Nutzerbetreuung und technische Unterstützung für Museum und Tourismusbüro

Status
Offen
Angebotsfrist
30.11.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
2
Erfüllungsregion
ES511, Spain
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
28.10.2026
CPV-Codes
Dienstleistungen in den Bereichen Erholung, Kultur und Sport (92000000)
Bekanntmachungsnummer
747450-2026
Verfahrensnummer
f9c271e3-68a3-49c1-bd10-d3628b68d157

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Der Ajuntament de Sant Cugat del Vallès schreibt Dienstleistungen für die Betreuung der Nutzerinnen und Nutzer sowie die technische Unterstützung des Museums und der Tourismusbüros in Sant Cugat del Vallès, Spanien, aus. Die Ausschreibung umfasst zwei Lose: Die Nutzerbetreuung ist für 730 Tage vorgesehen, die technische Unterstützung für 60 Tage. Die Angebotsfrist endet am 30. November 2026.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Servicio de atención a los usuarios y soporte técnico del Museo y la Oficina de Turismo de Sant Cugat del Vallès.

Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · Servei d’atenció als usuaris

    Servicio de atención a los usuarios

    Frist: 30.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Suport als serveis tècnics

    Soporte a los servicios técnicos

    Frist: 30.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.