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1. Leistungsbeschr. WAP 25 Im Rosental.pdf

Objekt- und Fachplanung für den Ersatzneubau einer Wirtschaftswegbrücke

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 19:03 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de

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Leistungsbeschreibung

Planungsleistungen Ersatzneubau

Wirtschaftswegbrücke „Im Rosental“ in Keldenich/ Urft

Im Juli 2021 wurde die Gemeinde Kall von einer verheerenden Hochwasserkatastrophe getroffen, die schwere Schäden an der Infrastruktur verursachte. Mehrere Brücken im Gemeindegebiet wurden dabei so stark beschädigt oder zerstört, dass sie für den Verkehr gesperrt oder mit einer Belastungsgrenze versehen werden mussten. Im Rahmen des Wiederaufbauplans der Gemeinde Kall sollen diese Brücken nun durch Ersatzneubauten vollständig erneuert oder saniert werden, um die Verkehrswege wiederherzustellen und gleichzeitig die Bauwerke hochwassersicherer zu gestalten.

Insgesamt umfasst das Projekt die Planung und Realisierung von acht Brückenbauwerken (Ersatzneubauten) im Gemeindegebiet, welche bis Mitte 2030 fertiggestellt und in Betrieb genommen sein sollen.

Bei den hier ausgeschriebenen Planungsleistungen handelt es sich um den Ersatzneubau des Bauwerks

WAP 25 – Wirtschaftswegbrücke „Im Rosental“ in 53925 Kall/ Ortsteile Keldenich/ Urft

Die bestehende Brücke befindet sich östlich von Urft und überführt die Urft außerhalb der Ortschaft angrenzend an die Gemarkung Keldenich. Die Brücke dient als Wirtschafts- wegbrücke. Sie besitzt eine untergeordnete städtebauliche Bedeutung, erfüllt jedoch eine wichtige Funktion für den landwirtschaftlichen Verkehr und die lokale Erschließung von Flächen.

Bei dem vorhandenen Bauwerk handelt es sich um ein Einfeld-Rahmenbauwerk mit Stahlbetonplatte und Naturstein-verblendeten Widerlagern, Baulastträger ist die Gemeinde Kall.

Das Bauwerk wurde im Zuge des Hochwasserereignisses im Juli 2021 beeinträchtigt. Darüber hinaus bestehen konstruktive und bauliche Defizite, die im Rahmen der weiteren Planung und Untersuchung näher zu bewerten sind.

Bisher wurden verschiedene Möglichkeiten zur Sanierung des Bauwerks sowie zum vollständigen Ersatzneubau untersucht. Nach aktuellem Kenntnisstand soll im Zuge der Planung die Variante eines Ersatzneubaus betrachtet werden.

Ziel der Maßnahme ist die Errichtung eines hochwasserresilienten Brückenbauwerks zur dauerhaften Sicherstellung der Erschließung und Vermeidung langfristiger Nutzungsein- schränkungen.

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Bei der Planung von Verkehrsanlagen ist für eine Anpassung an vorhandene Verkehrswege zu berücksichtigen, hier insbesondere auch die Anbindung an die Überquerung der südlich verlaufenden Bahnanlagen.

Eine direkte Betroffenheit von Anliegern besteht nicht, da keine zwingende Erschließungsfunktion für eine Wohnbebauung (derzeit nur ein Anlieger – Wohnhaus aktuell nicht genutzt) vorliegt. Zudem bestehen alternative Wegeführungen, sodass eine Umleitung des Verkehrs möglich ist.

Die Maßnahme ist funktional unabhängig von anderen Infrastrukturprojekten und weist keine kritischen Abhängigkeiten auf. Die Baumaßnahmen und Eingriffe in Nähe der Bahnanlagen sind jedoch rechtzeitig mit der DB abzustimmen. Weiterhin sind ggf. erforderliche Eingriffe in die Natur (Baumfällarbeiten) in den Bauablauf zu integrieren.

Die Realisierung der Baumaßnahmen zum o.g. Ersatzneubau ist im Gesamtterminplan für 2029 eingeordnet

Für das Bauwerk liegen derzeit noch keine abschließenden Aussagen zu den maßgebenden Hochwasserständen vor. Die erforderlichen hydraulischen Nachweise zur

Gewässerhydraulik

sowie die Abstimmungen mit den zuständigen Wasserbehörden werden durch den Auftraggeber bzw. durch ihn beauftragte Fachplaner geführt und sind im Rahmen der weiteren Planung zu berücksichtigen.

Weiter erforderliche Untersuchungen werden durch den Auftraggeber an Fachplanungsbüro separat beauftragt und für die Erstellung der Planungsleistungen zur Verfügung gestellt. Dies betrifft insbesondere:

Baugrundgutachten

Vermessung

Fachplanungen zu Umweltbelangen/ Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und ggf. Umweltbaubegleitung

Im Zuge der Planung sind erforderlicher Leistungsumfang direkt mit den beteiligten Fachplanungen abzustimmen.

Die Gemeinde Kall beabsichtigt, folgende Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung und Verkehrsanlagen sowie die besonderen Leistungen zur Örtlichen Bauüberwachung und weitere besondere Leistungen zu vergeben.

Zur Angebotsabgabe ist beigefügtes Kalkulationsblatt zu verwenden.

Das Angebot ist in folgende Leistungsbereiche zu gliedern:

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  1. Planungsleistungen nach HOAI zur Objektplanung Ingenieurbauwerke

Objektplanung Ingenieurbauwerke Teil 3 Abschnitt 3 HOAI • Grundhonorarermittlung: Tabelle § 44 Abs. 1 HOAI • Anrechenbare Kosten: 810.000,00 € netto • Honorarzone: III • Leistungsphasen: 1 bis 4, 6 bis 8 (84%)

  1. Planungsleistungen nach HOAI zur Tragwerksplanung

Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Teil 4 Abschnitt 1 HOAI • Grundhonorarermittlung: Tabelle § 52 Abs. 1 HOAI • Anrechenbare Kosten: 648.000,00 € netto • Honorarzone: III • Leistungsphasen: 1 bis 3, 6 (30%)

  1. Planungsleistungen nach HOAI zur Objektplanung Verkehrsanlagen Mit Errichtung des neuen Brückenbauwerks ist die Anbindung der Verkehrsflächen in den Anschlussbereichen erforderlich. Der Aufwand für Wegebaumaßnahmen ist zusätzlich zu kalkulieren.

Objektplanung Verkehrsanlagen Teil 3 Abschnitt 3 HOAI • Grundhonorarermittlung: Tabelle § 48 Abs. 1 HOAI • Anrechenbare Kosten: 62.000,00 € netto • Honorarzone: II • Leistungsphasen: 2 bis 3, 5 bis 8 anteilig 73% von 89% (LP 2, 3, 5, 8 jeweils 15%, LP 7 3%)

Es ist davon auszugehen, dass Ausführungsplanung der Ingenieurbauwerke sowie Genehmigungs- und Ausführungsplanung zur Tragwerksplanung an den Auftragnehmer Bau vergeben werden.

Für die Honorarermittlung zur Planung Verkehrsanlagen wurden die Ansätze der Leistungsphasen 2 bis 3, 5 bis 8 mit 73% von 89% des Grundhonorars bewertet, da nur Anpassungen der Gradiente an den Bestand erforderlich werden.

Das Grundhonorar ist für die o.g. Leistungsbilder zu ermitteln. Angaben zu Honorarsatz und Nebenkosten sind auszuweisen und in den Teilhonorarsummen entsprechend zu berück- sichtigen.

Die Kostenansätze gelten vorläufig. Die Grundhonorare sind mit Vorlage der Entwurfsplanung auf Basis der Kostenberechnung zu präzisieren.

  1. Leistungen der Örtlichen Bauüberwachung

Es ist von einer Bauzeit einschl. vorbereitenden Maßnahmen von max. einem Jahr auszugehen.

Örtliche Bauüberwachung • Baukosten: 872.000,00 € netto • Leistungszeitraum: ca. 10 Monate – siehe Terminplan gesamt • Ausführungszeitraum: voraussichtlich 2029 (8 Monate Bauzeit)

Die Angebotserstellung kann pauschal erfolgen. Der Kalkulation sind Angaben zu Stunden- bzw. Tagessätzen, kalkuliertem Zeitaufwand sowie Nebenkosten beizufügen.

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  1. Weitere besondere Leistungen

Sofern weitere Leistungen erforderlich werden, welche nach vorliegender Leistungs- beschreibung erkennbar, aber nicht mit den o.g. Grundhonoraren abgegolten sind, sind diese zu benennen und separat anzubieten. Dies betrifft beispielsweise vorbereitende oder bauzeitliche Maßnahmen (Baumfällarbeiten, Sicherung Bahn, Verbauten etc.).

Die Angebotserstellung kann pauschal erfolgen. Der Kalkulation sind Angaben zu Stunden- sätzen, kalkuliertem Zeitaufwand sowie Nebenkosten beizufügen.

Die Leistungen sind ab Dezember 2026 zu erbringen.

Die Entwurfsplanung ist bis Ende 2027 vorzulegen (siehe Terminplan), die Realisierung ist 2029 vorgesehen.

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