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Notarzteinsatzfahrzeug und zwei Rettungswagen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.11.2026, 10:46 (Europe/Berlin)

Herkunft: bieter.ehealth-evergabe.de

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VERGABEUNTERLAGEN

2026000265

Rettungsfahrzeuge Oberhavel 2026

Offenes Verfahren (EU) (VgV)

Ausschreibung

AUFTRAGGEBER Rettungsdienst Oberhavel GmbH André-Pican-Straße 41, 16515 Oranienburg, Deutschland

04.11.2026

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Inhaltsverzeichnis

Vergabeunterlagen........................................................................................................................................................... 1

Projektinformation.................................................................................................................................................... 1

Vertragsbedingungen/Formulare.............................................................................................................................. 4

Produkte/Leistungen................................................................................................................................................ 5

Eignungskriterien...................................................................................................................................................... 12

Leistungskriterien..................................................................................................................................................... 19

Anlagen.................................................................................................................................................................... 28

i

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Allgemeine Informationen zum Verfahren

Rettungsfahrzeuge Oberhavel 2026

Verfahrensnummer: 2026000265

I. Allgemeines

Es ist beabsichtigt, die oben bezeichneten Leistungen zu vergeben. Einzelheiten ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen die sich insbesondere aus der auf der elektronischen Vergabeplattform hinterlegten Leistungsbeschreibung ergeben.

Allgemeines

Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Beschaffung von Rettungsfahrzeuge Oberhavel 2026.

Administrativ wird die Ausschreibung über die eVergabe Lösung der EKK plus GmbH (100%ige Tochter der GDEKK GmbH) abgewickelt.

Auftraggeber (AG) werden die teilnehmenden Gesundheitseinrichtungen (vorliegend Rettungsdienst Oberhavel GmbH ) unmittelbar und nicht die GDEKK GmbH oder die EKK plus GmbH. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen.

Soweit die Plattform einen Ausdruck der Unterlagen als pdf zulässt, weisen wir darauf hin, dass diese Unterlagen als pdf nur eine Unterstützung darstellen, diese aber nicht verbindlich sind. Maßgeblich ist die Ansicht der Plattform und die dort hinterlegten Unterlagen. Es handelt sich um eine ganzheitliche eVergabelösung.

Es werden ausschließlich elektronische Angebote über die Plattform zugelassen.

Auskünfte erteilt ausschließlich die EKK plus GmbH.

Der Einwand, dass der Bieter über den Umfang der Leistung oder über die Art und Weise der Ausführung nicht genügend unterrichtet gewesen sei, ist ausgeschlossen.

Weiterhin ist zu beachten, dass die elektronische Angebotsabgabe Teil des umfassenden und ganzheitlichen Prozesses der elektronischen Ausschreibung und Vergabe (E-Vergabe) ist. Die Angebote sind wie auf der Ausschreibungsplattform beschrieben abzugeben. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit der Angebote sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt. Die Verschlüsselung bleibt bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote aufrechterhalten. Die elektronischen Angebote werden verschlüsselt gespeichert, mit einem elektronischen Eingangsstempel versehen und können weder durch Vergabebeteiligte noch durch den Dienstleister technisch eingesehen werden.

Bieterfragen können im Angebotsassistenten über das Nachrichtenmodul an die

Vergabestelle gerichtet werden.

INFORMATIONEN

ALLGEMEIN

Auftragsnummer2026000265
Maßnahme
AuftragsbezeichnungRettungsfahrzeuge Oberhavel 2026
AuftragsbeschreibungBeschaffung von Rettungsfahrzeugen für die Rettungsdienst Oberhavel GmbH

VERFAHREN

AuftraggeberRettungsdienst Oberhavel GmbH
Weitere Auftraggeber
AuftraggebertypÖffentlicher Auftraggeber
Liefer-/Ausführungsort16515Oranienburg
LeistungsartLieferleistung
VergabeartOffenes Verfahren (EU)(VgV)

VERFAHRENSEIGENSCHAFTEN

Losweise VergabeJa
Art der losweisen VergabeBieter kann für alle Lose anbieten (aber auch für weniger)
Höchstzahl der Lose pro Angebot

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ZuschlagskriteriumWirtschaftlichstes Angebot Berechnungsmethode: Freie Verhältniswahl Preis/Leistung Gewichtung: 60%: 40%
KlassifizierungenCode Bezeichnung 34114110-3 RettungswagenBezeichnung

ANGEBOTE

Mehrere Hauptangebote zugelassenMehrere Hauptangebote sind nicht zulässig
NebenangeboteNebenangebote sind nicht zugelassen
NachlassJa
Skonto zugelassenJa
Skonto Zahlungsziel21Tag(e)
Verwendung elektronischer MittelDie Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen
URL für elektronische Angebotehttps://bieter.ehealth-ev ergabe.de/portal
Zulässige SignaturenTextform nach §126b BGB

SONSTIGE ANGABEN

Vertragsart Sukzessivlieferungsvertra g

TERMINE

ALLGEMEIN

Vorausgegangene VorinformationNein
Besondere DringlichkeitNein

BEKANNTMACHUNG

Vorinformation
Bekanntmachung04.11.2026

ANGEBOTE UND BEWERTUNG

Angebotsfrist07.12.2026 14:00:00
Frist Bieterfragen27.11.2026 14:00
Eröffnungstermin
Bindefrist31.12.2026
Versand Vorabinformation08.12.2026

AUFTRAGSDAUER

Beginn
Ende
AnmerkungenVertragsbeginn mit Zuschlagserteilung

ELEKTRONISCHE TEILNAHME

Bitte melden Sie sich auf der Bekanntmachungsplattform unter https://bieter.ehealth-ev ergabe.de/portal mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.

Sofern Sie im System noch nicht registriert sind, können Sie dies auf der Plattform 2

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vornehmen. Die Registrierung ist kostenfrei.

Anschließend können Sie auf der Startseite bspw. nach dem Titel des Verfahrens über die Direktsuche als Suchbegriff suchen. Folgen Sie anschließend der Anleitung im System, um an dem Verfahren teilzunehmen.

BIETERFRAGEN

Bieterfragen müssen bis spätestens 27.11.2026 14:00 Uhr eingegangen sein. Für später eingehende Fragen wird deren Beantwortung nicht zugesichert. Bieterfragen müssen unter "Nachrichten" im eVergabe Bieterassistenten gestellt, sowie Antworten dort geprüft werden. Den Assistenten erreichen Sie unter folgender Adresse: https://bieter.ehealth-ev ergabe.de/portal Fragen auf anderen Kommunikationswegen, wie telefonische, schriftliche oder E-Mail Anfragen werden nicht beantwortet.

Hinweis:Sie erhalten unmittelbar nach Beantwortung einer Bieterfrage eine Benachrichtigung per E-Mail über das Vorliegen von Antworten im Bieterassistenten. Sie müssen daher alle Antworten im Assistenten prüfen und dort zur Kenntnis nehmen.

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LEISTUNGSVERZEICHNIS 04.11.2026

Ausschreibung

Verfahren: 2026000265 - Rettungsfahrzeuge Oberhavel 2026

SKONTO

Skonto zugelassenJa
Zahlungsziel (falls zugelassen)21 Tag(e)
Skonto__________ %

AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN

ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN

Allgemeines

Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Beschaffung von Rettungsdienstfahrzeugen für die Rettungsdienst Oberhavel GmbH.

Administrativ wird die Ausschreibung über die eVergabe Lösung der EKK plus GmbH (100%ige Tochter der GDEKK GmbH) abgewickelt.

Soweit die Plattform einen Ausdruck der Unterlagen als pdf zulässt, weisen wir darauf hin, dass diese Unterlagen als pdf nur eine Unterstützung darstellen, diese aber nicht verbindlich sind. Maßgeblich ist die Ansicht der Plattform und die dort hinterlegten Unterlagen. Es handelt sich um eine ganzheitliche eVergabelösung.

Es werden ausschließlich elektronische Angebote über die Plattform zugelassen.

Auftraggeber (AG) werden die teilnehmenden Gesundheitseinrichtungen unmittelbar und nicht die GDEKK GmbH oder die EKK plus GmbH. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen.

Auskünfte erteilt ausschließlich die EKK plus GmbH.

Der Einwand, dass der Bieter über den Umfang der Leistung oder über die Art und Weise der Ausführung nicht genügend unterrichtet gewesen sei, ist ausgeschlossen.

Weiterhin ist zu beachten, dass die elektronische Angebotsabgabe Teil des umfassenden und ganzheitlichen Prozesses der elektronischen Ausschreibung und Vergabe (E-Vergabe) ist. Die Angebote sind wie auf der Ausschreibungsplattform beschrieben abzugeben. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit der Angebote sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt. Die Verschlüsselung bleibt bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote aufrechterhalten. Die elektronischen Angebote werden verschlüsselt gespeichert, mit einem elektronischen Eingangsstempel versehen und können weder durch Vergabebeteiligte noch durch den Dienstleister technisch eingesehen werden.

Bieterfragen können im Angebotsassistenten über das Fragen- und Antwortenforum an die Vergabestelle gerichtet werden.

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Kalkulatorische Hinweise Bonifizierung

Auf den gesamten fakturierten Netto Jahresumsatz der Ausschreibung, zahlt der Vertragspartner (der Bieter, der den Zuschlag erhält) an die Auftraggeber (die Teilnehmer der Ausschreibung!) einen Bonus in Höhe von 2 % zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer auf alle getätigten Netto Umsätze (Umsätze ohne Umsatzsteuer) innerhalb der Laufzeit des bezuschlagten Vertrages bei dem Vertragspartner. Zu bonifizieren sind die Umsätze bezogen auf alle Produkte, welche auf Grundlage der Ausschreibung beschafft werden. Die Abrechnung des Bonus erfolgt durch den Vertragspartner jährlich spätestens bis zum 30. Januar und ist am 10. Kalendertag des jeweils übernächsten Monats zur Zahlung auf das Konto der EKK plus fällig. Die EKK plus wird im Rahmen des treuhänderischen Inkasso die Rückvergütungen und Bonuszahlungen, vom Vertragspartner einfordern, um diese entsprechend den gesellschaftsrechtlichen Regelungen an die Gesellschafter weiterzuleiten. Die Weiterleitung der Rückvergütung und der Bonusabrechnung an die einzelnen Gesellschafter obliegt ausschließlich der EKK plus. Nur an diese kann schuldbefreiend geleistet werden. Soweit zwischen dem Gewinner der Ausschreibung und der EKK plus oder der GDEKK ein Vertrag über die Vereinbarung von Rückvergütungen bestehen, findet eine doppelte Bonifizierung NICHT statt, es kommt bei Bestehen einer Vereinbarung immer der höhere Bonussatz zum tragen.

Angebotsabgabe in Textform

Die Abgabe der Angebote erfolgt in der Textform nach § 126b BGB ! Als erstes ist das Angebot über den Schritt Angebot einreichen abzugeben. Dies erfolgt im Arbeitsschritt 1 von 2 Angebot einreichen und dort im Punkt Angebot fertigstellen.

Im Anschluss muss im Arbeitsschritt 2 von 2 das Angebot dann noch „unterschrieben“ werden. Dies bedeutet keine "Unterschrift" im herkömmlichen körperlichen Sinne, sondern elektronisch wie nachstehend beschrieben.

Sie haben dann nur die Möglichkeit die Textform nach § 126 BGB zu wählen. Anschließend müssen Sie dann nur den Namen des Angebotserstellers eintragen und die Schaltfläche "Unterschreiben" klicken.

Damit ist Ihr Angebot dann abgegeben!

Die Abgabe muss natürlich vor dem Submissionstermin erfolgen!

Bewertung 60/40

Das hier berechnete Preis / Leistungsverhältnis wurde exemplarisch gewählt, dient als allgemeine Erläuterungsbasis und ist NICHT auf dieses Vergabeverfahren speziell bezogen.

Das Verhältnis Preis Leistung ist systemisch hinterlegt. Die Bewertungspunkte sind ebenfalls hinterlegt und für die Bieter sichtbar.

Die Berechnung von Preis und Leistung erfolgt nach dem nachfolgendem Beispiel, welches nur exemplarischen Charakter hat! Die tatsächlich erreichbaren Leistungspunkte entnehmen Sie bitte der Plattform. Das Preis-Leistungsverhältnis entnehmen Sie bitte ebenfalls der Plattform.

Beispiel für maximal 360 Bewertungspunkte bei einer Bewertung 60 Preis und 40 Qualität:

Für jedes Los kann eine Maximalpunktzahl von 360 Punkten (skaliert auf 100 %) in der Leistung erzielt werden. Beispiel: Bieter A erreicht 300 Punkte (von 360=100) 300/360*100=83,33

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Bieter B erreicht 320 Punkte (von 360=100) 320/360*100=88,88 Punkte Unter Berücksichtigung von 40% Leistung ergibt sich dann eine erreichte Punktzahl Leistung für Bieter A von 33,32 und für Bieter B eine solche von 35,55

Die Umrechnung der Angebotspreise in Punkte erfolgt mit folgender Berechnung:

Preis günstigster Bieter geteilt durch Preis zu bewertender Bieter mal 100 mal Gewichtung in %

Beispiel:

Verhältnis Preis/Leistung 60%/40% Bieter A als günstigster Bieter Preis: 100.000,- Euro Bieter B als teurerer Bieter Preis: 120.000,- Euro

Ergebnis: Bieter A Preispunkte: 60 Bieter B Preispunkte: 50

Gesamtergebnis: Bieter A: 93,32 Bieter B: 85,55

Bieter A hat dann das wirtschaftlichste Angebot abgegeben!

Achtung: Die Qualitative Bewertung ergibt sich aus den hinterlegten Bewertungskriterien auf der Plattform.

Nachunternehmer

Für den Fall, dass beabsichtigt sein sollte, die Leistung mit dem Einsatz von Nachunternehmern zu erbringen, ist zu dem Angebot ein Dokument zu den Unternehmen beizufügen, aus welchem detailliert erkennbar ist, welche Teile des Auftrages durch welche Nachunternehmer erfüllt werden sollen. Zu jedem Nachunternehmer ist anzugeben:

  1. Angabe der Firma inkl. Rechtsform:
  2. Gegenstand der Firma:
  3. Geschäftsleitung des Unternehmens
  4. Kurze Beschreibung des Tätigkeitsbereichs (Arbeitsbereiche, Leistungsspektrum)
  5. Benennung des Ansprechpartners für das Angebot

Bietergemeinschaft

Sofern beabsichtigt sein sollte, die Leistung als Bietergemeinschaft zu erbringen, ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ein Blatt ein Dokument zu den Unternehmen beizufügen, welches die nachstehenden Informationen erhält.

  1. Angabe der Firma inkl. Rechtsform:
  2. Gegenstand der Firma:

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  1. Geschäftsleitung des Unternehmens
  2. Kurze Beschreibung des Tätigkeitsbereichs (Arbeitsbereiche, Leistungsspektrum)
  3. Benennung des Ansprechpartners für das Angebot

Diese Angaben sind für alle Unternehmen anzugeben, auf deren Eignung sich der Bieter stützt.

Bei einer Abgabe des Angebotes als Bietergemeinschaft ist weiterhin eine Erklärung zu dem Angebot beizufügen, aus der erkennbar ist, aus welchen Unternehmen die Bieter-/Bewerbergemeinsch aft besteht und wer der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft ist, der diese rechtsverbindlich gegenüber der Auftraggeberin vertritt. Die Erklärung muss auch beinhalten, dass ALLE Mitglieder gesamtschuldnerisch haften.

Vorbemerkungen

Lieferung von Rettungsdienstfahrzeugen bis zum 31.07.2027 für die Rettungsdienst Oberhavel GmbH, Robert-Koch-Str. 2-12, 16515 Oranienburg.

Gegenstand des Beschaffungsverfahrens ist die Lieferung von:

Los 1: 2 Stk. Notarzteinsatzfahrzeug nach DIN EN 75079

Los 2: 1 Stk. Fahrgestell für Rettungstransportwagen mit Umsetzung und Instandhaltung eines Wechselkoffers nach DIN EN 1789 auf Basisfahrzeug Mercedes Sprinter; Ausbauhersteller: Ambulanz Mobile Gmbh&Co.KG Ausbaujahr: 2023

Los 3: 1 Stk. Rettungstransportwagen Typ C (Kastenausbau) nach DIN EN 1789

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen.

Auskünfte erteilt ausschließlich die EKK. Der Einwand, dass der Bieter über den Umfang der Leistung oder über die Art und Weise der Ausführung nicht genügend unterrichtet gewesen sei, ist ausgeschlossen.

Aufbaubesprechung: Vor Beginn des Auf- bzw. Ausbaus oder Kofferwechsel ist eine Aufbaubesprechung vorgesehen. Der Auftraggeber wird bestimmen, ob diese am Sitz des Auftragnehmers oder des Auftraggebers erfolgen werden. Die Terminierung erfolgt nach Absprache. Das Besprechungsprotokoll über die Auf-/Ausbaubesprechung ist dem Auftraggeber vor Ausbaubeginn vorzulegen.

Der elektrische und mechanische Ausbau, die Art der verwendeten Materialien und die einzubauenden Geräte müssen, sofern betroffen, alle derzeit gültigen Vorschriften, Gesetze und Richtlinien erfüllen. Dies gilt auch und insbesondere für die Einhaltung der einschlägigen EMV-Vorschriften und die Anweisungen des Fahrgestellherstellers. Soweit es nach Gesetz und/oder sonstigen Vorschriften und Richtlinien erforderlich ist, müssen einzubauende Geräte mit einem „e-Prüfzeichen“ versehen sein oder durch ein akkreditiertes EMV-Prüflabor und das KBA abgenommen sein.

Produktangaben

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Bitte tragen Sie Produkteigenschaften weitestgehend in die Bewertungsmatrix-Tabelle ein und laden diese dann neu als Anlage zu Ihrem Angebot hoch, und fügen Sie darüber hinaus Prospektmaterial und Datenblätter Ihrem Angebot bei.

Die Bewertungspunkte werden diesmal ausschließlich anhand der von Ihnen getätigten Angaben bzw. Angaben aus Datenmaterial vergeben. Es findet keine Probestellung statt.

Das Fahrzeug sollte soweit wie möglich den Vorgaben des LV entsprechen. Der Bieter hat explizit darauf hinzuweisen, inwieweit das Musterfahrzeug von den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses abweicht.

1 LOS Notarzteinsatzfahrzeug nach DIN EN 75079 EUR .........................

Leistungsart: Lieferleistung Zuschlagskriterium: Freie Verhältniswahl Preis/Leistung (Preis: 60%, Leistung: 40%) Klassifizierung: Rettungswagen (34114110-3)

Notarzteinsatzfahrzeug nach DIN EN 75079

1.1 Notarzteinsatzfahrzeug nach DIN Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] EN 75079 USt. [%] Menge Einheit ................ 19% 2,00 Stück pro 1,00 Stück ................

Preisposition für entsprechendes Fahrzeug gemäß Beschreibung in der Anlage "Leistungsverzeichnis"

2 LOS Rettungswagen Koffer-Wechsel auf Fahrgestell neu EUR .........................

Leistungsart: Lieferleistung Zuschlagskriterium: Freie Verhältniswahl Preis/Leistung (Preis: 60%, Leistung: 40%) Klassifizierung: Rettungswagen (34114110-3)

Rettungswagen Koffer-Wechsel auf Fahrgestell neu

2.1 Rettungswagen Koffer-Wechsel auf Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] Fahrgestell neu USt. [%] Menge Einheit ................ 19% 1,00 Stück pro 1,00 Stück ................

Preisposition für entsprechendes Fahrzeug gemäß Beschreibung in der Anlage "Leistungsverzeichnis"

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3 LOS Rettungswagen Kastenaufbau EUR .........................

Leistungsart: Lieferleistung Zuschlagskriterium: Freie Verhältniswahl Preis/Leistung (Preis: 60%, Leistung: 40%) Klassifizierung: Rettungswagen (34114110-3)

Rettungswagen Kastenaufbau

3.1 Rettungswagen Kastenaufbau Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit ................ 19% 1,00 Stück pro 1,00 Stück ................

Preisposition für entsprechendes Fahrzeug gemäß Beschreibung in der Anlage "Leistungsverzeichnis"

ANGEBOTSSUMME(N)

Summe exkl. Nachlass (netto)____________________
Nachlass (netto)____________________
Summe inkl. Nachlass (netto)____________________
Summe (brutto)____________________

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LEISTUNGSVERZEICHNIS 04.11.2026

Ausschreibung

Verfahren: 2026000265 - Rettungsfahrzeuge Oberhavel 2026

AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN

Name Dateiname Größe MIME-Type

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KRITERIENKATALOG 04.11.2026

Ausschreibung

Verfahren: 2026000265 - Rettungsfahrzeuge Oberhavel 2026

EIGNUNGSKRITERIEN

1 Los 1 -"Notarzteinsatzfahrzeug nach DIN EN 75079"

1.1 Wichtiger Hinweis

Bitte beachten Sie: Wenn Sie ein als KO Kriterium bezeichnetes Kriterium mit Nein beantworten oder keine Angabe dazu tätigen, führt dies zum zwingenden Ausschluss vom Verfahren!

1.2 § 123 Abs. 1 GWB [Mussangabe]

Ausschlusskriterium Ich/wir versichere(n), dass KEINE Person ( für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher/ für die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) meines / unseres Unternehmens, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).

[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein

Nur eine Antwort wählbar

1.3 Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben [Mussangabe]

Ausschlusskriterium Ich erkläre, dass ich meine/wir unserer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) einschließlich der Unfallversicherung ordnungsgemäß nachgekommen sind.

[ ] Keine Auswahl getroffen [ ] Ja [ ] Nein

Nur eine Antwort wählbar

1.4 Bestätigung [Mussangabe]

Ausschlusskriterium Ich bestätige / Wir bestätigen, dass meinem / unserem Angebot nur die eigenen Preisermittlungen zugrunde liegen und dass mit anderen Bewerbern Vereinbarungen weder über die Preisbildung noch über die Gewähr von Vorteilen an Mitbewerber getroffen sind und auch nicht nach Abgabe des Angebotes getroffen werden.

[ ] Keine Auswahl getroffen [ ] Ja [ ] Nein

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Nur eine Antwort wählbar

1.5 Erklärung des Bieters [Mussangabe]

Ausschlusskriterium Ich bin mir / wir sind uns bewusst, dass eine wissentliche falsche Angabe der hier geleisteten Erklärungen meinen / unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge hat.

[ ] Keine Auswahl getroffen [ ] Ja [ ] Nein

Nur eine Antwort wählbar

1.6 Referenzen [Mussangabe]

Ausschlusskriterium Ich/Wir füge(n) zur Prüfung der technischen und fachlichen Leistungsfähigkeit eine Referenzliste über die in den letzten drei Jahren gegenüber öffentlichen Auftraggebern erbrachten VERGLEICHBAREN Leistungen unter Angabe von Leistungswert und Leistungszeit bei. VERGLEICHBAR sind Referenzen nur dann, wenn sie einen vergleichbaren Auftragsgegenstand und einen vergleichbaren Auftragswert haben! In der Referenzliste sind auch Anschrift der Referenzeinrichtung und Ansprechpartner mit Kontaktdaten benannt. Die Referenzliste haben wir als Anlage zu unserem Angebot auf die Plattform hochgeladen.

[ ] Keine Auswahl getroffen [ ] Ja [ ] Nein

Nur eine Antwort wählbar

1.7 QM System [Mussangabe]

Ausschlusskriterium Ich/wir erklären, dass mein/unser Unternehmen über ein Qualitätsmanagementsystem verfügt. Nachweis darüber kann geführt werden, durch die Vorlage einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbar oder durch Vorlage aussagekräftiger Unterlagen, die das QM System detailliert beschreiben. Zertifikate oder aussagefähige Unterlagen zur Beschreibung des QM Systems haben wir zu zu unserem Angebot hochgeladen.

[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein

Nur eine Antwort wählbar

1.8 Russland-Sanktionen [Mussangabe]

Ausschlusskriterium Ich/ wir versichere(n), dass wir nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehören, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Haltenvon Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder bzutrifft.

Weiterhin bestätige(n) ich/ wir, dass die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruchgenommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt,ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.

Ich / wir bestätige(n) und stelle(n) sicher, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.

[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein

Nur eine Antwort wählbar

1.9 LkSG [Mussangabe]

Ausschlusskriterium Ich/wir versichere(n), dass KEINE Person (für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher/ für die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) meines / unseres Unternehmens, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24 LkSG:

  1. rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens einhundertfünfundsiebzigt ausend Euro

Kriterienkatalog - 2/7

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oder

  1. in den Fällen des § 24 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 24 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens eine Million fünfhunderttausend Euro,

oder

in den Fällen des § 24 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 24 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens zwei Millionen Euro und

oder

in den Fällen des § 24 Absatz 3 ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 0,35 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes

[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein

Nur eine Antwort wählbar

1.10 NUR ZU INFORMATION KMU [Mussangabe]

Ich/wir sind ein KMU und beschäftigen weniger als 250 Personen und erzielen entweder einen Jahresumsatz von maximal 50 Mio. Euro oder haben eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

2 Los 2 -"Rettungswagen Koffer-Wechsel auf Fahrgestell neu "

2.1 Wichtiger Hinweis

Bitte beachten Sie: Wenn Sie ein als KO Kriterium bezeichnetes Kriterium mit Nein beantworten oder keine Angabe dazu tätigen, führt dies zum zwingenden Ausschluss vom Verfahren!

2.2 § 123 Abs. 1 GWB [Mussangabe]

Ausschlusskriterium Ich/wir versichere(n), dass KEINE Person ( für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher/ für die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) meines / unseres Unternehmens, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).

[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein

Nur eine Antwort wählbar

2.3 Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben [Mussangabe]

Ausschlusskriterium

Kriterienkatalog - 3/7

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Ich erkläre, dass ich meine/wir unserer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) einschließlich der Unfallversicherung ordnungsgemäß nachgekommen sind.

[ ] Keine Auswahl getroffen [ ] Ja [ ] Nein

Nur eine Antwort wählbar

2.4 Bestätigung [Mussangabe]

Ausschlusskriterium Ich bestätige / Wir bestätigen, dass meinem / unserem Angebot nur die eigenen Preisermittlungen zugrunde liegen und dass mit anderen Bewerbern Vereinbarungen weder über die Preisbildung noch über die Gewähr von Vorteilen an Mitbewerber getroffen sind und auch nicht nach Abgabe des Angebotes getroffen werden.

[ ] Keine Auswahl getroffen [ ] Ja [ ] Nein

Nur eine Antwort wählbar

2.5 Erklärung des Bieters [Mussangabe]

Ausschlusskriterium Ich bin mir / wir sind uns bewusst, dass eine wissentliche falsche Angabe der hier geleisteten Erklärungen meinen / unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge hat.

[ ] Keine Auswahl getroffen [ ] Ja [ ] Nein

Nur eine Antwort wählbar

2.6 Referenzen [Mussangabe]

Ausschlusskriterium Ich/Wir füge(n) zur Prüfung der technischen und fachlichen Leistungsfähigkeit eine Referenzliste über die in den letzten drei Jahren gegenüber öffentlichen Auftraggebern erbrachten VERGLEICHBAREN Leistungen unter Angabe von Leistungswert und Leistungszeit bei. VERGLEICHBAR sind Referenzen nur dann, wenn sie einen vergleichbaren Auftragsgegenstand und einen vergleichbaren Auftragswert haben! In der Referenzliste sind auch Anschrift der Referenzeinrichtung und Ansprechpartner mit Kontaktdaten benannt. Die Referenzliste haben wir als Anlage zu unserem Angebot auf die Plattform hochgeladen.

[ ] Keine Auswahl getroffen [ ] Ja [ ] Nein

Nur eine Antwort wählbar

2.7 QM System [Mussangabe]

Ausschlusskriterium Ich/wir erklären, dass mein/unser Unternehmen über ein Qualitätsmanagementsystem verfügt. Nachweis darüber kann geführt werden, durch die Vorlage einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbar oder durch Vorlage aussagekräftiger Unterlagen, die das QM System detailliert beschreiben. Zertifikate oder aussagefähige Unterlagen zur Beschreibung des QM Systems haben wir zu zu unserem Angebot hochgeladen.

[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein

Nur eine Antwort wählbar

2.8 Russland-Sanktionen [Mussangabe]

Ausschlusskriterium Ich/ wir versichere(n), dass wir nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehören, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Haltenvon Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder bzutrifft.

Weiterhin bestätige(n) ich/ wir, dass die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im

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Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruchgenommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt,ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.

Ich / wir bestätige(n) und stelle(n) sicher, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.

[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein

Nur eine Antwort wählbar

2.9 LkSG [Mussangabe]

Ausschlusskriterium Ich/wir versichere(n), dass KEINE Person (für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher/ für die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) meines / unseres Unternehmens, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24 LkSG:

  1. rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens einhundertfünfundsiebzigt ausend Euro

oder

  1. in den Fällen des § 24 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 24 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens eine Million fünfhunderttausend Euro,

oder

in den Fällen des § 24 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 24 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens zwei Millionen Euro und

oder

in den Fällen des § 24 Absatz 3 ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 0,35 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes

[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein

Nur eine Antwort wählbar

2.10 NUR ZU INFORMATION KMU [Mussangabe]

Ich/wir sind ein KMU und beschäftigen weniger als 250 Personen und erzielen entweder einen Jahresumsatz von maximal 50 Mio. Euro oder haben eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

3 Los 3 -"Rettungswagen Kastenaufbau "

3.1 Wichtiger Hinweis

Bitte beachten Sie: Wenn Sie ein als KO Kriterium bezeichnetes Kriterium mit Nein beantworten oder keine Angabe dazu tätigen, führt dies zum zwingenden Ausschluss vom Verfahren!

3.2 § 123 Abs. 1 GWB [Mussangabe]

Ausschlusskriterium Ich/wir versichere(n), dass KEINE Person ( für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher/ für die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) meines / unseres Unternehmens, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

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§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).

[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein

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3.3 Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben [Mussangabe]

Ausschlusskriterium Ich erkläre, dass ich meine/wir unserer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) einschließlich der Unfallversicherung ordnungsgemäß nachgekommen sind.

[ ] Keine Auswahl getroffen [ ] Ja [ ] Nein

Nur eine Antwort wählbar

3.4 Bestätigung [Mussangabe]

Ausschlusskriterium Ich bestätige / Wir bestätigen, dass meinem / unserem Angebot nur die eigenen Preisermittlungen zugrunde liegen und dass mit anderen Bewerbern Vereinbarungen weder über die Preisbildung noch über die Gewähr von Vorteilen an Mitbewerber getroffen sind und auch nicht nach Abgabe des Angebotes getroffen werden.

[ ] Keine Auswahl getroffen [ ] Ja [ ] Nein

Nur eine Antwort wählbar

3.5 Erklärung des Bieters [Mussangabe]

Ausschlusskriterium Ich bin mir / wir sind uns bewusst, dass eine wissentliche falsche Angabe der hier geleisteten Erklärungen meinen / unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge hat.

[ ] Keine Auswahl getroffen [ ] Ja [ ] Nein

Nur eine Antwort wählbar

3.6 Referenzen [Mussangabe]

Ausschlusskriterium Ich/Wir füge(n) zur Prüfung der technischen und fachlichen Leistungsfähigkeit eine Referenzliste über mind. 3 Referenzen erbrachten VERGLEICHBAREN Leistungen unter Angabe von Leistungswert und Leistungszeit bei. VERGLEICHBAR sind Referenzen nur dann, wenn sie einen vergleichbaren Auftragsgegenstand und einen vergleichbaren Auftragswert haben! In der Referenzliste sind auch Anschrift der Referenzeinrichtung und Ansprechpartner mit Kontaktdaten benannt. Die Referenzliste haben wir als Anlage zu unserem Angebot auf die Plattform hochgeladen.

[ ] Keine Auswahl getroffen [ ] Ja [ ] Nein

Nur eine Antwort wählbar

3.7 QM System [Mussangabe]

Ausschlusskriterium Ich/wir erklären, dass mein/unser Unternehmen über ein Qualitätsmanagementsystem verfügt. Nachweis darüber kann geführt werden, durch die Vorlage einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbar oder durch Vorlage aussagekräftiger Unterlagen, die das QM System detailliert beschreiben. Zertifikate oder aussagefähige Unterlagen zur Beschreibung des QM Systems haben wir zu unserem Angebot hochgeladen.

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[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein

Nur eine Antwort wählbar

3.8 Russland-Sanktionen [Mussangabe]

Ausschlusskriterium Ich/ wir versichere(n), dass wir nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehören, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Haltenvon Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder bzutrifft.

Weiterhin bestätige(n) ich/ wir, dass die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruchgenommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt,ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.

Ich / wir bestätige(n) und stelle(n) sicher, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.

[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein

Nur eine Antwort wählbar

3.9 LkSG [Mussangabe]

Ausschlusskriterium Ich/wir versichere(n), dass KEINE Person (für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher/ für die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) meines / unseres Unternehmens, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24 LkSG:

  1. rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens einhundertfünfundsiebzigt ausend Euro

oder

  1. in den Fällen des § 24 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 24 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens eine Million fünfhunderttausend Euro,

oder

in den Fällen des § 24 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 24 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens zwei Millionen Euro und

oder

in den Fällen des § 24 Absatz 3 ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 0,35 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes

[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein

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3.10 NUR ZU INFORMATION KMU [Mussangabe]

Ich/wir sind ein KMU und beschäftigen weniger als 250 Personen und erzielen entweder einen Jahresumsatz von maximal 50 Mio. Euro oder haben eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

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KRITERIENKATALOG 04.11.2026

Ausschreibung

Verfahren: 2026000265 - Rettungsfahrzeuge Oberhavel 2026

LEISTUNGSKRITERIEN

1Los 1 -"Notarzteinsatzfahrzeug nach DIN EN 75079"
1.1Mindestkriterien

1.1.1 Innenstehhöhe [Mussangabe]

Ausschlusskriterium Im Innenraum muss trotz aller weiteren Forderungen eine Stehhöhe von mindestens 1900 mm durchgängig gewährleistet sein.

[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein

Nur eine Antwort wählbar

1.1.2 Ausbau nach DIN EN 1789:2020-12 [Mussangabe]

Ausschlusskriterium Das Fahrzeug entspricht den Mindestvorgaben der DIN EN 1789:2020-12

[ ] Keine Auswahl getroffen [ ] Ja [ ] Nein

Nur eine Antwort wählbar

1.1.3 Anforderungen Leistungsverzeichnis [Mussangabe]

Ausschlusskriterium Das Fahrzeug erfüllt alle Anforderungen des Leistungsverzeichnisses

[ ] Keine Auswahl getroffen [ ] Ja [ ] Nein

Nur eine Antwort wählbar

1.1.4 Desinfektionsmittel [Mussangabe]

Ausschlusskriterium Die im Patientenraum verwendeten Oberflächen (einschließlich der Einbauten wie Schränke etc.) sind gegen Desinfektionsmittel nach der Liste der geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel des RKI beständig.

[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein

Nur eine Antwort wählbar

1.1.5 Lieferfähigkeit [Mussangabe]

Ausschlusskriterium Die Fahrzeuglieferung erfolgt bis zum 31.03.2026

[ ] Keine Auswahl getroffen [ ] Ja [ ] Nein

Nur eine Antwort wählbar

1.2 Bewertung

Gewichtung: 100,00% 1.2.1 Bewertung Referenzen

Gewichtung: 60,00% Maximalpunktzahl: 100

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An dieser Stelle überträgt die Vergabestelle die erreichte Punktzahl aus der auf der Plattform hinterlegten Bewertung.

1.2.2 Bewertung Technik

Gewichtung: 20,00% Maximalpunktzahl: 100 An dieser Stelle überträgt die Vergabestelle die erreichte Punktzahl aus der auf der Plattform hinterlegten Bewertung.

1.2.3 Bewertung Service

Gewichtung: 20,00% Maximalpunktzahl: 100 An dieser Stelle überträgt die Vergabestelle die erreichte Punktzahl aus der auf der Plattform hinterlegten Bewertung.

1.3 Tariftreue

1.3.1 Tariftreuregelung Brandenburg [Mussangabe]

Ausschlusskriterium Die nachstehend aufgeführten Erklärungen sind Bestandteil meines/unseres Angebotes:

  1. Vergütung der Arbeitsleistung der Beschäftigten: Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegese tz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 des Brandenburgischen Vergabegesetzes von zzt. 13 Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 13 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen. - Lieferleistung: Bei einer Lieferleistung gilt dies für die mit der Anlieferung zusammenhängenden Leistungen, insbesondere Transport, Aufstellung, Montage und Einweisung zur Benutzung. Mit dem Vertrag über die Lieferung bereits beauftragte spätere Dienstleistungen, wie Serviceleistungen am Liefergegenstand unterfallen ebenfalls dieser Vereinbarung. - Längerfristige Verträge: Bei längerfristigen Verträgen ist eine ggf. vereinbarte Lohngleitklausel auch auf den Fall der Erhöhung des Mindestarbeitsentgelts auf Grundlage des § 6 Absatz 2 Brandenburgisches Vergabegesetz unter den für die Lohngleitung sonst geltenden Voraussetzungen und der tatsächlichen Erhöhung des Arbeitsentgelts für die Beschäftigten anwendbar.

  2. Nachweise (Lohn- und Gehaltszahlungsunterlagen ) Alle Nachweise können in anonymisierter (§ 3 Brandenburgisches Datenschutzgesetz) oder pseudonymisierter Form (Artikel 4 Nummer 5 EU-Datenschutz-Grundveror dnung) vorgelegt werden. Es muss erkennbar sein, dass Nachweise der Arbeitszeit für den Einsatz im öffentlichen Auftrag und die Entgeltberechnungs- und –zahlungsunterlagen sich auf dieselbe Person beziehen. - Lieferaufträge: Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns mit der Rechnung Lohn- und Gehaltszahlungsunterlagen vorzulegen, die sich auf die Erbringung aller Leistungen beziehen, die mit der Anlieferung zusammenhängen, insbesondere Transport, Aufstellung, Montage und Einweisung zur Benutzung.

  • Dienstleistungsverträge: Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns mit mindestens einer (Teil-)Rechnung über erbrachte Leistungen während der Vertragslaufzeit oder bei längeren Laufzeiten einmal kalenderjährlich Lohn- und Gehaltszahlungsunterlagen vorzulegen, wobei der Auftraggeber den Zeitpunkt unter Wahrung der wechselseitigen Interessen bestimmen kann.
  1. Stichprobenkontrollen Dem Auftraggeber wird zur Durchführung von Stichprobenkontrollen Einblick in die Lohn- und Gehaltsabrechnungen und Auszahlungsbelege gegeben. Das Einverständnis meiner/unserer von mir/uns eingesetzten Beschäftigten zu der Vorlage der Lohn- und Gehaltsabrechnungen und Überprüfung der vorgelegten Abrechnungen werde(n) ich/wir einholen. Die Unterlagen können pseudonymisiert sein, wenn deren Zusammengehörigkeit erkennbar ist. Zu Kontrollen darf der Auftraggeber oder eine von diesem beauftragte Person meine/unsere betrieblichen Grundstücke und Räume betreten und Beschäftigte meines/unseres Unternehmens über den Einsatz beim Auftraggeber und die Arbeitsentgelthöhe und -zahlung befragen.

  2. Entgeltzahlung an Beschäftigte Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Löhne und Gehälter aller - auch der im Ausland ansässigen - Beschäftigter mindestens monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältniss e und Überweisungsbelege bereitzuhalten und auf Wunsch des Auftraggebers im jeweiligen Büro des Auftraggebers vorzulegen, werktags außer samstags zwischen 8 Uhr und 17 Uhr, freitags bis 14 Uhr, den Zugang zu meinen/unseren Geschäftsräumen und die Einsichtnahme in die Unterlagen über die Beschäftigungsverhältniss e und Überweisungsbelege zu gestatten und diese oder im Beisein einer auftraggeberseitigen Person gefertigte Kopien auf Verlangen gegen Quittung vorübergehend zu überlassen. Die Nachweise können pseudonymisiert sein, wenn die Zusammengehörigkeit erkennbar ist.

  3. Nachunternehmer Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Nachunternehmer nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass der Nachunternehmer eine gleich lautende Erklärung zugunsten einer Kontrolle durch mich/uns und den Auftraggeber mir/uns gegenüber abgibt und gleich lautende Erklärungen evt. weiterer von ihm oder seinen Nachunternehmern eingesetzten Nachunternehmern vorlegt. Dasselbe gilt sinngemäß für Verleiher von Arbeitskräften.

  4. Verstöße, Auftragssperren und Vertragsstrafen Mir/Uns ist bekannt, dass der Auftraggeber Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegese tz und das Mindestlohngesetz an die zuständige Zollbehörde meldet. Es ist auch bekannt, dass der Auftraggeber bei Verstößen gegen die in diesem Angebotsteil enthaltenen vertraglichen Pflichten über einen Ausschluss vom Wettbewerb bis zu drei Jahren entscheiden und diesen zu einer zentralen Sperrliste melden kann, aus der brandenburgische Auftraggeber Auskunft über die Eintragung erhalten. Es besteht die Möglichkeit durch eine „Selbstreinigung“ eine Kürzung der Sperrdauer oder eine Aufhebung der Sperre zu erreichen. Änderungen an den Eintragungen sind gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen, der die Eintragung bewirkt hat. Ist ein Nachauftragnehmer mit einer Auftragssperre belegt, werde ich kurzfristig einen anderen Nachauftragnehmer benennen. Der Auftraggeber räumt diese Möglichkeit nur ein, wenn zeitliche Verzögerungen im Vergabeverfahren unschädlich sind. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, für jeden nachgewiesenen schuldhaften Fall der entgegen den Verpflichtungen aus Ziffer 1 erfolgten Entgeltverkürzung gegenüber einem/einer von meinem/unserem Unternehmen bei der Leistungserbringung Beschäftigten oder Verstöße gegen die Pflicht zur Duldung von Kontrollen an den Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftragssumme, maximal 25 000 Euro, bei mehreren Verstößen insgesamt höchstens 5 % der Auftragssumme, maximal 250 000 Euro, zu zahlen. Dabei stellen Verstöße gegen Arbeitsentgeltzahlungspfl ichten je Beschäftigter/n und Monat einen Fall dar. Verstöße gegen die Pflicht zur Duldung von Stichprobenkontrollen bilden ebenso einen Fall. - von Nachunternehmern Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Nachunternehmer oder Verleiher nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass der Nachunternehmer oder Verleiher sich gemäß dem in der Anlage zu dieser Vereinbarung beigefügtem Muster mir/uns gegenüber mit Wirkung zugunsten des Auftraggebers verpflichtet, für jeden nachgewiesenen schuldhaften Fall der entgegen den Verpflichtungen aus Ziffer 1 erfolgten Entgeltverkürzung gegenüber einem/einer in seinem Unternehmen Beschäftigten oder Verstöße gegen die Pflicht zur Duldung von Kontrollen an den Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftragssumme, maximal 25 000 Euro, bei mehreren Verstößen insgesamt höchstens 5 % der Auftragssumme, maximal 250 000 Euro, zu zahlen. Dabei stellen Verstöße gegen Arbeitsentgeltzahlungspfl ichten je Beschäftigter/n und Monat einen Fall dar. Verstöße gegen die Pflicht zur Duldung von Stichprobenkontrollen bilden ebenso einen Fall. Entsprechende Erklärungen lege ich auch von weiteren Nachunternehmern oder Verleihern vor.

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  1. Kündigungsrecht Ich/wir räume/n dem Auftraggeber ein Kündigungsrecht für den Fall der Verletzung meiner/unserer in diesem Angebotsteil begründeten Verpflichtungen ein.

[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein

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1.4 Soziale Kriterien

1.4.1 Wichtiger Hinweis

Bitte beachten Sie: Wenn Sie ein als KO Kriterium bezeichnetes Kriterium mit Nein beantworten oder keine Angabe dazu tätigen, führt dies zum zwingenden Ausschluss vom Verfahren!

1.4.2 ILO Kernarbeitsnormen [Mussangabe]

Ausschlusskriterium Die zu liefernden Produkte wurden unter Einhaltung der Mindestarbeitsstandards, die sich aus den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation ergeben, hergestellt:

Keine Zwangsarbeit einschließlich Sklaven- und Gefängnisarbeit (entsprechend dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit vom 28. Juni 1930, BGBl. 1956 II S. 641, und dem Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 25. Juni 1957, BGBl. 1959 II S. 442).

Allen Arbeitnehmern/-innen steht das Recht zu, Gewerkschaften zu gründen und ihnen beizutreten sowie das Recht auf Tarifverhandlungen (entsprechend dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes vom 9. Juli 1948, BGBl. 1956 II S. 2073, und dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen vom 1. Juli 1949, BGBl. 1955 II S. 1123). Es hat keine Unterscheidung, Ausschließung oder Bevorzugung, auf Grund der Rasse, der Hautfarbe, des Geschlechts, des Glaubensbekenntnisses, der politischen Meinung, der nationalen Abstammung oder der sozialen Herkunft gegeben, die dazu führt, dass die Gleichheit der Gelegenheiten oder der Behandlung in Beschäftigung oder Beruf aufgehoben oder beeinträchtigt wird (entsprechend dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf vom 25. Juni 1958, BGBl. 1961 II S. 98). Männlichen und weiblichen Arbeitskräften wurde das gleiche Entgelt gezahlt (entsprechend dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit vom 29. Juni 1951, BGBl. 1956 II S. 24). Kinderarbeit in ihren schlimmsten Formen wurde nicht geleistet(entsprechend dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom 17. Juni 1999, BGBl. 2001 II S. 1291, und dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung vom 19. Juni 1976, BGBl. 1976 II S. 202).

[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein

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1.4.3 Lieferkettensorgfaltspfli chtengesetz [Mussangabe]

Ausschlusskriterium Die teilnehmenden Gesundheitseinrichtungen unterliegen aufgrund ihrer Mitarbeiterzahl dem Anwendungsbereich des LkSG. In diesem Rahmen müssen die Gesundheitseinrichtungen eine umfassende Risikoanalyse zu Lieferanten bezogen auf mögliche Menschenrechtsverletzunge n und umweltbezogene Risiken in der Lieferkette erstellen. Mit Abgabe des Angebotes sind wir daher bereit, der EKK plus und den teilnehmenden Gesundheitseinrichtungen auf Anforderung alle Auskünfte und Informationen zu erteilen, die für diese Risikoanalyse benötigt werden, ggf. auch für Vorlieferanten.

[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein

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1.4.4 CSRD [Mussangabe]

Ausschlusskriterium Die teilnehmende/n Gesundheitseinrichtung/en unterliegt/unterliegen aufgrund ihrer Größe dem Anwendungsbereich der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). In diesem Rahmen müssen die Gesundheitseinrichtungen eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse durchführen um sowohl über die Auswirkungen des eigenen Geschäftsbetriebs auf Mensch und Umwelt als auch über die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf das Unternehmen zu berichten. Zudem sind jährliche Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen. Mit Abgabe des Angebotes sind wir daher bereit, der EKK plus und der/den teilnehmenden Gesundheitseinrichtung/en auf Anforderung alle Auskünfte und Informationen zu erteilen, die für diese Berichtspflicht aus der Zusammenarbeit mit uns benötigt werden.

[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein

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2Los 2 -"Rettungswagen Koffer-Wechsel auf Fahrgestell neu "
2.1Mindestkriterien

2.1.1 Ausbau nach DIN EN 1789:2020-12 [Mussangabe]

Ausschlusskriterium Das Fahrzeug entspricht den Mindestvorgaben der DIN EN 1789:2020-12

[ ] Keine Auswahl getroffen [ ] Ja [ ] Nein

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2.1.2 Anforderungen Leistungsverzeichnis [Mussangabe]

Ausschlusskriterium Das Fahrzeug erfüllt alle Anforderungen des Leistungsverzeichnisses

[ ] Keine Auswahl getroffen [ ] Ja [ ] Nein

Nur eine Antwort wählbar

2.1.3 Lieferfähigkeit [Mussangabe]

Ausschlusskriterium Die Fahrzeuglieferung erfolgt bis zum 31.03.2025

[ ] Keine Auswahl getroffen [ ] Ja [ ] Nein

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2.2 Bewertung

Gewichtung: 100,00% 2.2.1 Bewertung Ausfallstunden Kofferwechsel

Gewichtung: 90,00% Maximalpunktzahl: 100 An dieser Stelle überträgt die Vergabestelle die erreichte Punktzahl aus der auf der Plattform hinterlegten Bewertung.

2.2.2 Bewertung Technik

Gewichtung: 5,00% Maximalpunktzahl: 100 An dieser Stelle überträgt die Vergabestelle die erreichte Punktzahl aus der auf der Plattform hinterlegten Bewertung.

2.2.3 Bewertung Service

Gewichtung: 5,00% Maximalpunktzahl: 100 An dieser Stelle überträgt die Vergabestelle die erreichte Punktzahl aus der auf der Plattform hinterlegten Bewertung.

2.3 Tariftreue

2.3.1 Tariftreuregelung Brandenburg [Mussangabe]

Ausschlusskriterium Die nachstehend aufgeführten Erklärungen sind Bestandteil meines/unseres Angebotes:

  1. Vergütung der Arbeitsleistung der Beschäftigten: Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegese tz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 des Brandenburgischen Vergabegesetzes von zzt. 13 Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 13 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen. - Lieferleistung: Bei einer Lieferleistung gilt dies für die mit der Anlieferung zusammenhängenden Leistungen, insbesondere Transport, Aufstellung, Montage und Einweisung zur Benutzung. Mit dem Vertrag über die Lieferung bereits beauftragte spätere Dienstleistungen, wie Serviceleistungen am Liefergegenstand unterfallen ebenfalls dieser Vereinbarung. - Längerfristige Verträge: Bei längerfristigen Verträgen ist eine ggf. vereinbarte Lohngleitklausel auch auf den Fall der Erhöhung des Mindestarbeitsentgelts auf Grundlage des § 6 Absatz 2 Brandenburgisches Vergabegesetz unter den für die Lohngleitung sonst geltenden Voraussetzungen und der tatsächlichen Erhöhung des Arbeitsentgelts für die Beschäftigten anwendbar.

  2. Nachweise (Lohn- und Gehaltszahlungsunterlagen ) Alle Nachweise können in anonymisierter (§ 3 Brandenburgisches Datenschutzgesetz) oder pseudonymisierter Form (Artikel 4 Nummer 5 EU-Datenschutz-Grundveror dnung) vorgelegt werden. Es

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muss erkennbar sein, dass Nachweise der Arbeitszeit für den Einsatz im öffentlichen Auftrag und die Entgeltberechnungs- und –zahlungsunterlagen sich auf dieselbe Person beziehen. - Lieferaufträge: Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns mit der Rechnung Lohn- und Gehaltszahlungsunterlagen vorzulegen, die sich auf die Erbringung aller Leistungen beziehen, die mit der Anlieferung zusammenhängen, insbesondere Transport, Aufstellung, Montage und Einweisung zur Benutzung.

  • Dienstleistungsverträge: Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns mit mindestens einer (Teil-)Rechnung über erbrachte Leistungen während der Vertragslaufzeit oder bei längeren Laufzeiten einmal kalenderjährlich Lohn- und Gehaltszahlungsunterlagen vorzulegen, wobei der Auftraggeber den Zeitpunkt unter Wahrung der wechselseitigen Interessen bestimmen kann.
  1. Stichprobenkontrollen Dem Auftraggeber wird zur Durchführung von Stichprobenkontrollen Einblick in die Lohn- und Gehaltsabrechnungen und Auszahlungsbelege gegeben. Das Einverständnis meiner/unserer von mir/uns eingesetzten Beschäftigten zu der Vorlage der Lohn- und Gehaltsabrechnungen und Überprüfung der vorgelegten Abrechnungen werde(n) ich/wir einholen. Die Unterlagen können pseudonymisiert sein, wenn deren Zusammengehörigkeit erkennbar ist. Zu Kontrollen darf der Auftraggeber oder eine von diesem beauftragte Person meine/unsere betrieblichen Grundstücke und Räume betreten und Beschäftigte meines/unseres Unternehmens über den Einsatz beim Auftraggeber und die Arbeitsentgelthöhe und -zahlung befragen.

  2. Entgeltzahlung an Beschäftigte Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Löhne und Gehälter aller - auch der im Ausland ansässigen - Beschäftigter mindestens monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältniss e und Überweisungsbelege bereitzuhalten und auf Wunsch des Auftraggebers im jeweiligen Büro des Auftraggebers vorzulegen, werktags außer samstags zwischen 8 Uhr und 17 Uhr, freitags bis 14 Uhr, den Zugang zu meinen/unseren Geschäftsräumen und die Einsichtnahme in die Unterlagen über die Beschäftigungsverhältniss e und Überweisungsbelege zu gestatten und diese oder im Beisein einer auftraggeberseitigen Person gefertigte Kopien auf Verlangen gegen Quittung vorübergehend zu überlassen. Die Nachweise können pseudonymisiert sein, wenn die Zusammengehörigkeit erkennbar ist.

  3. Nachunternehmer Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Nachunternehmer nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass der Nachunternehmer eine gleich lautende Erklärung zugunsten einer Kontrolle durch mich/uns und den Auftraggeber mir/uns gegenüber abgibt und gleich lautende Erklärungen evt. weiterer von ihm oder seinen Nachunternehmern eingesetzten Nachunternehmern vorlegt. Dasselbe gilt sinngemäß für Verleiher von Arbeitskräften.

  4. Verstöße, Auftragssperren und Vertragsstrafen Mir/Uns ist bekannt, dass der Auftraggeber Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegese tz und das Mindestlohngesetz an die zuständige Zollbehörde meldet. Es ist auch bekannt, dass der Auftraggeber bei Verstößen gegen die in diesem Angebotsteil enthaltenen vertraglichen Pflichten über einen Ausschluss vom Wettbewerb bis zu drei Jahren entscheiden und diesen zu einer zentralen Sperrliste melden kann, aus der brandenburgische Auftraggeber Auskunft über die Eintragung erhalten. Es besteht die Möglichkeit durch eine „Selbstreinigung“ eine Kürzung der Sperrdauer oder eine Aufhebung der Sperre zu erreichen. Änderungen an den Eintragungen sind gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen, der die Eintragung bewirkt hat. Ist ein Nachauftragnehmer mit einer Auftragssperre belegt, werde ich kurzfristig einen anderen Nachauftragnehmer benennen. Der Auftraggeber räumt diese Möglichkeit nur ein, wenn zeitliche Verzögerungen im Vergabeverfahren unschädlich sind. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, für jeden nachgewiesenen schuldhaften Fall der entgegen den Verpflichtungen aus Ziffer 1 erfolgten Entgeltverkürzung gegenüber einem/einer von meinem/unserem Unternehmen bei der Leistungserbringung Beschäftigten oder Verstöße gegen die Pflicht zur Duldung von Kontrollen an den Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftragssumme, maximal 25 000 Euro, bei mehreren Verstößen insgesamt höchstens 5 % der Auftragssumme, maximal 250 000 Euro, zu zahlen. Dabei stellen Verstöße gegen Arbeitsentgeltzahlungspfl ichten je Beschäftigter/n und Monat einen Fall dar. Verstöße gegen die Pflicht zur Duldung von Stichprobenkontrollen bilden ebenso einen Fall. - von Nachunternehmern Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Nachunternehmer oder Verleiher nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass der Nachunternehmer oder Verleiher sich gemäß dem in der Anlage zu dieser Vereinbarung beigefügtem Muster mir/uns gegenüber mit Wirkung zugunsten des Auftraggebers verpflichtet, für jeden nachgewiesenen schuldhaften Fall der entgegen den Verpflichtungen aus Ziffer 1 erfolgten Entgeltverkürzung gegenüber einem/einer in seinem Unternehmen Beschäftigten oder Verstöße gegen die Pflicht zur Duldung von Kontrollen an den Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftragssumme, maximal 25 000 Euro, bei mehreren Verstößen insgesamt höchstens 5 % der Auftragssumme, maximal 250 000 Euro, zu zahlen. Dabei stellen Verstöße gegen Arbeitsentgeltzahlungspfl ichten je Beschäftigter/n und Monat einen Fall dar. Verstöße gegen die Pflicht zur Duldung von Stichprobenkontrollen bilden ebenso einen Fall. Entsprechende Erklärungen lege ich auch von weiteren Nachunternehmern oder Verleihern vor.

  5. Kündigungsrecht Ich/wir räume/n dem Auftraggeber ein Kündigungsrecht für den Fall der Verletzung meiner/unserer in diesem Angebotsteil begründeten Verpflichtungen ein.

[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein

Nur eine Antwort wählbar

2.4 Soziale Kriterien

2.4.1 Wichtiger Hinweis

Bitte beachten Sie: Wenn Sie ein als KO Kriterium bezeichnetes Kriterium mit Nein beantworten oder keine Angabe dazu tätigen, führt dies zum zwingenden Ausschluss vom Verfahren!

2.4.2 ILO Kernarbeitsnormen [Mussangabe]

Ausschlusskriterium Die zu liefernden Produkte wurden unter Einhaltung der Mindestarbeitsstandards, die sich aus den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation ergeben, hergestellt:

Keine Zwangsarbeit einschließlich Sklaven- und Gefängnisarbeit (entsprechend dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit vom 28. Juni 1930, BGBl. 1956 II S. 641, und dem Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 25. Juni 1957, BGBl. 1959 II S. 442).

Allen Arbeitnehmern/-innen steht das Recht zu, Gewerkschaften zu gründen und ihnen beizutreten sowie das Recht auf Tarifverhandlungen (entsprechend dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes vom 9. Juli 1948, BGBl. 1956 II S. 2073, und dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen vom 1. Juli 1949, BGBl. 1955 II S. 1123). Es hat keine Unterscheidung, Ausschließung oder Bevorzugung, auf Grund der Rasse, der Hautfarbe, des Geschlechts, des Glaubensbekenntnisses, der politischen Meinung, der nationalen Abstammung oder der sozialen Herkunft gegeben, die dazu führt, dass die Gleichheit der Gelegenheiten oder der Behandlung in Beschäftigung oder Beruf aufgehoben oder beeinträchtigt wird (entsprechend dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf vom 25. Juni 1958, BGBl. 1961 II S. 98). Männlichen und weiblichen Arbeitskräften wurde das gleiche Entgelt gezahlt (entsprechend dem Übereinkommen Nr. 100 über die

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Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit vom 29. Juni 1951, BGBl. 1956 II S. 24). Kinderarbeit in ihren schlimmsten Formen wurde nicht geleistet(entsprechend dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom 17. Juni 1999, BGBl. 2001 II S. 1291, und dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung vom 19. Juni 1976, BGBl. 1976 II S. 202).

[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein

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2.4.3 Lieferkettensorgfaltspfli chtengesetz [Mussangabe]

Ausschlusskriterium Die teilnehmenden Gesundheitseinrichtungen unterliegen aufgrund ihrer Mitarbeiterzahl dem Anwendungsbereich des LkSG. In diesem Rahmen müssen die Gesundheitseinrichtungen eine umfassende Risikoanalyse zu Lieferanten bezogen auf mögliche Menschenrechtsverletzunge n und umweltbezogene Risiken in der Lieferkette erstellen. Mit Abgabe des Angebotes sind wir daher bereit, der EKK plus und den teilnehmenden Gesundheitseinrichtungen auf Anforderung alle Auskünfte und Informationen zu erteilen, die für diese Risikoanalyse benötigt werden, ggf. auch für Vorlieferanten.

[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein

Nur eine Antwort wählbar

2.4.4 CSRD [Mussangabe]

Ausschlusskriterium Die teilnehmende/n Gesundheitseinrichtung/en unterliegt/unterliegen aufgrund ihrer Größe dem Anwendungsbereich der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). In diesem Rahmen müssen die Gesundheitseinrichtungen eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse durchführen um sowohl über die Auswirkungen des eigenen Geschäftsbetriebs auf Mensch und Umwelt als auch über die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf das Unternehmen zu berichten. Zudem sind jährliche Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen. Mit Abgabe des Angebotes sind wir daher bereit, der EKK plus und der/den teilnehmenden Gesundheitseinrichtung/en auf Anforderung alle Auskünfte und Informationen zu erteilen, die für diese Berichtspflicht aus der Zusammenarbeit mit uns benötigt werden.

[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein

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3Los 3 -"Rettungswagen Kastenaufbau "
3.1Mindestkriterien Gewichtung: 0,00%

Gewichtung: 0,00% 3.1.1 Innenstehhöhe [Mussangabe]

Ausschlusskriterium Im Innenraum muss trotz aller weiteren Forderungen eine Stehhöhe von mindestens 1900 mm durchgängig gewährleistet sein.

[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein

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3.1.2 Ausbau nach DIN EN 1789:2020-12 [Mussangabe]

Ausschlusskriterium Das Fahrzeug entspricht den Mindestvorgaben der DIN EN 1789:2020-12

[ ] Keine Auswahl getroffen [ ] Ja [ ] Nein

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3.1.3 Anforderungen Leistungsverzeichnis [Mussangabe]

Ausschlusskriterium

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Das Fahrzeug erfüllt alle Anforderungen des Leistungsverzeichnisses

[ ] Keine Auswahl getroffen [ ] Ja [ ] Nein

Nur eine Antwort wählbar

3.1.4 Desinfektionsmittel [Mussangabe]

Ausschlusskriterium Die im Patientenraum verwendeten Oberflächen (einschließlich der Einbauten wie Schränke etc.) sind gegen Desinfektionsmittel nach der Liste der geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel des RKI beständig.

[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein

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3.1.5 Lieferfähigkeit [Mussangabe]

Ausschlusskriterium Die Fahrzeuglieferung erfolgt bis zum 31.03.2026

[ ] Keine Auswahl getroffen [ ] Ja [ ] Nein

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3.2 Bewertung

Gewichtung: 100,00% 3.2.1 Bewertung Referenzen

Gewichtung: 33,33% Maximalpunktzahl: 100 An dieser Stelle überträgt die Vergabestelle die erreichte Punktzahl aus der auf der Plattform hinterlegten Bewertung.

3.2.2 Bewertung Technik

Gewichtung: 33,33% Maximalpunktzahl: 100 An dieser Stelle überträgt die Vergabestelle die erreichte Punktzahl aus der auf der Plattform hinterlegten Bewertung.

3.2.3 Bewertung Service

Gewichtung: 33,33% Maximalpunktzahl: 100 An dieser Stelle überträgt die Vergabestelle die erreichte Punktzahl aus der auf der Plattform hinterlegten Bewertung.

3.3 Tariftreue

Gewichtung: 0,00% 3.3.1 Tariftreuregelung Brandenburg [Mussangabe]

Ausschlusskriterium Die nachstehend aufgeführten Erklärungen sind Bestandteil meines/unseres Angebotes:

  1. Vergütung der Arbeitsleistung der Beschäftigten: Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegese tz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 des Brandenburgischen Vergabegesetzes von zzt. 13 Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 13 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen. - Lieferleistung: Bei einer Lieferleistung gilt dies für die mit der Anlieferung zusammenhängenden Leistungen, insbesondere Transport, Aufstellung, Montage und Einweisung zur Benutzung. Mit dem Vertrag über die Lieferung bereits beauftragte spätere Dienstleistungen, wie Serviceleistungen am Liefergegenstand unterfallen ebenfalls dieser Vereinbarung. - Längerfristige Verträge: Bei längerfristigen Verträgen ist eine ggf. vereinbarte Lohngleitklausel auch auf den Fall der Erhöhung des Mindestarbeitsentgelts auf Grundlage des § 6 Absatz 2 Brandenburgisches Vergabegesetz unter den für die Lohngleitung sonst geltenden Voraussetzungen und der tatsächlichen Erhöhung des Arbeitsentgelts für die Beschäftigten anwendbar.

  2. Nachweise (Lohn- und Gehaltszahlungsunterlagen ) Alle Nachweise können in anonymisierter (§ 3 Brandenburgisches Datenschutzgesetz) oder pseudonymisierter Form (Artikel 4 Nummer 5 EU-Datenschutz-Grundveror dnung) vorgelegt werden. Es muss erkennbar sein, dass Nachweise der Arbeitszeit für den Einsatz im öffentlichen Auftrag und die Entgeltberechnungs- und –zahlungsunterlagen sich auf dieselbe Person beziehen. - Lieferaufträge: Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns mit der Rechnung Lohn- und Gehaltszahlungsunterlagen vorzulegen, die sich auf die Erbringung aller Leistungen beziehen, die mit der Anlieferung zusammenhängen, insbesondere Transport, Aufstellung, Montage und Einweisung zur Benutzung.

  • Dienstleistungsverträge: Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns mit mindestens einer (Teil-)Rechnung über erbrachte Leistungen während der Vertragslaufzeit oder bei längeren Laufzeiten einmal kalenderjährlich Lohn- und Gehaltszahlungsunterlagen vorzulegen, wobei

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der Auftraggeber den Zeitpunkt unter Wahrung der wechselseitigen Interessen bestimmen kann.

  1. Stichprobenkontrollen Dem Auftraggeber wird zur Durchführung von Stichprobenkontrollen Einblick in die Lohn- und Gehaltsabrechnungen und Auszahlungsbelege gegeben. Das Einverständnis meiner/unserer von mir/uns eingesetzten Beschäftigten zu der Vorlage der Lohn- und Gehaltsabrechnungen und Überprüfung der vorgelegten Abrechnungen werde(n) ich/wir einholen. Die Unterlagen können pseudonymisiert sein, wenn deren Zusammengehörigkeit erkennbar ist. Zu Kontrollen darf der Auftraggeber oder eine von diesem beauftragte Person meine/unsere betrieblichen Grundstücke und Räume betreten und Beschäftigte meines/unseres Unternehmens über den Einsatz beim Auftraggeber und die Arbeitsentgelthöhe und -zahlung befragen.

  2. Entgeltzahlung an Beschäftigte Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Löhne und Gehälter aller - auch der im Ausland ansässigen - Beschäftigter mindestens monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältniss e und Überweisungsbelege bereitzuhalten und auf Wunsch des Auftraggebers im jeweiligen Büro des Auftraggebers vorzulegen, werktags außer samstags zwischen 8 Uhr und 17 Uhr, freitags bis 14 Uhr, den Zugang zu meinen/unseren Geschäftsräumen und die Einsichtnahme in die Unterlagen über die Beschäftigungsverhältniss e und Überweisungsbelege zu gestatten und diese oder im Beisein einer auftraggeberseitigen Person gefertigte Kopien auf Verlangen gegen Quittung vorübergehend zu überlassen. Die Nachweise können pseudonymisiert sein, wenn die Zusammengehörigkeit erkennbar ist.

  3. Nachunternehmer Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Nachunternehmer nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass der Nachunternehmer eine gleich lautende Erklärung zugunsten einer Kontrolle durch mich/uns und den Auftraggeber mir/uns gegenüber abgibt und gleich lautende Erklärungen evt. weiterer von ihm oder seinen Nachunternehmern eingesetzten Nachunternehmern vorlegt. Dasselbe gilt sinngemäß für Verleiher von Arbeitskräften.

  4. Verstöße, Auftragssperren und Vertragsstrafen Mir/Uns ist bekannt, dass der Auftraggeber Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegese tz und das Mindestlohngesetz an die zuständige Zollbehörde meldet. Es ist auch bekannt, dass der Auftraggeber bei Verstößen gegen die in diesem Angebotsteil enthaltenen vertraglichen Pflichten über einen Ausschluss vom Wettbewerb bis zu drei Jahren entscheiden und diesen zu einer zentralen Sperrliste melden kann, aus der brandenburgische Auftraggeber Auskunft über die Eintragung erhalten. Es besteht die Möglichkeit durch eine „Selbstreinigung“ eine Kürzung der Sperrdauer oder eine Aufhebung der Sperre zu erreichen. Änderungen an den Eintragungen sind gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen, der die Eintragung bewirkt hat. Ist ein Nachauftragnehmer mit einer Auftragssperre belegt, werde ich kurzfristig einen anderen Nachauftragnehmer benennen. Der Auftraggeber räumt diese Möglichkeit nur ein, wenn zeitliche Verzögerungen im Vergabeverfahren unschädlich sind. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, für jeden nachgewiesenen schuldhaften Fall der entgegen den Verpflichtungen aus Ziffer 1 erfolgten Entgeltverkürzung gegenüber einem/einer von meinem/unserem Unternehmen bei der Leistungserbringung Beschäftigten oder Verstöße gegen die Pflicht zur Duldung von Kontrollen an den Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftragssumme, maximal 25 000 Euro, bei mehreren Verstößen insgesamt höchstens 5 % der Auftragssumme, maximal 250 000 Euro, zu zahlen. Dabei stellen Verstöße gegen Arbeitsentgeltzahlungspfl ichten je Beschäftigter/n und Monat einen Fall dar. Verstöße gegen die Pflicht zur Duldung von Stichprobenkontrollen bilden ebenso einen Fall. - von Nachunternehmern Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Nachunternehmer oder Verleiher nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass der Nachunternehmer oder Verleiher sich gemäß dem in der Anlage zu dieser Vereinbarung beigefügtem Muster mir/uns gegenüber mit Wirkung zugunsten des Auftraggebers verpflichtet, für jeden nachgewiesenen schuldhaften Fall der entgegen den Verpflichtungen aus Ziffer 1 erfolgten Entgeltverkürzung gegenüber einem/einer in seinem Unternehmen Beschäftigten oder Verstöße gegen die Pflicht zur Duldung von Kontrollen an den Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftragssumme, maximal 25 000 Euro, bei mehreren Verstößen insgesamt höchstens 5 % der Auftragssumme, maximal 250 000 Euro, zu zahlen. Dabei stellen Verstöße gegen Arbeitsentgeltzahlungspfl ichten je Beschäftigter/n und Monat einen Fall dar. Verstöße gegen die Pflicht zur Duldung von Stichprobenkontrollen bilden ebenso einen Fall. Entsprechende Erklärungen lege ich auch von weiteren Nachunternehmern oder Verleihern vor.

  5. Kündigungsrecht Ich/wir räume/n dem Auftraggeber ein Kündigungsrecht für den Fall der Verletzung meiner/unserer in diesem Angebotsteil begründeten Verpflichtungen ein.

[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein

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3.4 Soziale Kriterien

Gewichtung: 0,00% 3.4.1 Wichtiger Hinweis

Bitte beachten Sie: Wenn Sie ein als KO Kriterium bezeichnetes Kriterium mit Nein beantworten oder keine Angabe dazu tätigen, führt dies zum zwingenden Ausschluss vom Verfahren!

3.4.2 ILO Kernarbeitsnormen [Mussangabe]

Ausschlusskriterium Die zu liefernden Produkte wurden unter Einhaltung der Mindestarbeitsstandards, die sich aus den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation ergeben, hergestellt:

Keine Zwangsarbeit einschließlich Sklaven- und Gefängnisarbeit (entsprechend dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit vom 28. Juni 1930, BGBl. 1956 II S. 641, und dem Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 25. Juni 1957, BGBl. 1959 II S. 442).

Allen Arbeitnehmern/-innen steht das Recht zu, Gewerkschaften zu gründen und ihnen beizutreten sowie das Recht auf Tarifverhandlungen (entsprechend dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes vom 9. Juli 1948, BGBl. 1956 II S. 2073, und dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen vom 1. Juli 1949, BGBl. 1955 II S. 1123). Es hat keine Unterscheidung, Ausschließung oder Bevorzugung, auf Grund der Rasse, der Hautfarbe, des Geschlechts, des Glaubensbekenntnisses, der politischen Meinung, der nationalen Abstammung oder der sozialen Herkunft gegeben, die dazu führt, dass die Gleichheit der Gelegenheiten oder der Behandlung in Beschäftigung oder Beruf aufgehoben oder beeinträchtigt wird (entsprechend dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf vom 25. Juni 1958, BGBl. 1961 II S. 98). Männlichen und weiblichen Arbeitskräften wurde das gleiche Entgelt gezahlt (entsprechend dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit vom 29. Juni 1951, BGBl. 1956 II S. 24). Kinderarbeit in ihren schlimmsten Formen wurde nicht geleistet(entsprechend dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom 17. Juni 1999, BGBl. 2001 II S. 1291, und dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung vom 19. Juni 1976, BGBl. 1976 II S. 202).

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3.4.3 Lieferkettensorgfaltspfli chtengesetz [Mussangabe]

Ausschlusskriterium Die teilnehmenden Gesundheitseinrichtungen unterliegen aufgrund ihrer Mitarbeiterzahl dem Anwendungsbereich des LkSG. In diesem Rahmen müssen die Gesundheitseinrichtungen eine umfassende Risikoanalyse zu Lieferanten bezogen auf mögliche Menschenrechtsverletzunge n und umweltbezogene Risiken in der Lieferkette erstellen. Mit Abgabe des Angebotes sind wir daher bereit, der EKK plus und den teilnehmenden Gesundheitseinrichtungen auf Anforderung alle Auskünfte und Informationen zu erteilen, die für diese Risikoanalyse benötigt werden, ggf. auch für Vorlieferanten.

[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein

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3.4.4 CSRD [Mussangabe]

Ausschlusskriterium Die teilnehmende/n Gesundheitseinrichtung/en unterliegt/unterliegen aufgrund ihrer Größe dem Anwendungsbereich der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). In diesem Rahmen müssen die Gesundheitseinrichtungen eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse durchführen um sowohl über die Auswirkungen des eigenen Geschäftsbetriebs auf Mensch und Umwelt als auch über die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf das Unternehmen zu berichten. Zudem sind jährliche Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen. Mit Abgabe des Angebotes sind wir daher bereit, der EKK plus und der/den teilnehmenden Gesundheitseinrichtung/en auf Anforderung alle Auskünfte und Informationen zu erteilen, die für diese Berichtspflicht aus der Zusammenarbeit mit uns benötigt werden.

[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein

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