Oberleitungsregulierung an Bahnstrecken in Halle und Heiligenstadt

Status
Vergeben
Angebotsfrist
Nicht angegeben
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
2
Erfüllungsregion
Sachsen-Anhalt, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
27.07.2026
CPV-Codes
Bauarbeiten für Eisenbahnlinien (45234100)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
517274-2026
Verfahrensnummer
ad6cf3ce-fc59-4d62-997d-4143881576bb

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die DB InfraGO AG schreibt Bauleistungen zur Oberleitungsregulierung an zwei Standorten aus. Das Projekt ist in zwei Lose unterteilt, die sich auf die Regionen Halle und Heiligenstadt beziehen. Es handelt sich um Instandhaltungs- oder Anpassungsarbeiten an der Bahninfrastruktur.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Halle, Heiligenstadt; Bauleistung; OLA, Oberleitungsregulierung (Los 1, 2)

Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · Halle; Bauleistung; OLA, Oberleitungsregulierung (Los 1)

    Halle; Bauleistung; OLA, Oberleitungsregulierung (Los 1)

  • LOT-0002 · Heiligenstadt; Bauleistung; OLA, Oberleitungsregulierung (Los 2)

    Heiligenstadt; Bauleistung; OLA, Oberleitungsregulierung (Los 2)

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

Preis
100 %
Preis
100 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.