Neues knickgelenktes 4x4-Geräteträgerfahrzeug mit Zubehör
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Mairie de MORZINE
- Erfüllungsregion
- Frankreich
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 03.11.2026
- CPV-Codes
AnzeigenAusblenden
- Fahrzeuge für den Winterdienst (34143000)
- Werkzeugträger (44512930)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 761981-2026
- Verfahrensnummer
- 6094653c-1695-4c7e-85b7-e3c7a86c27d3
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Mairie de MORZINE in Frankreich schreibt die Lieferung eines neuen knickgelenkten Allrad-Geräteträgerfahrzeugs mit Zubehör aus. Der Auftrag umfasst ein Los, wird zu Pauschalpreisen vergeben und hat eine angegebene Dauer von 70 Tagen.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Les prestations sont réglées par des prix forfaitaires
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Fourniture d'un véhicule porte outil articulé 4x4 neuf avec accessoires
Les prestations sont réglées par des prix forfaitaires
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Fourniture d'un véhicule porte outil articulé 4x4 neuf avec accessoires
- Valeur technique de l'offre
- 25 %
- modalités de garantie
- 10 %
- Prise en compte de la notion de développement durable
- 10 %
- Délai de livraison
- 5 %
- Prix
- 50 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalÄnderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.