zu anderen Maßnahmen deutlich vereinfacht, da keine unmittelbare Betroffenheit von Anliegern besteht. Eine Umleitung des Verkehrs ist möglich, sodass die Erreichbarkeit während der Bauzeit sichergestellt werden kann. • Anwohnerbelange: o Direkte Anwohner sind von der Maßnahme nicht betroffen. Einschränkungen im Zuge der Bauausführung sind daher insgesamt gering. • Abhängigkeiten: o Die Maßnahme ist funktional unabhängig von anderen Infrastrukturprojekten und weist keine kritischen Abhängigkeiten auf.
- Zentrale Herausforderungen und Erfolgsfaktoren
• Eine wesentliche Herausforderung liegt in der Abwägung zwischen baulicher Umsetzung und Umweltbelangen. • Außerdem sind aufgrund der Nähe zur Bahn (Verbindung Urft – Nettersheim) Abhängigkeiten zu Bahnbelangen in Planung und Ausführung zu berücksichtigen. • Aufgrund der vorhandenen Umfahrungsmöglichkeiten kann auf den Bau einer Behelfsbrücke verzichtet werden, wodurch Eingriffe in Natur und Landschaft – insbesondere das Fällen von Bäumen – vermieden werden können. Ein zentraler Erfolgsfaktor ist daher die Nutzung dieser logistischen Vorteile zur Vereinfachung des Bauablaufs.
- Empfohlenes weiteres Vorgehen
• Es wird empfohlen, den Ersatzneubau unter Berücksichtigung der vorhandenen Umfahrungsmöglichkeiten zu planen und auf eine Behelfsbrücke zu verzichten. • Darüber hinaus sollten folgende Schritte erfolgen: o Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde o Berücksichtigung von Umwelt- und Naturschutzbelangen o Erstellung der erforderlichen Planungsgrundlagen o Vorbereitung der Vergabe der Planungs- und Bauleistungen